AMTSBLATT - Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

AMTSBLATT
Verbandsgemeinde
Kirchheimbolanden
Aktiv für Mensch + f Zukucfft
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Nr. 14 vom 30.04.2015
Auskunft erteilt: Frau Druck
l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Datum
Inhalt
Seite
24.04.15 Bekanntmachung über eine nichtöffentliche Sitzung des
Ausschusses für Kultur und Jugend der Stadt Kirchheimbolanden am 20. Mai 2015
130
27.04.15 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der
Ortsgemeinde Jakobsweiler für die Jahre 2015 und 2016
131
27.04.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kirchheimbolanden am 4. Mai 2015
133
28.04.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012
der Ortsgemeinde Bennhausen
134
28.04.15 Bekanntmachung zur Wahl eines Zugführers und dessen
Stellvertretern der Unterstützungskomponente „Löschwasser" des Katastrophenschutzes im Donnersbergkreis
135
29.04.15 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der
Ortsgemeinde Morschheim für die Jahre 2015 und 2016
136
30.04.15 Bekanntmachung über den Vollzug des Baugesetzbuches über die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Bebauungsplan „Vogelgesang II Änderung 1" der Stadt Kirchheimbolanden
138
II. Bekanntmachung anderer Behörden
Datum
Inhalt
Seite
28.04.15 Bekanntmachung des Statistischen Landesamtes über
die Bodennutzungshaupterhebung 2014
141
28.04.15 Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz über die EU-Weinbaukartei über die Rodungs-,
Pflanz- und Änderungsmeldung
142
www.kirchheimbolanden xte)
Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und
in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich.
Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden. Neue Allee 2:
Montag
Dienstag
Mittwochs
Donnerstag
Freitag
8.00
8.00
8.00
8.00
8.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und nachmittags geschlossen
bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bis 12.00 Uhr
13.0
.
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130
Kirchheimbolanden
24.04.2015 Bit/Ah
BEKANNTMACHUNG
Die 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Jugend der Stadt Kirchheimbolanden in der
Wahlzeit 2014/2019 findet am
Mittwoch, 20. Mai 2015, 18:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt.
Tagesordnung:
NT.
1.
2.
3.
4.
5.
Nicht öffentlicher Teil
Kultursommer 2015;
Verteilung Druckversion
Vorstellung Programm Kulturwinter 2015/2016
Zusammenarbeit mit dem reiss-engelhorn-museum 2016/2017
Tourismuskonzept für die Stadt Kirchheimbolanden
Auswirkungen Künstlersozialkasse;
Information
(Hartmüller)
Stadtbürgermeister
131
131
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Jakobsweiler für das Jahr 2015 und 2016 vom 27.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI.
S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom
20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die
Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 23.04.2015 - Az.: 33/029/901-132 - hiermit bekannt
gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
2015
2016
257.440 €
307.380 €
-49.940 €
267.290 €
283.800 €
-16.510 €
209.930 €
260.500 €
-50.570 €
219.760 €
236.920 €
-17.160 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
153.900 €
6.000 €
147.900 €
0€
0€
0€
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
77.840 €
175.170 €
-97.330 €
35.360 €
18.200 €
17.160 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
441.670 €
441.670 €
0€
255.120 €
255.120 €
0 €.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
2015
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Hiervon dienen 162.400 € der Zwischenfinanzierung.
6.000 €
2016
0€
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
2015
330 v.H.
365 v.H.
2016
330 v.H.
365 v.H.
-2-
1 32
132
-22015
2.
Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag
2016
365 v.H.
365 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
48 €
48 €
für den zweiten Hund
60 €
60 €
für den dritten und jeden weiteren Hund
90 €
90 €
für gefährliche Hunde
200 €
200 €
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige
Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt:
2015
2016
1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha
5€
5 €.
§ 6 Stellenplan
Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 24.02.2015 beschlossene Stellenplan.
§ 7 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt
-74.073,05 €
-115.773,05 €
-176.658,05 €
-226.598,05 €
-243.108,05 €
Jakobsweiler, 27.04.2015
gez. Niederauer
Ortsbürgermeister
Hinweis:
a) Der Haushaltsplan liegt vom 04.05.2015 bis 15.05.2015 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der
Dienstzeiten öffentlich aus.
b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
133
Kirchheimbolanden
27.04.2015 Bit/Ah
BEKANNTMACHUNG
Zur Vorberatung der nächsten Stadtratssitzung findet die 6. Sitzung (nichtöffentlich) des
Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 am
Montag, 4. Mai 2015, 19:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt.
Tagesordnung:
...NüV.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Nicht öffentlicher Teil
Friedwald Kirchheimbolanden;
Jahresbericht
Ausbau Freiheitsstraße, Glockenstraße und Am Staffelstein;
Vorstellung und Zustimmung zur Planung
Baugebiet Vogelgesang II;
Vorstellung und Zustimmung zur Straßenplanung im Rahmen der
Privaterschließung
Parkpflegekonzept;
Vorstellung und Auftragserteilung
Betrieb Stadthalle an der Orangerie;
Erfahrungsbericht 2014
Änderung der Friedhofssatzung und Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Grundstücksangelegenheiten
Auftragsvergabe Baumpflegearbeiten in dem Bereich der Kindertagesstätten und
Spielplätzen in Kirchheimbolanden
Annahme und Vermittlung von Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen; § 94 Abs. 3 GemO
Restaurant Orangerie;
Vergabe der Planungsleistungen Restaurant und Küche
(Hartmüller)
Stadtbürgermeister
134
134
Jahresabschiuss 2012 der Ortsgemeinde Bennhausen
Der Ortsgemeinderat Bennhausen hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 folgenden Beschluss
gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom
31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschiuss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt
Erträge
Aufwendungen
Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag)
Bilanzsumme Aktiva / Passiva
166.229,27 €
175.052,33 €
-8.823,06 €
1.397.966,95 €
Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschiuss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 04.05.2015 bis
15.05.2015 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus.
Kirchheimbolanden, 28.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Haas
(Haas)
Bürgermeister
135
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' Verbandsgemeinde
Kirchheimbolanden
Aktiv für Mensch + Zukunft
^
, Sät..
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28.04.2015
BEKANNTMACHUNG
zur Wahl eines Zugführers und dessen Stellvertretern der Unterstützungskomponente
„Löschwasser" des Katastrophenschutzes im Donnersbergkreis gemäß § 14 des
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG)
Die Wahl des Zugführers und dessen zwei Stellvertretern, welche von den Wehren
Gauersheim, llbesheim und Stetten für den Löschwasserzug gestellt werden, findet am
Donnerstag. 28. Mai 2015. 20.00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus in Stetten.
statt.
(Haas)
Bürgermeister
Telefon 06352-4004-0
Telefax 063 52-4004-600
www.kirchheimbolanden.de
e-mail: [email protected]
Besuchszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.00
8.00
8.00
8.00
8.00
bis
bis
bis
bis
bis
12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
12.00 Uhr
36
136
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Morschheim für die Jahre 2015 und 2016 vom 29.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI.
S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom
20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die
Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 27.04.2015 - Az.: 33/029/901-11 - hiermit bekannt
gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
2015
2016
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
1.076.750 €
1.319.280 €
-242.530 €
1.106.460 €
1.258.090 €
-151.630 €
905.160 €
1.091.100 €
-185.940 €
934.870 €
1.029.910 €
-95.040 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0€
0€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0€
0€
0€
0€
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
50.060 €
107.060 €
-57.000 €
0€
0€
0€
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
299.290 €
56.350 €
242.940 €
150.390 €
55.350 €
95.040 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
1.254.510 €
1.085.260 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
1.254.510 €
0€
1.085.260 €
0 €.
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
2015
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
57.000 €
2016
0€
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
2015 2016
330 v.H.
330 v.H.
365 v.H.
365 v.H.
-2-
137
137
-22.
Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag
2015
2016
365 v.H.
365 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
60 €
60 €
für den zweiten Hund
90 €
90 €
für den dritten und jeden weiteren Hund
120 €
120 €
für gefährliche Hunde
600 €
600 €
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige
Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt:
2015
2016
1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha
10 €
10 €.
§ 6 Stellenplan
Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 10.03.2015 beschlossene Stellenplan.
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt
1.349.697,18 €
1.204.773,46 €
1.014.103,46 €
807.663,46 €
565.133,46 €
413.503,46 €
Morschheim, 29.04.2015
gez. Fister
Ortsbürgermeister
Hinweis:
a) Der Haushaltsplan liegt vom 04.05.2015 bis 13.05.2015 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der
Dienstzeiten öffentlich aus.
b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
138
138
Verbandsgemeindeverwaltung
67292 Kirchheimbolanden
Az.: 3/511 223/08/TR
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Bebauungsplan „Vogelgesang
II - Änderung 1" der Stadt Kirchheimbolanden
1. Aufgrund des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. l S. 2414), i.V.m. § 88 Abs. 6
der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 24.11.1998
(GVBI. S. 365) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2007 (GVBI. S. 105)
wird hiermit bekannt gemacht, dass das nach § 10 Abs. 2 BauGB erforderliche
Genehmigungsverfahren für den Bebauungsplan „Vogelgesang II - Änderung
1" durchgeführt worden ist.
Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat den vom Stadtrat Kirchheimbolanden
am 18.03.2015 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Vogelgesang II Änderung 1" mit Verfügung vom 22.04.2015, Az.: 6/610-13 genehmigt.
2.
Satzung
Der Stadtrat Kirchheimbolanden hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung und
des § 10 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.September 2004 (BGBI. l S. 2414), sowie des § 88 der LBauO vom 24.11.1998
(GVBI. S. 365) in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB, am
18.03.2015 den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Vogelgesang II - Änderung 1"
als Satzung beschlossen.
§1
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vogelgesang II Änderung 1" umfasst folgende Grundstücke: Plan-Nrn: 2859/1, 2860/1, 2861/1,
2862/1, 2873/21, 2873/22, 2875/61, 2875/62, 2878/3, 2878/4 und 2879 in der
Gemarkung Kirchheimbolanden.
§2
Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde vom März 2015 mit den dazu
gehörenden textlichen Festsetzungen, Teil 1 bauplanungsrechtliche Festsetzungen,
Teil 2 bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Gestaltungssatzung gem. § 9 Abs. 4
BauGB und § 88 Abs. 1 und 6 LBauO) sowie die Begründung.
139
139
Seite 2
§3
Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch
rechtsverbindlich.
Kirc
jmbolanden, den 28.04.2015
4
(Hartmüller)
Stadtbürgermeister
Genehmigt mit Verfügung vom
22.04.2015, Az.: 6/610-13
67292 Kirchheim bolanden,
den 22.04.2015
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
gez. Welker
Ausfertigung:
Der Bebauungsplan, bestehend aus
- Planurkunde vom März 2015
- textlichen Festsetzungen und
- Begründung
stimmt in allen seinen Bestandteilen mit dem Willen des Stadtrates überein.
Das für die Satzung vorgeschriebene gesetzliche Verfahren wurde eingehalten.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und die Verkündung im Amtsblatt der
Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden angeordnet.
Kirchheimbolanden, den 28.04.2015
(Hartmüller)
Stadtbürgermeister
3. Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung kann ab
sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus,
Zimmer 210, während der Dienststunden (montags und dienstags von 8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00
Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
4. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in
eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
140
140
Seite 3
5. Unbeachtlich sind:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
6. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der
vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung, wird darauf
hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die
Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und
Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Kirc
den, den 30.04.2015
(Hartmüller)
Stadtbürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Bodennutzungshaupterhebung 2014
Im Zeitraum März bis Mai 2014 führt das Statistische Landesamt die
Bodennutzungshaupterhebung 2014 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und
erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über
die Bodennutzung wie:
-
Anbau auf dem Ackerland
Dauerkulturen und Dauergrünland
Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche
Erzeugung von Speisepilzen.
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer
landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum
Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn
ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen
(z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie
zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) müssen statistische
Meldungen grundsätzlich elektronisch erfolgen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren
„Agrarförderung 2014" bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die
Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich
Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Dauerkulturen unter hohen Schutzabdeckungen einschließlich
Gewächshäuser
müssen
noch
zusätzlich
nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte
vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen
Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz
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Bekanntmachung
EU-Weinbaükartei
Rodungs-, Pflanz- und Änderunqsmeldunq
Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur
EU-Weinbaukartei 2015 ist spätestens bis zum 31. Mai 2015 abzugeben.
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
- mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben,
Maische, Most oder Wein vermarkten.
- Rodungen und Pflanzungen vornehmen.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der
EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den
derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle
Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2014 vorgenommen wurden
sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen.
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2015 bei der zuständigen
Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben.
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges
und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe
zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
55543 Bad Kreuznach