AMTSBLATT Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + f Zukucfft ... uff ar^"^- $ ®**~ - Nr. 14 vom 30.04.2015 Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 24.04.15 Bekanntmachung über eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Jugend der Stadt Kirchheimbolanden am 20. Mai 2015 130 27.04.15 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Jakobsweiler für die Jahre 2015 und 2016 131 27.04.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kirchheimbolanden am 4. Mai 2015 133 28.04.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Bennhausen 134 28.04.15 Bekanntmachung zur Wahl eines Zugführers und dessen Stellvertretern der Unterstützungskomponente „Löschwasser" des Katastrophenschutzes im Donnersbergkreis 135 29.04.15 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Morschheim für die Jahre 2015 und 2016 136 30.04.15 Bekanntmachung über den Vollzug des Baugesetzbuches über die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Bebauungsplan „Vogelgesang II Änderung 1" der Stadt Kirchheimbolanden 138 II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite 28.04.15 Bekanntmachung des Statistischen Landesamtes über die Bodennutzungshaupterhebung 2014 141 28.04.15 Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz über die EU-Weinbaukartei über die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung 142 www.kirchheimbolanden xte) Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich. Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden. Neue Allee 2: Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8.00 8.00 8.00 8.00 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags geschlossen bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.0 . i i 130 Kirchheimbolanden 24.04.2015 Bit/Ah BEKANNTMACHUNG Die 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Jugend der Stadt Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 findet am Mittwoch, 20. Mai 2015, 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt. Tagesordnung: NT. 1. 2. 3. 4. 5. Nicht öffentlicher Teil Kultursommer 2015; Verteilung Druckversion Vorstellung Programm Kulturwinter 2015/2016 Zusammenarbeit mit dem reiss-engelhorn-museum 2016/2017 Tourismuskonzept für die Stadt Kirchheimbolanden Auswirkungen Künstlersozialkasse; Information (Hartmüller) Stadtbürgermeister 131 131 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Jakobsweiler für das Jahr 2015 und 2016 vom 27.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom 20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 23.04.2015 - Az.: 33/029/901-132 - hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 2015 2016 257.440 € 307.380 € -49.940 € 267.290 € 283.800 € -16.510 € 209.930 € 260.500 € -50.570 € 219.760 € 236.920 € -17.160 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 153.900 € 6.000 € 147.900 € 0€ 0€ 0€ die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 77.840 € 175.170 € -97.330 € 35.360 € 18.200 € 17.160 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 441.670 € 441.670 € 0€ 255.120 € 255.120 € 0 €. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 2015 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf Hiervon dienen 162.400 € der Zwischenfinanzierung. 6.000 € 2016 0€ § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2015 330 v.H. 365 v.H. 2016 330 v.H. 365 v.H. -2- 1 32 132 -22015 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 2016 365 v.H. 365 v.H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 48 € 48 € für den zweiten Hund 60 € 60 € für den dritten und jeden weiteren Hund 90 € 90 € für gefährliche Hunde 200 € 200 € § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt: 2015 2016 1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 5€ 5 €. § 6 Stellenplan Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 24.02.2015 beschlossene Stellenplan. § 7 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt -74.073,05 € -115.773,05 € -176.658,05 € -226.598,05 € -243.108,05 € Jakobsweiler, 27.04.2015 gez. Niederauer Ortsbürgermeister Hinweis: a) Der Haushaltsplan liegt vom 04.05.2015 bis 15.05.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 133 Kirchheimbolanden 27.04.2015 Bit/Ah BEKANNTMACHUNG Zur Vorberatung der nächsten Stadtratssitzung findet die 6. Sitzung (nichtöffentlich) des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 am Montag, 4. Mai 2015, 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt. Tagesordnung: ...NüV. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Nicht öffentlicher Teil Friedwald Kirchheimbolanden; Jahresbericht Ausbau Freiheitsstraße, Glockenstraße und Am Staffelstein; Vorstellung und Zustimmung zur Planung Baugebiet Vogelgesang II; Vorstellung und Zustimmung zur Straßenplanung im Rahmen der Privaterschließung Parkpflegekonzept; Vorstellung und Auftragserteilung Betrieb Stadthalle an der Orangerie; Erfahrungsbericht 2014 Änderung der Friedhofssatzung und Änderung der Friedhofsgebührensatzung Grundstücksangelegenheiten Auftragsvergabe Baumpflegearbeiten in dem Bereich der Kindertagesstätten und Spielplätzen in Kirchheimbolanden Annahme und Vermittlung von Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; § 94 Abs. 3 GemO Restaurant Orangerie; Vergabe der Planungsleistungen Restaurant und Küche (Hartmüller) Stadtbürgermeister 134 134 Jahresabschiuss 2012 der Ortsgemeinde Bennhausen Der Ortsgemeinderat Bennhausen hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschiuss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge Aufwendungen Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) Bilanzsumme Aktiva / Passiva 166.229,27 € 175.052,33 € -8.823,06 € 1.397.966,95 € Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschiuss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 04.05.2015 bis 15.05.2015 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 28.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister 135 feJ^F ^>^ ' Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft ^ , Sät.. j?$sflr„ l 28.04.2015 BEKANNTMACHUNG zur Wahl eines Zugführers und dessen Stellvertretern der Unterstützungskomponente „Löschwasser" des Katastrophenschutzes im Donnersbergkreis gemäß § 14 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) Die Wahl des Zugführers und dessen zwei Stellvertretern, welche von den Wehren Gauersheim, llbesheim und Stetten für den Löschwasserzug gestellt werden, findet am Donnerstag. 28. Mai 2015. 20.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Stetten. statt. (Haas) Bürgermeister Telefon 06352-4004-0 Telefax 063 52-4004-600 www.kirchheimbolanden.de e-mail: [email protected] Besuchszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 8.00 8.00 8.00 8.00 bis bis bis bis bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr 12.00 Uhr 36 136 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Morschheim für die Jahre 2015 und 2016 vom 29.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom 20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 27.04.2015 - Az.: 33/029/901-11 - hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 2015 2016 im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 1.076.750 € 1.319.280 € -242.530 € 1.106.460 € 1.258.090 € -151.630 € 905.160 € 1.091.100 € -185.940 € 934.870 € 1.029.910 € -95.040 € im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf 0€ 0€ der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ 0€ 0€ 0€ die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 50.060 € 107.060 € -57.000 € 0€ 0€ 0€ die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 299.290 € 56.350 € 242.940 € 150.390 € 55.350 € 95.040 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.254.510 € 1.085.260 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 1.254.510 € 0€ 1.085.260 € 0 €. § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 2015 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 57.000 € 2016 0€ § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2015 2016 330 v.H. 330 v.H. 365 v.H. 365 v.H. -2- 137 137 -22. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 2015 2016 365 v.H. 365 v.H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 60 € 60 € für den zweiten Hund 90 € 90 € für den dritten und jeden weiteren Hund 120 € 120 € für gefährliche Hunde 600 € 600 € § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt: 2015 2016 1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 10 € 10 €. § 6 Stellenplan Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 10.03.2015 beschlossene Stellenplan. § 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 1.349.697,18 € 1.204.773,46 € 1.014.103,46 € 807.663,46 € 565.133,46 € 413.503,46 € Morschheim, 29.04.2015 gez. Fister Ortsbürgermeister Hinweis: a) Der Haushaltsplan liegt vom 04.05.2015 bis 13.05.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 138 138 Verbandsgemeindeverwaltung 67292 Kirchheimbolanden Az.: 3/511 223/08/TR Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Bebauungsplan „Vogelgesang II - Änderung 1" der Stadt Kirchheimbolanden 1. Aufgrund des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. l S. 2414), i.V.m. § 88 Abs. 6 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2007 (GVBI. S. 105) wird hiermit bekannt gemacht, dass das nach § 10 Abs. 2 BauGB erforderliche Genehmigungsverfahren für den Bebauungsplan „Vogelgesang II - Änderung 1" durchgeführt worden ist. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat den vom Stadtrat Kirchheimbolanden am 18.03.2015 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Vogelgesang II Änderung 1" mit Verfügung vom 22.04.2015, Az.: 6/610-13 genehmigt. 2. Satzung Der Stadtrat Kirchheimbolanden hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 10 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. l S. 2414), sowie des § 88 der LBauO vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365) in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB, am 18.03.2015 den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Vogelgesang II - Änderung 1" als Satzung beschlossen. §1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vogelgesang II Änderung 1" umfasst folgende Grundstücke: Plan-Nrn: 2859/1, 2860/1, 2861/1, 2862/1, 2873/21, 2873/22, 2875/61, 2875/62, 2878/3, 2878/4 und 2879 in der Gemarkung Kirchheimbolanden. §2 Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde vom März 2015 mit den dazu gehörenden textlichen Festsetzungen, Teil 1 bauplanungsrechtliche Festsetzungen, Teil 2 bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Gestaltungssatzung gem. § 9 Abs. 4 BauGB und § 88 Abs. 1 und 6 LBauO) sowie die Begründung. 139 139 Seite 2 §3 Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch rechtsverbindlich. Kirc jmbolanden, den 28.04.2015 4 (Hartmüller) Stadtbürgermeister Genehmigt mit Verfügung vom 22.04.2015, Az.: 6/610-13 67292 Kirchheim bolanden, den 22.04.2015 Kreisverwaltung Donnersbergkreis gez. Welker Ausfertigung: Der Bebauungsplan, bestehend aus - Planurkunde vom März 2015 - textlichen Festsetzungen und - Begründung stimmt in allen seinen Bestandteilen mit dem Willen des Stadtrates überein. Das für die Satzung vorgeschriebene gesetzliche Verfahren wurde eingehalten. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und die Verkündung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden angeordnet. Kirchheimbolanden, den 28.04.2015 (Hartmüller) Stadtbürgermeister 3. Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung kann ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus, Zimmer 210, während der Dienststunden (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. 4. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 140 140 Seite 3 5. Unbeachtlich sind: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 6. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung, wird darauf hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kirc den, den 30.04.2015 (Hartmüller) Stadtbürgermeister BEKANNTMACHUNG Bodennutzungshaupterhebung 2014 Im Zeitraum März bis Mai 2014 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2014 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie: - Anbau auf dem Ackerland Dauerkulturen und Dauergrünland Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche Erzeugung von Speisepilzen. Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen. Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) müssen statistische Meldungen grundsätzlich elektronisch erfolgen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2014" bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Dauerkulturen unter hohen Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 142 142 Bekanntmachung EU-Weinbaükartei Rodungs-, Pflanz- und Änderunqsmeldunq Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2015 ist spätestens bis zum 31. Mai 2015 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die - mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften. - weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben, Maische, Most oder Wein vermarkten. - Rodungen und Pflanzungen vornehmen. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2014 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2015 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 55543 Bad Kreuznach
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