Medienmitteilung / Deponieplanung Schellhammer

Gemeinde Wollerau, Präsidiales
01. April 2015/ms
Medienmitteilung 16/2015
Deponieplanung Schellhammer wird vorgelegt
Eine Auswirkung der seit Jahren anhaltend hohen Bautätigkeit im Bezirk Höfe ist
der Mangel an geeignetem Deponieraum, um das anfallende unverschmutzte
Aushubmaterial (Inertstoffe) ablagern zu können. Der Kanton Schwyz hat im Richtplangeschäft RH-16 die Höfner Gemeinden zu entsprechenden Planungsarbeiten
verpflichtet. Mit der mittlerweile erfolgten Anpassung des kantonalen Richtplanes
sind die Voraussetzungen für die Ausscheidung einer entsprechenden Ablagerungszone im Schellhammer geschaffen.
Mit der Erarbeitung des Materialbewirtschaftungskonzeptes Höfe sind die Höfner Gemeinden ihrer Planungspflicht gegenüber dem Kanton nachgekommen und haben geeignete
Standorte für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial definiert. Das Konzept
bildete die Grundlage für die Aufnahme der Standorte in den kantonalen Richtplan. Dieser
wurde zwischenzeitlich vom Regierungsrat verabschiedet, vom Kantonsrat zur Kenntnis
genommen und vom Bund genehmigt.
Für die Ausscheidung von Deponiezonen in den kommunalen Zonenplänen sind die
Gemeinden verantwortlich. Mit dem Start des Mitwirkungsverfahrens hat der Gemeinderat
Wollerau bereits 2011 das Nutzungsplanungsverfahren zum Teilzonenplan und Teilerschliessungsplan Schellhammer eröffnet. Im Mitwirkungs- und im Einspracheverfahren sind
diverse Eingaben erfolgt, die der Gemeinderat zu behandeln hatte. Eine Beschwerde wurde
durch den Regierungsrat und das Verwaltungsgericht behandelt und vollumfänglich abgewiesen. Das Nutzungsplanungsverfahren kann somit fortgesetzt und die Vorlage dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt werden.
Gegenstand der Sachvorlage bildet die Schaffung einer temporären Ablagerungszone für
unverschmutztes Aushubmaterial im Gebiet Schellhammer. Dazu ist der kommunale
Zonenplan anzupassen. Der Zonenzweck sowie die Bedingungen für die künftige Ablagerung werden im Baureglement mit einer zusätzlichen Bestimmung definiert. Die Erschliessung wird über eine Anpassung des Erschliessungsplanes und eine Ergänzung des Erschliessungsreglements geregelt.
Bei der vorgesehenen Ablagerungszone handelt es sich um eine temporäre Einzonung.
Nach Abschluss des Deponiebetriebes und der Rekultivierungsarbeiten wird die Ablagerungszone aufgehoben und in die Landwirtschaftszone zurückgeführt.
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Die Ablagerungszone soll im Gebiet Schellhammer festgelegt werden. Die künftige Deponiefläche wird durch die SOB-Bahnlinie im Süden und das Mülibachtobel im Norden begrenzt. Durch das Areal führt ein öffentlicher Fussweg. Es ist vorgesehen, den Fussweg
während der Deponiephase parallel zur Bahnlinie anzulegen. Im östlichen Bereich befindet
sich ein eingedolter Bachlauf. Der Bach wird ausgedolt und renaturiert. Es wird dadurch
eine ökologische Aufwertung im Gebiet stattfinden. Die Deponie umfasst eine Fläche von
ca. 4 ha und ein Volumen von ca. 220'000 m³. Das Deponiegelände ist von Süden und
Osten her über bestehende Fahrwege zugänglich. Um die Siedlung vor zusätzlichem Verkehr zu schonen, wurde die Zufahrt von Süden her festgelegt. Sie führt ausserhalb der
Bauzonen von der Samstagernstrasse über die Schellhammer- und die Utenbergstrasse bis
zum bestehenden Bahnübergang. Auf diesem Abschnitt sind Anpassungen an der Fahrbahn vorzunehmen, insbesondere eine geringe Verbreiterung der Fahrbahn sowie die
Ausbildung von Ausweichstellen. Zudem soll eine Umfahrung des Gehöftes Utenberghof
erstellt werden. Alle Massnahmen sind temporär und werden nach Abschluss der Deponieund Rekultivierungsarbeiten in den ursprünglichen Umfang zurückgebaut.
Eckdaten zur Deponie Schellhammer
Zweck:
Zone:
Grösse:
Lage:
Ablagerung von unverschmutztem
Aushubmaterial
Ablagerungszone A, temporär
Deponiefläche ca. 4 ha,
Volumen ca. 220'000 m³
Gebiet Schellhammer
Bei Fragen zum Teilzonenplan und Teilerschliessungsplan Schellhammer stehen der zuständige Gemeinderat Christian Marty oder das Hochbauamt Wollerau gerne zur Verfügung
(043 888 12 20, [email protected]).
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