Christine Lambrecht Mitglied des Deutschen Bundestages Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Tel.: (030) 227 – 73 286 Fax: (030) 227 – 70 286 Mail: [email protected] Internet: www.christine-lambrecht.de Facebook: http://www.facebook.com/Christine.Lambrecht.188 Presseinformation Bergsträßer Steillagen künftig bevorzugt Kabinett beschließt mit Änderung des Weingesetzes neues EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen - Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion und Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht lobte den heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung als gute Nachricht für den Bergsträßer Weinbau, wonach ab 2016 mit dem neuen EU-Genehmigungssystem der Weinbau in Steillagen besonders gefördert wird. D.h., Neupflanzungsanträge für Reben aus der Steillage wie im Kreis Bergstraße sollen gegenüber Anträgen aus der Flachlage bevorzugt werden. Viernheim/Berlin, 25.03.2015 „Das sind gute Nachrichten für den Bergsträßer Weinanbau. Nach dem neuen Genehmigungssystem dürfen die EU-Mitgliedstaaten die Bewilligung von Anträgen auf Neuanpflanzung an bestimmte Kriterien knüpfen. Neuanpflanzungen sind dann in ganz Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Um den Weinbau in Steillagen zu erhalten und zu fördern wird dieser bei Neupflanzungen als Prioritätskriterium festgelegt und damit bei der Verteilung von Neupflanzungsrechten bevorzugt“, so Lambrecht. Ziel der Gesetzesänderung ist es, das Genehmigungssystem für Neupflanzungen von Reben so zu gestalten, dass auf ein drohendes Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Seite 1 von 2 Christine Lambrecht Mitglied des Deutschen Bundestages Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Tel.: (030) 227 – 73 286 Fax: (030) 227 – 70 286 Mail: [email protected] Internet: www.christine-lambrecht.de Facebook: http://www.facebook.com/Christine.Lambrecht.188 Presseinformation Herkunftsschutz reagiert werden kann. Nach EU-Vorgaben müssen die EU-Mitgliedstaaten jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen i.H.v. 1% der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zur Verfügung stellen. Davon können die Mitgliedstaaten bei drohendem Überangebot, bzw. drohenden Wertminderungen von Weinen mit Herkunftsschutz mit niedrigerem Prozentsatz abweichen. Die Bundesregierung macht mit der Gesetzesänderung von dem Gestaltungsspielraum zur Anpassung an regionale Strukturen Gebrauch. Danach sind für 2016 und 2017 für Deutschland Neuanpflanzungen bis zu 0,5 % der derzeit mit Reben bestockten Fläche möglich. Unabhängig davon können die Länder für bestimmte Landweingebiete Flächenbegrenzungen festsetzen. „Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sollen weitere Möglichkeiten für die Beachtung regionaler Gegebenheiten geprüft werden“, so Lambrecht. Seite 2 von 2
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