Bergsträßer Steillagen künftig bevorzugt

Christine Lambrecht
Mitglied des Deutschen Bundestages
Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227 – 73 286
Fax: (030) 227 – 70 286
Mail: [email protected]
Internet: www.christine-lambrecht.de
Facebook: http://www.facebook.com/Christine.Lambrecht.188
Presseinformation
Bergsträßer Steillagen künftig bevorzugt
Kabinett beschließt mit Änderung des Weingesetzes
neues EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen
- Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion und Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht lobte
den heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung als
gute Nachricht für den Bergsträßer Weinbau, wonach ab
2016 mit dem neuen EU-Genehmigungssystem der Weinbau
in Steillagen besonders gefördert wird. D.h., Neupflanzungsanträge für Reben aus der Steillage wie im Kreis Bergstraße
sollen gegenüber Anträgen aus der Flachlage bevorzugt
werden.
Viernheim/Berlin, 25.03.2015
„Das sind gute Nachrichten für den Bergsträßer Weinanbau.
Nach dem neuen Genehmigungssystem dürfen die EU-Mitgliedstaaten die Bewilligung von Anträgen auf Neuanpflanzung an
bestimmte Kriterien knüpfen. Neuanpflanzungen sind dann in
ganz Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Um den Weinbau in Steillagen zu erhalten und zu fördern wird dieser bei Neupflanzungen als Prioritätskriterium festgelegt und damit bei der Verteilung von Neupflanzungsrechten
bevorzugt“, so Lambrecht.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, das Genehmigungssystem für
Neupflanzungen von Reben so zu gestalten, dass auf ein drohendes Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit
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Christine Lambrecht
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Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion
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Herkunftsschutz reagiert werden kann. Nach EU-Vorgaben müssen die EU-Mitgliedstaaten jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen i.H.v. 1% der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zur Verfügung stellen. Davon können die Mitgliedstaaten bei drohendem Überangebot, bzw. drohenden Wertminderungen von Weinen mit Herkunftsschutz mit niedrigerem Prozentsatz abweichen.
Die Bundesregierung macht mit der Gesetzesänderung von dem
Gestaltungsspielraum zur Anpassung an regionale Strukturen
Gebrauch. Danach sind für 2016 und 2017 für Deutschland Neuanpflanzungen bis zu 0,5 % der derzeit mit Reben bestockten
Fläche möglich. Unabhängig davon können die Länder für bestimmte Landweingebiete Flächenbegrenzungen festsetzen.
„Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sollen weitere
Möglichkeiten für die Beachtung regionaler Gegebenheiten geprüft werden“, so Lambrecht.
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