Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin

Christine Lambrecht
Mitglied des Deutschen Bundestages
Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Presseinformation
Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin
vorgestellt – Bergsträßer Projekte kommen
– Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion und Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht
sieht die aktuellen Priorisierungen der elf Projektanmeldungen im Bereich „Straßen“ und „Schienen“ beim Bundesverkehrswegeplan 2030 für den Kreis Bergstraße als
ein gutes Zeichen.
Berlin/Viernheim, 16.03.2016
Die angemeldeten Projekte des Kreises Bergstraße wurden folgendermaßen eingestuft:
Projekte mit vordringlichem Bedarf:
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Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten B47 - vierspuriger Neubau
Ortsumgehung Bürstadt B47 – Erweiterung auf vier
Fahrstreifen bis Lorscher Wald
Ortsumgehung Bürstadt B47 – Erweiterung auf vier
Fahrstreifen ab Lorscher Wald
Ortsumgehung Mörlenbach B38a – vierspuriger Neubau
Ortsumgehung Rimbach B38 – zweistreifiger Neubau
ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar – Neubau
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Projekte mit weiterem Bedarf:
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Autobahnkreuz Viernheim A659 - Erweiterung auf
sechs Fahrstreifen
Ortsumgehung Heppenheim B3 – zweistreifiger Neubau
Ortsumgehung Fürth B38 – zweistreifiger Neubau
Ortsumgehung Lampertheim B44 – zweistreifiger Neubau
Ortsumgehung Neckarsteinach B37 – zweistreifiger
Neubau
„Die hohe Priorisierung der Projekte Ortsumgehung B38a
Mörlenbach und B47 Lampertheim-Rosengarten ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer
Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht“, so Christine Lambrecht.
„Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher
Bedarf eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden. Wenn die Klagen gegen die
B38a und B37 beim VGH Kassel für die Projekte positiv ausgehen, steht der Realisierung nichts mehr im Wege“, so Lambrecht.
„Für die restlichen Bergsträßer Projekte mit der Einstufung weiterer Bedarf heißt es, dass sie vor 2030 nicht geplant und gebaut werden können. Der Bau ist somit erst für die Zeit nach
2030 vorgesehen. Ich werde mich dennoch im kommenden
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parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Priorisierung dieser Projekte noch einmal genau geprüft wird“, so
Lambrecht abschließend.
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der
Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der
Betrachtungshorizont liebt bei etwa 15 Jahren.
Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung. Teil davon ist die am Montag, den 21.
März 2016, beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung (www.bvwp2030.de). Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss
an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren
mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Endgültig beschlossen soll der BVWP bis Ende Dezember 2016. Im Frühjahr 2017 folgen zunächst Investitionsrahmenpläne und dann die konkrete Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-KostenVerhältnisses, einer Alternativprüfung und der zu erwartenden
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Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung (Nutzen-Kosten-Verhältnis) in Vordringlicher
Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB+ bzw. VB-E) sowie Weiterer Bedarf mit oder ohne Planungsrecht (WB) folgt der Leitlinie
des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau
(mindestens 65% der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend
mindestens 80% bzw. bei der Straße mindestens 70% der Mittel für den Neu- und Ausbau).
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