Seminar Krankheit - Urlaub- Pflegezeit TVöD

Seminarort
Haus der Akademien
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
geht mit der Anmeldebestätigung ein
Lageplan zu.
Seminarzeit
10. Juni 2015
9:15 bis 16:45 Uhr
Teilnahmebedingungen
Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie
schriftlich erklärt werden.
Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese
den entstandenen Aufwand - in der Regel 80
% der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Bei
Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu
entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus
wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen und das Programm geringfügig zu ändern
sowie bei zu geringer Teilnehmerzahl die
Veranstaltung abzusagen.
Seminar
Hinweis
Die Teilnehmer/innen werden gebeten, den
TVöD bzw. TV-L zum Seminar mitzubringen.
Krankheit - Urlaub- Pflegezeit
TVöD- Spezial für Praktiker/-innen
Freiburg
10. Juni 2015
Seminarnummer 2015 – 52571F
Krankheit - Urlaub- Pflegezeit Familienpflegezeit
TVöD/TV-L - Spezial für Praktiker/-innen
Zum Seminar
Für die tägliche Personalpraxis von erheblicher
Bedeutung sind die Regelungen betreffend
Krankheit und Urlaub. Neben den umfangreichen
gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der
Rechtsprechung sind die Besonderheiten des
Tarifrechts (TVöD und TV-L) zu beachten.
Im Seminar werden neben den ständig wiederkehrenden Fällen auch die Besonderheiten, wie beispielsweise häufige Kurzfehlzeiten, Langzeiterkrankungen, Wiedereingliederung behandelt.
Außerdem wird der aktuellen Rechtsprechung –
hier vor allem bezüglich der Verfallsregelungen
bei Urlaub und bei Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung - besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Zum Januar 2015 sind die neuen Regelungen zur
Pflegezeit und Familienpflegezeit in Kraft getreten.
Beschäftigte haben nach dem Willen des Gesetzgebers erheblich erweiterte Ansprüche Pflegezeit
bzw. Familienpflegezeit zu nutzen. Im Seminar
werden die Anspruchsvoraussetzungen erläutert
und die Kombinationsmöglichkeiten anhand praktischer Beispiele dargestellt.
Inhalte
Referent
1. Arbeitsunfähigkeit
 Zusammenspiel von Entgeltfortzahlungsgesetz
und Tarifvertrag
 Anzeige- und Nachweispflichten im TVöD/TV-L
 Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
 Betriebliches Eingliederungsmanagement bei
 gesundheitlichen Störungen
 Die Höhe des Entgelts bei Krankheit und
Urlaub nach § 21 TVöD/TV-L
 Rechtsprechung zur Entgelthöhe bei Wechsel
des Beschäftigungsumfangs
 Besonderheiten der Kündigung wegen
Krankheit
Christian Wäldele,
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Offenburg,
Referent des Instituts für Tarif- und Arbeitsrecht
„TVöD-Consult“, Autor des TVöD-Lexikon,
Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche
Verwaltung Kehl
2. Urlaub
 Grundregelung des Urlaubs nach § 26
TVöD/TV-L
 Verfall bei Erkrankung (Rechtsprechung des
EuGH und BAG)
 Dauer des Urlaubs
 Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung (Neue Rechtsprechung des
EuGH)
 Urlaubskürzung bei Sonderurlaub
 Zusatzurlaub für Schicht- und Nachtarbeit
 Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD/TV-L
3. Pflegezeit
 Grundregelungen des Pflegezeitgesetzes
 Praktischer Umgang mit Anträgen auf Pflegezeit
 Besonderer Kündigungsschutz
 Die Neuregelungen zur Familienpflegezeit
 Kombinationsmöglichkeiten von Pflegezeit und
Familienpflegezeit
4. Fragen und Diskussion
Teilnahmegebühr
182,00 €
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die
Dienststellen eine Gebührenrechnung.
Ihr Ansprechpartner bei der
VWA Freiburg
Christian Heinrich
 (0761) 38673-15
Fax (0761) 38673-98
[email protected]
Anmeldungen
(bitte nur in schriftlicher Form) an:
VWA Freiburg
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg