Komm. zu § 16 Abs. 2a TVöD ohne Unterbrechung

Nad. Komm. zu § 16 Abs. 2 a TVöD 2012
An die Lehrgangsteilnehmer FL II 116-2/11
Hallo,
in unserer letzten Lehrveranstaltung haben wir darüber gesprochen, inwieweit die
Protokollerklärung zu § 1 Absatz 1 Satz 1 TVÜ VKA (siehe auch S. 63 Skript Tarif- und
Arbeitsrecht der TVS als „Hinweis“ „Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind
unschädlich“) auf die Stufenzuordnung bei Neueinstellung im unmittelbaren Anschluss an
ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (Abs. 2a TVöD) anzuwenden ist.
Zwischenzeitlich habe ich mich mit der mir zugängigen Literatur zu diesem Thema befasst.
Die Kommentierung zum § 16 (Bund) TVöD sagt hierzu, dass eine Einstellung in
„unmittelbaren Anschluss“ an ein vorheriges Arbeitsverhältnis nur dann vorliegt, wenn
zwischen der Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses zu einem Arbeitgeber des
öffentlichen
Dienstes
außerhalb
des
Bundes
und
der
Begründung
des
neuen
Arbeitsverhältnisses zum Bund keine Unterbrechung vorliegt. Allgemein arbeitsfreie Tage
an Wochenenden und gesetzliche Feiertage, die zwischen dem Ablauf des vorherigen
Arbeitsverhältnisses und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses zum Bund liegen,
sind unschädlich. (Rz 53e zum § 16 Bund, Kommentar Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese).
In der gleichen Kommentierung zum § 16 (VKA) wird hierzu auf die Randziffer 53 e (Bund)
verwiesen. Also dieser Verweis findet auch auf den TVöD (VKA) Anwendung.
Die Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 1 TVÜ VKA (siehe oben) bezieht sich auf den
Geltungsbereich des Personenkreises, für den der Tarifvertrages zur Überleitung der
Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVÖD (TVÜ-VKA) Anwendung findet.
Ein Zusammenhang dieser Protokollerklärung mit der Auslegung der Formulierung
„ohne Unterbrechung“ wie im § 16 Abs. 2 a TVöD gemeint, ist aus meiner Sicht nicht
erkennbar.
Ihre
ÖDR-Dozentin
Friedrun Nadolny