Vorlage der Verwaltung Fachbereich : F 1.2 LE Aktenzeichen : 20-44-00 Datum : 29.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Beratung im Drucksache Nr. 74/2015 Hauptausschuss öffentliche Sitzung Rat der Stadt nichtöffentl. Sitzung __________________________________________________________________________________________________________________ Betreff: Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft am 02.06.2015 Beschlussvorschlag: Der Vertreter der Stadt Gevelsberg wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft entsprechend den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat für 1. die Übertragung von AVU-Aktien des Ennepe-Ruhr-Kreises auf die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises, 2. die Kenntnisnahme der Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014, 3. die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, den Bilanzgewinn in Höhe von 14.400.000,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 1,00 Euro je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 Euro zu verwenden, 4. die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014, 5. die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014, 6. die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015, 7. die Neuwahl des Aufsichtsrates, Anlage: Blatt Verwaltungsvorlage wurde/wird beraten im: am Niederschrift Nr. Nr. Hauptausschuss Nr. Rat der Stadt Nr. Fortsetzung des Beschlussvorschlags Seite 2 der Drucksache 74/2015 zu votieren. Der Betriebsleiter der Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg, Herr Reinhold Lorch wird beauftragt, die Stadt Gevelsberg in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen zu vertreten. Zur Veröffentlichung geeignet Seite 3 der Drucksache 74/2015 Begründung zur Vorlage Am 02.06.2015 findet die ordentliche Hauptversammlung der AVU statt. Es sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Zustimmung der Übertragung von AVU-Aktien des Ennepe-Ruhr-Kreises auf die Beteiligungsgesellschaft des Ennep-Ruhr-Kreises Der Ennepe-Ruhr-Kreis hatte bereits Anfang des Jahres 2014 wesentliche Anteile des Kreises an der AVU ( 3.614.400 von insgesamt 4.194.000 Stückaktien ) und seine gesamten Anteile an der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr GmbH ( VER ) in seine Beteiligungsgesellschaft eingebracht (vgl. DR Nr. 150/2013). Ziel war es, die Ausschüttungen der AVU mit den strukturell vorhandenen Verlusten der VER zu verrechnen, um so die Kapitalertragssteuer auf die Ausschüttungen der AVU erstattet zu erhalten. Am 5. Dezember 2013 hatten sowohl der Aufsichtsrat als auch eine außerordentliche Hauptversammlung der AVU der beabsichtigten Übertragung der Aktien zugestimmt. Die Beteiligungsgesellschaft war in der Folge dem Konsortialvertrag beigetreten. Die Abtretung der Anteile fand dann am 21.03.2014 statt. Die verbleibenden 579.600 Stückaktien sollten weiter direkt gehalten werden, um sie für eine mögliche Erweiterung des Kreises der kommunalen Anteilseigner zur Verfügung stellen zu können. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es allerdings keine Interessenten für einen solchen Aktienerwerb, so dass beabsichtigt ist, nunmehr auch die verbliebenen Aktien auf die Beteiligungsgesellschaft zu übertragen. Dadurch können ca. weitere 90 TEUR zur Stabilisierung der Kreisumlage erzielt werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einmal Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises Interesse an einem Aktienerwerb zeigen, könnten die Aktien dann gegebenenfalls auch von der Beteiligungsgesellschaft übertragen werden. 2. Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014. Der Jahresabschluss, der Lagebereicht und der Bericht des Aufsichtsrates ergeben sich aus dem Geschäftsbericht der AVU. 3. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 14.400.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 1,00 € auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden. Von der Gesamtdividende erhält die Stadt Gevelsberg für ihren Kapitalanteil in Höhe von 4.700.160 € (entspricht 1.836.000 Anteilen zu 2,56 €) einen Betrag von abzüglich 25% Kapitalertragssteuer abzüglich 5,5% Solidaritätsabgabe verbleiben als Nettoeinnahme der Stadt 1.836.000 € 459.000 € 25.245 € 1.351.755 € 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Konzern-Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Konzern-Lagebericht geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zur Veröffentlichung geeignet Seite 4 der Drucksache 74/2015 Fortsetzung der Begründung hat den Konzern-Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Konzern-Lagebericht geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2015 zu wählen. 7. Wahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat schlägt 5 Anteilseignervertreter der Kommunen - Dr. Babette Bolle, Gevelsberg, - Claus Jacobi, Gevelsberg, - Iris Pott, Herne - Olaf Schade, Hattingen - Jochen Stobbe, Schwelm und 5 Anteilseignervertreter der RWE Deutschland AG - Dr. Arnim Brux, Schwelm - Dr. Uta Grone, Essen - Dr. Joachim Schneider, Mühlheim - Dirk Stüdemann, Hagen - Dr. Bernd Widera, Hagen in den Aufsichtsrat vor. Bedenken gegen die oben genannten Beschlussvorschläge ergeben sich nicht. Die Verwaltung schlägt vor, den Vertreter der Stadt Gevelsberg zu ermächtigen, entsprechend dem Beschlussvorschlag in der Hauptversammlung der AVU zu votieren. gesehen: Zur Veröffentlichung geeignet
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