HV-Einladung SN Mineral 2015

SN Mineral Mining AG
Düsselstraße 10
40219 Düsseldorf
ISIN DE000A1TNMS6
WKN A1TNMS
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der SN Mineral Mining AG am 13. April 2015 ein.
Die Hauptversammlung findet statt am Montag, den 13. April 2015,
um 11:00 Uhr im Hotel InterContinental Düsseldorf
Königsallee 59, 40215 Düsseldorf.
Die Räumlichkeit wird mit Hinweis auf die Hauptversammlung beschildert sein.
Wir geben nachstehend die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen wie folgt bekannt:
I.
TAGESORDNUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SN Mineral Mining AG für
das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
TOP 2 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SN Mineral Mining AG für
das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Dr. Wolfgang
Bedorf, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Dr. Wolfgang
Bedorf, für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates,
namentlich Herrn Ole-Hagen Zachriat, Herrn Thomas Brunzel sowie Herrn
Dietmar Schadach, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates,
namentlich Herrn Ole-Hagen Zachriat, Herrn Thomas Brunzel sowie Herrn
Dietmar Schadach, für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern
Die Mandatszeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Ole-Hagen Zachriat,
seines Stellvertreters, Herrn Thomas Brunzel und des weiteren Mitglieds des
Aufsichtsrates, Herrn Dietmar Schadach, enden mit Wirkung zum Ende der
Hauptsammlung am 13. April 2015.
Der Aufsichtsrat der SN Mineral Mining AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat wird nach den Regelungen
der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 7 der Satzung der Gesellschaft
gewählt. Die Aktionäre sind an etwaige Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor:
Herrn Thomas Höder, von Beruf Dipl.-Kaufmann, derzeit als Unternehmensberater und Investor selbstständig tätig, wohnhaft in Bad Tölz,
Herrn Thomas Brunzel, von Beruf Dipl.-Ing. für Hüttenkunde und derzeit geschäftsführender Gesellschafter der Rohrhandel-Brunzel GmbH, wohnhaft in Willich,
und Herrn Dietmar Schadach, von Beruf Bankkaufmann und derzeit als Angestellter einer Vertriebsge-sellschaft tätig, wohnhaft in Kiel
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die vorstehende Wahl soll jeweils für die Dauer bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2018 beschließt, erfolgen.
TOP 8 Beschlussfassung zur Satzungsänderung in Bezug auf den Namen der
Gesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 1 Nr. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„1. Die Gesellschaft führt den Namen DEMEG Deutsche Metallgesellschaft AG“
Die Umbenennung der Gesellschaft soll ihrer Neuausrichtung Rechnung tragen.
TOP 9 Beschlussfassung zu Satzungsänderungen in Bezug auf den Unternehmensgegenstand
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
㤠3 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist
1.
2.
3.
die Verwaltung und Mehrung des eigenen Vermögens, sowie alle damit
im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.
das Halten von und der Handel mit Metallwaren aller Art, sofern dieser
Unternehmenszweck keinen besonderen Erlaubnispflichten unterliegt.
die Beteiligung an anderen Unternehmen mit ähnlichem Geschäfts
zweck, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin.“
TOP 10 Beschlussfassung zur Satzungsänderung in Bezug auf den Ort der Hauptversammlung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft oder
an einem Ort mit Börsenplatz in der Bundesrepublik Deutschland statt.“
TOP 11 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hermann, Ebbinghaus & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Höhscheider Straße 116, 42699
Solingen zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der SN Mineral
Mining AG für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
TOP 12 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hermann, Ebbinghaus & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Höhscheider Straße 116, 42699
Solingen zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der SN Mineral
Mining AG für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
II. WEITERE ANGABEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
1.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2013 und 2014,
sowie die Berichte des Aufsichtsrates für diese Jahre, können im Internet unter
2.
http://www.sn-mining.de/de/investoren/hauptversammlung eingesehen werden.
Ferner werden die Unterlagen auf Anfrage und Nachweis der Aktionärseigenschaft
postalisch zugesandt.
Teilnahme und Ausübung von Stimmrechten
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen
der Gesellschaft unter
SN Mineral Mining AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 - 21 0 27- 0
Fax: +49 (0) 89 - 21 0 27- 289
E-Mail: [email protected]
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldetag) zugehen, d.h.
bis Montag, den 6. April 2015, 24.00 Uhr (MESZ). Der Tag des Zugangs ist nicht
mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Versammlung (Nachweisstichtag) beziehen, d.h. auf Montag, den 23. März
2015, 0.00 Uhr (MESZ).
3.
4.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen am Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
§ 135 Aktiengesetz bleibt unberührt. Hinweis: Auch für Bevollmächtigte sind eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Anträge
Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung, oder Gegenanträge zur
Tagesordnung-, oder sonstige bestimmte Anträge und Auskunftsrechte zur ordent
lichen Hauptversammlung, sind der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift:
SN Mineral Mining AG
Düsselstrasse 10
D-40219 Düsseldorf
5.
fristgerecht postalisch zu übersenden. Fristgerecht eingehende Anträge wird die
Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen.
Übertragung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird nicht im Internet übertragen.
Düsseldorf, im Februar 2015
SN Mineral Mining AG
Der Vorstand