Seminarausschreibung Frühjahr 2015 Themen: Allgemeines Kassenrecht Vollstreckungsgesetz Baden-Württemberg Ihre Ansprechpartner Landesvorsitzender Karl Bentele Stadtkasse Ravensburg Marienplatz 52, 88238 Ravensburg Telefon: 0751 / 82243 Fax: 0751 / 8260243 mail: [email protected] Günter Dums Stadtkasse Rutesheim Leonberger Str. 15, 71277 Rutesheim Telefon: 07152 / 500221 Fax: 07152 / 500233 mail: [email protected] Werner Mallinger Postfach 1228 78612 Rottweil Telefon: 0741 / 1743999 Fax: 0741 / 1742576 mail: [email protected] Jürgen Baldauf Stadtkasse Friedrichshafen Schanzstraße 5, 88045 Friedrichshafen Telefon: 07541 / 2031310 Fax: 07541 / 20381310 mail: [email protected] Karola Singer Stadtkämmerei Stuttgart Postfach 106034, 70049 Stuttgart Telefon: 0711 / 21620567 Fax: 0711 / 2167845 mail: [email protected] Peter Mögenburg Badstraße 59 71134 Aidlingen Telefon: 07034 / 60213 oder: 01731592677 mail: [email protected] Jennifer Kees Gemeindekasse Kressbronn Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn Telefon: 07543 / 966226 Fax: 07543 / 966250 mail: [email protected] Andrea Nonnenmacher Stadtkasse Tettnang Schlossstraße 2, 88069 Tettnang Telefon: 07542 / 510310 Fax: 07542 / 51044310 mail: [email protected] Stellvertretender Landesvorsitzender Landesgeschäftsführer Landesschatzmeister Vorsitzende Fachausschuss VZV Vorsitzender EDV-Ausschuss Kassenprüferin Kassenprüferin Seminarangebot Frühjahr 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. lädt Sie hiermit zu den Frühjahrsseminaren 2015 ein. Anmeldebedingungen Bestätigung Auf die Anmeldung erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn ein Seminar zum Anmeldezeitpunkt voll belegt ist oder nicht stattfinden kann. Bei Seminaren mit Teilnehmergebühren erhalten die Dienststellen eine Gebührenrechnung. Teilnahmegebühren Mitglieder: Die Teilnahme an den Seminaren 201501 und 201502 ist für bis zu 2 Personen kostenlos. Für jede weitere Person werden 30 Euro berechnet. Für die zweitägigen Seminare 201503 und 201504 beträgt die Teilnahmegebühr pro Person 60 Euro. Nichtmitglieder: Die Teilnahmegebühren betragen für die Seminare 201501 und 201502 pro Person 60 Euro. Für die zweitägigen Seminare 201503 und 201504 beträgt die Teilnahmegebühr pro Person 120 Euro. Bei Nichtteilnahme an gebührenpflichtigen Seminaren ohne erklärten Rücktritt, oder Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, fallen 50 % der Teilnahmegebühren als Aufwandsentschädigung an. Bei gebührenfreien Seminaren wird eine Kostenpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt. Rücktritt Ein Rücktritt muss bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn schriftlich ([email protected]) oder telefonisch (0741 / 1743999) dem Landesgeschäftsführer mitgeteilt werden. Ihre Anmeldung per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0741 / 1742576 Mit freundlichen Grüßen Werner Mallinger Landesgeschäftsführer Seminarangebot Frühjahr 2015 Allgemeines Kassenrecht Seminar 201501 17. März 2015 in 74072 Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49 Seminarbeginn: 9.30 Uhr Ende: 16.00 Uhr Referenten: Karl Bentele Kassenleiter Stadtkasse Ravensburg Jürgen Baldauf Stadtkasse Friedrichshafen Tagesordnung 1. Elementare Grundsätze des Kassenrechts Inhalt der Gemeindekassenverordnung 2. Zahlstellen und Handvorschüsse Voraussetzungen, Einrichtung und Geschäftsgang 3. Verwaltung der Kassenmittel / Geldanlagen Was ist zu beachten? Zinsentwicklung am Kapitalmarkt 4. Anbindung autonomer Programme an das Finanzwesen Welche Programme sind prüfungspflichtig? Notwendige Voraussetzungen für die Programmfreigabe? 5. Muster-Dienstanweisung für die Gemeindekasse Doppik und andere wichtige Dienstanweisungen 6. Erfahrungsaustausch: Kollegen fragen Kollegen antworten Parkmöglichkeiten: Im Parkhaus Harmonie, ca. 700 m entfernt. Seminarangebot Frühjahr 2015 Allgemeines Kassenrecht Seminar 201502 24. März 2015 in 88250 Weingarten, Rathaus, Kirchstraße 2, Großer Sitzungssaal Seminarbeginn: 9.30 Uhr Ende: 16.00 Uhr Referenten: Karl Bentele Kassenleiter Stadtkasse Ravensburg Jürgen Baldauf Stadtkasse Friedrichshafen Tagesordnung 1. Elementare Grundsätze des Kassenrechts Inhalt der Gemeindekassenverordnung 2. Zahlstellen und Handvorschüsse Voraussetzungen, Einrichtung und Geschäftsgang 3. Verwaltung der Kassenmittel / Geldanlagen Was ist zu beachten? Zinsentwicklung am Kapitalmarkt 4. Anbindung autonomer Programme an das Finanzwesen Welche Programme sind prüfungspflichtig? Notwendige Voraussetzungen für die Programmfreigabe? 5. Muster-Dienstanweisung für die Gemeindekasse Doppik und andere wichtige Dienstanweisungen 6. Erfahrungsaustausch: Kollegen fragen Kollegen antworten Parkmöglichkeiten: Parken direkt in der Tiefgarage beim Rathaus Weitere Parkhäuser in der Nähe Seminarangebot Frühjahr 2015 Das Vollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg Seminar 201503 (max. 30 Teilnehmer) 23. und 24. März 2015 in 72488 Sigmaringen, Landratsamt, Leopoldstraße 4, Erweiterungsbau Foyer Raum 1109/10 Seminarbeginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr Referentin: Karola Singer Stadtkämmerei Stuttgart Seminarinhalt Egal ob in der Ausbildung für den gehobenen Dienst oder als Verwaltungsfachgestellte/r ist in der Ausbildung das Vollstreckungsgesetz nur ein Randgebiet. Doch gerade in der Vollstreckung wird in die Privatsphäre, als auch in das Vermögen des Schuldners gravierend eingegriffen. Daneben sind in den meisten Fällen auch Dritte betroffen. Die Entscheidung und die Folgen der möglichen Maßnahmen zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt in eigener Verantwortung. Als Grundlage dient das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg i. V. m. der Abgabenordung und der Zivilprozessordnung. Das Seminar ist für neue Mitarbeiter (max. zwei Jahre tätig) in der Vollstreckung gedacht. Tagesordnung § 1 Anwendungsbereich (zuständige Behörde, zugelassene Forderungen) § 2 Allgemeine Vollstreckung für die Vollstreckung (auch VWGO-Hinweise) § 3 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger (insbesondere Erbenfolge) § 4 Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe (Ahi) § 5 Vollstreckungsauftrag (Hinweise auf Vorteile eines eigenen VB) § 6 Betreten und Durchsuchen (gerichtliche Erlaubnisse je nach Forderung) § 7 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen (physische / psychische) § 8 Zuziehung von Zeugen (auch für Innendienst?) § 9 Vollstreckung zur Nachtzeit / Sonn- und Feiertage (wer erlaubt was?) § 10 Niederschrift (Folgemaßnahmen je nach Inhalt) § 11 Einstellug der Vollstreckung § 12 Wegfall der aufschiebenden Wirkung (unter Einbeziehung der VwGO) Sollte es der Zeitrahmen zulassen, werden weitere Vorschriften behandelt und das Seminar im Herbst fortgesetzt. Die Teilnehmer werden gebeten das LVwVG, die AO und die ZPO mitzubringen. Parkmöglichkeiten sind beim LRA ausreichend vorhanden Seminarangebot Frühjahr 2015 Das Vollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg Seminar 201504 (max. 30 Teilnehmer) 14. und 15. April 2015 in 71277 Rutesheim, Mensa, Robert-Bosch-Straße 29 Seminarbeginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr Referentin: Karola Singer Stadtkämmerei Stuttgart Seminarinhalt Egal ob in der Ausbildung für den gehobenen Dienst oder als Verwaltungsfachgestellte/r ist in der Ausbildung das Vollstreckungsgesetz nur ein Randgebiet. Doch gerade in der Vollstreckung wird in die Privatsphäre, als auch in das Vermögen des Schuldners gravierend eingegriffen. Daneben sind in den meisten Fällen auch Dritte betroffen. Die Entscheidung und die Folgen der möglichen Maßnahmen zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt in eigener Verantwortung. Als Grundlage dient das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg i. V. m. der Abgabenordung und der Zivilprozessordnung. Das Seminar ist für neue Mitarbeiter (max. zwei Jahre tätig) in der Vollstreckung gedacht. Tagesordnung § 1 Anwendungsbereich (zuständige Behörde, zugelassene Forderungen) § 2 Allgemeine Vollstreckung für die Vollstreckung (auch VWGO-Hinweise) § 3 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger (insbesondere Erbenfolge) § 4 Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe (Ahi) § 5 Vollstreckungsauftrag (Hinweise auf Vorteile eines eigenen VB) § 6 Betreten und Durchsuchen (gerichtliche Erlaubnisse je nach Forderung) § 7 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen (physische / psychische) § 8 Zuziehung von Zeugen (auch für Innendienst?) § 9 Vollstreckung zur Nachtzeit / Sonn- und Feiertage (wer erlaubt was?) § 10 Niederschrift (Folgemaßnahmen je nach Inhalt) § 11 Einstellug der Vollstreckung § 12 Wegfall der aufschiebenden Wirkung (unter Einbeziehung der VwGO) Sollte es der Zeitrahmen zulassen, werden weitere Vorschriften behandelt und das Seminar im Herbst fortgesetzt. Die Teilnehmer werden gebeten das LVwVG, die AO und die ZPO mitzubringen. Parkmöglichkeiten am Sportgelände Bühl Aufnahmeantrag Hiermit wird gemäß § 3 Abs.1 der Satzung die Aufnahme in den Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. zum ____________ beantragt. _________________________________________________ Name des / der Antragstellers / Antragstellerin _________________________________________________ Anschrift (PLZ, Ort, Postfach / Straße) _________________________________________________ Name und Vorname der / des Kassenverwalterin/Kassenverwalter _________________________________________________ Telefon-Nr. (mit Vorwahl) Geburtsdatum KV seit _________________________________________________ email-Adresse ___________________ Tag der Antragstellung __________________________ Rechtsverbindliche Unterschrift Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 50 Euro. An den Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Baden-Württemberg Postfach 1228 78612 Rottweil Spendenleitfaden Das Nachschlagewerk, als Loseblattsammlung, enthält für Kommunen und Vereine Anleitungen, Hinweise und Hilfen und Wissenswertes über die tägliche Bearbeitung und Behandlung von Spenden bei mittelbarer und unmittelbarer Spendenempfangsberechtigung. Mit der nun vorliegenden 9. Ergänzung ist der Spendenleitfaden ein Muss für alle Spendensachbearbeiter. Bezugspreis: 48,00 EURO Bestellungen an: Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Postfach 1228 78612 Rottweil Tel. 0741 / 1743999 Fax: 0741 / 1742576 Oder schreiben Sie Ihre Bestellung einfach an folgende mail-Adresse: [email protected] Herausgeber: Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Baden-Württemberg Redaktion: WERNER MALLINGER Postfach 1228 78612 Rottweil Telefon: 0741 / 1743999 Telefax: 0741 / 1742576 e-mail: [email protected] Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN DE45690500010024280166 Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Baden-Württemberg
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