Seminarausschreibung - Fachverband der Kommunalkassenverwalter

Seminarausschreibung
Frühjahr 2015
Themen:
Allgemeines Kassenrecht
Vollstreckungsgesetz Baden-Württemberg
Ihre Ansprechpartner
Landesvorsitzender
Karl Bentele
Stadtkasse Ravensburg
Marienplatz 52, 88238 Ravensburg
Telefon: 0751 / 82243
Fax:
0751 / 8260243
mail: [email protected]
Günter Dums
Stadtkasse Rutesheim
Leonberger Str. 15, 71277 Rutesheim
Telefon: 07152 / 500221
Fax:
07152 / 500233
mail: [email protected]
Werner Mallinger
Postfach 1228
78612 Rottweil
Telefon: 0741 / 1743999
Fax:
0741 / 1742576
mail: [email protected]
Jürgen Baldauf
Stadtkasse Friedrichshafen
Schanzstraße 5, 88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 / 2031310
Fax:
07541 / 20381310
mail: [email protected]
Karola Singer
Stadtkämmerei Stuttgart
Postfach 106034, 70049 Stuttgart
Telefon: 0711 / 21620567
Fax:
0711 / 2167845
mail: [email protected]
Peter Mögenburg
Badstraße 59
71134 Aidlingen
Telefon: 07034 / 60213
oder: 01731592677
mail: [email protected]
Jennifer Kees
Gemeindekasse Kressbronn
Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn
Telefon: 07543 / 966226
Fax:
07543 / 966250
mail: [email protected]
Andrea Nonnenmacher
Stadtkasse Tettnang
Schlossstraße 2, 88069 Tettnang
Telefon: 07542 / 510310
Fax:
07542 / 51044310
mail: [email protected]
Stellvertretender Landesvorsitzender
Landesgeschäftsführer
Landesschatzmeister
Vorsitzende Fachausschuss VZV
Vorsitzender EDV-Ausschuss
Kassenprüferin
Kassenprüferin
Seminarangebot Frühjahr 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. lädt Sie hiermit zu den
Frühjahrsseminaren 2015 ein.
Anmeldebedingungen
Bestätigung
Auf die Anmeldung erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn ein Seminar
zum Anmeldezeitpunkt voll belegt ist oder nicht stattfinden kann. Bei Seminaren
mit Teilnehmergebühren erhalten die Dienststellen eine Gebührenrechnung.
Teilnahmegebühren
Mitglieder: Die Teilnahme an den Seminaren 201501 und 201502 ist für bis zu
2 Personen kostenlos. Für jede weitere Person werden 30 Euro berechnet.
Für die zweitägigen Seminare 201503 und 201504 beträgt die Teilnahmegebühr
pro Person 60 Euro.
Nichtmitglieder: Die Teilnahmegebühren betragen für die Seminare 201501
und 201502 pro Person 60 Euro.
Für die zweitägigen Seminare 201503 und 201504 beträgt die Teilnahmegebühr
pro Person 120 Euro.
Bei Nichtteilnahme an gebührenpflichtigen Seminaren ohne erklärten Rücktritt,
oder Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, fallen 50 % der
Teilnahmegebühren als Aufwandsentschädigung an. Bei gebührenfreien Seminaren wird eine Kostenpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt.
Rücktritt
Ein Rücktritt muss bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn schriftlich
([email protected]) oder telefonisch (0741 / 1743999) dem Landesgeschäftsführer mitgeteilt werden.
Ihre Anmeldung per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0741 / 1742576
Mit freundlichen Grüßen
Werner Mallinger
Landesgeschäftsführer
Seminarangebot Frühjahr 2015
Allgemeines Kassenrecht
Seminar 201501
17. März 2015 in 74072 Heilbronn, Technisches Rathaus,
Cäcilienstraße 49
Seminarbeginn: 9.30 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Referenten: Karl Bentele
Kassenleiter Stadtkasse Ravensburg
Jürgen Baldauf
Stadtkasse Friedrichshafen
Tagesordnung
1. Elementare Grundsätze des Kassenrechts
Inhalt der Gemeindekassenverordnung
2. Zahlstellen und Handvorschüsse
Voraussetzungen, Einrichtung und Geschäftsgang
3. Verwaltung der Kassenmittel / Geldanlagen
Was ist zu beachten?
Zinsentwicklung am Kapitalmarkt
4. Anbindung autonomer Programme an das Finanzwesen
Welche Programme sind prüfungspflichtig?
Notwendige Voraussetzungen für die Programmfreigabe?
5. Muster-Dienstanweisung für die Gemeindekasse Doppik
und andere wichtige Dienstanweisungen
6. Erfahrungsaustausch: Kollegen fragen Kollegen antworten
Parkmöglichkeiten: Im Parkhaus Harmonie, ca. 700 m entfernt.
Seminarangebot Frühjahr 2015
Allgemeines Kassenrecht
Seminar 201502
24. März 2015 in 88250 Weingarten, Rathaus, Kirchstraße 2,
Großer Sitzungssaal
Seminarbeginn: 9.30 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Referenten: Karl Bentele
Kassenleiter Stadtkasse Ravensburg
Jürgen Baldauf
Stadtkasse Friedrichshafen
Tagesordnung
1. Elementare Grundsätze des Kassenrechts
Inhalt der Gemeindekassenverordnung
2. Zahlstellen und Handvorschüsse
Voraussetzungen, Einrichtung und Geschäftsgang
3. Verwaltung der Kassenmittel / Geldanlagen
Was ist zu beachten?
Zinsentwicklung am Kapitalmarkt
4. Anbindung autonomer Programme an das Finanzwesen
Welche Programme sind prüfungspflichtig?
Notwendige Voraussetzungen für die Programmfreigabe?
5. Muster-Dienstanweisung für die Gemeindekasse Doppik
und andere wichtige Dienstanweisungen
6. Erfahrungsaustausch: Kollegen fragen Kollegen antworten
Parkmöglichkeiten: Parken direkt in der Tiefgarage beim Rathaus
Weitere Parkhäuser in der Nähe
Seminarangebot Frühjahr 2015
Das Vollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
Seminar 201503 (max. 30 Teilnehmer)
23. und 24. März 2015 in 72488 Sigmaringen, Landratsamt,
Leopoldstraße 4, Erweiterungsbau Foyer Raum 1109/10
Seminarbeginn: 9.00 Uhr
Ende: 16.30 Uhr
Referentin: Karola Singer
Stadtkämmerei Stuttgart
Seminarinhalt
Egal ob in der Ausbildung für den gehobenen Dienst oder als Verwaltungsfachgestellte/r
ist in der Ausbildung das Vollstreckungsgesetz nur ein Randgebiet. Doch gerade in der
Vollstreckung wird in die Privatsphäre, als auch in das Vermögen des Schuldners gravierend eingegriffen. Daneben sind in den meisten Fällen auch Dritte betroffen.
Die Entscheidung und die Folgen der möglichen Maßnahmen zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt in eigener Verantwortung. Als Grundlage dient
das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg i. V. m. der Abgabenordung und der Zivilprozessordnung. Das Seminar ist für neue Mitarbeiter (max. zwei
Jahre tätig) in der Vollstreckung gedacht.
Tagesordnung
§ 1 Anwendungsbereich (zuständige Behörde, zugelassene Forderungen)
§ 2 Allgemeine Vollstreckung für die Vollstreckung (auch VWGO-Hinweise)
§ 3 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger (insbesondere Erbenfolge)
§ 4 Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe (Ahi)
§ 5 Vollstreckungsauftrag (Hinweise auf Vorteile eines eigenen VB)
§ 6 Betreten und Durchsuchen (gerichtliche Erlaubnisse je nach Forderung)
§ 7 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen (physische / psychische)
§ 8 Zuziehung von Zeugen (auch für Innendienst?)
§ 9 Vollstreckung zur Nachtzeit / Sonn- und Feiertage (wer erlaubt was?)
§ 10 Niederschrift (Folgemaßnahmen je nach Inhalt)
§ 11 Einstellug der Vollstreckung
§ 12 Wegfall der aufschiebenden Wirkung (unter Einbeziehung der VwGO)
Sollte es der Zeitrahmen zulassen, werden weitere Vorschriften behandelt und
das Seminar im Herbst fortgesetzt. Die Teilnehmer werden gebeten das LVwVG,
die AO und die ZPO mitzubringen.
Parkmöglichkeiten sind beim LRA ausreichend vorhanden
Seminarangebot Frühjahr 2015
Das Vollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
Seminar 201504 (max. 30 Teilnehmer)
14. und 15. April 2015 in 71277 Rutesheim, Mensa,
Robert-Bosch-Straße 29
Seminarbeginn: 9.00 Uhr
Ende: 16.30 Uhr
Referentin: Karola Singer
Stadtkämmerei Stuttgart
Seminarinhalt
Egal ob in der Ausbildung für den gehobenen Dienst oder als Verwaltungsfachgestellte/r
ist in der Ausbildung das Vollstreckungsgesetz nur ein Randgebiet. Doch gerade in der
Vollstreckung wird in die Privatsphäre, als auch in das Vermögen des Schuldners gravierend eingegriffen. Daneben sind in den meisten Fällen auch Dritte betroffen.
Die Entscheidung und die Folgen der möglichen Maßnahmen zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt in eigener Verantwortung. Als Grundlage dient
das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg i. V. m. der Abgabenordung und der Zivilprozessordnung. Das Seminar ist für neue Mitarbeiter (max. zwei
Jahre tätig) in der Vollstreckung gedacht.
Tagesordnung
§ 1 Anwendungsbereich (zuständige Behörde, zugelassene Forderungen)
§ 2 Allgemeine Vollstreckung für die Vollstreckung (auch VWGO-Hinweise)
§ 3 Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger (insbesondere Erbenfolge)
§ 4 Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe (Ahi)
§ 5 Vollstreckungsauftrag (Hinweise auf Vorteile eines eigenen VB)
§ 6 Betreten und Durchsuchen (gerichtliche Erlaubnisse je nach Forderung)
§ 7 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen (physische / psychische)
§ 8 Zuziehung von Zeugen (auch für Innendienst?)
§ 9 Vollstreckung zur Nachtzeit / Sonn- und Feiertage (wer erlaubt was?)
§ 10 Niederschrift (Folgemaßnahmen je nach Inhalt)
§ 11 Einstellug der Vollstreckung
§ 12 Wegfall der aufschiebenden Wirkung (unter Einbeziehung der VwGO)
Sollte es der Zeitrahmen zulassen, werden weitere Vorschriften behandelt und
das Seminar im Herbst fortgesetzt. Die Teilnehmer werden gebeten das LVwVG,
die AO und die ZPO mitzubringen.
Parkmöglichkeiten am Sportgelände Bühl
Aufnahmeantrag
Hiermit wird gemäß § 3 Abs.1 der Satzung die Aufnahme in den Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. zum
____________ beantragt.
_________________________________________________
Name des / der Antragstellers / Antragstellerin
_________________________________________________
Anschrift (PLZ, Ort, Postfach / Straße)
_________________________________________________
Name und Vorname der / des Kassenverwalterin/Kassenverwalter
_________________________________________________
Telefon-Nr. (mit Vorwahl)
Geburtsdatum
KV seit
_________________________________________________
email-Adresse
___________________
Tag der Antragstellung
__________________________
Rechtsverbindliche Unterschrift
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 50 Euro.
An den
Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
Postfach 1228
78612 Rottweil
Spendenleitfaden
Das Nachschlagewerk, als Loseblattsammlung, enthält für Kommunen
und Vereine Anleitungen, Hinweise und Hilfen und Wissenswertes über
die tägliche Bearbeitung und Behandlung von Spenden bei mittelbarer
und unmittelbarer Spendenempfangsberechtigung. Mit der nun vorliegenden 9. Ergänzung ist der Spendenleitfaden ein Muss für alle Spendensachbearbeiter.
Bezugspreis:
48,00 EURO
Bestellungen an: Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.
Postfach 1228
78612 Rottweil
Tel. 0741 / 1743999
Fax: 0741 / 1742576
Oder schreiben Sie Ihre Bestellung einfach an folgende mail-Adresse:
[email protected]
Herausgeber:
Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
Redaktion:
WERNER MALLINGER
Postfach 1228
78612 Rottweil
Telefon: 0741 / 1743999
Telefax: 0741 / 1742576
e-mail: [email protected]
Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN DE45690500010024280166
Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.
Landesverband Baden-Württemberg