Merkblatt zur einstweiligen Einstellung oder Beschränkung der

FINANZAMT WEINHEIM
Merkblatt zur einstweiligen Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung
(Vollstreckungsaufschub)
Was kann ich tun, wenn ich meine Steuern nicht zahlen kann?
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuerforderung fristgerecht zu begleichen, können Sie unter
bestimmten Voraussetzungen einen Vollstreckungsaufschub beantragen. Unter einem Vollstreckungsaufschub versteht man das vorübergehende Absehen von der gesetzlich gebotenen Vollstreckung.
Vollstreckungsaufschub setzt somit voraus, dass sich die Steuerforderungen bereits in Vollstreckung
befinden.
Was sind die Voraussetzungen zur Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs?
Voraussetzung der einstweiligen Einstellung der Vollstreckung (Vollstreckungsaufschub) ist die Unbilligkeit der Vollstreckung, nicht aber der Einziehung der Steuerforderung. Gründe können nur die Art und
Weise, den Umfang oder den Zeitpunkt der Vollstreckung betreffen.
Unbilligkeit i.S.d. § 258 AO ist anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme Ihnen
• einen unangemessenen Nachteil bringen würde,
• der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden
könnte.
Die Nachteile, die üblicherweise mit der Vollstreckung verbunden sind, begründen keine Unbilligkeit.
Die Schuldnerschutzvorschriften der Zivilprozessordnung und andere Gesetze fangen im Regelfall das
Übermaß an Nachteilen auf, so dass die mit der Vollstreckung verbundenen Nachteile nur in Ausnahmefällen unangemessen sind.
Allgemein gehaltene Hinweise auf die angespannte finanzielle Lage, schlechte Auftragssituation,
fehlende Zahlungsfähigkeit oder drohende Betriebsschließung lassen die Vollstreckung regelmäßig
nicht als unbillig erscheinen.
Die Nachteile müssen Ihnen selbst konkret erwachsen; Nachteile Dritter, die sich beispielsweise aus
der Schließung eines Betriebs ergeben, können daher in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Rolle spielen.
Die vorstehend genannten Voraussetzungen sind glaubhaft darzulegen.
Was bedeutet kurzfristiges Zuwarten?
Als kurzfristig ist ein Zeitraum von bis zu 6, in begründeten Ausnahmefällen von bis zu 12 Monaten
anzusehen. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Gesamtrückstand getilgt sein.
Muss ich dem Finanzamt eine Zahlung leisten, obwohl mir gleichzeitig ein Erstattungsanspruch
zusteht?
Wenn Sie einen Erstattungsanspruch (z.B. Einkommensteuer) haben, kann eine gleichzeitige
Zahlungsverpflichtung (z.B. Umsatzsteuer) bis zur Verrechnung zinslos gestundet werden. Vollstrekkungsaufschub kann in diesem Falle nicht gewährt werden.
Muss ich dem Finanzamt eine Zahlung leisten, obwohl ich gegen den Steuerbescheid Einspruch
eingelegt habe oder die Änderung des Steuerbescheids beantragt habe?
Der Einspruch hemmt grundsätzlich nicht den Vollzug des angefochtenen Steuerbescheids (§ 361 AO).
Gründe, die den der Steuerforderung zu Grunde liegenden Verwaltungsakt betreffen, können im
Vollstreckungsverfahren nicht berücksichtigt werden (§ 256 AO). Derartige Gründe rechtfertigen daher
auch keinen Vollstreckungsaufschub.
Werden die bewilligten Teilzahlungsbeträge verzinst?
Ein Hinausschieben der Fälligkeit der geschuldeten Forderung ist mit einem Vollstreckungsaufschub
nicht verbunden. Es verwirken daher weiterhin Säumniszuschläge gemäß § 240 AO mit 1 % der
jeweiligen auf 50,00 EUR abgerundeten Hauptschuld für jeden angefangenen weiteren Monat der
Säumnis.
Wie beantrage ich einen Vollstreckungsaufschub?
Ein Vollstreckungsaufschub wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dieser soll im Hinblick auf die
genannten Voraussetzungen ausreichend begründet sein und folgende Informationen und Anlagen
beinhalten:
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Darstellung Ihrer aktuellen finanziellen Situation durch Ausfüllen der beigefügten Formulare
„Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung“ und „Finanzplan“,
Vermögensaufstellung,
Mitteilung, wann und in welchen Raten Sie die Steuerschuld bezahlen können (die Höhe der
monatlichen Rate sollte an der Obergrenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden),
Angaben, warum eine Kreditaufnahme nicht möglich ist (Nachweis) und Sie keine leicht
verkäuflichen Gegenstände veräußern konnten,
Nennung möglicher Sicherheiten.
Bei Gewerbetreibenden / selbständig Tätigen / Kapital- und Personengesellschaften sind zusätzlich zu
dem Formular „Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung“ Angaben über
die aktuelle Liquiditäts- und Vermögenslage notwendig. Insbesondere sind ein Finanzplan und eine
aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vorzulegen.
Was geschieht, wenn ich meine Tilgungsraten nicht pünktlich bezahle?
Wird ein Zahlungstermin (auch nicht in den Vollstreckungsaufschub einbezogene Forderungen) nicht
eingehalten, gilt der Vollstreckungsaufschub ohne weitere Aufforderung als widerrufen. Der gesamte
noch zu zahlende Restbetrag wird dann vollstreckt.
Woher entnehme ich die Rechtsgrundlagen für einen Vollstreckungsaufschub?
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Abgabenordung (§ 258)
Bei weitergehenden Fragen können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner wenden. Dazu
stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Finanzamt Weinheim, Weschnitzstraße 2, 69469 Weinheim
Telefon: (06201) 605 – 0 Telefax: (06201) 605 – 220
Internet: http://www.fa-weinheim.de
E-Mail: [email protected]
Stand: Oktober 2015