Am Sonntag, den 2. August 2015 findet zum zweiten Mal das fingerhood Open Air im EWerk Garten (bei schlechtem Wetter im Saal) statt. Markt von 12:00 bis 18:00 Uhr im Garten, mit Musik und kulinarischen Highlights. Bei schlechtem Wetter wird der Markt verlegt in den Saal. Der Eintritt für Besucher ist frei! ACHTUNG: die Plätze im Garten sind begrenzt und werden bis zum 3. Juni ausgewählt (ANMELDESCHLUSS!) und die ausgewählten Teilnehmer benachrichtigt (bis zum 5. Juni). Werbematerial bitte rechtzeitig senden! Wir haben auch eine Facebookseite, auf der wir Werbung machen: www.facebook.com/pages/fingerhood-der-kreativmarkt Ich brauche drei bis vier Sätze zu euren Produkten, eine Kontaktemail/Website/Facebookseite sowie ein Pressebild (Produktbild) mit 300x300 Pixeln Auflösung. Wer bis Ende Juni nichts geschickt hat, kann für die Presseverschickung nicht mehr berücksichtigt werden! Plakate und Flyer werde ich nach Wunschangabe an euch versenden, kostenfrei. Regen-Regelung! Am Freitag, 31.7. um 17 Uhr geht eine Mail an alle Teilnehmer raus, ob wir draußen bleiben können oder rein gehen. Im Fall von Regen gilt, dass diejenigen die einen Biertisch gebucht haben, einen Tisch im Saal bekommen mit 1,70x0,70. Diejenigen, die einen Biergartentisch gebucht haben, kommen an eine Dreierreihe von Tischen (Gesamtlänge 5,10m) und teilen sich diesen zu viert - so hat jeder eine Fläche von 1,27x0,70! Sonderwünsche und geteilte Tische/Stände gern nach Absprache. Pro Verkäufer maximal 1 Tisch! Denkt daran, es kann heiß werden – für Sonnenschutz (Schirme etc.) muss selbst gesorgt werden! Tischdecken/Deko bitte selbst mitbringen! Der Aufbau kann ab 10:00 Uhr beginnen und muss bis 12:00 Uhr fertig sein. Der Abbau erfolgt erst ab 18 Uhr! Anfahrtsplan/Parken: Am Sonntag ist das Parken kostenfrei auf dem benachbarten „Kaufland“-Parkplatz. Zieht einfach ein Ticket, hebt es auf, entwertet es und fahrt damit heraus. Es stehen einige Wägen bereit, um zu transportieren (auch Einkaufswägen sind entleihbar). Standgebühren/Kosten/ Aufbau: Es wird nur eine feste Gebühr fällig, diese wird erst am Veranstaltungstag in bar oder auf Wunsch nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Beachtet die o.g. Regen-Regelung! Anmeldeformular: Hiermit melde ich mich verbindlich als Aussteller zur fingerhood am 03.08.2014 im E-Werk Erlangen/ OPEN AIR an. Ich bestelle hiermit verbindlich: o Einen Biertisch (2,20x0,50m) plus eine Bierbank 40 Euro zzgl. 19% MwSt o Einen Biergartentisch (1,20x0,80m) 30 Euro zzgl. 19% MwSt Name, Vorname: __________________________________________________________ Firma: ___________________________________________________________________ Adresse: _________________________________________________________________ Telefon: __________________________________________________________________ Email: ___________________________________________________________________ Produkte: (Stichworte) Bitte alle Aussteller einzeln anmelden. Anmerkung: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Ich möchte bitte ______ Plakate und ______ Flyer zugeschickt bekommen. Die Standgebühr wird vor Beginn der Veranstaltung abgerechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich 19%MwSt. Die Teilnahmebedingungen im Anhang 1 habe ich gelesen und erkenne sie an. ___________________________________________________________________________ Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, evtl. Firmenstempel Anhang Teilnahmebedingungen: 1. Zugelassen werden Anbieter, die ihre Produkte selbst herstellen oder recycle/upcycle Ware verkaufen. Die Ausstellungsgegenstände sind schriftlich im Vorfeld des Marktes aufzuführen. 2. Wenn verderbliche Ware verkauft wird, bitte nur mit Gewerbeschein! 3. Verboten sind pornografisches, gewaltverherrlichendes und nationalsozialistisches Schriftund Stückgut. Parteien und parteiähnliche Gruppen sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. 4. Der Veranstalter kann die Zulassung bestimmter Gegenstände oder die Zulassung generell verweigern, wenn gegen Punkt eins oder/und zwei verstoßen wird. Stellt sich erst nach Beginn der Veranstaltung heraus, dass Bedingungen nicht eingehalten wurden, kann der Stand geschlossen werden oder es werden einzelne Artikel entfernt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Standgebühr wird davon nicht berührt. 5. Die Anmeldung gilt als Antrag auf Abschluss eines Vertrages, der erst zustande kommt, wenn die Standgebühren überwiesen worden sind und der Veranstalter eine Rechnung über die Standgebühren dem Aussteller zugesandt hat. 6. Unteraussteller müssen einzeln angemeldet werden. 7. Stornierung der Anmeldung: Erfolgt die Stornierung 8 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung, wird die Hälfte der Standgebühr einbehalten. Bei allen kurzfristigen Stornierungen unter 2 Wochen wird die Standgebühr komplett einbehalten. 8. Das aktive Verteilen von Flyern muss vorher mit dem Veranstalter abgesprochen werden, ebenso wie Bild- und Tondarstellungen. 9. Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Der Veranstalter versucht jedoch, im Vorfeld alle Wünsche zu berücksichtigen. 10. Anfallender Müll soll beim Abbau vom Aussteller beseitigt werden, der Abbau muss im Anschluss an die Veranstaltung erfolgen. 11. Die Standmiete wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Der Aussteller erhält hierüber eine Rechnung. Der Aussteller ist verpflichtet, geltende Zahlungsnachweise mitzubringen. 12. Für Beschädigung oder Verlust haftet der Veranstalter nicht. Haftung erfolgt generell nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. 13. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die der Ware des Ausstellers während der Öffnungszeiten durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen. Für die Versicherung seiner Artikel muss der Aussteller selbst Sorge tragen. 14. Der Aussteller darf nur VDE-zugelassene Kabel und Elektrogeräte verwenden. Kabeltrommeln sind vollständig abzurollen. Für Schäden aus unsachgemäßen Anwendungen haftet der Nutzer. 15. Der Stand muss die volle Anschrift des Ausstellers tragen, alle Waren müssen Preiskennzeichungen enthalten. 16. Es sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutz- und des Mutterschutzgesetzes einzuhalten. 17. Gerichtsstand: 91054 Erlangen
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