Förderung von Veranstaltungen, Publikationen und Open Publication 1. Welche Arten der Förderung gibt es bei der KEF zusätzlich? Neben der Förderung von wissenschaftlichen Projekten im Bereich Entwicklungsforschung kofinanziert die KEF einerseits wissenschaftliche Veranstaltungen, andererseits werden auch wissenschaftliche Publikationen mit dem Schwerpunkt Forschung & Entwicklung gefördert. Zusätzlich gibt es im Rahmen von KEF-geförderten Projekten die Möglichkeit einer Open Publication Förderung. Für diese gelten gesonderte Richtlinien welche dementsprechend bei jedem Unterpunkt gekennzeichnet sind. 1.1. Ko-Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen: Diese Förderung soll Expertinnen/Experten mit Lebens-/Arbeitsmittelpunkt in Entwicklungsländern gemäß der DAC-Liste eine aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen in Österreich ermöglichen. Aktiv bedeutet hier z.B. die Präsentation eines Papers oder das Halten eines Vortrages bei der geförderten Veranstaltung. 1.2. Wissenschaftliche Publikationen: Diese Förderung soll insbesondere Publikationen zu Gute kommen, die Forschungsergebnisse aus KEF-Projekten präsentieren, bzw. sich mit den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der KEF theoretisch und/oder empirisch auseinandersetzen. 1.3. Open Publication Förderung im Rahmen laufender/kürzlich abgeschlossener KEFProjekte: Die Kommission für Entwicklungsforschung unterstützt und fördert den freien und nachhaltigen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten. Auf der Webseite der KEF finden sich die Open Access Policy und die zugehörigen Fördermöglichkeiten. Diese sind ausschließlich für Projektleiter/innen oder Projektmitarbeiter/innen von KEF-geförderten Projekten einreichbar. Nähere Infos finden Sie hier http://www.kef-research.at/projekte/open-access-policy/ 2. Welche Kosten können im Rahmen eines Förderantrags budgetiert werden? Gemäß den KEF-Kriterien können folgende Kosten budgetiert werden: 2.1. Für wissenschaftliche Veranstaltungen (1.1.): Reisekosten, Übernachtungskosten und Aufenthaltskosten (gemäß der Kostenersätze des § 26 Einkommensteuergesetz und subsidiär der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955- Tarif I) von aktiv an der Konferenz teilnehmenden Expertinnen/Experten mit Lebens/Arbeitsmittelpunkt in einem Entwicklungsland gemäß der DAC-Liste. Mit besonderer Begründung ist auch ein Zuschuss zu allgemeinen Veranstaltungskosten möglich (ausgenommen Mieten, Catering, Personalkosten). Version 150408 2.2. Für wissenschaftliche Publikationen (1.2.): Druck- und Distributionskosten (keine Personalkosten und Autor/innenhonorare) 2.3. Open Publication (1.3.): Beantragt werden können wissenschaftliche Open Access-Publikationen aus KEF-Projekten, die im Rahmen eines Peer-Review Verfahrens begutachtet und akzeptiert wurden. Das Fördermodell der KEF erlaubt Förderungen gemäß Gold Open Access und Hybrid Open Access. Es werden ausschließlich Kosten gefördert, die von Verlagen für offenes Publizieren in Rechnung gestellt werden. 3. Wie hoch ist die maximale Fördersumme? 3.1. Wissenschaftliche Veranstaltungen und Publikationen (1.1. und 1.2.): Für diesen Bereich stehen pro Jahr maximal 25.000,- € zur Verfügung (nach Maßgabe und bis zum Verbrauch des vorhandenen Budgets). Pro Förderantrag kann um einen Maximalbetrag von 5.000,- € angesucht werden. 3.2. Open Publication (1.3.): Im Rahmen jedes geförderten KEF-Projektes werden zusätzlich(e) fünf Prozent der bewilligten KEF-Fördermittel für Veröffentlichungen von wissenschaftlichen Publikationen gemäß der Open Access Policy der KEF zusätzlich zum bewilligten operativen Budget zur Verfügung gestellt. Falls die Publikationskosten für offenes Publizieren eines KEF-Projektes diese fünf Prozent übersteigen, kann eine Zusatzförderung im Rahmen des KEF-Fonds für Open Publication beantragt werden. Details: http://www.kef-research.at/projekte/open-access-policy/#c2504 • Fachzeitschriften: Die maximale Fördersumme beträgt 3000,- € pro Artikel. • Andere Publikationen (Monographien, Sammelbände, Proceedings): Die maximale Fördersumme beträgt 5000,- € pro Publikation. 4. Wer kann einen Antrag stellen, wann und wie? 4.1. Wissenschaftliche Veranstaltungen und Publikationen (1.1. und 1.2.): Anträge kann ausnahmslos eine österreichische wissenschaftliche Institution stellen. Diese ist auch für die korrekte Abrechnung gegenüber der KEF verantwortlich. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, eine Bewilligung erfolgt durch das KEF-Kuratorium. Eingehende Anträge werden bei der jeweils nächsten Sitzung behandelt. Kuratoriumssitzungen finden 4x im Jahr statt (üblicherweise Februar, Juni, September und Dezember). Die genauen Termine sind der KEF-Webseite http://www.kefresearch.at/projekte zu entnehmen. 4.2. Open Publication (1.3.): • Der oder die Antragsteller/innen müssen Projektleiter/innen oder Projektmitarbeiter/innen eines KEF-geförderten Projektes sein. • Die Publikation muss in direktem Zusammenhang mit dem geförderten KEF-Projekt stehen oder daraus resultieren. • Der Antrag muss von der Projektleitung genehmigt sein. Version 150408 • • • • Einreichungen für Artikelförderung nach Gold Open Access sind nur in Fachzeitschriften zulässig, die im Directory of Open Access Journals angeführt sind: DOA Frist: Der Antrag muss innerhalb von 2 Jahren / 24 Monaten nach offiziellem Projektabschluss erfolgen. Die KEF muss wie folgt in einer Danksagung (Acknowledgement) erwähnt werden: Kommission für Entwicklungsforschung bei der OeAD-GmbH: Projektnummer(n) Antragstellung: laufend 5. Wie wird die Förderungswürdigkeit überprüft? 5.1. Wissenschaftliche Veranstaltungen und Publikationen (1.1. und 1.2.): Die Förderungswürdigkeit wird anhand der wissenschaftlichen Güte der Veranstaltung bzw. der Publikation und deren entwicklungspolitischer Bedeutung an der Schnittstelle zwischen Forschung und Entwicklung geprüft. 5.2. Open Publication (1.3.): Open Access-Publikationen aus KEF-Projekten müssen im Rahmen eines Peer-Review Verfahrens begutachtet und akzeptiert worden sein. 6. Wer entscheidet letztlich über Annahme oder Ablehnung? 6.1. Wissenschaftlichen Veranstaltungen und Publikationen (1.1. und 1.2.): Über den Antrag entscheidet das KEF-Kuratorium (siehe http://www.kef-research.at/ueberuns/kuratorium) mit einfacher Stimmenmehrheit. 6.2. Open Publication (1.3.): Bis zu einer Antragssumme von 3000,- € entscheidet die KEF-Geschäftsstelle. Sollte die Antragssumme 3000,- € übersteigen, wird über den Antrag im Rahmen einer der vierteljährlichen Kuratoriumssitzungen der KEF entschieden. 7. Wie wird die Fördersumme ausbezahlt? Die Förderung wird in zwei Teilraten ausbezahlt. Nach der schriftlichen Förderzusage erstellt die KEF einen Fördervertrag, der dem/der Antragsteller/in in zweifacher Ausfertigung zugesandt wird. Der Rücksendung ist eine Rechnung über die erste Rate beizulegen (üblicherweise 80% der Vertragssumme). Nach Rechnungslegung wird die erste Rate überwiesen. Nach erfolgtem End-, bzw. Tätigkeitsbericht und der Abrechnung der Fördersumme mit Originalbelegen erhält die Antragstellerin/der Antragsteller nach Rechnungslegung die zweite Rate in der Höhe der noch ausständigen, tatsächlichen Kosten. Open Publication: Die Förderung wird, je nach Höhe, ebenfalls in ein bis zwei Teilraten ausbezahlt. Kommission für Entwicklungsforschung (KEF) bei der OeAD-GmbH Commission for Development Research (KEF) at the OeAD-GmbH 1010 Wien | Vienna | Ebendorferstraße 7 | Austria T +43 1 534 08 - 424 | F +43 1 534 08 - 999 [email protected] | http://www.kef-research.at www.oead.at Version 150408
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