Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe 1.5.2015 gegenüber der Version 1.7.2014 Erklärung: Neue/geänderte Textteile sind grün Gestrichene Textteile sind durchgestrichen Ab Pkt. 9.3: Numerierung korrigiert (es gab 9.2 zweimal) Pläne des Anhanges 9a, 9b sind neu 2. ..... Aufbau Gibt es für eine darzustellende brandschutztechnische Einrichtung kein Symbol gemäß Punkt 9, so ist ein Symbol in Anlehnung an die vorhandenen zu zeichnen und zwecks zentraler Erfassung und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Intentionen dieser TRVB vom TRVB-AK freizugeben. Das Symbol ist in elektronischer Form (PSD, TIFF, JPG, PDF) an „[email protected]“ zu senden und darf erst nach Freigabe endgültig verwendet werden. 4. Maßstab 5. Maßleiste, Randraster Sämtliche Pläne sind mit einer Maßleiste oder einem Randraster zu versehen, mit deren Hilfe Entfernungen (Abstände) abgeschätzt werden können. Diese müssen 20 Meter oder ein Mehrfaches davon darstellen, Unterteilungen sind zulässig. 6. Umfang 6.6.5 Brandschutzklappen nur nach Rücksprache mit der planvidierenden Stelle 7. Ausführung 7.1 Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind in den Brandschutzplänen folgende Farben zu verwenden: Rot: Gelb: für Räume und Flächen mit erhöhter Brandgefahr, zur Kennzeichnung von Verboten sowie zum Herausheben wichtiger Informationen für die Feuerwehr für Räume und Flächen mit erhöhter Explosionsgefahr, Kennzeichnung von anderen besonderen Gefahren (Gifte, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Säuren, Laugen etc.), Gefahren durch Elektrizität 7.3 Angaben zum Inhalt müssen - mit oder ohne Farbe - als Klartext ohne Abkürzungen oder als Planzeichen dargestellt werden. Hinweis: eindeutige Abkürzungen wie z.B. BT für Bauteil, Stg für Stiegenhaus, E für Erdgeschoß u.s.w. sind jedoch zulässig. 8. Anzahl und Aufbewahrung Es sind insgesamt zumindest drei komplette Brandschutzplanparien erforderlich. Diese sind wie folgt aufzubewahren1. 1 Hinweis: Üblicherweise sind Brandschutzpläne bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage im Feuerwehrplankasten zu hinterlegen. In Sonderfällen, wie z.B. Hotel (24-h besetzte Portiersloge), wird kein Feuerwehrplankasten. benötigt In diesem Fall sind die Pläne in einem roten Ordner im Bereich der Brandmelderzentrale zu hinterlegen. Soferne keine Brandmeldeanlage vorhanden ist, wird empfohlen, die Brandschutzpläne in einem roten Plankasten (Aufschrift „Feuerwehr“) beim Hauptzugang für die Feuerwehr zu hinterlegen. TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 1 von 9 - im Ordner für die Feuerwehr inklusive einer Kopie des vidierten Deckblattes eine Brandschutzplanparie sowie Pdf-Dateien aller Pläne bei der örtlich zuständigen Feuerwehr eine Brandschutzplanparie beim Brandschutzbeauftragten - Anmerkungen: 9. Planzeichen 9.1 Planzeichen für den Baulichen Brandschutz 9.1.1 Aktuelle Normen Nummer Symbol Beschreibung Feuerschutzabschluss ohne selbstschließender Eigenschaft BaBr 03 (weitere mögliche Klassifikationen: z.B. E30) Feuerschutzabschluss mit selbstschließender Eigenschaft BaBr 04 (weitere mögliche Klassifikationen: z.B. E30C) BaBr 11 Fluchtweg, Zusätze: NA = Notausgang oder Notausstieg 9.1.2 Zurückgezogene Normen Symbol Beschreibung Ersetzt durch Deckendurchbruch ( z.B. Abschluss F 30); 9.3 strichliert, wenn der Durchbruch in der Decke oberhalb ist gemäß ÖNORM F 3800 BaBr 18 Planzeichen für den Betriebstechnischen Brandschutz Nummer Symbol OrgBr 05 Beschreibung Durchfahrt mit Angabe der Breite und Höhe in m OrgBr 06 Bewegungs- oder Aufstellfläche für die Feuerwehr mit Angabe der maximalen Belastbarkeit in Tonnen. Hinweis: diese Angabe ist aber nur für jene Bewegungs- oder Aufstellflächen für die Feuerwehr anzugeben, wenn deren Wert < 38 Tonnen ist. OrgBr 07 Treffpunkt mit Lotsen TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 2 von 9 9.4 Planzeichen für Gefahrenstellen Nummer Symbol Beschreibung Gefahr durch Elektrizität, mit folgenden Zusatzangaben: Spannungsart: GefSt 06 Es ist nur für den Fall, daß es sich um Gleichspannung handelt, der Zusatz „DC“ anzuführen. Hinweise zu Gefahren mit Wechselspannung sind prinzipiell ohne Angabe der Spannungsart anzuführen! Spannungsangabe 9.5 Planzeichen für technische Brandschutzeinrichtungen 9.5.1 Brandmeldeanlagen 9.5.2 Sperrsysteme 9.5.3 Entrauchungsanlagen 9.5.4 Sonstige Anlagen 9.6 Planzeichen für die Erste und Erweiterte Löschhilfe 9.7 Planzeichen für die Löschmittelversorgung 9.7.1 Abhängige Löschwasserversorgung 9.7.2 Unabhängige Löschwasserversorgung 9.7.3 Sonderlöschmittelvorräte und Abschottungen 9.8 Planzeichen für ortsfeste Löschanlagen und Sauerstoffreduktionsanlagen 9.9 Planzeichen für besondere Gefahren 9.9.1 Photovoltaik- und Solarthermieanlagen 10. Planbeispiele Hinweis: Die nachfolgenden Pläne sind teilweise voneinander unabhängige Beispielpläne und nicht unbedingt als zusammenhängender Plansatz eines Objektes zu betrachten! TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 3 von 9 Anhang 4: Lageplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 4 von 9 Anhang 5: Geschoß-Übersichtsplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 5 von 9 Anhang 6a: Geschoßplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 6 von 9 Anhang 7: Übersichtsplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 7 von 9 Anhang 8: Bedienungsgruppen-Übersichtsplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 8 von 9 Anhang 10: Lageplan mit verkleinerter Gesamtdarstellung TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 9 von 9
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