15.10.2016 Baurecht vor ca. 4000 Jahren Brandschutzforum Austria „Wenn ein Baumeister ein Haus baut für einen Mann und macht seine Konstruktion nicht stark genug so dass sie einstürzt und genug, verursacht den Tod des Bauherrn, dieser Baumeister soll getötet werden“. Gesetzliche Grundlagen Teil 14 owid copyright Dr. Otto Widetschek Kompetenzen (exemplarisch) BUND: Zivilschutz, Strahlenschutz, Arbeitnehmerschutz, Gewerberecht LAND: Kompetenzartikel 10-15, u.a. Brandund Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder,, detto Baurecht GEMEINDE: Feuerwehrwesen Kodex Hammurabi (1728-1686 v. Chr.), 282 Paragraphen, babylonisches Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht Bürokratie-Monster Über 100 gesetzliche Regelungen im Brandschutz Über 150 Ö-NORMEN 9 BauBau und FeuerpolizeiFeuerpolizei gesetze Kein einheitlicher Brandschutz owid Gesetze und Verordnungen Gesetze sind Rechtsvorschriften, die durch gesetzgebende Organe (Nationalrat, Landtag) beschlossen wurden und kundgemacht sind. i d owid Gesetz und Verordnung G Gesetz = Rahmen VO VerordVerordnung = Inhalt Verordnungen sind Rechtsvorschriften, die nur aufgrund von Gesetzen erlassen werden dürfen; sie enthalten nähere Ausführungsregeln zu den Gesetzen. owid owid owid 1 15.10.2016 Brandschutzregulative EU-Recht Bundesgesetze und Verordnungen (BG, BVO) Arbeitnehmer Innenschutz Gewerbeordnung ElektrotechnikGesetz VbF, VEXAT etc. Landesgesetze und Verordnungen (LG, LVO) Österreichische Normen (ÖNORMEN) und Europanormen (EN) Technische Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) Österreichische Bestimmungen für die Elektrotechnik (ÖVE) Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV-RL) NORMEN B 3800, Teil 5 Baugesetz EN 13501 FeuerpolizeiGesetz etc. etc F 2030 etc. Brandschutzvorschriften TRVB ÖBFV-RL Technische Richtlinien Vorbeugender BS Richtlinien des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes owid Gesetz & Bauwerk Landesgesetze OIB-RL Bundesgesetze EU-Regulative (Schutzziele) owid copyright Dr. Otto Widetschek Instanzenzug der Rechtsordnung Baupol. Maßnahmen (z.B. Gebrechen) Errichtung Betrieb Baugesetzgebung 1 Störfall, Brand R ht Rechtsmaterie t i 1. 1 IInstanz t 2 IInstanz 2. t Gewerbeordnung ArbeitnehmerInnenschutz Feuerpolizei 2 z.B. BrandUrsachenermittlung owid Bundesgesetze exemplarisch Gewerberecht Bezirkshauptmannschaft Landeshauptmann Baurecht Feuerpolizei Bürgermeister Gemeinderat (Graz: Berufungs(Graz:Stadtsenat) komission) 3 3 IInstanz 3. t BM für wirtschaftliche Angelegenh. VfGH bzw. VwGH owid ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Regelt Sicherheitsmaßnahmen für Bereiche mit Arbeitnehmern. Das sind nicht nur gewerbliche g , sondern auch Betriebsanlagen, Heime und Krankenhäuser, die ansonsten dem Feuerpolizeigesetz und nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Arbeitsstättenverordnung ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Flüssiggasverordnung VO brennbarer b b Flüssigkeiten Flü i k it Pyrotechnikgesetz ÖVE Vorschriften Druckgaspackungsverordnung Druckbehälter-AufstellungsVO owid owid 2 15.10.2016 Arbeitsstättenverordnung (AStV) Verordnung vom 09.08.2014 (Beispiele) Baugesetze Keine detaillierte Beschreibung in diesem Rahmen möglich, da es neun (!) Landesbaugesetze mit unterschiedlichen Regelungen gibt. § 7: Brandschutztüren § 9: Sicherheitsbeleuchtung § 12: Alarmeinrichtungen g § 14: Information der ArbeitnehmerInnen § 17: Fluchtwege § 22: Stiegenhaus § 42: Löschhilfen § 43: Brandschutzbeauftragte Ab 2008 erfolgte eine sukzessive Harmonisierung der Bauvorschriften und damit auch des Brandschutzes. Grundlage dazu sind die so genannten OIB-Richtlinien! owid Steiermärkisches Baugesetz (1) Gesetz i.d.F. 14.10.2016, mit dem Bauvorschriften für das Land Steiermark erlassen werden (Steiermärkisches Baugesetz – Stmk BauG), BauG) LGBl 59/1995. 59/1995 Unterteilt in 3 Hauptstücke und 121 Paragraphen. owid Stmk. Baugesetz (2) § 43 Allgemeine Anforderungen (1) Bauwerk und alle ihre Teile müssen so geplant und ausgeführt sein … …Bautechnische Anforderungen erfüllen …Berücksichtigung des Standes der Technik …Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit BauGB REGELN DER TECHNIK: Die allgemeine Definition schließt die technische Entwicklung mit ein, ist also kein statischer Begriff. owid Bautechnische Anforderungen owid Bauprodukte Mechanische Festigkeit und Standsicherheit § 44 Bauprodukte Brandschutz (1) Bei Bauführungen dürfen nur Bauprodukte eingebaut werden, die dem Stmk. Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 entsprechen. (2) Nachweis der Anforderungen obliegt dem Bauwerber. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherheit & Barrierefreiheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz (Energieausweis) Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen owid Styroporfassade owid 3 15.10.2016 1. Tragfähigkeit Brandschutz (EU-Recht) § 50, Abs. 1, Stmk. Baugesetz 1. Tragfähigkeit des Bauwerks (§ 50) 2. Ausbreitung von Feuer & Rauch innerhalb des Bauwerks (§ 51)) 3. Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude (§ 52) 4. Fluchtwege (§ 53) 5. Rettung & Löscharbeiten (§ 54) Bauwerk müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei einem Brand… die Trag- fähigkeit während eines bestimmten owid 2. Rauchausbreitung erhalten bleibt.. owid 3. Ausbreitung Feuer § 51, Abs. 1, Stmk. Baugesetz § 52, Abs. 1, Stmk. Baugesetz Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei einem Brand Brand… Bauwerk muss so geplant und ausgeführt sein, dass… der Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke vorgebeugt wird (Außenwände, Dacheindeckungen etc). die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks begrenzt wird (Nutzungseinheiten, Brandabschnitte etc.). 1 Zeitraumes 2 3 owid 4. Fluchtwege owid 5. Rettung & Löscharbeiten § 53, Abs. 1, Stmk. Baugesetz § 54, Abs. 1, Stmk. Baugesetz Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei einem Brand… Bauwerk müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei der Brandbekämpfung … den Benutzern ein rasches und sicheres Verlassen des Gebäudes möglich ist oder sie durch andere Maßnahmen gerettet werden können. die Sicherheit der Lösch Löschund der Rettungskräfte weitgehendst gewährleistet und wirksame Löscharbeiten möglich sind. 4 owid 5 owid 4 15.10.2016 Harmonisierung OIB-Richtlinien Zur Harmonisierung der Bauvorschriften in Österreich wurden durch das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) Regulative geschaffen, die den Bundesländern zur Verfügung stehen. → OIB-Richtlinien RL 1 RL 2 RL 2.1 RL 2.2 RL 2.3 23 RL 3 RL 4 owid Feuer- und Gefahrenpolizei Feuerpolizei owid „Jedermann(frau)-Paragraf“ Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (StFGPG) vom 13. 12. 2011 i.d.F. vom 13.10.2016 (exemplarisch) 36 Paragrafen, 6 Abschnitte Man unterscheidet (§ 2 und § 3): • Verhütung, Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung von Bränden • Sicherheit von Personen im Brandfall • Brandursachenermittlung RL 5 RL 6 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Brandschutz bei Betriebsbauten Brandschutz bei Garagen etc. Brandsch t bei Gebä Brandschutz Gebäuden den mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz Gefahrenpolizei § 6 Allgemeine Pflichten (StFGPG) Jedermann ist verpflichtet, nach Möglichkeit und Zumutbarkeit das Entstehen eines Brandes oder einer öffentlichen Gefahr zu verhindern und alles zu unterlassen, was die Ausbreitung eines Brandes oder einer örtlichen Gefahr begünstigt sowie deren Bekämpfung erschwert. • Rettung von Menschen und Tieren • Bergung lebensnotwendiger bzw. lebensgefährlicher Güter • Abwehr von Gefahren (auch Sachschäden involviert) owid Feuerarbeiten owid Brandgefährliche Stoffe § 11 Brandgefährliche Stoffe und deren Lagerung § 10 Feuerarbeiten und Erwärmung brennbarer Stoffe (1) Stoffe, die besonders geeignet sind, eine Brandgefahr herbeizuführen. Regelungen für Feuerarbeiten, insbesondere • Schweiß-, S ß • Löt-, • Trennschleif- und • Schneidearbeiten. • Richtige Lagerung (Vermeidung der Ausbreitung von Bränden) • Keine Lagerung in Stiegenhäusern, Fluchtwegen, Dachräumen etc.) owid Leicht brennbar owid 5 15.10.2016 Selbstentzündliche Stoffe Heiz- und Brennstoffe § 12 Lagerung von selbstentzündlichen Stoffen § 13 Lagerung von Heiz- und Brennstoffen • Chemisch-physikalische Ursachen (Öle und Aufsaugmittel, Düngemittel, Braunkohle etc.) • Müssen so gelagert werden, dass eine vorhersehbare Gefahr der Entzündung von Feuerstätten vermieden wird. • Heiz- und Brennstoffe dürfen in offenen Dachräumen nicht gelagert werden. • Biologische g Ursachen (Ernteerzeugnisse, wie Heu, Grummet etc.) → Wichtig: Überprüfung des Temperaturverlaufs im Lagergut! owid Offene Dachräume owid Ausschmückung § 14 Lagerung in offenen Dachräumen § 15 Ausschmückung von Räumen • Die hier gelagerten Gegenstände müssen ohne Behinderung zugänglich sein. Ausgenommen sind Ernteerzeugnisse in der Landwirtschaft. • Nahbereiche von Rauchfängen und Dachbodenfenstern sind von jeder Lagerung freizuhalten. Räume, die dem Aufenthalt einer größeren Anzahl von Menschen dienen, wie Versammlungs-, Gaststätten oder Ausstellungsräume, Diskotheken und nd Bars, Bars dürfen n nurr mit sch schwer er oder nicht brennbaren Stoffen ausgeschmückt werden. Zu und Ausgänge, Fluchtwege und Hinweise auf solche dürfen dabei nicht verstellt oder verdeckt werden. owid Fluchtwege owid Betriebsbrandschutz § 16 Fluchtwege und Freiflächen § 17 Betriebsbrandschutz (1) Fluchtwege innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Stiegenhäuser, Zugänge, Zufahrten und Durchfahrten so sowie Freiflächen, die für das Abstellen von Einsatzfahrzeugen dienen oder bestimmt sind, sind ständig frei zu halten und erforderlichenfalls ordnungsgemäß zu kennzeichnen. In Betrieben mit Objekten, in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, hat die Behörde die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, die Erstellung eines Brandalarmplanes, Brandalarmplanes die Ausbildung von Betriebsangehörigen in der ersten Löschhilfe und ihre Belehrung über das Verhalten bei Bränden sowie die Durchführung von Eigenkontrollen mit schriftlichem Bescheid vorzuschreiben. owid owid 6 15.10.2016 Feuerbeschau – Zweck Feuerbeschau – Auflagen § 18 Zweck der Feuerbeschau § 18 Zweck der Feuerbeschau (1) Die Feuerbeschau bei baulichen Anlagen dient zur Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen sowie die Brandbekämpfung und die Durchführung von Rettungsmaßnahmen erschweren oder verhindern können. (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob z. B. Lagerungen im Stiegenhaus a) die im Hinblick auf die Brandsicherheit erlassenen Auflagen eingehalten werden, owid Feuerbeschau – Bauschäden owid Feuerbeschau – Feuerungsanl. § 18 Zweck der Feuerbeschau § 18 Zweck der Feuerbeschau (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob …… …… b) Bauschäden, die eine Brandgefahr verursachen können, vorliegen, c) Die vorhandenen Feuerungsanlagen in ordnungsgemäßen Zustand sind, owid Feuerbeschau - Fluchtwege owid Feuerbeschau – Zufahrten § 18 Umfang der Feuerbeschau § 18 Zweck der Feuerbeschau (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob …… …… d) die notwendigen Fluchtwege und Freiflächen innerhalb und außerhalb von Bauten vorhanden sind und freigehalten werden, owid e) die für die Einsatzfahrzeuge notwendigen Zufahrten vorhanden sind und entsprechend freigehalten werden, owid 7 15.10.2016 Feuerbeschau – Einrichtungen Feuerbeschau - Kennzeichnung § 18 Zweck der Feuerbeschau § 18 Zweck der Feuerbeschau (2) Bei der Feuerbeschau ist insb. festzustellen, ob (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob …… f) die vorhandenen bzw. bzw vorgevorge schriebenen Brandmeldeund Alarmeinrichtungen, Löschanlagen und Löschmittel sowie Löschwasserbezugsstellen in ordnungsgemäßem und einsatzbereitem Zustand sind, …… g) die brandschutztechnischen Einrichtungen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, Beispiel: Tragbarer Feuerlöscher owid Feuerbeschau – Brand und EX owid Feuerbeschau - Blitzschutz § 18 Zweck der Feuerbeschau § 18 Zweck der Feuerbeschau (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob …… (2) Bei der Feuerbeschau ist insbesondere festzustellen, ob h) Brennstoffe und andere Stoffe, die eine Brand- oder Explosionsgefahr verursachen oder begünstigen können, ordnungsgemäß gelagert sind, …… i) die vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen vorhanden und in ordnungsgemäßem Zustand sind. owid Feuerbeschau - Kommission owid Feuerbeschau (FB) - Fristen § 19 Organisation der Feuerbeschau Bundesland Zusammensetzung der Feuerbeschaukommission : Kärnten Steiermark Niederösterreich a)) Vertreter der Behörde b) Kommandant der zuständigen Feuerwehr c) Rauchfangkehrermeister d) In Betrieben mit einer BTF auch der Kommandant e) ev. weitere Sachverständige Oberösterreich Salzburg Tirol Vorarlberg Burgenland Wien owid Gesetzliche Regelung Überprüfungs-Fristen Anmerkungen § 18 Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz 4 Jahre: Besonders brandgefährliche Anlagen (Auflistung) z. B. keine FB in kleineren Büros sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern § 26 Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 5 Jahre: Hohes Risiko 9 Jahre: Mittleres Risiko 15 Jahre: Geringes Risiko Zuordnung nach Listen § 19 NÖ Feuerwehrgesetz 10 Jahre: Alle Bauwerke Weitgehend im Kompetenzbereich der Rauchfangkehrer § 10 OÖ Feuerpolizeigesetz 3 Jahre: Risikoobjekte 8 Ja Jahre: e Keine e e Risikoobjekte s oobje te 12 Jahre: Kleinhausbauten Entfall der regelmäßigen FB: → Objekte j ggeringer g Brandgefahr g → bei Überprüfung durch anerkannte juristische Person § 10 Szbg. Feuerpolizeiordnung 5 Jahre: Liste 10 Jahre: Allgemein Kleinwohnhäuser und Nebenanlagen keine regelmäßige FB § 16 Tiroler Feuerpolizeiverordnung 5 Jahre: Liste 12 Jahre: Landwirtschaft Gemeinderat kann die FB mit 12 Jahren Intervall festlegen § 7 Vlbg. Feuerpolizeiverordnung § 9 Bgld. Kehrgesetz 2006 Keine gesetzliche Regelung, sondern magistratsinterne Übereinkunft Quelle: Brigitte Merli, Feuerpolizei Graz, 2014 6 Jahre: Allgemeine Feuerbeschau 5 Jahre: Hohes Risiko 9 Jahre: Mittleres Risiko 12 Jahre: Geringes Risiko 5 Jahre Bei besonders brandgefährdeten Objekten Ausnahmen und Verkürzungen möglich! Keine FB, sondern „Feuerstättenbeschau“ durch Rauchfangkehrer, Ausnahmen möglich Rauchfangkehrer: Alle Objekte, sonst Behörde, BSB etc. owid owid 8 15.10.2016 Durchführung & Nachbeschau § 20 und 21 Durchführung der Feuerbeschau, Pflichten der Gemeinde § 22 Pflichten der Gemeinde • Löschwasserbedarf und Gerätschaften • Zufahrten für die Feuerwehr Verfahren bzw. Nachbeschau • Abwicklung des Verfahrens, Umfang, Mängelfeststellung mit Festlegung einer angemessenen Erfüllungsfrist Erfüllungsfrist. • Bei unmittelbar drohender Gefahr können Sicherungsmaßnahmen sofort erfolgen! • Nachbeschau ist von einem Fachmann durchzuführen! owid owid Öffentliche Alarmeinrichtungen Bauliche Anlagen § 24, Abs. 4 (neu, als „Ersatz“ für den § 103 § 23 Öffentliche Alarmeinrichtungen BauG): In bestehenden Hochhäusern können vorgeschrieben werden: • Verpflichtung der Gemeinde samt laufender Überprüfung • Auf gemeindeeigene Liegenschaften, aber auch p privat (Zutrittsrecht) ( ) 1. 2. 3. 4. 5. owid Bekämpfung von Gefahren Trockensteigleitung. Druckknopfmeldeanlage und Alarmeinrichtung. tragbare Feuerlöscher. Brandschutztüren zwischen Erdgeschoß und Keller. brandhemmende Türen zu den Wohnungen sowie brandbeständiger Abschluss sonstiger Öffnungen zwischen Stiegenhäusern und Wohnungen. 6. Rauchabzugsöffnungen in Stiegenhäusern. owid Normen exemplarisch (1) § 25 bis 30 Bekämpfung von Bränden und Wo in Gesetzen nicht näher bestimmte Begriffe verwendet werden, kommt die Normung zum Tragen. örtlichen Gefahren • • • • § 25 Verpflichtung zur Meldung § 26 Einsatzleitung § 27 Sicherheitsvorkehrungen § 28 Pflicht zur Hilfeleistung, Duldungsverpflichtung • § 29 Mitwirkung der Sicherheitsbehörden • § 30 Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten owid B 3807 Äquivalenztabellen Ä i l t b ll (Euro(E klassen – Brandwiderstandsklassen) B 3850 Feuerschutzabschlüsse B 3853 Rauchschutzabschlüsse F 1000 Feuerwehr- und Brandschutzwesen, Begriffe owid 9 15.10.2016 Normen exemplarisch (2) Normen exemplarisch (3) F 2030 Brandschutzwesen; Hinweisschilder, Hinweiszeichen F 2031 Planzeichen für Brandschutzpläne F 3000 Brandmeldesysteme H 5170 Heizungsanlagen M 7624 Lüftungstechnische Anlagen – Anforderungen allg. EN 3 Tragbare Feuerlöscher EN 54 Brandmeldeanlagen EN 1363-1 Feuerwiderstandsprüfungen, p g , allg. g Anforderungen g EN 1364-1 Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile, Teil 1: Wände EN 1366-1 Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen, Teil 1: Leitungen owid Normen exemplarisch (4) Was sind TRVB? Technische EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten, 5 Teile EN 13773 Textilien, Textilien Vorhänge und Gardinen, Brennverhalten, Klassifizierungsschema EN 14384 Überflurhydranten EN 12952 Brennverhalten von Bettzeug etc. Richtlinien Vorbeugender Brandschutz Erstellt durch einen Ausschuss des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) und der Österreichischen Brandverhütungsstellen owid TRVB-Einteilung A B C E F Allgemeines Bauwesen Chemie Elektronik Abwehrender Brandschutz H N O S owid owid TRVB-Einteilung Heizen Nutzung Organisation Selbsttätige Brandmelde- und Löschanlagen owid BEISPIEL: Jahr der Herausgabe TRVB 117 O 10 Laufende Nummer O = Organisation owid 10 15.10.2016 TRVB 001 A 15 TRVB 100 A 10 derzeit 472 Definitionen von „A“ wie „A-Manometer“ bis „Z“ wie „Zwischenwand“ Z i h d“ Alle TRVB, immer aktuell unter: www.pruefstelle.at Definitionen (zum kostenlosen Download unter www.trvb-ak.at) Brandschutzeinrichtungen – Rechnerischer Nachweis i. Ü. → Brandmeldeanlage g → Sprinkleranlage → Rauch- und Wärmeabzugsanlage → Betriebsfeuerwehr owid TRVB 102 E 05 owid TRVB 104 O 14 Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten owid TRVB 107 A 04 owid TRVB 108 B 91 Baulicher Brandschutz Brandabschnittsbildungen Brandschutzkonzepte owid owid 11 15.10.2016 TRVB 110 B 15 TRVB 111 S 08 Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen Rauchabzug für Stiegenhäuser owid TRVB 112 S 04 owid TRVB 114 S 15 Druckbelüftungsanlagen Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren owid TRVB 116 N owid TRVB 117 O 10 Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung i. Ü. Brandschutz in Wohnhäusern, Büro- und Verwaltungsgebäuden - TRVB 116 02: Betriebliche Maßnahmen owid owid 12 15.10.2016 TRVB 119 O 06 TRVB 120 O 06 Betrieblicher Brandschutz – Organisation im Genehmigungsverfahren Betrieblicher Brandschutz – Eigenkontrolle im Genehmigungsverfahren owid TRVB 121 O 14 owid TRVB 122 S 13 Brandschutzpläne für den Feuerwehreinsatz (Feuerwehrpläne) Rauchwarnmelder Lithium-Langzeitbatterie ((10 Jahre Garantie)) Thermo-optisches Detektionsverfahren (höchste Sicherheit, geringe Fehlalarmquote) einfache Montage großer Testknopf (mit Besenstange erreichbar!) Prüfungen (EN, DIN, VdS) owid owid TRVB 124 F 97 TRVB 123 S 11 Erste und Erweiterte Löschhilfe i. Ü. Brandmeldeanlagen owid owid 13 15.10.2016 TRVB 125 S 10 TRVB 127 S 11 Sprinkleranlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen owid TRVB 128 S 12 owid TRVB 131 N Ortsfeste Löschwasseranlagen Brandschutz in Schulen - TRVB 131 91: Betriebliche Maßnahmen owid TRVB 133 N owid TRVB 134 F 87 Brandschutz in Krankenhäusern - TRVB 133 05: Betriebliche Maßnahmen owid Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken owid 14 15.10.2016 TRVB 137 F 03 TRVB 138 und 139 N Löschwasserbedarf Verkaufsstätten - TRVB 138 N 10: Bauliche Maßnahen - TRVB N 139: Betriebliche Maßnahmen owid owid TRVB 144 N TRVB 140 S 84 Brandschutz in Beherbergungsbetrieben - TRVB 144 82: Betriebliche Maßnahmen CO2-Löschanlagen owid TRVB 149 A 85 TRVB 148 B 84 Feststellanlagen für Brandschutz- und Rauchabschlüsse owid owid Brandschutz auf Baustellen a. K. owid 15 15.10.2016 TRVB 151 S 94 TRVB 152 S 15 Brandfallsteuerungen ( (( ( ( B n ä r le d ( BETRIEB (( BrandmelderBrandmelderzentrale ( ( HAUPTMELDER Feuer-Feuer meldemeldezentrale FEUERWEHR Interventionsschaltung STOP Gaslöschanlagen owid TRVB 158 E 15 owid TRVB 159 S 14 Objektfunkanlagen Elektroakustische Notfallsysteme owid TRVB 160 N 11 owid ÖBFV-Richtlinien Justizanstalten – baulicher und technischer Brandschutz owid RL B B--04 Schadstoffeinsatz im Betrieb – Hilfeleistung durch die FW RL B B--06 Evakuierung von Personen aus Gebäuden RL EE-06 Einsatz bei Chlorgasaustritt RL EE-02 Einsatz beim VorhandenVorhandensein biologischer Agenzien RL EE-09 Einsatz beim Vorhandensein radioaktiver Stoffe owid 16 15.10.2016 Landesfeuerwehrgesetze Landesfeuerwehrgesetz Danke! LGBl. Nr.87/2013 Stammfassung: Novellen: Ende des Vortrages LGBl. Nr. 73/1979 (1) LGBl. Nr. 25/1995 § 1 (1) Einteilung, Aufgaben und rechtliche Stellung der Feuerwehren (1) Feuerwehren sind Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren. Betriebsfeuerwehren (2) Den Feuerwehren obliegen die Bekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden und die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher und überörtlicher Natur, die der Allgemeinheit, der einzelnen Person, der Umwelt, Sachen oder Tieren drohen. (3) Die Feuerwehren haben für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben: - die Ausbildung und Fortbildung ihrer Mitglieder, - die Durchführung von Übungen, - die Pflege der zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft, - die Mitwirkung bei der Beschaffung, Errichtung, Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften und - die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. owid owid 17
© Copyright 2024 ExpyDoc