Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken

Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken
Ortsfeste Löschwasseranlagen (z.B. trockene Löschwasserleitung, Wandhydranten), welche
nach TRVB 128 S:2012 vorgeschrieben bzw. errichtet wurden, dürfen nur von Prüfern einer
Abschluss- bzw. Revisionsprüfung unterzogen werden, welche im Prüfungsregister des
Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes gelistet sind. http://www.trvbak.at/Pruefungsregister%20TRVB%20128.html