FAQ - Verschlossene Hauseingangstür

Häufig gestellte Fragen
Verschlossene Hauseingangstür
Dürfen Hauseingangstüren abgeschlossen werden?
Antwort:
Von der Berliner Feuerwehr gibt es keine Einwände gegen das Abschließen der Hauseingangstüren,
auch wenn es unsere Arbeit erschwert. Die Hauseingangstür eines Wohngebäudes hat nicht die
Funktion einer Notausgangstür, wie man sie aus Gewerbegebäuden oder öffentlichen Gebäuden
kennt. Bei den Nutzern eines Wohnhauses handelt es sich um einen begrenzten Personenkreis, für
den im Gefahrenfall zuzumuten ist, da er Ortskenntnisse hat, sich die Haustür selbst aufzuschließen.
Der Feuerwehr ist dagegen zuzumuten, dass sie sich aufgrund ihrer Ausrüstung Zugang zum Haus
verschaffen kann, ggf. auch mit gewaltsamen Mitteln und der damit verbundenen
Sachbeschädigung.
Alternativ verweisen die Feuerwehren auf die Möglichkeit, den gewaltfreien Zugang zum Haus
mittels eines „Feuerwehr Schlüsseldepot 1“ zu gewährleisten.
Hierzu ist ein entsprechendes Merkblatt unter nachfolgendem Link verfügbar.
Merkblatt zum Vertrag Feuerwehr-Schlüsseldepot 1
Stand: 01/2015
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
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