Häufig gestellte Fragen Verschlossene Hauseingangstür Dürfen Hauseingangstüren abgeschlossen werden? Antwort: Von der Berliner Feuerwehr gibt es keine Einwände gegen das Abschließen der Hauseingangstüren, auch wenn es unsere Arbeit erschwert. Die Hauseingangstür eines Wohngebäudes hat nicht die Funktion einer Notausgangstür, wie man sie aus Gewerbegebäuden oder öffentlichen Gebäuden kennt. Bei den Nutzern eines Wohnhauses handelt es sich um einen begrenzten Personenkreis, für den im Gefahrenfall zuzumuten ist, da er Ortskenntnisse hat, sich die Haustür selbst aufzuschließen. Der Feuerwehr ist dagegen zuzumuten, dass sie sich aufgrund ihrer Ausrüstung Zugang zum Haus verschaffen kann, ggf. auch mit gewaltsamen Mitteln und der damit verbundenen Sachbeschädigung. Alternativ verweisen die Feuerwehren auf die Möglichkeit, den gewaltfreien Zugang zum Haus mittels eines „Feuerwehr Schlüsseldepot 1“ zu gewährleisten. Hierzu ist ein entsprechendes Merkblatt unter nachfolgendem Link verfügbar. Merkblatt zum Vertrag Feuerwehr-Schlüsseldepot 1 Stand: 01/2015 Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Berliner Feuerwehr Seite 1 von 1
© Copyright 2024 ExpyDoc