KfW-Information für Multiplikatoren 06.05.2015 Themen dieser Ausgabe: Wohnwirtschaft Neubau Bestandsimmobilie Inhalt Produkte Themen Wohnwirtschaft, Bestandsimmobilie, Neubau ›› 1. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Produktverbesserungen zum 01.08.2015 2. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Neue Kategorie Einzelmaßnahmen in der Energieeffizienz-Expertenliste 3. Energieeffizient Bauen (153) Neues Förderangebot zum 01.04.2016 Service Informationen ›› Anlagen: Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) Merkblatt Energieeffizient Bauen (153) KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5–9, 60325 Frankfurt am Main · Telefon: +49 69 7431-0 · Fax: +49 69 7431-2944 · S.W.I.F.T: KFWIDEFF · www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen Seite 2 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015 Wohnwirtschaft, Bestandsimmobilie, Neubau 1. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430): Produktverbesserungen zum 01.08.2015 Folgende Verbesserungen gelten für Anträge, die ab dem 01.08.2015 bei uns eingehen: Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Damit berücksichtigen wir aufwendige Vorhaben von privaten Eigentümern an Ein- und Zweifamilienhäusern, denen wir weiterhin eine 100%ige Förderung für ihre energetische Sanierung anbieten möchten. Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995). Anpassungen auch für Energieeffizient Sanieren − Investitionszuschuss (430) Die oben dargestellten Produktverbesserungen zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand werden analog auch für den Investitionszuschuss in Energieeffizient Sanieren zum 01.08.2015 umgesetzt. Über das neue Merkblatt informieren wir Sie rechtzeitig. Seite 3 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015 2. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430): Neue Kategorie Einzelmaßnahmen in der Energieeffizienz-Expertenliste Für eine Förderung aus dem Programm Energieeffizient Sanieren ist ein Sachverständiger aus der Energieeffizienz-Expertenliste einzubinden. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Experten sich ausschließlich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen eintragen. Für diese Experten vereinfachen sich die Relistinganforderungen, da diese sich auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen beziehen. Wir versprechen uns hiervon einen weiteren Anschub für die Sanierung auf Basis von Einzelmaßnahmen. Seite 4 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015 3. Energieeffizient Bauen (153): Neues Förderangebot zum 01.04.2016 Ab dem 01.01.2016 tritt gemäß EnEV 2014 eine 25%ige Verringerung des zulässigen Primärenergiebedarfs bei Neubauten in Kraft. Dazu wird der berechnete Primärenergiebedarf für ein Vergleichsgebäude mit identischen Flächen („Referenzgebäude“) mit einem 25%igen Abschlag versehen. Der Neubaustandard nach EnEV entspricht ab 2016 nicht mehr − wie bisher − dem Referenzgebäude, sondern ist primärenergetisch 25 % besser als das in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebene Referenzgebäude. Da sich das Referenzgebäude hinsichtlich der in der EnEV beschriebenen Ausstattung nicht ändert, verändern sich auch die bekannten KfW-Effizienzhausstandards nicht, da diese sich ebenfalls auf das Referenzgebäude beziehen. D.h. ein Gebäude, das heute nach KfW-Effizienzhausstandard 55 gebaut oder saniert wird, erfüllt auch 2016 immer noch die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55. Vor diesem Hintergrund wird die Förderung in Energieeffizient Bauen für die Antragstellung ab 01.04.2016 neu aufgestellt: Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70 Zum 31.03.2016 stellen wir die in den letzten Jahren überaus erfolgreiche Förderung des KfWEffizienzhaus 70 ein. Bis 31.03.2016 können Bauherren über ihren Finanzierungspartner noch einen Förderantrag bei der KfW einreichen. Mit der Förderzusage stellen wir für drei Jahre die Mittel zum Abruf bereit. Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird. Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55 Für das KfW-Effizienzhaus 55 bieten wir zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren an („KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Dabei können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen. Damit bieten wir ab 01.04.2016 folgende Förderstandards im Neubau an: KfW-Effizienzhaus 55 (alternativ mit vereinfachtem Nachweisverfahren) KfW-Effizienzhaus 40 KfW-Effizienzhaus 40 Plus Über die konkrete Höhe der Tilgungszuschüsse für die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus informieren wir rechtzeitig vor Programmstart. Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Seite 5 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015 Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt. Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert. Schutzklausel beim Ersterwerb Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht. Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Für Anträge ab dem 01.04.2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert. Über die neuen Fördermöglichkeiten informieren wir Sie rechtzeitig. Seite 6 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015 Service Informationen Die neuen Merkblätter sind dieser KfW-Information für Multiplikatoren beigefügt und können alternativ im Archiv unseres KfW Beraterforums unter beraterforum.kfw.de heruntergeladen werden. Für die Anlage Technische Mindestanforderungen zum Merkblatt „Energieeffizient Bauen“ wird aufgrund der zahlreichen Änderungen keine „blaue“ Version (Änderungen sichtbar) angeboten. Des Weiteren können die Dokumente ab Gültigkeit über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden. Zentraler Bestellservice: Servicenummer: 0800 539 9001 – kostenfreie Rufnummer; E-Mail: [email protected] KfW-Bestellnummer ProduktNummer Dokument Bezeichnung Stand 6000003462 151/152 Merkblatt Energieeffizient Sanieren − Kredit 08/2015 6000003463 151/152, 430 Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderung 08/2015 6000003464 153 Merkblatt Energieeffizient Bauen 04/2016 6000003465 153 Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderung 04/2016 6000003466 151/152, 430 Merkblatt Liste förderfähiger Maßnahmen 08/2015 6000003140 151/152, 153, 430 Anlage zum Merkblatt Liste der Technischen FAQ 08/2015 Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters von Montag bis Freitag unter folgender kostenfreier Rufnummer: Wohnwirtschaft (08:00 – 18:00 Uhr): 0800 539 9002
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