KfW-Information für Multiplikatoren vom 06. 05. 2015

KfW-Information für Multiplikatoren
06.05.2015
Themen dieser Ausgabe:
Wohnwirtschaft
Neubau
Bestandsimmobilie
Inhalt
Produkte
Themen
Wohnwirtschaft, Bestandsimmobilie, Neubau ››
1.
Energieeffizient Sanieren
(151/152, 430)
Produktverbesserungen zum 01.08.2015
2.
Energieeffizient Sanieren
(151/152, 430)
Neue Kategorie Einzelmaßnahmen in der
Energieeffizienz-Expertenliste
3.
Energieeffizient Bauen
(153)
Neues Förderangebot zum 01.04.2016
Service Informationen ››
Anlagen:
Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)
KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5–9, 60325 Frankfurt am Main · Telefon: +49 69 7431-0 · Fax: +49 69 7431-2944 · S.W.I.F.T: KFWIDEFF · www.kfw.de
Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen
Seite 2 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015
Wohnwirtschaft, Bestandsimmobilie, Neubau
1. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430):
Produktverbesserungen zum 01.08.2015
Folgende Verbesserungen gelten für Anträge, die ab dem 01.08.2015 bei uns eingehen:
Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je
Wohneinheit erhöht. Damit berücksichtigen wir aufwendige Vorhaben von privaten Eigentümern an
Ein- und Zweifamilienhäusern, denen wir weiterhin eine 100%ige Förderung für ihre energetische
Sanierung anbieten möchten.
Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes
Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt
bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995).
Anpassungen auch für Energieeffizient Sanieren − Investitionszuschuss (430)
Die oben dargestellten Produktverbesserungen zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand
werden analog auch für den Investitionszuschuss in Energieeffizient Sanieren zum 01.08.2015
umgesetzt. Über das neue Merkblatt informieren wir Sie rechtzeitig.
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2. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430):
Neue Kategorie Einzelmaßnahmen in der Energieeffizienz-Expertenliste
Für eine Förderung aus dem Programm Energieeffizient Sanieren ist ein Sachverständiger aus der
Energieeffizienz-Expertenliste einzubinden. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Experten sich
ausschließlich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen eintragen. Für diese Experten vereinfachen sich die Relistinganforderungen, da diese sich auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen
beziehen. Wir versprechen uns hiervon einen weiteren Anschub für die Sanierung auf Basis
von Einzelmaßnahmen.
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3. Energieeffizient Bauen (153):
Neues Förderangebot zum 01.04.2016
Ab dem 01.01.2016 tritt gemäß EnEV 2014 eine 25%ige Verringerung des zulässigen Primärenergiebedarfs bei Neubauten in Kraft. Dazu wird der berechnete Primärenergiebedarf für ein
Vergleichsgebäude mit identischen Flächen („Referenzgebäude“) mit einem 25%igen Abschlag
versehen. Der Neubaustandard nach EnEV entspricht ab 2016 nicht mehr − wie bisher − dem
Referenzgebäude, sondern ist primärenergetisch 25 % besser als das in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebene Referenzgebäude.
Da sich das Referenzgebäude hinsichtlich der in der EnEV beschriebenen Ausstattung nicht
ändert, verändern sich auch die bekannten KfW-Effizienzhausstandards nicht, da diese sich
ebenfalls auf das Referenzgebäude beziehen. D.h. ein Gebäude, das heute nach KfW-Effizienzhausstandard 55 gebaut oder saniert wird, erfüllt auch 2016 immer noch die Anforderungen an
ein KfW-Effizienzhaus 55.
Vor diesem Hintergrund wird die Förderung in Energieeffizient Bauen für die Antragstellung
ab 01.04.2016 neu aufgestellt:
Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
Zum 31.03.2016 stellen wir die in den letzten Jahren überaus erfolgreiche Förderung des KfWEffizienzhaus 70 ein. Bis 31.03.2016 können Bauherren über ihren Finanzierungspartner noch
einen Förderantrag bei der KfW einreichen. Mit der Förderzusage stellen wir für drei Jahre die
Mittel zum Abruf bereit.
Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert,
bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.
Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55
Für das KfW-Effizienzhaus 55 bieten wir zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren an
(„KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Dabei können die Sachverständigen aus
standardisierten Maßnahmenpaketen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen.
Damit bieten wir ab 01.04.2016 folgende Förderstandards im Neubau an:

KfW-Effizienzhaus 55 (alternativ mit vereinfachtem Nachweisverfahren)

KfW-Effizienzhaus 40

KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Über die konkrete Höhe der Tilgungszuschüsse für die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, 40
und 40 Plus informieren wir rechtzeitig vor Programmstart.
Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.
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Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung
Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs
Monate verlängert.
Schutzklausel beim Ersterwerb
Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der
Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.
Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
Für Anträge ab dem 01.04.2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und
Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert. Über die neuen Fördermöglichkeiten informieren wir
Sie rechtzeitig.
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Service Informationen
Die neuen Merkblätter sind dieser KfW-Information für Multiplikatoren beigefügt und können
alternativ im Archiv unseres KfW Beraterforums unter beraterforum.kfw.de heruntergeladen
werden.
Für die Anlage Technische Mindestanforderungen zum Merkblatt „Energieeffizient Bauen“ wird
aufgrund der zahlreichen Änderungen keine „blaue“ Version (Änderungen sichtbar) angeboten.
Des Weiteren können die Dokumente ab Gültigkeit über den zentralen Bestellservice der KfW
bezogen werden.
Zentraler Bestellservice:
Servicenummer: 0800 539 9001 – kostenfreie Rufnummer;
E-Mail: [email protected]
KfW-Bestellnummer
ProduktNummer
Dokument
Bezeichnung
Stand
6000003462
151/152
Merkblatt
Energieeffizient Sanieren − Kredit
08/2015
6000003463
151/152,
430
Anlage zum
Merkblatt
Technische Mindestanforderung
08/2015
6000003464
153
Merkblatt
Energieeffizient Bauen
04/2016
6000003465
153
Anlage zum
Merkblatt
Technische Mindestanforderung
04/2016
6000003466
151/152,
430
Merkblatt
Liste förderfähiger Maßnahmen
08/2015
6000003140
151/152,
153, 430
Anlage zum
Merkblatt
Liste der Technischen FAQ
08/2015
Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters von
Montag bis Freitag unter folgender kostenfreier Rufnummer:

Wohnwirtschaft (08:00 – 18:00 Uhr):
0800 539 9002