Ausgabe 2/15 vom 18. Mai 2015 Liebe Leserinnen und Leser, mit der technischen und auch gesellschaftlichen Entwicklung ist es üblich, dass das, was gestern noch fortschrittlich war, heute schon Standard ist. So ergeht es auch dem bisherigen Förderstandard des KfW-Effizienzhaus 70, der mit der Verschärfung der EnEV zum 01.01.2016 quasi zur gesetzlichen Mindestanforderung wird und damit ab April 2016 nicht mehr gefördert werden kann. Damit fällt der „Bestseller“ der bisherigen KfW-Neubauförderung mit einem Anteil von über 75 % der geförderten Wohneinheiten weg. Die bewährte KfW-Förderung im Wohngebäudebereich wird entsprechend umgebaut und (endlich) auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet. Bereits in etwa sechs Wochen könnten die ersten Unternehmen Förderanträge für die energieeffiziente Sanierung oder den Neubau ihrer Immobilien stellen – wenn sie denn von der Förderung erfahren und gut beraten sind. Wir helfen gerne dabei! Ihr Manfred Rauschen Geschäftsführender Gesellschafter KfW schickt „U 40“-Auswahl auf‘s Spielfeld: neue Effizienzhaus-Klassen ab 2016 Von einem „Erdbeben“ spricht das „Passivhaus Kompendium“, von einem, dessen Erschütterungen bisher kaum jemand bemerkt habe. Gemeint ist die Ankündigung neuer Effizienzhaus-Klassen durch die KfW: Ab April 2016 wird das KfW-Effizienzhaus 70 gestrichen und auf der anderen Seite der Skala die neue Effizienzhausklasse „40 Plus“ eingeführt. Das bisherige Passivhaus taucht begrifflich nicht mehr auf. Tatsächlich werden laut den jetzt veröffentlichten neuen Merkblättern und technischen Mindestanforderungen für die Förderung von Neubauten im Programm "Energieeffizient Bauen" (153) der KfW die Passivhauskennwerte nicht mehr als Effizienzhaus-Nachweis akzeptiert. Und auch sonst ändert sich vieles. Was genau, hat Jan Karwatzki auf der Website des Öko-Zentrums NRW prägnant zusammengefasst. Fukushima-Studie: jetzt als Download verfügbar Im letzten Newsletter wurde bereits darüber berichtet: Im Auftrag der Düsseldorfer Landesregierung hat sich das Öko-Zentrum NRW mit der Energiewende beschäftigt, die die atomkraftgeschädigte Region Fukushima anstrebt. Das Ergebnis ist eine Marktstudie, die ab sofort auch als kostenloser Download auf der Website des Öko-Zentrums NRW zur Verfügung steht. Das Gutachten analysiert die Ausgangslage bei Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung, bleibt aber dabei nicht stehen, sondern zeigt auf dieser Basis Möglichkeiten für deutsch-japanische Kooperationen auf. Somit ist es interessant für entsprechende Unternehmen mit Asien-Ambitionen. Weitere Verbesserungen beim KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ Niedrige Kreditzinsen sind eine wichtige Stellschraube bei Fördermitteln – aber leider eine, die derzeit klemmt: Viel weiter runter kann es mit den Zinsen schließlich nicht mehr gehen. Dennoch hat die KfW weitere Verbesserungen der Förderung zum 01.08.2015 angekündigt. Neben der Erhöhung des Kreditbetrages für die KfW-Effizienzhäuser von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit ist in dem neuen Merkblatt die Höhe des Tilgungszuschusses nicht mehr genannt. Dieser wird ab dem 01.08.2015 nur noch im Internet veröffentlicht und kann somit einfacher geändert werden. Zum gleichen Zeitpunkt wird zudem eine aktualisierte Liste der technischen FAQs eingeführt. Alle Merkblätter und Informationen sind bereits jetzt im KfW-Beraterforum zu finden. „Energieberater für Baudenkmale“ im Öko-Zentrum NRW Ernsthafter Klimaschutz kann nur gelingen mit energetischer Sanierung des Gebäudebestandes als einem der wichtigsten Hebel. Was aber tun mit den vielen Baudenkmälern? Etwa jedes fünfte Gebäude aus der Zeit vor 1978 gehört zu dieser Kategorie; hinzu kommen viele weitere mit erhaltenswerten Fassaden. Hier gilt es, individuelle Lösungen zu entwickeln. Der Staat unterstützt über das Förderprogramm "Effizienzhaus Denkmal" der KfW-Förderbank seit 2012 entsprechende Maßnahmen. Bei der Qualitätssicherung setzt er auf "Sachverständige Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz für die KfWProgramme zur energetischen Sanierung". Nun sind auch zwei Architekten des Öko-Zentrums NRW, Stephanie Kallendrusch und Jan Karwatzki, als "Energieberater für Baudenkmale" (so der Kurztitel) anerkannt und können damit als solche Experten fungieren, deren Einschaltung bei den einschlägigen KfW-Förderungen verpflichtend ist. Mehr zum Thema finden Sie unter www.energieberaterdenkmal.de. Ausbau der KfW-Förderung für Nichtwohngebäude Ab dem 1. Juli winken verbesserte Förderbedingungen der KfW für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden sowie deren energieeffizienten Neubau. Die Mittel kommen aus dem CO2Gebäudesanierungsprogramm. Unternehmen und Kommunen profitieren von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Immobilien auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Auch beim Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energiebedarf gibt es attraktive Investitionsanreize. Gewerbliche Unternehmen können die Förderkredite im „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ab 1. Juli 2015 beantragen. Ab dem 1. Oktober erhalten dann Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen die Möglichkeit, energieeffiziente Neubauten über die KfW fördern zu lassen. Die bestehende Förderung in diesem Feld wird dann spürbar verbessert. Mehr hier Bestandsgebäude: neue Bekanntmachungen für Energieausweise Bereits 2014 wurden sie vom BBSR fortgeschrieben und an die aktuelle EnEV angepasst: die vier Bekanntmachungen mit Vorgehensweisen und Vereinfachungen zur Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude. Erst jetzt allerdings – rund ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen EnEV – konnten sie veröffentlicht werden, eine Folge geänderter Zuständigkeiten. Was steht drin in den vier Dokumenten, die sich zu pari mit Wohn- und Nichtwohngebäuden im Bestand befassen (jeweils: Energieverbrauchskennwerte, Datenaufnahme)? Hierzu hat das ÖkoZentrum NRW als Service für Sie eine Zusammenfassung erstellt. Veranstaltungstipp: „green2market“ im Oktober in Stuttgart Mal ehrlich: So richtig „sexy“ sind die meisten Umweltprodukte und -dienstleistungen nicht. Ein neues Rennrad lässt sich anfassen und probefahren, der Klimakiller CO2 hingegen ist als Verkaufsargument genauso farblos wie als Gas. Auch - und gerade - im Umweltbereich ist daher die richtige Vermarktungsstrategie wichtig. Hier setzt die Veranstaltung „green2market“ an. Das Dialogforum am 12. Oktober 2015 in Stuttgart zeigt, wie Unternehmen ihre Umweltthemen richtig platzieren und wie Sie dank umweltpsychologischer Impulse die Vermarktung Ihrer grünen Produkte gezielt vorantreiben. Zusätzlicher Vorteil: green2market findet unter dem Dach der WORLD OF ENERGY SOLUTIONS statt, die als internationale Kongress-Messe die Innovationsfelder Energieversorgung, -speicherung und Mobilität verbindet. Weitere Informationen unter www.green2market.de. Neue Passivhaus-Klassifizierung Deutsche Sprache – werbe Sprache. Auch die neuen Passivhaus-Klassifizierungen, die das Passivhaus-Institut jetzt eingeführt hat, heißen nicht mehr nüchtern-sachlich nach Energiekennwerten. Die Passivhäuser „Plus“ und „Premium“ deuten schon begrifflich an, dass es gegenüber dem bewährten „Passivhaus Classic“ noch Luft nach oben gibt. Basis des neuen Bewertungssystems ist die „Erneuerbare Primärenergie“. Auch künftig gilt: Der Heizwärmebedarf eines Passivhauses darf 15 kWh/(m²a) nicht überschreiten. Anstelle des bisher betrachteten Primärenergiebedarfs tritt nun aber der Gesamtbedarf „Erneuerbarer Primärenergie“ (PER). Bei einem „Passivhaus Classic“ liegt dieser Wert bei maximal 60 kWh/(m²a). Beim „Plus“ sinkt er auf 45 kWh/(m²a), zudem muss es, bezogen auf die überbaute Fläche, mindestens 60 kWh/(m²a) Energie erzeugen. Beim „Premium“ liegt die Messlatte nochmals höher: bei 30 kWh/(m²a) bzw. einer Energieerzeugung von mindestens 120 kWh/(m²a). Die geänderte Bewertungssystematik ist in das neue Passivhaus-Projektierungs-Paket (siehe nächste Meldung) integriert worden. Weitere Informationen finden Sie hier. Bewährte Software in neuer Version: Was bringt PHPP9? Schon Anfang letzten Jahres gab es eine Beta-Version, die reguläre sollte dann „voraussichtlich Mitte bis Ende des Jahres 2014 erscheinen“. Mit der bei solchen Projekten üblichen Verzögerung ist das „Passivhaus-Projektierungs-Paket“ (PHPP) des Passivhaus-Institutes (PHI) nun in neunter Auflage auf dem Markt. Was bringt PHPP9 Neues? Marina Nikolova, Mitarbeiterin des Öko-Zentrums NRW und zertifizierte Passivhaus-Planerin, hat das vom PHI geschnürte Paket ausgepackt und fasst hier die wesentlichen Änderungen gegenüber den Vorgängern zusammen. Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen können nun geahndet werden Der Energieausweis erweist sich im derzeitigen Immobilienmarkt, einem Verkäufermarkt, meist als Papiertiger. Die ursprüngliche Idee, Vergleiche zu ermöglichen und darüber die energetische Sanierung anzuschieben, läuft oft ins Leere. Dies wurde zuletzt durch eine aktuelle Studie der Deutschen Umwelthilfe bestätigt. Seit dem 01.05.2015 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen nicht mehr nur Pflicht, sondern es droht bei Verstößen auch ein Bußgeld. Bei der o.g. Stichprobe der Deutschen Umwelthilfe enthielten ca. zwei Drittel aller gewerblichen und nur 14% aller privaten Anzeigen die erforderlichen Angaben. Alle Informationen rund um die Pflichtangaben finden Sie weiterhin in unserem Informationsblatt. Büros brauchen kühle Köpfe: Startschuss für Klimawandel-Projekt „Max Kelvin“ Schwitzen Sie noch oder kühlen Sie schon? Durch den Klimawandel werden Wetterlagen extremer und sommerliche Hitzetage noch heißer. Kein Wunder also, wenn in immer mehr Büros eine maschinelle Kühlung läuft. Deren Effizienz wird ständig verbessert, doch lässt dieser im Prinzip erfreuliche Fakt in den Hintergrund treten, dass im Vorfeld schon die Kühllast gering gehalten sein sollte. Somit ist fast ein Präventionsprojekt zu nennen, was Öko-Zentrum NRW und Wuppertal-Institut jetzt mit „Max Kelvin“ gemeinsam gestartet haben. Hinter dem originellen Titel verbirgt sich die „Entwicklung und Erprobung eines modularen Curriculums zur passiven und aktiven Kühlung von Gebäuden und Stadtquartieren“, so die vollständige Bezeichnung. Ausgehend von einer Analyse des Ist-Zustandes bei Wissen und Technik werden bis 2017 zunächst zielgruppenspezifische Leistungsprofile erstellt und schließlich in einer dritten Phase Seminare angeboten, um das neue Curriculum zu erproben. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt, dessen Leitung beim Öko-Zentrum NRW liegt. Alle relevanten Akteure der Branche sind eingeladen, sich in den Entwicklungsprozess einzubringen. Wie das geht, steht hier. Referate zum Nachlesen: Kommunalveranstaltung zog über 80 Experten an „Hamm Sie nicht spezifische kommunale Themen?“ Natürlich, Hamm wir: Schon seit Gründung des Öko-Zentrums 1992 zählen Kommunen und kommunale Einrichtungen zu dessen wichtigsten Partnern und Auftraggebern. Einmal im Jahr bietet das Zentrum – meist zusammen mit weiteren Partnern - eine große Veranstaltung für diese Zielgruppe an; die jüngste im April 2015 stand unter dem Motto "Gebäude und Klimaschutz - neue Anforderungen an Kommunen". Über 80 Teilnehmer folgten der Einladung ins westfälische Hamm. Sie konnten leider nicht dabei sein? Dann bietet Ihnen die Website des Öko-Zentrum NRW die Möglichkeit zum Nachlesen: Alle neun Vorträge des Expertentreffens stehen als Download bereit. Diesen Newsletter und ältere Ausgaben sowie die Möglichkeit der Abbestellung unseres Newsletters finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.oekozentrum-nrw.de/newsletter. Mit besten Grüßen Ihr Team vom Öko-Zentrum NRW ------------------------------------------------Öko-Zentrum NRW GmbH Planen Beraten Qualifizieren Sachsenweg 8 59073 Hamm Tel: +49-(0)2381-30220-0 Fax: +49-(0)2381-30220-30 E-Mail: [email protected] Homepage: www.oekozentrum-nrw.de Folgen Sie uns auf Facebook, Twitter, Google+ oder XING. 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