Energetisch Sanieren und Altersgerecht Umbauen mit der KfW Gera, 14.09.2015 Markus Merzbach, Abteilungsdirektor KfW Bankengruppe Bank aus Verantwortung KfW – Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründungsjahr: 1948 Sitz: Niederlassungen: Frankfurt am Main Berlin, Bonn Mitarbeiter: 5.374 (2013) Auftrag: Inländische Förderung Export-/Projektfinanzierung Entwicklungsfinanzierung Sonderaufgaben Fördervolumen 2014: 74,1 Mrd. Euro 2 Neuerungen zum 01.08.2015 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Ab 01.08.2015 neu in Energieeffizient Sanieren (151/152, 430): Höchstbetrag für KfW-Effizienzhäuser (151) steigt auf 100.000 Euro je WE Anpassung Baujahr/Bauantrag: vor 01.02.2002 (statt 01.01.1995) Einführung Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen (152) Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt ausgewiesen Zeitraum für Mitteleinsatz wird auf 6 Monate verlängert 3 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller Für alle Investoren, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen energetisch sanieren Für Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen. 4 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002* Wir fördern: › die energetische Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) › den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden › die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau) 5 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Sachverständige Für die Planung, Antragstellung und Durchführung des Vorhabens ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich. Anerkannte Sachverständige sind in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet. Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus muss der Sachverständige vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein 6 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit (152) mit Tilgungszuschuss von 7,5 %* bis zu 100.000 Euro* Kredit je Wohneinheit (151) mit Tilgungszuschuss bis zu 27,5 %* oder oder Zuschuss (430) 10 % der Kosten Zuschuss (430) bis zu 30 %* der Kosten Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung KfW Akademie / Ort / Datum 7 Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) Tilgungszuschüsse ab 01.08.2015 Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust Tilgungszuschuss max. je WE KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 27,5 % 27.500 EUR KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 22,5 % 22.500 EUR KfW-Effizienzhaus 85 85 % 100 % 17,5 % 17.500 EUR KfW-Effizienzhaus 100 100 % 115 % 15,0 % 15.000 EUR KfW-Effizienzhaus 115 115 % 130 % 12,5 % 12.500 EUR KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % 12,5 % 12.500 EUR - - 7,5 % 3.750 EUR Einzelmaßnahmen* (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) KfW Akademie / Ort / Datum 8 Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) Konditionen Höchstbetrag: › 50.000 EUR je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen › 100.000 EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus Laufzeit: › bis zu 30 Jahre Zinsbindung: › 10 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre: › 1 bis maximal 5 Jahre Abruffrist: › 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate Bereitstellungsprovision: › 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat Sondertilgung: › kostenfrei ab 1.000 EUR Kombination: › mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 01.09.2015 9 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit › KfW-Effizienzhaus 55: › 30,0 % Zuschuss, max. 30.000 Euro › KfW-Effizienzhaus 70: › 25,0 % Zuschuss, max. 25.000 Euro › KfW-Effizienzhaus 85: › 20,0 % Zuschuss, max. 20.000 Euro › KfW-Effizienzhaus 100: › 17,5 % Zuschuss, max. 17.500 Euro › KfW-Effizienzhaus 115 / Denkmal: › 15,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro › Einzelmaßnahmen: › 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430 KfW Akademie / Ort / Datum 10 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) www.kfw.de/430 Online-Antrag Investitionszuschuss (mit Energieberater auszufüllen) 11 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen. Wir fördern: › Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen › die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs) › den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) › die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe) › den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum 12 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderfähige Immobilien › Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäuser › Eigentumswohnungen › Wohnheime, z. B. Studentenwohnheime › Alten- und Pflegeheime* Achtung: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist nur der „Wohnteil“ förderfähig. nicht förderfähig: › Alten- und Pflegeheime nach § 1 HeimG › Ferienhäuser/-wohnungen und Wochenendhäuser 13 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Die Förderung für mehr Wohnkomfort › attraktive Finanzierungskonditionen bzw. attraktiver Zuschuss › einfache und klare Anforderungen an den Umbau › Förderung von Einzelmaßnahmen oder umfassende Barrierereduzierung zum Standard Altersgerechtes Haus Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Umbau. 14 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Kredit: max. 50.000 Euro je Wohneinheit oder Zuschuss: 8 % für Einzelmaßnahmen, max. 4.000 Euro pro Wohneinheit 10 % für Standard Altersgerechtes Haus, max. 5.000 Euro pro WE Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen. 15 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Überblick förderfähige Maßnahmen Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen 1 (z. B. altersgerechte Stellplätze Maßnahmen an Sanitärräumen 5 (z. B. bodengleiche Dusche, Moder- für PKW oder Kinderwagen) nisierung WC, Waschbecken) Eingangsbereich und Wohnungszugang Sicherheit, Orientierung und Kommunikation 2 (z. B. Bewegungsflächen, Wetter- 3 www.kfw.de/haus 6 (z. B. elektronische Türöffner, schutz, Schutz vor Einbruch) Garagenöffner) Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 7 (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) 16 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Maßnahmen zum Einbruchschutz › Einbau/Nachrüstung von Haus- und Wohnungstüren, wenn auch Anforderungen der Barrierereduzierung erfüllt werden. Altersgerecht Umbauen › Alarmanlagen und Bewegungsmelder sowie nachträglicher Einbau von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden. › Kosten für Maßnahmen zum Einbruchschutz: ca. 1.500 bis 3.000 Euro (3 % bis 5 % der Umbaukosten*). › Einbau/Nachrüstung von neuen Fenstern und Haustüren in Energieeffizient Sanieren Kombination mit den Anforderungen an die Energieeffizienz. › Kosten für Maßnahmen zum Einbruchschutz: ca. 1.500 bis 5.000 Euro (1 % bis 10 % der Sanierungskosten*). * Vorläufiges Ergebnis KfW-Neukundenbefragung (Zeitraum Okt. – Dez. 2014) 17 Altersgerecht Umbauen (159) Konditionen Kredit Höchstbetrag: › 50.000 EUR je Wohneinheit Laufzeit: › bis zu 30 Jahre Zinsbindung: › 10 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre: › 1 bis maximal 5 Jahre Abruffrist: › 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate Bereitstellungsprovision: › 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat Sondertilgung: › gegen Vorfälligkeitsentschädigung Kombination: › mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 01.09.2015 18 Sie benötigen weitere Informationen? Ansprechpartner für Fragen Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr 0800 539 9001 (kostenfrei) [email protected] KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse 5 – 9 60325 Frankfurt am Main www.kfw.de 19
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