Sie beraten - wir finanzieren: KfW!

Energetisch Sanieren und Altersgerecht Umbauen
mit der KfW
Gera, 14.09.2015
Markus Merzbach, Abteilungsdirektor
KfW Bankengruppe
Bank aus Verantwortung
KfW – Bank aus Verantwortung
Fördern im öffentlichen Auftrag
Gründungsjahr:
1948
Sitz:
Niederlassungen:
Frankfurt am Main
Berlin, Bonn
Mitarbeiter:
5.374 (2013)
Auftrag:
Inländische Förderung
Export-/Projektfinanzierung
Entwicklungsfinanzierung
Sonderaufgaben
Fördervolumen 2014: 74,1 Mrd. Euro
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Neuerungen zum 01.08.2015
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Ab 01.08.2015 neu in Energieeffizient Sanieren (151/152, 430):
Höchstbetrag für KfW-Effizienzhäuser (151) steigt auf 100.000 Euro je WE
Anpassung Baujahr/Bauantrag: vor 01.02.2002 (statt 01.01.1995)
Einführung Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen (152)
Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt ausgewiesen
Zeitraum für Mitteleinsatz wird auf 6 Monate verlängert
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Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Antragsteller
Für alle Investoren, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude oder
Eigentumswohnungen energetisch sanieren
Für Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten
Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können
alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen.
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Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Förderzweck
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit
Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002*
Wir fördern:
› die energetische Sanierung von Wohngebäuden
(Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus)
› den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden
› die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau)
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Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Sachverständige
Für die Planung, Antragstellung und Durchführung des Vorhabens ist die
Einbindung eines Sachverständigen erforderlich.
Anerkannte Sachverständige sind in der Expertenliste unter
www.energie-effizienz-experten.de gelistet.
Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus muss der Sachverständige vom
Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein
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Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
Förderzweck
Sanierung mit
Einzelmaßnahmen
Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus
bis zu 50.000 Euro
Kredit je Wohneinheit (152)
mit Tilgungszuschuss von 7,5 %*
bis zu 100.000 Euro*
Kredit je Wohneinheit (151)
mit Tilgungszuschuss bis zu 27,5 %*
oder
oder
Zuschuss (430)
10 % der Kosten
Zuschuss (430)
bis zu 30 %* der Kosten
Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der
Wohneinheiten nach Sanierung
KfW Akademie / Ort / Datum
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Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Tilgungszuschüsse ab 01.08.2015
Förderstufen
Jahresprimärenergiebedarf
Transmissionswärmeverlust
Tilgungszuschuss
max.
je WE
KfW-Effizienzhaus 55
55 %
70 %
27,5 %
27.500 EUR
KfW-Effizienzhaus 70
70 %
85 %
22,5 %
22.500 EUR
KfW-Effizienzhaus 85
85 %
100 %
17,5 %
17.500 EUR
KfW-Effizienzhaus 100
100 %
115 %
15,0 %
15.000 EUR
KfW-Effizienzhaus 115
115 %
130 %
12,5 %
12.500 EUR
KfW-Effizienzhaus Denkmal
160 %
175 %
12,5 %
12.500 EUR
-
-
7,5 %
3.750 EUR
Einzelmaßnahmen*
(Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV)
KfW Akademie / Ort / Datum
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Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Konditionen
Höchstbetrag:
› 50.000 EUR je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
› 100.000 EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus
Laufzeit:
› bis zu 30 Jahre
Zinsbindung:
› 10 Jahre
tilgungsfreie Anlaufjahre:
› 1 bis maximal 5 Jahre
Abruffrist:
› 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate
Bereitstellungsprovision:
› 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat
Sondertilgung:
› kostenfrei ab 1.000 EUR
Kombination:
› mit anderen Förderprodukten möglich
* Stand: 01.09.2015
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Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Finanzierung ohne KfW-Kredit
› KfW-Effizienzhaus 55:
› 30,0 % Zuschuss, max. 30.000 Euro
› KfW-Effizienzhaus 70:
› 25,0 % Zuschuss, max. 25.000 Euro
› KfW-Effizienzhaus 85:
› 20,0 % Zuschuss, max. 20.000 Euro
› KfW-Effizienzhaus 100:
› 17,5 % Zuschuss, max. 17.500 Euro
› KfW-Effizienzhaus 115 / Denkmal:
› 15,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro
› Einzelmaßnahmen:
› 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro
Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430
KfW Akademie / Ort / Datum
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Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
www.kfw.de/430
Online-Antrag Investitionszuschuss
(mit Energieberater auszufüllen)
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Altersgerecht Umbauen (159, 455)
Mehr Komfort für alle
Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen.
Wir fördern:
› Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen
› die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs)
› den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau)
› die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe)
› den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum
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Altersgerecht Umbauen (159, 455)
Förderfähige Immobilien
› Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäuser
› Eigentumswohnungen
› Wohnheime, z. B. Studentenwohnheime
› Alten- und Pflegeheime*
Achtung: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist nur der „Wohnteil“ förderfähig.
nicht förderfähig: › Alten- und Pflegeheime nach § 1 HeimG
› Ferienhäuser/-wohnungen und Wochenendhäuser
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Altersgerecht Umbauen (159, 455)
Die Förderung für mehr Wohnkomfort
› attraktive Finanzierungskonditionen bzw. attraktiver Zuschuss
› einfache und klare Anforderungen an den Umbau
› Förderung von Einzelmaßnahmen oder umfassende
Barrierereduzierung zum Standard Altersgerechtes Haus
Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der
Wohneinheiten nach Umbau.
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Altersgerecht Umbauen (159, 455)
Mehr Komfort für alle
Kredit: max. 50.000 Euro je Wohneinheit
oder
Zuschuss:
8 % für Einzelmaßnahmen, max. 4.000 Euro pro Wohneinheit
10 % für Standard Altersgerechtes Haus, max. 5.000 Euro pro WE
Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten
Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen.
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Altersgerecht Umbauen (159, 455)
Überblick förderfähige Maßnahmen
Wege zu Gebäuden und
Wohnumfeldmaßnahmen
1 (z. B. altersgerechte Stellplätze
Maßnahmen an Sanitärräumen
5 (z. B. bodengleiche Dusche, Moder-
für PKW oder Kinderwagen)
nisierung WC, Waschbecken)
Eingangsbereich und
Wohnungszugang
Sicherheit, Orientierung und
Kommunikation
2 (z. B. Bewegungsflächen, Wetter-
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www.kfw.de/haus
6 (z. B. elektronische Türöffner,
schutz, Schutz vor Einbruch)
Garagenöffner)
Vertikale Erschließung/
Überwindung von
Niveauunterschieden
Gemeinschaftsräume,
Mehrgenerationenwohnen
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(z. B. Aufzugsanlagen,
Rampen)
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Anpassung der
Raumgeometrie
(z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von
Balkonen, Loggien, Terrassen)
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Altersgerecht Umbauen (159, 455)
Maßnahmen zum Einbruchschutz
› Einbau/Nachrüstung von Haus- und Wohnungstüren, wenn auch
Anforderungen der Barrierereduzierung erfüllt werden.
Altersgerecht
Umbauen
› Alarmanlagen und Bewegungsmelder sowie nachträglicher Einbau
von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden.
› Kosten für Maßnahmen zum Einbruchschutz: ca. 1.500 bis 3.000 Euro
(3 % bis 5 % der Umbaukosten*).
› Einbau/Nachrüstung von neuen Fenstern und Haustüren in
Energieeffizient
Sanieren
Kombination mit den Anforderungen an die Energieeffizienz.
› Kosten für Maßnahmen zum Einbruchschutz: ca. 1.500 bis 5.000 Euro
(1 % bis 10 % der Sanierungskosten*).
*
Vorläufiges Ergebnis KfW-Neukundenbefragung (Zeitraum Okt. – Dez. 2014)
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Altersgerecht Umbauen (159)
Konditionen Kredit
Höchstbetrag:
› 50.000 EUR je Wohneinheit
Laufzeit:
› bis zu 30 Jahre
Zinsbindung:
› 10 Jahre
tilgungsfreie Anlaufjahre:
› 1 bis maximal 5 Jahre
Abruffrist:
› 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate
Bereitstellungsprovision:
› 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat
Sondertilgung:
› gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Kombination:
› mit anderen Förderprodukten möglich
* Stand: 01.09.2015
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Ansprechpartner für Fragen
Infocenter der KfW
Montag bis Freitag von
8.00 – 18.00 Uhr
0800 539 9001 (kostenfrei)
[email protected]
KfW Bankengruppe
Palmengartenstrasse 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
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