Merkblätter des Sachgebiet Tierschutz TIERSCHUTZBEAUFTRAGTE DER FRIEDRICH ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG MAREEN ZIEGELMANN, ERWIN-ROMMEL-STRAßE 3, 91058 ERLANGEN Checkliste Versuchsübertragung Checkliste zur Übertragung eines in Deutschland genehmigten Tierversuchsvorhabens nach Erlangen Anträge auf Weiterführung eines anderenorts genehmigten Tierversuches sind über den Tierschutzbeauftragten zu stellen an die: Regierung von Unterfranken Sachgebiet 54 (Veterinärwesen) Peterplatz 1 97070 Würzburg Ansprechpartner bei der Regierung von Unterfranken ist Herr Dr. med. vet. Ralf Zechmeister. Folgende Unterlagen sind einzureichen: - Genehmigungsantrag in der ursprünglichen, genehmigten Fassung - Genehmigungsbescheid Änderungsbescheide - Formlose Bestätigung über die bisher verbrauchte Tierzahl - Abmeldungsschreiben der bisher zuständige Behörde. Stichtag der Abmeldung/Ummeldung bitte erst nach Freigabe durch Reg. von Unterfranken bestimmen. Wichtig: Ihren ursprünglichen Antrag erst abmelden, wenn er von der Reg. von Unterfranken bestätigt wurde. - Bei Wechsel des beteiligten Personals sind alle Fachkundenachweise und Zeugnisse, ggf. Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beizufügen. Für alle Mitarbeiter bzw. Versuchsleiter die erstmalig im hiesigen Regierungsbezirk tätig werden, werden folgende Unterlagen benötigt: Zeugnisse, Approbation, Diplom o.ä., ggf. Promotion, Habilitation, FELASA-BZertifikat oder Äquivalent. Die Kopien der Urkunden müssen nicht beglaubigt sein. Es ist dem Antrag für jede Person ein Personenbogen beizufügen. Den Personenbogen finden Sie auf der Homepage des Sachgebiets Tierschutz unter „Formulare“. Seite 1/2 der seinerzeit zuständigen Behörde inkl. aller Stand April 2015 - Formloses Anschreiben, in dem alle Änderungen bzgl. Versuchsleiter, Mitarbeiter, Ort der Tierhaltung, ggf. Tierzucht sowie Ort und Räume für die Versuchsdurchführung zu benennen sind. Bitte beachten Sie die allgemeinen Bestimmungen zum Arbeiten mit gentechnisch veränderten Tieren oder sonstigen gentechnischen Arbeiten (Bio I, Bio II). Insbesondere müssen die Durchführungsräume und Tierhaltungsräume dem jeweiligen Gentechnikbescheid entsprechen. Für die Pflege und Betreuung der Tiere ist der zuständige Verantwortliche (in der Regel der §11 Erlaubnisinhaber) zu benennen, sowie das Personal für die medizinische Versorgung. Die med. Versorgung sollte von einem Tierarzt oder Arzt mit tierexperimenteller Erfahrung erfolgen. Es ist ggf. das Betretungsrecht für die Tierhaltung in schriftlicher Form beizulegen. Bezüglich der Herkunft der Versuchstiere ist der kommerzielle Züchter zu nennen und/oder auf die Eigenzucht der hiesigen Tierhaltung zu verweisen. - Ein Muster des Versuchsprotokolls ist üblicherweise Inhalt des Genehmigungsantrages. Sollten hier Änderungen eintreten (Betrifft normalerweise nur die Herkunft der Tiere), ist ein neues Muster vorzulegen. - Weitere Änderungen, beispielsweise Versuchsdurchführung, Tierzahl, Tierart, sind nicht statthaft. Bitte beachten Sie: Die Dauer des Verfahrens beträgt ca. 3-4 Monate, sofern die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Sollte Ihr Antrag ohnehin bald auslaufen oder sind nur noch wenige Tiere vorhanden, ist es ggf. besser einen Neuantrag zu stellen. Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Tierschutzbeauftragte und die Regierung gerne zur Verfügung: Mareen Ziegelmann Tierschutzbeauftragte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Erwin-Rommel-Straße 3 91058 Erlangen Tel.: 09131-85 20388 Fax: 09131-85 20387 E-Mail: [email protected], Homepage: http://www.zuv.fau.de/einrichtungen/tierschutz/ Seite 2/2 Stand April 2015
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