Merkblätter des Sachgebiet Tierschutz - Friedrich

Merkblätter des Sachgebiet Tierschutz
TIERSCHUTZBEAUFTRAGTE DER FRIEDRICH ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG
MAREEN ZIEGELMANN, ERWIN-ROMMEL-STRAßE 3, 91058 ERLANGEN
Checkliste Versuchsübertragung
Checkliste zur Übertragung eines in Deutschland genehmigten
Tierversuchsvorhabens nach Erlangen
Anträge auf Weiterführung eines anderenorts genehmigten Tierversuches sind über den
Tierschutzbeauftragten zu stellen an die:
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 54 (Veterinärwesen)
Peterplatz 1
97070 Würzburg
Ansprechpartner bei der Regierung von Unterfranken ist Herr Dr. med. vet. Ralf Zechmeister.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
-
Genehmigungsantrag in der ursprünglichen, genehmigten Fassung
-
Genehmigungsbescheid
Änderungsbescheide
-
Formlose Bestätigung über die bisher verbrauchte Tierzahl
-
Abmeldungsschreiben der bisher zuständige Behörde.
Stichtag der Abmeldung/Ummeldung bitte erst nach Freigabe durch Reg. von
Unterfranken bestimmen.
Wichtig:
Ihren ursprünglichen Antrag erst abmelden, wenn er von der Reg. von Unterfranken
bestätigt wurde.
-
Bei Wechsel des beteiligten Personals sind alle Fachkundenachweise und
Zeugnisse, ggf. Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beizufügen.
Für alle Mitarbeiter bzw. Versuchsleiter die erstmalig im hiesigen Regierungsbezirk
tätig werden, werden folgende Unterlagen benötigt:
Zeugnisse, Approbation, Diplom o.ä., ggf. Promotion, Habilitation, FELASA-BZertifikat oder Äquivalent.
Die Kopien der Urkunden müssen nicht beglaubigt sein.
Es ist dem Antrag für jede Person ein Personenbogen beizufügen.
Den Personenbogen finden Sie auf der Homepage des Sachgebiets Tierschutz unter
„Formulare“.
Seite 1/2
der
seinerzeit
zuständigen
Behörde
inkl.
aller
Stand April 2015
-
Formloses Anschreiben, in dem alle Änderungen bzgl. Versuchsleiter, Mitarbeiter,
Ort der Tierhaltung, ggf. Tierzucht sowie Ort und Räume für die
Versuchsdurchführung zu benennen sind. Bitte beachten Sie die allgemeinen
Bestimmungen zum Arbeiten mit gentechnisch veränderten Tieren oder sonstigen
gentechnischen Arbeiten (Bio I, Bio II).
Insbesondere müssen die
Durchführungsräume und Tierhaltungsräume dem jeweiligen Gentechnikbescheid
entsprechen.
Für die Pflege und Betreuung der Tiere ist der zuständige Verantwortliche (in der
Regel der §11 Erlaubnisinhaber) zu benennen, sowie das Personal für die
medizinische Versorgung. Die med. Versorgung sollte von einem Tierarzt oder Arzt
mit tierexperimenteller Erfahrung erfolgen.
Es ist ggf. das Betretungsrecht für die Tierhaltung in schriftlicher Form beizulegen.
Bezüglich der Herkunft der Versuchstiere ist der kommerzielle Züchter zu nennen
und/oder auf die Eigenzucht der hiesigen Tierhaltung zu verweisen.
-
Ein
Muster
des
Versuchsprotokolls
ist
üblicherweise
Inhalt
des
Genehmigungsantrages. Sollten hier Änderungen eintreten (Betrifft normalerweise
nur die Herkunft der Tiere), ist ein neues Muster vorzulegen.
-
Weitere Änderungen, beispielsweise Versuchsdurchführung, Tierzahl, Tierart, sind
nicht statthaft.
Bitte beachten Sie:
Die Dauer des Verfahrens beträgt ca. 3-4 Monate, sofern die Unterlagen vollständig
eingereicht werden. Sollte Ihr Antrag ohnehin bald auslaufen oder sind nur noch wenige
Tiere vorhanden, ist es ggf. besser einen Neuantrag zu stellen.
Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Tierschutzbeauftragte und die Regierung gerne
zur Verfügung:
Mareen Ziegelmann
Tierschutzbeauftragte der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Erwin-Rommel-Straße 3
91058 Erlangen
Tel.: 09131-85 20388
Fax: 09131-85 20387
E-Mail: [email protected],
Homepage: http://www.zuv.fau.de/einrichtungen/tierschutz/
Seite 2/2
Stand April 2015