3. Tagung der Dritten Kreissynode am 20./21. März 2015 im Evangelischen Diakonieverein Berlin-Zehlendorf Protokoll Freitag, 20. März 2015 Beginn 18:00 Uhr Gottesdienst im Betsaal des Evangelischen Diakonievereins Die Synode beginnt mit einem Gottesdienst (Pfarrer Helmut Leckner Liturgie, und Pfarrer Michael Raddatz, Predigt). Die Kollekte für die Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis ergibt 383,15 €. TOP 1 Präliminarien Eröffnung der Synode und Grußworte: Die Kreissynode gedenkt des am 27.02.2015 verstorbenen langjährigen Kreissynodalen Peter Erkelenz. Präses Felix Barckhausen begrüßt die Synodalen sowie die Gäste und eröffnet die Tagung der Kreissynode. Frau Christa Markl-Vieto, Bezirksstadträtin in Steglitz-Zehlendorf, und Herr Wolfgang Röcke, Präses im Kirchenkreis Steglitz, sprechen Grußworte. Präses Felix Barckhausen verliest die Grußworte von Bischof Markus Dröge, Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein, Präses der Kreissynode Potsdam, Herrn Clemens Neumann, und Präses der Landessynode, Frau Siegrun Neuwerth Namensaufruf und Feststellung der Beschlussfähigkeit: 61 von 72 stimmberechtigten Synodalen sind anwesend. Die Synode ist somit beschlussfähig. Synodalversprechen: Alle Synodalen, die zum ersten Mal an der Kreissynode teilnehmen, legen das Synodalversprechen ab. Festlegung der Tagesordnung: Beschluss: Die Tagesordnung wird wie vorgelegt angenommen. (mehrheitlich) TOP 2 Vorstellung des Ev. Diakonievereins Berlin-Zehlendorf e.V. Der Kaufmännische Direktor, Jan Dreher und Oberin Constanze Schlecht stellen den Diakonieverein vor. 2 TOP 3 Auswertung des Welt-Cafés bei der Herbsttagung 2014 der Kreissynode Herr Barckhausen wertet die Ergebnisse aus und berichtet über die Planungen des Präsidiums zur Weiterarbeit zu einzelnen Schwerpunkten. TOP 4 Entwurf einer Finanzsatzung des Kirchenkreises Herr Hornemann stellt eine Stellungnahme des Konsistoriums zum Entwurf der Finanzsatzung vor, die einen Tag vor der Synodaltagung einging. Demzufolge ist der Entwurf in der vorliegenden Fassung in Teilen noch nicht genehmigungsfähig. Nach ausführlicher Beratung im Kreiskirchrat wird folgender Beschluss der Synode vorgelegt: Beschluss 01 Die Kreissynode folgt dem Ratschlag des Konsistoriums und beschließt, auf der Grundlage der bestehenden Finanzsatzung für das Jahr 2016 einen Jahreshaushalt aufzustellen. (einstimmig bei 3 Enthaltungen) TOP 5 Festlegung der Eckdaten für die Haushaltsplanung 2016 Beschluss 02 Zur Haushaltsplanung nebst Stellenplan für den Haushalt 2016 des Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf legt die Synode bereits heute folgende Eckpunkte fest: Als zu erwartende Finanzierungsanteile (Personalkosten) sind die tatsächlichen Finanzierungsanteile (Personalkosten) für 2014 abzüglich 10 % anzunehmen. Als zu erwartende Finanzierungsanteile (Sachkosten) sind die tatsächlichen Finanzierungsanteile (Sachkosten) für 2014 abzüglich 10 % anzunehmen. Als zu erwartende Finanzierungsanteile (Bauunterhaltung) sind die tatsächlichen Finanzierungsanteile (Bauunterhaltung) für 2014 abzüglich 10 % anzunehmen. Nach Vorliegen des Haushalts-Aufstellungsrundschreibens ist sicherzustellen, dass die Planansätze des Haushalts mind. 5 % unter den Vorgaben des Konsistoriums liegen. Bei den Bruttopersonalkosten wird eine pauschale Steigerung für 2016 von insgesamt 3% auf die im März 2015 zu leistenden tariflichen Vergütungen zugrunde gelegt. (mehrheitlich bei 3 Enthaltungen) TOP 6 Bericht des KKR zum Sachstand des Projekts „Getragen in Gemeinschaft – Hochbetagt am Rande der Stadt“ Die Kreissynode nimmt den Bericht (DS 4) zur Kenntnis. TOP 7 Berufung einer kreiskirchlichen Hospizbeauftragten Frau Angelika Behm stellt sich und ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Hospizes Wannsee vor. Beschluss 03 Die Kreissynode beruft Frau Angelika Behm als kreiskirchliche Hospizbeauftragte. (mehrheitlich bei einer Enthaltung) 3 TOP 8 Wahl eines zweiten stellv. Mitgliedes der Landessynode Herr Ulf Marzik ist der einzige Kandidat, der zur Wahl steht. Er stellt sich der Kreissynode vor. Beschluss 04 Die Kreissynode wählt Herrn Ulf Marzik als zweiten Stellvertreter für den Landesynodalen Jasper Althaus. (einstimmig) Abendsegen Pfarrerin Manon Althaus spricht den Abendsegen. Ende des ersten Sitzungstages: 21:40 Uhr. Sonnabend, 21. März 2015 Beginn: 9:00 Uhr Morgenandacht Bischof Dr. Hanna Haikal, St. Georgios-Gemeinde der Antiochenischen Kirche, hält die Morgenandacht. Es werden weitere Synodalversprechen abgelegt. TOP 9 Partnerschaften des Kirchenkreises Herr Klaus D. Streicher, Referatsleiter im Auswärtiges Amt, für: Kultur- und Medienbeziehungen Maghreb, Naher und Mittlerer Osten, Dialog mit der Islamischen Welt, Auslandskulturarbeit der Religionsgemeinschaften, hält einen Impulsvortrag zur Bedeutung zivilgesellschaftlicher Partnerschaften Anschließend beantwortet er Fragen. Herr Dr. Cord-Georg Hasselmann macht auf das 850-jährige Jubiläum des Doms zu Brandenburg vom 03.05. bis 31.10.2015 aufmerksam und wirbt in diesem Zusammenhang für den Besuch von Veranstaltungen und die Einkehr von Gruppen aus den Kirchengemeinden im Domstift. Herr Krug spricht über die Eckpunkte bestehender und zukünftiger Partnerschaften des Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf (DS 7). TOP 10: Arbeitsgruppen Es werden je zwei Arbeitsgruppen gebildet zu den Themen: 1. Aufruf der Herbsttagung 2014 der Kreissynode zu Flüchtlingen: Austausch über die Umsetzung in den Kirchengemeinden. Moderation: Sabine Hafener sowie Eva Hollmach und Eva-Maria Rütenik Kulla 2. Eckpunkte bestehender und zukünftiger Partnerschaften des Kirchenkreises TeltowZehlendorf Moderation: Manon Althaus und Johannes Krug 4 TOP 11 Berichte aus den Arbeitsgruppen und Beschlussfassungen Frau Sabine Hafener, Frau Eva Hollmach und Frau Eva-Maria Rütenik-Kulla berichten aus den Arbeitsgruppen für Flüchtlingsarbeit. Herr Henry Bren d’ Amour und Herr Richard Kiekebusch berichten aus den Arbeitsgruppen Partnerschaften. Beschluss: Die Kreissynode Teltow-Zehlendorf beschließt, nach folgenden Kriterien über die Aufnahme, das Fortbestehen oder eine Beendigung von Partnerschaften des Kirchenkreises zu entscheiden: 1. Äußere Kriterien - Relevanz: die Partnerschaft hat einen definierten gesellschaftsdiakonischen oder sozialdiakonischen Auftrag, d.h. o sie dient dem Abbau von Vorurteilen und fördert, gerade in Zeiten politischer Konflikte, Völkerverständigung durch Stabilisierung der Zivilgesellschaft und/oder o sie hilft in konkreter Not. - Seriosität: Kontakte werden zu religiösen, zivilgesellschaftlichen oder politischen Partnern gepflegt, die sich dem Frieden und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet wissen sollen. - Resonanz: die Partnerschaft spricht über die Trägergruppe Einzelpersonen, Gruppen und/oder Institutionen auf beiden Seiten an. - Kontext: Die Einbindung in landeskirchliches und/oder kommunales Handeln ist wünschenswert. - Augenhöhe: Unabhängig von einem evtl. materiellen Gefälle begegnen Christen aus dem Glauben heraus ihren Mitmenschen auf einer Ebene. hinaus 2. Innere Kriterien - Synodale Verankerung: über Beginn, Fortbestehen und Ende von Partnerschaften entscheidet die Synode. Sie erhält jährlich einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Stand. - Trägergruppe: Die Partnerschaft wird kontinuierlich von mindestens sieben Personen getragen. Unter ihnen ist eine Person zur Leitungsverantwortung bereit. Mindestens ein Synodale(r) gehört zu dem Kreis. - Ausstattung: Ein Beschluss für die Aufnahme oder das Fortbestehen von Partnerschaften ist verbunden mit einer Regelung über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel. - Befristung: Jede Partnerschaft wird alle sechs Jahre überprüft, ob ihr Fortbestehen noch dem Willen der Synode entspricht. Davon unabhängig können Partnerschaften jederzeit von der Synode beendet werden. (mehrheitlich) Der Kreiskirchenrat wird die bestehenden und zukünftigen Partnerschaften nach den beschlossenen Kriterien prüfen und der Synode darüber berichten. TOP 12 Information zum Aufbau der Rechnungsprüfung im Kirchenkreis Frau Sabine Lutz berichtet über den Stand der Vorbereitungen zum Aufbau der ehrenamtlichen örtlichen Prüfungsstelle im Kirchenkreis (DS 8). 5 Präses Felix Barckhausen beendet die Tagung und dankt dem Ev. DiakonievereinZehlendorf für die Gastfreundschaft. Schlusssegen Superintendent Dr. Johannes Krug hält den Schlusssegen. Ende der Tagung: 13:30 Uhr Die Herbstsynode tagt am 20./21. November 2015 in der Stephanus-Kirchengemeinde. Für das Protokoll: Heidemarie Ochsmann gez. Felix Barckhausen, Präses
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