TOP 03. Wahlen TOP 03.1 Wahlen in den Nominierungsausschuss; Nachfolge des Herrn Ulrich Hurschmann TOP 03.2 Wahl der/des Vorsitzenden des Nominierungsausschusses TOP 03.3 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Nominierungsausschusses Kirchenkreis Wuppertal Herbstsynode 13./14.11.2015 Vorlage 03 03. Wahlen 03.1 Wahlen in den Nominierungsausschuss; Nachfolge des Herrn Ulrich Hurschmann Nach den Presbyteriumswahlen konstituieren sich auch die kreiskirchlichen Gremien neu. Dazu gehört auch die Neuwahl des Nominierungsausschusses. Herr Ulrich Hurschmann hat dem Kreissynodalvorstand gegenüber erklärt, dass er von allen kreiskirchlichen Ämtern im Kirchenkreis Wuppertal per 31.12.2015 zurücktreten wird. Demnach scheidet Herr Hurschmann u. a. aus dem kreiskirchlichen Nominierungsausschuss aus. Zur Vorbereitung der Wahlsynode im kommenden Sommer (nach den Presbyteriumswahlen 2016) soll bereits jetzt die Nachfolge für Herrn Hurschmann beschlussmäßig festgelegt werden. Nach den Regelungen der Geschäftsordnung für die Kreissynode des Kirchenkreises Wuppertal1 besteht der Nominierungsausschuss aus je einem Mitglied der Kirchengemeinden, der Funktionspfarrer und -pfarrerrinnen sowie des Kreissynodalvorstandes. Herr Hurschmann vertrat die Gemeinde Heckinghausen und demnach wurde diese um Vorschlag für die Nachbesetzung gebeten. Die Gemeinde hat als Nachfolge für Herrn Hurschmann Herrn Pfarrer Achim Wellnitz vorgeschlagen. Der Nominierungsausschuss folgt diesem Vorschlag und trägt der Kreissynode die Wahl des Herrn Pfarrer Achim Wellnitz in den kreiskirchlichen Nominierungsausschuss an. Weitere Vorschläge werden – nicht – unterbreitet. Eine Personaldebatte wird – nicht - beantragt. Geheime Wahl, nach § 29 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für die Kreissynode Wuppertal in der Fassung vom 10.11.2012, ist / ist nicht beantragt. Beschlussvorschlag: Die Kreissynode wählt Herrn Pfarrer Achim Wellnitz in den kreiskirchlichen Nominierungsausschuss. Abstimmung: dafür dagegen Enthaltungen einstimmig 1 § 16 Absatz 3: Der synodale Nominierungsausschuss bereitet die Wahlen der Kreissynode vor und legt der Kreissynode entsprechende Wahlvorschläge vor. Er prüft alle Wahlvorschläge im Hinblick darauf, ob sie mit der Kirchenordnung und dem kirchlichen Recht übereinstimmen. Der Nominierungsausschuss besteht aus je einem Mitglied der Kirchengemeinden, der Funktionspfarrer und -pfarrerrinnen sowie des Kreissynodalvorstandes. 03.2 Wahl der/des Vorsitzenden des Nominierungsausschusses Herr Ulrich Hurschmann hatte bis dato den Vorsitz im kreiskirchlichen Nominierungsausschuss. Demnach ist auch der Vorsitz für den kreiskirchlichen Nominierungsausschuss ab dem 01.01.2016 neu zu wählen. Der Nominierungsausschuss schlägt Frau Pfarrerin Katharina Pött, aktuell stellvertretende Vorsitzende des kreiskirchlichen Nominierungsausschusses, zur Wahl der Vorsitzenden vor. Weitere Vorschläge werden – nicht – unterbreitet. Eine Personaldebatte wird – nicht - beantragt. Geheime Wahl, nach § 29 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für die Kreissynode Wuppertal in der Fassung vom 10.11.2012, ist / ist nicht beantragt. Beschlussvorschlag: Die Kreissynode wählt, gemäß Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Frau Pfarrerin Katharina Pött zur Vorsitzenden des kreiskirchlichen Nominierungsausschusses ab dem 01.01.2016. Abstimmung: 03.3 dafür dagegen Enthaltungen einstimmig Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Nominierungsausschusses Sofern die Kreissynode dem Vorschlag des Nominierungsausschusses unter dem Tagesordnungspunkt 03.2 folgt, ist ebenso der stellvertretende Vorsitz neu zu bestimmen. Der Nominierungsausschuss schlägt für diesen Fall Herrn Frank Römpke, Ev. Kirchengemeinde Sonnborn, zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden im Nominierungsausschuss vor. Weitere Vorschläge werden – nicht – unterbreitet. Eine Personaldebatte wird – nicht - beantragt. Geheime Wahl, nach § 29 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für die Kreissynode Wuppertal in der Fassung vom 10.11.2012, ist / ist nicht beantragt. Beschlussvorschlag: Die Kreissynode wählt, gemäß Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Herrn Frank Römpke zum stellvertretenden Vorsitzenden des kreiskirchlichen Nominierungsausschusses ab dem 01.01.2016. Abstimmung: dafür dagegen Enthaltungen Kreissynode Kirchenkreis Wuppertal 13./14.11.2015 einstimmig – Vorlage 03 – Seite 2 von 2
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