Eberswalde, 28.03.2015 Tischvorlage Beschluss der Kreissynode: „Willkommenskultur“ gegenüber Flüchtlingen im Kirchenkreis Barnim 3. Mose 19,33 f.: Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott. Matthäus 25,35+40: Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. - Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Die Kreissynode Barnim möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 1. Die Kreissynode heißt die zahlreicher werdenden Flüchtlinge aus den Krisen- und Elendsgebieten unserer gemeinsamen Welt auch hier im Barnim herzlich willkommen! Für die Kreissynode ist das Prinzip der Abschreckung in der Flüchtlingspolitik unvereinbar mit dem Gebot der Nächstenliebe. Sie unterstützt deshalb den Landkreis in allen Bemühungen, Flüchtlinge menschenwürdig und integrationsfördernd unterzubringen. Sie favorisiert dabei die Unterbringung in Wohnungen und kleineren Gemeinschaftsunterkünften, um so eine Ghettoisierung und Abschottung der Flüchtlinge von der einheimischen Bevölkerung zu verhindern. 2. Mit diesem Ziel ruft sie die Kirchengemeinden und ihre Mitglieder auf, in ihrem Wirkungskreis Willkommensgruppen zu bilden oder bestehende zu stärken, die den menschlichen Kontakt zu den Flüchtlingen suchen, vorbildhaft das Verständnis der Bevölkerung für die vielfältigen Notlagen der Asylsuchenden zu fördern helfen und durch praktische Unterstützungen (z.B. Raumangebote für Begegnungen, für Sprachunterricht und Begleitungen bei Amtsgängen) ein angstfreies Einleben ermöglichen. Auch sollten die Kirchengemeinden prüfen, ob sie über Gebäude oder Grundstücke verfügen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten werden können. Schließlich wäre es hilfreich, wenn die Gemeindekirchenräte für ihre Gemeinden Flüchtlingsbeauftragte benennen, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 3. Die Kreissynode fordert den Landkreis auf, für eine gute Begleitung der Flüchtlinge bei ihrem ‚SichZurechtfinden’ in einer ihnen neuen Umgebung und teilweise fremden Kultur zu sorgen. Dafür müssten erheblich mehr als bisher professionelle Beratungsstellen, medizinische Anlaufstellen und sozialpädagogische Betreuer/innen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Errichtung von Stellen für Fachpersonal und der Bau kreiseigener Unterkünfte sollte Vorrang haben. Dabei sollen auch die Positionen des Diakonischen Werkes (Positionen zur Aufnahme, Wohnraumversorgung und Unterbringung von Flüchtlingen) Maßstab sein. Der Kirchenkreis Barnim erklärt sich bereit, bei der Umsetzung mitzuwirken. 4. Die Kreissynode unterstützt das Bemühen des Bischofs der EKBO, Dr. Markus Dröge, für den Erhalt der menschenrettenden Tradition des Kirchenasyls im Wissen, dass es dabei nur um Einzelfälle mit besonderer Härte gehen kann. Dabei appelliert die Kreissynode an die Verantwortlichen, grundsätzlich von einer Rückabschiebung in europäische Länder mit gefängnisähnlicher Lagerhaft, Obdachlosigkeit oder fehlender Mindestversorgung für Flüchtlinge abzusehen. 5. Die Kreissynode beauftragt den Kreiskirchenrat zu prüfen, ob die bestehende Flüchtlingsberatung erweitert werden kann.
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