Synode Resolution Text

Eberswalde, 28.03.2015
Tischvorlage Beschluss der Kreissynode:
„Willkommenskultur“ gegenüber Flüchtlingen im Kirchenkreis Barnim
3. Mose 19,33 f.: Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht
bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben
wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer
Gott.
Matthäus 25,35+40: Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. - Was ihr getan
habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.
Die Kreissynode Barnim möge beschließen:
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1. Die Kreissynode heißt die zahlreicher werdenden Flüchtlinge aus den Krisen- und Elendsgebieten
unserer gemeinsamen Welt auch hier im Barnim herzlich willkommen! Für die Kreissynode ist das Prinzip
der Abschreckung in der Flüchtlingspolitik unvereinbar mit dem Gebot der Nächstenliebe. Sie unterstützt
deshalb den Landkreis in allen Bemühungen, Flüchtlinge menschenwürdig und integrationsfördernd
unterzubringen. Sie favorisiert dabei die Unterbringung in Wohnungen und kleineren
Gemeinschaftsunterkünften, um so eine Ghettoisierung und Abschottung der Flüchtlinge von der
einheimischen Bevölkerung zu verhindern.
2. Mit diesem Ziel ruft sie die Kirchengemeinden und ihre Mitglieder auf, in ihrem Wirkungskreis
Willkommensgruppen zu bilden oder bestehende zu stärken, die den menschlichen Kontakt zu den
Flüchtlingen suchen, vorbildhaft das Verständnis der Bevölkerung für die vielfältigen Notlagen der
Asylsuchenden zu fördern helfen und durch praktische Unterstützungen (z.B. Raumangebote für
Begegnungen, für Sprachunterricht und Begleitungen bei Amtsgängen) ein angstfreies Einleben
ermöglichen.
Auch sollten die Kirchengemeinden prüfen, ob sie über Gebäude oder Grundstücke verfügen, die zur
Unterbringung von Flüchtlingen angeboten werden können. Schließlich wäre es hilfreich, wenn die
Gemeindekirchenräte für ihre Gemeinden Flüchtlingsbeauftragte benennen, die als Ansprechpartner zur
Verfügung stehen.
3. Die Kreissynode fordert den Landkreis auf, für eine gute Begleitung der Flüchtlinge bei ihrem ‚SichZurechtfinden’ in einer ihnen neuen Umgebung und teilweise fremden Kultur zu sorgen. Dafür müssten
erheblich mehr als bisher professionelle Beratungsstellen, medizinische Anlaufstellen und
sozialpädagogische Betreuer/innen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Errichtung von Stellen für
Fachpersonal und der Bau kreiseigener Unterkünfte sollte Vorrang haben. Dabei sollen auch die
Positionen des Diakonischen Werkes (Positionen zur Aufnahme, Wohnraumversorgung und
Unterbringung von Flüchtlingen) Maßstab sein. Der Kirchenkreis Barnim erklärt sich bereit, bei der
Umsetzung mitzuwirken.
4. Die Kreissynode unterstützt das Bemühen des Bischofs der EKBO, Dr. Markus Dröge, für den Erhalt
der menschenrettenden Tradition des Kirchenasyls im Wissen, dass es dabei nur um Einzelfälle mit
besonderer Härte gehen kann. Dabei appelliert die Kreissynode an die Verantwortlichen, grundsätzlich
von einer Rückabschiebung in europäische Länder mit gefängnisähnlicher Lagerhaft, Obdachlosigkeit
oder fehlender Mindestversorgung für Flüchtlinge abzusehen.
5. Die Kreissynode beauftragt den Kreiskirchenrat zu prüfen, ob die bestehende Flüchtlingsberatung
erweitert werden kann.