Statement Prof. Dr. med. Hans Drexler, Erlangen

Presse-Information Nr. 13 / 19.03.2015
DGAUM-Jahrestagung 2015
Präsident
Prof. Dr. med. Hans Drexler
Telefon 09131/85-22312 • Fax 85-22317
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Vizepräsident
Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel
Telefon 06131/17-9214 • Fax 17-9045
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Schriftführer
Dr. med. Michael Nasterlack
Telefon 0621/60-42833 • Fax 60-43322
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Presse-Round-Table
Warum und wozu? Arbeitsmedizin an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und
betriebsärztlicher Praxis
Schatzmeister
Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Weiler
Telefon 0841/89-32964 • Fax 89-8432964
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Donnerstag, 19. März 2015, 13.00 - 14.30 Uhr, Seminarraum 14
Weitere Vorstandsmitglieder
Prof. Dr. med. Thomas Brüning
Telefon 0234/302-4501 • Fax 302-4505
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Neue Liste der Berufskrankheiten: Hautkrebs durch
Sonnenstrahlung kann eine Berufskrankheit sein
Statement
Prof. Dr. med. Hans Drexler, Erlangen
Präsident DGAUM
Obwohl die Sonne bereits im 19. Jahrhundert als die wesentliche Ursache des
Hautkrebses bekannt war und auch die „Landmannshaut“ oder „Seemannshaut“ in
allen Lehrbüchern erwähnt wurde, blieb dieser Kausalzusammenhang bei der
Berufskrankheitenverordnung lange unberücksichtigt. Im Jahr 1993 hat auch die
International Agency for Research on Cancer (IARC) Sonnenlicht als krebserzeugend
für den Menschen eingestuft. Bereits bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft für
Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen
Gesellschaft (DDG) im Jahr 1994 hatte man darauf hingewiesen, dass zumindest das
Plattenepithelkarzinom (PEK) alle Voraussetzungen erfüllt, in die Liste der
Berufskrankheiten aufgenommen zu werden.
Obwohl die biologische Plausibilität der Verursachung unstrittig war und auch
epidemiologische Studien diesen Zusammenhang zeigten, musste belegt werden,
dass das Plattenepithelkarzinom auch die Kriterien zur Aufnahme einer Krankheit in
die Liste der Berufskrankheiten erfüllt. Die Aufnahme von Krankheiten in die Anlage
1 der BKV und auch eine Anerkennung gemäß § 9 (2) SGB VII als „Quasiberufskrankheiten“ setzt voraus, dass die entsprechenden Krankheiten nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht
sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die Formulierung
„in erheblich höherem Grade ausgesetzt sein“ bezieht sich dabei aber nicht auf die
Exposition sondern auf das Erkrankungsrisiko.
Prof. Dr. med. Thomas Kraus
Telefon 0241/80 88 880 • Fax 80 82 587
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Prof. Dr. med. Gabriele Leng
Telefon 0214/30 65679 • Fax 30 21307
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Prof. Dr. med. Dennis Nowak
Telefon 089/4400 52301• Fax 4400 54445
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Prof. Dr. med. Monika A. Rieger
Telefon 07071/29-86809 • Fax 29-4362
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Prof. Dr. med. Regina Stoll
Telefon 0381/494-9964 • Fax 494-9952
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Dr. med. Andreas Tautz
Telefon 0228/182-526 00 • Fax 182-526 58
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Hauptgeschäftsführer und Pressesprecher
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Telefon 089/330 396-10 • Fax 330 396-13
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Geschäftsstelle
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Entscheidend für die Anerkennung eines Plattenepithelkarzinoms der Haut als
Berufskrankheit war es daher zu prüfen, ob auf Basis der wissenschaftlichen Literatur eine in diesem Sinne bestimmte Personengruppe von der übrigen Bevölkerung
abgegrenzt werden kann. Nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand kann davon
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ausgegangen werden, dass eine zusätzliche arbeitsbedingte UV-Belastung von 40
Prozent am Ort der Tumorentstehung zu mindestens einer Risikoverdopplung des
Plattenepithelkarzinoms der Haut führt und daher für eine überwiegend arbeitsbedingte Verursachung spricht.
Diese Abgrenzung war ein wesentlicher Diskussionspunkt in der 2013 erschienenen
wissenschaftlichen Begründung zur BK 5103, die dann im Januar 2015 in die Liste
der Berufskrankheiten aufgenommen wurde.
Kontakt
Prof. Dr. med. Hans Drexler
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Schillerstraße 25/29
D-91054 Erlangen
Tel.: +49 (0) 9131 / 85 22 31 2
Fax: +49 (0) 9131 / 85 22 31 7
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