Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: [email protected] Inhaltsverzeichnis Seite Institutionelles 3 Europäisches Parlament 6 Ausschuss der Regionen 9 Wirtschaft 9 Verkehr 11 Energie 13 Forschung 14 Finanzdienstleistungen 14 Finanzen 17 Soziales 19 Gesundheit und Verbraucherschutz 21 Umwelt 22 Landwirtschaft 22 Justiz 23 Inneres 24 Bildung und Kultur 26 EU-Förderprogramme 26 Veranstaltungen 27 Vorschau 27 Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 2 Institutionelles ER; Ergebnisse des Frühjahrs-Gipfels vom 19./20.03.2015 Am 19./20.03.2015 kamen die Staats- und Regierungschefs zu ihrem diesjährigen Frühjahrs-Gipfel in Brüssel zusammen. Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass dieser ER beide Sitzungstage in Anspruch nehmen würde – entgegen dem von ERPräsident Tusk ausgegeben Ziel, die Gipfeltreffen zu straffen, so dass generell nur noch ein Tag benötigt werde. Offizielle Tagesordnungspunkte, die auch in den Schlussfolgerungen aufgegriffen werden, waren die Energiepolitik (Schaffung einer Energieunion), die Wirtschaftspolitik (Europäisches Semester, Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung) sowie die Außenbeziehungen (u.a. Russland/Ukraine, Libyen). Am Rande des ER fand ein „Neben-Gipfel“ zur griechischen Schuldenkrise statt, an dem Bundeskanzlerin Merkel, Frankreichs Präsident Hollande, der griechische Premier Tsipras, Kommissionspräsident Juncker, ER-Präsident Tusk, Euro-Gruppen-Präsident Dijsselbloem und EZB-Präsident Draghi teilnahmen. Das Ergebnis dieses informellen Treffens ist in einer Erklärung der beiden Präsidenten des ER und der Euro-Gruppe verschriftlicht. Wichtigstes Ergebnis ist demzufolge das allseitige Bekenntnis zu weiteren Reformanstrengungen in GRI. GRI werde mit Bezug auf den Beschluss der Eurogruppe vom 20.02.2015 (über die Fortsetzung des zweiten GRI-Hilfspakets) eine detaillierte Liste mit spezifischen Reformen vorlegen. Energieunion: Der ER hält in seinen Schlussfolgerungen fest, dass die EU für die Schaffung einer Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik eintritt. Grundlage bildet die am 25.02.2015 von der Kommission als Mitteilungspaket vorgelegte Rahmenstrategie mit ihren fünf Dimensionen: (1.) Energieversorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen; (2.) ein vollständiger integrierter europäischer Energiemarkt; (3.) Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage; (4.) Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft und (5.) Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Im Dezember soll die Energieunion erneut auf der Tagesordnung des ER stehen; der Ministerrat soll bis dahin Bericht erstatten, welche Fortschritte auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene erreicht wurden. Weiten Raum nahm das Thema Energieversorgungssicherheit und Schaffung eines funktionierenden Energiebinnenmarktes ein. Der ER weist darauf hin, dass die Energieversorgungssicherheit durch belastbare Netze, eine höhere Energieeffizienz und die Nutzung heimischer Quellen sowie den Rückgriff auf sichere und nachhaltige CO2-arme Technologien verbessert werden kann. Klimapolitik: In der Klimapolitik soll die Erreichung der für 2030 vereinbarten Ziele (Verringerung der EU-internen Treibhausgasemissionen um 40% gegenüber 1990) durch die Überprüfung und Entwicklung der Rechtsvorschriften zu Emissionsminderung, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen unterstützt werden. Gefordert wird die Entwicklung einer Technologie- und Innovationsstrategie für Energie und Klima, die neben weiteren Technologien auch die Abscheidung und Speicherung von CO 2 (Carbon Capture and Storage) umfassen soll. Mit Blick auf die im Dezember 2015 in Paris tagende Klimakonferenz (COP21) setzt sich der ER für eine aktive europäische Klimadiplomatie auf Grundlage der von ihm festgelegten ehrgeizigen Klimaziele ein. Europäisches Semester/Wachstum und Beschäftigung: Der wirtschaftspolitische Teil der Ratsschlussfolgerungen fiel vergleichsweise kurz aus – hier befasste sich der Gipfel mit den drei zentralen Themen „Europäisches Semester“ (Jahreswachstumsbericht, Nationale Reformprogramme), „Europäischer Fonds für Strategische Investitionen“ (EFSI) und „Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen mit den USA“ (TTIP). Der ER billigte den Dreiklang aus Investitionen, Strukturreformen und wachstumsfreundlicher Haushaltskonsolidierung Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 3 als Pfeiler für den Jahreswachstumsbericht. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, diese drei Prioritäten in ihren Nationalen Reformprogrammen sowie den Stabilitätsund Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. In Bezug auf den EFSI würdigte der ER die im Rat erzielte Einigung („allgemeine Ausrichtung“) als wichtigen Schritt hin zu dem bis Jahresmitte 2015 geplanten Inkrafttreten des Gesetzespakets. Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und nationalen Förderbanken solle gestärkt werden. Der EFSI solle sich mit bestehenden Förderprogrammen von EU und EIB komplementär ergänzen. Die Staats- und Regierungschefs tauschten sich über den Stand der Verhandlungen zu TTIP aus und riefen EU und USA dazu auf, jede Anstrengung zu unternehmen, um die Verhandlungen für an ambitioniertes und für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen bis Jahresende abzuschließen. Kommission und Mitgliedstaaten sollen ihre Anstrengungen verstärken, die Vorteile des Abkommens zu kommunizieren und in einen Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten. Außenbeziehungen: Im Russland/Ukraine-Konflikt ruft der ER alle Parteien zur schnellen und vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommens auf und unterstreicht dabei die Verantwortung der russischen Seite. Die Sanktionen gegen Russland, die nach letzter Beschlussfassung vom September 2014 lediglich bis zum 31.12.2015 befristet sind, sollen an die vollständige Erfüllung des Minsker Abkommen gekoppelt werden. Erstmals erwähnt der ER die anhaltende Desinformationskampagne Russlands als eine Herausforderung für die EU. Die Hohe Vertreterin Mogherini wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen bis Juni 2015 einen „Aktionsplan zur strategischen Kommunikation“ zu entwerfen. Der ER verurteilt in seinen Schlussfolgerungen das Ertrinken von Bootsflüchtlingen, was durch organisierte Menschenschmuggler erheblich zugenommen habe. Die auf dem Oktober-ER 2014 beschlossenen Maßnahmen einschließlich der FrontexOperation im zentralen Mittelmeer („Triton“) müssten nun verstärkt werden. Der ER begrüßt die Ankündigung der Kommission, im Mai 2015 eine Europäische Migrationsagenda vorzulegen, die an dem Ziel einer effektiven Asylpolitik, einer gelungenen regulären Migration, der Bekämpfung und Verhinderung illegaler Migration und der Sicherung der Grenzen ausgerichtet ist. Neuer Generalsekretär des Rates: Die Staats- und Regierungschefs haben sich informell auf einen Nachfolger für den bisherigen Generalsekretär des Rates der EU, Uwe Corsepius, verständigt, dessen Amtszeit am 30.06.2015 ausläuft. Als Nachfolger wurde der Däne Jeppe TranholmMikkelsen vorgestellt. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/03/20-conclusionseuropean-council/ (de) EP; Aussprache des AFCO-Ausschusses zur Reform des Wahlrechts der EU Am 17.03.2015 führte der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EP (AFCO) eine Aussprache zur Reform des Wahlrechts der EU durch. Die beiden Ko-Berichterstatter MdEP Danuta Maria Hübner (EVP/POL) und MdEP Jo Leinen (S&D/DEU) präsentierten mit Blick auf die Europawahl 2019 eine Reihe von Vorschlägen, die die Effizienz der Durchführung der Wahlen zum EP erhöhen und hierbei insbesondere zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung führen sollen. Als ambitioniertestes Ziel stellten sie die Einführung europäischer Wahllisten zur Diskussion. Weiterhin müssten die Wahlen zum EP für die Unionsbürger sichtbarer gestaltet und vor allem die europäische Parteienfamilie in den Mitgliedstaaten stärker hervorgehoben werden. Zudem sollen nach ihren Vorstellungen einheitliche Regelungen zur Aufstellung der Kandidaten und eine europaweit einheitliche Mindestschwelle/Prozenthürde verabschiedet werden. Um gerade bei jungen Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 4 Menschen für die europäische Idee zu werben, solle eine Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre angestrebt werden. Darüber hinaus müsse die Möglichkeit des „electronic voting“ geprüft werden, nachdem in EST die Erfahrungen mit der Stimmabgabe über das Internet überwiegend positiv seien und insofern keine Sicherheitsprobleme bestünden. Schließlich müssten vereinfachte Bestimmungen erlassen werden, die es jedem Unionsbürger ermöglichten, in jedem Mitgliedstaaten seine Stimme abzugeben, wobei wirksame Vorkehrungen gegen die mehrfache Stimm-Abgabe getroffen werden müssten. Eine Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses begrüßte grundsätzlich Bestrebungen zur Reform des Wahlrechts. Gleichwohl gab es Uneinigkeit über die Frage, wie ambitioniert ein solcher Vorschlag sein müsse. So verwiesen einige MdEP auf Rückschläge der letzten Reforminitiative in der vergangenen Legislaturperiode und plädierten für eine Beschränkung auf Bestimmungen, die einen breiten Konsens in EP und Rat fänden. Offen ist noch die Frage, auf welchem Weg neue Vorschriften eingebracht werden. In jedem Falle müsse der Rat einstimmig entscheiden. Daher solle in nächster Zeit mit einzelnen Aspekten der geplanten Wahlrechtsreform auf den Rat zugegangen werden. http://www.europarl.europa.eu/committees/de/afco/home.html Kommission; Konsultation zur EU-Nachbarschaftspolitik Die Kommission hat am 04.03.2015 eine Konsultation zur Bewertung und künftigen Ausrichtungen der EU-Nachbarschaftspolitik gestartet. Staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen, aber auch die interessierte Öffentlichkeit, sind aufgerufen, ihre Einschätzungen und Vorschläge abzugeben, wie die EU die Beziehungen zu ihren unmittelbaren Nachbarstaaten in Ost- und Südosteuropa, dem nördlichen Afrika und Nahen Osten künftig ausgestalten soll. Die letzte Evaluierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfolgte im Jahr 2011. Sie stand damals unter dem Eindruck des Arabischen Frühlings. http://ec.europa.eu/enlargement/neighbourhood/consultation/consultation_german.pd f Kommission; Vorschläge zur Verbesserung der Europäischen Bürgerinitiative Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly unterbreitete am 06.03.2015 der Kommission elf Vorschläge zur Verbesserung der Europäischen Bürgerinitiative. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein mit dem Vertrag von Lissabon eingeführtes Mittel, um die Beteiligungsrechte der EU-Bürger am europäischen Willensbildungsprozess zu stärken. Gelingt es einer Bürgerinitiative, mehr als eine Mio. Unterschriften in sieben Mitgliedstaaten für ihr Anliegen zu sammeln, muss sich die Kommission mit dem Anliegen befassen, sofern es in die Zuständigkeit der EUOrgane fällt. Bislang ist die Bilanz der EBI allerdings ernüchternd: 20 Registrierungsanträge hat die Kommission aus formalen Gründen abgelehnt. 27 Registrierungsanträge wurden angenommen, davon 21 jedoch von den Organisatoren wieder zurückgezogen. Drei Initiativen sammeln aktuell Unterschriften. Nur drei Initiativen ist es bisher tatsächlich gelungen, die erforderliche Zahl an Unterstützern zu erreichen: „Right2Water“, „One of Us“ und „Stop vivisection“. Bislang hat die Kommission jedoch keinen einzigen Vorschlag aufgegriffen, um diesen in einem Legislativentwurf zu verwenden oder etwas an der bestehenden Rechtslage zu ändern. Die Europäische Bürgerbeauftragte schlägt daher in ihren elf Verbesserungsvorschlägen unter anderem vor, dass die Kommission künftig in detaillierter, transparenter und verständlicher Weise darlegen muss, warum sie der Forderung einer EBI nicht nachkommt, selbst wenn das erforderliche Quorum von einer Mio. Unterschriften erreicht wurde. http://www.ombudsman.europa.eu/de/press/release.faces/de/59208/html.bookmark Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 5 Europäisches Parlament Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 09. - 12.03.2015 in Straßburg Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates (19./20.03.2015) Am 11.03.2015 fand eine Debatte zum Treffen der Staats- und Regierungschefs in Brüssel am 19. und 20.03.2015 statt. Hauptthemen der Aussprache waren die Energieunion und Ukraine, aber auch die aktuelle Situation in Griechenland. Kommissionspräsident Juncker zog eine kurze Bilanz der bisherigen Arbeit der Kommission: Sie habe einen Vorschlag für einen Investitionsfonds (EFSI) und neue Transparenzregeln, sowie das Grünbuch über die Kapitalmarktunion vorgelegt. Im Energiebereich müsse die EU wettbewerbsfähig bleiben. Eine Energieunion brauche konkrete Maßnahmen für einen integrierten, vernetzten und abgesicherten Markt. Der EVP-Fraktionsvorsitzende MdEP Manfred Weber (EVP/DEU) erklärte u.a.: „Ich hoffe, dass die griechische Regierung sich umgehend wirklich als Regierung empfindet und aufhört, Wahlkämpfer zu sein. Das wäre für die weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang extrem wichtig. Die Geduld – das muss ich schon sagen – ist sicher nicht unendlich, und Athen trägt hier eine große Verantwortung. Ich möchte in diesem Gesamtzusammenhang noch zum Ausdruck bringen, was wir bei der Entscheidung zu Frankreich als EVP-Fraktion unterstreichen wollen: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass in der Europäischen Union bei großen und kleinen Mitgliedstaaten unterschiedlich verfahren wird“. Der S&D-Fraktionsvorsitzende MdEP Gianni Pittella (S&D/ITL) nahm FRA in Schutz. Er sagte u.a.: „In Frankreich werden mutige Anstrengungen unternommen und hier wird das immer wieder kritisiert. EFSI geht auf den Vorschlag von S&D zurück und wir wollen, dass das gelingt. Griechenland sollte weiter mitarbeiten, dass man zu einer Vereinbarung kommen kann!“ MdEP Andrzej Duda (ECR/POL) sprach für die ECR-Fraktion. Er sagte, er bedauere, dass die EU in Minsk nicht direkt vertreten gewesen sei. „Wir müssen beim Thema Ukraine die Stärke der EU unter Beweis stellen. Es geht nicht an, dass Russland unabhängige Länder attackiert!“ 53 Prozent der Energie würden importiert, die Strompreise seien 40 Prozent höher als in den USA. Die Klimaziele seien schädlich, die Energiepreise würden dadurch steigen, nicht sinken. Der ALDE-Fraktionsvorsitzende MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL) sagte zu Russland: „Wir müssen Einigkeit im Rat erzielen! Orban macht einen Deal mit Russland außerhalb der Energieunion und der spanische Außenminister sagt, dass er von Sanktionen nichts hält. Also es tut mir leid – so kann europäische Außenpolitik nicht funktionieren!“ Er kritisierte, beim Europäischen Semester müssten kleinere Länder sich anpassen müssten und größere könnten machen, was sie wollen. Man dürfe nicht die Fehler von 2003 und 2004 wiederholen. Die GUE-Fraktionsvorsitzende MdEP Gabriele Zimmer (GUE/DEU) erklärte: „In der vergangenen Woche ist die Bundeskanzlerin in der Kommission gewesen und hat erklärt, dass sie sich dafür stark machen wird, dass TTIP noch in diesem Jahr unterzeichnet werden soll. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es zwischen TTIP und der Energieunion sehr wohl einen Zusammenhang gibt, und der heißt nicht zuletzt Fracking. Fracking ist einer der Gründe, weshalb Druck gemacht wird, dass TTIP beschleunigt wird. Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir Fracking für nicht geeignet halten, um tatsächlich einen Energiewandel voranzutreiben“. Die GRÜNEN-Ko-Fraktionsvorsitzende MdEP Rebecca Harms (GRÜNE/DEU) erklärte u.a.: „Nach diesem furchtbaren Mord an Boris Nemzow kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass wir an dieser Sanktionsidee etwas verändern. Diese Sanktionen sind notwendig, nicht als Erziehungsmaßnahme gegenüber Putin – da Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 6 mache ich mir überhaupt nichts vor – sondern das sind Sanktionen, das sind Veränderungen, die Ausdruck unseres Selbstverständnisses der EU sind“. Zum Thema Energieunion sagte sie: „Leider ist es so, dass wir dadurch, dass die Ideen des Gestern diese Energieunion wieder dominieren, Gefahr laufen, dieses Projekt an die Wand zu fahren. Statt tatsächlich auf Innovation, auf erneuerbare Energien, auf Effizienz zu setzen und ein Zukunftsprojekt für die EU zu definieren, verlängern wir die Interessenspolitik eigentlich nicht zukunftsfähiger Industrien“. Der EFDD-Fraktionsvorsitzende MdEP Nigel Farage (EFDD/GBR) kommentierte Junckers jüngsten Vorstoß zur Schaffung einer europäischen Armee. Juncker suche nur nach einer Möglichkeit, die Macht seiner Institution auszuweiten. „Wir haben den russischen Bären in der Ukraine geschlagen und wundern uns nun darüber, dass er reagiert: das wird jetzt zum Anlass genommen, eine europäische Armee zu fordern. Wir wollen das nicht, und die Völker Europas wollen das nicht!“ http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=//EP//TEXT+CRE+20150311+ITEM-006+DOC+XML+V0//DE&language=DE Debatte zu wirtschaftspolitischen Prioritäten der EU Ebenfalls am Vormittag des 11.03.2015 fand eine Debatte zum Europäischen Semester 2015 in Anwesenheit der Kommissare Dombrovskis (Euro und sozialer Dialog), Thyssen (Beschäftigung und Soziales) und Bieńkowska (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU) statt. Die drei vorgelegten Initiativberichte der Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON), für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zum Jahreswachstumsbericht 2015 und zu den beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten sowie zur Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015 wurden in der anschließenden Abstimmung angenommen (siehe Beitrag unter „Wirtschaft“). http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=//EP//TEXT+CRE+20150311+ITEM-007+DOC+XML+V0//DE&language=DE Gleichstellung von Männern und Frauen in der EU Die Politik muss sich ändern, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen. U.a. müssen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessert, einschließlich Elternurlaub, sowie das Recht der Frau auf Abtreibung und Empfängnisverhütung anerkannt werden. Das fordern die MdEP in einer Entschließung, die am 10.03.2015 im Rahmen des Berichts MdEP Marc Tarabella (S&D/BEL) mit einer Mehrheit von 441 - 205 - 52 angenommen wurde (siehe Beitrag unter „Soziales“). Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet Das EP ruft zu weiteren Anstrengungen im Kampf gegen die zunehmende Pädophilie im Internet auf. Eine entsprechende Entschließung wurde am 11.03.2015 mit einer Mehrheit von 606 - 4 - 67 angenommen. Um die sexuelle Ausbeutung von Kindern und die Abbildung des Missbrauchs von Kindern zu bekämpfen, ist ein umfassendes Konzept vonnöten, das die Untersuchung von Straftaten, die Verfolgung der Straftäter, den Schutz der Opfer im Kindesalter und die Prävention umfasst, so der Text der Entschließung. Rechtswidrige Inhalte müssen umgehend aus dem Netz genommen und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Die Abgeordneten betonen die Rolle, die die Unternehmen der Informationsund Kommunikationstechnologien, die Internetdienstleister und die Webhosting-Anbieter dabei spielen, illegale Inhalte im Internet "auf Aufforderung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde" schnell und wirksam zu entfernen. Die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol sollten mit den Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 7 erforderlichen Finanzmitteln, dem Personal, den Ermittlungsbefugnissen und den technischen Möglichkeiten ausgestattet werden, damit sie "in geeigneter und wirksamer Form Ermittlungen anstellen, gegen die Täter vorgehen und sie strafrechtlich verfolgen können". Neue Hightech-Kapazitäten sollten entwickelt werden, um die Probleme zu lösen, die sich den Ermittlern im Zusammenhang mit der Analyse von riesigen Mengen von Abbildungen von Kindesmissbrauch stellen. Die persönlichen Daten von Kindern im Internet müssen angemessen geschützt werden, und Kinder sollten in einfacher und kindgerechter Weise über die Risiken und Folgen der Verwendung dieser Daten aufgeklärt werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA2015-0070+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Deckelung der Kreditkartengebühren Am 10.03.2015 hat das EP einheitliche EU-weite Vorschriften zur Deckelung von Kreditkartengebühren im Rahmen des Berichts MdEP Pablo Zalba (EVP/ESP) mit einer Mehrheit von 621 - 26 - 29 verabschiedet (siehe Beitrag unter „Finanzdienstleistungen“). Langfristige Investitionsfonds Das EP nahm am 10.03.2015 im Rahmen des Berichts MdEP Alain Lamassoure (EVP/FRA) Regeln zur Schaffung Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long-term Investment Funds – ELTIFs) mit einer Mehrheit von 546 - 93 28 an(siehe Beitrag unter „Finanzdienstleistungen“). Entschließung zum EZB-Jahresbericht Die Haltung des EP zu den Tätigkeiten der Europäischen Zentralbank (EZB) war einer Entschließung gefasst, die am 10.03.2015 mit einer Mehrheit von 461 – 172 – 65 angenommen wurde. Die Entschließung von Berichterstatter MdEP Pablo Zalba Bidegain (EVP/ESP) bezieht sich auf den Jahresbericht der EZB für 2013, macht aber auch die jüngsten geldpolitischen Maßnahmen der Bank sowie deren neue Rolle als Aufsichtsbehörde zum Thema. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA2015-0052+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Lkw sollen sicherer und umweltfreundlicher werden Ebenfalls am 10.03.2015 nahmen die Abgeordneten im Rahmen des Berichts MdEP Jörg Leichtfried (S&D/AUT) in zweiter Lesung Vorschriften an, die Herstellern Design und Produktion von sichereren und umweltfreundlicheren Lkw erleichtern sollen (siehe Beitrag unter „Verkehr“). Haushaltsprioritäten für 2016 Laut einer am 11.03.2015 mit einer Mehrheit von 484 - 188 - 36 verabschiedeten Entschließung (Berichterstatter MdEP José Manuel Fernandes (EVP/PTL) soll sich der EU-Haushalt für das nächste Jahr auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Unterstützung von Unternehmen und des Unternehmertums zur Förderung von Wachstum konzentrieren, Solidarität mit EU- und Drittländern demonstrieren und die EU-Finanzen sanieren, indem das Problem der Zahlungsrückstände und die Reform der Finanzierung der EU angegangen werden (siehe Beitrag unter „Finanzen“). Serbien, Kosovo, Montenegro, Mazedonien: Reformfortschritte in 2014 Das Parlament diskutierte am 10.03.2015 die Reformbemühungen im Jahr 2014 von Serbien, dem Kosovo, Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Republik Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 8 Mazedonien zusammen mit dem Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes Hahn. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bCRE%2b20150310%2bTOC%2bDOC%2bXML%2bV0 %2f%2fDE&language=DE Ausschuss der Regionen Vom 09.03. – 20.03.2015 fanden im AdR keine Sitzungen statt. Wirtschaft Rat; Veröffentlichung der Verhandlungsrichtlinien für ein plurilaterales Dienstleistungshandelsabkommen Am 10.03.2015 hat der Rat auf Vorschlag der Kommission die Verhandlungsrichtlinien für das „Trade in Services Agreement“ (TiSA) veröffentlicht. Die Veröffentlichung soll zu mehr Transparenz führen und den Bürgern die Möglichkeit geben, sich davon zu überzeugen, dass die EU öffentliche Dienstleistungen schütze und die höchsten Standards erhalten wolle. Seit dem Beginn der Gespräche über das Abkommen im Jahr 2013 fanden bisher 11 Verhandlungsrunden statt. Über das Abkommen verhandeln zurzeit 24 WTOMitglieder (einschließlich der EU), welche zusammen 70% des weltweiten Dienstleistungshandels ausmachen. Ziel des Abkommens soll es sein, den Handel von Dienstleistungen zunehmend zu liberalisieren, um Wirtschaftswachstum zu fördern und die Teilnahme von Entwicklungsländern am Welthandel zu stärken. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6891-2013-ADD-1-DCL-1/en/pdf EP; Forderung nach verbindlichen Menschenrechtsklauseln in Handelsverträgen Am 12.03.2015 sprach sich das EP in einer Entschließung zum Bericht über Menschenrechte der EU in 2013 für verbindliche Menschenrechtsklauseln in allen Handelsverträgen der EU aus. Von den MdEP wurde eine verbindliche, vollstreckbare und nicht verhandelbare Menschenrechtsklausel in Handelsverträgen gefordert. Die Mitgliedstaaten und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik wurden von den MdEP aufgefordert, ein auf Menschenrechte bezogenes Krisenpräventionselement in die bevorstehende überarbeitete European Security Strategy aufzunehmen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR32083/html/Parliament-demands-binding-human-rightsclauses-in-international-agreements Kommission; Übernahme von TRW durch ZF genehmigt Die Kommission hat am 12.03.2015 die am 22.01.2015 angemeldete Übernahme des US-amerikanischen Automobilteil-Herstellers TRW durch seinen deutschen Konkurrenten ZF Friedrichshafen gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Der Beschluss wurde an die Bedingung geknüpft, dass die Sparte Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Fahrgestellteilen von TRW veräußert wird. Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in seiner angemeldeten Form zu Preiserhöhungen von Fahrgestellteilen führen könnte, da die wenigen Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 9 verbleibenden Wettbewerber nicht in der Lage gewesen wären, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen auszuüben. Der geplante Zusammenschluss hätte in seiner ursprünglichen Form die beiden größten Zulieferer von Fahrwerkkomponenten für europäische Pkw- und Lkw-Hersteller im EWR miteinander vereint. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7420 Eurostat; Industrieproduktion stabil in EU, im Euroraum gefallen Eurostat veröffentlichte am 12.03.2015 Schätzungen, wonach im Januar 2015 die saisonbereinigte Industrieproduktion gegenüber Dezember 2014 im Euroraum um 0,1% gefallen ist, aber in den EU-Staaten stabil blieb. Im Dezember 2014 hatte die Industrieproduktion um 0,3% bzw. 0,4% zugenommen. Gegenüber Januar 2014 erhöhte sich die Industrieproduktion im Januar 2015 im Euroraum um 1,2% und in der EU um 1,5%. Von den Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, wurden die stärksten Rückgänge der Industrieproduktion in KRO (-4,0%), LET (-3,1%), FIN (2,5%) und LIT (-2,3%) verzeichnet und die höchsten Zuwächse in MTA (+6,1%), HUN (+4,3%) und BUL (+2,0%). In DEU gab es im Januar 2015 im Vergleich zu Januar 2014 einen Zuwachs von 1,0%. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6741655/4-12032015-APDE.pdf/fe16d7c3-93f8-4aae-97af-429eabdb475b Kommission; Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen Der am 17.03.2015 von der Kommission veröffentlichte Bericht über Handels- und Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report – TIBR) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl an Hindernissen, welche den internationalen Handel und die Investitionsmöglichkeiten von EU-Unternehmen einschränken, durch strategische Wirtschaftspartner der EU wie Argentinien, Brasilien, China, Indien, Japan, Russland und USA aufrecht erhalten werden. Zu den Hemmnissen gehören u. a. Anforderungen, dass Unternehmen heimische Waren verwenden oder in einem Land ansässig sein müssen, damit ihnen gewisse Vorteile gewährt werden. Veröffentlicht wird der Bericht im Rahmen einer breiter angelegten EU-Strategie zur Durchsetzung der Handelsregeln, die die Kommission 2010 in ihrer Mitteilung „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“ vorgestellt hat. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/march/tradoc_153259.pdf Kommission; 73 Gesetzesvorschläge zurückgezogen Die Kommission hat zum Abbau unnötiger Bürokratie 73 Gesetzesvorhaben zurückgezogen. Eine entsprechende Liste wurde im Amtsblatt der Kommission vom 07.03.2015 veröffentlicht. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 (vgl. BaB 23/2014) hatte die Kommission ursprünglich angekündigt, 80 Vorschläge unter unterschiedlichen Voraussetzungen zurückziehen zu wollen. Unter den nun zurückgezogenen Gesetzesvorschlägen befinden sich unter anderem der Verordnungsvorschlag zur Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste an europäischen Flughäfen, der Richtlinienvorschlag zur Abfallbewirtschaftung (“Abfallpaket“) sowie der Verordnungsvorschlag über die ökologische/biologische Produktion („Ökolandbau-Verordnung“). Entgegen ihrer Ankündigung im Arbeitsprogramm wurden der Verordnungsvorschlag hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen („Schulobstprogramm“) sowie der Richtlinienvorschlag über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („Luftqualitätsrichtlinie“) nicht zurückgezogen. Die Richtlinienvorschläge über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke sowie die sogenannte Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 10 Mutterschutzrichtlinie sollen zurückgezogen werden, wenn binnen sechs Monaten keine Einigung der Gesetzgeber erfolgt. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:080:TOC Kommission; Ergebnisse der Konsultation zur Strategie Europa 2020 Die Kommission hat am 03.03.2015 eine Mitteilung über die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur Strategie Europa 2020 veröffentlicht. Ziel der Konsultation, die vom 05.05.2014 bis zum 31.10.2014 lief, war es, die Erfahrungen der beteiligten Akteure mit der Strategie zu sammeln und so eine Grundlage für die Halbzeitbewertung der Strategie zu erhalten, die die Kommission im Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt hat. Insgesamt gingen 755 Beiträge aus 29 Ländern ein. Die meisten Beträge kamen von Sozialpartnern, Interessengruppen und Nichtregierungsorganisationen, gefolgt von Regierungen und nationalen Behörden, einzelnen Bürgern, Universitäten und Stiftungen sowie Unternehmen. In der Mitteilung über die Konsultationsergebnisse wird deutlich, dass die Ziele und Schwerpunkte der Strategie weiterhin Richtschnur politischer Maßnahmen zur Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung in der EU sind. Die fünf Kernziele Beschäftigung, Forschung und Entwicklung (FuE), Klimawandel und Energie, Bildung sowie Armutsbekämpfung wurden in der Mehrzahl der Konsultationsbeiträge als gleich wichtig angesehen und als wichtige Katalysatoren für Wachstum und Beschäftigung wahrgenommen. Verbesserungsbedarf wurde u.a. bei der Sichtbarkeit der Leitinitiativen, bei der Übernahme von Eigenverantwortung auf der regionalen Ebene, auf dem Gebiet der Kommunikation und Information sowie bei der Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie gesehen. http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/europe2020_consultation_results.pdf Verkehr Kommission; Konsultation zum Weißbuch Verkehr Die Kommission hat am 10.03.2015 eine Konsultation zur Halbzeitbilanz des Weißbuchs Verkehr aus dem Jahr 2011 gestartet. Ziel der Kommission ist es, anhand der Antworten die Umsetzung der im Weißbuch vorgesehenen Maßnahmen besser beurteilen zu können. Insbesondere soll analysiert werden, ob alle wichtigen verkehrspolitischen Herausforderungen, die im Weißbuch 2011 enthalten waren, noch aktuell sind oder ob es inzwischen Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen gibt. Auch sollen die im Verkehrsweißbuch festgelegten Ziele, wie z. B. ein CO2-freier Innenstadtverkehr bis 2050 oder die Senkung der Zahl der Unfalltoten auf nahezu Null bis 2050, auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Zudem erwartet die Kommission von der Konsultation zusätzliche Erkenntnisse zu einer möglichen Neuausrichtung ihrer verkehrspolitischen Strategie. Die OnlineKonsultation ist bis zum 02.06.2015 befristet. http://ec.europa.eu/transport/media/consultations/2015-white-paper-2011-midtermreview_en.htm EP; Votum für umweltfreundlichere und sicherere Lkw Am 10.03.2015 billigte das Plenum des EP den mit dem Rat gefundenen Kompromiss zur Revision der Richtlinie 96/53/EG zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr. Durch neue Bestimmungen im Bereich der Technik und des Designs soll es Lkw-Herstellern Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 11 möglich sein, die Fahrzeuge künftig umweltfreundlicher und sicherer zu gestalten. Betroffen hiervon sind beispielsweise die Fahrerkabinen, die künftig größer und windschnittiger gestaltet werden können, um dem Fahrer eine bessere Sicht zu ermöglichen. Hierdurch soll insbesondere die Sicherheit von Fahrradfahrern und Fußgängern, aber auch der Lkw-Fahrer selbst, verbessert werden. Um den Einsatz von alternativen Kraftstoffen und Antrieben zu fördern und den Lkw-Verkehr dadurch umweltfreundlicher zu machen, dürfen LKW und Omnibusse künftig ein um eine Tonne höheres Gewicht als bisher aufweisen. Ferner werden das höchstzulässige Omnibusgewicht aufgrund von gestiegenen Sicherheitsanforderungen erhöht und 45-Fuß-Container im Straßenverkehr zugelassen, wenn sie intermodal transportiert werden. Eine Überladung seines Fahrzeuges soll dem Fahrer künftig automatisch angezeigt werden. Die Mitgliedstaaten sind zu regelmäßigen Überprüfungen des maximal zulässigen Gewichts aufgefordert. Der Kompromiss sieht keine Änderungen bei überlangen Lkw („Gigalinern“) vor. Auch in Zukunft können demnach die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob Gigaliner in ihrem Hoheitsgebiet fahren dürfen oder nicht. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA2015-0046+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EP; eCall Technologie für Autos ab März 2018 Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben am 17.03.2015 der im Dezember 2014 getroffenen Einigung mit dem Rat zugestimmt, welche die eCall-Technologie für alle neuen Autos in der EU ab 31.03.2018 verbindlich macht. eCall wählt bei einem Autounfall automatisch die Notfallnummer 112, um so die Ankunftszeit der Helfer zu verringern, mehr Menschenleben zu retten und schwerere Verletzungen zu verhindern. Die Regelungen werden nun dem EP vorgelegt und erlangen voraussichtlich bei der zweiten Plenarsitzung im April in Straßburg Rechtskraft. http://www.europarl.europa.eu/news/en/newsroom/content/20150316IPR34756/html/Internal-market-MEPs-green-light-life-savingemergency-call-system-for-cars Rat; Tagung des Verkehrsministerrats Am 13.03.2015 fand eine Tagung des Verkehrsrats statt. DEU war durch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vertreten. Die Minister führten eine Orientierungsaussprache zum politischen Teil des Vierten Eisenbahnpakets. Dabei fokussierten sich die Minister auf Fragen zur Unabhängigkeit des Infrastrukturmanagers, auf Kontrollfunktionen der Regulierungsbehörde oder mögliche Alternativen hierzu sowie auf den Zugang zu Rollmaterial als Maßnahme zur Liberalisierung des inländischen Schienenverkehrsmarktes. Ziel des Rats ist es, die technische und die politische Säule des Pakets zusammenzuhalten und auf der Tagung des Verkehrsrats im Juni 2015 eine Allgemeine Ausrichtung zum politischen Teil zu erreichen. Ferner stand das Thema ferngesteuerte Luftfahrzeuge (Drohnen) auf der Tagesordnung. Hierzu hatte im März 2015 eine Konferenz in Riga stattgefunden, bei der Hersteller und Dienstleister einen EU-einheitlichen Rechtsrahmen hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit der Drohnen gefordert hatten. Die Kommission wies auf die wirtschaftlichen Chancen des Sektors für europäische Unternehmen hin. Die Minister diskutierten darüber hinaus über den Beitrag des Verkehrssektors zu Wachstum und Beschäftigung in der EU und - auf Einbringung von DEU und FRA – über die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Luftverkehrs. Dabei ging es vor allem um die Fortsetzung des Dialogs zwischen der EU und dem Golfkooperationsrat hinsichtlich der Gewährleistung eines Level playing fields durch die Entwicklung einer Strategie für fairen Wettbewerb zwischen den Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 12 Luftfahrtunternehmen beider Seiten. FRA und DEU forderten unter anderem den Abschluss eines Abkommens der EU mit den Golfstaaten, welches finanzielle Transparenz, vor allem hinsichtlich staatlicher Beihilfen, sicherstellen solle. Die Kommission begrüßte die Initiative von DEU und FRA und betonte die Wichtigkeit eines koordinierten EU-Ansatzes. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/tte/2015/03/13/ Energie Rat; Tagung des Energierats In der Tagung vom 05.03.2015 beschäftigte sich der Energierat mit den Themen Energieunion und Energieinfrastruktur. Dabei wurde der von der Kommission vorgeschlagene strategische Rahmen für die Energieunion (vgl. BaB 05/2015) von den Ministern als wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der EU hinsichtlich Energiesicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung begrüßt. Die Minister betonten die Notwendigkeit, die richtige Balance zwischen bezahlbarer Energie, sicheren Energiesystemen, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit zu finden. Auch fand die Idee der Kommission Unterstützung, auf regionale Kooperationen zur Verbesserung des Energiemarktes zu bauen. Der Rat führte dann noch eine politische Diskussion über die Entwicklung und den Vorrang der Energieinfrastruktur. Die Minister begrüßten das Stromverbundziel der Kommission von mindestens 10% für 2020. Die momentane Energieinfrastruktur müsse modernisiert und ausgebaut werden. Die lettische Präsidentschaft hob hervor, dass dringend ein vollfunktionierender und verbundener Energiebinnenmarkt erreicht werden müsse, um die ununterbrochene Energieversorgung Europas sicherzustellen. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/tte/2015/03/05/ Eurostat; Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 15% gestiegen Eurostat hat am 10.03.2015 eine Statistik veröffentlicht, nach welcher der Anteil erneuerbarer Energien in der EU im Jahr 2013 auf 15% gestiegen ist, im Vergleich zu 8,4% im Jahr 2004, als zum ersten Mal Daten diesbezüglich erhoben wurden. Teil der Strategie Europa 2020 ist es, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20% erneuerbarer Energien am Bruttoenergieendverbrauch zu erreichen. Die Strategie legt für jeden Mitgliedstaat einen eigenen Zielwert fest, gemessen an dessen Potenzial im Bereich erneuerbare Energien und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. BUL, EST und SWE haben ihre Zielvorgaben bereits erreicht. DEU hat seinen Anteil in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, ist aber von seinem Zielwert 18% (12,4% in 2013) noch ein gutes Stück entfernt. http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-press-releases/-/8-10032015-AP Kommission; 100 Mio. EUR für Energieinfrastruktur Die Kommission hat am 05.03.2015 die erste von zwei für 2015 geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung wichtiger Projekte im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastrukturen veröffentlicht. Insgesamt können 650 Mio. EUR an Finanzhilfen vergeben werden. 100 Mio. EUR sind für Projekte vorgesehen, die dazu beitragen, die Isolation im Energiebereich zu beenden, Energieengpässe zu beseitigen und den europäischen Energiebinnenmarkt zu vollenden. Diese Mittel sollen als Hebel für die Mobilisierung weiterer privater und öffentlicher Investitionen Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 13 dienen. Die Antragsfrist endet am 29.04.2015. Eine Entscheidung über die Auswahl der zu finanzierenden Vorschläge wird für Mitte Juli erwartet. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4560_de.htm Forschung Kommission; Fazilität zur Politikunterstützung in BUL und HUN gestartet Am 03.03.2015 gab die Kommission den Start der sogenannten „Policy Support Facility“ (PSF) zur Reform nationaler Forschungssysteme bekannt. Die ersten Mitgliedstaaten, die dieses neue Instrument auf freiwilliger Basis anwenden, sind BUL und HUN. Mit der PSF sollen Staaten unterstützt werden, denen im Jahreswachstumsbericht der Kommission Defizite in der Förderung von Forschung und Innovation attestiert wurden. Konkret setzt sich die PSF aus einer Gruppe von Experten der Kommission und anderer Mitgliedstaaten zusammen, die gegenüber dem Staat, der die PSF-Unterstützung in Anspruch nimmt, Empfehlungen ausspricht. Bereiche, in denen die PSF laut Kommission zum Einsatz kommen soll, sind unter anderem die Ausgestaltung nationaler Forschungsprogramme, die Unterstützung von Forscherkarrieren oder auch die bessere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft. Die Unterstützungsfazilität wird mit insgesamt 20 Mio. EUR aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ finanziert. http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=newsalert&year=2015&na=na-030315 Finanzdienstleistungen EuG; Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und NYSE Euronext Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte am 09.03.2015 in der Rechtsache T-175/12 (Deutsche Börse AG/Kommission) die Entscheidung der Kommission vom 01.02.2012, mit der der geplante Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und NYSE Euronext untersagt wurde. Die Deutsche Börse AG und die NYSE Euronext hatten am 29.06.2011 bei der Kommission einen geplanten Zusammenschluss angemeldet, der die Gründung einer Gesellschaft niederländischen Rechts namens HoldCo vorsah. Diese sollte im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche von Deutsche Börse AG ausgegebenen Aktien im Tausch gegen eigene Aktien erwerben. Im Anschluss daran sollte eine neu gegründete, und zu 100% von HoldCo gehaltene Gesellschaft US-amerikanischen Rechts mit der NYSE Euronext fusionieren, die eine 100%ige Tochtergesellschaft von HoldCo werden sollte. Die Kommission hatte mit Beschluss vom 01.02.2012 den geplanten Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. Sie war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen werde, da eine beherrschende Stellung auf dem Markt für börsengehandelte Derivate begründet würde. Der Zusammenschluss würde zu einer einzigen vertikalen Struktur führen, die den Handel von mehr als 90% der weltweiten Transaktionen mit börsengehandelten europäischen Derivaten abwickeln würde. Die Deutsche Börse AG hatte beim EuG Klage auf Nichtigkeitserklärung der Entscheidung der Kommission erhoben. Nach Ansicht des EuG ist keiner der von der Deutsche Börse AG vorgetragenen Klagegründe geeignet, die Entscheidung der Kommission zur Definition des relevanten Marktes in Frage zu stellen. Die Kommission sei zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass der börsliche und der außerbörsliche Derivatehandel als Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 14 separate Märkte einzustufen sind. Gegen das Urteil des EuG kann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150032de.pdf EuGH; Veröffentlichungspflicht bei Insiderinformationen Der EuGH entschied am 11.03.2015 in einem Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache C-628/13 (Lafonta/Autorité des Marchés Financiers - AMF), dass zur Verhinderung von Insidergeschäften eine Information auch dann offengelegt werden muss, wenn nicht klar ist, welchen Einfluss diese Informationen auf den Kurs eines Finanzinstruments haben wird. Andernfalls könnte regelmäßig vorgegeben werden, dass Unsicherheit über die Auswirkungen einer Information auf den Kurs bestehe, um zum Nachteil anderer Marktteilnehmer von ihr zu profitieren. Die Richtlinie über Insidergeschäfte und Marktmanipulation vom Januar 2003 verbietet Insidergeschäfte und verpflichtet die Emittenten von Finanzinstrumenten, jede sie unmittelbar betreffende Insiderinformation öffentlich bekannt zu machen, d.h. jede präzise Information, die geeignet ist, den Kurs der betreffenden Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. Die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF hatte im Jahr 2007 gegen die Wendel SA und ihren Vorstandsvorsitzenden eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über Insidergeschäfte beim Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an dem Unternehmen Saint-Gobain verhängt. Bereits vor der Entscheidung, ihre Beteiligung an Saint-Gobain zu erhöhen, habe Wendel SA zur Vorbereitung des Aktienkaufs Swap-Geschäfte getätigt. Die AMF ist der Auffassung, dass diese Geschäfte Insiderinformationen sind, über die die Öffentlichkeit hätte informiert werden müssen. Dagegen hatte der Vorstandsvorsitzende der Wedel SA Klage erhoben, die damit begründet wurde, es handele sich um keine veröffentlichungsbedürftige Insiderinformation, weil nicht absehbar war, ob sich der Erwerb weiterer Saint-Gobain-Aktien positiv oder negativ auf den Kurs der Aktien der Wendel SA auswirken würde. Der Cour de Cassation legte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Rechtsfrage vor, ob der Begriff der Insiderinformation im Sinne der Richtlinie ausschließlich Informationen erfasst, aus denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden kann, dass sich auf den Kurs eines Finanzinstruments auswirken wird, wenn sie öffentlich bekannt gemacht werden. Der EuGH fest, dass aus dem Wortlaut der Richtlinien nicht hervorgeht, dass präzise Informationen nur solche sein könnten, mit denen sich bestimmen lässt, in welche Richtung sich der Kurs der betreffenden Finanzinstrumente ändern würde. Im Übrigen mache die hohe Komplexität der Finanzmärkte eine exakte Einschätzung schwierig. Könnte eine Information nur dann als präzise angesehen werden, wenn sich mit ihrer Hilfe bestimmen ließe, in welche Richtung sich der Kurs der betreffenden Finanzinstrumente ändern wird, dann könnte regelmäßig vorgegeben werden, dass insoweit Unsicherheit bestehe, und eine Veröffentlichung zum Nachteil anderer Marktteilnehmer unterlassen wird. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-628/13 Rat; Tagung des Ecofin-Rats am 10.03.2015 in Brüssel - Investitionspaket Der Ecofin-Rat einigte sich am 10.03.2015 auf eine allgemeinen Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag der Kommission vom 13.01.2015 für einen Europäischen Fonds für strategische Investitionen – EFSI (vgl. BaB 2/2015) und legte damit seine Verhandlungsposition für die Trilogverhandlungen mit EP und KOM fest. Die Präsidentschaft kann damit im Namen des Rates Verhandlungen aufnehmen, sobald das EP seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat. Der EFSI soll als Kerninstrument der Investitionsoffensive dienen, die die Kommission am 26.11.2014 im Rahmen ihrer Mitteilung „Eine Investitionsoffensive für Europa“ gemeinsam mit Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 15 der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorgestellt hatte (vgl. BaB 22/2014). Mit dem Verordnungsvorschlag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Haushaltsmittel für die beiden ersten Komponenten des Investitionsprogramms (Errichtung und Finanzierung des Fonds sowie Verwendung der Mittel) zugewiesen. Die allgemeine Ausrichtung des Ecofin-Rats sieht insbesondere vor: Die grundsätzliche Befristung und eine unabhängige Überprüfung des EFSI nach vier Jahren, die Einbindung des EFSI in die Struktur der EIB, die Aufteilung der Umschichtungen aus CEF und Horizon 2020 auf der Grundlage des Verordnungsvorschlags, die Einbindung nationaler Förderbanken und Investitionsplattformen sowie die Einrichtung einer Europäischen Plattform für Investitionsberatung. Der Ecofin-Rat fordert schlanke Leitungsstrukturen und unabhängige Entscheidungsprozesse. Eine Verknüpfung von EFSI und Projektliste und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Mitwirkung an der Projektliste lehnt der Ecofin-Rat ab. http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%206831%202015%20INIT EP; Investitionspaket In den federführenden EP-Ausschüssen (EP-Wirtschaftsausschuss und EPHaushaltsausschuss) stellten die Co-Berichterstatter MdEP Dr. Udo Bullmann (S&D/DEU) und MdEP José Fernandez (EVP/PRT) am 12.03.2015 ihren Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vom 13.01.2015 (vgl. BaB 2/2015) vor. Die CoBerichterstatter hoben die Bedeutung des Verordnungsvorschlags angesichts der steigerungsfähigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der in Teilen der EU erkennbaren Investitionslücke hervor. Sie betonten, Finanzierungen mit einer Garantie aus dem EFSI sollten sich auf Projekte konzentrieren, die wirtschaftlich rentabel sind und durch die Arbeitsplätze geschaffen werden, die Wettbewerbsfähigkeit gefördert und nachhaltiges Wachstum generiert wird. Dabei sollte auf Projekte mit höherem Risikoprofil abgezielt werden, die keine Finanzierung zu vernünftigen Bedingungen erhalten hätten. Die Mittelausstattung des EFSI soll durch Beiträge aus dem EU-Haushalt erfolgen. Hierfür sollen die notwendigen Mittelzuweisungen vom EP schrittweise im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens unter Einsatz aller nach dem Mittelfristigen Finanzrahmen 2014 - 2020 zur Verfügung stehenden Mittel genehmigt werden. In der Aussprache wurde deutlich, dass fraktionsübergreifend die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Umschichtungen aus den Programmen Horizon 2020 und CEF abgelehnt wurden. Vielmehr müssten alternative Finanzierungen aus dem EU-Haushalt, einschließlich aller zur Verfügung stehenden Flexibilitätsinstrumente gesucht werden. Gefordert wurde auch eine stärkere Beteiligung des EP, etwa bei der Auswahl der Mitglieder des Investitionsausschusses und vor Annahme der Investitionsleitlinien. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE551.765%2b02%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE EP; Kreditkartengebühren Das EP-Plenum nahm am 10.03.2015 auf der Grundlage des Berichts von MdEP Pablo Zalba (EVP/ESP) eine Entschließung zum Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge vom 24.07.2013 (vgl. BaB 14/2013) an. Damit sollen Interbankenentgelte, die Verbraucher bei Zahlungen mit ihrer Debit- oder Kreditkarte leisten, gedeckelt und zusätzliche Gebühren, die beispielsweise beim Kauf von Flugtickets üblich sind, untersagt werden. Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 16 http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31705/html/Parlament-machtKreditkartengeb%C3%BChren-transparenter EP; Europäische langfristige Investmentfonds Das EP-Plenum nahm am 10.03.2015 auf der Grundlage des Berichts von MdEP Alain Lamassoure (EVP/FRA) eine Entschließung zum Verordnungsvorschlag für europäische langfristige Investmentfonds – ELTIF (vgl. BaB 12/2013) an. Die ELTIF gelten als erster Schritt zur Kapitalmarktunion und sollen den Anlagebedürfnissen institutioneller und privater Anleger dienen, die ihre Mittel in langfristige Vermögenswerte wie Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr und nachhaltige Energie investierten wollen. Im Legislativvorschlag ist beispielsweise geregelt, in welche Arten von langfristigen Vermögenswerten und Unternehmen investiert werden darf, wie die Mittel gestreut werden müssen und welche Informationen für die Anleger bereitzustellen sind. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31736/html/Parlament-billigt-neues-Anlageinstrumentzur-Finanzierung-der-Realwirtschaft Finanzen Kommission; Bekämpfung der Steuervermeidung von Unternehmen Am 18.03.2015 legte die Kommission im Rahmen ihrer Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene und schädlichem Steuerwettbewerb in der EU ein Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vor. Als Kernelement dieses Pakets gilt der Vorschlag, für Steuervorbescheide einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Mit dem Maßnahmenpaket soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten die für den Schutz ihrer Steuerbasis notwendigen Informationen erhalten und jene Unternehmen ausmachen können, die versuchen, sich der Zahlung ihres eigentlichen Steueranteils zu entziehen. Im Mittelpunkt des Transparenzpakets steht ein Legislativvorschlag zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den MS bei Steuervorbescheiden, die sich auf andere Mitgliedstaaten auswirken können. Nach Ansicht der Kommission tauschten die Mitgliedstaaten zurzeit nur in sehr begrenztem Umfang Informationen über Steuervorbescheide aus. Jeder Mitgliedstaat entscheide nach eigenem Ermessen, ob ein Steuervorbescheid für einen anderen MS von Belang sein könnte. Infolgedessen wüssten die Mitgliedstaaten oft nicht, dass anderenorts in der EU ein Steuervorbescheid erteilt worden wäre, der sich auf ihre eigene Steuerbasis auswirken könnte. Manche Unternehmen machten sich diesen Mangel an Transparenz zunutze, um ihren Steueranteil zu kürzen. Um diesen Zustand zu beheben, schlägt die Kommission vor, den Ermessens- und Auslegungsspielraum zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollten jetzt verpflichtet werden, Informationen über ihre Steuervorbescheide systematisch auszutauschen. Die Kommission schlägt feste Zeitvorgaben vor: Alle drei Monate sollen die nationalen Steuerbehörden den anderen Mitgliedstaaten einen Kurzbericht über alle von ihnen erteilten Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung übermitteln. Die Mitgliedstaaten könnten dann zu einem Steuervorbescheid, der für sie von Belang sein könnte, nähere Einzelheiten anfordern. Zum Transparenzpaket gehört auch eine Mitteilung, in der weitere Initiativen genannt werden, mit denen die EU-Agenda zur Steuertransparenz vorangebracht werden soll: Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 17 Prüfung etwaiger neuer Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung Quantifizierung des Ausmaßes von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie Die beiden Legislativvorschläge des Steuertransparenz-Pakets werden an das EP und den Rat weitergeleitet. Der Rat beschließt (einstimmig) über die Vorschläge nach Anhörung des EP. Die Mitgliedstaaten sollten sich bis Ende 2015 über den Vorschlag für den Informationsaustausch über Steuervorbescheide einigen, damit die Bestimmungen am 01.01.2016 in Kraft treten können. Da der Europäische Rat die Kommission im Dezember 2014 zur Vorlage dieses Vorschlags aufgefordert hatte, wird von Seiten der Kommission erwartet, dass die politische Bereitschaft für eine rechtzeitige Einigung vorhanden ist. http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/transparency/index_de.h tm Kommission; Eingehende Prüfung ungarischer Werbesteuer unter Beihilfegesichtspunkten eingeleitet Am 12.03.2015 teilte die Kommission mit, dass sie eine eingehende Untersuchung eingeleitet hätte, um zu prüfen, ob die im Juni 2014 eingeführte Werbesteuer in HUN mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stünde. Zentral wären dabei die von 0% bis 50% reichenden progressiven Steuersätze, die bestimmte Unternehmen begünstigten und ihnen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Die Kommission hätte deshalb zusätzlich eine Aussetzungsanordnung erlassen, mit der es HUN untersagt würde, progressive Steuersätze anzuwenden, bis die beihilferechtliche Prüfung abgeschlossen wäre. Mit der Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens wird Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Einleitung eines Prüfverfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4598_de.htm?locale=en EuGH; Ermäßigter MwSt.-Satz bei der Lieferung elektronischer Bücher Am 05.03.2015 entschied der EuGH in den Rechtssachen C-479/13 und C-502/13 der Kommission gegen FRA und gegen LUX: Beide Staaten dürfen auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten MwSt.Satz anwenden. In FRA lag dieser seit dem 01.01.2012 bei 5,5%, in LUX bei 3%. Bei den in Rede stehenden elektronischen (oder digitalen) Büchern handelt es sich um Bücher in elektronischem Format, die mit einem Computer, einem Smartphone, einem E-Book-Lesegerät oder einem anderen Lesegerät entgeltlich über Herunterladen oder Streaming von einer Website abgerufen werden können. In seinen aktuellen Urteilen gibt der EuGH den Vertragsverletzungsklagen der Kommission statt. http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-479/13 Rat; FRA bekommt zum Defizitabbau zwei Jahre Aufschub Der ECOFIN-Rat gewährte am 10.03.2015 nach vorheriger Billigung der Eurogruppe am 09.03.2015 FRA zwei weitere Jahre Zeit, um sein Haushaltsdefizit unter den EUGrenzwert von 3% des BIP zu senken. Der Rat appellierte an FRA, die 2015 bereits beschlossenen Maßnahmen in vollem Umfang umsetzen. Bis Ende April 2015 seien zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen erforderlich; hierfür müssten zusätzliche Strukturmaßnahmen in Höhe von 0,2% des BIP ergriffen werden. Auf diese Weise könne FRA die Lücke bis zur empfohlenen Verbesserung des strukturellen Haushaltsaldos von 0,5% des BIP für 2015 schließen. Der Rat hält die Fristverlängerung angesichts der von FRA seit 2013 unternommenen Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 18 Konsolidierungsanstrengungen, der derzeit schwachen Konjunktur und anderer Faktoren für gerechtfertigt. Nach der Winterprognose 2015 der Kommission wird das Haushaltsdefizit 2014 voraussichtlich 4,3 und 2015 noch 4,1% des BIP erreichen. FRA wird also die für die Defizitkorrektur ursprünglich gesetzte Frist 2015 nicht einhalten. Dies ist bereits das dritte Mal, dass FRA eine Verlängerung der Frist für die Haushaltskorrektur eingeräumt wird. Gegen das Land läuft bereits seit April 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer ersten Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2012 gefordert. Im Dezember 2009 verlängerte er diese Frist jedoch bis 2013, nachdem die Kommission prognostiziert hatte, dass FRA Haushaltsdefizit 2009 mit 8,3% nahezu 3% höher ausfallen wird als ursprünglich vorhergesagt. Im Juni 2013 verlängerte der Rat die Frist erneut, diesmal bis 2015, da sich die Wirtschaftslage in FRA noch schlechter entwickelt hatte als erwartet. In seiner neuen Empfehlung setzt der Rat folgende Defizitziele: 4,0% des BIP für 2015, 3,4% für 2016 und 2,8% für 2017. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/03/150310-francegets-two-more-years-to-correct-government-deficit/ EP; Hauptziele des EU-Haushalts 2016 Laut der am 11.03.2015 vom EP verabschiedeten Entschließung soll sich der EUHaushalt für das nächste Jahr auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Unterstützung von Unternehmen und des Unternehmertums zur Förderung von Wachstum konzentrieren, Solidarität mit EU- und Drittländern demonstrieren und die EU-Finanzen sanieren, indem das Problem der Zahlungsrückstände und die Reform der Finanzierung der EU angegangen werden. Die Resolution des portugiesischen Berichterstatter José Manuel Fernandes (EVP) wurde mit 484 Stimmen bei 188 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Wenn die Kommission ihren Haushaltsvorschlag Ende Mai vorlegen wird, haben EP und Rat bis Ende Dezember Zeit, sich auf den Haushalt für das nächste Jahr zu einigen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31829/html/Wachstum-und-Solidarit%C3%A4t-DieHauptziele-des-EU-Haushalts-2016 Soziales EuGH; Schlussanträge der Generalanwältin zu mittelbarer Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft Am 12.03.2015 stellte Generalanwältin Kokott ihre Schlussanträge in der Rechtssache C-83/14. Der Rechtsstreit umfasst die „Mitdiskriminierung“ aus Gründen ethnischer Herkunft. Die Beschwerdeführerin Anelia Georgieva Nikolova wohnt in einem Stadtteil, der überwiegend von Angehörigen der ethnischen Gruppe der Roma bewohnt wird, gehört dieser selbst jedoch nicht an. Der lokale Stromanbieter CHEZ Razpredelenie Bulgaria hatte Stromzähler in von Roma bewohnten Stadtteilen in einer für normale Sichtkontrollen unzugänglichen Höhe von 6m angebracht. Als Begründung wurde die große Anzahl unbefugter Einwirkungen auf die Stromzähler und unberechtigter Anschlüsse an das Stromnetz in diesem Stadtteil vorgebracht. In anderen Stadtteilen hingegen wurden die Stromzähler frei zugänglich in einer Höhe von 1,70 m angebracht. Da auch Anwohner, welche nicht der ethnischen Gruppe der Roma angehören, von der Praxis betroffen und Angehörige der Roma in anderen Stadtteilen nicht betroffen sind, ist die unvorteilhafte Behandlung nicht von der ethnischen Herkunft untrennbar. Es handele sich somit zwar nicht um einen Fall von unmittelbarer jedoch von mittelbarer Diskriminierung. Die in Frage stehende Praxis Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 19 sei zwar zur Verhinderung von Betrug und Missbrauch sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Energieversorgung geeignet und erforderlich, allerdings scheitere eine Rechtfertigung daran, dass eine übermäßige Beeinträchtigung der Betroffenen vorliegt. Diese Praxis des Stromanbieters schaffe ein entwürdigendes Umfeld für die betroffenen Personen, welches den fundamentalen Werten der EU widerspreche und der Antidiskriminierungsrichtlinie zuwider laufe. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162873&pageIndex =0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=60431 EP; Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU In der Plenartagung am 09.03.2015 in Straßburg beschäftigte sich das EP u.a. mit dem Bericht von MdEP Marc Tarabella (S&D/BEL) zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU. Der Bericht bewertet die Lage im Jahr 2013. Trotz einiger Fortschritte müsse noch viel getan werden, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle, die "gläserne Decke" in der Karrierelaufbahn und die fehlende wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu bekämpfen. Außerdem müsse die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben verbessert werden, insbesondere die Möglichkeit, Elternurlaub zu nehmen. Die Veränderungen in der Gesellschaft seien zwar erkennbar, gingen aber zu langsam vonstatten. Würde nicht schneller und entschlossener vorgegangen, so werde die Lohnlücke nicht vor 2084 geschlossen werden können. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen durchsetzen, das Verfahren für ein geplantes Gesetz zum Frauenanteil in Leitungsgremien ("women on boards") nicht weiter blockieren und bildungspolitische Maßnahmen ergreifen, um Frauen zu ermutigen, eine Karriere in der Wissenschaft und den neuen Technologien einzuschlagen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten das Problem, dass viele Frauen in Teilzeitbeschäftigung, gegen geringe Entlohnung und in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind, angehen. Des Weiteren müsse für hinreichend gute Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen gesorgt werden. Um erschwingliche Betreuungsmöglichkeiten anbieten zu können, fordert das EP die Kommission dazu auf, die Mitgliedstaaten finanziell stärker zu unterstützen, da laut Kommission Mütter die Betreuungskosten als Hauptgrund dafür angeben, nicht oder nur in Teilzeit zu arbeiten. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bREPORT%2bA8-20150015%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE Rat; Tagung der Arbeits- und Sozialminister in Brüssel Auf der Tagung der Arbeits- und Sozialminister am 09.03.2015 wurden Schlussfolgerungen zum Jahreswachstumsbericht 2015 und zum gemeinsamen Beschäftigungsbericht angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, die Dynamik des Arbeitsmarktes zu stärken, die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu fördern. Der Fokus soll auf die Verhinderung und Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gelegt werden. Ebenso wurden die Kernbotschaften des Jahresberichts des Ausschusses für Sozialschutz gebilligt. Darin wird zu Strukturreformen unter Berücksichtigung wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischer Ziele der EU aufgerufen. Des Weiteren wurden die Kernbotschaften des gemeinsamen Berichts vom Ausschuss für Sozialschutz und der Kommission zu "Finanzierungsmechanismen und Wirksamkeit und Effizienz der Ressourcenallokation" gebilligt. Diese fordern, dass Reformstrategien in der EU und in den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden, welche den demographischen Wandel Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 20 berücksichtigen. Außerdem wurden Ratsschlussfolgerungen zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz angenommen. Die Durchsetzung und Überwachung des Arbeitsschutzrechts soll gewährleistet und der Rehabilitation mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Kommission wird aufgefordert das Arbeitsschutzrecht zu vereinfachen, ohne das Schutzniveau abzusenken. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/epsco/2015/03/09/ Gesundheit und Verbraucherschutz EP; Änderung der Verordnung zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EP vom 18.03.2015 stellte Herr Claudiu Ciprian Tanasescu (S&D/ROM) seinen Bericht vor. Die Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel soll durch einen neuen Vorschlag aufgehoben und ersetzt werden. Dies erfordert auch eine Änderung der Verordnung Nr. 726/2004/EG zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, da dann die zentralisierte Zulassung von Tierarzneimitteln von dem entsprechenden Verfahren für Humanarzneimittel abgekoppelt wird. Es ist vorgesehen, dass die der Europäischen Arzneimittel-Agentur entstehenden Kosten für die Durchführung und Anwendung der neuen Bestimmungen vollständig durch Gebühren gedeckt werden, die von denjenigen, die solche Arzneimittel auf dem Markt bereitstellen oder eine Zulassung beantragen, zu entrichten sind. Dabei sollen die spezifischen Bedürfnisse von kleineren und mittleren Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/com/com_com(201 4)0557_/com_com(2014)0557_de.pdf EP; Pläne für besseren Schutz vor hormonstörenden Stoffen verzögert In einer Plenartagung am 09.03.2015 befragten die MdEP den zuständigen EUKommissar Vytenis Andriukaitis zu den zunehmenden gesundheitlichen Bedenken gegenüber endokrinen Disruptoren (EDC). Diese hormonstörenden Chemikalien verursachen laut Wissenschaftlern diverse Missbildungen und Erkrankungen und sollten bis Ende 2013 von der KOM in einem Kriterienkatalog erfasst und kategorisiert werden. Nun muss sie sich vor dem EP für die Verzögerung der Aufstellung erklären. In einer im März 2013 angenommenen Entschließung haben die MdEP die EU aufgefordert, für eine Verringerung der Exposition gegenüber hormonstörenden Stoffen zu sorgen. Sogenannte „endokrine Disruptoren“ kommen in vielen Produkten wie Lebensmittelverpackungen oder Kosmetika vor und sind mit Fruchtbarkeitsstörungen und einer Reihe von Krankheiten in Verbindung gebracht worden. Der Rat hat sich im vergangenen Monat hinter die schwedische Initiative gestellt, die Kommission vor dem EuGH anzuklagen, weil sie ihren rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Annahme von Kriterien für EDC nicht nachgekommen ist. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31844/html/Pl%C3%A4ne-f%C3%BCr-besseren-Schutzvor-hormonst%C3%B6renden-Stoffen-verz%C3%B6gert Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 21 Umwelt Kommission; Bericht über die Umsetzung des EU-Wasserrechts Am 09.03.2015 hat die Kommission ihre erste Mitteilung und zwei dazugehörige Berichte veröffentlicht, in denen dargelegt wird, wie die Wasserpolitik zum grünen und blauen Wirtschaftswachstum beitragen kann. Dabei stehen Wasserbewirtschaftungstechnologien im Mittelpunkt der Ökoinnovation. Die EUWasserrahmenrichtlinie gibt auf EU-Ebene den Regelungsrahmen vor, mit dem sichergestellt werden soll, dass für Mensch und Natur ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung steht und in Wirtschaftszweigen wie Landwirtschaft, Aquakultur, Energieerzeugung, Verkehr oder Tourismus kein Wassermangel eintritt. Die Politik hat dazu beigetragen, dass sich in Europa ein dynamischer, weltweit führender Wassersektor entwickelt hat. Aber dieses Wachstum soll jetzt durch bessere Umsetzung zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Umweltziele beitragen. Die Feststellungen in dieser Mitteilung sind das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung der Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten (MS). Ergänzt werden sie durch eine Reihe von Empfehlungen, z. B. für eine bessere Wasserpreisgestaltung, Kontrolle der Wasserentnahme, Industrieanlagen und Maßnahmen gegen die Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft. Ebenfalls empfohlen wird eine stärkere Inanspruchnahme nicht ausreichend genutzter EUMittel. Durch die EU-Vorschriften hat sich der Gewässerschutz verbessert, und es werden Probleme im Zusammenhang mit der Wassermenge und –qualität angegangen. Als ein Ergebnis davon können jetzt die meisten EU-Bürger unbesorgt Leitungswasser trinken und in tausenden Küstengebieten, Flüssen und Seen in der EU baden. Obwohl in vielen Bereichen noch erheblicher Investitionsbedarf besteht, zeigt die Übersicht über den Zeitraum 2007-2013, dass die MS die vorhandenen EUMittel zur Unterstützung wasserpolitischer Ziele wie z. B. die Abwasserbehandlung oder den Hochwasserschutz durch Wiederherstellung von Überschwemmungs- und Feuchtgebieten nicht ausgeschöpft haben. Trotz einiger guter Fortschritte dürfte ein wichtiges Ziel des EU-Wasserrechts - die Herstellung eines guten ökologischen Zustands bis 2015 - bei fast der Hälfte aller EU-Oberflächengewässer noch nicht erreicht sein. Besonders ausgeprägt sind die Lücken bei der Überwachung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer – 40% der Gewässer sind noch nicht erfasst. Ergänzt wird die Mitteilung durch zwei Hintergrundpapiere, in denen die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie untersucht wird und den Mitgliedstaaten entsprechende Empfehlungen gegeben werden. In fünf weiteren Berichten werden die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete der Mitgliedstaaten bewertet, die bei der Bewertung der Kommission von 2012 nicht berücksichtigt wurden. http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/impl_reports.htm Landwirtschaft Rat; Weitere Verhandlungen der Öko-Verordnung Am 16.03.2015 debattierte der Rat für Landwirtschaft und Fischerei über den Verordnungsvorschlag zur ökologischen Landwirtschaft. Die Mitgliedsstaaten äußerten sich mehrheitlich positiv zum Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft und signalisierten ihre Unterstützung, wenngleich auch Vorbehalte zu einzelnen Punkten vorgetragen wurden. Mehrheitlich wurde der Vorschlag der Präsidentschaft begrüßt, der keine Schwellenwerte für nicht zugelassene Stoffe enthält und einen harmonisierten Ansatz für anzuwendende Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 22 Verfahren vorsieht, wenn Rückstände festgestellt werden. Unterschiedliche Auffassungen wurden hinsichtlich der rechtlichen Regelung sowie der Überwachung vertreten. Hinsichtlich der Importe aus Drittländern befürwortete die Mehrheit im Rat den Kompromissvorschlag der Präsidentschaft. Dieser strebt die strikte Konformität von Importen aus Drittländern zu EU-Produkten an. Der Kommissions-Vorschlag sah eine äquivalente Anwendung des EU-Rechts vor. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/ Rat; Umsetzung und Vereinfachung der GAP Im Rahmen der Debatte des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 16.03.2015 tauschten die Minister Erfahrungsberichte über die Umsetzung der GAP aus. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten sah Vereinfachungen bei den Direktzahlungen im Bereich der Greening-Kontrollen im Rahmen der Anbaudiversifizierung als erforderlich an. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/ Rat; Milchsektor In seiner Sitzung am 16.03.2015 nahm der Rat für Landwirtschaft und Fischerei die Informationen der Kommission zum Milchmarkt zur Kenntnis. Hintergrund: Damit die Marktentwicklung besser überwacht und auf eine Verschlechterung der Marktbedingungen gegebenenfalls reagiert werden kann, hatte die Kommission jüngst eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergriffen. So wurden unter anderem die Tätigkeiten der Beobachtungsstelle für den Milchmarkt verstärkt und es wurde ein Durchführungsrechtsakt ausgearbeitet, der es den Landwirten ermöglicht, die nach der Milchquotenregelung fällige Überschussabgabe über einen Zeitraum von drei Jahren in zinsfreien Raten zu zahlen. Vor diesem Hintergrund wurde die Kommission ersucht, über Lage und Tendenzen auf dem Milchmarkt und die laufenden und geplanten EU-Maßnahmen zu berichten. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/ Justiz Rat; Fortschritte bei Verhandlungen über Richtlinie für Rechtshilfe in Strafsachen erzielt Die EU-Justizminister erzielten im Rahmen des Rates für Inneres und Justiz am 12./13.03.2015 eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für eine Richtlinie über Rechtshilfe in Strafsachen. Der Richtlinienvorschlag enthält zum einen Mindeststandards für das Recht auf vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist, zum anderen stellt er die vorläufige Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls sicher. Der Text in seiner jetzigen Fassung enthält verschiedene Änderungen des ursprünglichen Vorschlags der Kommission, die insbesondere den Anwendungsbereich der Richtlinie näher konkretisieren. So soll die Richtlinie etwa weder auf Bagatellstraftaten noch auf Situationen anwendbar sein, die sich auf die vorübergehende Freiheitsentziehung einer Person beziehen, so dass Verteidigungsmittel nicht statthaft sind und sich die Frage der vorläufigen Prozesskostenhilfe daher nicht stellt. Die von den EU-Justizministern gebilligte Textfassung bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit dem EP, die in eine endgültige Richtlinienfassung münden soll. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/ Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 23 Rat; Justizminister führen Orientierungsdebatte zur Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft Am 12./13.03.2015 hat der Rat für Inneres und Justiz eine Orientierungsdebatte zur Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft geführt. Grundlage hierfür war ein Dokument der lettischen Ratspräsidentschaft. Das Thema der Europäischen Staatsanwaltschaft stand ursprünglich in Zusammenhang mit der Verordnung über eine neue Governance-Struktur für Eurojust, wurde aber nunmehr hiervon losgelöst, und soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden. Die Orientierungsdebatte konzentrierte sich auf einige Schlüssel- und spätere Verfahrensfragen, insbesondere auf die Möglichkeit bzw. Einzelheiten einer Einstellung des Verfahrens (entspricht in DEU der Vorschrift des § 153a StPO). Die Mehrheit im Rat befürwortet hier die Beteiligung des Gerichts an der Verfahrenseinstellung. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/ Kommission; Drittes EU-Justizbarometer vorgestellt Die Kommission stellte am 09.03.2015 das dritte EU-Justizbarometer vor: Sie möchte damit einen Überblick über Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz der Mitgliedstaaten geben. Primäre Aufgabe des EU-Justizbarometers ist die Bereitstellung objektiver, verlässlicher und vergleichbarer Daten über die Justizsysteme in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht und Verwaltungsrecht. Hierdurch sollen potentielle Mängel identifiziert und so die Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen um eine leistungsfähigere Justiz unterstützt werden. Darüber hinaus fließen die Ergebnisse in die laufenden länderspezifischen Analysen des Europäischen Semesters 2015 ein und werden in Bezug auf Justizreformen auch bei der Festlegung der Finanzierungsprioritäten im Rahmen der europäischen Strukturund Investitionsfonds berücksichtigt. Auch wenn die Situation je nach Mitgliedstaat und Indikator unterschiedlich sei, seien die Justizsysteme nach Auffassung der Kommission im Berichtszeitraum insgesamt effizienter geworden. Der Trend hinsichtlich der Verkürzung der Verfahrensdauer vor Gericht sei im Allgemeinen positiv. In Bezug auf die stärkere Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, sowohl für die Verwaltung der Gerichte als auch in Bezug auf die elektronische Kommunikation zwischen den Gerichten und Parteien, seien Fortschritte erkennbar. Auch böte die Mehrheit der Mitgliedstaaten der breiten Öffentlichkeit einen freien Online-Zugang zu Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4575_de.htm Inneres Rat; EU-Innenminister beschließen Intensivierung des Kampfs gegen den Terrorismus Anlässlich der Tagung der EU-Justiz- und Innenminister am 12./13.03.2015 tauschten sich die EU-Innenminister über Folgemaßnahmen im Anschluss an die Erklärung des Europäischen Rats vom 12.02.2015 und die gemeinsame Erklärung der Justiz- und Innenminister vom 29.01.2015 aus. Hierbei wurde die Notwendigkeit verstärkter Dokumenten- und Personenkontrollen an den Außengrenzen auf Grundlage von Risikoindikatoren und Schaffung der technischen Voraussetzungen für die entsprechenden Datenbankabfragen unterstrichen. Bei Europol soll bis Juli 2015 eine Meldestelle für Internetinhalte eingerichtet werden, die radikalisierende und gewaltverherrlichende Inhalte löschen können soll. Zudem einigte sich der Rat Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 24 hinsichtlich des Kampfes gegen den illegalen Handel mit Schusswaffen und über einen verbesserten Informationsaustausch auf die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Die Minister unterstrichen erneut das Bedürfnis nach einem schnellen Abschluss der Verhandlungen zu einem EU-Passagierdatenregister (EU-PNR). Der Europäische Antiterrorismuskoordinator Gilles de Kerchove (CTC) äußerte die Befürchtung, dass Terroristen auch die Wege illegaler Migration nehmen könnten. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/ Rat; Maßnahmen zur besseren Steuerung der Migrationsströme diskutiert Ebenfalls auf der Tagung vom 12./13.03.2015 berieten die EU-Innenminister die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des ansteigenden Migrationsdruck und eruierten mögliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der dringendsten Probleme. Die Minister begrüßten die bisherigen Fortschritte bei der Umsetzung von operativen Maßnahmen, die von der Task Force Mittelmeer (TFM) und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 10.10.2014 identifiziert worden waren. Hierzu gehören die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Drittländern, die Verbreitung von Argumentationslinien in Drittländern, um die Erwartungen vor der Ausreise einzudämmen, sowie eine wirksame Rückführungspolitik. Die Minister tauschten sich ferner über eine bessere Überwachung der Außengrenzen und die Verstärkung die Ressourcen und die Operationsfähigkeit von Frontex aus und diskutierten, wie man dem jüngsten Migrationsdruck aus der Westbalkanregion (z.B. durch bessere Sicherung der serbisch-ungarischen Grenze) begegnen könne. Der Kampf gegen kriminelle Netzwerke von Schleusern und Menschenhändlern soll weiter eine Priorität darstellen. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/ EP; MdEP fordern Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und Arabischer Liga bei Terrorismusbekämpfung In einer Entschließung vom 12.03.2015 fordert das EP die EU zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) bei der Bekämpfung des Terrorismus auf. Im Entschließungsantrag wird bekräftigt, dass angesichts der weltweit zunehmenden Bedrohung von Sicherheit und Freiheit durch Terrorismus und gewaltvollen Extremismus eine internationale Zusammenarbeit notwendig und im gemeinsamen Interesse der betreffenden Staaten sei. Entsprechende Kooperationsabsichten zwischen der EU und der LAS werden von den MdEP begrüßt. Im Zuge dieser Zusammenarbeit sollen vor allem umfassende präventive Terrorismusbekämpfungsstrategien und Mechanismen zur Eindämmung des illegalen Waffenhandels entwickelt sowie der Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der LAS verbessert werden. Die Zusammenarbeit soll darüber hinaus den Austausch über politische und sicherheitspolitische Fragen sowie den Dialog von Vertretern beider Akteure in den jeweils zuständigen Komitees umfassen. Außerdem wurde der Rat aufgefordert, in Kooperation mit den Mitgliedstaaten der LAS eine einheitliche Definition des Begriffs „Terrorismus“ herauszuarbeiten. Auch soll sichergestellt werden, dass die Menschenrechte und die Werte der Toleranz zwischen verschiedenen Religionen weiterhin gefördert und geschützt werden. Durch die Zusammenarbeit dürften demnach in keinem Fall die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, des Völkerrechts und der Menschenrechte verletzt werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+P8RC-2015-0215+0+DOC+XML+V0//DE Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 25 Bildung und Kultur Rat; Erklärung der europäischen Bildungsminister in Paris Die Bildungsminister der EU haben sich bei einem informellen Bildungsministerrat am 17.03.2015 mit der Kommission auf eine gemeinsame Erklärung zur Förderung von staatsbürgerlicher Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung geeinigt. Darin wird betont, dass nach den außergewöhnlichen Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die jüngsten Terroranschläge nun konkrete Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene folgen müssen. Es gelte, den europäischen Freiheitsgeist zu schützen und die von allen Mitgliedstaaten geteilten Grundwerte der europäischen Gesellschaft wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit (v.a. freie Meinungsäußerung), Demokratie, Gleichheit vor dem Gesetz (v.a. zwischen Frauen und Männern), Rechtsstaat und Achtung der Menschenrechte zu stärken. Aufgerufen wird u.a. zu bildungspolitischen Maßnahmen, die die Vermittlung und Aneignung europäischer Grundwerte vom frühen Kindesalter an gewährleisten. Die Bildungsminister verpflichten sich auf sechs Ziele, die mit Bildungsmaßnahmen verstärkt verfolgt werden sollen: Vermittlung der Grundwerte und Prinzipien unserer Gesellschaften, Gewährleistung einer integrativeren Bildung für alle Jugendlichen, Stärkung der Fähigkeit zum kritischen Denken, speziell im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets und der sozialen Medien, Bekämpfung geografischer, sozialer und bildungspolitischer Benachteiligungen als Nährboden für Extremismus, Förderung der Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Bildungswesens und Schulung der Lehrkräfte mit Blick auf die Vermittlung gemeinsamer Grundwerte. https://ec.europa.eu/commission/sites/cwt/files/dp_mobilisation_europeenne_201503 17.pdf EU–Förderprogramme Kommission; Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Erasmus Charta für 2014-2020 Noch bis zum 30.04.2015 sind alle Hochschuleinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten, der EWR-/EFTA-Länder, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei aufgefordert, Vorschläge für die Erasmus Charta der Hochschulbildung von 2014-2020 einzureichen. Die Verleihung einer Erasmus Charta für die Hochschulbildung ist eine Grundvoraussetzung für jene Hochschuleinrichtungen der bereits aufgeführten Länder, die nach einem entsprechenden Antrag an der Lernmobilität von Einzelpersonen und/oder an einer Förderung von innovativen Projekten teilnehmen möchten. http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/erasmus-charter-for-highereducation-2014-2020_en Kommission; Aufforderung zur Angebotsabgabe für Dienstleistungen im Bereich audiovisuelle Kommunikation Noch bis zum 07.04.2015 haben interessierte Firmen die Möglichkeit, Angebote für die Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen bei der "Unterstützung und Beratung bei Medien- und Informationsmaßnahmen im Bereich der audiovisuellen Kommunikation für die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland" einzureichen. Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 26 Entsprechende Unterlagen sind an die Generaldirektion Kommunikation der Kommissionsvertretung in Berlin zu senden. http://ec.europa.eu/dgs/communication/contracts-andgrants/contracts/representations/index_de.htm Kommission; Deutsche Schulen erhalten 27,97 Mio. EUR für gesunde Ernährung Am 17.03.2015 stimmte die Kommission dem 150 Mio. EUR umfassenden „Schulobst- und Gemüseprogramm“ der EU zu, das in DEU Kindertagesstätten und Schulen im Schuljahr 2015/2016 mit rund 27,97 Mio. EUR unterstützt. Kinder und Jugendliche sollen durch das Förderprogramm zum einen praktisch einen besseren Zugang zu frischem Obst und Gemüse erhalten und zum anderen theoretisch mittels entsprechender Unterrichtseinheiten mehr über eine ausgewogene Ernährung lernen. Für die Umsetzung sind in DEU die Länder zuständig. http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/196_en.htm Veranstaltungen Ministerin Puttrich zu Gesprächen im EP in Straßburg Am 10. und 11.03.2015 führte die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Lucia Puttrich eine Reihe von Gesprächen mit MdEP in Straßburg. U.a. traf sie mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im EP MdEP Rebecca Harms (GRÜNE/DEU), dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses MdEP Elmar Brok (EVP/DEU), dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im EP MdEP Herbert Reul (EVP/DEU), dem Quästor und Mitglied im Präsidium des EP MdEP Dr. Andrey Kovatchev (EVP/BUL) und dem Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss MdEP Burkhard Balz (EVP/DEU) zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Beratungen im EP über den Europäischen Fonds für Strategische Entwicklungen (EFSI), das von der Kommission vorgelegte Maßnahmenpaket für eine Energieunion, die Vollendung der Bankenunion und Überlegungen zur Kapitalmarktunion. Fragen der EU-Mittelstandspolitik erörterte die Ministerin mit dem Mitglied im Wirtschaftsausschuss MdEP Dr. Paul Rübig (EVP/AUT). Ferner tauschte sie sich mit den hessischen MdEP Michael Gahler (EVP/DEU), Thomas Mann (EVP/DEU) und Martina Werner (S&D/DEU) über aktuelle Entwicklungen in der Europapolitik aus. Abendveranstaltung „Ein besseres Europa durch bessere Verträge?“ Am 19.03.2015 veranstalteten die Goethe-Universität Frankfurt und die Hessische Landesvertretung gemeinsam eine Podiumsdiskussion zum Thema „Ein besseres Europa durch bessere Verträge? Chancen und Risiken einer Änderung des Vertrags von Lissabon“. Hauptredner des Abends war MdEP Elmar Brok (EVP/DEU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses und Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen. Zusammen mit MdEP Mercedes Bresso (S&D/ITL) schreibt er aktuell an einem Initiativbericht, wie die Arbeitsweise der EU im Rahmen der geltenden Verträge verbessert werden kann. Erste – und auch schon sehr weitreichende – Überlegungen hierzu stellte MdEP Brok den rund 150 Gästen am 19.03.2015 vor. Eine seiner Hauptforderungen sieht die Weiterentwicklung der europäischen Gesetzgebung zu einem echten Zwei-Kammer-System vor, bei dem sich Rat und EP auf Augenhöhe begegnen und miteinander verhandeln. Der Rat solle vergleichbar dem deutschen Bundesrat seiner gesetzgeberischen Aufgabe in öffentlichen Plenartagungen nachkommen – die bisherigen Fachministerräte wären Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 27 dann nur noch Ausschüsse, in denen die Plenartagungen vorbereitet würden. Kritik äußerte MdEP Brok in mehrfacher Hinsicht am bestehenden Trilogverfahren zwischen Kommission, Rat und EP: Aufgrund seiner Intransparenz, aufgrund des Missverhältnisses, dass gewählten MdEP auf der einen Seite Diplomaten und Beamte auf der anderen Seite gegenüberstehen – und weil es das Gesetzgebungsverfahren effektiv auf nur eine Lesung reduziere. Es sei praktisch ausgeschlossen, dass sich das Parlamentsplenum über den im Trilogverfahren gefundenen Prozess hinwegsetze. Zu den zahlreichen weiteren Aspekten, mit denen sich Brok in seinem Vortrag und der anschließenden Podiumsdiskussion befasste, gehörte die Nutzung bereits existierender vertraglicher Instrumente wie der Flexibilisierungsklausel oder der Vorschriften über die Verstärkte Zusammenarbeit. Ablehnend zeigte er sich gegenüber einem Eurogruppen-Parlament und anderen Maßnahmen, die zur weiteren Ausdifferenzierung des Integrationsgrads der Mitgliedstaaten führen würden. In der Außen- und Sicherheitspolitik mahnte er – schon aus Kostengründen – die Zusammenlegung von Ressourcen an, zum Beispiel durch die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern. Seine Überlegungen diskutierte MdEP Brok mit den beiden Direktoren des Wilhelm-Merton-Zentrums der Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. Stefan Kadelbach und Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann. Die Veranstaltung wurde von Christoph Schult moderiert. Die Gäste begrüßte Friedrich von Heusinger, Leiter der Landesvertretung. Die Abendveranstaltung war Auftakt zum XIV. Walter-Hallstein-Kolloquium. Walter-Hallstein-Kolloquium erstmals in Brüssel Am 20.03.2015 fand das XIV. Walter-Hallstein-Kolloquium mit dem Titel „Wettbewerb der Systeme – System des Wettbewerbs in der Europäischen Union“ in der Hessischen Landesvertretung statt. Es war zugleich das erste Mal, dass dieses Kolloquium nicht in Frankfurt, sondern in Brüssel tagte. Das Kolloquium bringt seit 2002 führende Wissenschaftler aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in einen europapolitischen Austausch, zu dem auch Entscheidungsträger und Experten aus den EU-Institutionen geladen sind. Seitens der Landesvertretung begrüßte Jochen Marsch, Leiter des Referats für die Angelegenheiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, die rund 40 Konferenzteilnehmer. Die Einführung gab Prof. Dr. Stefan Kadelbach, Co-Direktor des Wilhelm-MertonZentrums der Goethe-Universität Frankfurt, welches das Kolloquium traditionell ausrichtet. Es folgten Fachvorträge und Diskussionen zum Steuerrecht, Privatrecht, Arbeitsrecht, wie auch zur Freizügigkeit in der EU. Das Kolloquium ist nach Walter Hallstein benannt, dem ehemaligen Rektor der Goethe-Universität und ersten Präsidenten der Europäischen Kommission. Vorschau Auf folgende Tagesordnungspunkte von Sitzungen der nächsten zwei Wochen wird insbesondere hingewiesen: Europäische Kommission 23.03. 24.03. 25.03. 26.03. Jahresbericht 2014 über unsichere Produkte Statistiken zur Straßenverkehrssicherheit 2014 Orientierungsdebatte über die digitale Binnenmarkt-Strategie Paket Sitzung zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 die 28 Europäisches Parlament 25.03. Plenarsitzung Paket zur Europäischen Nachbarschaftspolitik Steuerpolitik Makrofinanzhilfe für die Ukraine Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Jährlicher Steuerbericht Mindestlöhne im Straßengüterverkehr Ausschuss der Regionen Vom 23.03. – 01.04.2015 finden im AdR keine Sitzungen statt. Europäischer Gerichtshof 24.03. Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-362/14 Schrems Übermittlung von Facebook-Daten in die USA 26.03. Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-67/14 Alimanovic Sozialleistungen für arbeitssuchende Unionsbürger 26.03. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-316/13 Fenoll Bezahlter Jahresurlaub für Menschen mit Behinderung, die in einem französischen Zentrum für „Hilfe durch Arbeit“ untergebracht sind ________________________________________ In der Zeit vom 30.03. - 10.04.2015 sind Gerichtsferien. Der nächste Bericht aus Brüssel erscheint am 02.04.2014. Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 29 Abkürzungsverzeichnis Europäisches Parlament Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa Fraktion der Grünen /Freie Europäische Allianz Europäische Konservative und Reformisten Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken /Nordische Grüne Linke Fraktion „Europa der Freiheit und der direkten Demokratie“ EVP S&D Fraktionslos EU-Mitgliedstaaten Belgien Bulgarien Dänemark FL Deutschland Estland Finnland Frankreich DEU EST FIN FRA Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande GRI IRL ITL KRO LET LIT LUX MTA NDL Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik AUT POL PTL ROM SWE SLK SLO ESP CZR Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern HUN GBR CYP ALDE GRÜNE ECR GUE EFDD BEL BUL DNK Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015 30
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