Bericht aus Brüssel - 20.03.2015

Bericht aus Brüssel
06/2015 vom 20.03.2015
Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles
Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Institutionelles
3
Europäisches Parlament
6
Ausschuss der Regionen
9
Wirtschaft
9
Verkehr
11
Energie
13
Forschung
14
Finanzdienstleistungen
14
Finanzen
17
Soziales
19
Gesundheit und Verbraucherschutz
21
Umwelt
22
Landwirtschaft
22
Justiz
23
Inneres
24
Bildung und Kultur
26
EU-Förderprogramme
26
Veranstaltungen
27
Vorschau
27
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
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Institutionelles
ER; Ergebnisse des Frühjahrs-Gipfels vom 19./20.03.2015
Am 19./20.03.2015 kamen die Staats- und Regierungschefs zu ihrem diesjährigen
Frühjahrs-Gipfel in Brüssel zusammen. Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass
dieser ER beide Sitzungstage in Anspruch nehmen würde – entgegen dem von ERPräsident Tusk ausgegeben Ziel, die Gipfeltreffen zu straffen, so dass generell nur
noch ein Tag benötigt werde. Offizielle Tagesordnungspunkte, die auch in den
Schlussfolgerungen aufgegriffen werden, waren die Energiepolitik (Schaffung einer
Energieunion), die Wirtschaftspolitik (Europäisches Semester, Maßnahmen für
Wachstum und Beschäftigung) sowie die Außenbeziehungen (u.a. Russland/Ukraine,
Libyen). Am Rande des ER fand ein „Neben-Gipfel“ zur griechischen Schuldenkrise
statt, an dem Bundeskanzlerin Merkel, Frankreichs Präsident Hollande, der
griechische Premier Tsipras, Kommissionspräsident Juncker, ER-Präsident Tusk,
Euro-Gruppen-Präsident Dijsselbloem und EZB-Präsident Draghi teilnahmen. Das
Ergebnis dieses informellen Treffens ist in einer Erklärung der beiden Präsidenten
des ER und der Euro-Gruppe verschriftlicht. Wichtigstes Ergebnis ist demzufolge das
allseitige Bekenntnis zu weiteren Reformanstrengungen in GRI. GRI werde mit
Bezug auf den Beschluss der Eurogruppe vom 20.02.2015 (über die Fortsetzung des
zweiten GRI-Hilfspakets) eine detaillierte Liste mit spezifischen Reformen vorlegen.
Energieunion:
Der ER hält in seinen Schlussfolgerungen fest, dass die EU für die Schaffung einer
Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik eintritt. Grundlage bildet die
am 25.02.2015 von der Kommission als Mitteilungspaket vorgelegte
Rahmenstrategie mit ihren fünf Dimensionen: (1.) Energieversorgungssicherheit,
Solidarität und Vertrauen; (2.) ein vollständiger integrierter europäischer
Energiemarkt; (3.) Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage; (4.)
Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft und (5.) Forschung, Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit. Im Dezember soll die Energieunion erneut auf der
Tagesordnung des ER stehen; der Ministerrat soll bis dahin Bericht erstatten, welche
Fortschritte auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene erreicht wurden. Weiten
Raum nahm das Thema Energieversorgungssicherheit und Schaffung eines
funktionierenden Energiebinnenmarktes ein. Der ER weist darauf hin, dass die
Energieversorgungssicherheit durch belastbare Netze, eine höhere Energieeffizienz
und die Nutzung heimischer Quellen sowie den Rückgriff auf sichere und nachhaltige
CO2-arme Technologien verbessert werden kann.
Klimapolitik:
In der Klimapolitik soll die Erreichung der für 2030 vereinbarten Ziele (Verringerung
der EU-internen Treibhausgasemissionen um 40% gegenüber 1990) durch die
Überprüfung und Entwicklung der Rechtsvorschriften zu Emissionsminderung,
Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen unterstützt werden. Gefordert wird
die Entwicklung einer Technologie- und Innovationsstrategie für Energie und Klima,
die neben weiteren Technologien auch die Abscheidung und Speicherung von CO 2
(Carbon Capture and Storage) umfassen soll. Mit Blick auf die im Dezember 2015 in
Paris tagende Klimakonferenz (COP21) setzt sich der ER für eine aktive europäische
Klimadiplomatie auf Grundlage der von ihm festgelegten ehrgeizigen Klimaziele ein.
Europäisches Semester/Wachstum und Beschäftigung:
Der wirtschaftspolitische Teil der Ratsschlussfolgerungen fiel vergleichsweise kurz
aus – hier befasste sich der Gipfel mit den drei zentralen Themen „Europäisches
Semester“ (Jahreswachstumsbericht, Nationale Reformprogramme), „Europäischer
Fonds für Strategische Investitionen“ (EFSI) und „Transatlantisches Handels- und
Investitionsabkommen mit den USA“ (TTIP). Der ER billigte den Dreiklang aus
Investitionen, Strukturreformen und wachstumsfreundlicher Haushaltskonsolidierung
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als Pfeiler für den Jahreswachstumsbericht. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert,
diese drei Prioritäten in ihren Nationalen Reformprogrammen sowie den Stabilitätsund Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. In Bezug auf den EFSI würdigte
der ER die im Rat erzielte Einigung („allgemeine Ausrichtung“) als wichtigen Schritt
hin zu dem bis Jahresmitte 2015 geplanten Inkrafttreten des Gesetzespakets. Die
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und nationalen
Förderbanken solle gestärkt werden. Der EFSI solle sich mit bestehenden
Förderprogrammen von EU und EIB komplementär ergänzen. Die Staats- und
Regierungschefs tauschten sich über den Stand der Verhandlungen zu TTIP aus und
riefen EU und USA dazu auf, jede Anstrengung zu unternehmen, um die
Verhandlungen für an ambitioniertes und für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen
bis Jahresende abzuschließen. Kommission und Mitgliedstaaten sollen ihre
Anstrengungen verstärken, die Vorteile des Abkommens zu kommunizieren und in
einen Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten.
Außenbeziehungen:
Im Russland/Ukraine-Konflikt ruft der ER alle Parteien zur schnellen und
vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommens auf und unterstreicht dabei die
Verantwortung der russischen Seite. Die Sanktionen gegen Russland, die nach
letzter Beschlussfassung vom September 2014 lediglich bis zum 31.12.2015 befristet
sind, sollen an die vollständige Erfüllung des Minsker Abkommen gekoppelt werden.
Erstmals erwähnt der ER die anhaltende Desinformationskampagne Russlands als
eine Herausforderung für die EU. Die Hohe Vertreterin Mogherini wird aufgefordert,
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen bis Juni 2015
einen „Aktionsplan zur strategischen Kommunikation“ zu entwerfen.
Der ER verurteilt in seinen Schlussfolgerungen das Ertrinken von Bootsflüchtlingen,
was durch organisierte Menschenschmuggler erheblich zugenommen habe. Die auf
dem Oktober-ER 2014 beschlossenen Maßnahmen einschließlich der FrontexOperation im zentralen Mittelmeer („Triton“) müssten nun verstärkt werden. Der ER
begrüßt die Ankündigung der Kommission, im Mai 2015 eine Europäische
Migrationsagenda vorzulegen, die an dem Ziel einer effektiven Asylpolitik, einer
gelungenen regulären Migration, der Bekämpfung und Verhinderung illegaler
Migration und der Sicherung der Grenzen ausgerichtet ist.
Neuer Generalsekretär des Rates:
Die Staats- und Regierungschefs haben sich informell auf einen Nachfolger für den
bisherigen Generalsekretär des Rates der EU, Uwe Corsepius, verständigt, dessen
Amtszeit am 30.06.2015 ausläuft. Als Nachfolger wurde der Däne Jeppe TranholmMikkelsen vorgestellt.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/03/20-conclusionseuropean-council/ (de)
EP; Aussprache des AFCO-Ausschusses zur Reform des Wahlrechts der EU
Am 17.03.2015 führte der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EP (AFCO) eine
Aussprache zur Reform des Wahlrechts der EU durch. Die beiden Ko-Berichterstatter
MdEP Danuta Maria Hübner (EVP/POL) und MdEP Jo Leinen (S&D/DEU)
präsentierten mit Blick auf die Europawahl 2019 eine Reihe von Vorschlägen, die die
Effizienz der Durchführung der Wahlen zum EP erhöhen und hierbei insbesondere
zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung führen sollen. Als ambitioniertestes Ziel
stellten sie die Einführung europäischer Wahllisten zur Diskussion. Weiterhin
müssten die Wahlen zum EP für die Unionsbürger sichtbarer gestaltet und vor allem
die europäische Parteienfamilie in den Mitgliedstaaten stärker hervorgehoben
werden. Zudem sollen nach ihren Vorstellungen einheitliche Regelungen zur
Aufstellung
der
Kandidaten
und
eine
europaweit
einheitliche
Mindestschwelle/Prozenthürde verabschiedet werden. Um gerade bei jungen
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Menschen für die europäische Idee zu werben, solle eine Absenkung des aktiven
Wahlrechts auf 16 Jahre angestrebt werden. Darüber hinaus müsse die Möglichkeit
des „electronic voting“ geprüft werden, nachdem in EST die Erfahrungen mit der
Stimmabgabe über das Internet überwiegend positiv seien und insofern keine
Sicherheitsprobleme bestünden. Schließlich müssten vereinfachte Bestimmungen
erlassen werden, die es jedem Unionsbürger ermöglichten, in jedem Mitgliedstaaten
seine Stimme abzugeben, wobei wirksame Vorkehrungen gegen die mehrfache
Stimm-Abgabe getroffen werden müssten. Eine Mehrheit der Mitglieder des
Ausschusses begrüßte grundsätzlich Bestrebungen zur Reform des Wahlrechts.
Gleichwohl gab es Uneinigkeit über die Frage, wie ambitioniert ein solcher Vorschlag
sein müsse. So verwiesen einige MdEP auf Rückschläge der letzten Reforminitiative
in der vergangenen Legislaturperiode und plädierten für eine Beschränkung auf
Bestimmungen, die einen breiten Konsens in EP und Rat fänden. Offen ist noch die
Frage, auf welchem Weg neue Vorschriften eingebracht werden. In jedem Falle
müsse der Rat einstimmig entscheiden. Daher solle in nächster Zeit mit einzelnen
Aspekten der geplanten Wahlrechtsreform auf den Rat zugegangen werden.
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/afco/home.html
Kommission; Konsultation zur EU-Nachbarschaftspolitik
Die Kommission hat am 04.03.2015 eine Konsultation zur Bewertung und künftigen
Ausrichtungen
der
EU-Nachbarschaftspolitik
gestartet.
Staatliche
und
gesellschaftliche Einrichtungen, aber auch die interessierte Öffentlichkeit, sind
aufgerufen, ihre Einschätzungen und Vorschläge abzugeben, wie die EU die
Beziehungen zu ihren unmittelbaren Nachbarstaaten in Ost- und Südosteuropa, dem
nördlichen Afrika und Nahen Osten künftig ausgestalten soll. Die letzte Evaluierung
der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfolgte im Jahr 2011. Sie stand damals
unter dem Eindruck des Arabischen Frühlings.
http://ec.europa.eu/enlargement/neighbourhood/consultation/consultation_german.pd
f
Kommission; Vorschläge zur Verbesserung der Europäischen Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly unterbreitete am 06.03.2015 der
Kommission elf Vorschläge zur Verbesserung der Europäischen Bürgerinitiative. Die
Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein mit dem Vertrag von Lissabon eingeführtes
Mittel,
um
die
Beteiligungsrechte
der
EU-Bürger
am
europäischen
Willensbildungsprozess zu stärken. Gelingt es einer Bürgerinitiative, mehr als eine
Mio. Unterschriften in sieben Mitgliedstaaten für ihr Anliegen zu sammeln, muss sich
die Kommission mit dem Anliegen befassen, sofern es in die Zuständigkeit der EUOrgane fällt. Bislang ist die Bilanz der EBI allerdings ernüchternd: 20
Registrierungsanträge hat die Kommission aus formalen Gründen abgelehnt. 27
Registrierungsanträge wurden angenommen, davon 21 jedoch von den
Organisatoren wieder zurückgezogen. Drei Initiativen sammeln aktuell Unterschriften.
Nur drei Initiativen ist es bisher tatsächlich gelungen, die erforderliche Zahl an
Unterstützern zu erreichen: „Right2Water“, „One of Us“ und „Stop vivisection“.
Bislang hat die Kommission jedoch keinen einzigen Vorschlag aufgegriffen, um
diesen in einem Legislativentwurf zu verwenden oder etwas an der bestehenden
Rechtslage zu ändern. Die Europäische Bürgerbeauftragte schlägt daher in ihren elf
Verbesserungsvorschlägen unter anderem vor, dass die Kommission künftig in
detaillierter, transparenter und verständlicher Weise darlegen muss, warum sie der
Forderung einer EBI nicht nachkommt, selbst wenn das erforderliche Quorum von
einer Mio. Unterschriften erreicht wurde.
http://www.ombudsman.europa.eu/de/press/release.faces/de/59208/html.bookmark
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Europäisches Parlament
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 09. - 12.03.2015 in Straßburg
Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates (19./20.03.2015)
Am 11.03.2015 fand eine Debatte zum Treffen der Staats- und Regierungschefs in
Brüssel am 19. und 20.03.2015 statt. Hauptthemen der Aussprache waren die
Energieunion und Ukraine, aber auch die aktuelle Situation in Griechenland.
Kommissionspräsident Juncker zog eine kurze Bilanz der bisherigen Arbeit der
Kommission: Sie habe einen Vorschlag für einen Investitionsfonds (EFSI) und neue
Transparenzregeln, sowie das Grünbuch über die Kapitalmarktunion vorgelegt. Im
Energiebereich müsse die EU wettbewerbsfähig bleiben. Eine Energieunion brauche
konkrete Maßnahmen für einen integrierten, vernetzten und abgesicherten Markt.
Der EVP-Fraktionsvorsitzende MdEP Manfred Weber (EVP/DEU) erklärte u.a.: „Ich
hoffe, dass die griechische Regierung sich umgehend wirklich als Regierung
empfindet und aufhört, Wahlkämpfer zu sein. Das wäre für die weitere Entwicklung in
diesem Zusammenhang extrem wichtig. Die Geduld – das muss ich schon sagen –
ist sicher nicht unendlich, und Athen trägt hier eine große Verantwortung. Ich möchte
in diesem Gesamtzusammenhang noch zum Ausdruck bringen, was wir bei der
Entscheidung zu Frankreich als EVP-Fraktion unterstreichen wollen: Es darf nicht der
Eindruck entstehen, dass in der Europäischen Union bei großen und kleinen
Mitgliedstaaten unterschiedlich verfahren wird“.
Der S&D-Fraktionsvorsitzende MdEP Gianni Pittella (S&D/ITL) nahm FRA in Schutz.
Er sagte u.a.: „In Frankreich werden mutige Anstrengungen unternommen und hier
wird das immer wieder kritisiert. EFSI geht auf den Vorschlag von S&D zurück und
wir wollen, dass das gelingt. Griechenland sollte weiter mitarbeiten, dass man zu
einer Vereinbarung kommen kann!“
MdEP Andrzej Duda (ECR/POL) sprach für die ECR-Fraktion. Er sagte, er bedauere,
dass die EU in Minsk nicht direkt vertreten gewesen sei. „Wir müssen beim Thema
Ukraine die Stärke der EU unter Beweis stellen. Es geht nicht an, dass Russland
unabhängige Länder attackiert!“ 53 Prozent der Energie würden importiert, die
Strompreise seien 40 Prozent höher als in den USA. Die Klimaziele seien schädlich,
die Energiepreise würden dadurch steigen, nicht sinken.
Der ALDE-Fraktionsvorsitzende MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL) sagte zu
Russland: „Wir müssen Einigkeit im Rat erzielen! Orban macht einen Deal mit
Russland außerhalb der Energieunion und der spanische Außenminister sagt, dass
er von Sanktionen nichts hält. Also es tut mir leid – so kann europäische Außenpolitik
nicht funktionieren!“ Er kritisierte, beim Europäischen Semester müssten kleinere
Länder sich anpassen müssten und größere könnten machen, was sie wollen. Man
dürfe nicht die Fehler von 2003 und 2004 wiederholen.
Die GUE-Fraktionsvorsitzende MdEP Gabriele Zimmer (GUE/DEU) erklärte: „In der
vergangenen Woche ist die Bundeskanzlerin in der Kommission gewesen und hat
erklärt, dass sie sich dafür stark machen wird, dass TTIP noch in diesem Jahr
unterzeichnet werden soll. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es
zwischen TTIP und der Energieunion sehr wohl einen Zusammenhang gibt, und der
heißt nicht zuletzt Fracking. Fracking ist einer der Gründe, weshalb Druck gemacht
wird, dass TTIP beschleunigt wird. Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass
wir Fracking für nicht geeignet halten, um tatsächlich einen Energiewandel
voranzutreiben“.
Die GRÜNEN-Ko-Fraktionsvorsitzende MdEP Rebecca Harms (GRÜNE/DEU)
erklärte u.a.: „Nach diesem furchtbaren Mord an Boris Nemzow kann überhaupt nicht
die Rede davon sein, dass wir an dieser Sanktionsidee etwas verändern. Diese
Sanktionen sind notwendig, nicht als Erziehungsmaßnahme gegenüber Putin – da
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mache ich mir überhaupt nichts vor – sondern das sind Sanktionen, das sind
Veränderungen, die Ausdruck unseres Selbstverständnisses der EU sind“. Zum
Thema Energieunion sagte sie: „Leider ist es so, dass wir dadurch, dass die Ideen
des Gestern diese Energieunion wieder dominieren, Gefahr laufen, dieses Projekt an
die Wand zu fahren. Statt tatsächlich auf Innovation, auf erneuerbare Energien, auf
Effizienz zu setzen und ein Zukunftsprojekt für die EU zu definieren, verlängern wir
die Interessenspolitik eigentlich nicht zukunftsfähiger Industrien“.
Der EFDD-Fraktionsvorsitzende MdEP Nigel Farage (EFDD/GBR) kommentierte
Junckers jüngsten Vorstoß zur Schaffung einer europäischen Armee. Juncker suche
nur nach einer Möglichkeit, die Macht seiner Institution auszuweiten. „Wir haben den
russischen Bären in der Ukraine geschlagen und wundern uns nun darüber, dass er
reagiert: das wird jetzt zum Anlass genommen, eine europäische Armee zu fordern.
Wir wollen das nicht, und die Völker Europas wollen das nicht!“
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=//EP//TEXT+CRE+20150311+ITEM-006+DOC+XML+V0//DE&language=DE
Debatte zu wirtschaftspolitischen Prioritäten der EU
Ebenfalls am Vormittag des 11.03.2015 fand eine Debatte zum Europäischen
Semester 2015 in Anwesenheit der Kommissare Dombrovskis (Euro und sozialer
Dialog), Thyssen (Beschäftigung und Soziales) und Bieńkowska (Binnenmarkt,
Industrie, Unternehmertum und KMU) statt. Die drei vorgelegten Initiativberichte der
Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON), für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) und für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zum
Jahreswachstumsbericht 2015 und zu den beschäftigungs- und sozialpolitischen
Aspekten sowie zur Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen
Semesters 2015 wurden in der anschließenden Abstimmung angenommen (siehe
Beitrag unter „Wirtschaft“).
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=//EP//TEXT+CRE+20150311+ITEM-007+DOC+XML+V0//DE&language=DE
Gleichstellung von Männern und Frauen in der EU
Die Politik muss sich ändern, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu
verwirklichen. U.a. müssen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessert,
einschließlich Elternurlaub, sowie das Recht der Frau auf Abtreibung und
Empfängnisverhütung anerkannt werden. Das fordern die MdEP in einer
Entschließung, die am 10.03.2015 im Rahmen des Berichts MdEP Marc Tarabella
(S&D/BEL) mit einer Mehrheit von 441 - 205 - 52 angenommen wurde (siehe Beitrag
unter „Soziales“).
Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet
Das EP ruft zu weiteren Anstrengungen im Kampf gegen die zunehmende Pädophilie
im Internet auf. Eine entsprechende Entschließung wurde am 11.03.2015 mit einer
Mehrheit von 606 - 4 - 67 angenommen. Um die sexuelle Ausbeutung von Kindern
und die Abbildung des Missbrauchs von Kindern zu bekämpfen, ist ein umfassendes
Konzept vonnöten, das die Untersuchung von Straftaten, die Verfolgung der
Straftäter, den Schutz der Opfer im Kindesalter und die Prävention umfasst, so der
Text der Entschließung. Rechtswidrige Inhalte müssen umgehend aus dem Netz
genommen und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Die Abgeordneten
betonen
die
Rolle,
die
die
Unternehmen
der
Informationsund
Kommunikationstechnologien, die Internetdienstleister und die Webhosting-Anbieter
dabei spielen, illegale Inhalte im Internet "auf Aufforderung der zuständigen
Strafverfolgungsbehörde"
schnell
und
wirksam
zu
entfernen.
Die
Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol sollten mit den
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erforderlichen Finanzmitteln, dem Personal, den Ermittlungsbefugnissen und den
technischen Möglichkeiten ausgestattet werden, damit sie "in geeigneter und
wirksamer Form Ermittlungen anstellen, gegen die Täter vorgehen und sie
strafrechtlich verfolgen können". Neue Hightech-Kapazitäten sollten entwickelt
werden, um die Probleme zu lösen, die sich den Ermittlern im Zusammenhang mit
der Analyse von riesigen Mengen von Abbildungen von Kindesmissbrauch stellen.
Die persönlichen Daten von Kindern im Internet müssen angemessen geschützt
werden, und Kinder sollten in einfacher und kindgerechter Weise über die Risiken
und Folgen der Verwendung dieser Daten aufgeklärt werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA2015-0070+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
Deckelung der Kreditkartengebühren
Am 10.03.2015 hat das EP einheitliche EU-weite Vorschriften zur Deckelung von
Kreditkartengebühren im Rahmen des Berichts MdEP Pablo Zalba (EVP/ESP) mit
einer Mehrheit von 621 - 26 - 29 verabschiedet (siehe Beitrag unter
„Finanzdienstleistungen“).
Langfristige Investitionsfonds
Das EP nahm am 10.03.2015 im Rahmen des Berichts MdEP Alain Lamassoure
(EVP/FRA) Regeln zur Schaffung Europäischer langfristiger Investmentfonds
(European Long-term Investment Funds – ELTIFs) mit einer Mehrheit von 546 - 93 28 an(siehe Beitrag unter „Finanzdienstleistungen“).
Entschließung zum EZB-Jahresbericht
Die Haltung des EP zu den Tätigkeiten der Europäischen Zentralbank (EZB) war
einer Entschließung gefasst, die am 10.03.2015 mit einer Mehrheit von 461 – 172 –
65 angenommen wurde. Die Entschließung von Berichterstatter MdEP Pablo Zalba
Bidegain (EVP/ESP) bezieht sich auf den Jahresbericht der EZB für 2013, macht
aber auch die jüngsten geldpolitischen Maßnahmen der Bank sowie deren neue
Rolle als Aufsichtsbehörde zum Thema.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA2015-0052+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
Lkw sollen sicherer und umweltfreundlicher werden
Ebenfalls am 10.03.2015 nahmen die Abgeordneten im Rahmen des Berichts MdEP
Jörg Leichtfried (S&D/AUT) in zweiter Lesung Vorschriften an, die Herstellern Design
und Produktion von sichereren und umweltfreundlicheren Lkw erleichtern sollen
(siehe Beitrag unter „Verkehr“).
Haushaltsprioritäten für 2016
Laut einer am 11.03.2015 mit einer Mehrheit von 484 - 188 - 36 verabschiedeten
Entschließung (Berichterstatter MdEP José Manuel Fernandes (EVP/PTL) soll sich
der EU-Haushalt für das nächste Jahr auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie
die Unterstützung von Unternehmen und des Unternehmertums zur Förderung von
Wachstum konzentrieren, Solidarität mit EU- und Drittländern demonstrieren und die
EU-Finanzen sanieren, indem das Problem der Zahlungsrückstände und die Reform
der Finanzierung der EU angegangen werden (siehe Beitrag unter „Finanzen“).
Serbien, Kosovo, Montenegro, Mazedonien: Reformfortschritte in 2014
Das Parlament diskutierte am 10.03.2015 die Reformbemühungen im Jahr 2014 von
Serbien, dem Kosovo, Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Republik
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Mazedonien
zusammen
mit
dem
Kommissar
für
die
Europäische
Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes Hahn.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bCRE%2b20150310%2bTOC%2bDOC%2bXML%2bV0
%2f%2fDE&language=DE
Ausschuss der Regionen
Vom 09.03. – 20.03.2015 fanden im AdR keine Sitzungen statt.
Wirtschaft
Rat; Veröffentlichung der Verhandlungsrichtlinien für ein plurilaterales
Dienstleistungshandelsabkommen
Am 10.03.2015 hat der Rat auf Vorschlag der Kommission die
Verhandlungsrichtlinien für das „Trade in Services Agreement“ (TiSA) veröffentlicht.
Die Veröffentlichung soll zu mehr Transparenz führen und den Bürgern die
Möglichkeit geben, sich davon zu überzeugen, dass die EU öffentliche
Dienstleistungen schütze und die höchsten Standards erhalten wolle. Seit dem
Beginn der Gespräche über das Abkommen im Jahr 2013 fanden bisher 11
Verhandlungsrunden statt. Über das Abkommen verhandeln zurzeit 24 WTOMitglieder (einschließlich der EU), welche zusammen 70% des weltweiten
Dienstleistungshandels ausmachen. Ziel des Abkommens soll es sein, den Handel
von Dienstleistungen zunehmend zu liberalisieren, um Wirtschaftswachstum zu
fördern und die Teilnahme von Entwicklungsländern am Welthandel zu stärken.
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6891-2013-ADD-1-DCL-1/en/pdf
EP;
Forderung
nach
verbindlichen
Menschenrechtsklauseln
in
Handelsverträgen
Am 12.03.2015 sprach sich das EP in einer Entschließung zum Bericht über
Menschenrechte der EU in 2013 für verbindliche Menschenrechtsklauseln in allen
Handelsverträgen der EU aus. Von den MdEP wurde eine verbindliche,
vollstreckbare und nicht verhandelbare Menschenrechtsklausel in Handelsverträgen
gefordert. Die Mitgliedstaaten und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für
Außen- und Sicherheitspolitik wurden von den MdEP aufgefordert, ein auf
Menschenrechte bezogenes Krisenpräventionselement in die bevorstehende
überarbeitete European Security Strategy aufzunehmen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR32083/html/Parliament-demands-binding-human-rightsclauses-in-international-agreements
Kommission; Übernahme von TRW durch ZF genehmigt
Die Kommission hat am 12.03.2015 die am 22.01.2015 angemeldete Übernahme
des US-amerikanischen Automobilteil-Herstellers TRW durch seinen deutschen
Konkurrenten ZF Friedrichshafen gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung
genehmigt. Der Beschluss wurde an die Bedingung geknüpft, dass die Sparte
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Fahrgestellteilen von TRW veräußert wird.
Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in seiner angemeldeten Form
zu Preiserhöhungen von Fahrgestellteilen führen könnte, da die wenigen
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verbleibenden Wettbewerber nicht in der Lage gewesen wären, einen ausreichenden
Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen auszuüben. Der geplante
Zusammenschluss hätte in seiner ursprünglichen Form die beiden größten Zulieferer
von Fahrwerkkomponenten für europäische Pkw- und Lkw-Hersteller im EWR
miteinander vereint.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7420
Eurostat; Industrieproduktion stabil in EU, im Euroraum gefallen
Eurostat veröffentlichte am 12.03.2015 Schätzungen, wonach im Januar 2015 die
saisonbereinigte Industrieproduktion gegenüber Dezember 2014 im Euroraum um
0,1% gefallen ist, aber in den EU-Staaten stabil blieb. Im Dezember 2014 hatte die
Industrieproduktion um 0,3% bzw. 0,4% zugenommen. Gegenüber Januar 2014
erhöhte sich die Industrieproduktion im Januar 2015 im Euroraum um 1,2% und in
der EU um 1,5%. Von den Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, wurden die
stärksten Rückgänge der Industrieproduktion in KRO (-4,0%), LET (-3,1%), FIN (2,5%) und LIT (-2,3%) verzeichnet und die höchsten Zuwächse in MTA (+6,1%),
HUN (+4,3%) und BUL (+2,0%). In DEU gab es im Januar 2015 im Vergleich zu
Januar 2014 einen Zuwachs von 1,0%.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6741655/4-12032015-APDE.pdf/fe16d7c3-93f8-4aae-97af-429eabdb475b
Kommission; Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen
Der am 17.03.2015 von der Kommission veröffentlichte Bericht über Handels- und
Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report – TIBR) kommt zu
dem Ergebnis, dass eine Vielzahl an Hindernissen, welche den internationalen
Handel und die Investitionsmöglichkeiten von EU-Unternehmen einschränken, durch
strategische Wirtschaftspartner der EU wie Argentinien, Brasilien, China, Indien,
Japan, Russland und USA aufrecht erhalten werden. Zu den Hemmnissen gehören
u. a. Anforderungen, dass Unternehmen heimische Waren verwenden oder in einem
Land ansässig sein müssen, damit ihnen gewisse Vorteile gewährt werden.
Veröffentlicht wird der Bericht im Rahmen einer breiter angelegten EU-Strategie zur
Durchsetzung der Handelsregeln, die die Kommission 2010 in ihrer Mitteilung
„Handel,
Wachstum
und
Weltgeschehen“
vorgestellt
hat.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/march/tradoc_153259.pdf
Kommission; 73 Gesetzesvorschläge zurückgezogen
Die Kommission hat zum Abbau unnötiger Bürokratie 73 Gesetzesvorhaben
zurückgezogen. Eine entsprechende Liste wurde im Amtsblatt der Kommission vom
07.03.2015 veröffentlicht. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 (vgl. BaB
23/2014) hatte die Kommission ursprünglich angekündigt, 80 Vorschläge unter
unterschiedlichen Voraussetzungen zurückziehen zu wollen. Unter den nun
zurückgezogenen Gesetzesvorschlägen befinden sich unter anderem der
Verordnungsvorschlag zur Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste an
europäischen Flughäfen, der Richtlinienvorschlag zur Abfallbewirtschaftung
(“Abfallpaket“) sowie der Verordnungsvorschlag über die ökologische/biologische
Produktion („Ökolandbau-Verordnung“). Entgegen ihrer Ankündigung im
Arbeitsprogramm wurden der Verordnungsvorschlag hinsichtlich der Beihilferegelung
für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen
(„Schulobstprogramm“) sowie der Richtlinienvorschlag über die Verringerung der
nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („Luftqualitätsrichtlinie“) nicht
zurückgezogen. Die Richtlinienvorschläge über die Verbreitung der Daten von
Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke sowie die sogenannte
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
10
Mutterschutzrichtlinie sollen zurückgezogen werden, wenn binnen sechs Monaten
keine Einigung der Gesetzgeber erfolgt.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:080:TOC
Kommission; Ergebnisse der Konsultation zur Strategie Europa 2020
Die Kommission hat am 03.03.2015 eine Mitteilung über die Ergebnisse einer
öffentlichen Konsultation zur Strategie Europa 2020 veröffentlicht. Ziel der
Konsultation, die vom 05.05.2014 bis zum 31.10.2014 lief, war es, die Erfahrungen
der beteiligten Akteure mit der Strategie zu sammeln und so eine Grundlage für die
Halbzeitbewertung der Strategie zu erhalten, die die Kommission im
Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt hat. Insgesamt gingen 755 Beiträge aus 29
Ländern ein. Die meisten Beträge kamen von Sozialpartnern, Interessengruppen und
Nichtregierungsorganisationen, gefolgt von Regierungen und nationalen Behörden,
einzelnen Bürgern, Universitäten und Stiftungen sowie Unternehmen. In der
Mitteilung über die Konsultationsergebnisse wird deutlich, dass die Ziele und
Schwerpunkte der Strategie weiterhin Richtschnur politischer Maßnahmen zur
Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung in der EU sind. Die fünf Kernziele
Beschäftigung, Forschung und Entwicklung (FuE), Klimawandel und Energie, Bildung
sowie Armutsbekämpfung wurden in der Mehrzahl der Konsultationsbeiträge als
gleich wichtig angesehen und als wichtige Katalysatoren für Wachstum und
Beschäftigung wahrgenommen. Verbesserungsbedarf wurde u.a. bei der Sichtbarkeit
der Leitinitiativen, bei der Übernahme von Eigenverantwortung auf der regionalen
Ebene, auf dem Gebiet der Kommunikation und Information sowie bei der
Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie gesehen.
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/europe2020_consultation_results.pdf
Verkehr
Kommission; Konsultation zum Weißbuch Verkehr
Die Kommission hat am 10.03.2015 eine Konsultation zur Halbzeitbilanz des
Weißbuchs Verkehr aus dem Jahr 2011 gestartet. Ziel der Kommission ist es,
anhand der Antworten die Umsetzung der im Weißbuch vorgesehenen Maßnahmen
besser beurteilen zu können. Insbesondere soll analysiert werden, ob alle wichtigen
verkehrspolitischen Herausforderungen, die im Weißbuch 2011 enthalten waren,
noch aktuell sind oder ob es inzwischen Anpassungsbedarf an veränderte
Rahmenbedingungen gibt. Auch sollen die im Verkehrsweißbuch festgelegten Ziele,
wie z. B. ein CO2-freier Innenstadtverkehr bis 2050 oder die Senkung der Zahl der
Unfalltoten auf nahezu Null bis 2050, auf ihre Angemessenheit überprüft werden.
Zudem erwartet die Kommission von der Konsultation zusätzliche Erkenntnisse zu
einer möglichen Neuausrichtung ihrer verkehrspolitischen Strategie. Die OnlineKonsultation ist bis zum 02.06.2015 befristet.
http://ec.europa.eu/transport/media/consultations/2015-white-paper-2011-midtermreview_en.htm
EP; Votum für umweltfreundlichere und sicherere Lkw
Am 10.03.2015 billigte das Plenum des EP den mit dem Rat gefundenen
Kompromiss zur Revision der Richtlinie 96/53/EG zur Festlegung der
höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen
und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der
höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr. Durch neue
Bestimmungen im Bereich der Technik und des Designs soll es Lkw-Herstellern
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
11
möglich sein, die Fahrzeuge künftig umweltfreundlicher und sicherer zu
gestalten. Betroffen hiervon sind beispielsweise die Fahrerkabinen, die künftig
größer und windschnittiger gestaltet werden können, um dem Fahrer eine bessere
Sicht zu ermöglichen. Hierdurch soll insbesondere die Sicherheit von Fahrradfahrern
und Fußgängern, aber auch der Lkw-Fahrer selbst, verbessert werden. Um den
Einsatz von alternativen Kraftstoffen und Antrieben zu fördern und den Lkw-Verkehr
dadurch umweltfreundlicher zu machen, dürfen LKW und Omnibusse künftig ein um
eine Tonne höheres Gewicht als bisher aufweisen. Ferner werden das
höchstzulässige
Omnibusgewicht
aufgrund
von
gestiegenen
Sicherheitsanforderungen erhöht und 45-Fuß-Container im Straßenverkehr
zugelassen, wenn sie intermodal transportiert werden. Eine Überladung seines
Fahrzeuges soll dem Fahrer künftig automatisch angezeigt werden. Die
Mitgliedstaaten sind zu regelmäßigen Überprüfungen des maximal zulässigen
Gewichts aufgefordert. Der Kompromiss sieht keine Änderungen bei überlangen Lkw
(„Gigalinern“) vor. Auch in Zukunft können demnach die Mitgliedstaaten darüber
entscheiden, ob Gigaliner in ihrem Hoheitsgebiet fahren dürfen oder nicht.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA2015-0046+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
EP; eCall Technologie für Autos ab März 2018
Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben am
17.03.2015 der im Dezember 2014 getroffenen Einigung mit dem Rat zugestimmt,
welche die eCall-Technologie für alle neuen Autos in der EU ab 31.03.2018
verbindlich macht. eCall wählt bei einem Autounfall automatisch die Notfallnummer
112, um so die Ankunftszeit der Helfer zu verringern, mehr Menschenleben zu retten
und schwerere Verletzungen zu verhindern. Die Regelungen werden nun dem EP
vorgelegt und erlangen voraussichtlich bei der zweiten Plenarsitzung im April in
Straßburg Rechtskraft.
http://www.europarl.europa.eu/news/en/newsroom/content/20150316IPR34756/html/Internal-market-MEPs-green-light-life-savingemergency-call-system-for-cars
Rat; Tagung des Verkehrsministerrats
Am 13.03.2015 fand eine Tagung des Verkehrsrats statt. DEU war durch
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vertreten. Die Minister führten eine
Orientierungsaussprache zum politischen Teil des Vierten Eisenbahnpakets. Dabei
fokussierten sich die Minister auf Fragen zur Unabhängigkeit des
Infrastrukturmanagers, auf Kontrollfunktionen der Regulierungsbehörde oder
mögliche Alternativen hierzu sowie auf den Zugang zu Rollmaterial als Maßnahme
zur Liberalisierung des inländischen Schienenverkehrsmarktes. Ziel des Rats ist es,
die technische und die politische Säule des Pakets zusammenzuhalten und auf der
Tagung des Verkehrsrats im Juni 2015 eine Allgemeine Ausrichtung zum politischen
Teil zu erreichen. Ferner stand das Thema ferngesteuerte Luftfahrzeuge (Drohnen)
auf der Tagesordnung. Hierzu hatte im März 2015 eine Konferenz in Riga
stattgefunden, bei der Hersteller und Dienstleister einen EU-einheitlichen
Rechtsrahmen hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit der Drohnen gefordert hatten.
Die Kommission wies auf die wirtschaftlichen Chancen des Sektors für europäische
Unternehmen hin. Die Minister diskutierten darüber hinaus über den Beitrag des
Verkehrssektors zu Wachstum und Beschäftigung in der EU und - auf Einbringung
von DEU und FRA – über die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen
Luftverkehrs. Dabei ging es vor allem um die Fortsetzung des Dialogs zwischen der
EU und dem Golfkooperationsrat hinsichtlich der Gewährleistung eines Level playing
fields durch die Entwicklung einer Strategie für fairen Wettbewerb zwischen den
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
12
Luftfahrtunternehmen beider Seiten. FRA und DEU forderten unter anderem den
Abschluss eines Abkommens der EU mit den Golfstaaten, welches finanzielle
Transparenz, vor allem hinsichtlich staatlicher Beihilfen, sicherstellen solle. Die
Kommission begrüßte die Initiative von DEU und FRA und betonte die Wichtigkeit
eines koordinierten EU-Ansatzes.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/tte/2015/03/13/
Energie
Rat; Tagung des Energierats
In der Tagung vom 05.03.2015 beschäftigte sich der Energierat mit den Themen
Energieunion und Energieinfrastruktur. Dabei wurde der von der Kommission
vorgeschlagene strategische Rahmen für die Energieunion (vgl. BaB 05/2015) von
den Ministern als wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der EU
hinsichtlich Energiesicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung begrüßt.
Die Minister betonten die Notwendigkeit, die richtige Balance zwischen bezahlbarer
Energie, sicheren Energiesystemen, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und
Klimafreundlichkeit zu finden. Auch fand die Idee der Kommission Unterstützung, auf
regionale Kooperationen zur Verbesserung des Energiemarktes zu bauen. Der Rat
führte dann noch eine politische Diskussion über die Entwicklung und den Vorrang
der Energieinfrastruktur. Die Minister begrüßten das Stromverbundziel der
Kommission von mindestens 10% für 2020. Die momentane Energieinfrastruktur
müsse modernisiert und ausgebaut werden. Die lettische Präsidentschaft hob
hervor, dass dringend ein vollfunktionierender und verbundener Energiebinnenmarkt
erreicht werden müsse, um die ununterbrochene Energieversorgung Europas
sicherzustellen.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/tte/2015/03/05/
Eurostat; Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 15% gestiegen
Eurostat hat am 10.03.2015 eine Statistik veröffentlicht, nach welcher der Anteil
erneuerbarer Energien in der EU im Jahr 2013 auf 15% gestiegen ist, im Vergleich
zu 8,4% im Jahr 2004, als zum ersten Mal Daten diesbezüglich erhoben wurden. Teil
der Strategie Europa 2020 ist es, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20%
erneuerbarer Energien am Bruttoenergieendverbrauch zu erreichen. Die Strategie
legt für jeden Mitgliedstaat einen eigenen Zielwert fest, gemessen an dessen
Potenzial im Bereich erneuerbare Energien und der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit. BUL, EST und SWE haben ihre Zielvorgaben bereits erreicht.
DEU hat seinen Anteil in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, ist aber von
seinem Zielwert 18% (12,4% in 2013) noch ein gutes Stück entfernt.
http://ec.europa.eu/eurostat/web/products-press-releases/-/8-10032015-AP
Kommission; 100 Mio. EUR für Energieinfrastruktur
Die Kommission hat am 05.03.2015 die erste von zwei für 2015 geplanten
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität
„Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung wichtiger Projekte im Bereich der
transeuropäischen Energieinfrastrukturen veröffentlicht. Insgesamt können 650 Mio.
EUR an Finanzhilfen vergeben werden. 100 Mio. EUR sind für Projekte vorgesehen,
die dazu beitragen, die Isolation im Energiebereich zu beenden, Energieengpässe zu
beseitigen und den europäischen Energiebinnenmarkt zu vollenden. Diese Mittel
sollen als Hebel für die Mobilisierung weiterer privater und öffentlicher Investitionen
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
13
dienen. Die Antragsfrist endet am 29.04.2015. Eine Entscheidung über die Auswahl
der zu finanzierenden Vorschläge wird für Mitte Juli erwartet.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4560_de.htm
Forschung
Kommission; Fazilität zur Politikunterstützung in BUL und HUN gestartet
Am 03.03.2015 gab die Kommission den Start der sogenannten „Policy Support
Facility“ (PSF) zur Reform nationaler Forschungssysteme bekannt. Die ersten
Mitgliedstaaten, die dieses neue Instrument auf freiwilliger Basis anwenden, sind
BUL und HUN. Mit der PSF sollen Staaten unterstützt werden, denen im
Jahreswachstumsbericht der Kommission Defizite in der Förderung von Forschung
und Innovation attestiert wurden. Konkret setzt sich die PSF aus einer Gruppe von
Experten der Kommission und anderer Mitgliedstaaten zusammen, die gegenüber
dem Staat, der die PSF-Unterstützung in Anspruch nimmt, Empfehlungen ausspricht.
Bereiche, in denen die PSF laut Kommission zum Einsatz kommen soll, sind unter
anderem die Ausgestaltung nationaler Forschungsprogramme, die Unterstützung von
Forscherkarrieren oder auch die bessere Vernetzung von Wissenschaft und
Wirtschaft. Die Unterstützungsfazilität wird mit insgesamt 20 Mio. EUR aus dem
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ finanziert.
http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=newsalert&year=2015&na=na-030315
Finanzdienstleistungen
EuG; Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und NYSE Euronext
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte am 09.03.2015 in der
Rechtsache T-175/12 (Deutsche Börse AG/Kommission) die Entscheidung der
Kommission vom 01.02.2012, mit der der geplante Zusammenschluss von Deutsche
Börse AG und NYSE Euronext untersagt wurde. Die Deutsche Börse AG und die
NYSE Euronext hatten am 29.06.2011 bei der Kommission einen geplanten
Zusammenschluss angemeldet,
der die
Gründung einer Gesellschaft
niederländischen Rechts namens HoldCo vorsah. Diese sollte im Rahmen eines
öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche von Deutsche Börse AG ausgegebenen
Aktien im Tausch gegen eigene Aktien erwerben. Im Anschluss daran sollte eine neu
gegründete, und zu 100% von HoldCo gehaltene Gesellschaft US-amerikanischen
Rechts mit der NYSE Euronext fusionieren, die eine 100%ige Tochtergesellschaft
von HoldCo werden sollte. Die Kommission hatte mit Beschluss vom 01.02.2012 den
geplanten Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. Sie war
zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben zu einer erheblichen
Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen werde, da eine beherrschende Stellung
auf dem Markt für börsengehandelte Derivate begründet würde. Der
Zusammenschluss würde zu einer einzigen vertikalen Struktur führen, die den
Handel von mehr als 90% der weltweiten Transaktionen mit börsengehandelten
europäischen Derivaten abwickeln würde. Die Deutsche Börse AG hatte beim EuG
Klage auf Nichtigkeitserklärung der Entscheidung der Kommission erhoben. Nach
Ansicht des EuG ist keiner der von der Deutsche Börse AG vorgetragenen
Klagegründe geeignet, die Entscheidung der Kommission zur Definition des
relevanten Marktes in Frage zu stellen. Die Kommission sei zutreffend zu dem
Ergebnis gekommen, dass der börsliche und der außerbörsliche Derivatehandel als
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
14
separate Märkte einzustufen sind. Gegen das Urteil des EuG kann innerhalb von
zwei Monaten nach Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim
EuGH eingelegt werden.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150032de.pdf
EuGH; Veröffentlichungspflicht bei Insiderinformationen
Der EuGH entschied am 11.03.2015 in einem Vorabentscheidungsverfahren in der
Rechtssache C-628/13 (Lafonta/Autorité des Marchés Financiers - AMF), dass zur
Verhinderung von Insidergeschäften eine Information auch dann offengelegt werden
muss, wenn nicht klar ist, welchen Einfluss diese Informationen auf den Kurs eines
Finanzinstruments haben wird. Andernfalls könnte regelmäßig vorgegeben werden,
dass Unsicherheit über die Auswirkungen einer Information auf den Kurs bestehe,
um zum Nachteil anderer Marktteilnehmer von ihr zu profitieren. Die Richtlinie über
Insidergeschäfte und Marktmanipulation vom Januar 2003 verbietet Insidergeschäfte
und verpflichtet die Emittenten von Finanzinstrumenten, jede sie unmittelbar
betreffende Insiderinformation öffentlich bekannt zu machen, d.h. jede präzise
Information, die geeignet ist, den Kurs der betreffenden Finanzinstrumente erheblich
zu beeinflussen. Die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF hatte im Jahr
2007 gegen die Wendel SA und ihren Vorstandsvorsitzenden eine Geldbuße in Höhe
von 1,5 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über Insidergeschäfte
beim Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an dem Unternehmen Saint-Gobain
verhängt. Bereits vor der Entscheidung, ihre Beteiligung an Saint-Gobain zu
erhöhen, habe Wendel SA zur Vorbereitung des Aktienkaufs Swap-Geschäfte
getätigt. Die AMF ist der Auffassung, dass diese Geschäfte Insiderinformationen
sind, über die die Öffentlichkeit hätte informiert werden müssen. Dagegen hatte der
Vorstandsvorsitzende der Wedel SA Klage erhoben, die damit begründet wurde, es
handele sich um keine veröffentlichungsbedürftige Insiderinformation, weil nicht
absehbar war, ob sich der Erwerb weiterer Saint-Gobain-Aktien positiv oder negativ
auf den Kurs der Aktien der Wendel SA auswirken würde. Der Cour de Cassation
legte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Rechtsfrage
vor, ob der Begriff der Insiderinformation im Sinne der Richtlinie ausschließlich
Informationen erfasst, aus denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abgeleitet
werden kann, dass sich auf den Kurs eines Finanzinstruments auswirken wird, wenn
sie öffentlich bekannt gemacht werden. Der EuGH fest, dass aus dem Wortlaut der
Richtlinien nicht hervorgeht, dass präzise Informationen nur solche sein könnten, mit
denen sich bestimmen lässt, in welche Richtung sich der Kurs der betreffenden
Finanzinstrumente ändern würde. Im Übrigen mache die hohe Komplexität der
Finanzmärkte eine exakte Einschätzung schwierig. Könnte eine Information nur dann
als präzise angesehen werden, wenn sich mit ihrer Hilfe bestimmen ließe, in welche
Richtung sich der Kurs der betreffenden Finanzinstrumente ändern wird, dann könnte
regelmäßig vorgegeben werden, dass insoweit Unsicherheit bestehe, und eine
Veröffentlichung zum Nachteil anderer Marktteilnehmer unterlassen wird.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-628/13
Rat; Tagung des Ecofin-Rats am 10.03.2015 in Brüssel - Investitionspaket
Der Ecofin-Rat einigte sich am 10.03.2015 auf eine allgemeinen Ausrichtung zum
Verordnungsvorschlag der Kommission vom 13.01.2015 für einen Europäischen
Fonds für strategische Investitionen – EFSI (vgl. BaB 2/2015) und legte damit seine
Verhandlungsposition für die Trilogverhandlungen mit EP und KOM fest. Die
Präsidentschaft kann damit im Namen des Rates Verhandlungen aufnehmen, sobald
das EP seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat. Der EFSI soll als
Kerninstrument der Investitionsoffensive dienen, die die Kommission am 26.11.2014
im Rahmen ihrer Mitteilung „Eine Investitionsoffensive für Europa“ gemeinsam mit
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
15
der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorgestellt hatte (vgl. BaB 22/2014). Mit
dem Verordnungsvorschlag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen
und die Haushaltsmittel für die beiden ersten Komponenten des
Investitionsprogramms (Errichtung und Finanzierung des Fonds sowie Verwendung
der Mittel) zugewiesen. Die allgemeine Ausrichtung des Ecofin-Rats sieht
insbesondere vor: Die grundsätzliche Befristung und eine unabhängige Überprüfung
des EFSI nach vier Jahren, die Einbindung des EFSI in die Struktur der EIB, die
Aufteilung der Umschichtungen aus CEF und Horizon 2020 auf der Grundlage des
Verordnungsvorschlags,
die
Einbindung
nationaler
Förderbanken
und
Investitionsplattformen sowie die Einrichtung einer Europäischen Plattform für
Investitionsberatung. Der Ecofin-Rat fordert schlanke Leitungsstrukturen und
unabhängige Entscheidungsprozesse. Eine Verknüpfung von EFSI und Projektliste
und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Mitwirkung an der Projektliste lehnt der
Ecofin-Rat ab.
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%206831%202015%20INIT
EP; Investitionspaket
In den federführenden EP-Ausschüssen (EP-Wirtschaftsausschuss und EPHaushaltsausschuss) stellten die Co-Berichterstatter MdEP Dr. Udo Bullmann
(S&D/DEU) und MdEP José Fernandez (EVP/PRT) am 12.03.2015 ihren
Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag für den Europäischen Fonds für
strategische Investitionen (EFSI) vom 13.01.2015 (vgl. BaB 2/2015) vor. Die CoBerichterstatter hoben die Bedeutung des Verordnungsvorschlags angesichts der
steigerungsfähigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der in
Teilen der EU erkennbaren Investitionslücke hervor. Sie betonten, Finanzierungen
mit einer Garantie aus dem EFSI sollten sich auf Projekte konzentrieren, die
wirtschaftlich rentabel sind und durch die Arbeitsplätze geschaffen werden, die
Wettbewerbsfähigkeit gefördert und nachhaltiges Wachstum generiert wird. Dabei
sollte auf Projekte mit höherem Risikoprofil abgezielt werden, die keine Finanzierung
zu vernünftigen Bedingungen erhalten hätten. Die Mittelausstattung des EFSI soll
durch Beiträge aus dem EU-Haushalt erfolgen. Hierfür sollen die notwendigen
Mittelzuweisungen vom EP schrittweise im Rahmen des jährlichen
Haushaltsverfahrens unter Einsatz aller nach dem Mittelfristigen Finanzrahmen 2014
- 2020 zur Verfügung stehenden Mittel genehmigt werden. In der Aussprache wurde
deutlich, dass fraktionsübergreifend die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen
Umschichtungen aus den Programmen Horizon 2020 und CEF abgelehnt wurden.
Vielmehr müssten alternative Finanzierungen aus dem EU-Haushalt, einschließlich
aller zur Verfügung stehenden Flexibilitätsinstrumente gesucht werden. Gefordert
wurde auch eine stärkere Beteiligung des EP, etwa bei der Auswahl der Mitglieder
des Investitionsausschusses und vor Annahme der Investitionsleitlinien.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE551.765%2b02%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE
EP; Kreditkartengebühren
Das EP-Plenum nahm am 10.03.2015 auf der Grundlage des Berichts von MdEP
Pablo Zalba (EVP/ESP) eine Entschließung zum Vorschlag für eine Verordnung über
Interbankenentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge vom 24.07.2013 (vgl. BaB
14/2013) an. Damit sollen Interbankenentgelte, die Verbraucher bei Zahlungen mit
ihrer Debit- oder Kreditkarte leisten, gedeckelt und zusätzliche Gebühren, die
beispielsweise beim Kauf von Flugtickets üblich sind, untersagt werden.
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
16
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31705/html/Parlament-machtKreditkartengeb%C3%BChren-transparenter
EP; Europäische langfristige Investmentfonds
Das EP-Plenum nahm am 10.03.2015 auf der Grundlage des Berichts von MdEP
Alain Lamassoure (EVP/FRA) eine Entschließung zum Verordnungsvorschlag für
europäische langfristige Investmentfonds – ELTIF (vgl. BaB 12/2013) an. Die ELTIF
gelten als erster Schritt zur Kapitalmarktunion und sollen den Anlagebedürfnissen
institutioneller und privater Anleger dienen, die ihre Mittel in langfristige
Vermögenswerte wie Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr und
nachhaltige Energie investierten wollen. Im Legislativvorschlag ist beispielsweise
geregelt, in welche Arten von langfristigen Vermögenswerten und Unternehmen
investiert werden darf, wie die Mittel gestreut werden müssen und welche
Informationen für die Anleger bereitzustellen sind.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31736/html/Parlament-billigt-neues-Anlageinstrumentzur-Finanzierung-der-Realwirtschaft
Finanzen
Kommission; Bekämpfung der Steuervermeidung von Unternehmen
Am 18.03.2015 legte die Kommission im Rahmen ihrer Agenda zur Bekämpfung von
Steuervermeidung auf Unternehmensebene und schädlichem Steuerwettbewerb in
der EU ein Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vor. Als Kernelement dieses
Pakets gilt der Vorschlag, für Steuervorbescheide einen automatischen
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Mit dem
Maßnahmenpaket soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten die für den
Schutz ihrer Steuerbasis notwendigen Informationen erhalten und jene Unternehmen
ausmachen können, die versuchen, sich der Zahlung ihres eigentlichen Steueranteils
zu entziehen. Im Mittelpunkt des Transparenzpakets steht ein Legislativvorschlag zur
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den MS bei Steuervorbescheiden, die
sich auf andere Mitgliedstaaten auswirken können. Nach Ansicht der Kommission
tauschten die Mitgliedstaaten zurzeit nur in sehr begrenztem Umfang Informationen
über Steuervorbescheide aus. Jeder Mitgliedstaat entscheide nach eigenem
Ermessen, ob ein Steuervorbescheid für einen anderen MS von Belang sein könnte.
Infolgedessen wüssten die Mitgliedstaaten oft nicht, dass anderenorts in der EU ein
Steuervorbescheid erteilt worden wäre, der sich auf ihre eigene Steuerbasis
auswirken könnte. Manche Unternehmen machten sich diesen Mangel an
Transparenz zunutze, um ihren Steueranteil zu kürzen. Um diesen Zustand zu
beheben, schlägt die Kommission vor, den Ermessens- und Auslegungsspielraum zu
beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollten jetzt verpflichtet werden, Informationen über
ihre Steuervorbescheide systematisch auszutauschen. Die Kommission schlägt feste
Zeitvorgaben vor: Alle drei Monate sollen die nationalen Steuerbehörden den
anderen Mitgliedstaaten einen Kurzbericht über alle von ihnen erteilten
Steuervorbescheide
mit
grenzübergreifender
Wirkung
übermitteln.
Die
Mitgliedstaaten könnten dann zu einem Steuervorbescheid, der für sie von Belang
sein könnte, nähere Einzelheiten anfordern. Zum Transparenzpaket gehört auch eine
Mitteilung, in der weitere Initiativen genannt werden, mit denen die EU-Agenda zur
Steuertransparenz vorangebracht werden soll:
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
17

Prüfung etwaiger neuer Transparenzanforderungen an multinationale
Unternehmen
 Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung
 Quantifizierung des Ausmaßes von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
 Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie
Die beiden Legislativvorschläge des Steuertransparenz-Pakets werden an das EP
und den Rat weitergeleitet. Der Rat beschließt (einstimmig) über die Vorschläge
nach Anhörung des EP. Die Mitgliedstaaten sollten sich bis Ende 2015 über den
Vorschlag für den Informationsaustausch über Steuervorbescheide einigen, damit die
Bestimmungen am 01.01.2016 in Kraft treten können. Da der Europäische Rat die
Kommission im Dezember 2014 zur Vorlage dieses Vorschlags aufgefordert hatte,
wird von Seiten der Kommission erwartet, dass die politische Bereitschaft für eine
rechtzeitige Einigung vorhanden ist.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/transparency/index_de.h
tm
Kommission;
Eingehende
Prüfung
ungarischer
Werbesteuer
unter
Beihilfegesichtspunkten eingeleitet
Am 12.03.2015 teilte die Kommission mit, dass sie eine eingehende Untersuchung
eingeleitet hätte, um zu prüfen, ob die im Juni 2014 eingeführte Werbesteuer in HUN
mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stünde. Zentral wären dabei die von 0%
bis 50% reichenden progressiven Steuersätze, die bestimmte Unternehmen
begünstigten und ihnen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten.
Die Kommission hätte deshalb zusätzlich eine Aussetzungsanordnung erlassen, mit
der es HUN untersagt würde, progressive Steuersätze anzuwenden, bis die
beihilferechtliche Prüfung abgeschlossen wäre. Mit der Einleitung eines eingehenden
Prüfverfahrens wird Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die
Einleitung eines Prüfverfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4598_de.htm?locale=en
EuGH; Ermäßigter MwSt.-Satz bei der Lieferung elektronischer Bücher
Am 05.03.2015 entschied der EuGH in den Rechtssachen C-479/13 und C-502/13
der Kommission gegen FRA und gegen LUX: Beide Staaten dürfen auf die Lieferung
elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten MwSt.Satz anwenden. In FRA lag dieser seit dem 01.01.2012 bei 5,5%, in LUX bei 3%. Bei
den in Rede stehenden elektronischen (oder digitalen) Büchern handelt es sich um
Bücher in elektronischem Format, die mit einem Computer, einem Smartphone,
einem E-Book-Lesegerät oder einem anderen Lesegerät entgeltlich über
Herunterladen oder Streaming von einer Website abgerufen werden können. In
seinen aktuellen Urteilen gibt der EuGH den Vertragsverletzungsklagen der
Kommission statt.
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-479/13
Rat; FRA bekommt zum Defizitabbau zwei Jahre Aufschub
Der ECOFIN-Rat gewährte am 10.03.2015 nach vorheriger Billigung der Eurogruppe
am 09.03.2015 FRA zwei weitere Jahre Zeit, um sein Haushaltsdefizit unter den EUGrenzwert von 3% des BIP zu senken. Der Rat appellierte an FRA, die 2015 bereits
beschlossenen Maßnahmen in vollem Umfang umsetzen. Bis Ende April 2015 seien
zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen erforderlich; hierfür müssten zusätzliche
Strukturmaßnahmen in Höhe von 0,2% des BIP ergriffen werden. Auf diese Weise
könne FRA die Lücke bis zur empfohlenen Verbesserung des strukturellen
Haushaltsaldos von 0,5% des BIP für 2015 schließen. Der Rat hält die
Fristverlängerung angesichts der von FRA seit 2013 unternommenen
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
18
Konsolidierungsanstrengungen, der derzeit schwachen Konjunktur und anderer
Faktoren für gerechtfertigt. Nach der Winterprognose 2015 der Kommission wird das
Haushaltsdefizit 2014 voraussichtlich 4,3 und 2015 noch 4,1% des BIP erreichen.
FRA wird also die für die Defizitkorrektur ursprünglich gesetzte Frist 2015 nicht
einhalten. Dies ist bereits das dritte Mal, dass FRA eine Verlängerung der Frist für
die Haushaltskorrektur eingeräumt wird. Gegen das Land läuft bereits seit April 2009
ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer
ersten Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2012 gefordert. Im Dezember
2009 verlängerte er diese Frist jedoch bis 2013, nachdem die Kommission
prognostiziert hatte, dass FRA Haushaltsdefizit 2009 mit 8,3% nahezu 3% höher
ausfallen wird als ursprünglich vorhergesagt. Im Juni 2013 verlängerte der Rat die
Frist erneut, diesmal bis 2015, da sich die Wirtschaftslage in FRA noch schlechter
entwickelt hatte als erwartet. In seiner neuen Empfehlung setzt der Rat folgende
Defizitziele: 4,0% des BIP für 2015, 3,4% für 2016 und 2,8% für 2017.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/03/150310-francegets-two-more-years-to-correct-government-deficit/
EP; Hauptziele des EU-Haushalts 2016
Laut der am 11.03.2015 vom EP verabschiedeten Entschließung soll sich der EUHaushalt für das nächste Jahr auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die
Unterstützung von Unternehmen und des Unternehmertums zur Förderung von
Wachstum konzentrieren, Solidarität mit EU- und Drittländern demonstrieren und die
EU-Finanzen sanieren, indem das Problem der Zahlungsrückstände und die Reform
der Finanzierung der EU angegangen werden. Die Resolution des portugiesischen
Berichterstatter José Manuel Fernandes (EVP) wurde mit 484 Stimmen bei 188
Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Wenn die Kommission ihren
Haushaltsvorschlag Ende Mai vorlegen wird, haben EP und Rat bis Ende Dezember
Zeit, sich auf den Haushalt für das nächste Jahr zu einigen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31829/html/Wachstum-und-Solidarit%C3%A4t-DieHauptziele-des-EU-Haushalts-2016
Soziales
EuGH; Schlussanträge der Generalanwältin zu mittelbarer Diskriminierung
aufgrund ethnischer Herkunft
Am 12.03.2015 stellte Generalanwältin Kokott ihre Schlussanträge in der
Rechtssache C-83/14. Der Rechtsstreit umfasst die „Mitdiskriminierung“ aus Gründen
ethnischer Herkunft. Die Beschwerdeführerin Anelia Georgieva Nikolova wohnt in
einem Stadtteil, der überwiegend von Angehörigen der ethnischen Gruppe der Roma
bewohnt wird, gehört dieser selbst jedoch nicht an. Der lokale Stromanbieter CHEZ
Razpredelenie Bulgaria hatte Stromzähler in von Roma bewohnten Stadtteilen in
einer für normale Sichtkontrollen unzugänglichen Höhe von 6m angebracht. Als
Begründung wurde die große Anzahl unbefugter Einwirkungen auf die Stromzähler
und unberechtigter Anschlüsse an das Stromnetz in diesem Stadtteil vorgebracht. In
anderen Stadtteilen hingegen wurden die Stromzähler frei zugänglich in einer Höhe
von 1,70 m angebracht. Da auch Anwohner, welche nicht der ethnischen Gruppe der
Roma angehören, von der Praxis betroffen und Angehörige der Roma in anderen
Stadtteilen nicht betroffen sind, ist die unvorteilhafte Behandlung nicht von der
ethnischen Herkunft untrennbar. Es handele sich somit zwar nicht um einen Fall von
unmittelbarer jedoch von mittelbarer Diskriminierung. Die in Frage stehende Praxis
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
19
sei zwar zur Verhinderung von Betrug und Missbrauch sowie zur Gewährleistung der
Sicherheit und Qualität der Energieversorgung geeignet und erforderlich, allerdings
scheitere eine Rechtfertigung daran, dass eine übermäßige Beeinträchtigung der
Betroffenen vorliegt. Diese Praxis des Stromanbieters schaffe ein entwürdigendes
Umfeld für die betroffenen Personen, welches den fundamentalen Werten der EU
widerspreche und der Antidiskriminierungsrichtlinie zuwider laufe.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162873&pageIndex
=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=60431
EP; Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU
In der Plenartagung am 09.03.2015 in Straßburg beschäftigte sich das EP u.a. mit
dem Bericht von MdEP Marc Tarabella (S&D/BEL) zum Thema Gleichstellung von
Frauen und Männern in der EU. Der Bericht bewertet die Lage im Jahr 2013. Trotz
einiger Fortschritte müsse noch viel getan werden, um das geschlechtsspezifische
Lohngefälle, die "gläserne Decke" in der Karrierelaufbahn und die fehlende
wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu bekämpfen. Außerdem müsse die
Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben verbessert werden, insbesondere die
Möglichkeit, Elternurlaub zu nehmen. Die Veränderungen in der Gesellschaft seien
zwar erkennbar, gingen aber zu langsam vonstatten. Würde nicht schneller und
entschlossener vorgegangen, so werde die Lohnlücke nicht vor 2084 geschlossen
werden können. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Richtlinie zur Verwirklichung
des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und
Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen durchsetzen, das Verfahren für ein
geplantes Gesetz zum Frauenanteil in Leitungsgremien ("women on boards") nicht
weiter blockieren und bildungspolitische Maßnahmen ergreifen, um Frauen zu
ermutigen, eine Karriere in der Wissenschaft und den neuen Technologien
einzuschlagen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten das Problem, dass viele Frauen
in Teilzeitbeschäftigung, gegen geringe Entlohnung und in prekären
Arbeitsverhältnissen tätig sind, angehen. Des Weiteren müsse für hinreichend gute
Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen gesorgt
werden. Um erschwingliche Betreuungsmöglichkeiten anbieten zu können, fordert
das EP die Kommission dazu auf, die Mitgliedstaaten finanziell stärker zu
unterstützen, da laut Kommission Mütter die Betreuungskosten als Hauptgrund dafür
angeben, nicht oder nur in Teilzeit zu arbeiten.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bREPORT%2bA8-20150015%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE
Rat; Tagung der Arbeits- und Sozialminister in Brüssel
Auf der Tagung der Arbeits- und Sozialminister am 09.03.2015 wurden
Schlussfolgerungen zum Jahreswachstumsbericht 2015 und zum gemeinsamen
Beschäftigungsbericht angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgerufen,
die Dynamik des Arbeitsmarktes zu stärken, die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu fördern. Der Fokus soll auf die
Verhinderung und Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit gelegt werden. Ebenso wurden die Kernbotschaften des
Jahresberichts des Ausschusses für Sozialschutz gebilligt. Darin wird zu
Strukturreformen unter Berücksichtigung wirtschafts-, beschäftigungs- und
sozialpolitischer Ziele der EU aufgerufen. Des Weiteren wurden die Kernbotschaften
des gemeinsamen Berichts vom Ausschuss für Sozialschutz und der Kommission zu
"Finanzierungsmechanismen
und
Wirksamkeit
und
Effizienz
der
Ressourcenallokation" gebilligt. Diese fordern, dass Reformstrategien in der EU und
in den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden, welche den demographischen Wandel
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
20
berücksichtigen. Außerdem wurden Ratsschlussfolgerungen zum Thema Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz angenommen. Die Durchsetzung und Überwachung
des Arbeitsschutzrechts soll gewährleistet und der Rehabilitation mehr
Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Kommission wird aufgefordert das
Arbeitsschutzrecht zu vereinfachen, ohne das Schutzniveau abzusenken.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/epsco/2015/03/09/
Gesundheit und Verbraucherschutz
EP; Änderung der Verordnung zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für
die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur
Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EP vom 18.03.2015 stellte Herr Claudiu Ciprian
Tanasescu (S&D/ROM) seinen Bericht vor. Die Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung
eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel soll durch einen neuen Vorschlag
aufgehoben und ersetzt werden. Dies erfordert auch eine Änderung der
Verordnung Nr. 726/2004/EG zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die
Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur
Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, da dann die zentralisierte
Zulassung von Tierarzneimitteln von dem entsprechenden Verfahren für
Humanarzneimittel abgekoppelt wird. Es ist vorgesehen, dass die der Europäischen
Arzneimittel-Agentur entstehenden Kosten für die Durchführung und Anwendung der
neuen Bestimmungen vollständig durch Gebühren gedeckt werden, die von
denjenigen, die solche Arzneimittel auf dem Markt bereitstellen oder eine Zulassung
beantragen, zu entrichten sind. Dabei sollen die spezifischen Bedürfnisse von
kleineren und mittleren Unternehmen angemessen berücksichtigt werden.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/com/com_com(201
4)0557_/com_com(2014)0557_de.pdf
EP; Pläne für besseren Schutz vor hormonstörenden Stoffen verzögert
In einer Plenartagung am 09.03.2015 befragten die MdEP den zuständigen EUKommissar Vytenis Andriukaitis zu den zunehmenden gesundheitlichen Bedenken
gegenüber endokrinen Disruptoren (EDC). Diese hormonstörenden Chemikalien
verursachen laut Wissenschaftlern diverse Missbildungen und Erkrankungen und
sollten bis Ende 2013 von der KOM in einem Kriterienkatalog erfasst und
kategorisiert werden. Nun muss sie sich vor dem EP für die Verzögerung der
Aufstellung erklären. In einer im März 2013 angenommenen Entschließung haben
die MdEP die EU aufgefordert, für eine Verringerung der Exposition gegenüber
hormonstörenden Stoffen zu sorgen. Sogenannte „endokrine Disruptoren“ kommen
in vielen Produkten wie Lebensmittelverpackungen oder Kosmetika vor und sind mit
Fruchtbarkeitsstörungen und einer Reihe von Krankheiten in Verbindung gebracht
worden. Der Rat hat sich im vergangenen Monat hinter die schwedische Initiative
gestellt, die Kommission vor dem EuGH anzuklagen, weil sie ihren rechtlichen
Verpflichtungen hinsichtlich der Annahme von Kriterien für EDC nicht
nachgekommen ist.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20150306IPR31844/html/Pl%C3%A4ne-f%C3%BCr-besseren-Schutzvor-hormonst%C3%B6renden-Stoffen-verz%C3%B6gert
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
21
Umwelt
Kommission; Bericht über die Umsetzung des EU-Wasserrechts
Am 09.03.2015 hat die Kommission ihre erste Mitteilung und zwei dazugehörige
Berichte veröffentlicht, in denen dargelegt wird, wie die Wasserpolitik zum grünen
und
blauen
Wirtschaftswachstum
beitragen
kann.
Dabei
stehen
Wasserbewirtschaftungstechnologien im Mittelpunkt der Ökoinnovation. Die EUWasserrahmenrichtlinie gibt auf EU-Ebene den Regelungsrahmen vor, mit dem
sichergestellt werden soll, dass für Mensch und Natur ausreichend sauberes Wasser
zur Verfügung steht und in Wirtschaftszweigen wie Landwirtschaft, Aquakultur,
Energieerzeugung, Verkehr oder Tourismus kein Wassermangel eintritt. Die Politik
hat dazu beigetragen, dass sich in Europa ein dynamischer, weltweit führender
Wassersektor entwickelt hat. Aber dieses Wachstum soll jetzt durch bessere
Umsetzung zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Umweltziele beitragen.
Die Feststellungen in dieser Mitteilung sind das Ergebnis einer eingehenden
Untersuchung der Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten (MS).
Ergänzt werden sie durch eine Reihe von Empfehlungen, z. B. für eine bessere
Wasserpreisgestaltung, Kontrolle der Wasserentnahme, Industrieanlagen und
Maßnahmen gegen die Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft. Ebenfalls
empfohlen wird eine stärkere Inanspruchnahme nicht ausreichend genutzter EUMittel. Durch die EU-Vorschriften hat sich der Gewässerschutz verbessert, und es
werden Probleme im Zusammenhang mit der Wassermenge und –qualität
angegangen. Als ein Ergebnis davon können jetzt die meisten EU-Bürger unbesorgt
Leitungswasser trinken und in tausenden Küstengebieten, Flüssen und Seen in der
EU baden. Obwohl in vielen Bereichen noch erheblicher Investitionsbedarf besteht,
zeigt die Übersicht über den Zeitraum 2007-2013, dass die MS die vorhandenen EUMittel zur Unterstützung wasserpolitischer Ziele wie z. B. die Abwasserbehandlung
oder den Hochwasserschutz durch Wiederherstellung von Überschwemmungs- und
Feuchtgebieten nicht ausgeschöpft haben. Trotz einiger guter Fortschritte dürfte ein
wichtiges Ziel des EU-Wasserrechts - die Herstellung eines guten ökologischen
Zustands bis 2015 - bei fast der Hälfte aller EU-Oberflächengewässer noch nicht
erreicht sein. Besonders ausgeprägt sind die Lücken bei der Überwachung des
chemischen Zustands der Oberflächengewässer – 40% der Gewässer sind noch
nicht erfasst. Ergänzt wird die Mitteilung durch zwei Hintergrundpapiere, in denen die
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie untersucht
wird und den Mitgliedstaaten entsprechende Empfehlungen gegeben werden. In fünf
weiteren Berichten werden die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete
der Mitgliedstaaten bewertet, die bei der Bewertung der Kommission von 2012 nicht
berücksichtigt wurden.
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/impl_reports.htm
Landwirtschaft
Rat; Weitere Verhandlungen der Öko-Verordnung
Am 16.03.2015 debattierte der Rat für Landwirtschaft und Fischerei über den
Verordnungsvorschlag zur ökologischen Landwirtschaft. Die Mitgliedsstaaten
äußerten
sich
mehrheitlich
positiv
zum
Kompromissvorschlag
der
Ratspräsidentschaft und signalisierten ihre Unterstützung, wenngleich auch
Vorbehalte zu einzelnen Punkten vorgetragen wurden. Mehrheitlich wurde der
Vorschlag der Präsidentschaft begrüßt, der keine Schwellenwerte für nicht
zugelassene Stoffe enthält und einen harmonisierten Ansatz für anzuwendende
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
22
Verfahren vorsieht, wenn Rückstände festgestellt werden. Unterschiedliche
Auffassungen wurden hinsichtlich der rechtlichen Regelung sowie der Überwachung
vertreten. Hinsichtlich der Importe aus Drittländern befürwortete die Mehrheit im Rat
den Kompromissvorschlag der Präsidentschaft. Dieser strebt die strikte Konformität
von Importen aus Drittländern zu EU-Produkten an. Der Kommissions-Vorschlag sah
eine äquivalente Anwendung des EU-Rechts vor.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/
Rat; Umsetzung und Vereinfachung der GAP
Im Rahmen der Debatte des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 16.03.2015
tauschten die Minister Erfahrungsberichte über die Umsetzung der GAP aus. Die
Mehrheit der Mitgliedstaaten sah Vereinfachungen bei den Direktzahlungen im
Bereich der Greening-Kontrollen im Rahmen der Anbaudiversifizierung als
erforderlich an.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/
Rat; Milchsektor
In seiner Sitzung am 16.03.2015 nahm der Rat für Landwirtschaft und Fischerei die
Informationen der Kommission zum Milchmarkt zur Kenntnis. Hintergrund: Damit die
Marktentwicklung besser überwacht und auf eine Verschlechterung der
Marktbedingungen gegebenenfalls reagiert werden kann, hatte die Kommission
jüngst eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergriffen. So wurden unter anderem die
Tätigkeiten der Beobachtungsstelle für den Milchmarkt verstärkt und es wurde ein
Durchführungsrechtsakt ausgearbeitet, der es den Landwirten ermöglicht, die nach
der Milchquotenregelung fällige Überschussabgabe über einen Zeitraum von drei
Jahren in zinsfreien Raten zu zahlen. Vor diesem Hintergrund wurde die Kommission
ersucht, über Lage und Tendenzen auf dem Milchmarkt und die laufenden und
geplanten EU-Maßnahmen zu berichten.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/03/16/
Justiz
Rat; Fortschritte bei Verhandlungen über Richtlinie für Rechtshilfe in
Strafsachen erzielt
Die EU-Justizminister erzielten im Rahmen des Rates für Inneres und Justiz am
12./13.03.2015 eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für eine Richtlinie über
Rechtshilfe in Strafsachen. Der Richtlinienvorschlag enthält zum einen
Mindeststandards für das Recht auf vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige
oder Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist, zum anderen stellt er die
vorläufige Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen
Haftbefehls sicher. Der Text in seiner jetzigen Fassung enthält verschiedene
Änderungen des ursprünglichen Vorschlags der Kommission, die insbesondere den
Anwendungsbereich der Richtlinie näher konkretisieren. So soll die Richtlinie etwa
weder auf Bagatellstraftaten noch auf Situationen anwendbar sein, die sich auf die
vorübergehende Freiheitsentziehung einer Person beziehen,
so dass
Verteidigungsmittel nicht statthaft sind und sich die Frage der vorläufigen
Prozesskostenhilfe daher nicht stellt. Die von den EU-Justizministern gebilligte
Textfassung bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit dem EP, die in eine
endgültige Richtlinienfassung münden soll.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
23
Rat; Justizminister führen Orientierungsdebatte zur Einführung einer
Europäischen Staatsanwaltschaft
Am 12./13.03.2015 hat der Rat für Inneres und Justiz eine Orientierungsdebatte zur
Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft geführt. Grundlage hierfür war ein
Dokument der lettischen Ratspräsidentschaft. Das Thema der Europäischen
Staatsanwaltschaft stand ursprünglich in Zusammenhang mit der Verordnung über
eine neue Governance-Struktur für Eurojust, wurde aber nunmehr hiervon losgelöst,
und soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden. Die
Orientierungsdebatte konzentrierte sich auf einige Schlüssel- und spätere
Verfahrensfragen, insbesondere auf die Möglichkeit bzw. Einzelheiten einer
Einstellung des Verfahrens (entspricht in DEU der Vorschrift des § 153a StPO). Die
Mehrheit im Rat befürwortet hier die Beteiligung des Gerichts an der
Verfahrenseinstellung.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/
Kommission; Drittes EU-Justizbarometer vorgestellt
Die Kommission stellte am 09.03.2015 das dritte EU-Justizbarometer vor: Sie möchte
damit einen Überblick über Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz der
Mitgliedstaaten geben. Primäre Aufgabe des EU-Justizbarometers ist die
Bereitstellung objektiver, verlässlicher und vergleichbarer Daten über die
Justizsysteme in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht und Verwaltungsrecht.
Hierdurch sollen potentielle Mängel identifiziert und so die Mitgliedstaaten in ihrem
Bemühen um eine leistungsfähigere Justiz unterstützt werden. Darüber hinaus
fließen die Ergebnisse in die laufenden länderspezifischen Analysen des
Europäischen Semesters 2015 ein und werden in Bezug auf Justizreformen auch bei
der Festlegung der Finanzierungsprioritäten im Rahmen der europäischen Strukturund Investitionsfonds berücksichtigt. Auch wenn die Situation je nach Mitgliedstaat
und Indikator unterschiedlich sei, seien die Justizsysteme nach Auffassung der
Kommission im Berichtszeitraum insgesamt effizienter geworden. Der Trend
hinsichtlich der Verkürzung der Verfahrensdauer vor Gericht sei im Allgemeinen
positiv. In Bezug auf die stärkere Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien, sowohl für die Verwaltung der Gerichte als auch in
Bezug auf die elektronische Kommunikation zwischen den Gerichten und Parteien,
seien Fortschritte erkennbar. Auch böte die Mehrheit der Mitgliedstaaten der breiten
Öffentlichkeit einen freien Online-Zugang zu Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4575_de.htm
Inneres
Rat; EU-Innenminister beschließen Intensivierung des Kampfs gegen den
Terrorismus
Anlässlich der Tagung der EU-Justiz- und Innenminister am 12./13.03.2015
tauschten sich die EU-Innenminister über Folgemaßnahmen im Anschluss an die
Erklärung des Europäischen Rats vom 12.02.2015 und die gemeinsame Erklärung
der Justiz- und Innenminister vom 29.01.2015 aus. Hierbei wurde die Notwendigkeit
verstärkter Dokumenten- und Personenkontrollen an den Außengrenzen auf
Grundlage von Risikoindikatoren und Schaffung der technischen Voraussetzungen
für die entsprechenden Datenbankabfragen unterstrichen. Bei Europol soll bis Juli
2015 eine Meldestelle für Internetinhalte eingerichtet werden, die radikalisierende
und gewaltverherrlichende Inhalte löschen können soll. Zudem einigte sich der Rat
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
24
hinsichtlich des Kampfes gegen den illegalen Handel mit Schusswaffen und über
einen verbesserten Informationsaustausch auf die Umsetzung entsprechender
Maßnahmen. Die Minister unterstrichen erneut das Bedürfnis nach einem schnellen
Abschluss der Verhandlungen zu einem EU-Passagierdatenregister (EU-PNR). Der
Europäische Antiterrorismuskoordinator Gilles de Kerchove (CTC) äußerte die
Befürchtung, dass Terroristen auch die Wege illegaler Migration nehmen könnten.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/
Rat; Maßnahmen zur besseren Steuerung der Migrationsströme diskutiert
Ebenfalls auf der Tagung vom 12./13.03.2015 berieten die EU-Innenminister die
jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des ansteigenden Migrationsdruck und eruierten
mögliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der dringendsten Probleme. Die
Minister begrüßten die bisherigen Fortschritte bei der Umsetzung von operativen
Maßnahmen, die von der Task Force Mittelmeer (TFM) und in den
Schlussfolgerungen des Rates vom 10.10.2014 identifiziert worden waren. Hierzu
gehören die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Drittländern, die Verbreitung von
Argumentationslinien in Drittländern, um die Erwartungen vor der Ausreise
einzudämmen, sowie eine wirksame Rückführungspolitik. Die Minister tauschten sich
ferner über eine bessere Überwachung der Außengrenzen und die Verstärkung die
Ressourcen und die Operationsfähigkeit von Frontex aus und diskutierten, wie man
dem jüngsten Migrationsdruck aus der Westbalkanregion (z.B. durch bessere
Sicherung der serbisch-ungarischen Grenze) begegnen könne. Der Kampf gegen
kriminelle Netzwerke von Schleusern und Menschenhändlern soll weiter eine Priorität
darstellen.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/jha/2015/03/st07178_en15_pdf/
EP; MdEP fordern Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und
Arabischer Liga bei Terrorismusbekämpfung
In einer Entschließung vom 12.03.2015 fordert das EP die EU zu einer verstärkten
Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) bei der Bekämpfung des
Terrorismus auf. Im Entschließungsantrag wird bekräftigt, dass angesichts der
weltweit zunehmenden Bedrohung von Sicherheit und Freiheit durch Terrorismus
und gewaltvollen Extremismus eine internationale Zusammenarbeit notwendig und
im gemeinsamen Interesse der betreffenden Staaten sei. Entsprechende
Kooperationsabsichten zwischen der EU und der LAS werden von den MdEP
begrüßt. Im Zuge dieser Zusammenarbeit sollen vor allem umfassende präventive
Terrorismusbekämpfungsstrategien und Mechanismen zur Eindämmung des
illegalen Waffenhandels entwickelt sowie der Austausch von Informationen zwischen
den Mitgliedstaaten der EU und der LAS verbessert werden. Die Zusammenarbeit
soll darüber hinaus den Austausch über politische und sicherheitspolitische Fragen
sowie den Dialog von Vertretern beider Akteure in den jeweils zuständigen Komitees
umfassen. Außerdem wurde der Rat aufgefordert, in Kooperation mit den
Mitgliedstaaten der LAS eine einheitliche Definition des Begriffs „Terrorismus“
herauszuarbeiten. Auch soll sichergestellt werden, dass die Menschenrechte und die
Werte der Toleranz zwischen verschiedenen Religionen weiterhin gefördert und
geschützt werden. Durch die Zusammenarbeit dürften demnach in keinem Fall die
Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, des Völkerrechts und der Menschenrechte
verletzt werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+P8RC-2015-0215+0+DOC+XML+V0//DE
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
25
Bildung und Kultur
Rat; Erklärung der europäischen Bildungsminister in Paris
Die Bildungsminister der EU haben sich bei einem informellen Bildungsministerrat
am 17.03.2015 mit der Kommission auf eine gemeinsame Erklärung zur Förderung
von staatsbürgerlicher Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz
und Nichtdiskriminierung geeinigt.
Darin wird betont, dass nach den
außergewöhnlichen Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die jüngsten Terroranschläge
nun konkrete Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene
folgen müssen. Es gelte, den europäischen Freiheitsgeist zu schützen und die von
allen Mitgliedstaaten geteilten Grundwerte der europäischen Gesellschaft wie
Achtung der Menschenwürde, Freiheit (v.a. freie Meinungsäußerung), Demokratie,
Gleichheit vor dem Gesetz (v.a. zwischen Frauen und Männern), Rechtsstaat und
Achtung der Menschenrechte zu stärken. Aufgerufen wird u.a. zu bildungspolitischen
Maßnahmen, die die Vermittlung und Aneignung europäischer Grundwerte vom
frühen Kindesalter an gewährleisten. Die Bildungsminister verpflichten sich auf sechs
Ziele, die mit Bildungsmaßnahmen verstärkt verfolgt werden sollen: Vermittlung der
Grundwerte und Prinzipien unserer Gesellschaften, Gewährleistung einer
integrativeren Bildung für alle Jugendlichen, Stärkung der Fähigkeit zum kritischen
Denken, speziell im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets und der sozialen
Medien,
Bekämpfung
geografischer,
sozialer
und
bildungspolitischer
Benachteiligungen als Nährboden für Extremismus, Förderung der Zusammenarbeit
zwischen allen Akteuren des Bildungswesens und Schulung der Lehrkräfte mit Blick
auf die Vermittlung gemeinsamer Grundwerte.
https://ec.europa.eu/commission/sites/cwt/files/dp_mobilisation_europeenne_201503
17.pdf
EU–Förderprogramme
Kommission; Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Erasmus
Charta für 2014-2020
Noch bis zum 30.04.2015 sind alle Hochschuleinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten,
der EWR-/EFTA-Länder, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und
der Türkei aufgefordert, Vorschläge für die Erasmus Charta der Hochschulbildung
von 2014-2020 einzureichen. Die Verleihung einer Erasmus Charta für die
Hochschulbildung ist eine Grundvoraussetzung für jene Hochschuleinrichtungen der
bereits aufgeführten Länder, die nach einem entsprechenden Antrag an der
Lernmobilität von Einzelpersonen und/oder an einer Förderung von innovativen
Projekten teilnehmen möchten.
http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/erasmus-charter-for-highereducation-2014-2020_en
Kommission; Aufforderung zur Angebotsabgabe für Dienstleistungen im
Bereich audiovisuelle Kommunikation
Noch bis zum 07.04.2015 haben interessierte Firmen die Möglichkeit, Angebote für
die Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren für die Erbringung von
Dienstleistungen bei der "Unterstützung und Beratung bei Medien- und
Informationsmaßnahmen im Bereich der audiovisuellen Kommunikation für die
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland" einzureichen.
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
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Entsprechende Unterlagen sind an die Generaldirektion Kommunikation der
Kommissionsvertretung in Berlin zu senden.
http://ec.europa.eu/dgs/communication/contracts-andgrants/contracts/representations/index_de.htm
Kommission; Deutsche Schulen erhalten 27,97 Mio. EUR für gesunde
Ernährung
Am 17.03.2015 stimmte die Kommission dem 150 Mio. EUR umfassenden
„Schulobst- und Gemüseprogramm“ der EU zu, das in DEU Kindertagesstätten und
Schulen im Schuljahr 2015/2016 mit rund 27,97 Mio. EUR unterstützt. Kinder und
Jugendliche sollen durch das Förderprogramm zum einen praktisch einen besseren
Zugang zu frischem Obst und Gemüse erhalten und zum anderen theoretisch mittels
entsprechender Unterrichtseinheiten mehr über eine ausgewogene Ernährung
lernen. Für die Umsetzung sind in DEU die Länder zuständig.
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/196_en.htm
Veranstaltungen
Ministerin Puttrich zu Gesprächen im EP in Straßburg
Am 10. und 11.03.2015 führte die Hessische Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten Lucia Puttrich eine Reihe von Gesprächen mit MdEP in
Straßburg. U.a. traf sie mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im EP MdEP
Rebecca Harms (GRÜNE/DEU), dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses
MdEP Elmar Brok (EVP/DEU), dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im EP
MdEP Herbert Reul (EVP/DEU), dem Quästor und Mitglied im Präsidium des EP
MdEP Dr. Andrey Kovatchev (EVP/BUL) und dem Sprecher der EVP-Fraktion im
Wirtschaftsausschuss MdEP Burkhard Balz (EVP/DEU) zusammen. Im Mittelpunkt
der Gespräche standen die Beratungen im EP über den Europäischen Fonds für
Strategische Entwicklungen (EFSI), das von der Kommission vorgelegte
Maßnahmenpaket für eine Energieunion, die Vollendung der Bankenunion und
Überlegungen zur Kapitalmarktunion. Fragen der EU-Mittelstandspolitik erörterte die
Ministerin mit dem Mitglied im Wirtschaftsausschuss MdEP Dr. Paul Rübig
(EVP/AUT). Ferner tauschte sie sich mit den hessischen MdEP Michael Gahler
(EVP/DEU), Thomas Mann (EVP/DEU) und Martina Werner (S&D/DEU) über
aktuelle Entwicklungen in der Europapolitik aus.
Abendveranstaltung „Ein besseres Europa durch bessere Verträge?“
Am 19.03.2015 veranstalteten die Goethe-Universität Frankfurt und die Hessische
Landesvertretung gemeinsam eine Podiumsdiskussion zum Thema „Ein besseres
Europa durch bessere Verträge? Chancen und Risiken einer Änderung des Vertrags
von Lissabon“. Hauptredner des Abends war MdEP Elmar Brok (EVP/DEU),
Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses und Mitglied im Ausschuss für
konstitutionelle Fragen. Zusammen mit MdEP Mercedes Bresso (S&D/ITL) schreibt
er aktuell an einem Initiativbericht, wie die Arbeitsweise der EU im Rahmen der
geltenden Verträge verbessert werden kann. Erste – und auch schon sehr
weitreichende – Überlegungen hierzu stellte MdEP Brok den rund 150 Gästen am
19.03.2015 vor. Eine seiner Hauptforderungen sieht die Weiterentwicklung der
europäischen Gesetzgebung zu einem echten Zwei-Kammer-System vor, bei dem
sich Rat und EP auf Augenhöhe begegnen und miteinander verhandeln. Der Rat
solle vergleichbar dem deutschen Bundesrat seiner gesetzgeberischen Aufgabe in
öffentlichen Plenartagungen nachkommen – die bisherigen Fachministerräte wären
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
27
dann nur noch Ausschüsse, in denen die Plenartagungen vorbereitet würden. Kritik
äußerte MdEP Brok in mehrfacher Hinsicht am bestehenden Trilogverfahren
zwischen Kommission, Rat und EP: Aufgrund seiner Intransparenz, aufgrund des
Missverhältnisses, dass gewählten MdEP auf der einen Seite Diplomaten und
Beamte auf der anderen Seite gegenüberstehen – und weil es das
Gesetzgebungsverfahren effektiv auf nur eine Lesung reduziere. Es sei praktisch
ausgeschlossen, dass sich das Parlamentsplenum über den im Trilogverfahren
gefundenen Prozess hinwegsetze. Zu den zahlreichen weiteren Aspekten, mit denen
sich Brok in seinem Vortrag und der anschließenden Podiumsdiskussion befasste,
gehörte die Nutzung bereits existierender vertraglicher Instrumente wie der
Flexibilisierungsklausel oder der Vorschriften über die Verstärkte Zusammenarbeit.
Ablehnend zeigte er sich gegenüber einem Eurogruppen-Parlament und anderen
Maßnahmen, die zur weiteren Ausdifferenzierung des Integrationsgrads der
Mitgliedstaaten führen würden. In der Außen- und Sicherheitspolitik mahnte er –
schon aus Kostengründen – die Zusammenlegung von Ressourcen an, zum Beispiel
durch die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern. Seine Überlegungen
diskutierte MdEP Brok mit den beiden Direktoren des Wilhelm-Merton-Zentrums der
Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. Stefan Kadelbach und Prof. Dr. Dr. Rainer
Hofmann. Die Veranstaltung wurde von Christoph Schult moderiert. Die Gäste
begrüßte Friedrich von Heusinger, Leiter der Landesvertretung. Die
Abendveranstaltung war Auftakt zum XIV. Walter-Hallstein-Kolloquium.
Walter-Hallstein-Kolloquium erstmals in Brüssel
Am 20.03.2015 fand das XIV. Walter-Hallstein-Kolloquium mit dem Titel „Wettbewerb
der Systeme – System des Wettbewerbs in der Europäischen Union“ in der
Hessischen Landesvertretung statt. Es war zugleich das erste Mal, dass dieses
Kolloquium nicht in Frankfurt, sondern in Brüssel tagte. Das Kolloquium bringt seit
2002 führende Wissenschaftler aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in
einen europapolitischen Austausch, zu dem auch Entscheidungsträger und Experten
aus den EU-Institutionen geladen sind. Seitens der Landesvertretung begrüßte
Jochen Marsch, Leiter des Referats für die Angelegenheiten des Hessischen
Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, die rund 40 Konferenzteilnehmer. Die
Einführung gab Prof. Dr. Stefan Kadelbach, Co-Direktor des Wilhelm-MertonZentrums der Goethe-Universität Frankfurt, welches das Kolloquium traditionell
ausrichtet. Es folgten Fachvorträge und Diskussionen zum Steuerrecht, Privatrecht,
Arbeitsrecht, wie auch zur Freizügigkeit in der EU. Das Kolloquium ist nach Walter
Hallstein benannt, dem ehemaligen Rektor der Goethe-Universität und ersten
Präsidenten der Europäischen Kommission.
Vorschau
Auf folgende Tagesordnungspunkte von Sitzungen der nächsten zwei Wochen wird
insbesondere hingewiesen:
Europäische Kommission
23.03.
24.03.
25.03.
26.03.
Jahresbericht 2014 über unsichere Produkte
Statistiken zur Straßenverkehrssicherheit 2014
Orientierungsdebatte über die digitale Binnenmarkt-Strategie
Paket Sitzung zu Vertragsverletzungsverfahren gegen
Mitgliedstaaten
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
die
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Europäisches Parlament
25.03.
Plenarsitzung
Paket zur Europäischen Nachbarschaftspolitik
Steuerpolitik
Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an
die Globalisierung
Jährlicher Steuerbericht
Mindestlöhne im Straßengüterverkehr
Ausschuss der Regionen
Vom 23.03. – 01.04.2015 finden im AdR keine Sitzungen statt.
Europäischer Gerichtshof
24.03.
Mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-362/14 Schrems
Übermittlung von Facebook-Daten in die USA
26.03.
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-67/14
Alimanovic
Sozialleistungen für arbeitssuchende Unionsbürger
26.03.
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-316/13 Fenoll
Bezahlter Jahresurlaub für Menschen mit Behinderung, die in einem
französischen Zentrum für „Hilfe durch Arbeit“ untergebracht sind
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In der Zeit vom 30.03. - 10.04.2015 sind Gerichtsferien.
Der nächste Bericht aus Brüssel erscheint am 02.04.2014.
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
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Abkürzungsverzeichnis
Europäisches Parlament
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und
Demokraten im Europäischen Parlament
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Fraktion der Grünen /Freie Europäische Allianz
Europäische Konservative und Reformisten
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken
/Nordische Grüne Linke
Fraktion „Europa der Freiheit und der direkten Demokratie“
EVP
S&D
Fraktionslos
EU-Mitgliedstaaten
Belgien
Bulgarien
Dänemark
FL
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
DEU
EST
FIN
FRA
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
GRI
IRL
ITL
KRO
LET
LIT
LUX
MTA
NDL
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
AUT
POL
PTL
ROM
SWE
SLK
SLO
ESP
CZR
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
HUN
GBR
CYP
ALDE
GRÜNE
ECR
GUE
EFDD
BEL
BUL
DNK
Bericht aus Brüssel 06/2015 vom 20.03.2015
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