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Anlage III - Vorlage zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Nutzenbewertung nach
§ 35a SGB V und Kosten-Nutzen-Bewertung
nach § 35b SGB V
Datum
26.05.2015
Stellungnahme zu
Ramucirumab
Stellungnahme von
DGVS
Die Stellungnahme inkl. der Literatur im Volltext und weiterer Anhänge ist dem G-BA elektronisch zu übermitteln. Das ausgefüllte Dokument ist dem G-BA im Word-Format einzureichen.
Bitte verwenden Sie zur Auflistung der zitierten Literatur eine nummerierte Referenzliste und
behalten Sie diese Nummerierung bei der Benennung der Dateien bei.
Stellungnahme zu allgemeinen Aspekten
Stellungnehmer: Prof. Markus Möhler, Mainz
Allgemeine Anmerkung
Ergebnis nach Prüfung
(wird vom G-BA ausgefüllt)
Insgesamt ist die Dossierbewertung sachlich und inhaltlich realistisch.
Die Endpunkte der beiden Studien sind klinisch sinnvoll gewählt, statistisch erreicht und zeigen eine klare Verbesserung des Überlebens:
RAINBOW-Studie
Das mediane Überleben war unter Ramucirumab + Paclitaxel mit 9,6
Monaten um 2,2 Monate statistisch signifikant länger, verglichen mit
Placebo + Paclitaxel (p=0,0169). Das Sterberisiko lag für die Patienten
in der Ramucirumab-Gruppe um 19% niedriger als mit Placebo (HR:
0,807 [0,678-0,962]). Die 6-Monats-Überlebensrate lag in der Ramucirumab + Paclitaxel-Gruppe ca. 15% höher als in der Placebo + Placitaxel-Gruppe.
REGARD-Studie
Das mediane Überleben war unter Ramucirumab + BSC-Behandlung
mit 5,2 Monaten um 1,4 Monate statistisch signifikant länger als unter
Placebo + BSC (p=0,0473). Das Mortalitätsrisiko lag für die Patienten in
der Ramucirumab + BSC-Gruppe um ca. 22% niedriger als in der Placebo + BSC-Gruppe (HR: 0,776).
Nach wichtigen 6 Monaten lag die Überlebensrate 10% höher unter
Ramucirumab + Paclitaxel.
Die kürzlich vom Cancer Research Committee der American Society of
Clinical Oncology (ASCO) vorgestellten Überlegungen zu “clinically meaningful outcomes” (CMO) und Analogien zu den Zulassungsentschei2
Stellungnehmer: Prof. Markus Möhler, Mainz
Allgemeine Anmerkung
Ergebnis nach Prüfung
(wird vom G-BA ausgefüllt)
dungen der EMA empfehlen, das Gesamtüberleben als Primärkriterium
zu betrachten. Eine HR ≤0,8 in Verbindung mit einem Überlebensvorteil
von 3 bis 6 Monaten sollte dabei je nach betrachteter Indikation als „minimale inkrementelle Verbesserung“ gegenüber Standardtherapie(n)
betrachtet werden (1, 2).
Hier zeigen beide Studien eine HR um 0,8 oder besser.
Das CMO-Konzept der ASCO weist außerdem darauf hin, dass die
Endpunktbetrachtungen indikationsspezifisch unter Berücksichtigung
der reellen Behandlungssituation vorgenommen werden sollten. Hier
können damit auch 1,5-2,2 Monate in der Zweittherapie als relevant
gelten.
Gemäß den Leitlinien und ihrer Evidenz-Grundlagen ist die Nutzbarkeit
der Substanz Ramucirumab mit der vorliegenden hohen Evidenz nach
den Oxford-Kriterien von diesen zwei ordentlich durchgeführten randomisierten Phase III-Studien klar gegeben. Dies wird in einem Update
der Leitlinie als Empfehlung aufgenommen werden (3).
Lebensqualität
Seitens der EMA und FDA werden patientenrelevante Endpunkte wie
Verbesserung der Lebensqualität und krankheitsbedingte Symptome als
„patient-reported outcomes“ (PRO) seit Juni 2014 stärker betrachtet (4,
5, 6).
Auch hier wurden in beiden Studien RAINBOW und REGARD patientenrelevante Endpunkte einschließlich Lebensqualität und Symptomkontrolle in adäquater Form für die Nutzenbewertung zur Verfügung
gestellt und aufwändige Erhebungen dieser Daten vorangebracht, was
zu honorieren ist (7, 8).
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Stellungnehmer: Prof. Markus Möhler, Mainz
Allgemeine Anmerkung
Ergebnis nach Prüfung
(wird vom G-BA ausgefüllt)
Vergleichbare eigene Lebensqualitätsstudien zur Erst- oder Zweitlinientherapie belegen die Qualität, aber auch den hohen Aufwand in der Beurteilung der Lebensqualität (9, 10).
Wie vergleichbar zu anderen Studien zeigen auch beide Studien RAINBOW und REGARD zwar Verzerrungen in den Auswertungen, aber
dadurch erneut positive korrelative Hinweise auf eine Effektivität von
Ramucirumab (11).
Ergebnisse zweier Studien (12, 13) verdeutlichen, dass der Einsatz von
Chemotherapien, aber auch weniger toxischer neuer Wirkstoffe mit fraglichem Nutzen, für den Patienten zu häufig am Lebensende in den letzten 2 bis 4 Wochen vor dem Tod erfolgt. Daraus resultieren die Verzögerung einer palliativ-medizinischen Betreuung und hohe Kosten für die
individuelle Patientenbetreuung als auch generell für das Gesundheitssystem. Die Beendigung der Chemotherapie innerhalb der letzten beiden Wochen eines Patienten gilt als Benchmark in der Qualitätsmessung der klinischen Praxis (Quality Oncology Practice Initiative) der
American Society of Clinical Oncology.
Hier stellt sich die prinzipielle Frage, ob Ramucirumab zu spät gegeben
werden könnte.
Diesbezüglich wurde vor allem ein statistisch signifikanter Vorteil in der
Subgruppe der Patienten mit einem ECOG-PS ≥1 (HR: 0,682 [0,5080,915]) und bei Patienten mit einem diffusen histologischen Subtyp (HR:
0,560 [0,366-0,857]) beobachtet.
In Deutschland schätzen die onkologischen Ärzte ihre Patienten realistisch ein und sind mit der ECOG-und Karnofsky-Einteilung vertraut. Eine
Umfrage der deutschen Onkologen zeigte, dass sie in der Nutzung von
Substanzen klar über evaluierbare Kriterien wie Alter und ECOG die
4
Stellungnehmer: Prof. Markus Möhler, Mainz
Allgemeine Anmerkung
Ergebnis nach Prüfung
(wird vom G-BA ausgefüllt)
Therapie der Patienten sinnvoll abwägen (14).
Auch daher ist die Zulassung der Mono- und Kombinationstherapie bei
Patienten mit gutem ECOG 0-1 zu vertreten.
Im Hinblick auf die aktuell deutlich limitierten vorhandenen Therapieoptionen ist das einzuführende Medikament Ramucirumab ein wichtiger
Fortschritt in der palliativen Versorgung der zu behandelnden Patienten.
Eine Ablehnung der Substanz wäre gemäß der vorliegenden Evidenzgrundlage und aus ethischer Sicht für Patienten in Deutschland nicht zu
vertreten.
Die beschriebenen Verzerrungen sind in dieser Indikation der Zweitlinientherapie mit schwierig zu selektionierenden und stratifizierbaren
Patienten immer wieder in Studien nachweisbar und schwierig zu vermeiden.
Insgesamt liegen nach meiner Auffassung klare und ausreichende Daten für die Wirksamkeit und Sicherheit in der Indikation vor.
Der abschließende Satz des Dossiers auf Seite 87 ist daher als kritisch
zu beurteilen und zu negativ formuliert.
(Bitte fügen Sie weitere Zeilen an, falls dies notwendig sein sollte.)
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Stellungnahme zu spezifischen Aspekten
Stellungnehmer:
Seite,
Stellungnahme mit Begründung sowie vorgeschlagene Änderung
Zeile
Ergebnis nach Prüfung
(wird vom G-BA ausgefüllt)
Falls Literaturstellen zitiert werden, müssen diese eindeutig benannt und im Anhang im Volltext beigefügt werden.
Anmerkung:
Vorgeschlagene Änderung:
Anmerkung:
Vorgeschlagene Änderung:
(Bitte fügen Sie weitere Zeilen an, falls dies notwendig sein sollte.)
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Literaturverzeichnis
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