Planzeichnung mit Festsetzungen

-An
51
6
1
50
19
B
LP
sen
der
19
57 / 38
g
-We
Feuerwache
ße
Noorstra
51
72
5
14
16
4
Muehle
nberg
1
2
1
27
7
L2
Parken
72
72
98
72
59
7
traß
Noors
e
44
23
44
22
D
43
79
44
26
72
27
110
Kreisbahnstraße
76
e
43
44
Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden
2.2
Schutzflächen
Anhang:
Pa
79
Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG
LPB IV
22
72
43
82
72
44
1
44
9
44
9
8
Eis
43
83
72
6
6036400
72
90
Aufgestellt:
Neumünster,
8. Kennzeichnung
10. Juni 2014
83
2
82
1
17
13
6
8
17
17
9
2
19
56
56
38
27
7
56
153
21
Fzur Eintragung in das Denkmalbuch vorgesehene
D
§ 9 Abs. 6 BauGB
i.V.m § 5 DSchG
24
6
Kulturdenkmale von
besonderer Bedeutung
Gasstraße
19
10
8
12
2
8 - 10
56
bereits
in das Denkmalbuch eingetragene
G
Gasstraße
Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung
56
B-Plan Nr. 65
B-Plan Nr. 62
5
44
D§
53
§ 9 Abs. 6 BauGB
i.V.m § 5 DSchG
7
9
11
35
3
17
Nutzungsschablone
42
45
43
44
IV. DARSTELLUNGEN OHNE NORMCHARAKTER
57
12
41
10.90 üNN
2.974
1.153
Art der Nutzung
46
189
12
40
40
235
8,70m
3.195
2
120
Flurgrenze
49
68
1
Flurstücksnummern
1
8,50m
6,00m
E
188
5
48
15
142
154
3
48
9.20 üNN
4.90 üNN
41
11.50 üNN
40
10
11
122
162
49
Hydrant
7
H
3.00 üNN
37
163
9
8
39
F G
E
0.50
D
C
Sekoreneinteilung gemäß DIN 45691 mit Bezugspunkt (UTM-Koordinaten)
und Emissionskontingent
(LEK) in dB(A) TAGS / NACHTS
Burgwall
57
87
A
6
B
2
14
7
38
171
1.75
Burgwall
3.25
Parkhaus
3.00
3.25
Burgwall
Es gilt die BauNVO
vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Es gilt die PlanzV vom 18.12.1990
1
2.50
3
55
5
Noorstraße
5
Werbeanlagen und Warenautomaten
2.1
2.2
2.3
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig.
Eckernförder Straße 212
Werbeanlagen dürfen nur an Gebäuden sowie an baulichen
Anlagen angebracht werden.
24119 Kronshagen
Werbeanlagen an einer Hausseite sowie an baulichen Anlagen dürfen eine Gesamtfläche von
3,0 m² nicht überschreiten.
Werbeanlagen dürfen die architektonische Gliederung der Fassade nicht überdecken. Sie
dürfen insbesondere die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten und nicht über
6036500
3,50 m über Gehwegoberkante hinausragen.
Bearbeiter:Gebäuden über die Traufe hinausragen.
Werbeanlagen dürfen nicht bei eingeschossigen
Wasserund
Kontor
GmbH
Werbeanlagen als Ausleger dürfen bis zu 0,8 m ausladen
und
0,2Verkehrsm breit sein.
Ihre
Fläche
Havelstraße
33
24539
Neumünster
darf 1,0 m² je Seite nicht überschreiten.
/ 260 27-0 - Fax.: 04321 / 260 27-99
Werbeanlagen mit wechselndem oder beweglichem Tel.:
Licht04321
sind unzulässig.
internet:
www.wvk.sh
- email: [email protected]
Warenautomaten dürfen nur in direkter Verbindung mit einem Gebäude aufgestellt
werden.
Pro Haus darf nur ein Warenautomat zum öffentlichen Verkehrsraum hin sichtbar angebracht
werden.
6036500
2.4
36
MI1
1
51
Parkdeck
50
B
32553850,00 / 6036495,00
6
51
19
57 / 38
8
Ste
i
51
72
5
2.5
2.6
Steindamm
nd
am 2.7
m
2.8
2.9
aße
r
t
s
r
o
No
72
Feuerwache
traß
Noors
12
e
BIG-STÄDTEBAU GmbH
72
78
48
Auftraggeber:
2.
51
7
99
94
Lärmtechnische Untersuchung
Aufstellung des B-Planes Nr. 65
in der Stadt Eckernförde
Teil 2: Gewerbelärm nach DIN 45691
14
72
C
72
97
98
7
rstraße
72
[9]
43
110
Anhang:
Kreisbahnstraße
76
44
43
44
2.2
D
23
79
22
72
72
44
72
Empfohlene Festsetzungen - B-Plan Nr. 65
68
113
26
111
Eis
72
6
72
s
hn
ba
en
5
6036400
32
112
Flächenbezeichnung
Parkdeck
tre
x-Koordinate
32553813,55
32553859,43
32553880,77
32553889,85
32553832,83
72
y-Koordinate
6036503,87
6036514,59
6036519,47
6036480,10
6036469,57
63
32554000
32553900
1
32553800
9
82
e
ck
43
44
Bei Bau- und Erdarbeiten ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren, wenn Hinweise auf
Altablagerungen gefunden werden.
3.
Archäologische Funde
3.1
Bei Bodeneingriffen ist das Archäologische Landesamt frühzeitig zu beteiligen.
4.
Versorgungsanlagen
4.1
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch die
Baumpflanzungen dürfen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der
Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden.
5.
Belange der Schifffahrt
5.1
Durch die Lage des Plangebiets ist sicherzustellen, dass durch die Baukörper, durch
Lichtanlagen, durch Werbung o.a. die Seeschifffahrt nicht beeinträchtigt werden kann.
Anlagen und ortsfeste Einrichtungen aller Art dürfen daher gem. § 34 Abs. 4
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) weder durch ihre Ausgestaltung noch durch Ihren
Betrieb zu Verwechselungen mit Schifffahrtzeichen Anlass geben, deren Wirkung
beeinträchtigen, deren Betrieb behindern oder die Schiffsführer durch Blendwirkung,
Spiegelung oder anders irreführen oder behindern.
Von den Wasserstraßen aus dürfen weder rote, gelbe, grüne oder blaue noch mit
Natriumdampf-Niederdrucklampen direkt leuchtende oder indirekt beleuchtete Flächen
sichtbar sein.
5.2
6.
Gleisanlagen der DB
6.1
Durch den geplanten Fuß-und Radweg dürfen die Sicherheit und der Betrieb des
Eisenbahnverkehrs auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört
werden. Zur Abwehr vor Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb hat der Antragsteller auf seine
Kosten, soweit nicht vorhanden, an der Grundeigentumsgrenze zum Bahngelände hin eine
mindestens 1,20m hohe, wehrhafte und lückenlose Einfriedung mit Blendschutz
herzustellen, dauernd zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen
und Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase,
Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.). Gegen
die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der
Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vor
zusehen.
6.2
3
A
Gebäude Bestand
Altlasten
2.1
1
13
GrundflächenBauweise
zahl
13
15
1.4.2 Solar- und Photovoltaikanlagen / Antennenanlagen
Solar- und Photovoltaikanlagen an Außenwandflächen sind unzulässig.
Antennenanlagen an den Außenwandflächen sind an den straßenzugewandten
Fassaden unzulässig.
1.5 Wandöffnungen
1.5.1 Fenster- und Türöffnungen
Fenster- und Türöffnungen müssen stehende Formate erhalten.
Stehende Formate können auch durch Gliederungselemente geschaffen werden.
Maßstab 1:1000
Diese Vorschrift gilt nicht für Schaufenster.
1.5.2 Schaufenster
0 5 10
20
30
40
m
Die Breite der Schaufensteröffnungen darf maximal 3,00 m betragen.
Bei größeren
Öffnungen sind senkrechte Gliederungselemente (z.B. Mauerwerk, Stahl, Holz)
anzuordnen.
47
9
57
57
6036400
Aufgestellt:
Neumünster,
10. Juni 2014
16.
Die B-Plansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Eckernförde, den ...................
Hochwasserrisikogebiet
2.
1.4 Außenwandflächen
1.4.1 Material Außenwandflächen
Außenwandflächen sind in Sichtmauerwerk auszuführen, zu verputzen oder zu schlämmen.
Für Putzflächen und geschlämmte Flächen sind helle Farbtöne mit einem Remissionswert
gleich/größer 30 zu verwenden. Dunklere Farbtöne sind für untergeordnete Bauteile wie
gliedernde Fassadenelemente zulässig, ebenso für Sockelflächen.
...…...........................................................
...…...........................................................
Bürgermeister Sibbel
17.
Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft
erteilt, sind am 16.04.2015 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die
Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich
ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüchen geltend zu machen und das
Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls
hingewiesen. Die Satzung ist mithin am 17.04.2015 in Kraft getreten.
Eckernförde, den ...................
..…...........................................................
Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 LBO wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung
vom 29.01.2015 folgende Satzung über den B-Plan Nummer 65 „Noorstraße - Burgwall“ , bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen:
SATZUNG DER STADT ECKERNFÖRDE
ÜBERSICHTSPLAN
M 1:5.000
Grünanlage
Unland
Grünanlage
P
Grünanlage
P
Pfe
rde
Streck
enba
ma
rkt
chsga
ng
Pfer
dem
arkt
Tankstelle
Sch
Flur 8
Gemarkung Eckernförde
ücke
iffbr
Gemeinde Eckernförde, Stadt
Innenhafen
7.
Artenschutz
7.1
Keine Rodung von Gehölzen und kein Abriss von Gebäuden in der Brutzeit (März bis
September - allgemein gültige Regelung § 39 BNatSchG bzw. § 27a LNatSchG) bzw. in der
Aufenthaltszeit von Fledermäusen in ihren Sommerquartieren (März bis Oktober); diese
Maßnahme entfällt, wenn kurz vor der Rodung bzw. vor dem Abriss der Nachweis erbracht
wird, dass keine Vogelbruten in den Gehölzen bzw. Fledermäuse in den Gebäuden
vorhanden sind.
Gasstraße
Kray en
bergsga
ng
Zw
eit
er
Ste
g
Jens-Kruse-Schule
Burgwall
Ste
ind
am
m
Feuerwache
Flur 9
Gemarkung Eckernförde
Gemeinde Eckernförde, Stadt
ße
Noorstra
N
P
traße
Noors
P
P
Ott
ße
estra
Langebrückstraße
Kirchplatz
col
St- Ni
32
Ga
eht
jes
tr a
ße
25
Unland
Eckernförde, den ...................
ße
23
Die Ratsversammlung hat den B-Plan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am 29.01.2015 als Satzung
beschlossen und die Begründung durch (einfachen) Beschluss gebilligt.
r Stra
§ 9 Abs. 6 BauGB
i.V.m § 5 DSchG
152
56
45
15.
Kiele
K
56
Die Ratsversammlung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am
29.01.2015 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
e
46
14.
aß
1
...…..........................................................
nstr
(einfache) Kulturdenkmale, nicht in das Denkmalbuch
eingetragen
73
1.1. Eine Teilfläche des Plangebietes wird gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB als Fläche, deren
Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. In diesem
Bereich ist im Vorfeld von baulichen Maßnahmen, die den Erdboden berühren oder in ihn
eingreifen (z.B. jegliche Erdarbeiten, Flächenentsieglungen oder Gründungsarbeiten) eine
frühzeitige Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde herbeizuführen, um Art und
Ausmaß erforderlicher Untersuchungen, Maßnahmen und/oder die Entsorgung von
kontaminierten Flächen festzulegen.
traße
56
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
ra-S
-Cla
Frau
23
Eckernförde, den ...................
ah
isb
11
6036600
22
Der katastermäßige Bestand am 16.01.2015 sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung werden als
richtig bescheinigt.
Kre
STRASSENSCHNITT A-A M1:250
43
33
9
5
1.
in dB(A) TAGS / NACHTS
Straßenfassaden mit einer Breite von mehr als 15,00 m sind mindestens alle 10,00 m in
Fassadenabschnitte zu untergliedern. Die Gliederung kann durch Vor- oder Rücksprünge,
6036600
Pfeilervorlagen, andere Bauteile oder Gestaltungselemente erfolgen.
Gaehtjestraße
2
30
13.
eg
n-W
13
III. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
20
KENNZEICHNUNGEN
(§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB)
1.3 Gliederung der Fassaden
26
Eckernförde, den ...................
erse
And
26
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß §4(2) BauGB am
11.11.2014 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
tian-
18
56
12.
hris
s-C
43
Das auf dem Stadtwerkegrundstück vorhandene Gebäude der Gasübergabeanlage
beherbergt einen Ausbläser, zu welchem gemäß der Vorschrift G442 des DVGW (Deutscher
Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.) ein Sicherheitsradius von 2,80 m zur Vermeidung
von Gefahren eingehalten werden muss.
Die Summe der Breiten von Dachgauben und Dachaufbauten darf nicht größer als die halbe
zugehörige Trauflänge sein.
25
4
Der Entwurf des B-Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom
14.11.2014 bis zum 28.11.2014 nach § 3 (2) BauGB während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) im Stadtbauamt Eckernförde zur Einsicht erneut
öffentlich ausgelegen.
Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich
oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am 06.11.2014 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht.
und
Katts
56
Die geneigten Dachflächen des Hauptdaches
sind mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den
Geltungsbereich B-Plan Nr. 65
Farben rot bis rotbraun, bzw. anthrazit/schwarz
auszuführen.
Baugrenze
Glänzende Dachmaterialien sowie eine
Dacheindeckung
der
Hauptdachflächen
in
Umgrenzung der Flächen für besondere
Anlagen
und
Vorkehrungen
zum
Schutz vor schädlichen
Umweltmetallischer Ausführung (bspw. Zink,
Kupfer,
Aluminium)
sind
unzulässig.
einwirkungen im Sinne des BImSchG
L 27
(§9 Abs. 1 Nr.Dachflächen
24 und Abs. 4 BauGB)die Verwendung von Glas als
Ausnahmsweise
kann bei untergeordneten
Sektoreinteilung
DIN 45691
Dachmaterial zugelassen werden.
EK)
20
994
72
Die nachfolgend genannten gestalterischen Festsetzungen Ziffern 1.2 bis 1.5 gelten nicht
für das geplante Parkhaus.
1.2.4 Dachgauben / Dachaufbauten57 / 38 Emissionskontingent (L
16
50
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Bezugspunkt (UTM-Koordinaten)
56
20
15
1.1
7
10
56
Von der Bebauung freizuhaltende Schutzflächen
1
17
11.
20
23
17
In der Ratsversammlung vom 03.11.2014 wurde die Überarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes mit der Begründung beschlossen und zur
erneuten Auslegung bestimmt.
10
52
29
II.734 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN
EK, zus,N
Gemarkung
Eckernförde
73
[dB(A)]
3
1. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen
0
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
2
991
16 Gemeinde 73Eckernförde, Stadt
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von
3
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a u.
Abs. 6 BauGB
16
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
992
10
72
11
§ 9 Abs. 1 Nr. 25b u. Abs. 6 BauGB
Erhaltung: Bäume
10.
Han
85
43
48
43
38
EK, zus,T
72
15
[dB(A)]
0
2
14
10
13
13
9
..…..........................................................
hn
43
78
A
B
C
D
E
F
G
Ende
[°]
77
104
135
247
345
13
51
Eckernförde, den ...................
ba
72
109
9
43
Anfang
[°]
51
77
104
135
247
345
13
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß §4(2) BauGB am
15.07.2014 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
en
100 m
Sektor
Immissionsorte außerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind nur Stadt Eckernförde – Aufstellung des B‐Planes Nr. 65 ‐ Lärmtechnische Untersuchung, Teil 2: Gewerbelärm 1.2.2 Dachneigung
Die Dachneigung der Hauptdächer muss mindestens 30° betragen.
1.2.3 Dachmaterial
Legende
17
9.
Eis
50
31
32554000
[7]
32553900
1
32553800
ake
10
43
75
11
Als Dachform der Hauptbaukörper sind ausschließlich Satteldächer zulässig.
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
1.
1.1. Entsprechend dem Sachstand zur Umsetzung der "Richtlinie über die Bewertung und das
Management von Hochwasserrisiken" - Hochwasserrichtlinie - 2007/60/EG werden alle
Bereiche unter NN + 3 m entsprechend Art. 5 der Richtlinie als potentiell signifikantes
Hochwasserrisikogebiet ausgewiesen. Bauverbote gemäß § 80 Abs. 1 LWG bestehen nicht.
1.2 Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz empfiehlt zur
Minimierung der Hochwassergefahren für bauliche Anlagen oder die Nutzung von
baulichen Anlagen in Hochwassergefährdeten Gebieten an der Ostsee die Einhaltung
folgender Grundsätze:
- Räume mit Wohnnutzung auf mindestens NN + 3,50 m
- Räume mit gewerblicher Nutzung auf mindestens NN + 3,00 m
- Lagerung wassergefährdender Stoffe auf mindestens NN + 3,50 m
- Erosionssichere Gründung gegen Unterspülung
- Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Haustechnikanlagen und Hausanschlüsse
- Einrichtungen gegen Rückstau in Ver- und Entsorgungsanlagen
- Vorkehrungen zur Sicherung gegen Auftrieb bei Lagerbehältern, Bauwerken etc.
- Vorkehrungen für Abwehrmaßnahmen (Abschotten von Tiefgaragen, Eingängen,
Kellern oder anderen tiefer liegenden Bereichen durch mobile
Hochwasserschutzwände, Dammbalken, Sandsäcke etc. )
- Ausweisung von Fluchtwegen, Fluchträumen oder höher gelegenen Sammelplätzen
auf mindestens NN + 3,50 m.
1.2 Dächer
Stadt Eckernförde – Aufstellung des B‐Planes Nr. 65 ‐ Lärmtechnische Untersuchung, Teil 2: Gewerbelärm 1.2.1 Dachform
Flur 8
31
43
72
39
63
9
Der Entwurf des B-Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom
21.07.2014 bis zum 20.08.2014 nach § 3 (2) BauGB während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) im Stadtbauamt Eckernförde zur Einsicht erneut
öffentlich ausgelegen.
Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich
oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am 11.07.2014 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht.
IV. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
1.
1.1 Parkhaus
§ 9 Abs. 7 BauGB
Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
2
72
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans
51
Zur Kompensation der zusätzlichen Versiegelungen im Plangebiet sind im direkt
angrenzenden Geltungsbereich des B-Plans Nr. 62 1.490 m² versiegelte Flächen zu
entsiegeln. Die Entsiegelungen sind im Frühjahr 2012 bereits erfolgt.
VI. HINWEISE
32554000
0
102
y-Koordinate 72
87
6036503,87
6036514,59
6036519,47
6036480,10
6036469,57
x-Koordinate
32553813,55
32553859,43
32553880,77
32553889,85
32553832,83
32553900
ahn
enb
Eis
e
ck
Norderh
82
Flächenbezeichnung
Parkdeck
1
72
114
tre
43
72
8
32
112
32553800
s
hn
ba
en
5
An der
0
bzgl. Gewerbelärm nach DIN 45691
72
Zus a tzkonti ngent Zus a tzkonti ngent LEK,T,zus
LEK,N,zus
L
LEK,N,zus
EK,T,zus
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
0
0
20
20
2
14
162
10
316
14
13
163
10
13
1016
13
9
1110
13
4.1 GFL
1: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger
Immissionsorte außerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen. Aufgestellt: Neumünster, 10. Juni 2014 4.2 GFL 2: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger
Aufgestellt: Neumünster, 10. Juni 2014 II. i.A. Katharina Schlotfeldt GESTALTERISCHE FESTSETZUNGENppa. Michael Hinz (§ 9 Abs. 4 BauGB, § 84 LBO Schl.-H.)
Wasser‐ und Verkehrs‐ Kontor i.A. Katharina Schlotfeldt ppa. Michael Hinz 1.Wasser‐ und Verkehrs‐ Kontor Baugestalterische
Festsetzungen
§ 9 Abs. 1 Nr. 24
und Abs. 4 BauGB
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere § 9 Abs. 6a BauGB
bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder
bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen
gegen Naturgewalten erforderlich sind (hier: Hochwasserrisikogebiet)
Ü
GERÄUSCHKONTINGENTIERUNG
111
43
41
4.
Empfohlene Festsetzungen - B-Plan Nr. 65
72
63
68
113
5
6036400
72
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 und
Abs. 6 BauGB
1
72
112
23
Anfa[°]
ng
[°]51
5177
77
104
135
104
247
135
345
247
13
345
13
A
B
C
D
E
F
G
Ende
Ende
[°]
[°]
77
77
104
104
135
247
135
345
247
13
345
51
13
3.1
V.
Erstreckt sich die Betriebsfläche eines Vorhabens über mehrere Teilflächen, so 3.8 Erstreckt
sich die Betriebsfläche eines Vorhabens über mehrere Teilflächen, so
ist dieses Vorhaben dann zulässig, wenn der sich ergebende Beurteilungspegel Erstreckt sich die Betriebsfläche eines Vorhabens über mehrere Teilflächen, so ist dieses
Vorhaben dann zulässig, wenn der sich ergebende Beurteilungspegel
nicht größer ist, als die Summe der sich aus den Emissionskontingenten erge‐
nicht
größer
ist, als die Summe der sich aus den Emissionskontingenten
ist dieses Vorhaben dann zulässig, wenn der sich ergebende Beurteilungspegel ergebenden
Immissionskontingente.
benden Immissionskontingente. nicht größer ist, als die Summe der sich aus den Emissionskontingenten erge‐
3.9. Bei Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind nur
benden Immissionskontingente. Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind nur Immissionsorte
außerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen.
BauGB
72
54
72
32
5
D
44
72
111
ass
44
15
98
str
43
72
55
6
[9]
9
A
B
C
D
E
F
G
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 u. 22 BauGB
Lärmtechnische
Untersuchung
Stellplätze, Garagen
und Gemeinschaftsanlagen
des B-Planes
Nr. 65
StAufstellung
Zweckbestimmung:
Stellplätze
in der Stadt Eckernförde
GFL 2: Gewerbelärm
Mit Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten
§ 9 Abs. 1 Nr. 21
Teil
nach
DIN 45691zu belastende Fläche
72
68
72
113
hn
rstraße
72
44
72
97
tio
n
44
C
a
isb
7
44
§ 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen,
72
Kre
13
26
Na me
Ri chtungs
s ektor
Anfa ng
Na me
7. Sonstige Planzeichen
99
72
110
94
43
76
[9]
11
92
44
§ 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
Havelstraße 33 - 24539 Neumünster
Tel.: 04321 / 260 27-0 - Fax.: 04321 / 260 27-99
Zweckbestimmung:
Parken
internet: www.wvk.sh - email: [email protected]
72
99
72
94
Ri chtungs s ektor
Zweckbestimmung:
Parkhaus
Wasser- und VerkehrsKontor GmbH
Parkhaus
72
97
A
15
15
Bearbeiter:
am
m
Erhaltung und Pflanzung außerhalb des Plangebietes
8.
...…..........................................................
Emissssiions
ons konti ngent EK [dB(A)]
Emi
ngent EK [dB(A)]
TAG
NACHT
TAG
NACHT
57
38
57
38
Für die
im Lageplan dargestellten Sektoren A bis G erhöhen sich die
Für die im Lageplan dargestellten Sektoren A bis G erhöhen sich die Emissions‐
Für die im Lageplan dargestellten Sektoren A bis G erhöhen sich die Emissions‐
Emissionskontingente
LEK
um
die
in der folgenden
Tabelle dargestellten
kontingente um die die in in der folgenden Tabelle dargestellten kontingente LEKL EKum der Tabelle dargestellten Zusatzkontin‐
Zusatzkontin‐
Zusatzkontingente
LEK,zus.
Die folgenden Prüfung der
planungsrechtlichen
Zulässigkeit des
gente LEK,zus. Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens Vorhabens
erfolgt
nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und
. Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens gente LEK,zus
erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für (7) für
Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen
erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für ist. Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen ist. Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen ist. 72
92
43
88
ind
nd
am
m
C
traße
s
r
o
o
N
48
12
12
72
94
6036500
4
Ste
Steindamm
vorgesehene Fußgängerund Radfahrerbrücke
78
Feuerwache
92
8
3
Ste
i
8
48
12
3.7
6. Besonderer Nutzungszweck von Flächen, der durch besondere städtebauliche
Gründe erforderlich wird
144
46
84
B
72
78
51
32553850,00 / 6036495,00
5
6
51
8
Parkhaus
MI1
B
V
Ü
e
Noorstraß
43
90
MI1
51
48
9
46
16
Parkdeck
50
Zweckbestimmung: Gas
Zweckbestimmung: Fernwärme
36
1
36
rkdeck
PaPa
rkdeck
BIG-STÄDTEBAU GmbH
Eckernförder Straße 212
24119 Kronshagen
(Hafen)
IV
Tei
ä che
Tei
l fll äflche
ta
1
14
51
7
§ 9 Abs. 1 Nr. 12 u. Abs. 6 BauGB
Auftraggeber:
5
7
40
m
Zweckbestimmung: Elektrizität
D§
FL 2
30
Fläche für Versorgungsanlagen
1
32553850,00 / 6036495,00
tian
45
6
Burgwall
51
18
20
7
B
LP
51
20
14
5
G
5 10
57
14
57
87
38
3
55
5
46
15
171
55
errun
Apsp 1 er)
(Poll
3
6
38
g
Burgwall
hris
49
55
2
171
0
3.
In der Ratsversammlung vom 07.07.2014 wurde die Überarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes mit der Begründung beschlossen und zur
erneuten Auslegung bestimmt. Die Ratsversammlung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange am 07.07.2014 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
g
s-C
49
56
6036500
9
87
6
Burgwall
163
39
8
Flur 4
Jens-Kruse-Schule
Gemarkung Eckernförde
49
Gemeinde Eckernförde,Stadt
60
Han
32
39
g
162
37
Parken
2
3
49
7
A
8
66
163
A
Als Ersatz für die entfallenden Bäume im Plangebiet sind im direkt angrenzenden
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 62 23 mittel- bis großkronige Laubbäume zu pflanzen. Bei
Abgang sind sie durch standortgerechte Bäume zu ersetzen.
7.
sber
37
nd
Maßstab
1:1000
Abwasserbeseitigung
sowie für Ablagerungen
Erhaltung und Pflanzung außerhalb des Plangebietes
2.1
...…..........................................................
Peter
7
la
GRZ 0,6
122
49
49
Un
65
49
188
40
H
162
11
5. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und
1
3
2.
Eckernförde, den ...................
pf
49
68
122
3
Die im Teil A (Planzeichnung) dargestellten, vorhandenen Bäume sind dauerhaft zu
erhalten und sachgerecht zu pflegen. Bei Abgang sind sie durch standortgerechte
Bäume zu ersetzen.
Im Bereich des Anpflanzgebotes parallel zur Straße "Burgwall" sind 7 mittelkronige
Laubbäume zu pflanzen und sachgerecht zu pflegen. Bei Abgang sind sie durch
standortgerechte Bäume zu ersetzen.
nko
10
68
St
40
189
40
MI
A1
Erhaltung und Pflanzung im Plangebiet
1.1
hse
48
1
1.
Oc
188
E
120
40
12
235
13
40
41
1
41
2
189
ke
ts
64
49
MI2
235
48
Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluß anderer Flächen an die Verkehrsflächen
hier: Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
42
43
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 (2) BauGB am
29.04.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
an
g
40
Straßenbauwerk: Überbauung, Brücke
15
44
142
46
47
10
4
49
46
12
49
45
120
1
G
1
2
Zweckbestimmung: Fuß- und Radweg
57
13
57
15
57
12
5
53
9
48
GFL1
3
5
7
9
2
13
15
6.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
ge
ls
142
48
1
41
11
41
Gasstraße
42
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
57
57
Der Entwurf des B-Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben
in der Zeit vom 29.04.2013 bis zum 28.05.2013 nach § 3(2) BauGB während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag und
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) im Stadtbauamt Eckernförde zur
Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden können, am 18.04.2013 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht.
Vo
12
56
35
5
56
44
43
44
47
m
,00
E
45
Straßenbegrenzungslinie
5.
L 27
10
8 - 10
50
20
24
6
§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 u. Abs. 6 BauGB
Die Ratsversammlung hat am 15.04.2013 den Entwurf des B-Planes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die
Ratsversammlung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am
15.04.2013 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
Mühle
nberg
F
53
23
17
4. Verkehrsflächen
4.
7
7
9
11
57
8
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 (1) i.V.m. § 3 (1)
BauGB am 01.03.2012 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
L2
G
5
44
35
152
25
57
7
3.
aß
e
Gasstraße
d
12
56
32
3
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
i.v.m. § 23 BauNVO
1
6
56
20
153 4
26
57
19
2
Gasstraße
56
45
Baugrenze
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) 1 BauGB wurde vom 12.03. - 21.03.2012 durchgeführt. Darüber hinaus fand am
14.03.2012 ein öffentlicher Anhörungstermin statt.
str
8 - 10
3
2
In den als LPB IV und LPB V festgesetzten Bereichen sind zur Einhaltung
unbedenklicher Innenraumpegel für alle nach DIN 4109 schutzbedürftigen
Aufenthaltsräume an den straßenseitigen sowie senkrecht zu diesen verlaufenden
Fassaden bezogen auf Noorstraße/ Gaethjestraße passive
Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der DIN 4109 für alle Geschosse
vorzusehen.
3.2 Für die von der Noorstraße abgewandten Fassaden kann bei offener Bebauung
der nächste kleinere Lärmpegelbereich oder bei geschlossener Bebauung der
übernächste kleinere Lärmpegelbereich gewählt werden.
3.3 Die betroffenen Fassaden sind entsprechend der genannten Lärmpegelbereiche
3 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 14 der DIN 4109
mit den dort genannten erforderlichen Schalldämmmaßen
auszuführen 3 Zusammenfassung und Empfehlung (siehe Tabelle 8, DIN 4109). Die Schalldämmmaße sind durch alle Seite 14 Außenbauteile eines Raumes gemeinsam zu erfüllen und in Abhängigkeit des
der Außenwandfläche zur Grundfläche gegebenenfalls mit
3.3 Verhältnisses
Empfehlung 3.3
Empfehlung zu versehen (siehe Tabelle 9, DIN 4109).
Korrekturfaktoren
3.4
Die Berechnung des zu erbringenden bewerteten Schalldämmmaßes der
Es ist die Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 [3] im B‐Plan Nr. 65 empfehlenswert. Es ist die Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 [3] im B‐Plan Nr. 65 empfehlenswert. Umfassungsbauteile eines Raumes ist jeweils für das tatsächliche Objekt durch
Die Empfehlung wird in Form eines Festsetzungstextes formuliert. In der Planzeichnung sind die Gren‐
Die Empfehlung wird in Form eines Festsetzungstextes formuliert. In der Planzeichnung sind die Gren‐
einen Sachverständigen (Architekt, Bauphysiker) zu berechnen.
zen der betrachteten Teilflächen sowie der Referenzpunkt festzusetzen. 3.5 zen der betrachteten Teilflächen sowie der Referenzpunkt festzusetzen. Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch
einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere oder alternative
Innerhalb des B‐Planes Nr. 65 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Maßnahmen
ausreichen.
Innerhalb des B‐Planes Nr. 65 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren 3.6 Innerhalb
des
B‐Planes Nr. 65 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren
Lärmemissionen so weit begrenzt sind, dass die in der folgenden Tabelle ange‐
Lärmemissionen so weit begrenzt sind, dass die in der folgenden Tabelle ange‐
Lärmemissionen so weit begrenzt sind, dass die in der folgenden Tabelle
gebenen Emissionskontingente L
EK
gemäß DIN 45691 tags (06.00 ‐ 22.00 Uhr) gebenen Emissionskontingente L
EK gemäß DIN 45691 tags (06.00 ‐ 22.00 Uhr) angegebenen
Emissionskontingente
LEK gemäß DIN 45691 tags (06.00 - 22.00
und nachts (22.00 – 06.00 Uhr) nicht überschritten werden. Die Prüfung der und nachts (22.00 – 06.00 Uhr) nicht überschritten werden. Die Prüfung der Uhr) und nachts (22.00 - 06.00 Uhr) nicht
überschritten werden. Die Prüfung
der Einhaltung erfolgt nach der DIN 45691, Abschnitt 5. Einhaltung
erfolgt nach der DIN 45691, Abschnitt 5.
Einhaltung erfolgt nach der DIN 45691, Abschnitt 5. 2.
III. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN
Lärmschutzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
3.1
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
i.v.m. § 23 BauNVO
Baulinie
Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Ratsversammlung vom 03.11.2010.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im Amtsblatt der Stadt Eckernförde am 08.11.2010
erfolgt.
tje
56
4656
10
8
5
2.9
1.
eh
22
1
1
4 1
57 / 338 Emissionskontingent (LEK) in dB(A) TAGS / NACHTS
3.
2.4
VERFAHRENSVERMERKE
Ga
0m
9
26
2
24
6
5,0
lan
25
56
30
F
Un
56
1821
23
1
6036600
Gaehtjestraße
2.2
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
i.v.m. § 22 BauNVO
geschlossene Bauweise
g
Bezugspunkt (UTM-Koordinaten)
se
56
43
§ 5 Abs. 2 Nr. 1,
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
i.v.m. § 16 BauNVO
Grundflächenzahl,
als Höchstmaß
17
2
19
7
56
16
152
5
12
20
15
32
8
17
9
23
Die maximale Höhe des geplanten Parkhauses wird folgendermaßen festgesetzt:
- entlang des Burgwalls als Höchstmaß OK Gebäude 10,90 m über NN
- entlang der Noorstraße als Höchstmaß OK Gebäude 9,20 m über NN.
Für das Mischgebiet MI1 wird entlang der Noorstraße eine max. Firsthöhe von 12,20 m
über NN, sowie entlang der Gaehtjestraße eine max. Firsthöhe von 12,70 m über NN
festgesetzt. Entlang des Burgwalls wird die Bebauung des MI1 mit einer max. Firsthöhe
von 13,40 m über NN begrenzt.
tras
22
1
m
,50
70
26
2
30
56
38
45
49
67
26
2.1
2.7
2.8
Sektoreinteilung DIN 45691
jes
31
18
4
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
Baugrenze
17
10
25
2.
Mischgebiet
MI
GRZ
1
7
17
6
2.5
2.6
3. Bauweise
dem
arkt
21
49
Unland
17
8
153
In dem Mischgebiet MI1 sind die sonst gemäß § 6 (2) BauNVO zulässigen Tankstellen,
Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten nicht zulässig.
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
i.v.m. § 6 BauNVO
Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG
4 (§9 Abs.
5 1 Nr. 24 und Abs. 4 BauGB)
Pfer
1
Flur 8
Gemarkung Eckernförde
Gemeinde Eckernförde,Stadt
56
56
56
74
7
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 5 BauNVO)
1.1
Geltungsbereich B-Plan Nr. 65
27
227
17
56
20
1.
2. Maß der baulichen Nutzung
L 27
59
11
20
52
23
56
2
16
1
15
5
19
0m
6,0
2
Ga
eht
jes
tr a
ße
46
56
39
9
3
16
29
56
56
17
19
226
18
144
59
56
43
6036600
49
9
17
1. Art der baulichen Nutzung
Legende
7
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig.
Werbeanlagen dürfen nur an Gebäuden sowie an baulichen Anlagen angebracht werden.
Werbeanlagen an einer Hausseite sowie an baulichen Anlagen dürfen eine Gesamtfläche von
3,0 m² nicht überschreiten.
Werbeanlagen dürfen die architektonische Gliederung der Fassade nicht überdecken. Sie
dürfen insbesondere die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten und nicht über
3,50 m über Gehwegoberkante hinausragen.
Werbeanlagen dürfen nicht bei eingeschossigen Gebäuden über die Traufe hinausragen.
Werbeanlagen als Ausleger dürfen bis zu 0,8 m ausladen und 0,2 m breit sein. Ihre Fläche
darf 1,0 m² je Seite nicht überschreiten.
Werbeanlagen mit wechselndem oder beweglichem Licht sind unzulässig.
Warenautomaten dürfen nur in direkter Verbindung mit einem Gebäude aufgestellt
werden.
Pro Haus darf nur ein Warenautomat zum öffentlichen Verkehrsraum hin sichtbar angebracht
werden.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1
4
12
3
10
9
161
59
15
56
50
16
6a
11
11
1
17
2
1
Werbeanlagen und Warenautomaten
2.1
2.2
2.3
I.
6
13
3
2.
I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
17
72
8
6
8
56
56
20
17
eht
160
59
52
21
11
2
10
13
159
59
137
59
49
50
17
6a
6b
12
13
1
15
1
25
56
40
71
10
14
15
38
20
23
7
56
10
52
16
37
EK, zus,N
Gemarkung Eckernförde
[dB(A)]
0
2
16 Gemeinde Eckernförde, Stadt
3
27
1631
13
10
11
25
29
n
ah
b
en
A
B
C
D
E
F
G
52
EK, zus,T20
[dB(A)]
0
m
2 6,00
14
10
13
13
9
39
13
Ende
[°]
77
104
135
247
345
13
51
Eis
Anfang
[°]
51
77
104
135
247
345
13
9
18
17
Flur
8
56
14
2
gang
Ga
23
17
70
10
23
19
31
31
Sektor
13
2
8
22
39
31
14
1
6
1
achs
15
35
52
16
5
1
32554000
0m
14
59
6
26
24
8
2
20
59
8
32553900
50
32553800
11,8
kenb
4
3
28
52
15
Strec
2
52
7
52
7
TEIL B - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
ZEICHENERKLÄRUNG
M 1:1000
251
13
125
59
126
59
5
t
37
31
14
59
9
32
39
N
34
13
1033
36
4
5
11
TEIL A - PLANZEICHNUNG
338
4
4
29
18
30
40
13
9
PPffee
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m
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k
a
7
422
52
6
P
20
690
29
7
12
500
662
48
29 663
665
4466
29 664 665 666
4444
29
29
667
29
29 666
29
29 667
29
2
56
50
10
Die Breite der Schaufensteröffnungen darf maximal 3,00 m betragen. Bei größeren
Öffnungen sind senkrechte Gliederungselemente (z.B. Mauerwerk, Stahl, Holz)
anzuordnen.
St.-Nicolai-Kirche
BEBAUUNGSPLAN NR. 65
„Noorstraße - Burgwall“
für das Gebiet südlich der Gasstraße, südlich und westlich des Burgwalls, nördlich
der Noorstraße und östlich der Bahnlinie Flensburg - Kiel
Stand: 20.04.2015
Planverfasser:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
petersen pörksen partner
Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
architekten + stadtplaner | bda
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a (3) BauGB
erneute Behördenbeteiligung gem. § 4a (3) BauGB
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
büro hamburg
pickhuben 4 | 20457 hamburg
tel. 040 / 360 98 46-0 | fax -99
büro lübeck
kanalstraße 52 | 23552 lübeck
tel. 0451 / 7 99 68-0 | fax -99