-An 51 6 1 50 19 B LP sen der 19 57 / 38 g -We Feuerwache ße Noorstra 51 72 5 14 16 4 Muehle nberg 1 2 1 27 7 L2 Parken 72 72 98 72 59 7 traß Noors e 44 23 44 22 D 43 79 44 26 72 27 110 Kreisbahnstraße 76 e 43 44 Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden 2.2 Schutzflächen Anhang: Pa 79 Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG LPB IV 22 72 43 82 72 44 1 44 9 44 9 8 Eis 43 83 72 6 6036400 72 90 Aufgestellt: Neumünster, 8. Kennzeichnung 10. Juni 2014 83 2 82 1 17 13 6 8 17 17 9 2 19 56 56 38 27 7 56 153 21 Fzur Eintragung in das Denkmalbuch vorgesehene D § 9 Abs. 6 BauGB i.V.m § 5 DSchG 24 6 Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung Gasstraße 19 10 8 12 2 8 - 10 56 bereits in das Denkmalbuch eingetragene G Gasstraße Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung 56 B-Plan Nr. 65 B-Plan Nr. 62 5 44 D§ 53 § 9 Abs. 6 BauGB i.V.m § 5 DSchG 7 9 11 35 3 17 Nutzungsschablone 42 45 43 44 IV. DARSTELLUNGEN OHNE NORMCHARAKTER 57 12 41 10.90 üNN 2.974 1.153 Art der Nutzung 46 189 12 40 40 235 8,70m 3.195 2 120 Flurgrenze 49 68 1 Flurstücksnummern 1 8,50m 6,00m E 188 5 48 15 142 154 3 48 9.20 üNN 4.90 üNN 41 11.50 üNN 40 10 11 122 162 49 Hydrant 7 H 3.00 üNN 37 163 9 8 39 F G E 0.50 D C Sekoreneinteilung gemäß DIN 45691 mit Bezugspunkt (UTM-Koordinaten) und Emissionskontingent (LEK) in dB(A) TAGS / NACHTS Burgwall 57 87 A 6 B 2 14 7 38 171 1.75 Burgwall 3.25 Parkhaus 3.00 3.25 Burgwall Es gilt die BauNVO vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Es gilt die PlanzV vom 18.12.1990 1 2.50 3 55 5 Noorstraße 5 Werbeanlagen und Warenautomaten 2.1 2.2 2.3 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Eckernförder Straße 212 Werbeanlagen dürfen nur an Gebäuden sowie an baulichen Anlagen angebracht werden. 24119 Kronshagen Werbeanlagen an einer Hausseite sowie an baulichen Anlagen dürfen eine Gesamtfläche von 3,0 m² nicht überschreiten. Werbeanlagen dürfen die architektonische Gliederung der Fassade nicht überdecken. Sie dürfen insbesondere die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten und nicht über 6036500 3,50 m über Gehwegoberkante hinausragen. Bearbeiter:Gebäuden über die Traufe hinausragen. Werbeanlagen dürfen nicht bei eingeschossigen Wasserund Kontor GmbH Werbeanlagen als Ausleger dürfen bis zu 0,8 m ausladen und 0,2Verkehrsm breit sein. Ihre Fläche Havelstraße 33 24539 Neumünster darf 1,0 m² je Seite nicht überschreiten. / 260 27-0 - Fax.: 04321 / 260 27-99 Werbeanlagen mit wechselndem oder beweglichem Tel.: Licht04321 sind unzulässig. internet: www.wvk.sh - email: [email protected] Warenautomaten dürfen nur in direkter Verbindung mit einem Gebäude aufgestellt werden. Pro Haus darf nur ein Warenautomat zum öffentlichen Verkehrsraum hin sichtbar angebracht werden. 6036500 2.4 36 MI1 1 51 Parkdeck 50 B 32553850,00 / 6036495,00 6 51 19 57 / 38 8 Ste i 51 72 5 2.5 2.6 Steindamm nd am 2.7 m 2.8 2.9 aße r t s r o No 72 Feuerwache traß Noors 12 e BIG-STÄDTEBAU GmbH 72 78 48 Auftraggeber: 2. 51 7 99 94 Lärmtechnische Untersuchung Aufstellung des B-Planes Nr. 65 in der Stadt Eckernförde Teil 2: Gewerbelärm nach DIN 45691 14 72 C 72 97 98 7 rstraße 72 [9] 43 110 Anhang: Kreisbahnstraße 76 44 43 44 2.2 D 23 79 22 72 72 44 72 Empfohlene Festsetzungen - B-Plan Nr. 65 68 113 26 111 Eis 72 6 72 s hn ba en 5 6036400 32 112 Flächenbezeichnung Parkdeck tre x-Koordinate 32553813,55 32553859,43 32553880,77 32553889,85 32553832,83 72 y-Koordinate 6036503,87 6036514,59 6036519,47 6036480,10 6036469,57 63 32554000 32553900 1 32553800 9 82 e ck 43 44 Bei Bau- und Erdarbeiten ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren, wenn Hinweise auf Altablagerungen gefunden werden. 3. Archäologische Funde 3.1 Bei Bodeneingriffen ist das Archäologische Landesamt frühzeitig zu beteiligen. 4. Versorgungsanlagen 4.1 Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch die Baumpflanzungen dürfen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. 5. Belange der Schifffahrt 5.1 Durch die Lage des Plangebiets ist sicherzustellen, dass durch die Baukörper, durch Lichtanlagen, durch Werbung o.a. die Seeschifffahrt nicht beeinträchtigt werden kann. Anlagen und ortsfeste Einrichtungen aller Art dürfen daher gem. § 34 Abs. 4 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) weder durch ihre Ausgestaltung noch durch Ihren Betrieb zu Verwechselungen mit Schifffahrtzeichen Anlass geben, deren Wirkung beeinträchtigen, deren Betrieb behindern oder die Schiffsführer durch Blendwirkung, Spiegelung oder anders irreführen oder behindern. Von den Wasserstraßen aus dürfen weder rote, gelbe, grüne oder blaue noch mit Natriumdampf-Niederdrucklampen direkt leuchtende oder indirekt beleuchtete Flächen sichtbar sein. 5.2 6. Gleisanlagen der DB 6.1 Durch den geplanten Fuß-und Radweg dürfen die Sicherheit und der Betrieb des Eisenbahnverkehrs auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden. Zur Abwehr vor Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb hat der Antragsteller auf seine Kosten, soweit nicht vorhanden, an der Grundeigentumsgrenze zum Bahngelände hin eine mindestens 1,20m hohe, wehrhafte und lückenlose Einfriedung mit Blendschutz herzustellen, dauernd zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen und Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.). Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vor zusehen. 6.2 3 A Gebäude Bestand Altlasten 2.1 1 13 GrundflächenBauweise zahl 13 15 1.4.2 Solar- und Photovoltaikanlagen / Antennenanlagen Solar- und Photovoltaikanlagen an Außenwandflächen sind unzulässig. Antennenanlagen an den Außenwandflächen sind an den straßenzugewandten Fassaden unzulässig. 1.5 Wandöffnungen 1.5.1 Fenster- und Türöffnungen Fenster- und Türöffnungen müssen stehende Formate erhalten. Stehende Formate können auch durch Gliederungselemente geschaffen werden. Maßstab 1:1000 Diese Vorschrift gilt nicht für Schaufenster. 1.5.2 Schaufenster 0 5 10 20 30 40 m Die Breite der Schaufensteröffnungen darf maximal 3,00 m betragen. Bei größeren Öffnungen sind senkrechte Gliederungselemente (z.B. Mauerwerk, Stahl, Holz) anzuordnen. 47 9 57 57 6036400 Aufgestellt: Neumünster, 10. Juni 2014 16. Die B-Plansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Eckernförde, den ................... Hochwasserrisikogebiet 2. 1.4 Außenwandflächen 1.4.1 Material Außenwandflächen Außenwandflächen sind in Sichtmauerwerk auszuführen, zu verputzen oder zu schlämmen. Für Putzflächen und geschlämmte Flächen sind helle Farbtöne mit einem Remissionswert gleich/größer 30 zu verwenden. Dunklere Farbtöne sind für untergeordnete Bauteile wie gliedernde Fassadenelemente zulässig, ebenso für Sockelflächen. ...…........................................................... ...…........................................................... Bürgermeister Sibbel 17. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, sind am 16.04.2015 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüchen geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am 17.04.2015 in Kraft getreten. Eckernförde, den ................... ..…........................................................... Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 LBO wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 29.01.2015 folgende Satzung über den B-Plan Nummer 65 „Noorstraße - Burgwall“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen: SATZUNG DER STADT ECKERNFÖRDE ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 Grünanlage Unland Grünanlage P Grünanlage P Pfe rde Streck enba ma rkt chsga ng Pfer dem arkt Tankstelle Sch Flur 8 Gemarkung Eckernförde ücke iffbr Gemeinde Eckernförde, Stadt Innenhafen 7. Artenschutz 7.1 Keine Rodung von Gehölzen und kein Abriss von Gebäuden in der Brutzeit (März bis September - allgemein gültige Regelung § 39 BNatSchG bzw. § 27a LNatSchG) bzw. in der Aufenthaltszeit von Fledermäusen in ihren Sommerquartieren (März bis Oktober); diese Maßnahme entfällt, wenn kurz vor der Rodung bzw. vor dem Abriss der Nachweis erbracht wird, dass keine Vogelbruten in den Gehölzen bzw. Fledermäuse in den Gebäuden vorhanden sind. Gasstraße Kray en bergsga ng Zw eit er Ste g Jens-Kruse-Schule Burgwall Ste ind am m Feuerwache Flur 9 Gemarkung Eckernförde Gemeinde Eckernförde, Stadt ße Noorstra N P traße Noors P P Ott ße estra Langebrückstraße Kirchplatz col St- Ni 32 Ga eht jes tr a ße 25 Unland Eckernförde, den ................... ße 23 Die Ratsversammlung hat den B-Plan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am 29.01.2015 als Satzung beschlossen und die Begründung durch (einfachen) Beschluss gebilligt. r Stra § 9 Abs. 6 BauGB i.V.m § 5 DSchG 152 56 45 15. Kiele K 56 Die Ratsversammlung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 29.01.2015 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. e 46 14. aß 1 ...….......................................................... nstr (einfache) Kulturdenkmale, nicht in das Denkmalbuch eingetragen 73 1.1. Eine Teilfläche des Plangebietes wird gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. In diesem Bereich ist im Vorfeld von baulichen Maßnahmen, die den Erdboden berühren oder in ihn eingreifen (z.B. jegliche Erdarbeiten, Flächenentsieglungen oder Gründungsarbeiten) eine frühzeitige Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde herbeizuführen, um Art und Ausmaß erforderlicher Untersuchungen, Maßnahmen und/oder die Entsorgung von kontaminierten Flächen festzulegen. traße 56 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind ra-S -Cla Frau 23 Eckernförde, den ................... ah isb 11 6036600 22 Der katastermäßige Bestand am 16.01.2015 sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung werden als richtig bescheinigt. Kre STRASSENSCHNITT A-A M1:250 43 33 9 5 1. in dB(A) TAGS / NACHTS Straßenfassaden mit einer Breite von mehr als 15,00 m sind mindestens alle 10,00 m in Fassadenabschnitte zu untergliedern. Die Gliederung kann durch Vor- oder Rücksprünge, 6036600 Pfeilervorlagen, andere Bauteile oder Gestaltungselemente erfolgen. Gaehtjestraße 2 30 13. eg n-W 13 III. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 20 KENNZEICHNUNGEN (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB) 1.3 Gliederung der Fassaden 26 Eckernförde, den ................... erse And 26 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß §4(2) BauGB am 11.11.2014 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. tian- 18 56 12. hris s-C 43 Das auf dem Stadtwerkegrundstück vorhandene Gebäude der Gasübergabeanlage beherbergt einen Ausbläser, zu welchem gemäß der Vorschrift G442 des DVGW (Deutscher Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.) ein Sicherheitsradius von 2,80 m zur Vermeidung von Gefahren eingehalten werden muss. Die Summe der Breiten von Dachgauben und Dachaufbauten darf nicht größer als die halbe zugehörige Trauflänge sein. 25 4 Der Entwurf des B-Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom 14.11.2014 bis zum 28.11.2014 nach § 3 (2) BauGB während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) im Stadtbauamt Eckernförde zur Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am 06.11.2014 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht. und Katts 56 Die geneigten Dachflächen des Hauptdaches sind mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Geltungsbereich B-Plan Nr. 65 Farben rot bis rotbraun, bzw. anthrazit/schwarz auszuführen. Baugrenze Glänzende Dachmaterialien sowie eine Dacheindeckung der Hauptdachflächen in Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltmetallischer Ausführung (bspw. Zink, Kupfer, Aluminium) sind unzulässig. einwirkungen im Sinne des BImSchG L 27 (§9 Abs. 1 Nr.Dachflächen 24 und Abs. 4 BauGB)die Verwendung von Glas als Ausnahmsweise kann bei untergeordneten Sektoreinteilung DIN 45691 Dachmaterial zugelassen werden. EK) 20 994 72 Die nachfolgend genannten gestalterischen Festsetzungen Ziffern 1.2 bis 1.5 gelten nicht für das geplante Parkhaus. 1.2.4 Dachgauben / Dachaufbauten57 / 38 Emissionskontingent (L 16 50 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Bezugspunkt (UTM-Koordinaten) 56 20 15 1.1 7 10 56 Von der Bebauung freizuhaltende Schutzflächen 1 17 11. 20 23 17 In der Ratsversammlung vom 03.11.2014 wurde die Überarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes mit der Begründung beschlossen und zur erneuten Auslegung bestimmt. 10 52 29 II.734 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN EK, zus,N Gemarkung Eckernförde 73 [dB(A)] 3 1. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen 0 zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 2 991 16 Gemeinde 73Eckernförde, Stadt Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von 3 § 9 Abs. 1 Nr. 25a u. Abs. 6 BauGB 16 Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 992 10 72 11 § 9 Abs. 1 Nr. 25b u. Abs. 6 BauGB Erhaltung: Bäume 10. Han 85 43 48 43 38 EK, zus,T 72 15 [dB(A)] 0 2 14 10 13 13 9 ..….......................................................... hn 43 78 A B C D E F G Ende [°] 77 104 135 247 345 13 51 Eckernförde, den ................... ba 72 109 9 43 Anfang [°] 51 77 104 135 247 345 13 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß §4(2) BauGB am 15.07.2014 zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. en 100 m Sektor Immissionsorte außerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind nur Stadt Eckernförde – Aufstellung des B‐Planes Nr. 65 ‐ Lärmtechnische Untersuchung, Teil 2: Gewerbelärm 1.2.2 Dachneigung Die Dachneigung der Hauptdächer muss mindestens 30° betragen. 1.2.3 Dachmaterial Legende 17 9. Eis 50 31 32554000 [7] 32553900 1 32553800 ake 10 43 75 11 Als Dachform der Hauptbaukörper sind ausschließlich Satteldächer zulässig. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB 1. 1.1. Entsprechend dem Sachstand zur Umsetzung der "Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" - Hochwasserrichtlinie - 2007/60/EG werden alle Bereiche unter NN + 3 m entsprechend Art. 5 der Richtlinie als potentiell signifikantes Hochwasserrisikogebiet ausgewiesen. Bauverbote gemäß § 80 Abs. 1 LWG bestehen nicht. 1.2 Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz empfiehlt zur Minimierung der Hochwassergefahren für bauliche Anlagen oder die Nutzung von baulichen Anlagen in Hochwassergefährdeten Gebieten an der Ostsee die Einhaltung folgender Grundsätze: - Räume mit Wohnnutzung auf mindestens NN + 3,50 m - Räume mit gewerblicher Nutzung auf mindestens NN + 3,00 m - Lagerung wassergefährdender Stoffe auf mindestens NN + 3,50 m - Erosionssichere Gründung gegen Unterspülung - Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Haustechnikanlagen und Hausanschlüsse - Einrichtungen gegen Rückstau in Ver- und Entsorgungsanlagen - Vorkehrungen zur Sicherung gegen Auftrieb bei Lagerbehältern, Bauwerken etc. - Vorkehrungen für Abwehrmaßnahmen (Abschotten von Tiefgaragen, Eingängen, Kellern oder anderen tiefer liegenden Bereichen durch mobile Hochwasserschutzwände, Dammbalken, Sandsäcke etc. ) - Ausweisung von Fluchtwegen, Fluchträumen oder höher gelegenen Sammelplätzen auf mindestens NN + 3,50 m. 1.2 Dächer Stadt Eckernförde – Aufstellung des B‐Planes Nr. 65 ‐ Lärmtechnische Untersuchung, Teil 2: Gewerbelärm 1.2.1 Dachform Flur 8 31 43 72 39 63 9 Der Entwurf des B-Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom 21.07.2014 bis zum 20.08.2014 nach § 3 (2) BauGB während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) im Stadtbauamt Eckernförde zur Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am 11.07.2014 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht. IV. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 1. 1.1 Parkhaus § 9 Abs. 7 BauGB Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 2 72 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 51 Zur Kompensation der zusätzlichen Versiegelungen im Plangebiet sind im direkt angrenzenden Geltungsbereich des B-Plans Nr. 62 1.490 m² versiegelte Flächen zu entsiegeln. Die Entsiegelungen sind im Frühjahr 2012 bereits erfolgt. VI. HINWEISE 32554000 0 102 y-Koordinate 72 87 6036503,87 6036514,59 6036519,47 6036480,10 6036469,57 x-Koordinate 32553813,55 32553859,43 32553880,77 32553889,85 32553832,83 32553900 ahn enb Eis e ck Norderh 82 Flächenbezeichnung Parkdeck 1 72 114 tre 43 72 8 32 112 32553800 s hn ba en 5 An der 0 bzgl. Gewerbelärm nach DIN 45691 72 Zus a tzkonti ngent Zus a tzkonti ngent LEK,T,zus LEK,N,zus L LEK,N,zus EK,T,zus [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] 0 0 20 20 2 14 162 10 316 14 13 163 10 13 1016 13 9 1110 13 4.1 GFL 1: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger Immissionsorte außerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen. Aufgestellt: Neumünster, 10. Juni 2014 4.2 GFL 2: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger Aufgestellt: Neumünster, 10. Juni 2014 II. i.A. Katharina Schlotfeldt GESTALTERISCHE FESTSETZUNGENppa. Michael Hinz (§ 9 Abs. 4 BauGB, § 84 LBO Schl.-H.) Wasser‐ und Verkehrs‐ Kontor i.A. Katharina Schlotfeldt ppa. Michael Hinz 1.Wasser‐ und Verkehrs‐ Kontor Baugestalterische Festsetzungen § 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 4 BauGB Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere § 9 Abs. 6a BauGB bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind (hier: Hochwasserrisikogebiet) Ü GERÄUSCHKONTINGENTIERUNG 111 43 41 4. Empfohlene Festsetzungen - B-Plan Nr. 65 72 63 68 113 5 6036400 72 § 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 6 BauGB 1 72 112 23 Anfa[°] ng [°]51 5177 77 104 135 104 247 135 345 247 13 345 13 A B C D E F G Ende Ende [°] [°] 77 77 104 104 135 247 135 345 247 13 345 51 13 3.1 V. Erstreckt sich die Betriebsfläche eines Vorhabens über mehrere Teilflächen, so 3.8 Erstreckt sich die Betriebsfläche eines Vorhabens über mehrere Teilflächen, so ist dieses Vorhaben dann zulässig, wenn der sich ergebende Beurteilungspegel Erstreckt sich die Betriebsfläche eines Vorhabens über mehrere Teilflächen, so ist dieses Vorhaben dann zulässig, wenn der sich ergebende Beurteilungspegel nicht größer ist, als die Summe der sich aus den Emissionskontingenten erge‐ nicht größer ist, als die Summe der sich aus den Emissionskontingenten ist dieses Vorhaben dann zulässig, wenn der sich ergebende Beurteilungspegel ergebenden Immissionskontingente. benden Immissionskontingente. nicht größer ist, als die Summe der sich aus den Emissionskontingenten erge‐ 3.9. Bei Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind nur benden Immissionskontingente. Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind nur Immissionsorte außerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen. BauGB 72 54 72 32 5 D 44 72 111 ass 44 15 98 str 43 72 55 6 [9] 9 A B C D E F G § 9 Abs. 1 Nr. 4 u. 22 BauGB Lärmtechnische Untersuchung Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen des B-Planes Nr. 65 StAufstellung Zweckbestimmung: Stellplätze in der Stadt Eckernförde GFL 2: Gewerbelärm Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten § 9 Abs. 1 Nr. 21 Teil nach DIN 45691zu belastende Fläche 72 68 72 113 hn rstraße 72 44 72 97 tio n 44 C a isb 7 44 § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, 72 Kre 13 26 Na me Ri chtungs s ektor Anfa ng Na me 7. Sonstige Planzeichen 99 72 110 94 43 76 [9] 11 92 44 § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB Havelstraße 33 - 24539 Neumünster Tel.: 04321 / 260 27-0 - Fax.: 04321 / 260 27-99 Zweckbestimmung: Parken internet: www.wvk.sh - email: [email protected] 72 99 72 94 Ri chtungs s ektor Zweckbestimmung: Parkhaus Wasser- und VerkehrsKontor GmbH Parkhaus 72 97 A 15 15 Bearbeiter: am m Erhaltung und Pflanzung außerhalb des Plangebietes 8. ...….......................................................... Emissssiions ons konti ngent EK [dB(A)] Emi ngent EK [dB(A)] TAG NACHT TAG NACHT 57 38 57 38 Für die im Lageplan dargestellten Sektoren A bis G erhöhen sich die Für die im Lageplan dargestellten Sektoren A bis G erhöhen sich die Emissions‐ Für die im Lageplan dargestellten Sektoren A bis G erhöhen sich die Emissions‐ Emissionskontingente LEK um die in der folgenden Tabelle dargestellten kontingente um die die in in der folgenden Tabelle dargestellten kontingente LEKL EKum der Tabelle dargestellten Zusatzkontin‐ Zusatzkontin‐ Zusatzkontingente LEK,zus. Die folgenden Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des gente LEK,zus. Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und . Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens gente LEK,zus erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für ist. Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen ist. Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen ist. 72 92 43 88 ind nd am m C traße s r o o N 48 12 12 72 94 6036500 4 Ste Steindamm vorgesehene Fußgängerund Radfahrerbrücke 78 Feuerwache 92 8 3 Ste i 8 48 12 3.7 6. Besonderer Nutzungszweck von Flächen, der durch besondere städtebauliche Gründe erforderlich wird 144 46 84 B 72 78 51 32553850,00 / 6036495,00 5 6 51 8 Parkhaus MI1 B V Ü e Noorstraß 43 90 MI1 51 48 9 46 16 Parkdeck 50 Zweckbestimmung: Gas Zweckbestimmung: Fernwärme 36 1 36 rkdeck PaPa rkdeck BIG-STÄDTEBAU GmbH Eckernförder Straße 212 24119 Kronshagen (Hafen) IV Tei ä che Tei l fll äflche ta 1 14 51 7 § 9 Abs. 1 Nr. 12 u. Abs. 6 BauGB Auftraggeber: 5 7 40 m Zweckbestimmung: Elektrizität D§ FL 2 30 Fläche für Versorgungsanlagen 1 32553850,00 / 6036495,00 tian 45 6 Burgwall 51 18 20 7 B LP 51 20 14 5 G 5 10 57 14 57 87 38 3 55 5 46 15 171 55 errun Apsp 1 er) (Poll 3 6 38 g Burgwall hris 49 55 2 171 0 3. In der Ratsversammlung vom 07.07.2014 wurde die Überarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes mit der Begründung beschlossen und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die Ratsversammlung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 07.07.2014 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. g s-C 49 56 6036500 9 87 6 Burgwall 163 39 8 Flur 4 Jens-Kruse-Schule Gemarkung Eckernförde 49 Gemeinde Eckernförde,Stadt 60 Han 32 39 g 162 37 Parken 2 3 49 7 A 8 66 163 A Als Ersatz für die entfallenden Bäume im Plangebiet sind im direkt angrenzenden Geltungsbereich des B-Plans Nr. 62 23 mittel- bis großkronige Laubbäume zu pflanzen. Bei Abgang sind sie durch standortgerechte Bäume zu ersetzen. 7. sber 37 nd Maßstab 1:1000 Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen Erhaltung und Pflanzung außerhalb des Plangebietes 2.1 ...….......................................................... Peter 7 la GRZ 0,6 122 49 49 Un 65 49 188 40 H 162 11 5. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 1 3 2. Eckernförde, den ................... pf 49 68 122 3 Die im Teil A (Planzeichnung) dargestellten, vorhandenen Bäume sind dauerhaft zu erhalten und sachgerecht zu pflegen. Bei Abgang sind sie durch standortgerechte Bäume zu ersetzen. Im Bereich des Anpflanzgebotes parallel zur Straße "Burgwall" sind 7 mittelkronige Laubbäume zu pflanzen und sachgerecht zu pflegen. Bei Abgang sind sie durch standortgerechte Bäume zu ersetzen. nko 10 68 St 40 189 40 MI A1 Erhaltung und Pflanzung im Plangebiet 1.1 hse 48 1 1. Oc 188 E 120 40 12 235 13 40 41 1 41 2 189 ke ts 64 49 MI2 235 48 Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluß anderer Flächen an die Verkehrsflächen hier: Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 42 43 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 (2) BauGB am 29.04.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. an g 40 Straßenbauwerk: Überbauung, Brücke 15 44 142 46 47 10 4 49 46 12 49 45 120 1 G 1 2 Zweckbestimmung: Fuß- und Radweg 57 13 57 15 57 12 5 53 9 48 GFL1 3 5 7 9 2 13 15 6. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) ge ls 142 48 1 41 11 41 Gasstraße 42 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 57 57 Der Entwurf des B-Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom 29.04.2013 bis zum 28.05.2013 nach § 3(2) BauGB während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) im Stadtbauamt Eckernförde zur Einsicht öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am 18.04.2013 im Amtsblatt der Stadt Eckernförde ortsüblich bekannt gemacht. Vo 12 56 35 5 56 44 43 44 47 m ,00 E 45 Straßenbegrenzungslinie 5. L 27 10 8 - 10 50 20 24 6 § 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 u. Abs. 6 BauGB Die Ratsversammlung hat am 15.04.2013 den Entwurf des B-Planes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Ratsversammlung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 15.04.2013 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. Mühle nberg F 53 23 17 4. Verkehrsflächen 4. 7 7 9 11 57 8 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 (1) i.V.m. § 3 (1) BauGB am 01.03.2012 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. L2 G 5 44 35 152 25 57 7 3. aß e Gasstraße d 12 56 32 3 § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. § 23 BauNVO 1 6 56 20 153 4 26 57 19 2 Gasstraße 56 45 Baugrenze Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) 1 BauGB wurde vom 12.03. - 21.03.2012 durchgeführt. Darüber hinaus fand am 14.03.2012 ein öffentlicher Anhörungstermin statt. str 8 - 10 3 2 In den als LPB IV und LPB V festgesetzten Bereichen sind zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel für alle nach DIN 4109 schutzbedürftigen Aufenthaltsräume an den straßenseitigen sowie senkrecht zu diesen verlaufenden Fassaden bezogen auf Noorstraße/ Gaethjestraße passive Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der DIN 4109 für alle Geschosse vorzusehen. 3.2 Für die von der Noorstraße abgewandten Fassaden kann bei offener Bebauung der nächste kleinere Lärmpegelbereich oder bei geschlossener Bebauung der übernächste kleinere Lärmpegelbereich gewählt werden. 3.3 Die betroffenen Fassaden sind entsprechend der genannten Lärmpegelbereiche 3 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 14 der DIN 4109 mit den dort genannten erforderlichen Schalldämmmaßen auszuführen 3 Zusammenfassung und Empfehlung (siehe Tabelle 8, DIN 4109). Die Schalldämmmaße sind durch alle Seite 14 Außenbauteile eines Raumes gemeinsam zu erfüllen und in Abhängigkeit des der Außenwandfläche zur Grundfläche gegebenenfalls mit 3.3 Verhältnisses Empfehlung 3.3 Empfehlung zu versehen (siehe Tabelle 9, DIN 4109). Korrekturfaktoren 3.4 Die Berechnung des zu erbringenden bewerteten Schalldämmmaßes der Es ist die Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 [3] im B‐Plan Nr. 65 empfehlenswert. Es ist die Festsetzung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 [3] im B‐Plan Nr. 65 empfehlenswert. Umfassungsbauteile eines Raumes ist jeweils für das tatsächliche Objekt durch Die Empfehlung wird in Form eines Festsetzungstextes formuliert. In der Planzeichnung sind die Gren‐ Die Empfehlung wird in Form eines Festsetzungstextes formuliert. In der Planzeichnung sind die Gren‐ einen Sachverständigen (Architekt, Bauphysiker) zu berechnen. zen der betrachteten Teilflächen sowie der Referenzpunkt festzusetzen. 3.5 zen der betrachteten Teilflächen sowie der Referenzpunkt festzusetzen. Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere oder alternative Innerhalb des B‐Planes Nr. 65 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Maßnahmen ausreichen. Innerhalb des B‐Planes Nr. 65 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren 3.6 Innerhalb des B‐Planes Nr. 65 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmemissionen so weit begrenzt sind, dass die in der folgenden Tabelle ange‐ Lärmemissionen so weit begrenzt sind, dass die in der folgenden Tabelle ange‐ Lärmemissionen so weit begrenzt sind, dass die in der folgenden Tabelle gebenen Emissionskontingente L EK gemäß DIN 45691 tags (06.00 ‐ 22.00 Uhr) gebenen Emissionskontingente L EK gemäß DIN 45691 tags (06.00 ‐ 22.00 Uhr) angegebenen Emissionskontingente LEK gemäß DIN 45691 tags (06.00 - 22.00 und nachts (22.00 – 06.00 Uhr) nicht überschritten werden. Die Prüfung der und nachts (22.00 – 06.00 Uhr) nicht überschritten werden. Die Prüfung der Uhr) und nachts (22.00 - 06.00 Uhr) nicht überschritten werden. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach der DIN 45691, Abschnitt 5. Einhaltung erfolgt nach der DIN 45691, Abschnitt 5. Einhaltung erfolgt nach der DIN 45691, Abschnitt 5. 2. III. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN Lärmschutzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 3.1 § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. § 23 BauNVO Baulinie Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Ratsversammlung vom 03.11.2010. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im Amtsblatt der Stadt Eckernförde am 08.11.2010 erfolgt. tje 56 4656 10 8 5 2.9 1. eh 22 1 1 4 1 57 / 338 Emissionskontingent (LEK) in dB(A) TAGS / NACHTS 3. 2.4 VERFAHRENSVERMERKE Ga 0m 9 26 2 24 6 5,0 lan 25 56 30 F Un 56 1821 23 1 6036600 Gaehtjestraße 2.2 § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. § 22 BauNVO geschlossene Bauweise g Bezugspunkt (UTM-Koordinaten) se 56 43 § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i.v.m. § 16 BauNVO Grundflächenzahl, als Höchstmaß 17 2 19 7 56 16 152 5 12 20 15 32 8 17 9 23 Die maximale Höhe des geplanten Parkhauses wird folgendermaßen festgesetzt: - entlang des Burgwalls als Höchstmaß OK Gebäude 10,90 m über NN - entlang der Noorstraße als Höchstmaß OK Gebäude 9,20 m über NN. Für das Mischgebiet MI1 wird entlang der Noorstraße eine max. Firsthöhe von 12,20 m über NN, sowie entlang der Gaehtjestraße eine max. Firsthöhe von 12,70 m über NN festgesetzt. Entlang des Burgwalls wird die Bebauung des MI1 mit einer max. Firsthöhe von 13,40 m über NN begrenzt. tras 22 1 m ,50 70 26 2 30 56 38 45 49 67 26 2.1 2.7 2.8 Sektoreinteilung DIN 45691 jes 31 18 4 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO) Baugrenze 17 10 25 2. Mischgebiet MI GRZ 1 7 17 6 2.5 2.6 3. Bauweise dem arkt 21 49 Unland 17 8 153 In dem Mischgebiet MI1 sind die sonst gemäß § 6 (2) BauNVO zulässigen Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten nicht zulässig. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. § 6 BauNVO Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG 4 (§9 Abs. 5 1 Nr. 24 und Abs. 4 BauGB) Pfer 1 Flur 8 Gemarkung Eckernförde Gemeinde Eckernförde,Stadt 56 56 56 74 7 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 5 BauNVO) 1.1 Geltungsbereich B-Plan Nr. 65 27 227 17 56 20 1. 2. Maß der baulichen Nutzung L 27 59 11 20 52 23 56 2 16 1 15 5 19 0m 6,0 2 Ga eht jes tr a ße 46 56 39 9 3 16 29 56 56 17 19 226 18 144 59 56 43 6036600 49 9 17 1. Art der baulichen Nutzung Legende 7 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Werbeanlagen dürfen nur an Gebäuden sowie an baulichen Anlagen angebracht werden. Werbeanlagen an einer Hausseite sowie an baulichen Anlagen dürfen eine Gesamtfläche von 3,0 m² nicht überschreiten. Werbeanlagen dürfen die architektonische Gliederung der Fassade nicht überdecken. Sie dürfen insbesondere die Oberkante des Erdgeschosses nicht überschreiten und nicht über 3,50 m über Gehwegoberkante hinausragen. Werbeanlagen dürfen nicht bei eingeschossigen Gebäuden über die Traufe hinausragen. Werbeanlagen als Ausleger dürfen bis zu 0,8 m ausladen und 0,2 m breit sein. Ihre Fläche darf 1,0 m² je Seite nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wechselndem oder beweglichem Licht sind unzulässig. Warenautomaten dürfen nur in direkter Verbindung mit einem Gebäude aufgestellt werden. Pro Haus darf nur ein Warenautomat zum öffentlichen Verkehrsraum hin sichtbar angebracht werden. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1 4 12 3 10 9 161 59 15 56 50 16 6a 11 11 1 17 2 1 Werbeanlagen und Warenautomaten 2.1 2.2 2.3 I. 6 13 3 2. I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 17 72 8 6 8 56 56 20 17 eht 160 59 52 21 11 2 10 13 159 59 137 59 49 50 17 6a 6b 12 13 1 15 1 25 56 40 71 10 14 15 38 20 23 7 56 10 52 16 37 EK, zus,N Gemarkung Eckernförde [dB(A)] 0 2 16 Gemeinde Eckernförde, Stadt 3 27 1631 13 10 11 25 29 n ah b en A B C D E F G 52 EK, zus,T20 [dB(A)] 0 m 2 6,00 14 10 13 13 9 39 13 Ende [°] 77 104 135 247 345 13 51 Eis Anfang [°] 51 77 104 135 247 345 13 9 18 17 Flur 8 56 14 2 gang Ga 23 17 70 10 23 19 31 31 Sektor 13 2 8 22 39 31 14 1 6 1 achs 15 35 52 16 5 1 32554000 0m 14 59 6 26 24 8 2 20 59 8 32553900 50 32553800 11,8 kenb 4 3 28 52 15 Strec 2 52 7 52 7 TEIL B - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZEICHENERKLÄRUNG M 1:1000 251 13 125 59 126 59 5 t 37 31 14 59 9 32 39 N 34 13 1033 36 4 5 11 TEIL A - PLANZEICHNUNG 338 4 4 29 18 30 40 13 9 PPffee rrddeem m araktr k a 7 422 52 6 P 20 690 29 7 12 500 662 48 29 663 665 4466 29 664 665 666 4444 29 29 667 29 29 666 29 29 667 29 2 56 50 10 Die Breite der Schaufensteröffnungen darf maximal 3,00 m betragen. Bei größeren Öffnungen sind senkrechte Gliederungselemente (z.B. Mauerwerk, Stahl, Holz) anzuordnen. St.-Nicolai-Kirche BEBAUUNGSPLAN NR. 65 „Noorstraße - Burgwall“ für das Gebiet südlich der Gasstraße, südlich und westlich des Burgwalls, nördlich der Noorstraße und östlich der Bahnlinie Flensburg - Kiel Stand: 20.04.2015 Planverfasser: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB petersen pörksen partner Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB architekten + stadtplaner | bda Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a (3) BauGB erneute Behördenbeteiligung gem. § 4a (3) BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB büro hamburg pickhuben 4 | 20457 hamburg tel. 040 / 360 98 46-0 | fax -99 büro lübeck kanalstraße 52 | 23552 lübeck tel. 0451 / 7 99 68-0 | fax -99
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