KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZBEHÖRDE Juristische und soziale Aspekte vereinen Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen seit dem 1. Januar 2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern, abklärenden Diensten, dem Behördensekretariat und einem Revisorat bestehen. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir per 1. Januar 2017 oder nach Vereinbarung eine/n Rechtspraktikantin / Rechtspraktikanten (100 %) (für 6 Monate oder nach Vereinbarung) Als Unterstützung des Rechtsdienstes führen Sie verschiedene Sachverhaltsabklärungen durch, protokollieren Anhörungen und bereiten Behördenentscheide vor. Im Weiteren bearbeiten Sie diverse rechtliche Fragestellungen im Kindesund Erwachsenenschutz. Sie verfügen über einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften (MLaw) und interessieren sich für das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Ihr präziser sprachlicher Ausdruck und Ihre schnelle Auffassungsgabe gehören ebenso zu Ihren Stärken wir Ihre selbstständige und exakte Arbeitsweise und Ihre psychische Belastbarkeit. Gerne erwarten wir Ihre Bewerbungsunterlagen, welche Sie an folgende Adresse senden wollen: Personalamt Nidwalden, Bahnhofplatz 3, Postfach 1241, 6371 Stans Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Katharina Steiger, Präsidentin KESB, Tel. 041 618 76 47 oder MLaw Daniela Widmer, Tel. 041 618 76 48, gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.nidwalden.ch.
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