Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus (KESB) hat die Aufgabe, den Schutz von
Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige
Unterstützung einzuholen. Sie ist fachlich unabhängig und untersteht direkt dem Regierungsrat.
Die KESB wird durch einen eigenen Abklärungsdienst und ein Sekretariat unterstützt.
Wir suchen ein
Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
(KESB)
per 1. August 2016 oder nach Vereinbarung für ein Pensum von 70-80% mit Arbeitsort Glarus.
Aufgaben:
 Als ordentliches Mitglied des Spruchkörpers der KESB verantwortlich für Abklärung,
Anordnung und Beaufsichtigung der von der Behörde angeordneten Massnahmen im
Kindes- und Erwachsenenschutz
 Als fallführendes Mitglied selbstständige Bearbeitung der zugeteilten Geschäfte
(Erteilung von Aufträgen an den Abklärungsdienst, Durchführung von Gesprächen und
Anhörungen, Ausarbeitung von Anträgen an die KESB)
 Instruktion und Beratung von Beiständinnen und Beiständen
Anforderungen:
 Tertiärer Abschluss in Psychologie, Pädagogik oder vergleichbaren Disziplinen
 Kenntnisse im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
 Berufserfahrung und Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens
 Ausgeprägte konzeptionelle, kommunikative und analytische Fähigkeiten
 Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
 Teamfähigkeit und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
 Hohe Sozialkompetenz und Belastbarkeit sowie Durchsetzungsstärke
Ihr Kontakt:
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Manfred Harnisch, Präsident KESB Glarus,
Tel. 055 646 67 50. Unseren Dienstleistungsbetrieb finden Sie unter www.gl.ch.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis am 29. Februar 2016 an den
Kanton Glarus, Personaldienst, Rathaus, 8750 Glarus, Email: [email protected]