Medienmitteilung 25. Juni 2015 KESB: Anzahl Verfahren auf hohem Niveau stabil Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen (KESB) legt ihren Geschäftsbericht 2014 vor. In diesem zweiten Betriebsjahr schloss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen 5686 Verfahren ab. Neu eröffnet wurden 5651 Verfahren. Die anfallenden Arbeiten konnten bewältigt und der Pendenzenberg leicht abgebaut werden. Die Belastung ist nach wie vor hoch. Das erste Betriebsjahr der KESB Winterthur-Andelfingen 2013 war geprägt von einer sehr hohen Belastungssituation mit einer grossen Zahl von den Gemeinden übernommenen Pendenzen und sehr vielen neuen Fällen. Bereits im zweiten Betriebsjahr (2014) konnte nun eine Konsolidierung erreicht werden: Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren (5686) ist leicht höher als jene der neu eröffneten (5651). Die immer noch hohe Arbeitslast konnte durch betriebliche Anpassungen bewältigt werden – unter anderem durch die definitive Schliessung der Aussenstelle in Andelfingen und einer zum Teil befristeten Aufstockung der Stellen. Ende 2014 verfügte die KESB Winterthur-Andelfingen über 45.5 Stellen. Sie ist zuständig für 44 Gemeinden der Bezirke Winterthur und Andelfingen mit insgesamt rund 192‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Nettoaufwand 2014 betrug knapp 6.9 Millionen Franken. Gemessen an der Anzahl Gemeinden ist sie damit die grösste, gemessen an den Einwohnern die zweitgrösste KESB im Kanton Zürich. Sie gehört zu den grössten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden schweizweit. Mehr Erwachsenenschutz- als Kindesschutzfälle Im Berichtsjahr 2014 mussten 3194 neue Verfahren im Erwachsenenschutz und 2457 im Kindesschutz neu eröffnet werden. Am Jahresende bestanden 1759 Massnahmen für Erwachsene (Vorjahr 1710) und 1224 für Kinder (Vorjahr 1285). Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind unter anderem zuständig für die Errichtung von Beistandschaften für schutzbedürftige Personen, die Prüfung von Vorsorgeaufträgen, die Regelung von Sorge- und Besuchsrecht oder Entscheide zur Fürsorgerischen Unterbringung. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde muss von Gesetzes wegen einschreiten, wenn eine Person schutzbedürftig oder gefährdet ist und eine freiwillige Unterstützung nicht ausreicht. Die KESB ist daher oft in akuten Krisen- und Konfliktsituationen tätig, teils auch gegen den Willen von betroffenen Personen. Fallbeispiele sind im aktuellen Geschäftsbericht zu finden. Zusammenarbeit mit den Anschlussgemeinden Für die Gemeinden brachte das 2013 eingeführte neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht fundamentale Änderungen. So bestand auch 2014 noch Klärungsbedarf rund um den Einbezug der Gemeinden, den Informationsaustausch und Datenschutz oder bei Fällen mit hohen Kostenfolgen. Einige Fragen konnten im Sitzgemeinde Berichtsjahr geklärt werden, so zum Beispiel der Einbezug der Gemeinden bei Verfahren mit erheblichen Kostenfolgen. Zu diesem Thema gab die Direktion der Justiz und des Innern Empfehlungen ab. Weitere Themen werden laufend im Austausch zwischen der KESB, den Gemeinden und den Aufsichtsbehörden angegangen. Schwieriger Jahresbeginn 2015 Das tragische Tötungsdelikt von Flaach im Januar 2015 war nicht Gegenstand der Geschäftsberichterstattung von 2014. Doch es hat die aktuelle Situation der KESB Winterthur-Andelfingen stark beeinflusst. Einerseits durch die Trauer um die beiden getöteten Kinder, anderseits durch die interne und externe Aufarbeitung dieses traumatischen Ereignisses. Erschwerend kamen massive Vorwürfe in den Medien und Drohungen gegen Mitarbeitende hinzu. Der Vertrauensaufbau zu Klientinnen und Klienten der KESB ist wesentlich schwieriger geworden, die tägliche Arbeit dadurch erschwert. Nach ersten Abklärungen kam die Aufsichtsbehörde der KESB, die Direktion der Justiz und des Innern, zum Schluss, dass die KESB Winterthur-Andelfingen vertretbar und nachvollziehbar gehandelt habe. Zurzeit wird ein externes Fachgutachten zum Vorgehen im Fall Flaach erstellt, was die KESB Winterthur-Andelfingen begrüsst. --------------------Für Rückfragen: Katharina Rüegg, Kommunikationsbeauftragte; Telefon 052 267 59 57 (heute Donnerstag von 10 bis 11 Uhr) Weitere Informationen Geschäftsbericht 2014 der KESB Winterthur-Andelfingen: http://soziales.winterthur.ch/kesb/organisation/geschaeftsberichte/ 2
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