Medienmitteilung KESB: Anzahl Verfahren auf hohem Niveau stabil

Medienmitteilung
25. Juni 2015
KESB: Anzahl Verfahren auf hohem Niveau stabil
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen (KESB) legt
ihren Geschäftsbericht 2014 vor. In diesem zweiten Betriebsjahr schloss die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen 5686 Verfahren
ab. Neu eröffnet wurden 5651 Verfahren. Die anfallenden Arbeiten konnten
bewältigt und der Pendenzenberg leicht abgebaut werden. Die Belastung ist nach
wie vor hoch.
Das erste Betriebsjahr der KESB Winterthur-Andelfingen 2013 war geprägt von einer sehr
hohen Belastungssituation mit einer grossen Zahl von den Gemeinden übernommenen
Pendenzen und sehr vielen neuen Fällen. Bereits im zweiten Betriebsjahr (2014) konnte
nun eine Konsolidierung erreicht werden: Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren (5686)
ist leicht höher als jene der neu eröffneten (5651). Die immer noch hohe Arbeitslast
konnte durch betriebliche Anpassungen bewältigt werden – unter anderem durch die
definitive Schliessung der Aussenstelle in Andelfingen und einer zum Teil befristeten
Aufstockung der Stellen. Ende 2014 verfügte die KESB Winterthur-Andelfingen über 45.5
Stellen. Sie ist zuständig für 44 Gemeinden der Bezirke Winterthur und Andelfingen mit
insgesamt rund 192‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Nettoaufwand 2014 betrug
knapp 6.9 Millionen Franken. Gemessen an der Anzahl Gemeinden ist sie damit die
grösste, gemessen an den Einwohnern die zweitgrösste KESB im Kanton Zürich. Sie
gehört zu den grössten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden schweizweit.
Mehr Erwachsenenschutz- als Kindesschutzfälle
Im Berichtsjahr 2014 mussten 3194 neue Verfahren im Erwachsenenschutz und 2457 im
Kindesschutz neu eröffnet werden. Am Jahresende bestanden 1759 Massnahmen für
Erwachsene (Vorjahr 1710) und 1224 für Kinder (Vorjahr 1285). Die Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörden sind unter anderem zuständig für die Errichtung von
Beistandschaften für schutzbedürftige Personen, die Prüfung von Vorsorgeaufträgen, die
Regelung von Sorge- und Besuchsrecht oder Entscheide zur Fürsorgerischen
Unterbringung. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde muss von Gesetzes wegen
einschreiten, wenn eine Person schutzbedürftig oder gefährdet ist und eine freiwillige
Unterstützung nicht ausreicht. Die KESB ist daher oft in akuten Krisen- und
Konfliktsituationen tätig, teils auch gegen den Willen von betroffenen Personen.
Fallbeispiele sind im aktuellen Geschäftsbericht zu finden.
Zusammenarbeit mit den Anschlussgemeinden
Für die Gemeinden brachte das 2013 eingeführte neue Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht fundamentale Änderungen. So bestand auch 2014 noch
Klärungsbedarf rund um den Einbezug der Gemeinden, den Informationsaustausch und
Datenschutz oder bei Fällen mit hohen Kostenfolgen. Einige Fragen konnten im
Sitzgemeinde
Berichtsjahr geklärt werden, so zum Beispiel der Einbezug der Gemeinden bei Verfahren
mit erheblichen Kostenfolgen. Zu diesem Thema gab die Direktion der Justiz und des
Innern Empfehlungen ab. Weitere Themen werden laufend im Austausch zwischen der
KESB, den Gemeinden und den Aufsichtsbehörden angegangen.
Schwieriger Jahresbeginn 2015
Das tragische Tötungsdelikt von Flaach im Januar 2015 war nicht Gegenstand der
Geschäftsberichterstattung von 2014. Doch es hat die aktuelle Situation der KESB
Winterthur-Andelfingen stark beeinflusst. Einerseits durch die Trauer um die beiden
getöteten Kinder, anderseits durch die interne und externe Aufarbeitung dieses
traumatischen Ereignisses. Erschwerend kamen massive Vorwürfe in den Medien und
Drohungen gegen Mitarbeitende hinzu. Der Vertrauensaufbau zu Klientinnen und Klienten
der KESB ist wesentlich schwieriger geworden, die tägliche Arbeit dadurch erschwert.
Nach ersten Abklärungen kam die Aufsichtsbehörde der KESB, die Direktion der Justiz und
des Innern, zum Schluss, dass die KESB Winterthur-Andelfingen vertretbar und
nachvollziehbar gehandelt habe. Zurzeit wird ein externes Fachgutachten zum Vorgehen im
Fall Flaach erstellt, was die KESB Winterthur-Andelfingen begrüsst.
--------------------Für Rückfragen:
Katharina Rüegg, Kommunikationsbeauftragte; Telefon 052 267 59 57 (heute Donnerstag von 10
bis 11 Uhr)
Weitere Informationen
Geschäftsbericht 2014 der KESB Winterthur-Andelfingen:
http://soziales.winterthur.ch/kesb/organisation/geschaeftsberichte/
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