Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (Zahlstelle) Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Flächen 2015 Anlage Landschaftselemente Anlage Feldblockskizzen Anlage zusätzliche Flächenangaben Nutzen Sie die Vorteile des digitalen Antragsverfahrens! Zu beachten: 1. Betriebsinhaber die Hanf anbauen, haben der BLE unverzüglich den Beginn der Blüte mitzuteilen. 2. Gemäß Artikel 9 der VO (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014, sind folgende Landschaftselemente (LE) beihilfefähig: a) LE, die dem Beseitigungsverbot nach Cross Compliance (CC) unterliegen - Hecken und Knicks: ab 10 m Länge und einer Durchschnittsbreite von 15 m - Baumreihen: mind. 5 Bäume und eine Länge ab 50 m - Feldgehölze: Fläche ab 50 m² bis max. 2.000 m² - Einzelbäume: Naturdenkmal nach § 28 NatschG - Feuchtgebiete: Tümpel, Sölle und Dolinen bis max. 2.000 m², geschützte Biotope nach § 30 BNatschG und § 32 NatschG, die in der Biotopkartierung erfasst sind, bis max. 2.000 m² - Feldraine: ab 2 m Breite - Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle von mehr als 5 m Länge - Fels- und Steinriegel sowie naturversteinte Flächen: max. 2.000 m² - Terrassen b) weitere LE - Feldraine: bis 2 m Breite - Einzelbäume auf Dauergrünland: bis max. 100 Bäume / ha Hinweis: Landschaftselemente auf DGL, die noch nicht als LE hinterlegt sind, müssen durch Sie als neue LE beantragt werden. Für die Gewährung der Beihilfe ist jedes LE im Antrag anzugeben. Einzelbäume (EB) auf Dauergrünland (DGL) sind beihilfefähig, wenn die Anzahl von 100 EB pro Hektar nicht überschritten wird. Sollte die Anzahl überschritten werden, wird jeder EB zur nicht beihilfefähigen Fläche und die Feldblockfläche (nutzbare Fläche) entsprechend reduziert. Ausfüllhinweise Sammelantrag_Flächenerfassung 1/1 Hinweise für die elektronische Antragsbearbeitung Für die Antragsbearbeitung wurden die einzelnen Antragsformulare in Dokumente unterteilt und in Ordnern abgelegt. Die flächenbezogenen Anlagen finden Sie in der Anwendung AgroView. Diese öffnet sich automatisch nach dem Anklicken des Dokumentes „Flächenangaben“. Die Bearbeitung der Anlage Flächen, der Anlage Landschaftselemente und der Feldblockskizzen erfolgt ausschließlich über die Anwendung AgroView. Die numerischen Angaben können in der tabellarischen Ansicht oder in der GIS-Ansicht erfasst werden. In AgroView wird als erstes die tabellarische Ansicht der Antragsflächen geöffnet. TAB „Anlage Flächen (Vorj.)" - Anzeige der Vorjahresdaten TAB „Anlage Flächen (1)“ - Anzeige der aktuellen Antragsdaten mit teilweiser Vorbelegung TAB „Neu“ - Erzeugung eines neuen leeren Datensatzes TAB „Andere BL“ - Öffnung des Attributierungsfensters für Flächen in anderen Bundesländern TAB "Neu LE" - Aufforderung zum Wechsel in die GIS-Ansicht (Parzellenskizze bzw. LEPunkt erfassen) TAB "Neu Bindung" - Öffnung eines Erfassungsfensters für Bindungen (entsprechend Nutzcode) TAB „Skizze bestätigen/bearbeiten" - Wechsel in die GIS-bezogene Ansicht zur Bestätigung bzw. Bearbeitung der Skizze der ausgewählten Parzelle TAB „Attribute ändern“ - Öffnung des Attributierungsfensters zur Ergänzung bzw. Korrektur der alphanumerischen Angaben der ausgewählten Parzelle TAB „Löschen“ - Löschen des ausgewählten Datensatzes TAB „Zoomen“ - Wechsel in die GIS-bezogene Ansicht des ausgewählten Feldblocks TAB „alle LE anzeigen“ - Anzeige aller LE in dem unteren Tabellenteil, ansonsten werden nur die LE der ausgewählten Parzelle angezeigt Weitere Hinweise zur elektronischen Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem unter dem Menüpunkt „?“ abgelegten Handbuch in der Anwendung AgroView. Hinweise zur Anlage Flächen zum Sammelantrag 2015 Für Betriebsinhaber, die in 2014 einen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben, werden die Parzellen und deren Größe in der Anlage Flächen mit den Antragsangaben des Vorjahres vorbelegt. Der Vorbelegung liegen die von Ihnen 2014 bewirtschafteten Flächen unter Berücksichtigung der sich aus Verwaltungs- und/oder Vor-Ort-Kontrollen ergebenden Änderungen Ihrer Antragsangaben zugrunde. Die im Vorjahr beantragten Landschaftselemente werden unter Berücksichtigung der Kontrollergebnisse des Vorjahres in dem Tab „Anlage Flächen (Vorj.)“ angezeigt. Für das aktuelle Antragsjahr wurde die Zuordnung der Landschaftselemente zu den Parzellen aus dem Vorjahr nicht übernommen, so dass die Landschaftselemente durch Sie neu zuzuordnen sind. Die vorbelegten Parzellen in der Anlage Flächen können als Grundlage für die Beantragung flächenbezogener Beihilfemaßnahmen 2015 genutzt werden. Achtung: Die aus dem Antragsjahr 2014 vorbelegten Flächen dienen lediglich als Hilfestellung. Die Richtigkeit der Flächenangaben für das Antragsjahr 2015 liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Skizze: Für Antragsteller, die im Vorjahr ihre Antragsunterlagen dv-gestützt eingereicht haben, werden die Parzellen des Vorjahres in AgroView hinterlegt. In der Spalte „Skizze“ wird der Status angezeigt Nein – keine Skizze vorhanden Vorhanden – Skizze vom Vorjahr vorhanden, noch nicht für das aktuelle Jahr bestätigt Bestätigt – für das aktuelle Jahr liegt eine bestätigte „Skizze“ vor lfd. Nr.: Laufende Nummer, wird durch das Programm vergeben. Feldblockident: Seit dem Jahr 2005 ist der Feldblock mit seinem Feldblockident (FLIK) maßgebliche Referenz für die Kontrolle der beantragten Flächen. Dieser wird Ihnen aus Ihrer Antragstellung 2014 vorbelegt bzw. ist von Ihnen für hinzukommende Feldblöcke auszufüllen. Ausfüllhinweise Flächenerfassung 2/2 ParzellenName Eine Parzelle ist eine zusammenhängende Fläche eines Bewirtschafters, die mit einer Kulturart bebaut oder aus der Erzeugung genommen ist bzw. einer bestimmten Bewirtschaftungsform (z. B. Landesfördermaßnahmen) unterliegt. Eine Parzelle kann nur in einem Feldblock liegen. Aus Ihrer Antragstellung 2014 werden Ihnen die jeweiligen Parzellen vorbelegt. Hinzukommende Parzellen sind zu ergänzen. (Beachten Sie bitte die Ausführungen zu Spalte „Bindung“ für andere Förderprogramme!) Die Parzellenbezeichnung darf nur numerisch mit arabischen Ziffern erfolgen und muss innerhalb des Feldblockes eineindeutig sein. Achtung! Mehrjährig gebundene Parzellen müssen für die Dauer der Verpflichtung/Bindung die Parzellennummern beibehalten. Sollten Sie Flächen bewirtschaften, die im Feldblock mit einer Kulturart (einheitlicher Nutzcode) bebaut sind, die aber unterschiedlichen Bedingungen/Beihilfemaßnahmen unterliegen, sind diese als getrennte Parzellen (künstliche Parzellierung) anzugeben. Dieses gilt z. B. für: 1. Grünlandflächen, die einheitlich gemäß den Auflagen des Programms zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung bewirtschaftet werden, die aber (z. B. aufgrund fehlendem Nutzungsrecht) nicht vollständig Vertragsbestandteil sind. 2. Ackerflächen, von denen lediglich Teilflächen für den Zwischenfruchtanbau bzw. die Gründecke im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen vorgesehen sind. beantragte Fläche: 2 Hier ist von Ihnen die beantragte nutzbare (netto) Fläche der jeweiligen Parzelle für 2015 in ha, ar und m anzugeben. Die aus dem Vorjahr vorbelegte Fläche ist durch Sie zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Die zu den jeweiligen Parzellen zugeordneten Landschaftselemente werden im unteren Tabellenteil angezeigt. Nutzungsart: Bitte beachten Sie Anhang I dieser Ausfüllhinweise „Nutzungsartenliste und Codenummern für Nutzung 2015“. Es ist die Bezeichnung der Hauptkultur anzugeben, die auf dem entsprechenden Feldblock und der entsprechenden Parzelle im Zeitraum 01.06. bis 15.07. des Antragsjahres angebaut wird. In den Fällen des Anbaus von Ackerfutter mit einem Jahr der ersten Grünlandnutzung ab 2010, Dauergrünland, mehrjährigen Kulturen und Dauerkulturen wurde der Nutzcode aus dem Vorjahr vorbelegt. Sollte sich in diesen Fällen die Nutzung gegenüber dem Vorjahr geändert haben, ist die Vorbelegung entsprechend zu korrigieren. Sind auf einem Feldblock verschiedene Nutzungsarten vorhanden, so bildet jede Nutzungsart eine eigene Parzelle und es ist jeweils eine eigene Zeile auszufüllen (siehe auch Hinweis zur Spalte „ParzellenName“). Wird nach dem Einreichen des Antrages eine andere als die im Antrag angegebene Hauptkultur angebaut, ist dies mit der Anlage „Nutzungsänderung“ der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Für die Berechnung der Anbaudiversifizierung ist dies zwingend erforderlich. Das Einreichen einer neuen Version der Anlage Flächen ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Achtung: Fehler bei Angaben zur Nutzungsart können zu empfindlichen Sanktionen führen. Aktivierung: In dieser Spalte ist zu kennzeichnen, ob die betreffende Parzelle für die Zuweisung und Aktivierung der Zahlungsansprüche verwendet werden soll. Flächen, für die Sie keine Basisprämie und auch nicht die Zuweisung von Zahlungsansprüchen geltend machen wollen, sind in dieser Spalte mit „0“ zu kennzeichnen. Flächen, die für die Zuweisung und Aktivierung von Zahlungsansprüchen verwendet werden sollen, sind mit „1“ zu kennzeichnen. Flächen, die nicht ganzjährig beihilfefähig sind, sind in einer gesonderten Parzelle aufzuführen und in der genannten Spalte mit „0“ zu kennzeichnen. Diese Flächen werden nicht für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen herangezogen. Darüber hinaus sind die Flächen anzugeben, die aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht ganzjährig beihilfefähig sind, und für die Sie beabsichtigen, in dem Jahr die Zuweisung von Zahlungsansprüchen zu beantragen, in dem die Flächen erstmals am Schlusstermin der Antragstellung für den Antrag auf Direktzahlung beihilfefähig sind (§ 16 Abs. 5 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Diese Flächen sind mit dem Nutzcode 990 und in der Spalte „Aktivierung“ mit „2“ zu kennzeichnen. Anrechnung als ÖVF In dieser Spalte sind die Flächen zu kennzeichnen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angerechnet werden sollen. Dafür stehen in Abhängigkeit der zuvor von Ihnen angegeben Nutzungsart die folgenden Codes zur Verfügung: 2 – Zwischenfrucht 3 – Gründecke (Unterfrucht) 4 – Streifen 5 – Ufervegetation 6 – Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb (Kurzumtriebsplantagen – KUP) 7 – Stickstoffbinder 8 – Aufforstung 9 – Brache Ausfüllhinweise Flächenerfassung 3/3 Zu Ihrer Information wurde die Kulisse „Ökologische Vorrangflächen“ hinterlegt, in der alle Flächen erfasst sind, die als zeitlich stabil (mind. 3 Jahre) angesehen werden. Zur Zeit sind dies die an Ackerflächen liegenden LE bzw. deren Teilflächen sowie Waldrandstreifen. Die Kulisse ist über die Schaltfläche „Greening“ im GIS-Teil von AgroView abrufbar. Weitere Hinweise zu den ökologischen Vorrangflächen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Umsetzung der EUAgrarreform in Deutschland“. FLIK-Parz.-Name der Hauptnutzung der ÖVF-Streifenparz. Parzellen, die im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen als „Streifen“ gekennzeichnet werden, sind zwingend einer Hauptparzelle zuzuordnen. Zuordenbar sind alle Parzellen, die räumlich an die als „Streifen“ gekennzeichnete Parzelle angrenzen (Pufferbereich von 10 cm zur Skizze der als „Streifen“ gekennzeichneten Parzelle). Folglich können nur Parzellen zugeordnet werden, für die bereits eine Skizze erfasst und bestätigt wurde. Besteht eine Zuordnung, ist die Bearbeitung der Skizzen und die Attributierung beider Parzellen nicht möglich. In diesen Fällen ist die Zuordnung durch Löschen der Angaben in diesem Feld aufzuheben. Sorte bei KUP (Kurzumtriebsplantagen), Hanf, Hopfen und ÖVF-Stickstoffbinder: Hier sind Eintragungen beim Anbau von Kurzumtriebsplantagen, Hanf, Hopfen und Stickstoffbinder im Rahmen der ÖVF-Beantragung unbedingt erforderlich. Die entsprechenden Codes für die angebauten Sorten sind dem Anhang II zu entnehmen. Jahr der ersten Grünlandnutzung/Anpflanzjahr: Diese Spalte wurde 2009 neu in die Anlage Flächen aufgenommen und ist bei Ackerfutter mit den Nutzcodes 221, 421 bis 430, 912, 913, allen Dauergrünland-Nutzcodes und bei Dauergrünland aus der Erzeugung genommen Pflichtangabe. Bei allen Parzellen, die im Vorjahr als Dauergrünland bzw. als Ackerfutter beantragt worden sind, wurde das Jahr der ersten Grünlandnutzung entsprechend Ihrer Angabe in der Anlage Flächen 2015 vorbelegt. Bei diesen Nutzcodes ist für Kulturen, die vor 2003 angesät wurden, das Jahr „2003“ anzugeben. Das Anpflanzjahr ist anzugeben, wenn Sie Kurzumtriebsplantagen (NC 841) beantragen. Bindung für andere Förderprogramme: Die Angaben in der Anlage Flächen 2015 bilden die Grundlage für alle flächenbezogenen Beihilfen. Unter Beachtung der Hinweise zur Spalte „ParzellenName“ sind Bindungen für solche Parzellen anzugeben, die bestimmten Bewirtschaftungsformen (Landesmaßnahmen) unterliegen. Ab 2009 sind auch alle im Rahmen der Erstaufforstung geförderten Parzellen in der Anlage Flächen aufzuführen und mit der entsprechenden maßnahmebezogenen Bindung zu versehen. Bitte beachten Sie, dass für Aufforstungsflächen keine Zahlungsansprüche zugewiesen werden und diese auch nicht beihilfefähig im Rahmen der Direktzahlungen sind. Aufforstungsflächen können damit nur mit dem Aktivierungscode „0“ gekennzeichnet werden. Aufforstungsflächen, für die der Verpflichtungszeitraum gemäß der “Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ noch nicht ausgelaufen ist, können als ökologische Vorrangfläche beantragt werden. Zur Anerkennung dieser Flächen als ökologische Vorrangflächen und zur Feststellung des Endes des Verpflichtungszeitraums legen Sie bitte den Antragsunterlagen den Förderbescheid über der Aufforstungsprämie bei. Landesmaßnahmen (2. Säule): Für die Landesmaßnahmen sind die beantragten Parzellen mit einer Bindung zu versehen (soweit sie nicht vorbelegt sind). Bei einigen Programmen der 2. Säule ist ein bestimmter Mindestviehbesatz je ha Futterfläche als eine Fördervoraussetzung einzuhalten. Futterflächen, die für die Energiegewinnung genutzt werden, zählen nicht dazu. Daher sind Futterflächen, die für die Energiegewinnung genutzt werden, mit der Bindung 21 bzw. 22 zu kennzeichnen. Parzellen, die keine entsprechende Bindung für die beantragte Maßnahme haben, gelten für die entsprechenden Maßnahmen als nicht beantragt! Weiterführende Hinweise zu der Kennzeichnung der für die einzelnen Maßnahmen beantragten Flächen entnehmen Sie bitte den Ausfüllhinweisen der entsprechenden Landesmaßnahme. Die entsprechenden Codes für die jeweiligen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Anhang III. Ab 2009 wurde die Bindung „GPS" für Ganzpflanzensilage neu aufgenommen. Diese ist zu verwenden, wenn Getreide zu Ganzpflanzensilage verarbeitet wird. Beginn des Verpflichtungszeitraumes: Bei Beantragungen von Maßnahmen mit mehrjährigen Verpflichtungszeiträumen ist jeweils der Beginn der Verpflichtung einzutragen. Die weiterführenden Hinweise zu den entsprechenden Landesmaßnahmen sind zu beachten. Vertragsnummer: Bei den Bindungen 7201, 7202, 7061 und 7062 ist ab dem Antragsjahr 2011 zusätzlich die Vertragsnummer zu erfassen. Die Erfassungsmaske für die Vertragsnummer öffnet sich erst nach einem Doppelklick auf das Feld „Vertragsnummer“ im Fenster „Bindung auswählen“ und nach dem Erfassen der entsprechenden Bindung. Landschaftselemente Ausfüllhinweise Flächenerfassung 4/4 Die beantragten Landschaftselemente sind bei der elektronischen Antragsbearbeitung nicht in einem gesonderten Dokument, sondern parzellenbezogen, entweder im Attributierungsfenster des tabellarischen Teils oder GIS-Teils, zu erfassen. Landschaftselemente können teilweise bzw. vollständig als ökologische Vorrangfläche gekennzeichnet werden. Die dafür einzuhaltenden Voraussetzungen können der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“ entnommen werden. Hinweise zur Anlage zusätzliche Flächenangaben Flächentausch Greening 50 Prozent Hier sind Angaben erforderlich, wenn Sie die Ausnahmeregelung zur Anbaudiversifizierung gemäß Artikel 44 Absatz 3, Buchstabe c) der VO (EU) Nr. 1307/2013 geltend machen möchten. Demnach ist ein Betrieb von der Anbaudiversifizierung befreit, wenn mehr als 50 % der als Ackerland angemeldeten Flächen von dem Betriebsinhaber in seinem Beihilfeantrag des vorangehenden Jahres nicht angemeldet wurden und auf dem gesamten Ackerland auf den einzelnen Parzellen eine andere landwirtschaftliche Kulturpflanze als im vorangegangenen Kalenderjahr angebaut wird. Anzeige nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten/Nutzungen im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015 Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten/Nutzungen innerhalb des Kalenderjahres sind der zuständigen Behörde mindestens 3 Tage vorher schriftlich anzuzeigen. Weitere Hinweise zur Nutzung von Flächen für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten entnehmen Sie bitte der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“. Einschränkung Greening-Auflagen Es sind die Parzellen anzugeben, die in Gebieten liegen, die unter die FFH-Richtlinie 92/43/EG, die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG oder die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG fallen, und bei denen die Anforderungen des Greenings nur in dem Umfang eingehalten werden können, wie diese auf diesen Parzellen mit den Zielen der vorgenannten Richtlinien vereinbar sind. Zusatzangaben zum Nutzungsnachweis Es sind die Parzellen anzugeben, für die eine der folgenden Nutzungsarten erfasst wurde: 430 855 999 Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht enthalten ist (stickstoffbindende Pflanze ÖVF) Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Die Angabe der tatsächlichen Gattung/Nutzung ist für die Berechnung der Anbaudiversifizierung zwingend erforderlich. Ausfüllhinweise Flächenerfassung 5/5 Anhang I Nutzungsartenliste und Codenummern für Nutzung 2015 Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Spalten Bezeichnung und Code der Nutzungsart der Anlage Flächen 2015 die nachfolgenden Bezeichnungen. Werden Nutzungsarten bewirtschaftet, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, so tragen Sie bitte die genaue Bezeichnung der betreffenden Nutzungsart in der Anlage zusätzliche Flächenangaben unter Punkt 4. Zusatzangaben zum Nutzungsnachweis ein. Nutzungsarten mit gleicher Codierung in der Spalte „Code der Kulturen“ entsprechen für die Zwecke der Anbaudiversifizierung einer landwirtschaftlichen Kultur. Weitere Hinweise zur Anbaudiversifizierung können der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“ entnommen werden. Code der Kultur Nutzungsart Code Bezeichnung 3. G 3. 054 055 056 057 058 STREIFEN, FELDRAND Streifen am Waldrand (ohne Produktion) ÖVF Ufervegetation ÖVF Pufferstreifen ÖVF AL Pufferstreifen ÖVF DGL Feldrand ÖVF 1.28.2.1 1.28.2.2 1.28.2.1 1.28.2.1 1.28.2.2 1.28.2.1 1.28.2.2 1.28.3.1 1.28.3.2 4. 4. 1.28.4.1 1.28.4.2 1.28.5.1 1.28.5.2 4. 4. 1.28.6.1 1.28.6.2 1.28.7 1.28.9 1.30.1 1.28.8 1.1.1 112 113 114 115 116 118 119 121 122 125 126 131 132 142 143 144 145 156 157 171 181 182 183 186 GETREIDE Winterhartweizen/Durum Sommerhartweizen/Durum Winter-Dinkel Winterweichweizen Sommerweichweizen Winter-Emmer/ -Einkorn Sommer-Emmer/ -Einkorn Winterroggen Sommerroggen Wintermenggetreide Wintermenggetreide ohne Weizen Wintergerste Sommergerste Winterhafer Sommerhafer Sommermenggetreide Sommermenggetreide ohne Weizen Wintertriticale Sommertriticale Mais (Körnermais u. CCM) Rispenhirse (Panicum) Buchweizen Sorghumhirse (Körnersorghum) Amarant (Amarant/ Fuchsschwanz) 1.14.7 1.14.7 1.14.8 5. 1.14.5 4. 4. 1.14.4 210 211 220 221 230 240 250 292 EIWEISSPFLANZEN Erbsen (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) Gemüseerbse Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke) Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine) Erbsen/Bohnen Gemenge Erbsen / Getreide Linsen (Speise-Linse) 2.1.2.1.1 2.1.2.1.2 2.1.2.2.1 2.1.2.2.2 1.6.13 1.14.3 1.20.1 2.1.4.1 2.1.3.1 311 312 315 316 320 330 341 392 393 ÖLSAATEN Winterraps Sommerraps Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) Sommerrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) Sonnenblumen Sojabohnen Lein (Gemeiner Lein, Flachs) Krambe/ Meerkohl (Echter Meerkohl) Leindotter 3. Ausfüllhinweise Flächenerfassung 6/6 Code der Kultur Nutzungsart Code Bezeichnung 1.28.7 1.1.3 2.1.2.1.2 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 411 413 414 421 422 423 424 425 426 430 G G G G G G G G 451 452 453 454 458 459 480 492 564 568 ACKERFUTTER Silomais (als Hauptfutter) Futterrübe/Runkelrübe Kohl-/Steckrüben Klee (stickstoffbindende Pflanze) Kleegras Luzerne Ackergras Klee-Luzerne-Gemisch Klee (nicht stichstoffbindende Pflanze, z.B. Bockshornklee) Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist (Stickstoffbindende Pflanze ÖVF) DAUERGRÜNLAND Wiesen Mähweiden Weiden Hutungen Streuwiesen Alle anderen Grünlandnutzungen Streuobstfläche mit Grünlandnutzung Beweidung von Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken (z.B. Heide) STILLLEGUNG/AUFFORSTUNG nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO 1305/2013 aufgeforstete Flächen aufgeforstete Dauergrünlandflächen, weder nach 1257/99 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO (EU) Nr. 1305/2013 Gewässerschutzstreifen Blühstreifen (MSL-Maßnahme) Blühfläche (MSL-Maßnahme) Erosionsschutzstreifen Grünbrache 1-jährig Grünbrache 2-jährig Nicht landwirtschaftliche, aber nach Art. 32(2b (i)) der VO (EG) Nr. 1307/2013 beihilfefähige Fläche (Naturschutzflächen, die 2008 noch beihilfefähig waren) 3. 3. 3. 3. 3. 3. 573 574 575 576 581 582 583 3. G 591 592 FLÄCHE aus der ERZEUGUNG genommen Ackerland aus der Erzeugung genommen i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013 Dauergrünland aus der Erzeugung genommen i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013 2.2.2.1 2.2.2.1 1.1.3 1.6.13 601 602 603 604 HACKFRÜCHTE Stärkekartoffeln Kartoffeln Zuckerrüben Topinambur Ausfüllhinweise Flächenerfassung 7/7 Code der Kultur Nutzungsart Code Bezeichnung 2.1.2.2 612 2.1.2.3 613 2.1.2.4 2.1.11.1 2.1.5 2.1.8.1 2.1.12.1 2.1.13.1 2.1.2.1.2 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.3.1 2.2.1.1 2.3.1.1 2.3.1.2 2.3.2.1 2.3.2.2 2.3.2.3 1.2.1 614 615 616 617 618 619 620 622 623 624 625 627 628 629 630 631 633 1.3.11 1.14.6 1.10.3 1.6.15 1.1.5 1.1.3 1.1.2 1.3.5 1.30.2 1.3.14 1.6.9 1.14.1 2.1.1.1 1.6.21 1.3.12 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 GEMÜSE Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe, Chinakohl, Pak-Choi, Teltower Rübchen, Stielmus, Herbstrübe) Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot-/Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl, Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl, Zierkohl) Brauner Senf (Brauner Senf/Sareptasenf) Echte Brunnenkresse Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola) Gartenkresse Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, schwarzer Winterrettich, Ölrettich, Radieschen) Weißer Senf Steckrübe, Kohlrübe Tomaten Auberginen Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli, Peperoni) Schwarze Tollkirsche Salatgurke (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke) Zuckermelone (cucumis melo) Riesenkürbis (Riesenkürbis, Hokkaidokürbis) Gartenkürbis (cucurbita pepo) (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Spaghettikürbis, Zierkürbis) Melone (Citrullus) (Wassermelone) Allium/Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schnittlauch, Winterheckenzwiebel, Bärlauch) Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre) Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne) Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel) Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Römischer Salat) Spinat Mangold, Rote Beete/Rote Rübe Melde (Garten-Melde) Sellerie (Knollen-Sellerie, Bleich-Sellerie, Stangen-Sellerie) Ampfer (Wiesen-Sauerampfer) Pastinaken Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, krausblättrige Endivie, ganzblättrige Endivie, Zichorie) Kichererbsen Meerettich Schwarzwurzeln Fenchel (Gemüsefenchel,/Körnerfenchel) K 650 KÜCHENKRÄUTER/HEIL- und GEWÜRZPFLANZEN Küchenkräuter / Heil- und Gewürzpflanzen 1.9.1 4. 2.1.7.1 1.28.10 2.2.4.1 1.25.1 1.33.1 1.6.6 1.37.1 701 702 703 704 705 706 707 708 709 ANDERE HANDELSGEWÄCHSE Faserhanf Rollrasen Färber-Waid Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes Glanzgras) Virginischer Tabak Mohn (Schlafmohn, Backmohn) Erdbeeren Färberdisteln Brennnesseln (Große Brennnessel) Z 720 ZIERPFLANZEN Zierpflanzen 1.6.22 1.28.8 1.21.4 802 803 804 805 852 853 854 ENERGIEPFLANZEN Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze) Sudangras Sida (Virginiamalve) Igniscum Chinaschilf/Miscanthus Riesenweizengras/Szarvasi-Gras Rohrglanzgras Ausfüllhinweise Flächenerfassung 8/8 Code der Kultur 3. 3. 3. 4. 1.1.3. 5. 5. 4. 3. 3. G Nutzungsart Code Bezeichnung 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 855 856 857 858 859 860 861 DAUERKULTUREN Kern- und Steinobst Streuobst (ohne Wiesennutzung) Birnen (Ertragsanlagen) Sonst. Obstanlagen in Vollanbau (ohne Äpfel, Birnen, Pfirsiche) Kernobst z.B. Äpfel, Birnen Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren Sanddorn Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder Pfirsiche in Vollanbau Kirschen (Ertragsanlagen) Pflaumen (Ertragsanlagen) Haselnüsse Walnüsse Sonstige Schalenfrüchte Äpfel in Vollanbau Sonst. Steinobst (ohne Kirschen, Pflaumen) Baumschulen, nicht für Beerenobst Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) Korbweiden KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung Rebland Bestockte Rebfläche Unbestockte Rebfläche Rebschulfläche Unterlagsrebfläche Steillagenweinbau Tafeltrauben Weinbergbrache Sonstige Dauerkulturen Rhabarber Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Hopfen Aromahopfen Bitterhopfen Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch) Spargel Artischocke 910 911 912 913 914 915 920 928 940 983 990 994 995 996 999 SONSTIGE FLÄCHEN Wildäsungsfläche (Beta-)Rübensamenvermehrung Grassamenvermehrung Klee- oder Luzernesamenvermehrung Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten Ackerrandstreifen und Blühflächen Haus- und Nutzgärten Schonstreifen Unbewirtschaftes Gewässer Weihnachtsbäume Alle anderen Flächen (keine LF) Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf DGL Forstflächen (Waldbodenflächen) Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf AL Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Ausfüllhinweise Flächenerfassung 9/9 Anhang II Förderfähige Faserhanfsorten*) Sorte Codenr. Sorte Codenr. Sorte Codenr. Armanca Asso Beniko Cannakomp Carma Chamaeleon Codimono Cs Dacia Secuieni Delta 405 Delta-Ilosa Denise Diana Dioica 88 Epsilon 68 58 48 1 34 49 27 50 4 60 5 24 37 51 6 7 Fedora 17 Felina 32 Ferimon Fibranova Fibrimor Fibrol Futura 75 Ivory KC Dóra Kompolti Kompolti hibrid TC Lipko Lovrin 110 Marcello Markant 9 12 14 15 39 40 19 61 55 21 35 32 28 62 63 Monoica Santhica 23 Santhica 27 Santhica 70 Secuieni Jubiliu Silvana Szarvasi Tisza Tygra UNIKO-B Uso 31 Wielkopolskie Wojko Zenit 44 22 25 42 64 38 46 52 47 31 23 53 59 54 Förderfähige Hopfensorten*) Sorte (Aromahopfen) Codenr. Sorte (Aromahopfen) Codenr. Sorte (Bitterhopfen) Codenr. Hallertauer Mfr. Hallertauer Tradition Hersbrucker Pure Hersbrucker Spät Opal Perle 10 16 20 12 18 14 Saazer Saphir Smaragd Spalter Spalter Select Tettnanger 21 17 19 11 15 13 Brewers Gold Hallertauer Magnum Hallertauer Merkur Hallertauer Taurus Herkules Northern Brewer Nugget Record Wye Target Zeus 26 29 31 30 32 25 27 35 28 36 Förderfähige für den Kurzumtrieb geeignete Arten*) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten *) Zulässige Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen (ÖVF-Beantragung) Sorte Codenr. Sorte Codenr. Birken Erlen 4 5 Gemeine Birke, Hängebirke Grauerle Schwarzerle 16 18 17 Eschen 6 Gemeine Esche 19 Roteiche 9 Stieleiche Traubeneiche 7 8 Pappeln 2 Graupappel Schwarzpappel Silberpappel Zitterpappel 13 14 12 15 Robinien 3 Weiden 1 Mandelweide Korbweide 10 11 Eventuell im zuständigen Amt nachfragen, ob neue Sorten zugelassen wurden. Ausfüllhinweise Flächenerfassung 10 / 10 Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen Nutzungsart Sorte Codenr. Wicken (221) Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der Liste nicht aufgeführt ist (430) Pannonische Wicke Saatwicke Zottelwicke Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine Gelbe Lupine Weiße Lupine Alexandriner Klee alle Arten der Gattung Steinklee Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee) Hopfenklee (Gelbklee) Hornschotenklee Inkarnatklee Persischer Klee Rotklee Schwedenklee (Bastardklee) Weißklee Bastardluzerne, Sandluzerne Luzerne alle Arten der Gattung Esparsetten Seradella 1 2 3 1 2 3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 1 2 Gartenbohne (635) Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne) 1 Lupinen (230) Klee (421) Luzerne (423) Ausfüllhinweise Flächenerfassung 11 / 11 Anhang III Code 21 22 4171 4172 4173 4181 4181Ö 4191 4191Ö 4192 4192Ö 4201 4211 4891 4892 4893 4894 6420 70 7061 7062 71 7201 7202 800 8471 8471B 8472 8472B 8472M 8473 8473B 8474 8474B 8474M 8475 8481 8481B 8482 8482B 8482M 8483 8483B 8484 8484B 8484M 8485 GPS LKK Maßnahme Pflanzen zur Verwendung als Energiepflanze (nicht hofeigene Verarbeitung) Pflanzen zur Verwendung als Energiepflanze (hofeigene Verarbeitung) Erosionsmindernder Ackerfutterbau in Gebietskulisse Erosionsmindernder Ackerfutterbau auf Schutzstreifen an Gewässern Erosionsmindernder Ackerfutterbau auf sonstigen Schutzstreifen Winterbegrünung (Zwischenfrucht bzw. Untersaat) und Mulch-/Direktsaatverfahren Winterbegrünung (Zwischenfrucht bzw. Untersaat) und Mulch-/Direktsaatverfahren, gleichzeitig ÖVF Blühstreifen für Bienen Blühstreifen für Bienen, gleichzeitig ÖVF Blühflächen für Bienen Blühflächen für Bienen, gleichzeitig ÖVF RL Schaf- und Ziegenweide 2010 RL Schonstreifen 2010 Ackerland Extensivierungsrichtlinie 2009 Feldgemüse Extensivierungsrichtlinie 2009 Dauerkulturen Extensivierungsrichtlinie 2009 Grünland Extensivierungsrichtlinie 2009 Trockenfutter als Unter- oder Stoppelsaat Forst, Erstaufforstung mit Prämie Erstaufforstung 6 Jahre große Prämie Erstaufforstung 6 Jahre kleine Prämie Forst, Erstaufforstung ohne Prämie Erstaufforstung 20 Jahre große Prämie Erstaufforstung 20 Jahre kleine Prämie Projektflächen Salzgrasland Basis Salzgrasland Beweidung Feuchtgrünland Basis Feuchtgrünland Beweidung Feuchtgrünland Mahd Magergrünland Basis Magergrünland Beweidung Nährstoffarmes Grünland Basis Nährstoffarmes GL Beweidung Nährstoffarmes Grünland Mahd Handmahd Salzgrasland Basis Salzgrasland Beweidung Feuchtgrünland Basis Feuchtgrünland Beweidung Feuchtgrünland Mahd Magergrünland Basis Magergrünland Beweidung Nährstoffarmes Grünland Basis Nährstoffarmes GL Beweidung Nährstoffarmes Grünland Mahd Handmahd Ganzpflanzensilage Schafbeweidungsflächen zur Meldung an Landw. Krankenkasse Ausfüllhinweise Flächenerfassung 12 / 12 Code U 001 002 003 001Ö 002Ö 003Ö 011 0111 0112 011Ö 0111Ö 0112Ö 012 0121 0122 012Ö 0121Ö 0122Ö 013 0131 0132 013Ö 0131Ö 0132Ö 021 0211 0212 021Ö 0211Ö 0212Ö 022 0221 0222 022Ö 0221Ö 0222Ö 023 0231 0232 023Ö 0231Ö 0232Ö 024 0241 0242 024Ö 0241Ö 0242Ö 031 0311 0312 031Ö 0311Ö 0312Ö Maßnahme Umstellungsflächen auf ökologischen Landbau AF Variante1: mind. 10 % Leguminosen AF Variante2: mind. die Hälfte großkörnige Leguminosen von Variante1 AF Variante3: vollständiger Anbau großkörnige Leguminosen von Variante1 AF Variante1: mind. 10 % Leguminosen als ÖVF AF Variante2: mind. die Hälfte großkörnige Leguminosen von Variante1 als ÖVF AF Variante3: vollständiger Anbau großkörnige Leguminosen von Variante1 als ÖVF Gewässerschutzstreifen Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 1 Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 2 Gewässerschutzstreifen gleichzeitig ÖVF Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 1, gleichzeitig ÖVF Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 2, gleichzeitig ÖVF Erosionsschutzstreifen innerhalb der Kulisse Erosionsschutzstreifen innerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 1 Erosionsschutzstreifen innerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 2 Erosionsschutzstreifen innerhalb Kulisse gleichzeitig ÖVF Erosionsschutzstreifen innerhalb Kulisse gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1 Erosionsschutzstreifen innerhalb Kulisse gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2 Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 1 Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 2 Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse gleichzeitig als ÖVF Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse gleichzeitig als ÖVF, Kürzungssatz 1 Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse gleichzeitig als ÖVF, Kürzungssatz 2 einjährige Blühstreifen einjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 1 einjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 2 einjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF einjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1 einjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2 mehrjährige Blühstreifen mehrjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 1 mehrjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 2 mehrjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF mehrjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1 mehrjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2 einjährige Blühflächen einjährige Blühflächen, Kürzungssatz 1 einjährige Blühflächen, Kürzungssatz 2 einjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF einjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1 einjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2 mehrjährige Blühflächen mehrjährige Blühflächen, Kürzungssatz 1 mehrjährige Blühflächen, Kürzungssatz 2 mehrjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF mehrjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1 mehrjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2 Schonstreifen an Alleen Schonstreifen an Alleen, Kürzungssatz 1 Schonstreifen an Alleen, Kürzungssatz 2 Schonstreifen an Alleen, gleichzeitig ÖVF Schonstreifen an Alleen, gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1 Schonstreifen an Alleen, gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2 Ausfüllhinweise Flächenerfassung 13 / 13 Code 041 0411 0412 051 0511 0512 052 0521 0522 053 0531 0532 054 0541 0542 055 0551 0552 056 0561 0562 057 0571 0572 058 0581 0582 059 0591 0592 061 0611 0612 062 0621 0622 063 0631 0632 064 0641 0642 065 0651 0652 066 0661 0662 Maßnahme Extensive Grünlandnutzung I Extensive Grünlandnutzung I, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung I, Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Kernzone Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Kernzone, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Kernzone, Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Vorrangzone (nicht Kernzone) Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Mahd, außerhalb der Kern- und Vorrangzone Extensive Grünlandnutzung II Mahd, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Mahd, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Kernzone Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Kernzone, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Kernzone, Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Vorrangzone (nicht Kernzone) Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, außerhalb der Kern- und Vorrangzone Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Kernzone Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Kernzone, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Kernzone, Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Vorrangzone Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Vorrangzone, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Vorrangzone, Kürzungssatz 2 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, außerhalb der Kern- und Vorrangzone Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 1 Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 2 „Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland“ „Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland“, Kürzungssatz 1 „Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland“, Kürzungssatz 2 Extrem nasse Grünlandstandorte Extrem nasse Grünlandstandorte, Kürzungssatz 1 Extrem nasse Grünlandstandorte, Kürzungssatz 2 Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte, Kürzungssatz 1 Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte, Kürzungssatz 2 Magergrasland und Heiden Magergrasland und Heiden, Kürzungssatz 1 Magergrasland und Heiden, Kürzungssatz 2 Magergrasland und Heiden“ bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 % Magergrasland und Heiden“ bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 %, Kürzungssatz 1 Magergrasland und Heiden“ bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 %, Kürzungssatz 2 Renaturierungsgrünland Renaturierungsgrünland, Kürzungssatz 1 Renaturierungsgrünland, Kürzungssatz 2 Ausfüllhinweise Flächenerfassung 14 / 14 Code 0711 0712 0713 0714 0715 0716 0717 0718 0719 071B 0721 0722 0723 0724 0725 0726 0727 0728 072B 08E1 08E11 08E12 08E2 08E21 08E22 08E3 08E31 08E32 08E4 08E41 08E42 08B1 08B11 08B12 08B2 08B21 08B22 08B3 08B31 08B32 08B4 08B41 08B42 Maßnahme Kern- und Steinobst/Frostspanner/Bacillus thuringensis Johannisbeerartiges Beerenobst/Frostspanner/Bacillus thuringensis Kernobst/ Apfelwickler/Virusverfahren dreimalig Kernobst/ Apfelwickler/Virusverfahren zweimalig Kernobst/Apfelschalenwickler/Virusverfahren zweimalig Kernobst/Apfelschalenwickler/Virusverfahren einmalig Apfel/Schalenwicklerarten/Bacillus thuringensis Kernobst/Mehlige Apfelblattlaus/Neem-Präparate Baum- und Strauchbeerenobst/Verzicht auf Herbizidanwendung Biodiversität Obstbau Gemüse/Bacillus thuringensis Schadraupen Gemüse/Sklerotinia/ Coniothyrium minitans-Präparate/Angießverfahren Gemüse/Sklerotinia/ Coniothyrium minitans-Präparate/Feldapplikation Gemüse/Kleine Kohlfliege/Spinosad Gemüse (einschließlich Spargel)/ Herbizidverzicht Erdbeeren/Nemathoden/Tagetes Winterbegrünung vor Anbau von Gemüse oder Erdbeeren Winterbegrünung nach Anbau von Gemüse ohne Erdbeeren Biodiversität Gemüsebau übrige Ackerfläche, Einführer übrige Ackerfläche, Einführer, Kürzungssatz 1 übrige Ackerfläche, Einführer, Kürzungssatz 2 Feldgemüse, Einführer Feldgemüse, Einführer, Kürzungssatz 1 Feldgemüse, Einführer, Kürzungssatz 2 Dauerkultur, Einführer Dauerkultur, Einführer, Kürzungssatz 1 Dauerkultur, Einführer, Kürzungssatz 2 Dauergrünland, Einführer Dauergrünland, Einführer, Kürzungssatz 1 Dauergrünland, Einführer, Kürzungssatz 2 übrige Ackerfläche, Beibehalter übrige Ackerfläche, Beibehalter, Kürzungssatz 1 übrige Ackerfläche, Beibehalter, Kürzungssatz 2 Feldgemüse, Beibehalter Feldgemüse, Beibehalter, Kürzungssatz 1 Feldgemüse, Beibehalter, Kürzungssatz 2 Dauerkultur, Beibehalter Dauerkultur, Beibehalter, Kürzungssatz 1 Dauerkultur, Beibehalter, Kürzungssatz 2 Dauergrünland, Beibehalter Dauergrünland, Beibehalter, Kürzungssatz 1 Dauergrünland, Beibehalter, Kürzungssatz 2 Ausfüllhinweise Flächenerfassung 15 / 15 Anhang IV Codierung für LE-Typen Bezeichnung Hecke/Knick – cc-relevant Baumreihe – cc-relevant Feldgehölz – cc-relevant Feuchtgebiet – cc-relevant Soll – cc-relevant Einzelbaum – cc-relevant Trocken- und Natursteinmauer, Lesesteinwall – cc-relevant Fels- u. Steinriegel sowie naturversteinte Flächen – cc-relevant Feldraine > 2 m – cc-relevant Terrassen Ausfüllhinweise Flächenerfassung LE-Code 1 2 3 4 401 5 11 12 15 19 Bezeichnung LE-Code Einzelbaum (DGL) Feldraine < 2 m 9 13 16 / 16
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