Ausfüllhinweise Flächenerfassung 2015

Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
(Zahlstelle)
Hinweise zum Ausfüllen der
Anlage Flächen 2015
Anlage Landschaftselemente
Anlage Feldblockskizzen
Anlage zusätzliche Flächenangaben
Nutzen Sie die Vorteile des digitalen Antragsverfahrens!
Zu beachten:
1. Betriebsinhaber die Hanf anbauen, haben der BLE unverzüglich den Beginn der Blüte mitzuteilen.
2. Gemäß Artikel 9 der VO (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014, sind folgende Landschaftselemente (LE) beihilfefähig:
a) LE, die dem Beseitigungsverbot nach Cross Compliance (CC) unterliegen
- Hecken und Knicks: ab 10 m Länge und einer Durchschnittsbreite von 15 m
- Baumreihen: mind. 5 Bäume und eine Länge ab 50 m
- Feldgehölze: Fläche ab 50 m² bis max. 2.000 m²
- Einzelbäume: Naturdenkmal nach § 28 NatschG
- Feuchtgebiete: Tümpel, Sölle und Dolinen bis max. 2.000 m², geschützte Biotope nach § 30 BNatschG und
§ 32 NatschG, die in der Biotopkartierung erfasst sind, bis max. 2.000 m²
- Feldraine: ab 2 m Breite
- Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle von mehr als 5 m Länge
- Fels- und Steinriegel sowie naturversteinte Flächen: max. 2.000 m²
- Terrassen
b) weitere LE
- Feldraine: bis 2 m Breite
- Einzelbäume auf Dauergrünland: bis max. 100 Bäume / ha
Hinweis:
Landschaftselemente auf DGL, die noch nicht als LE hinterlegt sind, müssen durch Sie als neue LE beantragt
werden. Für die Gewährung der Beihilfe ist jedes LE im Antrag anzugeben.
Einzelbäume (EB) auf Dauergrünland (DGL) sind beihilfefähig, wenn die Anzahl von 100 EB pro Hektar nicht überschritten wird. Sollte die Anzahl überschritten werden, wird jeder EB zur nicht beihilfefähigen Fläche und die Feldblockfläche (nutzbare Fläche) entsprechend reduziert.
Ausfüllhinweise Sammelantrag_Flächenerfassung
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Hinweise für die elektronische Antragsbearbeitung
Für die Antragsbearbeitung wurden die einzelnen Antragsformulare in Dokumente unterteilt und in Ordnern abgelegt.
Die flächenbezogenen Anlagen finden Sie in der Anwendung AgroView. Diese öffnet sich automatisch nach dem Anklicken des Dokumentes „Flächenangaben“. Die Bearbeitung der Anlage Flächen, der Anlage Landschaftselemente
und der Feldblockskizzen erfolgt ausschließlich über die Anwendung AgroView. Die numerischen Angaben können in
der tabellarischen Ansicht oder in der GIS-Ansicht erfasst werden. In AgroView wird als erstes die tabellarische Ansicht der Antragsflächen geöffnet.
TAB „Anlage Flächen (Vorj.)"
-
Anzeige der Vorjahresdaten
TAB „Anlage Flächen (1)“
-
Anzeige der aktuellen Antragsdaten mit teilweiser Vorbelegung
TAB „Neu“
-
Erzeugung eines neuen leeren Datensatzes
TAB „Andere BL“
-
Öffnung des Attributierungsfensters für Flächen in anderen Bundesländern
TAB "Neu LE"
-
Aufforderung zum Wechsel in die GIS-Ansicht (Parzellenskizze bzw. LEPunkt erfassen)
TAB "Neu Bindung"
-
Öffnung eines Erfassungsfensters für Bindungen (entsprechend Nutzcode)
TAB „Skizze bestätigen/bearbeiten"
-
Wechsel in die GIS-bezogene Ansicht zur Bestätigung bzw. Bearbeitung der
Skizze der ausgewählten Parzelle
TAB „Attribute ändern“
-
Öffnung des Attributierungsfensters zur Ergänzung bzw. Korrektur der
alphanumerischen Angaben der ausgewählten Parzelle
TAB „Löschen“
-
Löschen des ausgewählten Datensatzes
TAB „Zoomen“
-
Wechsel in die GIS-bezogene Ansicht des ausgewählten Feldblocks
TAB „alle LE anzeigen“
-
Anzeige aller LE in dem unteren Tabellenteil, ansonsten werden nur die LE
der ausgewählten Parzelle angezeigt
Weitere Hinweise zur elektronischen Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem unter dem Menüpunkt „?“ abgelegten
Handbuch in der Anwendung AgroView.
Hinweise zur Anlage Flächen zum Sammelantrag 2015
Für Betriebsinhaber, die in 2014 einen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben, werden die Parzellen und deren
Größe in der Anlage Flächen mit den Antragsangaben des Vorjahres vorbelegt. Der Vorbelegung liegen die von Ihnen
2014 bewirtschafteten Flächen unter Berücksichtigung der sich aus Verwaltungs- und/oder Vor-Ort-Kontrollen ergebenden Änderungen Ihrer Antragsangaben zugrunde. Die im Vorjahr beantragten Landschaftselemente werden unter
Berücksichtigung der Kontrollergebnisse des Vorjahres in dem Tab „Anlage Flächen (Vorj.)“ angezeigt. Für das aktuelle Antragsjahr wurde die Zuordnung der Landschaftselemente zu den Parzellen aus dem Vorjahr nicht übernommen,
so dass die Landschaftselemente durch Sie neu zuzuordnen sind.
Die vorbelegten Parzellen in der Anlage Flächen können als Grundlage für die Beantragung flächenbezogener Beihilfemaßnahmen 2015 genutzt werden.
Achtung: Die aus dem Antragsjahr 2014 vorbelegten Flächen dienen lediglich als Hilfestellung. Die Richtigkeit
der Flächenangaben für das Antragsjahr 2015 liegt in der Verantwortung des Antragstellers.
Skizze:
Für Antragsteller, die im Vorjahr ihre Antragsunterlagen dv-gestützt eingereicht haben, werden die Parzellen
des Vorjahres in AgroView hinterlegt. In der Spalte „Skizze“ wird der Status angezeigt
Nein
– keine Skizze vorhanden
Vorhanden – Skizze vom Vorjahr vorhanden, noch nicht für das aktuelle Jahr bestätigt
Bestätigt
– für das aktuelle Jahr liegt eine bestätigte „Skizze“ vor
lfd. Nr.:
Laufende Nummer, wird durch das Programm vergeben.
Feldblockident:
Seit dem Jahr 2005 ist der Feldblock mit seinem Feldblockident (FLIK) maßgebliche Referenz für die Kontrolle der
beantragten Flächen. Dieser wird Ihnen aus Ihrer Antragstellung 2014 vorbelegt bzw. ist von Ihnen für hinzukommende Feldblöcke auszufüllen.
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
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ParzellenName
Eine Parzelle ist eine zusammenhängende Fläche eines Bewirtschafters, die mit einer Kulturart bebaut oder aus der
Erzeugung genommen ist bzw. einer bestimmten Bewirtschaftungsform (z. B. Landesfördermaßnahmen) unterliegt.
Eine Parzelle kann nur in einem Feldblock liegen.
Aus Ihrer Antragstellung 2014 werden Ihnen die jeweiligen Parzellen vorbelegt. Hinzukommende Parzellen sind zu
ergänzen. (Beachten Sie bitte die Ausführungen zu Spalte „Bindung“ für andere Förderprogramme!)
Die Parzellenbezeichnung darf nur numerisch mit arabischen Ziffern erfolgen und muss innerhalb des Feldblockes
eineindeutig sein.
Achtung! Mehrjährig gebundene Parzellen müssen für die Dauer der Verpflichtung/Bindung die Parzellennummern beibehalten.
Sollten Sie Flächen bewirtschaften, die im Feldblock mit einer Kulturart (einheitlicher Nutzcode) bebaut sind, die aber
unterschiedlichen Bedingungen/Beihilfemaßnahmen unterliegen, sind diese als getrennte Parzellen (künstliche Parzellierung) anzugeben.
Dieses gilt z. B. für:
1. Grünlandflächen, die einheitlich gemäß den Auflagen des Programms zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung
bewirtschaftet werden, die aber (z. B. aufgrund fehlendem Nutzungsrecht) nicht vollständig Vertragsbestandteil
sind.
2. Ackerflächen, von denen lediglich Teilflächen für den Zwischenfruchtanbau bzw. die Gründecke im Rahmen der
ökologischen Vorrangflächen vorgesehen sind.
beantragte Fläche:
2
Hier ist von Ihnen die beantragte nutzbare (netto) Fläche der jeweiligen Parzelle für 2015 in ha, ar und m anzugeben.
Die aus dem Vorjahr vorbelegte Fläche ist durch Sie zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Die zu den jeweiligen Parzellen zugeordneten Landschaftselemente werden im unteren Tabellenteil angezeigt.
Nutzungsart:
Bitte beachten Sie Anhang I dieser Ausfüllhinweise „Nutzungsartenliste und Codenummern für Nutzung 2015“.
Es ist die Bezeichnung der Hauptkultur anzugeben, die auf dem entsprechenden Feldblock und der entsprechenden
Parzelle im Zeitraum 01.06. bis 15.07. des Antragsjahres angebaut wird.
In den Fällen des Anbaus von Ackerfutter mit einem Jahr der ersten Grünlandnutzung ab 2010, Dauergrünland, mehrjährigen Kulturen und Dauerkulturen wurde der Nutzcode aus dem Vorjahr vorbelegt. Sollte sich in diesen Fällen die
Nutzung gegenüber dem Vorjahr geändert haben, ist die Vorbelegung entsprechend zu korrigieren.
Sind auf einem Feldblock verschiedene Nutzungsarten vorhanden, so bildet jede Nutzungsart eine eigene Parzelle
und es ist jeweils eine eigene Zeile auszufüllen (siehe auch Hinweis zur Spalte „ParzellenName“).
Wird nach dem Einreichen des Antrages eine andere als die im Antrag angegebene Hauptkultur angebaut, ist
dies mit der Anlage „Nutzungsänderung“ der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Für die Berechnung der Anbaudiversifizierung ist dies zwingend erforderlich. Das Einreichen einer neuen Version der Anlage Flächen ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Achtung: Fehler bei Angaben zur Nutzungsart können zu empfindlichen Sanktionen führen.
Aktivierung:
In dieser Spalte ist zu kennzeichnen, ob die betreffende Parzelle für die Zuweisung und Aktivierung der Zahlungsansprüche verwendet werden soll.
Flächen, für die Sie keine Basisprämie und auch nicht die Zuweisung von Zahlungsansprüchen geltend machen wollen, sind in dieser Spalte mit „0“ zu kennzeichnen. Flächen, die für die Zuweisung und Aktivierung von Zahlungsansprüchen verwendet werden sollen, sind mit „1“ zu kennzeichnen.
Flächen, die nicht ganzjährig beihilfefähig sind, sind in einer gesonderten Parzelle aufzuführen und in der genannten
Spalte mit „0“ zu kennzeichnen. Diese Flächen werden nicht für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen herangezogen.
Darüber hinaus sind die Flächen anzugeben, die aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht
ganzjährig beihilfefähig sind, und für die Sie beabsichtigen, in dem Jahr die Zuweisung von Zahlungsansprüchen zu
beantragen, in dem die Flächen erstmals am Schlusstermin der Antragstellung für den Antrag auf Direktzahlung beihilfefähig sind (§ 16 Abs. 5 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Diese Flächen sind mit dem Nutzcode 990 und
in der Spalte „Aktivierung“ mit „2“ zu kennzeichnen.
Anrechnung als ÖVF
In dieser Spalte sind die Flächen zu kennzeichnen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angerechnet werden sollen. Dafür stehen in Abhängigkeit der zuvor von Ihnen angegeben Nutzungsart die folgenden Codes zur Verfügung:
2 – Zwischenfrucht
3 – Gründecke (Unterfrucht)
4 – Streifen
5 – Ufervegetation
6 – Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb (Kurzumtriebsplantagen – KUP)
7 – Stickstoffbinder
8 – Aufforstung
9 – Brache
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
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Zu Ihrer Information wurde die Kulisse „Ökologische Vorrangflächen“ hinterlegt, in der alle Flächen erfasst sind, die als
zeitlich stabil (mind. 3 Jahre) angesehen werden. Zur Zeit sind dies die an Ackerflächen liegenden LE bzw. deren Teilflächen sowie Waldrandstreifen. Die Kulisse ist über die Schaltfläche „Greening“ im GIS-Teil von AgroView abrufbar.
Weitere Hinweise zu den ökologischen Vorrangflächen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Umsetzung der EUAgrarreform in Deutschland“.
FLIK-Parz.-Name der Hauptnutzung der ÖVF-Streifenparz.
Parzellen, die im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen als „Streifen“ gekennzeichnet werden, sind zwingend einer Hauptparzelle zuzuordnen.
Zuordenbar sind alle Parzellen, die räumlich an die als „Streifen“ gekennzeichnete Parzelle angrenzen (Pufferbereich
von 10 cm zur Skizze der als „Streifen“ gekennzeichneten Parzelle). Folglich können nur Parzellen zugeordnet
werden, für die bereits eine Skizze erfasst und bestätigt wurde.
Besteht eine Zuordnung, ist die Bearbeitung der Skizzen und die Attributierung beider Parzellen nicht möglich. In diesen Fällen ist die Zuordnung durch Löschen der Angaben in diesem Feld aufzuheben.
Sorte bei KUP (Kurzumtriebsplantagen), Hanf, Hopfen und ÖVF-Stickstoffbinder:
Hier sind Eintragungen beim Anbau von Kurzumtriebsplantagen, Hanf, Hopfen und Stickstoffbinder im Rahmen der
ÖVF-Beantragung unbedingt erforderlich. Die entsprechenden Codes für die angebauten Sorten sind dem Anhang II
zu entnehmen.
Jahr der ersten Grünlandnutzung/Anpflanzjahr:
Diese Spalte wurde 2009 neu in die Anlage Flächen aufgenommen und ist bei Ackerfutter mit den Nutzcodes 221, 421
bis 430, 912, 913, allen Dauergrünland-Nutzcodes und bei Dauergrünland aus der Erzeugung genommen Pflichtangabe. Bei allen Parzellen, die im Vorjahr als Dauergrünland bzw. als Ackerfutter beantragt worden sind, wurde das
Jahr der ersten Grünlandnutzung entsprechend Ihrer Angabe in der Anlage Flächen 2015 vorbelegt.
Bei diesen Nutzcodes ist für Kulturen, die vor 2003 angesät wurden, das Jahr „2003“ anzugeben.
Das Anpflanzjahr ist anzugeben, wenn Sie Kurzumtriebsplantagen (NC 841) beantragen.
Bindung für andere Förderprogramme:
Die Angaben in der Anlage Flächen 2015 bilden die Grundlage für alle flächenbezogenen Beihilfen. Unter Beachtung
der Hinweise zur Spalte „ParzellenName“ sind Bindungen für solche Parzellen anzugeben, die bestimmten Bewirtschaftungsformen (Landesmaßnahmen) unterliegen.
Ab 2009 sind auch alle im Rahmen der Erstaufforstung geförderten Parzellen in der Anlage Flächen aufzuführen und mit der entsprechenden maßnahmebezogenen Bindung zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass für Aufforstungsflächen keine Zahlungsansprüche zugewiesen werden und diese auch nicht
beihilfefähig im Rahmen der Direktzahlungen sind. Aufforstungsflächen können damit nur mit dem Aktivierungscode
„0“ gekennzeichnet werden.
Aufforstungsflächen, für die der Verpflichtungszeitraum gemäß der “Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher
Maßnahmen“ noch nicht ausgelaufen ist, können als ökologische Vorrangfläche beantragt werden. Zur Anerkennung
dieser Flächen als ökologische Vorrangflächen und zur Feststellung des Endes des Verpflichtungszeitraums legen Sie
bitte den Antragsunterlagen den Förderbescheid über der Aufforstungsprämie bei.
Landesmaßnahmen (2. Säule):
Für die Landesmaßnahmen sind die beantragten Parzellen mit einer Bindung zu versehen (soweit sie nicht vorbelegt
sind).
Bei einigen Programmen der 2. Säule ist ein bestimmter Mindestviehbesatz je ha Futterfläche als eine Fördervoraussetzung einzuhalten. Futterflächen, die für die Energiegewinnung genutzt werden, zählen nicht dazu. Daher sind Futterflächen, die für die Energiegewinnung genutzt werden, mit der Bindung 21 bzw. 22 zu kennzeichnen.
Parzellen, die keine entsprechende Bindung für die beantragte Maßnahme haben, gelten für die entsprechenden Maßnahmen als nicht beantragt!
Weiterführende Hinweise zu der Kennzeichnung der für die einzelnen Maßnahmen beantragten Flächen entnehmen Sie bitte den Ausfüllhinweisen der entsprechenden Landesmaßnahme.
Die entsprechenden Codes für die jeweiligen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Anhang III.
Ab 2009 wurde die Bindung „GPS" für Ganzpflanzensilage neu aufgenommen. Diese ist zu verwenden, wenn Getreide zu Ganzpflanzensilage verarbeitet wird.
Beginn des Verpflichtungszeitraumes:
Bei Beantragungen von Maßnahmen mit mehrjährigen Verpflichtungszeiträumen ist jeweils der Beginn der Verpflichtung einzutragen. Die weiterführenden Hinweise zu den entsprechenden Landesmaßnahmen sind zu beachten.
Vertragsnummer:
Bei den Bindungen 7201, 7202, 7061 und 7062 ist ab dem Antragsjahr 2011 zusätzlich die Vertragsnummer zu erfassen. Die Erfassungsmaske für die Vertragsnummer öffnet sich erst nach einem Doppelklick auf das Feld „Vertragsnummer“ im Fenster „Bindung auswählen“ und nach dem Erfassen der entsprechenden Bindung.
Landschaftselemente
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
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Die beantragten Landschaftselemente sind bei der elektronischen Antragsbearbeitung nicht in einem gesonderten
Dokument, sondern parzellenbezogen, entweder im Attributierungsfenster des tabellarischen Teils oder GIS-Teils, zu
erfassen.
Landschaftselemente können teilweise bzw. vollständig als ökologische Vorrangfläche gekennzeichnet werden.
Die dafür einzuhaltenden Voraussetzungen können der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“ entnommen werden.
Hinweise zur Anlage zusätzliche Flächenangaben
Flächentausch Greening 50 Prozent
Hier sind Angaben erforderlich, wenn Sie die Ausnahmeregelung zur Anbaudiversifizierung gemäß Artikel 44
Absatz 3, Buchstabe c) der VO (EU) Nr. 1307/2013 geltend machen möchten. Demnach ist ein Betrieb von der
Anbaudiversifizierung befreit, wenn mehr als 50 % der als Ackerland angemeldeten Flächen von dem Betriebsinhaber in seinem Beihilfeantrag des vorangehenden Jahres nicht angemeldet wurden und auf dem gesamten
Ackerland auf den einzelnen Parzellen eine andere landwirtschaftliche Kulturpflanze als im vorangegangenen
Kalenderjahr angebaut wird.
Anzeige nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten/Nutzungen im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015
Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten/Nutzungen innerhalb des Kalenderjahres sind der zuständigen Behörde mindestens 3 Tage vorher schriftlich anzuzeigen.
Weitere Hinweise zur Nutzung von Flächen für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten entnehmen Sie bitte der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“.
Einschränkung Greening-Auflagen
Es sind die Parzellen anzugeben, die in Gebieten liegen, die unter die FFH-Richtlinie 92/43/EG, die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG oder die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG fallen, und bei denen die Anforderungen
des Greenings nur in dem Umfang eingehalten werden können, wie diese auf diesen Parzellen mit den Zielen der
vorgenannten Richtlinien vereinbar sind.
Zusatzangaben zum Nutzungsnachweis
Es sind die Parzellen anzugeben, für die eine der folgenden Nutzungsarten erfasst wurde:
430
855
999
Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht enthalten ist (stickstoffbindende Pflanze ÖVF)
Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Die Angabe der tatsächlichen Gattung/Nutzung ist für die Berechnung der Anbaudiversifizierung zwingend erforderlich.
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
5/5
Anhang I
Nutzungsartenliste und Codenummern für Nutzung 2015
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Spalten Bezeichnung und Code der Nutzungsart der Anlage Flächen 2015
die nachfolgenden Bezeichnungen.
Werden Nutzungsarten bewirtschaftet, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, so tragen Sie bitte die genaue Bezeichnung der betreffenden Nutzungsart in der Anlage zusätzliche Flächenangaben unter Punkt 4. Zusatzangaben
zum Nutzungsnachweis ein.
Nutzungsarten mit gleicher Codierung in der Spalte „Code der Kulturen“ entsprechen für die Zwecke der Anbaudiversifizierung einer landwirtschaftlichen Kultur. Weitere Hinweise zur Anbaudiversifizierung können der Broschüre
„Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland“ entnommen werden.
Code der Kultur
Nutzungsart
Code
Bezeichnung
3.
G
3.
054
055
056
057
058
STREIFEN, FELDRAND
Streifen am Waldrand (ohne Produktion) ÖVF
Ufervegetation ÖVF
Pufferstreifen ÖVF AL
Pufferstreifen ÖVF DGL
Feldrand ÖVF
1.28.2.1
1.28.2.2
1.28.2.1
1.28.2.1
1.28.2.2
1.28.2.1
1.28.2.2
1.28.3.1
1.28.3.2
4.
4.
1.28.4.1
1.28.4.2
1.28.5.1
1.28.5.2
4.
4.
1.28.6.1
1.28.6.2
1.28.7
1.28.9
1.30.1
1.28.8
1.1.1
112
113
114
115
116
118
119
121
122
125
126
131
132
142
143
144
145
156
157
171
181
182
183
186
GETREIDE
Winterhartweizen/Durum
Sommerhartweizen/Durum
Winter-Dinkel
Winterweichweizen
Sommerweichweizen
Winter-Emmer/ -Einkorn
Sommer-Emmer/ -Einkorn
Winterroggen
Sommerroggen
Wintermenggetreide
Wintermenggetreide ohne Weizen
Wintergerste
Sommergerste
Winterhafer
Sommerhafer
Sommermenggetreide
Sommermenggetreide ohne Weizen
Wintertriticale
Sommertriticale
Mais (Körnermais u. CCM)
Rispenhirse (Panicum)
Buchweizen
Sorghumhirse (Körnersorghum)
Amarant (Amarant/ Fuchsschwanz)
1.14.7
1.14.7
1.14.8
5.
1.14.5
4.
4.
1.14.4
210
211
220
221
230
240
250
292
EIWEISSPFLANZEN
Erbsen (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse)
Gemüseerbse
Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne
Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke)
Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine)
Erbsen/Bohnen
Gemenge Erbsen / Getreide
Linsen (Speise-Linse)
2.1.2.1.1
2.1.2.1.2
2.1.2.2.1
2.1.2.2.2
1.6.13
1.14.3
1.20.1
2.1.4.1
2.1.3.1
311
312
315
316
320
330
341
392
393
ÖLSAATEN
Winterraps
Sommerraps
Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat)
Sommerrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat)
Sonnenblumen
Sojabohnen
Lein (Gemeiner Lein, Flachs)
Krambe/ Meerkohl (Echter Meerkohl)
Leindotter
3.
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
6/6
Code der Kultur
Nutzungsart
Code
Bezeichnung
1.28.7
1.1.3
2.1.2.1.2
5.
5.
5.
5.
5.
5.
5.
411
413
414
421
422
423
424
425
426
430
G
G
G
G
G
G
G
G
451
452
453
454
458
459
480
492
564
568
ACKERFUTTER
Silomais (als Hauptfutter)
Futterrübe/Runkelrübe
Kohl-/Steckrüben
Klee (stickstoffbindende Pflanze)
Kleegras
Luzerne
Ackergras
Klee-Luzerne-Gemisch
Klee (nicht stichstoffbindende Pflanze, z.B. Bockshornklee)
Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist (Stickstoffbindende Pflanze
ÖVF)
DAUERGRÜNLAND
Wiesen
Mähweiden
Weiden
Hutungen
Streuwiesen
Alle anderen Grünlandnutzungen
Streuobstfläche mit Grünlandnutzung
Beweidung von Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken (z.B. Heide)
STILLLEGUNG/AUFFORSTUNG
nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO 1305/2013 aufgeforstete Flächen
aufgeforstete Dauergrünlandflächen, weder nach 1257/99 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO (EU) Nr.
1305/2013
Gewässerschutzstreifen
Blühstreifen (MSL-Maßnahme)
Blühfläche (MSL-Maßnahme)
Erosionsschutzstreifen
Grünbrache 1-jährig
Grünbrache 2-jährig
Nicht landwirtschaftliche, aber nach Art. 32(2b (i)) der VO (EG) Nr. 1307/2013 beihilfefähige Fläche (Naturschutzflächen, die 2008 noch beihilfefähig waren)
3.
3.
3.
3.
3.
3.
573
574
575
576
581
582
583
3.
G
591
592
FLÄCHE aus der ERZEUGUNG genommen
Ackerland aus der Erzeugung genommen i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013
Dauergrünland aus der Erzeugung genommen i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013
2.2.2.1
2.2.2.1
1.1.3
1.6.13
601
602
603
604
HACKFRÜCHTE
Stärkekartoffeln
Kartoffeln
Zuckerrüben
Topinambur
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
7/7
Code der Kultur
Nutzungsart
Code
Bezeichnung
2.1.2.2
612
2.1.2.3
613
2.1.2.4
2.1.11.1
2.1.5
2.1.8.1
2.1.12.1
2.1.13.1
2.1.2.1.2
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.3.1
2.2.1.1
2.3.1.1
2.3.1.2
2.3.2.1
2.3.2.2
2.3.2.3
1.2.1
614
615
616
617
618
619
620
622
623
624
625
627
628
629
630
631
633
1.3.11
1.14.6
1.10.3
1.6.15
1.1.5
1.1.3
1.1.2
1.3.5
1.30.2
1.3.14
1.6.9
1.14.1
2.1.1.1
1.6.21
1.3.12
634
635
636
637
638
639
640
641
642
643
644
645
646
647
648
GEMÜSE
Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe, Chinakohl, Pak-Choi, Teltower
Rübchen, Stielmus, Herbstrübe)
Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot-/Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl, Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl, Zierkohl)
Brauner Senf (Brauner Senf/Sareptasenf)
Echte Brunnenkresse
Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola)
Gartenkresse
Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, schwarzer Winterrettich, Ölrettich, Radieschen)
Weißer Senf
Steckrübe, Kohlrübe
Tomaten
Auberginen
Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli, Peperoni)
Schwarze Tollkirsche
Salatgurke (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke)
Zuckermelone (cucumis melo)
Riesenkürbis (Riesenkürbis, Hokkaidokürbis)
Gartenkürbis (cucurbita pepo) (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Spaghettikürbis, Zierkürbis)
Melone (Citrullus) (Wassermelone)
Allium/Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schnittlauch, Winterheckenzwiebel, Bärlauch)
Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre)
Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne)
Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel)
Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Römischer Salat)
Spinat
Mangold, Rote Beete/Rote Rübe
Melde (Garten-Melde)
Sellerie (Knollen-Sellerie, Bleich-Sellerie, Stangen-Sellerie)
Ampfer (Wiesen-Sauerampfer)
Pastinaken
Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, krausblättrige Endivie, ganzblättrige Endivie, Zichorie)
Kichererbsen
Meerettich
Schwarzwurzeln
Fenchel (Gemüsefenchel,/Körnerfenchel)
K
650
KÜCHENKRÄUTER/HEIL- und GEWÜRZPFLANZEN
Küchenkräuter / Heil- und Gewürzpflanzen
1.9.1
4.
2.1.7.1
1.28.10
2.2.4.1
1.25.1
1.33.1
1.6.6
1.37.1
701
702
703
704
705
706
707
708
709
ANDERE HANDELSGEWÄCHSE
Faserhanf
Rollrasen
Färber-Waid
Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes Glanzgras)
Virginischer Tabak
Mohn (Schlafmohn, Backmohn)
Erdbeeren
Färberdisteln
Brennnesseln (Große Brennnessel)
Z
720
ZIERPFLANZEN
Zierpflanzen
1.6.22
1.28.8
1.21.4
802
803
804
805
852
853
854
ENERGIEPFLANZEN
Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze)
Sudangras
Sida (Virginiamalve)
Igniscum
Chinaschilf/Miscanthus
Riesenweizengras/Szarvasi-Gras
Rohrglanzgras
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
8/8
Code der Kultur
3.
3.
3.
4.
1.1.3.
5.
5.
4.
3.
3.
G
Nutzungsart
Code
Bezeichnung
821
822
823
824
825
826
827
828
829
830
831
832
833
834
835
836
837
838
839
840
841
842
843
844
845
846
847
848
849
850
851
855
856
857
858
859
860
861
DAUERKULTUREN
Kern- und Steinobst
Streuobst (ohne Wiesennutzung)
Birnen (Ertragsanlagen)
Sonst. Obstanlagen in Vollanbau (ohne Äpfel, Birnen, Pfirsiche)
Kernobst z.B. Äpfel, Birnen
Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche
Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren
Sanddorn
Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder
Pfirsiche in Vollanbau
Kirschen (Ertragsanlagen)
Pflaumen (Ertragsanlagen)
Haselnüsse
Walnüsse
Sonstige Schalenfrüchte
Äpfel in Vollanbau
Sonst. Steinobst (ohne Kirschen, Pflaumen)
Baumschulen, nicht für Beerenobst
Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen)
Korbweiden
KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung
Rebland
Bestockte Rebfläche
Unbestockte Rebfläche
Rebschulfläche
Unterlagsrebfläche
Steillagenweinbau
Tafeltrauben
Weinbergbrache
Sonstige Dauerkulturen
Rhabarber
Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Hopfen
Aromahopfen
Bitterhopfen
Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch)
Spargel
Artischocke
910
911
912
913
914
915
920
928
940
983
990
994
995
996
999
SONSTIGE FLÄCHEN
Wildäsungsfläche
(Beta-)Rübensamenvermehrung
Grassamenvermehrung
Klee- oder Luzernesamenvermehrung
Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten
Ackerrandstreifen und Blühflächen
Haus- und Nutzgärten
Schonstreifen
Unbewirtschaftes Gewässer
Weihnachtsbäume
Alle anderen Flächen (keine LF)
Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf DGL
Forstflächen (Waldbodenflächen)
Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf AL
Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
9/9
Anhang II
Förderfähige Faserhanfsorten*)
Sorte
Codenr.
Sorte
Codenr.
Sorte
Codenr.
Armanca
Asso
Beniko
Cannakomp
Carma
Chamaeleon
Codimono
Cs
Dacia Secuieni
Delta 405
Delta-Ilosa
Denise
Diana
Dioica 88
Epsilon 68
58
48
1
34
49
27
50
4
60
5
24
37
51
6
7
Fedora 17
Felina 32
Ferimon
Fibranova
Fibrimor
Fibrol
Futura 75
Ivory
KC Dóra
Kompolti
Kompolti hibrid TC
Lipko
Lovrin 110
Marcello
Markant
9
12
14
15
39
40
19
61
55
21
35
32
28
62
63
Monoica
Santhica 23
Santhica 27
Santhica 70
Secuieni Jubiliu
Silvana
Szarvasi
Tisza
Tygra
UNIKO-B
Uso 31
Wielkopolskie
Wojko
Zenit
44
22
25
42
64
38
46
52
47
31
23
53
59
54
Förderfähige Hopfensorten*)
Sorte (Aromahopfen)
Codenr.
Sorte (Aromahopfen)
Codenr.
Sorte (Bitterhopfen)
Codenr.
Hallertauer Mfr.
Hallertauer Tradition
Hersbrucker Pure
Hersbrucker Spät
Opal
Perle
10
16
20
12
18
14
Saazer
Saphir
Smaragd
Spalter
Spalter Select
Tettnanger
21
17
19
11
15
13
Brewers Gold
Hallertauer Magnum
Hallertauer Merkur
Hallertauer Taurus
Herkules
Northern Brewer
Nugget
Record
Wye Target
Zeus
26
29
31
30
32
25
27
35
28
36
Förderfähige für den Kurzumtrieb geeignete Arten*)
Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten
*)
Zulässige Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen (ÖVF-Beantragung)
Sorte
Codenr.
Sorte
Codenr.
Birken
Erlen
4
5
Gemeine Birke, Hängebirke
Grauerle
Schwarzerle
16
18
17
Eschen
6
Gemeine Esche
19
Roteiche
9
Stieleiche
Traubeneiche
7
8
Pappeln
2
Graupappel
Schwarzpappel
Silberpappel
Zitterpappel
13
14
12
15
Robinien
3
Weiden
1
Mandelweide
Korbweide
10
11
Eventuell im zuständigen Amt nachfragen, ob neue Sorten zugelassen wurden.
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
10 / 10
Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen
Nutzungsart
Sorte
Codenr.
Wicken (221)
Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der
Liste nicht aufgeführt ist (430)
Pannonische Wicke
Saatwicke
Zottelwicke
Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine
Gelbe Lupine
Weiße Lupine
Alexandriner Klee
alle Arten der Gattung Steinklee
Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee)
Hopfenklee (Gelbklee)
Hornschotenklee
Inkarnatklee
Persischer Klee
Rotklee
Schwedenklee (Bastardklee)
Weißklee
Bastardluzerne, Sandluzerne
Luzerne
alle Arten der Gattung Esparsetten
Seradella
1
2
3
1
2
3
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1
2
1
2
Gartenbohne (635)
Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne)
1
Lupinen (230)
Klee (421)
Luzerne (423)
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
11 / 11
Anhang III
Code
21
22
4171
4172
4173
4181
4181Ö
4191
4191Ö
4192
4192Ö
4201
4211
4891
4892
4893
4894
6420
70
7061
7062
71
7201
7202
800
8471
8471B
8472
8472B
8472M
8473
8473B
8474
8474B
8474M
8475
8481
8481B
8482
8482B
8482M
8483
8483B
8484
8484B
8484M
8485
GPS
LKK
Maßnahme
Pflanzen zur Verwendung als Energiepflanze (nicht hofeigene Verarbeitung)
Pflanzen zur Verwendung als Energiepflanze (hofeigene Verarbeitung)
Erosionsmindernder Ackerfutterbau in Gebietskulisse
Erosionsmindernder Ackerfutterbau auf Schutzstreifen an Gewässern
Erosionsmindernder Ackerfutterbau auf sonstigen Schutzstreifen
Winterbegrünung (Zwischenfrucht bzw. Untersaat) und Mulch-/Direktsaatverfahren
Winterbegrünung (Zwischenfrucht bzw. Untersaat) und Mulch-/Direktsaatverfahren, gleichzeitig ÖVF
Blühstreifen für Bienen
Blühstreifen für Bienen, gleichzeitig ÖVF
Blühflächen für Bienen
Blühflächen für Bienen, gleichzeitig ÖVF
RL Schaf- und Ziegenweide 2010
RL Schonstreifen 2010
Ackerland Extensivierungsrichtlinie 2009
Feldgemüse Extensivierungsrichtlinie 2009
Dauerkulturen Extensivierungsrichtlinie 2009
Grünland Extensivierungsrichtlinie 2009
Trockenfutter als Unter- oder Stoppelsaat
Forst, Erstaufforstung mit Prämie
Erstaufforstung 6 Jahre große Prämie
Erstaufforstung 6 Jahre kleine Prämie
Forst, Erstaufforstung ohne Prämie
Erstaufforstung 20 Jahre große Prämie
Erstaufforstung 20 Jahre kleine Prämie
Projektflächen
Salzgrasland Basis
Salzgrasland Beweidung
Feuchtgrünland Basis
Feuchtgrünland Beweidung
Feuchtgrünland Mahd
Magergrünland Basis
Magergrünland Beweidung
Nährstoffarmes Grünland Basis
Nährstoffarmes GL Beweidung
Nährstoffarmes Grünland Mahd
Handmahd
Salzgrasland Basis
Salzgrasland Beweidung
Feuchtgrünland Basis
Feuchtgrünland Beweidung
Feuchtgrünland Mahd
Magergrünland Basis
Magergrünland Beweidung
Nährstoffarmes Grünland Basis
Nährstoffarmes GL Beweidung
Nährstoffarmes Grünland Mahd
Handmahd
Ganzpflanzensilage
Schafbeweidungsflächen zur Meldung an Landw. Krankenkasse
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
12 / 12
Code
U
001
002
003
001Ö
002Ö
003Ö
011
0111
0112
011Ö
0111Ö
0112Ö
012
0121
0122
012Ö
0121Ö
0122Ö
013
0131
0132
013Ö
0131Ö
0132Ö
021
0211
0212
021Ö
0211Ö
0212Ö
022
0221
0222
022Ö
0221Ö
0222Ö
023
0231
0232
023Ö
0231Ö
0232Ö
024
0241
0242
024Ö
0241Ö
0242Ö
031
0311
0312
031Ö
0311Ö
0312Ö
Maßnahme
Umstellungsflächen auf ökologischen Landbau
AF Variante1: mind. 10 % Leguminosen
AF Variante2: mind. die Hälfte großkörnige Leguminosen von Variante1
AF Variante3: vollständiger Anbau großkörnige Leguminosen von Variante1
AF Variante1: mind. 10 % Leguminosen als ÖVF
AF Variante2: mind. die Hälfte großkörnige Leguminosen von Variante1 als ÖVF
AF Variante3: vollständiger Anbau großkörnige Leguminosen von Variante1 als ÖVF
Gewässerschutzstreifen
Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 1
Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 2
Gewässerschutzstreifen gleichzeitig ÖVF
Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 1, gleichzeitig ÖVF
Gewässerschutzstreifen, Kürzungssatz 2, gleichzeitig ÖVF
Erosionsschutzstreifen innerhalb der Kulisse
Erosionsschutzstreifen innerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 1
Erosionsschutzstreifen innerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 2
Erosionsschutzstreifen innerhalb Kulisse gleichzeitig ÖVF
Erosionsschutzstreifen innerhalb Kulisse gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1
Erosionsschutzstreifen innerhalb Kulisse gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2
Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse
Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 1
Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse, Kürzungssatz 2
Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse gleichzeitig als ÖVF
Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse gleichzeitig als ÖVF, Kürzungssatz 1
Erosionsschutzstreifen außerhalb der Kulisse gleichzeitig als ÖVF, Kürzungssatz 2
einjährige Blühstreifen
einjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 1
einjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 2
einjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF
einjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1
einjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2
mehrjährige Blühstreifen
mehrjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 1
mehrjährige Blühstreifen, Kürzungssatz 2
mehrjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF
mehrjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1
mehrjährige Blühstreifen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2
einjährige Blühflächen
einjährige Blühflächen, Kürzungssatz 1
einjährige Blühflächen, Kürzungssatz 2
einjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF
einjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1
einjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2
mehrjährige Blühflächen
mehrjährige Blühflächen, Kürzungssatz 1
mehrjährige Blühflächen, Kürzungssatz 2
mehrjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF
mehrjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1
mehrjährige Blühflächen gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2
Schonstreifen an Alleen
Schonstreifen an Alleen, Kürzungssatz 1
Schonstreifen an Alleen, Kürzungssatz 2
Schonstreifen an Alleen, gleichzeitig ÖVF
Schonstreifen an Alleen, gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 1
Schonstreifen an Alleen, gleichzeitig ÖVF, Kürzungssatz 2
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
13 / 13
Code
041
0411
0412
051
0511
0512
052
0521
0522
053
0531
0532
054
0541
0542
055
0551
0552
056
0561
0562
057
0571
0572
058
0581
0582
059
0591
0592
061
0611
0612
062
0621
0622
063
0631
0632
064
0641
0642
065
0651
0652
066
0661
0662
Maßnahme
Extensive Grünlandnutzung I
Extensive Grünlandnutzung I, Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung I, Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Kernzone
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Kernzone, Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Kernzone, Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Vorrangzone (nicht Kernzone)
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, außerhalb der Kern- und Vorrangzone
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Mahd, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Kernzone
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Kernzone, Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Kernzone, Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Vorrangzone (nicht Kernzone)
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, Vorrangzone (nicht Kernzone), Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, außerhalb der Kern- und Vorrangzone
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung, außerhalb der Kern- und Vorrangzone, Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Kernzone
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Kernzone, Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Kernzone, Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Vorrangzone
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Vorrangzone, Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, Vorrangzone, Kürzungssatz 2
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, außerhalb der Kern- und Vorrangzone
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, außerhalb der Kern- und Vorrangzone,
Kürzungssatz 1
Extensive Grünlandnutzung II Beweidung mit Schafen und Ziegen, außerhalb der Kern- und Vorrangzone,
Kürzungssatz 2
„Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland“
„Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland“, Kürzungssatz 1
„Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland“, Kürzungssatz 2
Extrem nasse Grünlandstandorte
Extrem nasse Grünlandstandorte, Kürzungssatz 1
Extrem nasse Grünlandstandorte, Kürzungssatz 2
Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte
Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte, Kürzungssatz 1
Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte, Kürzungssatz 2
Magergrasland und Heiden
Magergrasland und Heiden, Kürzungssatz 1
Magergrasland und Heiden, Kürzungssatz 2
Magergrasland und Heiden“ bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 %
Magergrasland und Heiden“ bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 %,
Kürzungssatz 1
Magergrasland und Heiden“ bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 %,
Kürzungssatz 2
Renaturierungsgrünland
Renaturierungsgrünland, Kürzungssatz 1
Renaturierungsgrünland, Kürzungssatz 2
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
14 / 14
Code
0711
0712
0713
0714
0715
0716
0717
0718
0719
071B
0721
0722
0723
0724
0725
0726
0727
0728
072B
08E1
08E11
08E12
08E2
08E21
08E22
08E3
08E31
08E32
08E4
08E41
08E42
08B1
08B11
08B12
08B2
08B21
08B22
08B3
08B31
08B32
08B4
08B41
08B42
Maßnahme
Kern- und Steinobst/Frostspanner/Bacillus thuringensis
Johannisbeerartiges Beerenobst/Frostspanner/Bacillus thuringensis
Kernobst/ Apfelwickler/Virusverfahren dreimalig
Kernobst/ Apfelwickler/Virusverfahren zweimalig
Kernobst/Apfelschalenwickler/Virusverfahren zweimalig
Kernobst/Apfelschalenwickler/Virusverfahren einmalig
Apfel/Schalenwicklerarten/Bacillus thuringensis
Kernobst/Mehlige Apfelblattlaus/Neem-Präparate
Baum- und Strauchbeerenobst/Verzicht auf Herbizidanwendung
Biodiversität Obstbau
Gemüse/Bacillus thuringensis Schadraupen
Gemüse/Sklerotinia/ Coniothyrium minitans-Präparate/Angießverfahren
Gemüse/Sklerotinia/ Coniothyrium minitans-Präparate/Feldapplikation
Gemüse/Kleine Kohlfliege/Spinosad
Gemüse (einschließlich Spargel)/ Herbizidverzicht
Erdbeeren/Nemathoden/Tagetes
Winterbegrünung vor Anbau von Gemüse oder Erdbeeren
Winterbegrünung nach Anbau von Gemüse ohne Erdbeeren
Biodiversität Gemüsebau
übrige Ackerfläche, Einführer
übrige Ackerfläche, Einführer, Kürzungssatz 1
übrige Ackerfläche, Einführer, Kürzungssatz 2
Feldgemüse, Einführer
Feldgemüse, Einführer, Kürzungssatz 1
Feldgemüse, Einführer, Kürzungssatz 2
Dauerkultur, Einführer
Dauerkultur, Einführer, Kürzungssatz 1
Dauerkultur, Einführer, Kürzungssatz 2
Dauergrünland, Einführer
Dauergrünland, Einführer, Kürzungssatz 1
Dauergrünland, Einführer, Kürzungssatz 2
übrige Ackerfläche, Beibehalter
übrige Ackerfläche, Beibehalter, Kürzungssatz 1
übrige Ackerfläche, Beibehalter, Kürzungssatz 2
Feldgemüse, Beibehalter
Feldgemüse, Beibehalter, Kürzungssatz 1
Feldgemüse, Beibehalter, Kürzungssatz 2
Dauerkultur, Beibehalter
Dauerkultur, Beibehalter, Kürzungssatz 1
Dauerkultur, Beibehalter, Kürzungssatz 2
Dauergrünland, Beibehalter
Dauergrünland, Beibehalter, Kürzungssatz 1
Dauergrünland, Beibehalter, Kürzungssatz 2
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
15 / 15
Anhang IV
Codierung für LE-Typen
Bezeichnung
Hecke/Knick – cc-relevant
Baumreihe – cc-relevant
Feldgehölz – cc-relevant
Feuchtgebiet – cc-relevant
Soll – cc-relevant
Einzelbaum – cc-relevant
Trocken- und Natursteinmauer, Lesesteinwall – cc-relevant
Fels- u. Steinriegel sowie naturversteinte Flächen – cc-relevant
Feldraine > 2 m – cc-relevant
Terrassen
Ausfüllhinweise Flächenerfassung
LE-Code
1
2
3
4
401
5
11
12
15
19
Bezeichnung
LE-Code
Einzelbaum (DGL)
Feldraine < 2 m
9
13
16 / 16