- Informationen Gritschstr. 38, 85276 Pfaffenhofen oder Postfach 1441, 85264 Pfaffenhofen Ausgabe 1/15, März 2015 Jahreshauptversammlung Landrat Martin Wolf ging in seinem Grußwort kurz auf die Märkte der landwirtschaftlichen Produkte ein. Nach einer stabilen Phase kamen aufgrund der Osterweiterung zum Teil gravierende Veränderungen. Positiv entwickelte sich hingegen der Hopfen. Er zeigte sich erfreut, dass im Wirtschaftsjahr 2013/14 kein Hopfenbaubetrieb im Landkreis aufgegeben werden musste. Sein Dank ging auch an die verschiedenen Organisationen der Landwirtschaft. So ist z.B. in Pfaffenhofen der zwar kleinste Zuchtverband für Fleckvieh, aber einer der erfolgreichsten ansässig. Bei den Genehmigungen für Stallbauvorhaben ergeben sich manchmal Schwierigkeiten, die aber meist nach Gesprächen geklärt werden können. Die Mehrheit der Bevölkerung zeigt durchaus eine vernünftige Einstellung gegenüber der Landwirtschaft. In der Landwirtschaft werden immer größere Mengen über zum Teil sehr weite Strecken transportiert. Deshalb lud der vlf Robert Strixner von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ehemals Berufsgenossenschaft, ein. Er erläuterte die komplexe Thematik zur Ladungssicherung. Sie muss einerseits den anerkannten Regeln der Technik und den rechtlichen Vor- schriften entsprechen und andererseits auch die ökonomischen Forderungen erfüllen, was nicht immer ganz einfach ist. Entscheidend für die Sicherheit der Ladung ist nicht dessen Gewicht, sondern der Reibwert, der zwar vom Gewicht abhängig ist, aber auch vom Untergrund. So ist es beispielsweise sehr wichtig einen Anhänger abzukehren, bevor er mit anderen Gütern beschickt wird. Außerdem wies Robert Strixner unter anderem darauf hin, dass sowohl die richtige Anzahl von Zurrgurten, als auch die ordentliche Befestigung an geeigneten Zurrpunkten notwendig ist. Bei Schüttgütern darf kein Schüttkegel vorhanden sein, falls er nicht mit einer Plane abgedeckt ist und bei Flüssigkeiten muss deren Bewegung, v.a. bei teilgefüllten Behältern beachtet werden. Die Geschäftsführerin des vlf, Pia Schurius, erläuterte nach dem Jahresrückblick die Mitgliederstatistik und den Kassenbericht. Erfreulicherweise ist die Zahl der Mitglieder trotz des Strukturwandels in der Landwirtschaft seit 25 Jahren stabil bei über 1.300. Im Anschluss wurden die Mitglieder, die vor 40 Jahren die Landwirtschaftsschule abschlossen und seitdem beim vlf sind, mit einem handgemachten Erinnerungsteller geehrt. Einer aus diesem Kreise, Herr Josef Axthammer aus Niederscheyern, ergriff spontan das Wort und betonte die Bedeutung des Verbandes als Bindeglied zwischen Landwirtschaftsschule und -amt mit den landwirtschaftlichen Betrieben. Mitglieder, die bereits vor 40 Jahren die Landwirtschaftsschule abgeschlossen haben! Seite 1 Veranstaltungen Fachtagung für Milchviehhalter – Tierwohl ist mehr als eine Frage der Haltung Tierwohl ist deutlich mehr als nur eine Frage der Haltung. Das stellte H.-J. Herrmann, Fachgebietsleiter Tierhaltung, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, anlässlich der Fachtagung für Milchviehhalter in Weichering klar. Liegen-Laufen-Klauen – dazu gab der Referent Tipps. Zu dem fast religiös anmutenden Streit, ob Hochbox oder Tiefbox nun besser sei, meinte der Experte aus Hessen: „Die Tiefbox heißt nicht so, weil die Kühe tief in die Box runtersteigen. Es handelt sich dabei um eine „Voll“box, nämlich gut aufgefüllt. Die sieht man in den Betrieben leider selten in ihrem Idealzustand.“ Gerade in AMS-Betrieben ist die Boxenpflege schwierig, weil die Boxen nie alle gleichzeitig frei sind. Sandbettwaben können hier eine Alternative sein. Waben mit sandigem Lehm gefüllt, bedeckt mit einigen Zentimetern Stroheinstreu haben sich bewährt. Die Klauen wollen eine trockene und entspannte Umgebung. Trocken ist ein Spaltenboden nur bei regelmäßiger Reinigung. Ein Spaltenroboter kann eine sinnvolle Investition in die Klauengesundheit sein. „Selbsthergestellter Beton hat im Stall nichts verloren. Den sollte man von Profis machen lassen. Eigenleistung hat hier das Potential am teuersten zu werden“, so die Meinung des Referenten zum Thema Laufflächen selbst betonieren. Der Praktikerbericht von Landwirtschaftsmeister Robert Widmann rundete den Tagungsschwerpunkt „Management im Betrieb optimieren“ perfekt ab. „Eine meiner größten Zeitersparnisse war das Verbessern der Tiergesundheit“, meinte der Betriebsleiter aus dem Landkreis Landsberg/ Lech. Er konzentriert sich voll und ganz auf die Milchviehhaltung, dabei wird er unterstützt von einem fest angestellten Melker. Die Jungviehaufzucht ist ausgelagert an einen Partnerbetrieb, damit der bestehende Kuhstall optimal verwertet werden kann. „In meiner Meisterarbeit hat diese Variante der Betriebsentwicklung damals so gut abgeschnitten, dass wir sie gleich umgesetzt haben“, so Widmann. Die ökonomischen Grundregeln gelten in guten wie in schlechten Zeiten. Darauf wies Petra Praum, Fachzentrum Rinderhaltung am AELF Erding, hin. Die Auslastung ist auch für die Rentabilität eines automatischen Melksystems entscheidend. Die Technik funktioniert, das ist keine Frage, die vielfältigen Möglichkeiten der EDV könnten jedoch noch besser genutzt werden. Seminar: Fremdarbeitskräfte im Milchviehbetrieb Jetzendorf: Der vlf Pfaffenhofen veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum Rinderhaltung Erding ein Seminar für Milchviehbetriebe, die sich für die Beschäftigung von Fremdarbeitskräften interessieren. Den Vormittag bestritt Gabriele Borst, BBV Freising/Erding. Wichtige Themen waren dabei Mindestlohn, rechtliche Vorgaben zur Anstellung und Arbeitsvertrag sowie Fallstricke bei Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte. Hierzu wurden folgende Links empfohlen: www.minijobzentrale.de, www.saisonarbeit-in-Deutschland.de. Sehr aufschlussreich waren die Aussagen zu den unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Befristung von Arbeitsverträgen. Am Nachmittag referierte Landwirtschaftsmeister Helmut Zwingler über Erfahrungen im Umgang mit Fremd-Arbeitskräften in seinem Milchviehbetrieb. Abschließend erklärte Ernst Stenzel von der SVLFG, welche Voraussetzungen die Betriebe erfüllen müssen, um Arbeitnehmer einstellen zu können. Hier erging der Hinweis, dass die Betriebsleiter den sog. „Unternehmermodell-Kurs“ besuchen müssen. Wichtig sind zudem standardisierte Arbeitsanweisungen, wie sie zum Beispiel auf der Homepage der SVLFG heruntergeladen werden können: http://www.svlfg.de/30-praevention/prv02praxishilfen/prv0203_unterweisungshilfen/prv020302unterweisungshilfen-landwirtschaft/index.html. Frauenlehrfahrt: 17. Juni 2015 nach Mittelfranken es wieder nach Hause geht, besuchen wir noch das Gruschdl Cafe in Spalt, wo es selbstgemachte Kuchen gibt. Unser erstes Ziel ist der Kürbishof Schnell in Kammerstein, dort nehmen wir an einer Führung teil, wir besichtigen die Ölmühle und den Hofladen. Anschließend lassen wir uns noch mit einem selbstgemachten Mittagessen verwöhnen. .Am Nachmittag fahren wir nur ein paar Kilometer weiter zur Frau Hechtel die uns ihre Keramik am Hof, und ihren Hofladen zeigt. Bevor Termin: Mittwoch, 17. Juni 2015 Abfahrt: LWS PAF, Gritschstr. 38, 8.30 Uhr Ankunft: ca. 19 Uhr Kosten: ca. 25 € Abmeldung: ab sofort bis spätestens 12.6.2015 unter 08441/867-0 Seite 2 Landwirtschaftsschule Tag der offenen Tür der Abt. Land- und Hauswirtschaft Zahlreiche Besucher auch aus der städtischen Bevölkerung konnten erfreulicherweise begrüßt werden und wurden von den Lehrkräften und Studierenden über die landwirtschaftliche Produktion informiert. Mit Herz und Hand im Einsatz: Auf reges Interesse stieß der alljährliche Infotag zur Fortbildung zur Dorfhelferin am 7. Februar. Die derzeitigen Studierenden, Lehrkräfte und Vertreter der KDBH präsentierten auf vielfältige Weise das praxisorientierte Schulkonzept und die späteren Betätigungsfelder einer staatlich geprüften Dorfhelferin. Dorfhelferin zu sein bedeutet, vorübergehend die Vertretung einer Bäuerin bzw. Hausfrau in landwirtschaftlichen Betrieben und in ländlichen Haushalten zu übernehmen. Sie übernimmt professionell Aufgaben im Haushalt und im landwirtschaftlichen Betrieb. Die beruflichen Chancen als Angestellte oder auch als Selbständige sind sehr gut. Zugangsvoraussetzung zu der insgesamt zweijährigen Fortbildung an der LWS Pfaffenhofen und an der Fachschule für Dorfhelferinnen in Neuburg/Donau ist die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Hauswirtschaft. Die nächste Fortbildung beginnt im August. Interessenten können sich an Gisela Hammerschmid, Tel. 08441 867-102 wenden. Den Stand des vlf´s betreuten Maria Pletzer, Rosi Ostermair und Hubert Kistler Seite 3 Abteilung Landwirtschaft - Schulschlussfeier Am 20. März konnte Schulleiter Josef Konrad 22 Studierenden zum erfolgreichen Abschluss als „staatlich geprüfter Wirtschafter des Landbaus“ gratulieren. Wesentliche Teile der Meisterprüfung (Klausur, Arbeitsunterweisung, Hausarbeit) sind damit erfolgreich absolviert. Wir gratulieren herzlich und wünschen allen angehenden Betriebsleitern viel Erfolg und alles Gute in Beruf und Privatem. Fast alle Absolventen sind dem vlf beigetreten und wurden vom Vorsitzenden Hubert Kistler und Geschäftsführerin Dr. Pia Schurius mit einem kleinen Geschenk im Verband begrüßt. Jahrgangsbeste waren Stefan Ampferl, Michael Mayer und Daniel Haltmaier. Herzlichen Glückwunsch! Von links: vordere Reihe: stellv. Landrat Josef Finkenzeller; Christoph Maier, Pfalzpaint; Paul Reitmeier, Koppenwall; Andreas Widmann, Hüll; Maximilian Schwarzbauer, Hohenried; Michael Mayer, Bettbrunn; Adolf Schapfl, 1. Vorsitzender des Hopfenpflanzerverbandes; Josef Konrad, Schulleiter; hintere Reihe: Josef Schöfbeck, Semesterleiter; Michael Schmittlein, Eglofsdorf; Sebastian Limmer, Gerolsbach; Tobias Schoderer, Alteneich; Bernhard Dasch, Allakofen; Josef Geißler, Klenau; Christoph Drahtmüller, Dörnbach; Andreas Roßmeier, Eutenhofen; Martin Penger, Osseltshausen; Thomas Seitle, Probfeld; Felix Flörs, Leonhardsbuch; Johannes Heinrich, Sinning; Johannes Hausl, Tegernbach; Josef Euringer, Ettling; Daniel Haltmaier, Saal a.d. Donau; Florian Schuster, Adelshausen; Stefan Ampferl, Tholbath Im Oktober beginnt das Wintersemester 2015/16. 19 Studierenden befinden sich in der Vorbereitung dazu im Praxisjahr. 23 Studierende sind derzeit im Sommersemester und werden dann mit dem 3. Semester ihren erfolgreichen Abschluss anstreben. Interessenten für den Schulbesuch erhalten Informationen vom Schulleiter Josef Konrad (Tel.: 08441/867-100). Abteilung Hauswirtschaft Einsemestrige Teilzeitschule in Schrobenhausen Im Frühjahr 2016 beginnt in Schrobenhausen ein neues Semester der Landwirtschaftsschule Abteilung Hauswirtschaft in Teilzeitform. Die Schule richtet sich an alle, die ihren Haushalt besser in den Griff bekommen oder die gerne mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Einkommen erzielen wollen. In 1,5 Jahren stehen die Themen Ernährungslehre, Erziehung und Betreuung, Haushalts- und Finanzmanagement und Landwirtschaft auf dem Stundenplan. Praktischer Unterricht findet in den Fächern Küchenpraxis, Hausund Textilpraxis und Hausgartenbau statt. Außerdem wird die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden und Anleiten von Personen vermittelt. Der Unterricht findet Mittwochs statt, außerdem ca. 1 mal im Monat am Montagabend sowie, über das Semester verteilt, an 4 Vollzeitwochen. Der Besuch der Schule ist kostenfrei. Es entstehen lediglich Kosten für Unterrichtsmaterialien, Lehrfahrten, Verpflegung. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung außerhalb der Hauswirtschaft. Interessenten können sich melden bei Frau Brandstetter, Tel. 08252 919-29, Frau Reisner, Tel. 08252 91933 oder Frau Hammerschmid, 08441 867-102. Meistervorbereitungslehrgang gestartet 19 Meisteranwärterinnen aus Oberbayern werden die nächsten zwei Jahre immer montags von Lehrkräften aus der Landwirtschaftsverwaltung und verschiedenen externen Referenten auf die Einsatz- und Tätigkeitsbereiche einer Meisterin der Hauswirtschaft als Fach- und Führungskraft vorbereitet. Betriebs- und Unternehmensführung, Personal- und Qualitätsmanagement, Marketing stehen dabei auf dem Programm, aber auch die professionelle hauswirtschaftliche Dienstleistung im Privathaushalt, Großhaushalt oder Dienstleistungsbetrieb in den Bereichen Verpflegung, Service, Betreuung, Textilpflege, Reinigung und Gestaltung. Der Unterricht findet abwechselnd an den ÄELF Schrobenhausen und Ingolstadt statt. Das FBZ Landsberg ist zuständig für die Organisation. Die Meisterprüfung wird im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang im Frühjahr 2017 abgeschlossen. Zulassungsvoraussetzung ist eine Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin mit anschließender mindestens zweijähriger Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis auf Meisterniveau. Interessenten für die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft, können sich am FBZ unter Tel. 08191/3358 418 informieren. Hier erhalten sie auch Auskunft über weitere Vorbereitungslehrgänge oder die „Meisterschule“ in Rosenheim. Seite 4 Meistervorbereitungslehrgang Hauswirtschaft: 2. Reihe (stehend) 2. von li Behördenleiter Josef Konrad, 2. von re Eva Maslanka, FBZ Landsberg am Lech, 1.von re Marlies Reisner, 7. von re Marianne Brandstetter, erste Reihe (sitzend) 1. von re Gisela Hammerschmid (alle AELF Pfaffenhofen) Aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abteilung Förderung Mehrfachantrag (MFA) 2015 Aufgrund der nötigen, sehr umfangreichen Vorarbeiten zur GAP-Reform wurden den Landwirten die MFAUnterlagen erst ab 16.03.2015 zugesandt. Bis Anfang April sollte der Versand abgeschlossen sein. Der Sendungsinhalt besteht aus dem Anschreiben des Herrn Staatsministers, dem Deckblatt, dem „Merkblatt MFA“, „Anleitung FNN“ und den Broschüren „Elektronische Antragstellung“ und „Umsetzung der EU-Agrarreform“. Die Papierantragsteller (20 % Anteil) erhalten zusätzlich den „MFA-Mantelbogen“ und den „FNN“ mit Betriebsdatenblatt. Die Dateneingabe in iBALIS ist seit dem 18.03., das Absenden des MFA seit dem 23.03.2015 möglich. Um unnötige Mehrarbeiten bzw. Wartezeiten am Amt zu vermeiden, senden Sie bitte nur fehlerfreie Anträge (ohne Hinweise, Warnungen, Fehler) ab. Ihre Sachbearbeiter unterstützen Sie bei Fragen bzw. Unklarheiten bestmöglich. Wie in den Vorjahren wurde allen Antragstellern (auch den Online-Antrag-stellern) mit den Antragsunterlagen ein Termin für die Besprechung des MFA mitgeteilt. Die Fördersachbearbeiter bitten um konsequente Beachtung dieser Termine, damit unnötige Wartezeiten bei der Antragsabgabe vermieden werden. Neuantragsteller von landwirtschaftlichen Förderungen können ab sofort die Antragsunterlagen am AELF abholen. Nach wie vor wird allen Papierantragstellern der Umstieg auf elektronische Antragstellung ans Herz gelegt, da die Vorteile eindeutig überwiegen (derzeitiger MFA-online Anteil: 80 %!). 1. Inhaltliche Änderungen im Hauptformular Das Hauptformular 2015 besteht aus 10 Seiten (Vorjahr: 6 Seiten); es können insgesamt 8 verschiedene Fördermaßnahmen (Vorjahr: 4 Maßnahmen) beantragt werden. Neu in 2015 ist die Beantragung der - Zuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA) - Zahlung für Junglandwirte für aktivierte ZA - Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung für die beantragten Direktzahlungen - Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie) für Rinder. Neuzuweisung von ZA Da die Neuzuteilung der ZA und die Direktzahlungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Bedingung „aktiver Betriebsinhaber“ geknüpft sind, werden auf Seite 4 des Hauptformulars die dazu notwendigen Angaben abgefragt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zum MFA 2015 (S. 3-4). Die Zuweisung der ZA erfolgt grundsätzlich einmalig im Jahr 2015 auf der Grundlage der im FNN ausgewiesenen beihilfefähigen Flächen. Hierzu müssen die Flächen dem Antragsteller am 15. Mai 2015 zur Verfügung stehen und ganzjährig beihilfefähig sein. Betriebsinhaber unter 1 ha sind von der Zuteilung ausgeschlossen, die Mindestparzellengröße für die Zuweisung beträgt 0,1 ha. Die in 2015 zugeteilten ZA werden wie bisher in der ZID (zentrale InVeKosDatenbank) verwaltet. Im Regelfall erfolgt die Zuweisung von ZA im Jahr 2015 an Betriebsinhaber, die aufgrund des MFA 2013 zum Empfang der Betriebsprämie 2013 berechtigt waren. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können ZA dennoch zugewiesen werden, wenn der Betriebsinhaber niemals eigene oder gepachtete ZA besessen hat und nachweislich zum 15.05.2013 landwirtschaftlich tätig war. o. g. Voraussetzungen wegen betrieblicher Veränderungen (Vererbung, vorweggenommene Erbfolge, Änderung der Bezeichnung, Änderung des Rechtsstatus, Zusammenschluss, Aufteilung) nicht vom Mehrfachantragsteller 2015, sondern von einem anderen Betriebsinhaber erfüllt werden. Die entsprechenden Abfragen dazu finden Sie im Hauptformular S. 5-6 (bzw. die Infos im Merkblatt, S. 5-6). Auch für Neueinsteiger und Junglandwirte kann auf Antrag eine ZA-Zuweisung aus der nationalen Reserve erfolgen. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände (z. B. öffentliche Infrastrukturmaßnahme, länger andauernde Berufsunfähigkeit in 2013). Seite 5 Zahlung für Junglandwirte Grafische Antragserfassung ist bei mehr als einer Nutzung pro Feldstück nötig (ca. 44 € je ZA für max. 90 aktivierte ZA) kann für max. 5 Jahre gewährt werden und muss jedes Jahr beanZur Digitalisierung ist der Wechsel von der Nutzungstragt werden. Der Junglandwirt darf im Erst-Antragsjahr erfassung in die Feldstückskarte nötig (s. Demonicht älter als 40 Jahre sein, zwischen dem KalenderVideo). Angabe der Hauptkultur jahr der Niederlassung und Kalenderjahr der Antragstellung dürfen max. 5 Jahre liegen. Beispiele: Hauptkultur ist grundsätzlich die Nutzung, die sich den größten Teil des Zeitraums vom 01.06. bis 15.07. auf NiederlasAntragstelprämienberechder Fläche befindet (z. B. bis 24.06. Spargel, ab sung lung tigt 25.06. Kleegras: Hauptkultur Spargel (NC 860). (Aus2009 2015 nein nahme Mais: wird bis zum 15.07. Mais angebaut, ist 2010 2015 ja (1 Jahr) Mais als Hauptkultur anzugeben). 2015 2015 ja (5 Jahre) Aufgrund der Vorgaben zur Anbaudiversifizierung (v. 2014 2015 ja (5 Jahre) a. Gemüsebauern) musste die NC-Liste erweitert 2015 2016 ja (5 Jahre) werden. Auch für die Betriebe im Dienstgebiet ergeDie Zahlung für Junglandwirte kann grundsätzlich ben sich neue NC, z. B. auch an juristische Personen oder eine Vereinigung NC 601: Stärkekartoffeln NC 602: Kartoffeln natürlicher Personen (z. B. GbR) gewährt werden, NC 603: Zuckerrüben NC 856: Hopfen wenn zumindest keine Entscheidung bzgl. BetriebsNC 850: Hopfenfechser NC 860: Spargel. führung, Gewinn und finanzielle Risiken gegen den Vorgehensweise bei der Beantragung von ÖVF Junglandwirt durchgesetzt werden kann (Vetorecht). Zudem muss der Junglandwirt einer der Geschäfts- o CC-relevante LE sind entsprechend zu kennzeichnen o Leguminosen: NC-Vergabe und zusätzliche „Kennführer und Gesellschafter sein (Anteil nicht relevant). zeichnung als ÖVF“ Die Abfragen dazu finden Sie im Hauptformular auf S. o bei ÖVF-Stilllegung/ÖVF-Streifen: mit NC-Vergabe 8 (bzw. im Merkblatt S. 14). wird die Fläche als ÖVF beantragt o Zwischenfrucht (ZWF)/Grasuntersaat (GUS): KennKleinerzeugerregelung (KER) zeichnung der Nutzung als ZWF bzw. GUS Im Jahr 2015 können sich Betriebsinhaber einmalig o Eine Schlagteilung ist nötig, wenn Nutzung nur teilzur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung entweise als ZWF/GUS. Die Beantragung von ZWF/GUS scheiden. Sie unterliegen damit nicht mehr den CChat bis spätestens 15. Mai zu erfolgen. Vorschriften, aber weiterhin dem Fachrecht. Die DiNach wie vor empfiehlt das AELF aus praktischen rektzahlungen sind bei 1.250 € max. gedeckelt. Erwägungen (einfache Antragstellung bzw. keine Beanstandungen bei Vor-Ort-Kontrollen), das Greening Prämie Sommerweidehaltung (B60) über ist als KULAP-Maßnahme (Laufzeit 1 Jahr) im Rah- Stilllegung (NC 062) men des MFA zu beantragen; dies betrifft nur einige - Zwischenfrucht (NC 052), Untersaaten (NC 053) wenige Rinderhalter im Dienstgebiet. - Eiweißpflanzen zu erfüllen! 2. Viehverzeichnis (VVZ) Cross Compliance Anstatt der bisherigen Stichtagsmeldung 01. März des Die aktuellen Neuerungen finden Sie in der CCaktuellen Jahres ist nunmehr der für das aktuelle Jahr Broschüre (S. 5), die jedem Landwirt beim Bespre(2015) vom Betriebsinhaber geschätzte Jahresdurchchungstermin mitgegeben wird. schnittsbestand anzugeben. Mit dieser Umstellung DG-Entstehung: können KULAP-Programme mit RGV-Besatzgrenzen Grundsätzlich entsteht nach den derzeitigen Vorgabe bereits im Herbst des Antragsjahres ausbezahlt werDG, wenn mehr als 5 Jahre (also seit 2015 Grünland den (statt bisher im Frühjahr des Folgejahres). (z.B. Ackergras, Kleegras, Luzerne usw.) bzw. Brache mit Nutzungscode 591 beantragt wird. 3. Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) Hilfestellung zur Feldstückskarte und NutzungserBetriebe, die im Rahmen des Greenings ökologifassung werden unter folgenden Punkten gegesche Vorrangflächen (ÖVF) bereitstellen müssen, ben: d.h. Betriebe mit ab 15 ha Ackerfläche können den im iBALIS Feldstückskarte Ackerstatus durch die ÖVF-Brache (Nutzungcode Außerdem sind bereits Demo-Videos verfügbar zu 062) einfrieren. Bei allen anderen Betrieben ist es den Bereichen „Feldstück ändern“, „Feldstück prüzum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch fen“, „LE erfassen“, aber auch zur „Digitalisierung nicht gesichert, dass diese freiwillig an den Greevon Nutzungsschlägen“ und zur „Anwendung von ningauflagen teilnehmen und damit auch die ÖVFDigitalisierungsfunktionen“, wie Messen, Snappen, Brache beantragen können! Hilfslinien verfügbar. Das AELF Pfaffenhofen bietet folgende Informationsveranstaltungen zum Mehrfachantrag an: 28.03.2015, 9.00 Uhr im GH Zu Müllers in Winkelhausen und 13.30 Uhr im GH Haas in Karlskron 31.03.2015, 19.30 Uhr im GH Daferner in Schönesberg 01.04.2015, 19.30 Uhr im GH Bogenrieder in Pörnbach Seite 6 Abteilung Bildung und Beratung - Sachgebiet Landwirtschaft Beruhigungs- und Schmerzmittel beim Enthornen – CC-relevant ab Jan. 2015 Kälber dürfen nur bis zum 41. Lebenstag ohne Betäubung enthornt werden. Dabei muss der Landwirt jedoch Beruhigungsmittel (Sedation) und Schmerzmittel verabreichen Die Mittelanwendung ist im Bestandsbuch genau zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise des Enthornens ist in die CC-Broschüre 2015 (Seite 64) aufgenommen worden. Ein Verstoß führt zu Prämienkürzungen. Über die Eintragung im Bestandsbuch kann die Anwendung nachvollzogen werden. Auf der Homepage des TGD unter: www.tgdbayern.de/index.php/download/allgemein kann ein Film zum richtigen Veröden der Hornanlagen angesehen werden. Sachkunde Pflanzenschutz Denken Sie bitte an die Beantragung der Scheckkarte bis 26.5.15! Denken Sie bitte auch an die Fortbildung zum Sachkundenachweis: Alle, die bereits vor 2013 schon sachkundig waren, brauchen bis 31.12.2015 eine Fortbildung (auf der Scheckkarte steht: Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes: 01.01.2013). Zur Info: Die Abgabe-Sachkunde ist nicht notwendig für Landwirte, die für Andere Pflanzenschutz mit der Spritze erledigen, sondern nur für den Handel mit Pflanzenschutzmittel im Kanister. Wichtig ist bei der überbetrieblichen Pflanzenschutzmittel-Ausbringung, dass dies bei der LfL mit dem Meldebogen angezeigt werden muss: http://www.lfl.bayern.de/ips/recht/026363/index.php Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung Grundlagenseminar für Direktvermarkter kommt zum Abschluss Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Bayern haben sich über das FZ „Diversifizierung und Strukturentwicklung“ am AELF Ingolstadt im Winterhalbjahr 2014/2015 mit einer 10-tägigen Seminarreihe fortgebildet. Sie werden ihre Direktvermarktung neu ausrichten, d.h. ihr bestehendes Angebot erfolgsorientiert erweitern und professionalisieren. Auch aus der Region Eichstätt, Pfaffenhofen und NeuburgSchrobenhausen waren Teilnehmer dabei. Eine feierliche Zertifikatsverleihung fand am 18. März im Hofcafe von Roswitha Turber bei Geisenfeld statt. Das Hauptreferat hielt Brigitte Blaim vom Staatsministerium mit Die beiden erfolgreichen dem Thema „Professionelle Teilnehmerinnen aus unserer Direktvermarktung – damit Region: Sofie Badhorn, Schweitenkirchen und Ulrike gewinnt der Betrieb und die Link, Karlshuld Region!“ Gelungener Start – großes Interesse an regionalen Lebensmitteln „Vier Gärten“ im Einzelhandel Ende Januar wurde „Vier Gärten“, die Dachmarke für Lebensmittel aus der Region IngolStadtLandPlus, flächendeckend eingeführt. „Wir haben es geschafft“ freut sich Dieter Banzer, Vorsitzender des Vereins und Geschäftsführer der GmbH. Er ist stolz auf den gelungenen Start. Zusammen mit Vertretern der Erzeuger, den Mitstreitern und zahlreichen Ehrengästen hatte man sich zur Einführungsveranstaltung in den Räumen des EDEKA Fanderl in der Liegnitzer Straße eingefunden. Bisher gibt es 60 Produkte von 40 Erzeugern in den Märkten von REWE und EDEKA. Halten Sie Ausschau nach den „Vier Gärten“-Produkten und kaufen Sie ein! Seminar „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“ Gebietsübergreifend bietet das FZ „Diversifizierung und Strukturentwicklung“ am AELF Neumarkt im Herbst erneut das Seminar „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“ an. An 13 Seminartagen in 7 Modulen ergründen die Teilnehmer die wichtigsten Erfolgsfaktoren der bäuerlichen Gastronomie. Wirtschaftlichkeit, Recht und Steuern, Ausstattung und Einrichtung, Außengestaltung, bäuerliches Profil oder die betriebsspezifische Speisekarte sind Inhalte dieser Maßnahme. Zusätzlich werden in einer Gastroküche während eines Praxistages traditionelle bäuerliche Rezepte gekocht. Hygienevorschriften, Baurecht, Allergenkennzeichnung und Barrierefreiheit sind weitere Inhalte dieses Seminars. Die Qualifizierung beginnt voraussichtlich am 21.9. und endet im März 2016. Die Maßnahme schließt nach der offiziellen Zertifikatsvergabe zum „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“ ab. Die Seminargebühren für die 13 Tage belaufen sich ohne Verpflegung und ggf. Übernachtung auf 350,- €. Ab Herbst 2016 besteht außerdem die Möglichkeit sich für das Seminar zum Bayerischen Wirte- und Unternehmerbrief anzumelden, welches nur alle 3 Jahre angeboten wird. Die noch fehlenden Module zu dieser Qualifikation und Auszeichnung können Interessierte im Rahmen dieser Maßnahme absolvieren. Alle interessierten Bäuerinnen und Landwirte sind zu einer unverbindlichen Informationsveranstaltung am Montag, 27. April 2015 von 9.30 bis ca. 14.30 Uhr eingeladen. Die Veranstaltung findet in Gebertshof / Berg, im Landkreis Neumarkt statt. Nähere Information und Anmeldung zum Info-Tag oder zur gesamten Maßnahme, bzw. zum Wirtebrief sind möglich bei Irmgard Kuhn, Tel. 09181-4508-207 oder [email protected] Seniorenwohnen auf dem Bauernhof Die Agrarsoziale Gesellschaft möchte mit diesem Seminar über Wohnformen, Dienstleistungen und Betreuungsangebote für Senioren in ländlichen Räumen informieren und Möglichkeiten der Unterbringung und Betreuung auf landwirtschaftlichen Betrieben thematisieren. Das Seminar findet in Kooperation mit dem BBV und dem StMELF statt. Termin: Dienstag, 21. April Ort: Dorfwirt in 86940 Schwifting bei Landsberg Anmeldung beim BBV unter Tel: (089) 5 58 73-156, E-mail: [email protected] Seite 7 Fachzentrum Agrarökologie Wildlebensraumberater-- Neue Stelle am AELF Pfaffenhofen "Lebensräume verbessern – Wildtiere fördern – Menschen und Natur verbinden" lautet das Motto der Wildlebensraumberatung in Bayern. Um die Aufgaben der Wildlebensraumberatung optimal umzusetzen, wurde in jedem Regierungsbezirk ein zusätzlicher Berater an den Fachzentren Agrarökologie (L3.2) für den Projektzeitraum von zwei Jahren installiert. Für Oberbayern ist seit dem 02.03.2015 Herr Dominik Fehringer (Bachelor Forstingenieurwesen) am AELF Pfaffenhofen tätig. Seine Hauptaufgabe ist es, Landwirte, Jäger und Jagdgenossen hinsichtlich Maßnahmen zu beraten, die Lebensräume für heimische Wildtiere wie Feldhasen, Rebhühner, Rehe, Wildvögel bis hin zu nützlichen Insekten schaffen oder aufwerten oder sichern sollen. Es handelt sich stets um freiwillige Maßnahmen, die z.B. über das AUMprogramm (KULAP und VNP) gefördert werden können. Sie erreichen in ihn unter 08441/867-340 Bodenfruchtbarkeit und Gewässerschutz Vom Fachzentrum Agrarökologie werden auch im Frühjahr 2015 wieder Veranstaltungen/Vorführungen zum Thema Mulchsaat in Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln angeboten. Vorgestellt werden die abgefrorenen Zwischenfrüchte bzw. Zwischenfruchtmischungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bodenstruktur und dem Bodenleben mit folgenden Inhalten: Bedeutung der Zwischenfrucht für das Bodenleben, Wasserinfiltration und Erosionsschutz, Bedeutung des Bodens als Wasserspeicher für Trockenphasen, Spatendiagnose, Bodenprofilbeurteilung, Feststellung der Regenwurmaktivität und Grundlagen der Bodenfruchtbarkeit. Des Weiteren wird praxistaugliche Saatund Pflanztechnik vorgestellt und eingesetzt. Die genauen Termine zu den Vorführungen werden in der örtlichen Presse und im Verbundberatungsfax des LKP zeitnah veröffentlicht. Mulchsaat Zuckerrüben: Zirngibl Erich, Unterdolling, Ring GPS Daten: 48.834265,11.610918; (hinter dem Hof) Mulchsaat Mais: Thalmeier Johann, 85283 Wolnzach–Siegertszell GPS Daten: 48.592335,11.645336 (an der Kothausstr. in Jebertshausen (Gegenüber Lagerhaus Pflügler)) Mulchsaat Kartoffeln: Lösch Christian, 86633 Neuburg - Feldkirchen, GPS-Daten: 48.720457,11.19318 Ausfahrt B 16 Neuburg Süd, Richtung Neuburg dann auf der rechten Seite Krautgasse; Näheres auch unter www.aelf-ph.bayern.de Führung durch die Zwischenfrucht Demoanlage am 11.11.2014 in Jebertshausen: Auch ohne mineralischen Stickstoff lassen sich Zwischenfrüchte erfolgreich anbauen. Die Auswahl der richtigen Mischung ist dabei entscheidend. Aktuelles zur Düngeverordnung Was ist zu beachten: Wirtschaftsdünger sind zeitnah zum Bedarf der jeweiligen Kultur auszubringen, d.h. zu Mais sollte je nach Saatzeit eine Ausbringung nicht vor Ende März/Anfang April erfolgen. 4 Stunden Regelung: Auf unbestelltem Ackerland ist flüssiger Wirtschaftsdünger und organisch-mineralischer Dünger mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff sowie Geflügelkot unverzüglich, d.h. innerhalb von 4 Stunden einzuarbeiten. Zur Minimierung von N-Verlusten ist aus pflanzenbaulicher Sicht aber eine sofortige Einarbeitung sinnvoll. Gewässerabstände: Achten sie bei der Ausbringung von organischen und mineralischen stickstoff- und phosphorhaltigen Düngemitteln auf den Abstand zu Gewässern/Gräben. Dieser beträgt bei Hangneigung unter 10% 3m zur Böschungsoberkannte des Gewässers. Bei Geräten mit anerkannter Grenzstreueinrichtung bzw. wo die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht (Schleppschlauch, Schleppschuh, Gülleinjektor …) kann dieser auf 1m reduziert werden. Bei Hangneigung über 10% sind auf Ackerflächen je nach Kultur und Ausbringtechnik zusätzliche Auflagen bzw. Abstände einzuhalten. (siehe www.aelf-ph.bayern.de) Fachzentrum ökologischer Landbau: Öko-Erntefahrten Bei folgenden Betrieben treffen wir uns zu ÖkoErntefahrten: Dienstag, 7. Juli 2015, Leonhard und Marianne Mösl, St. Benedikt Str. 24, 85235 Odelshausen, Ebertshausen, 13:00 Uhr und Freitag, 10. Juli 2015, Josef Heindl, Öd 1, 83527 Kirchdorf, 13:00 Uhr Es werden die Schläge von mehreren Ökobetrieben besichtigt und die produktionstechnischen Maßnahmen von den Betriebsleitern erläutert. Es sind alle Landwirte herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Ansprechpartnerin: Frau Dr. Susann Rosenberger (08092/2699-126), FZ ökol. Landbau Seite 8
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