Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV

- Informationen
Gritschstr. 38, 85276 Pfaffenhofen oder Postfach 1441, 85264 Pfaffenhofen
Ausgabe 1/15, März 2015
Jahreshauptversammlung
Landrat Martin Wolf ging in seinem Grußwort kurz
auf die Märkte der landwirtschaftlichen Produkte ein.
Nach einer stabilen Phase kamen aufgrund der Osterweiterung zum Teil gravierende Veränderungen.
Positiv entwickelte sich hingegen der Hopfen. Er zeigte sich erfreut, dass im Wirtschaftsjahr 2013/14 kein
Hopfenbaubetrieb im Landkreis aufgegeben werden
musste. Sein Dank ging auch an die verschiedenen
Organisationen der Landwirtschaft. So ist z.B. in Pfaffenhofen der zwar kleinste Zuchtverband für Fleckvieh, aber einer der erfolgreichsten ansässig. Bei den
Genehmigungen für Stallbauvorhaben ergeben sich
manchmal Schwierigkeiten, die aber meist nach Gesprächen geklärt werden können. Die Mehrheit der
Bevölkerung zeigt durchaus eine vernünftige Einstellung gegenüber der Landwirtschaft.
In der Landwirtschaft werden immer größere Mengen über zum Teil sehr
weite Strecken transportiert. Deshalb lud der vlf
Robert Strixner von der
Sozialversicherung
für
Landwirtschaft,
Forsten
und Gartenbau (SVLFG),
ehemals Berufsgenossenschaft, ein. Er erläuterte die komplexe Thematik zur
Ladungssicherung. Sie muss einerseits den anerkannten Regeln der Technik und den rechtlichen Vor-
schriften entsprechen und andererseits auch die ökonomischen Forderungen erfüllen, was nicht immer
ganz einfach ist. Entscheidend für die Sicherheit der
Ladung ist nicht dessen Gewicht, sondern der Reibwert, der zwar vom Gewicht abhängig ist, aber auch
vom Untergrund. So ist es beispielsweise sehr wichtig
einen Anhänger abzukehren, bevor er mit anderen
Gütern beschickt wird. Außerdem wies Robert
Strixner unter anderem darauf hin, dass sowohl die
richtige Anzahl von Zurrgurten, als auch die ordentliche Befestigung an geeigneten Zurrpunkten notwendig ist. Bei Schüttgütern darf kein Schüttkegel vorhanden sein, falls er nicht mit einer Plane abgedeckt ist
und bei Flüssigkeiten muss deren Bewegung, v.a. bei
teilgefüllten Behältern beachtet werden.
Die Geschäftsführerin des vlf, Pia Schurius, erläuterte nach dem Jahresrückblick die Mitgliederstatistik
und den Kassenbericht. Erfreulicherweise ist die Zahl
der Mitglieder trotz des Strukturwandels in der Landwirtschaft seit 25 Jahren stabil bei über 1.300. Im Anschluss wurden die Mitglieder, die vor 40 Jahren die
Landwirtschaftsschule abschlossen und seitdem beim
vlf sind, mit einem handgemachten Erinnerungsteller
geehrt. Einer aus diesem Kreise, Herr Josef Axthammer aus Niederscheyern, ergriff spontan das Wort und
betonte die Bedeutung des Verbandes als Bindeglied
zwischen Landwirtschaftsschule und -amt mit den
landwirtschaftlichen Betrieben.
Mitglieder, die bereits vor 40 Jahren die Landwirtschaftsschule abgeschlossen haben!
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Veranstaltungen
Fachtagung für Milchviehhalter – Tierwohl ist mehr als eine Frage der Haltung
Tierwohl ist deutlich mehr als nur eine Frage der Haltung. Das stellte H.-J. Herrmann, Fachgebietsleiter
Tierhaltung, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen,
anlässlich der Fachtagung für Milchviehhalter in Weichering klar. Liegen-Laufen-Klauen – dazu gab der
Referent Tipps.
Zu dem fast religiös anmutenden Streit, ob Hochbox
oder Tiefbox nun besser sei, meinte der Experte aus
Hessen: „Die Tiefbox heißt nicht so, weil die Kühe tief
in die Box runtersteigen. Es handelt sich dabei um
eine „Voll“box, nämlich gut aufgefüllt. Die sieht man in
den Betrieben leider selten in ihrem Idealzustand.“
Gerade in AMS-Betrieben ist die Boxenpflege schwierig, weil die Boxen nie alle gleichzeitig frei sind. Sandbettwaben können hier eine Alternative sein. Waben
mit sandigem Lehm gefüllt, bedeckt mit einigen Zentimetern Stroheinstreu haben sich bewährt.
Die Klauen wollen eine trockene und entspannte Umgebung. Trocken ist ein Spaltenboden nur bei regelmäßiger Reinigung. Ein Spaltenroboter kann eine
sinnvolle Investition in die Klauengesundheit sein.
„Selbsthergestellter Beton hat im Stall nichts verloren.
Den sollte man von Profis machen lassen. Eigenleistung hat hier das Potential am teuersten zu werden“,
so die Meinung des Referenten zum Thema Laufflächen selbst betonieren.
Der Praktikerbericht von Landwirtschaftsmeister Robert Widmann rundete den Tagungsschwerpunkt
„Management im Betrieb optimieren“ perfekt ab. „Eine
meiner größten Zeitersparnisse war das Verbessern
der Tiergesundheit“, meinte der Betriebsleiter aus
dem Landkreis Landsberg/ Lech. Er konzentriert sich
voll und ganz auf die Milchviehhaltung, dabei wird er
unterstützt von einem fest angestellten Melker. Die
Jungviehaufzucht ist ausgelagert an einen Partnerbetrieb, damit der bestehende Kuhstall optimal verwertet
werden kann. „In meiner Meisterarbeit hat diese Variante der Betriebsentwicklung damals so gut abgeschnitten, dass wir sie gleich umgesetzt haben“, so
Widmann.
Die ökonomischen Grundregeln gelten in guten wie in
schlechten Zeiten. Darauf wies Petra Praum, Fachzentrum Rinderhaltung am AELF Erding, hin. Die Auslastung ist auch für die Rentabilität eines automatischen Melksystems entscheidend. Die Technik funktioniert, das ist keine Frage, die vielfältigen Möglichkeiten der EDV könnten jedoch noch besser genutzt
werden.
Seminar: Fremdarbeitskräfte im Milchviehbetrieb
Jetzendorf: Der vlf Pfaffenhofen veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum Rinderhaltung
Erding ein Seminar für Milchviehbetriebe, die sich für
die Beschäftigung von Fremdarbeitskräften interessieren. Den Vormittag bestritt Gabriele Borst, BBV Freising/Erding. Wichtige Themen waren dabei Mindestlohn, rechtliche Vorgaben zur Anstellung und Arbeitsvertrag sowie Fallstricke bei Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte. Hierzu wurden folgende
Links empfohlen: www.minijobzentrale.de,
www.saisonarbeit-in-Deutschland.de.
Sehr
aufschlussreich waren die Aussagen zu den unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Befristung von Arbeitsverträgen. Am Nachmittag referierte
Landwirtschaftsmeister Helmut Zwingler über Erfahrungen im Umgang mit Fremd-Arbeitskräften in seinem Milchviehbetrieb. Abschließend erklärte Ernst
Stenzel von der SVLFG, welche Voraussetzungen die
Betriebe erfüllen müssen, um Arbeitnehmer einstellen
zu können. Hier erging der Hinweis, dass die Betriebsleiter den sog. „Unternehmermodell-Kurs“ besuchen müssen. Wichtig sind zudem standardisierte
Arbeitsanweisungen, wie sie zum Beispiel auf der
Homepage der SVLFG heruntergeladen werden können:
http://www.svlfg.de/30-praevention/prv02praxishilfen/prv0203_unterweisungshilfen/prv020302unterweisungshilfen-landwirtschaft/index.html.
Frauenlehrfahrt: 17. Juni 2015 nach Mittelfranken
es wieder nach Hause
geht, besuchen wir
noch das Gruschdl
Cafe in Spalt, wo es
selbstgemachte
Kuchen gibt.
Unser erstes Ziel ist der Kürbishof Schnell in Kammerstein, dort nehmen wir an einer Führung teil, wir
besichtigen die Ölmühle und den Hofladen. Anschließend lassen wir uns noch mit einem selbstgemachten
Mittagessen verwöhnen. .Am Nachmittag fahren wir
nur ein paar Kilometer weiter zur Frau Hechtel die uns
ihre Keramik am Hof, und ihren Hofladen zeigt. Bevor
Termin: Mittwoch, 17. Juni 2015
Abfahrt: LWS PAF, Gritschstr. 38, 8.30 Uhr
Ankunft: ca. 19 Uhr
Kosten: ca. 25 €
Abmeldung: ab sofort bis spätestens 12.6.2015
unter 08441/867-0
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Landwirtschaftsschule
Tag der offenen Tür der Abt. Land- und Hauswirtschaft
Zahlreiche Besucher auch aus der städtischen Bevölkerung konnten
erfreulicherweise begrüßt werden und wurden von den Lehrkräften und
Studierenden über die landwirtschaftliche Produktion informiert.
Mit Herz und Hand im Einsatz: Auf reges Interesse
stieß der alljährliche Infotag zur Fortbildung zur
Dorfhelferin am 7. Februar. Die derzeitigen Studierenden, Lehrkräfte und Vertreter der KDBH präsentierten auf vielfältige Weise das praxisorientierte Schulkonzept und die späteren Betätigungsfelder einer staatlich geprüften Dorfhelferin. Dorfhelferin zu sein bedeutet, vorübergehend die Vertretung einer Bäuerin bzw. Hausfrau in landwirtschaftlichen Betrieben und in ländlichen Haushalten zu
übernehmen. Sie übernimmt professionell Aufgaben im Haushalt und im landwirtschaftlichen Betrieb. Die beruflichen Chancen als Angestellte oder
auch als Selbständige sind sehr gut. Zugangsvoraussetzung zu der insgesamt zweijährigen Fortbildung an der LWS Pfaffenhofen und an der Fachschule für Dorfhelferinnen
in Neuburg/Donau ist die
erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Hauswirtschaft. Die nächste Fortbildung beginnt im August.
Interessenten können sich
an Gisela Hammerschmid,
Tel. 08441 867-102 wenden.
Den Stand des vlf´s betreuten Maria Pletzer,
Rosi Ostermair und Hubert Kistler
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Abteilung Landwirtschaft - Schulschlussfeier
Am 20. März konnte Schulleiter Josef Konrad 22 Studierenden zum erfolgreichen Abschluss als „staatlich geprüfter Wirtschafter des Landbaus“ gratulieren. Wesentliche Teile der Meisterprüfung (Klausur, Arbeitsunterweisung, Hausarbeit) sind damit erfolgreich absolviert. Wir gratulieren herzlich und wünschen allen angehenden Betriebsleitern viel Erfolg und alles Gute in Beruf und Privatem. Fast alle Absolventen sind dem vlf beigetreten und
wurden vom Vorsitzenden Hubert Kistler und Geschäftsführerin Dr. Pia Schurius mit einem kleinen Geschenk
im Verband begrüßt. Jahrgangsbeste waren Stefan Ampferl, Michael Mayer und Daniel Haltmaier.
Herzlichen Glückwunsch!
Von links: vordere Reihe: stellv. Landrat Josef Finkenzeller; Christoph Maier, Pfalzpaint; Paul Reitmeier, Koppenwall; Andreas Widmann, Hüll; Maximilian Schwarzbauer, Hohenried; Michael Mayer, Bettbrunn; Adolf Schapfl, 1. Vorsitzender des Hopfenpflanzerverbandes; Josef Konrad, Schulleiter; hintere Reihe: Josef Schöfbeck, Semesterleiter; Michael Schmittlein, Eglofsdorf; Sebastian
Limmer, Gerolsbach; Tobias Schoderer, Alteneich; Bernhard Dasch, Allakofen; Josef Geißler, Klenau; Christoph Drahtmüller, Dörnbach; Andreas Roßmeier, Eutenhofen; Martin Penger, Osseltshausen; Thomas Seitle, Probfeld; Felix Flörs, Leonhardsbuch; Johannes
Heinrich, Sinning; Johannes Hausl, Tegernbach; Josef Euringer, Ettling; Daniel Haltmaier, Saal a.d. Donau; Florian Schuster, Adelshausen; Stefan Ampferl, Tholbath
Im Oktober beginnt das Wintersemester 2015/16. 19 Studierenden befinden sich in der Vorbereitung dazu im
Praxisjahr. 23 Studierende sind derzeit im Sommersemester und werden dann mit dem 3. Semester ihren erfolgreichen Abschluss anstreben. Interessenten für den Schulbesuch erhalten Informationen vom Schulleiter Josef
Konrad (Tel.: 08441/867-100).
Abteilung Hauswirtschaft
Einsemestrige Teilzeitschule in Schrobenhausen
Im Frühjahr 2016 beginnt in Schrobenhausen ein
neues Semester der Landwirtschaftsschule Abteilung
Hauswirtschaft in Teilzeitform. Die Schule richtet sich
an alle, die ihren Haushalt besser in den Griff bekommen oder die gerne mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Einkommen erzielen wollen. In 1,5 Jahren
stehen die Themen Ernährungslehre, Erziehung und
Betreuung, Haushalts- und Finanzmanagement und
Landwirtschaft auf dem Stundenplan. Praktischer Unterricht findet in den Fächern Küchenpraxis, Hausund Textilpraxis und Hausgartenbau statt. Außerdem
wird die berufs- und arbeitspädagogische Eignung
zum Ausbilden und Anleiten von Personen vermittelt.
Der Unterricht findet Mittwochs statt, außerdem ca. 1
mal im Monat am Montagabend sowie, über das Semester verteilt, an 4 Vollzeitwochen. Der Besuch der
Schule ist kostenfrei. Es entstehen lediglich Kosten für
Unterrichtsmaterialien, Lehrfahrten, Verpflegung. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung außerhalb der Hauswirtschaft.
Interessenten können sich melden bei Frau Brandstetter, Tel. 08252 919-29, Frau Reisner, Tel. 08252 91933 oder Frau Hammerschmid, 08441 867-102.
Meistervorbereitungslehrgang gestartet
19 Meisteranwärterinnen aus Oberbayern werden die
nächsten zwei Jahre immer montags von Lehrkräften
aus der Landwirtschaftsverwaltung und verschiedenen externen Referenten auf die Einsatz- und Tätigkeitsbereiche einer Meisterin der Hauswirtschaft als
Fach- und Führungskraft vorbereitet. Betriebs- und
Unternehmensführung, Personal- und Qualitätsmanagement, Marketing stehen dabei auf dem Programm, aber auch die professionelle hauswirtschaftliche Dienstleistung im Privathaushalt, Großhaushalt
oder Dienstleistungsbetrieb in den Bereichen Verpflegung, Service, Betreuung, Textilpflege, Reinigung und
Gestaltung. Der Unterricht findet abwechselnd an den
ÄELF Schrobenhausen und Ingolstadt statt. Das FBZ
Landsberg ist zuständig für die Organisation. Die
Meisterprüfung wird im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang im Frühjahr 2017 abgeschlossen. Zulassungsvoraussetzung ist eine Abschlussprüfung in
dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin mit anschließender mindestens zweijähriger Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis auf Meisterniveau.
Interessenten für die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft, können sich am FBZ unter Tel. 08191/3358
418 informieren. Hier erhalten sie auch Auskunft über
weitere Vorbereitungslehrgänge oder die „Meisterschule“ in Rosenheim.
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Meistervorbereitungslehrgang Hauswirtschaft: 2. Reihe (stehend) 2. von li Behördenleiter Josef Konrad, 2. von re Eva
Maslanka, FBZ Landsberg am Lech, 1.von re Marlies Reisner, 7. von re Marianne Brandstetter, erste Reihe (sitzend) 1.
von re Gisela Hammerschmid (alle AELF Pfaffenhofen)
Aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Abteilung Förderung
Mehrfachantrag (MFA) 2015
Aufgrund der nötigen, sehr umfangreichen Vorarbeiten zur GAP-Reform wurden den Landwirten die MFAUnterlagen erst ab 16.03.2015 zugesandt. Bis Anfang
April sollte der Versand abgeschlossen sein. Der
Sendungsinhalt besteht aus dem Anschreiben des
Herrn Staatsministers, dem Deckblatt, dem „Merkblatt
MFA“, „Anleitung FNN“ und den Broschüren „Elektronische Antragstellung“ und „Umsetzung der EU-Agrarreform“. Die Papierantragsteller (20 % Anteil) erhalten
zusätzlich den „MFA-Mantelbogen“ und den „FNN“ mit
Betriebsdatenblatt.
Die Dateneingabe in iBALIS ist seit dem 18.03., das
Absenden des MFA seit dem 23.03.2015 möglich. Um
unnötige Mehrarbeiten bzw. Wartezeiten am Amt zu
vermeiden, senden Sie bitte nur fehlerfreie Anträge
(ohne Hinweise, Warnungen, Fehler) ab. Ihre Sachbearbeiter unterstützen Sie bei Fragen bzw. Unklarheiten bestmöglich.
Wie in den Vorjahren wurde allen Antragstellern (auch
den Online-Antrag-stellern) mit den Antragsunterlagen
ein Termin für die Besprechung des MFA mitgeteilt.
Die Fördersachbearbeiter bitten um konsequente Beachtung dieser Termine, damit unnötige Wartezeiten
bei der Antragsabgabe vermieden werden.
Neuantragsteller von landwirtschaftlichen Förderungen können ab sofort die Antragsunterlagen am AELF
abholen.
Nach wie vor wird allen Papierantragstellern der
Umstieg auf elektronische Antragstellung ans
Herz gelegt, da die Vorteile eindeutig überwiegen
(derzeitiger MFA-online Anteil: 80 %!).
1. Inhaltliche Änderungen im Hauptformular
Das Hauptformular 2015 besteht aus 10 Seiten (Vorjahr: 6 Seiten); es können insgesamt 8 verschiedene
Fördermaßnahmen (Vorjahr: 4 Maßnahmen) beantragt werden. Neu in 2015 ist die Beantragung der
- Zuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA)
- Zahlung für Junglandwirte für aktivierte ZA
- Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung für die
beantragten Direktzahlungen
- Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie) für
Rinder.
Neuzuweisung von ZA
Da die Neuzuteilung der ZA und die Direktzahlungen
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Bedingung „aktiver Betriebsinhaber“ geknüpft sind, werden
auf Seite 4 des Hauptformulars die dazu notwendigen
Angaben abgefragt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zum MFA 2015 (S. 3-4).
Die Zuweisung der ZA erfolgt grundsätzlich einmalig
im Jahr 2015 auf der Grundlage der im FNN ausgewiesenen beihilfefähigen Flächen. Hierzu müssen die
Flächen dem Antragsteller am 15. Mai 2015 zur Verfügung stehen und ganzjährig beihilfefähig sein.
Betriebsinhaber unter 1 ha sind von der Zuteilung
ausgeschlossen, die Mindestparzellengröße für die
Zuweisung beträgt 0,1 ha. Die in 2015 zugeteilten ZA
werden wie bisher in der ZID (zentrale InVeKosDatenbank) verwaltet. Im Regelfall erfolgt die Zuweisung von ZA im Jahr 2015 an Betriebsinhaber, die
aufgrund des MFA 2013 zum Empfang der Betriebsprämie 2013 berechtigt waren. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, können ZA dennoch zugewiesen
werden, wenn
 der Betriebsinhaber niemals eigene oder gepachtete ZA besessen hat und nachweislich zum
15.05.2013 landwirtschaftlich tätig war.
 o. g. Voraussetzungen wegen betrieblicher Veränderungen (Vererbung, vorweggenommene Erbfolge, Änderung der Bezeichnung, Änderung des
Rechtsstatus, Zusammenschluss, Aufteilung) nicht
vom Mehrfachantragsteller 2015, sondern von einem anderen Betriebsinhaber erfüllt werden.
Die entsprechenden Abfragen dazu finden Sie im
Hauptformular S. 5-6 (bzw. die Infos im Merkblatt, S.
5-6). Auch für Neueinsteiger und Junglandwirte kann
auf Antrag eine ZA-Zuweisung aus der nationalen
Reserve erfolgen. Dies gilt auch in Fällen höherer
Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände (z. B. öffentliche Infrastrukturmaßnahme, länger andauernde
Berufsunfähigkeit in 2013).
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Zahlung für Junglandwirte
Grafische Antragserfassung ist bei mehr als einer
Nutzung pro Feldstück nötig
(ca. 44 € je ZA für max. 90 aktivierte ZA) kann für max.
5 Jahre gewährt werden und muss jedes Jahr beanZur Digitalisierung ist der Wechsel von der Nutzungstragt werden. Der Junglandwirt darf im Erst-Antragsjahr
erfassung in die Feldstückskarte nötig (s. Demonicht älter als 40 Jahre sein, zwischen dem KalenderVideo).
Angabe der Hauptkultur
jahr der Niederlassung und Kalenderjahr der Antragstellung dürfen max. 5 Jahre liegen. Beispiele:
Hauptkultur ist grundsätzlich die Nutzung, die sich den
größten Teil des Zeitraums vom 01.06. bis 15.07. auf
NiederlasAntragstelprämienberechder Fläche befindet (z. B. bis 24.06. Spargel, ab
sung
lung
tigt
25.06. Kleegras: Hauptkultur Spargel (NC 860). (Aus2009
2015
nein
nahme Mais: wird bis zum 15.07. Mais angebaut, ist
2010
2015
ja (1 Jahr)
Mais als Hauptkultur anzugeben).
2015
2015
ja (5 Jahre)
Aufgrund der Vorgaben zur Anbaudiversifizierung (v.
2014
2015
ja (5 Jahre)
a. Gemüsebauern) musste die NC-Liste erweitert
2015
2016
ja (5 Jahre)
werden. Auch für die Betriebe im Dienstgebiet ergeDie Zahlung für Junglandwirte kann grundsätzlich
ben sich neue NC, z. B.
auch an juristische Personen oder eine Vereinigung
NC 601: Stärkekartoffeln
NC 602: Kartoffeln
natürlicher Personen (z. B. GbR) gewährt werden,
NC
603:
Zuckerrüben
NC 856: Hopfen
wenn zumindest keine Entscheidung bzgl. BetriebsNC
850:
Hopfenfechser
NC 860: Spargel.
führung, Gewinn und finanzielle Risiken gegen den
Vorgehensweise
bei
der
Beantragung
von ÖVF
Junglandwirt durchgesetzt werden kann (Vetorecht).
Zudem muss der Junglandwirt einer der Geschäfts- o CC-relevante LE sind entsprechend zu kennzeichnen
o Leguminosen: NC-Vergabe und zusätzliche „Kennführer und Gesellschafter sein (Anteil nicht relevant).
zeichnung als ÖVF“
Die Abfragen dazu finden Sie im Hauptformular auf S.
o
bei ÖVF-Stilllegung/ÖVF-Streifen: mit NC-Vergabe
8 (bzw. im Merkblatt S. 14).
wird die Fläche als ÖVF beantragt
o
Zwischenfrucht (ZWF)/Grasuntersaat (GUS): KennKleinerzeugerregelung (KER)
zeichnung der Nutzung als ZWF bzw. GUS
Im Jahr 2015 können sich Betriebsinhaber einmalig
o
Eine Schlagteilung ist nötig, wenn Nutzung nur teilzur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung entweise als ZWF/GUS. Die Beantragung von ZWF/GUS
scheiden. Sie unterliegen damit nicht mehr den CChat bis spätestens 15. Mai zu erfolgen.
Vorschriften, aber weiterhin dem Fachrecht. Die DiNach wie vor empfiehlt das AELF aus praktischen
rektzahlungen sind bei 1.250 € max. gedeckelt.
Erwägungen (einfache Antragstellung bzw. keine Beanstandungen bei Vor-Ort-Kontrollen), das Greening
Prämie Sommerweidehaltung (B60)
über
ist als KULAP-Maßnahme (Laufzeit 1 Jahr) im Rah- Stilllegung (NC 062)
men des MFA zu beantragen; dies betrifft nur einige
- Zwischenfrucht (NC 052), Untersaaten (NC 053)
wenige Rinderhalter im Dienstgebiet.
- Eiweißpflanzen
zu erfüllen!
2. Viehverzeichnis (VVZ)
Cross Compliance
Anstatt der bisherigen Stichtagsmeldung 01. März des
Die aktuellen Neuerungen finden Sie in der CCaktuellen Jahres ist nunmehr der für das aktuelle Jahr
Broschüre (S. 5), die jedem Landwirt beim Bespre(2015) vom Betriebsinhaber geschätzte Jahresdurchchungstermin mitgegeben wird.
schnittsbestand anzugeben. Mit dieser Umstellung
DG-Entstehung:
können KULAP-Programme mit RGV-Besatzgrenzen
Grundsätzlich entsteht nach den derzeitigen Vorgabe
bereits im Herbst des Antragsjahres ausbezahlt werDG, wenn mehr als 5 Jahre (also seit 2015 Grünland
den (statt bisher im Frühjahr des Folgejahres).
(z.B. Ackergras, Kleegras, Luzerne usw.) bzw. Brache
mit Nutzungscode 591 beantragt wird.
3. Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN)
Hilfestellung zur Feldstückskarte und NutzungserBetriebe, die im Rahmen des Greenings ökologifassung werden unter folgenden Punkten gegesche Vorrangflächen (ÖVF) bereitstellen müssen,
ben:
d.h. Betriebe mit ab 15 ha Ackerfläche können den
 im iBALIS Feldstückskarte
Ackerstatus durch die ÖVF-Brache (Nutzungcode
 Außerdem sind bereits Demo-Videos verfügbar zu
062) einfrieren. Bei allen anderen Betrieben ist es
den Bereichen „Feldstück ändern“, „Feldstück prüzum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch
fen“, „LE erfassen“, aber auch zur „Digitalisierung
nicht gesichert, dass diese freiwillig an den Greevon Nutzungsschlägen“ und zur „Anwendung von
ningauflagen teilnehmen und damit auch die ÖVFDigitalisierungsfunktionen“, wie Messen, Snappen,
Brache beantragen können!
Hilfslinien verfügbar.
Das AELF Pfaffenhofen bietet folgende Informationsveranstaltungen zum Mehrfachantrag an:
28.03.2015, 9.00 Uhr im GH Zu Müllers in Winkelhausen und 13.30 Uhr im GH Haas in Karlskron
31.03.2015, 19.30 Uhr im GH Daferner in Schönesberg
01.04.2015, 19.30 Uhr im GH Bogenrieder in Pörnbach
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Abteilung Bildung und Beratung - Sachgebiet Landwirtschaft
Beruhigungs- und Schmerzmittel beim
Enthornen – CC-relevant ab Jan. 2015
Kälber dürfen nur bis zum 41. Lebenstag ohne Betäubung enthornt werden. Dabei muss der Landwirt jedoch Beruhigungsmittel (Sedation) und Schmerzmittel
verabreichen Die Mittelanwendung ist im Bestandsbuch genau zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise des Enthornens ist in die CC-Broschüre 2015 (Seite 64) aufgenommen worden. Ein Verstoß führt zu
Prämienkürzungen. Über die Eintragung im Bestandsbuch kann die Anwendung nachvollzogen werden. Auf der Homepage des TGD unter: www.tgdbayern.de/index.php/download/allgemein kann ein
Film zum richtigen Veröden der Hornanlagen angesehen werden.
Sachkunde Pflanzenschutz
Denken Sie bitte an die Beantragung der
Scheckkarte bis 26.5.15! Denken Sie bitte auch an
die Fortbildung zum Sachkundenachweis: Alle, die
bereits vor 2013 schon sachkundig waren, brauchen
bis 31.12.2015 eine Fortbildung (auf der Scheckkarte steht: Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes:
01.01.2013). Zur Info: Die Abgabe-Sachkunde ist
nicht notwendig für Landwirte, die für Andere Pflanzenschutz mit der Spritze erledigen, sondern nur für
den Handel mit Pflanzenschutzmittel im Kanister.
Wichtig ist bei der überbetrieblichen Pflanzenschutzmittel-Ausbringung, dass dies bei der LfL mit dem
Meldebogen angezeigt werden muss:
http://www.lfl.bayern.de/ips/recht/026363/index.php
Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung
Grundlagenseminar für Direktvermarkter kommt
zum Abschluss
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Bayern haben sich über das FZ „Diversifizierung und
Strukturentwicklung“ am AELF Ingolstadt im Winterhalbjahr 2014/2015 mit einer 10-tägigen Seminarreihe
fortgebildet. Sie werden ihre Direktvermarktung neu
ausrichten, d.h. ihr bestehendes Angebot erfolgsorientiert erweitern und professionalisieren. Auch aus der
Region Eichstätt, Pfaffenhofen
und
NeuburgSchrobenhausen
waren
Teilnehmer dabei. Eine feierliche Zertifikatsverleihung
fand am 18. März im Hofcafe von Roswitha Turber bei
Geisenfeld statt. Das Hauptreferat hielt Brigitte Blaim
vom Staatsministerium mit Die beiden erfolgreichen
dem Thema „Professionelle Teilnehmerinnen aus unserer
Direktvermarktung – damit Region: Sofie Badhorn,
Schweitenkirchen und Ulrike
gewinnt der Betrieb und die
Link, Karlshuld
Region!“
Gelungener Start – großes Interesse an regionalen
Lebensmitteln „Vier Gärten“ im Einzelhandel
Ende Januar wurde „Vier Gärten“, die Dachmarke für
Lebensmittel aus der Region IngolStadtLandPlus,
flächendeckend eingeführt. „Wir haben es geschafft“
freut sich Dieter Banzer, Vorsitzender des Vereins
und Geschäftsführer der GmbH. Er ist stolz auf den
gelungenen Start. Zusammen mit Vertretern der Erzeuger, den Mitstreitern und zahlreichen Ehrengästen
hatte man sich zur Einführungsveranstaltung in den
Räumen des EDEKA Fanderl in der Liegnitzer Straße
eingefunden. Bisher gibt es 60 Produkte von 40 Erzeugern in den Märkten von REWE und EDEKA. Halten Sie Ausschau nach den „Vier Gärten“-Produkten
und kaufen Sie ein!
Seminar „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“
Gebietsübergreifend bietet das FZ „Diversifizierung
und Strukturentwicklung“ am AELF Neumarkt im
Herbst erneut das Seminar „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“ an.
An 13 Seminartagen in 7 Modulen ergründen die Teilnehmer die wichtigsten Erfolgsfaktoren der bäuerlichen Gastronomie. Wirtschaftlichkeit, Recht und
Steuern, Ausstattung und Einrichtung, Außengestaltung, bäuerliches Profil oder die betriebsspezifische
Speisekarte sind Inhalte dieser Maßnahme. Zusätzlich
werden in einer Gastroküche während eines Praxistages traditionelle bäuerliche Rezepte gekocht. Hygienevorschriften, Baurecht, Allergenkennzeichnung und
Barrierefreiheit sind weitere Inhalte dieses Seminars.
Die Qualifizierung beginnt voraussichtlich am 21.9.
und endet im März 2016. Die Maßnahme schließt
nach der offiziellen Zertifikatsvergabe zum „Einstieg in
die Bauernhofgastronomie“ ab.
Die Seminargebühren für die 13 Tage belaufen sich
ohne Verpflegung und ggf. Übernachtung auf 350,- €.
Ab Herbst 2016 besteht außerdem die Möglichkeit
sich für das Seminar zum Bayerischen Wirte- und
Unternehmerbrief anzumelden, welches nur alle 3
Jahre angeboten wird. Die noch fehlenden Module zu
dieser Qualifikation und Auszeichnung können Interessierte im Rahmen dieser Maßnahme absolvieren.
Alle interessierten Bäuerinnen und Landwirte sind zu
einer unverbindlichen Informationsveranstaltung
am Montag, 27. April 2015 von 9.30 bis ca. 14.30
Uhr eingeladen. Die Veranstaltung findet in Gebertshof / Berg, im Landkreis Neumarkt statt. Nähere Information und Anmeldung zum Info-Tag oder zur gesamten Maßnahme, bzw. zum Wirtebrief sind möglich
bei Irmgard Kuhn, Tel. 09181-4508-207 oder [email protected]
Seniorenwohnen auf dem Bauernhof
Die Agrarsoziale Gesellschaft möchte mit diesem
Seminar über Wohnformen, Dienstleistungen und
Betreuungsangebote für Senioren in ländlichen Räumen informieren und Möglichkeiten der Unterbringung
und Betreuung auf landwirtschaftlichen Betrieben
thematisieren. Das Seminar findet in Kooperation mit
dem BBV und dem StMELF statt.
Termin: Dienstag, 21. April
Ort: Dorfwirt in 86940 Schwifting bei Landsberg
Anmeldung beim BBV unter Tel: (089) 5 58 73-156,
E-mail: [email protected]
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Fachzentrum Agrarökologie
Wildlebensraumberater-- Neue Stelle am AELF Pfaffenhofen
"Lebensräume verbessern – Wildtiere fördern – Menschen und Natur verbinden"
lautet das Motto der Wildlebensraumberatung in Bayern. Um die Aufgaben der Wildlebensraumberatung optimal umzusetzen, wurde in jedem Regierungsbezirk ein zusätzlicher Berater an den Fachzentren Agrarökologie (L3.2) für den Projektzeitraum von zwei
Jahren installiert. Für Oberbayern ist seit dem 02.03.2015 Herr Dominik Fehringer
(Bachelor Forstingenieurwesen) am AELF Pfaffenhofen tätig. Seine Hauptaufgabe ist
es, Landwirte, Jäger und Jagdgenossen hinsichtlich Maßnahmen zu beraten, die Lebensräume für heimische Wildtiere wie Feldhasen, Rebhühner, Rehe, Wildvögel bis hin zu
nützlichen Insekten schaffen oder aufwerten oder sichern sollen. Es handelt sich stets um
freiwillige Maßnahmen, die z.B. über das AUMprogramm (KULAP und VNP) gefördert
werden können. Sie erreichen in ihn unter 08441/867-340
Bodenfruchtbarkeit und Gewässerschutz
Vom Fachzentrum Agrarökologie werden auch im
Frühjahr 2015 wieder Veranstaltungen/Vorführungen
zum Thema Mulchsaat in Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln angeboten. Vorgestellt werden die abgefrorenen Zwischenfrüchte bzw. Zwischenfruchtmischungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bodenstruktur und dem Bodenleben mit folgenden Inhalten: Bedeutung der Zwischenfrucht für das Bodenleben,
Wasserinfiltration und Erosionsschutz, Bedeutung des
Bodens als Wasserspeicher für Trockenphasen, Spatendiagnose, Bodenprofilbeurteilung, Feststellung der
Regenwurmaktivität und Grundlagen der Bodenfruchtbarkeit. Des Weiteren wird praxistaugliche Saatund Pflanztechnik vorgestellt und eingesetzt.
Die genauen Termine zu den Vorführungen werden in der örtlichen Presse und im Verbundberatungsfax des LKP zeitnah veröffentlicht.
Mulchsaat Zuckerrüben: Zirngibl Erich, Unterdolling, Ring
GPS Daten: 48.834265,11.610918; (hinter dem Hof)
Mulchsaat Mais: Thalmeier Johann, 85283
Wolnzach–Siegertszell GPS Daten:
48.592335,11.645336 (an der Kothausstr. in Jebertshausen (Gegenüber Lagerhaus Pflügler))
Mulchsaat Kartoffeln: Lösch Christian, 86633 Neuburg - Feldkirchen, GPS-Daten: 48.720457,11.19318
Ausfahrt B 16 Neuburg Süd, Richtung Neuburg dann
auf der rechten Seite Krautgasse;
Näheres auch unter www.aelf-ph.bayern.de
Führung durch die Zwischenfrucht Demoanlage am 11.11.2014 in Jebertshausen:
Auch ohne mineralischen Stickstoff
lassen sich Zwischenfrüchte erfolgreich
anbauen. Die Auswahl der richtigen
Mischung ist dabei entscheidend.
Aktuelles zur Düngeverordnung
Was ist zu beachten:
 Wirtschaftsdünger sind zeitnah zum Bedarf der
jeweiligen Kultur auszubringen, d.h. zu Mais sollte je
nach Saatzeit eine Ausbringung nicht vor Ende
März/Anfang April erfolgen.
4 Stunden Regelung:
 Auf unbestelltem Ackerland ist flüssiger Wirtschaftsdünger und organisch-mineralischer Dünger
mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff sowie Geflügelkot unverzüglich, d.h. innerhalb von 4 Stunden
einzuarbeiten. Zur Minimierung von N-Verlusten ist
aus pflanzenbaulicher Sicht aber eine sofortige Einarbeitung
sinnvoll.
Gewässerabstände:
 Achten sie bei der Ausbringung von organischen
und mineralischen stickstoff- und phosphorhaltigen
Düngemitteln auf den Abstand zu Gewässern/Gräben.
Dieser beträgt bei Hangneigung unter 10% 3m zur
Böschungsoberkannte des Gewässers. Bei Geräten
mit anerkannter Grenzstreueinrichtung bzw. wo die
Streubreite der Arbeitsbreite entspricht (Schleppschlauch, Schleppschuh, Gülleinjektor …) kann dieser
auf 1m reduziert werden. Bei Hangneigung über 10%
sind auf Ackerflächen je nach Kultur und Ausbringtechnik zusätzliche Auflagen bzw. Abstände einzuhalten. (siehe www.aelf-ph.bayern.de)
Fachzentrum ökologischer Landbau: Öko-Erntefahrten
Bei folgenden Betrieben treffen wir uns zu ÖkoErntefahrten:
Dienstag, 7. Juli 2015, Leonhard und Marianne
Mösl, St. Benedikt Str. 24, 85235 Odelshausen,
Ebertshausen, 13:00 Uhr und
Freitag, 10. Juli 2015, Josef Heindl, Öd 1, 83527
Kirchdorf, 13:00 Uhr
Es werden die Schläge von mehreren Ökobetrieben
besichtigt und die produktionstechnischen Maßnahmen von den Betriebsleitern erläutert. Es sind alle
Landwirte herzlich eingeladen daran teilzunehmen.
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Susann Rosenberger
(08092/2699-126), FZ ökol. Landbau
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