Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro (brutto) pro Zeitstunde zum 1. Januar 2015 deutschlandweit für alle Arbeitnehmer und alle Branchen, auch für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, z. B. LKW-Fahrer, Baukräfte, Erntehelfer, Servicekräfte, Reinigungspersonal. Auch umfasst sind Minijobs (450 EUR). Ausgenommen von dem Mindestlohn sind: Minderjährige (unter 18 Jahren) ohne abgeschlossene Berufsausbildung Auszubildende ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren oder Orientierungs- bzw. freiwillige Praktika von maximal drei Monaten zuvor Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate der Beschäftigung Ausgenommen sind derzeit ebenfalls Tätigkeiten im reinen Transitverkehr. Für die Arbeitgeber bestehen erhebliche Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zur Erfassung der Arbeitszeiten. MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 1 MiLoG-Anforderungen Was müssen Unternehmer ab 01. Januar 2015 tun? Arbeitgeber 8,50 EUR Mindestlohn Arbeitnehmer detaillierte Arbeitszeiterfassung umfangreiche Dokumentationspflicht eindeutige Abgrenzung von Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Wartezeiten und Bereitschaftszeiten Arbeitszeitkonten sorgfältig führen keine Pauschallöhne unter Mindestlohn MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 2 Mindestlohn MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 3 Bereits gültige tarifvertragliche Mindestlöhne in Ost- und Westdeutschland Branche Gültig seit Stundenlohn OST Stundenlohn WEST Dachdeckerhandwerk 01 / 2012 11,55 EUR 11,55 EUR Gebäudereiniger 01 / 2012 7,96 EUR 9,31 EUR Leiharbeit / Zeitarbeit 01 / 2012 7,50 EUR 8,19 EUR Baugewerbe 01 / 2012 10,50 EUR 11,10 – 13,95 EUR Elektrohandwerk 01 / 2012 9,10 EUR 10,00 EUR Abfallwirtschaft 06 / 2012 8,68 EUR 8,68 EUR Maler- u. Lackierhandwerk 06 / 2012 9,90 EUR 9,90 – 12,15 EUR Gerüstbauer 08 / 2013 10,00 EUR 10,00 EUR Friseurhandwerk 11 / 2013 6,50 EUR 7,50 EUR Fleischwirtschaft 07 / 2014 7,75 EUR 7,75 EUR Quelle: mdr.de Für bestehende Tarifvereinbarungen gelten Übergangsfristen. MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 4 Welche rechtlichen Auseinandersetzungen drohen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn-Gesetz? Verwaltungsverfahren wegen des Ausschlusses von der Vergabe öffentlicher Aufträge oder dem Entzug der Gewerbeerlaubnis bei Verstößen gegen das MiLoG Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren z. B. wegen Verstoßes gegen das MiLoG oder die Nichtabführung von Sozialbeiträgen Nachforderung der Sozialkassen im Baubereich, da auch eine Haftung für Beiträge an tarifvertragliche Einrichtungen besteht Lohn-Nachforderungen eigener Arbeitnehmer Ihres Klienten Haftung für den vollständigen Bruttolohn und die Sozialbeiträge Lohn-Nachforderungen von Arbeitnehmern eines Subunternehmens: Haftung für die Differenz zum Mindestlohn, § 13 MiLoG Schadenbeispiel: Der Mindestlohn beträgt 8,50 EUR, gezahlt werden tatsächlich 2,31 EUR an einen Arbeitnehmer aus Polen. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ergibt sich ein Nettodifferenzlohn von ca. 5 EUR pro Stunde. Für einen Tag, bei 8 Stunden Arbeitszeit beträgt der Anspruch 40 EUR, bei einem Monat 800 EUR, bei einem Jahr 10.000 EUR. (Ausgehend von ca. 250 Arbeitstagen im Jahr für einen deutschen Arbeitnehmer.) MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 5 Welche Haftung enthält das Mindestlohngesetz? Haftung des Auftraggebers nach § 13 MiLoG Der Auftraggeber haftet gegenüber den Arbeitnehmern aller von ihm beauftragten Auftragnehmer und deren Subunternehmer für die Zahlung des Mindestlohns. Verjährung: 3 Jahre Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht, wen er in Anspruch nehmen möchte Betroffen sind u. a. Speditionen, das Bau- oder das Dienstleistungsgewerbe Auftraggeber Auftragnehmer SubUnternehmer I Forderung: Nettolohnausgleich (Verjährung 3 Jahre) Wahlrecht, wer in Anspruch genommen wird SubUnternehmer II Verstoß gegen MiLoG Arbeitnehmer MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 6 Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem MiLoG (zusätzlich zum schon bestehenden Versicherungsschutz aus der R+V-ProfiPolice WKV 500) Neue Klausel zur R+V-ProfiPolice WKV 500 ab dem 01.05.2015. Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme. Diese stellt gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung dar. Versicherungssumme und Jahreshöchstentschädigung 25.000 EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 150.000 EUR 200.000 EUR 500.000 EUR 1.000.000 EUR Versicherungssumme empfohlen bei einem Umsatz bis 0,5 Mio. EUR 1 Mio. EUR 3 Mio. EUR 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 25 Mio. EUR 50 Mio. EUR Jahresnettobeitrag für die Grunddeckung 687,50 EUR 1.100,00 EUR 2.200,00 EUR 3.300,00 EUR 4.400,00 EUR 11.000,00 EUR 22.000,00 EUR Bei Einschluss der Klausel bis zum 30.06.2015 ist ein beitragspflichtiger rückwirkender Versicherungsschutz für zivilrechtliche Ansprüche aus dem MiLoG ab dem 01.01.2015 möglich! MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 7 Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem MiLoG (zusätzlich zum schon bestehenden Versicherungsschutz aus der R+V-ProfiPolice WKV 500) R+V sichert die Ansprüche aus der verschuldensunabhängigen Generalunternehmerhaftung nach dem Mindestlohngesetz ab. R+V entschädigt hierbei die Ansprüche der Mitarbeiter von Subunternehmern auf Zahlung der Differenz zum Nettomindestentgelt, die Ihr Klient als Auftraggeber gezahlt und die er von seinem unmittelbaren Vertragspartner nicht regressieren konnte. Voraussetzungen: Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, aus der sich der von Ihrem Klienten zu zahlende Lohndifferenzanspruch des Arbeitnehmers oder der Anspruch der Sozialkasse ergibt Zahlung des titulierten Betrags durch Ihren Klienten an den Arbeitnehmer / die Sozialkasse Erfolglose Geltendmachung des Anspruchs in Textform gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner Ihres Klienten Die gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend gemachte Forderung ist berechtigt MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 8 Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem MiLoG (zusätzlich zum schon bestehenden Versicherungsschutz aus der R+V-ProfiPolice WKV 500) Versicherungsfälle: Zahlungsunfähigkeit des unmittelbaren Vertragspartners Nichtzahlungstatbestand Selbstbeteiligung: 10 % des titulierten Anspruchs, mindestens 500 EUR Malus-Regelung ermöglicht günstigen Beitrag günstiges Produkt mit hohem Versicherungsumfang durch integrierten Malus konnte attraktiver Beitrag dargestellt werden Zuschlags-Regelung entspricht der der R+V-ProfiPolice WKV plus einfacher Einschluss in eine bestehende R+V-ProfiPolice WKV 500: nur ein Antrag für den nachträglichen Einschluss oder den Neuabschluss MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 9 Schutz vor Forderungsausfällen mit der R+V-ProfiPolice WKV 500 Die R+V-ProfiPolice WKV 500 schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen, die durch Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) ihrer Auftraggeber entstehen. Parameter: Jahreshöchstentschädigung: 50.000 EUR max. Versicherungssumme pro Auftraggeber (Risikokunde): 5.000 EUR Versicherungsfall: Zahlungsunfähigkeit des Inlandskunden Selbstbehalt: 10% Selbstbehalt, mindestens 250 EUR abgesicherte Forderungsart: Nettoforderung Abnehmer: inländische Auftraggeber maximaler Zahlungstermin zw. Lieferung / Leistung und Fälligkeit: 6 Monate Blinddeckung (keine Kreditanfragen und -zusagen erforderlich) Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (z.B. bei Bestandskunden: Der Auftraggeber hat innerhalb der letzten 12 Monate alle berechtigten Forderungen innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit bezahlt). MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500 01.05.2015 10
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