Das Mindestlohngesetz (MiLoG) - Absicherung

Das Mindestlohngesetz (MiLoG)
Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über
die R+V-ProfiPolice WKV 500
Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)?
 Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro (brutto) pro
Zeitstunde zum 1. Januar 2015 deutschlandweit für alle Arbeitnehmer und alle
Branchen, auch für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten,
z. B. LKW-Fahrer, Baukräfte, Erntehelfer, Servicekräfte, Reinigungspersonal.
Auch umfasst sind Minijobs (450 EUR).
 Ausgenommen von dem Mindestlohn sind:
Minderjährige (unter 18 Jahren) ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Auszubildende
ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren
oder Orientierungs- bzw. freiwillige Praktika von maximal drei Monaten
zuvor Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
Ausgenommen sind derzeit ebenfalls Tätigkeiten im reinen Transitverkehr.
 Für die Arbeitgeber bestehen erhebliche Aufzeichnungs-, Dokumentations- und
Aufbewahrungspflichten zur Erfassung der Arbeitszeiten.
MiLoG - Absicherung über R+V-ProfiPolice WKV 500
01.05.2015
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MiLoG-Anforderungen
Was müssen Unternehmer ab 01. Januar 2015 tun?
Arbeitgeber
8,50 EUR Mindestlohn
Arbeitnehmer
 detaillierte Arbeitszeiterfassung
 umfangreiche Dokumentationspflicht
 eindeutige Abgrenzung von Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Wartezeiten und Bereitschaftszeiten
 Arbeitszeitkonten sorgfältig führen
 keine Pauschallöhne unter Mindestlohn
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Mindestlohn
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Bereits gültige tarifvertragliche Mindestlöhne in Ost- und Westdeutschland
Branche
Gültig seit
Stundenlohn OST
Stundenlohn WEST
Dachdeckerhandwerk
01 / 2012
11,55 EUR
11,55 EUR
Gebäudereiniger
01 / 2012
7,96 EUR
9,31 EUR
Leiharbeit / Zeitarbeit
01 / 2012
7,50 EUR
8,19 EUR
Baugewerbe
01 / 2012
10,50 EUR
11,10 – 13,95 EUR
Elektrohandwerk
01 / 2012
9,10 EUR
10,00 EUR
Abfallwirtschaft
06 / 2012
8,68 EUR
8,68 EUR
Maler- u. Lackierhandwerk
06 / 2012
9,90 EUR
9,90 – 12,15 EUR
Gerüstbauer
08 / 2013
10,00 EUR
10,00 EUR
Friseurhandwerk
11 / 2013
6,50 EUR
7,50 EUR
Fleischwirtschaft
07 / 2014
7,75 EUR
7,75 EUR
Quelle: mdr.de
Für bestehende Tarifvereinbarungen gelten Übergangsfristen.
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01.05.2015
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Welche rechtlichen Auseinandersetzungen drohen im Zusammenhang mit
dem Mindestlohn-Gesetz?
 Verwaltungsverfahren wegen des Ausschlusses von der Vergabe öffentlicher
Aufträge oder dem Entzug der Gewerbeerlaubnis bei Verstößen gegen das MiLoG
 Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren z. B. wegen Verstoßes gegen das MiLoG
oder die Nichtabführung von Sozialbeiträgen
 Nachforderung der Sozialkassen im Baubereich, da auch eine Haftung für
Beiträge an tarifvertragliche Einrichtungen besteht
 Lohn-Nachforderungen eigener Arbeitnehmer Ihres Klienten
 Haftung für den vollständigen Bruttolohn und die Sozialbeiträge
 Lohn-Nachforderungen von Arbeitnehmern eines Subunternehmens:
 Haftung für die Differenz zum Mindestlohn, § 13 MiLoG
 Schadenbeispiel:
Der Mindestlohn beträgt 8,50 EUR, gezahlt werden tatsächlich 2,31 EUR an einen
Arbeitnehmer aus Polen. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ergibt sich ein
Nettodifferenzlohn von ca. 5 EUR pro Stunde. Für einen Tag, bei 8 Stunden Arbeitszeit
beträgt der Anspruch 40 EUR, bei einem Monat 800 EUR, bei einem Jahr 10.000 EUR.
(Ausgehend von ca. 250 Arbeitstagen im Jahr für einen deutschen Arbeitnehmer.)
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Welche Haftung enthält das Mindestlohngesetz?
Haftung des Auftraggebers nach § 13 MiLoG
 Der Auftraggeber haftet gegenüber den Arbeitnehmern aller von ihm beauftragten
Auftragnehmer und deren Subunternehmer für die Zahlung des Mindestlohns.
 Verjährung: 3 Jahre
 Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht, wen er in Anspruch nehmen möchte
 Betroffen sind u. a. Speditionen, das Bau- oder das Dienstleistungsgewerbe
Auftraggeber
Auftragnehmer
SubUnternehmer I
Forderung:
Nettolohnausgleich
(Verjährung 3 Jahre)
Wahlrecht, wer in Anspruch
genommen wird
SubUnternehmer II
Verstoß gegen
MiLoG
Arbeitnehmer
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Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem MiLoG (zusätzlich zum schon
bestehenden Versicherungsschutz aus der R+V-ProfiPolice WKV 500)
 Neue Klausel zur R+V-ProfiPolice WKV 500 ab dem 01.05.2015.
 Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme. Diese stellt
gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung dar.
Versicherungssumme
und Jahreshöchstentschädigung
25.000 EUR
50.000 EUR
100.000 EUR
150.000 EUR
200.000 EUR
500.000 EUR
1.000.000 EUR
Versicherungssumme
empfohlen bei einem
Umsatz bis
0,5 Mio. EUR
1 Mio. EUR
3 Mio. EUR
5 Mio. EUR
10 Mio. EUR
25 Mio. EUR
50 Mio. EUR
Jahresnettobeitrag
für die
Grunddeckung
687,50 EUR
1.100,00 EUR
2.200,00 EUR
3.300,00 EUR
4.400,00 EUR
11.000,00 EUR
22.000,00 EUR
 Bei Einschluss der Klausel bis zum 30.06.2015 ist ein beitragspflichtiger
rückwirkender Versicherungsschutz für zivilrechtliche Ansprüche aus dem
MiLoG ab dem 01.01.2015 möglich!
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Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem MiLoG (zusätzlich zum schon
bestehenden Versicherungsschutz aus der R+V-ProfiPolice WKV 500)
R+V sichert die Ansprüche aus der verschuldensunabhängigen
Generalunternehmerhaftung nach dem Mindestlohngesetz ab. R+V entschädigt
hierbei die Ansprüche der Mitarbeiter von Subunternehmern auf Zahlung der
Differenz zum Nettomindestentgelt, die Ihr Klient als Auftraggeber gezahlt und die er
von seinem unmittelbaren Vertragspartner nicht regressieren konnte.
 Voraussetzungen:
 Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, aus der sich der von Ihrem Klienten zu
zahlende Lohndifferenzanspruch des Arbeitnehmers oder der Anspruch der Sozialkasse
ergibt
 Zahlung des titulierten Betrags durch Ihren Klienten an den Arbeitnehmer / die
Sozialkasse
 Erfolglose Geltendmachung des Anspruchs in Textform gegenüber dem unmittelbaren
Vertragspartner Ihres Klienten
 Die gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend gemachte Forderung ist
berechtigt
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Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem MiLoG (zusätzlich zum schon
bestehenden Versicherungsschutz aus der R+V-ProfiPolice WKV 500)
 Versicherungsfälle:
 Zahlungsunfähigkeit des unmittelbaren Vertragspartners
 Nichtzahlungstatbestand
 Selbstbeteiligung:
 10 % des titulierten Anspruchs, mindestens 500 EUR
 Malus-Regelung ermöglicht günstigen Beitrag
 günstiges Produkt mit hohem Versicherungsumfang
 durch integrierten Malus konnte attraktiver Beitrag dargestellt werden
 Zuschlags-Regelung entspricht der der R+V-ProfiPolice WKV plus
 einfacher Einschluss in eine bestehende R+V-ProfiPolice WKV 500: nur
ein Antrag für den nachträglichen Einschluss oder den Neuabschluss
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Schutz vor Forderungsausfällen mit der R+V-ProfiPolice WKV 500
 Die R+V-ProfiPolice WKV 500 schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen, die durch
Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) ihrer Auftraggeber entstehen.
 Parameter:
 Jahreshöchstentschädigung:
50.000 EUR
 max. Versicherungssumme pro Auftraggeber (Risikokunde):
5.000 EUR
 Versicherungsfall:
Zahlungsunfähigkeit des Inlandskunden
 Selbstbehalt:
10% Selbstbehalt, mindestens 250 EUR
 abgesicherte Forderungsart:
Nettoforderung
 Abnehmer:
inländische Auftraggeber
 maximaler Zahlungstermin zw. Lieferung / Leistung und Fälligkeit: 6 Monate
 Blinddeckung (keine Kreditanfragen und -zusagen erforderlich)
 Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (z.B. bei Bestandskunden: Der
Auftraggeber hat innerhalb der letzten 12 Monate alle berechtigten Forderungen
innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit bezahlt).
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