Merkblatt zum Einsatz einer Foto - Luftbilder Fotograf Luftaufnahmen

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Merkblatt zu Leistungsumfang, technischen Details und wichtige Hinweise für ihre Planungen.
(Stand 2.4.2015)
Bitte schenken Sie vor allem den Hinweisen viel Aufmerksamkeit, wenn Sie sich mit Luftaufnahmen per Drohne bisher noch nicht auseinandergesetzt haben.
Viele Anfragen, gerade im Ballungsraum Berlin, sollten sehr sorgfältig durchdacht sein.
Leistungen + Nutzungsrechte
Haftpflichtversicherung bis 3 Mio. Schaden
Planung per Google-Maps
Behördliche Standard-Beantragungen
Zusätzliche Beantragungen in Ballungsräumen, Flugverbotszonen, Absperrungen, etc. gegen Aufpreis
Sicherheitsrelevante Ortsbesichtigung vor Aufstieg
Sicherungsmaßnahmen im Flugbereich
Die einfachen Nutzungsrechte sind zeitlich uneingeschränkt enthalten
Aktuelle Technik
Foto klein: SONY FC350 (Micro 4:3), 12 mp, 3839 × 2877, Brennweite 3,6 mm (20mm in KB), 3kg Fluggewicht des Quadrokopters
Foto mittel: CANON EOS-M (APS-C-Sensor), 18 mp, 5184 × 3456, Brennweite 11-22mm (17-35mm in KB), 3,5kg Fluggewicht des Quadrokopters
Video mittel: SONY FC350 (Micro 4:3), HD/4K, Brennweite 3,6 mm (20mm in KB), 3kg Fluggewicht des Quadrokopters
Foto/Video groß: Gegen Aufpreis (Zweier-Team) und ggfs. behördl. Gebühren sind auch CANON EOS 5D MK3 (Foto+Video) und Lumix GH4 (Video) möglich.
Achtung: Oktokopter mit über 5kg Fluggewicht!
Die Flugzeiten sind aktuell auf 10 bis 15 Min. pro Akku beschränkt und erfordern höchste Konzentration
Akkuwechsel sind zugleich kleine Entspannungspausen und sollten in der Zeitplanung berücksichtigt werden
Für langwierige Großprojekte sollte ein ortsnaher Stromanschluss verfügbar sein
Ladezeiten pro Flug-Akku: 1-1,5 Std.
Wetterbedingungen für gefahrlose Flüge: Tageslicht, aber ohne Regen, Schnee, Nebel, oder niedrige Wolkendecke. Windstärken über 20km/h sind für Videos
weniger geeignet. Max. 30 km/h Windgeschwindigkeit stellen die ungefähre Obergrenze für sichere Flüge dar.
Ideale Einsatzbereiche: 1-100m Flughöhe, bis 1m Distanz zum Objekt. Innenraumflüge sowie Durchflüge durch Türen/Tore/Fenster sind generell möglich, aber
sehr von ausreichenden Raumverhältnissen abhängig.
Aufnahmen ausschließlich per Sichtflug: 100m Höhe und ca. 200m Distanz. Ausnahmen sind möglich, aber ggf. genehmigungspflichtig
Manuelle Bildbearbeitung aller Fotos (RAW -> JPG/TIF) nach höchsten Ansprüchen: perspektivische Entzerrung, Farbe, Kontrast, Helligkeit, kleine Retusche
Der Kunde kann die übertragenen Live-Bilder unmittelbar am Boden mitverfolgen. Spätere Bildauswahl vorab/vor Ort durch Kunden anhand Online-Galerie der
unbearbeiteten Rohdaten
Tips, wichtige Hinweise und rechtliche Vorgaben, insbesondere für Ballungsräume wie Berlin
Foto-Video-Drohnen sind nur koffergroß und fliegen relativ geräuscharm per elektrischem Antrieb. Auch wenn es gewisse Grauzonen für „Hobby-Flieger“ gibt: es
gelten sämtliche Regeln und Sicherheitsmaßnahmen wie für den „großen“ Luftverkehr auch! Und diese Eingriffe in den Luftraum sind lizenzpflichtig und müssen
in Flugzonen, wie im gesamten Berliner Stadgebiet, immer beim zuständigen Tower angemeldet werden. Selbst wenn nur auf 2 Meter Höhe geflogen wird, so ist
das bereits eine Nutzung des Luftraumes. Zugleich wird die „Panorama-Freiheit“ außer Kraft gesetzt, um Datenschutz und Schutz von Privateigentum zu
gewährleisten. Zuwiderhandlungen und fehlende Genehmigungen ziehen strafrechtliche Maßnahmen nach sich und Versicherungen verweigern die Zahlung!
Auch wenn es eilige Ausnahmen gibt: die behördlichen Aufstiegsgenehmigungen sollten spätestens 2 Wochen vor geplantem Aufstieg beantragt werden. Dabei
können jeweils „Zeitkorridore“ für mehrere Wochen sowie verschiedene Locations pro Drehtag gesammelt werden. Der eigentliche Flugtag lässt sich dann
kurzfristig anmelden.
Auf dem Land kann in der Regel sofort und ohne gebührenpflichtige Einzelaufstiegsgenehmigung gestartet werden, da eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung
(aktuell: Brandenburg, Hessen, Thüringen, Sachsen, Nord-Bayern) vorliegt. Es gilt nur auf Mindestabstände (bzw. reduzierte Maximal-Flughöhen) zu Flughäfen
(2,4km), Naturschutzgebieten, sowie sicherheitsrelevante Anlagen (jeweils 1,5km) zu achten.
Drohnen haben keinerlei Eigenauftrieb und können daher - trotz modernster Technologie und automatischer Sicherheitsfunktionen - bei sehr seltenen
technischen Ausfällen in Sekundenschnelle abstürzen oder zum unkontrollierbaren Geschoss mutieren!
Es darf nicht direkt über Menschenansammlungen, Bahnanlagen, Kraftwerke/Energie-Erzeuger, sowie (stark frequentierten) Verkehrswegen und Plätzen, sondern
allenfalls mit ausreichend Sicherheitsabstand geflogen werden. Entweder wird gar nicht genehmigt, oder es ist mit enorm aufwändigen, kostenpflichtigen
Absperrarbeiten zu rechnen. Oft besteht dann nur die Möglichkeit von privaten Grundstücken/Parkplätzen der anderen Straßenseite zu starten und nur dort
eingeschränkt zu fliegen.
Bei allen Standorten muss vorher genauestens geklärt werden, wie Schwierigkeitsgrad und Gefahrenpotential der geplanten Flüge aussehen und was regional
behördlich erforderlich ist. Meist sind das nur Aufstiegsgebühren und Dreh-/Überfluggenehmigungen der Grundstückseigner, ggfs. auch der angrenzenden
Grundstücke. Aber auch vorhandene Oberleitungen, Baumbestände, Gewässer gilt es vorab zu analysieren. Störende Magnetfelder vermindern zudem die
Zuverlässigkeit des GPS-Systems der Drohne, welches für einen stabilen, sicheren Flug sehr wichtig ist.
Luftaufnahmen sind generell datenschutzrechtlich (inkl. Erkennbarkeit von Personen) sensibel einzustufen und grundsätzlich genehmigungspflichtig. Anwohner
wie Teilnehmer von Veranstaltungen sollten rechtzeitig vorab über die geplanten Aufnahmearbeiten und deren Zweck informiert werden, damit die Arbeit mit der
Drohne nicht unnötig durch „Bürgerwehren gegen rasenmäherlaute Spionage-UFOs“ bzw. herbeigerufene Polizei gestört werden.
In Ballungsräumen wird man eher als unangenehmer, lärmender Störfaktor angesehen! Verständnis für innovative Technologien gibt es daher nur sehr selten.
Obwohl bereits seit 100 Jahren jeder Quadratzentimeter am Boden aus Flugzeugen und Satelliten fortwährend fotografiert wurde. Das passiert aber „nicht
spürbar“, während die sehr niedrig fliegenden Drohnen sehr präsent sind! Daher sollten auch die zuständigen Polizeidienststellen/Ordnungsämter informiert
werden. Sonst nützt die beste Genehmigung nichts: eine Polizeikontrolle kann sich lange hinziehen und die schönsten Zeitfenster für Sonnenstand, Wetter und
geplante Abläufe vernichten.
Für besonders sensible Großprojekte (Wohngebiete, Ferienanlagen, Gemeinden, etc.) eignen sich kleine Demo-Termine für lokale Pressemedien, um kurz vor
Drehbeginn das Vorhaben sowie dessen Harmlosigkeit anzukündigen. Oft kippt dann vorverurteilende Ablehnung der Anwohner in wahre Begeisterung für das
plötzlich „sehr interessante UFO“ am Himmel!