RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 Verkehrsrecht Gebrauchtwagenkauf: Bedeutung des Begriffs „Blechschaden“ Wenn es um Angaben von Vorschäden eines Gebrauchtwagens geht, werden meist die Begriffe „Unfallschaden“ und „Blechschaden“ verwendet. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt, was ein Gebrauchtwagenkäufer unter dem Begriff „Blechschaden“ verstehen darf: „Mit Blechschaden werden umgangssprachlich und damit nach der hier maßgeblichen Käufersicht Schäden bezeichnet, die, bezogen auf das Gesamtfahrzeug, sozusagen an der Oberfläche bleiben und eine Betroffenheit grundlegender Fahrzeugstrukturen weder beim Schadenseintritt noch im Zuge dessen Behebung bewirken. Der weitere Hinweis in der Beschaffenheitsvereinbarung, der Schaden sei repariert, kann nur dahingehend verstanden werden, es habe eine ordnungsgemäße Reparatur stattgefunden.“ Wurde im Kaufvertrag lediglich ein „Blechschaden“ aufgeführt und stellt sich heraus, dass dieser nicht fachgerecht beseitigt wurde oder durch den Unfall auch tragende Teile beschädigt wurden, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2014 I-3 U 10/13 DAR 2015, 24 Zerstörung eines Gebrauchtwagens nach Rücktritt und vor Rückgabe Tritt der Käufer eines Gebrauchtwagens wegen gravierender Mängel vom Kaufvertrag zurück und wird das vom Käufer vollkaskoversicherte Fahrzeug noch vor der Rückgabe an den Verkäufer (hier durch einen Brand) zerstört, kann der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises von der Abtretung der Ansprüche des Käufers gegenüber der Kaskoversicherung abhängig machen. Urteil des BGH vom 25.03.2015 VIII ZR 38/14 BGH online iPod ohne SIM-Karte kein Mobiltelefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung Ein interessantes Urteil zum Thema unerlaubte Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren hat das Amtsgericht Waldbröl erlassen. Danach soll ein Gerät wie ein iPod, das über keine SIM-Karte verfügt und mit dem man - neben der Nutzung einer Vielzahl anderer Funktionen - nur über eine Internetverbindung telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 StVO fallen. Hinweis: Das Urteil ist angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts rechtlich wohl nicht zu beanstanden. Verkehrspolitisch ist die danach bestehende legale Möglichkeit, einen iPod beim Autofahren uneingeschränkt zu nutzen, angesichts des dramatischen Anstiegs von Verkehrsunfällen durch die Nutzung dieser Geräte sicherlich nicht wünschenswert. Urteil des AG Waldbröl vom 31.10.2014 44 OWi - 225 Js 1055/14 - 121/14 JurPC Web-Dok. 37/2015 Oldtimer mit „falschem“ Motor Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit sich aus der Modellbezeichnung eines Oldtimers im Kaufvertrag (hier: Jaguar XK 150 S Roadster) eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich des technischen Zustands oder des Vorhandenseins bestimmter historischer Fahrzeugteile ergibt. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den üblichen Erwartungen von Kaufinteressenten auf dem Oldtimermarkt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stellt bei einem restaurierten Oldtimer das Vorhandensein des Originalmotors in der Regel keine zu erwartende Beschaffenheit dar. Der Verkäufer ist daher nicht verpflichtet, den Käufer vor Abschluss des Vertrags - ungefragt - über nachträgliche technische Veränderungen an dem Fahrzeug aufzuklären. In dem entschiedenen Fall musste der Käufer den für 148.000 Euro erworbenen, 52 Jahre alten Jaguar behalten, obwohl der Wagen nicht mit dem in dessen Produktionsjahr ursprünglich eingebauten 3,4-l-Motor mit 250 PS, sondern mit einem 3,8-lMotor mit 265 PS ausgestattet war. Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.11.2014 9 U 234/12 MDR 2015, 85 DAR 2015, 90 Fehlende Streckenposten bei Motocross-Training Der Betreiber einer Motocross-Anlage ist bei einem freien Training nicht verpflichtet, die Piste mit Streckenposten zu sichern. Stürzt ein Fahrer nach einem Sprung über eine Kuppe und kann ein nachfolgender Fahrer, der die Unfallstelle nicht einsehen konnte, nicht mehr abbremsen, kann der Veranstalter für die Unfallfolgen nicht haftbar gemacht werden. Ihn trifft eine Verkehrssicherungspflicht nur hinsichtlich solcher Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Nutzung der Anlage hinausgehen und vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Dass Stürze auch an nicht einsehbaren Stellen passieren können, musste jedem Trainingsteilnehmer bekannt sein. Urteile des OLG Schleswig vom 19.02.2015 11 U 91/14 Pressemitteilung des OLG Schleswig Bußgeld auch bei einmaligem zu nahem Auffahren Ein Autofahrer wurde wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes verurteilt, weil er mit 124 km/h auf der Autobahn bis auf 17 Meter auf ein anderes Fahrzeug aufgefahren war. Vorgeschrieben wären wenigstens 62 Meter gewesen. Der Verurteilte meinte, die Abstandsmessung hätte mindestens über eine Strecke von 140 Metern erfolgen müssen. Das Oberlandesgericht Hamm hielt dies im konkreten Fall nicht für erforderlich. Von einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung ist nur in Verkehrssituationen auszugehen, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs. Ist eine solche Verkehrssituation - wie im entschiedenen Fall - nicht feststellbar, bedarf es auch keiner Abstandsmessung über eine längere Fahrstrecke. Es genügt dann ein einziges Foto von dem Vorfall. Beschluss des OLG Hamm vom 22.12.2014 III-3 RBs 264/14 Wirtschaftswoche Heft 7/2015, Seite 93 Fahrlehrer darf auf Ausbildungsfahrt telefonieren Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen keinen Anlass gibt, ist nicht als Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO ) anzusehen und unterliegt daher nicht dem „Handyverbot“ des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO. Etwas anderes gilt, wenn ein absoluter Fahranfänger am Steuer sitzt und der Fahrlehrer daher „beide Hände für die Bewältigung seiner Fahraufgabe frei haben muss“. Beschluss des BGH vom 23.09.2014 4 StR 92/14 DAR 2015, 97 NZV 2015, 145 Regelgeldbuße unabhängig vom Einkommen Bei der Verurteilung eines Kraftfahrers (hier wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung) muss das Gericht Feststellungen zu dessen wirtschaftlichen Verhältnissen dann nicht treffen, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkehrssünders außergewöhnlich gut oder schlecht sind. Beschluss des OLG Celle vom 01.12.2014 321 SsBs 133/14 DAR 2015, 101 Betrunken auf „rollendem“ Fahrrad Ein Radfahrer kann der wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,41 Promille erfolgten Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mit dem Argument begegnen, er sei auf dem Fahrrad auf der Gefällstrecke nur dahingerollt, ohne dabei zu treten. Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses, da auch ein rollendes Fahrrad gelenkt werden muss. Ob dabei die Pedale betätigt werden, ist unerheblich. Beschluss des VGH München vom 17.11.2014 11 ZB 14.1755 DAR 2015, 107 Familien- und Erbrecht Pflichtteilsberechtigter muss sich mit abschließender Erbenauskunft zufriedengeben Ein Erbe ist nach dem Gesetz verpflichtet, einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling vollständig Auskunft über den Nachlass des Verstorbenen zu erteilen. Dieser Anspruch ist in der Regel dann erfüllt, wenn der Erbe die Auskunft ausdrücklich als abschließend deklariert hat. Dem Erlöschen des Auskunftsanspruchs kann der Pflichtteilsberechtigte nicht dadurch entgegentreten, dass er auch noch so beharrlich die Unvollständigkeit bzw. Unrichtigkeit der erteilten Auskunft behauptet, ohne hierfür konkrete Nachweise zu erbringen. Bleibt der Erbe bei seiner Angabe, weitere Vermögenswerte seien ihm nicht bekannt, kann der Pflichtteilsberechtigte keine weiteren Auskünfte verlangen. IIhm bleibt dann nur die Möglichkeit, im Wege einer Zahlungsklage die von ihm behaupteten Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Hierbei trägt er für das Vorhandensein der angeblichen Vermögenswerte jedoch die volle Beweislast. Urteil des AG Erfurt vom 17.12.2014 5 C 1738/12 jurisPR-FamR 5/2015 Anm. 1 Mutter muss Namen des Vaters eines „Kuckuckskindes“ nicht offenbaren Wird ein Kind während der Ehezeit geboren, geht die gesetzliche Vermutung des § 1592 Nr. 1 BGB davon aus, dass der Ehemann auch der leibliche Vater des Kindes ist, bis nicht durch eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung das Gegenteil bewiesen ist. Hat der sogenannte Scheinvater Unterhalt an das Kind gezahlt, kann er vom wirklichen Vater den Ersatz der Unterhaltsleistungen verlangen, soweit dieser zum Unterhalt verpflichtet ist. Hatte für den Bundesgerichtshof (AZ: XII ZR 136/09) das Recht der Mutter auf Achtung der Privat- und Intimsphäre hinter dem berechtigten Anspruch des Mannes zurückzutreten, von dem tatsächlichen Kindesvater die von ihm im Glauben der eigenen Vaterschaft erbrachten Unterhaltsleistungen zurückzufordern, ist das Bundesverfassungsgericht nun zu einer genau gegensätzlichen Interessensabwägung gelangt. Das grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsrecht umfasst neben dem Schutz der Privat- und Intimsphäre auch das Recht, selbst darüber zu befinden, ob, in welcher Form und wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Geschlechtsleben gewährt wird. Dies umschließt das Recht, geschlechtliche Beziehungen zu einem be- stimmten Partner nicht offenbaren zu müssen. Im Ergebnis musste die Mutter den Namen des Vaters des „Kuckuckskindes“ nicht nennen. Beschluss des BVerfG vom 24.02.2015 1 BvR 472/14 ZAP EN-Nr 286/2015 Umgangsrecht: Anwesenheit einer Begleitperson bei gerichtlich angeordneter psychologischer Begutachtung Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bei einer im Rahmen der familiengerichtlichen Prüfung des Umgangsrechts angeordneten psychologischen Untersuchung des Vaters diesem das Recht zusteht, eine Begleitperson zu einem Explorationsgespräch mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen mitzubringen. Das Gericht betonte jedoch, dass der Begleitperson eine Beteiligung am Untersuchungsgespräch durch Fragen, Vorhalte oder sonstige Äußerungen nicht gestattet ist, da andernfalls eine Störung oder Beeinflussung der medizinischen oder psychologischen Begutachtung zu befürchten wäre. Die Rechte des zu Begutachtenden sind insoweit durch die Möglichkeit einer nachträglichen Stellungnahme, die auch von der bevollmächtigten Begleit person abgegeben werden kann, ausreichend gewahrt. Beschluss des OLG Hamm vom 02.02.2015 14 UF 135/14 NJW-Spezial 2015, 217 Beteiligung des Samenspenders bei StiefkindAdoption durch Lebenspartnerin der Mutter Eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter, deren Kind mithilfe einer „privaten“ Samenspende gezeugt worden ist, darf grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater zuvor die Möglichkeit gegeben hat, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen. Etwas anderes gilt laut Bundesgerichtshof nur dann, wenn zuverlässig davon ausgegangen werden kann, dass der leibliche Vater die rechtliche Vaterstellung zu dem Kind von vornherein nicht einnehmen will, wie es etwa bei der sogenannten anonymen Samenspende in der Regel der Fall ist. Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 Urteil des BGH vom 18.02.2015 XII ZB 473/13 EBE/BGH 2015, BGH-Ls 254/15 Regelung der Erbschaftssteuerbegünstigung bei vererbten Erbbaugrundstücken Bebaute Grundstücke, die zu Wohnzwecken vermietet werden, sind gemäß § 13c Abs. 1 ErbStG (Erbschaftssteuergesetz) bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nur mit 90 Prozent ihres Werts anzusetzen. Wird das Grundstück vom Eigentümer vererbt, ist diese Vorschrift nicht anzuwenden. Die Erbschaftssteuerbegünstigung gilt also nur für den oder die Erben des Erbbauberechtigten. Eine Prozesspartei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Verfahrenskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. zugeben, geschützt. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist. Urteil des BFH vom 11.12.2014 II R 25/14 DStR 2015, 419 Der die Verfahrenskostenhilfe Beantragende (hier in einem familiengerichtlichen Verfahren) muss hierzu eine vollständig ausgefüllte und belegte Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen einreichen. Dies gilt uneingeschränkt auch beim Bezug von Sozialhilfeleistungen (hier ALG II nach dem SGB II). Daher ist die bloße Vorlage eines Ausweises über den Bezug von SGB II-Leistungen nicht ausreichend. Dies kann allenfalls einzelne Angaben des antragstellenden Beteiligten, nicht aber die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ersetzen. Unvollständiges gemeinschaftliches Testament ist kein Einzeltestament Beschluss des OLG Jena vom 09.01.2015 1 WF 624/14 jurisPR-FamR 6/2015 Anm. 1 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der beteiligten Personen in der Regel einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient. Entscheidend ist, dass eine natürliche Person ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch verliert, weil sie als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. Hinzu kommt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft beim Abschluss von Rechtsgeschäften - z.B. bei Energielieferungsverträgen - in der Regel zur Deckung des eigenen Bedarfs handelt. Miet-, WEG- und Immobilienrecht Urteil des BGH vom 24.03.2015 VIII ZR 243/13 Pressemitteilung des BGH Ein älteres Ehepaar beabsichtigte, ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament zu erstellen, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben und ihre vier Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden einsetzten wollten. Der Ehemann setzte ein entsprechendes Schriftstück auf und unterschrieb es. Die Unterschrift der Ehefrau unterblieb jedoch. Nach dem Tod des Ehemanns beantragte sie die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm stellte das Schriftstück lediglich einen Entwurf eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments dar, das wegen der fehlenden Unterschrift der Ehefrau unwirksam war. Für die Errichtung eines Einzeltestaments fehlte es an einem entsprechenden Erblasserwillen. Der Entwurf konnte daher nicht in ein wirksames Einzeltestament zugunsten der Ehefrau umgedeutet werden. Im Ergebnis trat daher die gesetzliche Erbfolge ein, nach der sich die Witwe das Erbe mit ihren Kindern teilen musste. Dreister Vertuschungsversuch eines Feuchtigkeitsschadens Versucht der Verkäufer eines älteren Einfamilienhauses Feuchtigkeitsschäden durch die Anbringung von Alufolie hinter der Tapete zu vertuschen, handelt er arglistig. Der Käufer, der den Schwindel entdeckte, war wegen der Feuchtigkeitsschäden nicht nur berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wegen des arglistigen Verhaltens des Verkäufers konnte er von diesem auch die entstandenen Maklerkosten, die Grunderwerbsteuer und die Kosten für einen Privatsachverständigen ersetzt verlangen. Keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei unrenoviert erhaltener Wohnung Beschluss des OLG Hamm vom 21.02.2014 I-15 W 46/14 ErbR 2015, 56 Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Verbraucher anzusehen Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, dass Schönheitsreparaturen auch bei einer zu Mietbeginn dem Mieter unrenoviert überlassenen Wohnung durch einen Formularmietvertrag auf den Mieter übertragen werden können. Die Karlsruher Richter halten eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, nunmehr für unwirksam nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Denn eine solche Klausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führt - jedenfalls bei „mieterfeindlichster“ Auslegung - dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste, als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat. Beantragung von Verfahrenskostenhilfe durch Sozialhilfeempfänger Verbraucher werden durch zahlreiche Vorschriften insbesondere vor übereilten Verkaufsentscheidungen u.a. durch das Recht, bestellte Ware zurück- Urteile des BGH vom 18.03.2015 VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13 Pressemitteilung des BGH Urteil des OLG Oldenburg vom 05.02.2015 1 U 129/13 Pressemitteilung des OLG Oldenburg Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 Mietminderung bei Bauimmissionen in Großstadt Lärmimmissionen, die von Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ausgehen, können auch im großstädtischen Bereich als Mietmangel anzusehen sein, wenn die Beeinträchtigungen hinsichtlich Intensität und Dauer als erheblich anzusehen sind. Der durch den gegenüberliegenden Bau eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tiefgarage verursachte Lärm stellt in der Regel einen Wohnungsmangel dar, der den Mieter während der Bauzeit zur Mietminderung berechtigt. Sind die Beeinträchtigungen nicht bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses erkennbar (z.B. Baulücke bei ansonsten geschlossener Bebauung), kommt es auf den baulichen Zustand des Nachbargrundstücks zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht an. Den Mieter treffen insbesondere keine Erkundigungspflichten hinsichtlich etwaig bevorstehender Baumaßnahmen in seiner Nähe. Beschluss des LG Berlin vom 27.02.2014 67 S 476/13 MDR 2014, 646 RdW 2015, 92 Selbst verschuldeter Sturz des Mieters im frisch gereinigten Treppenhaus Einem Mieter, der in einem für ihn erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, steht gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Das Eigenverschulden des Mieters wiegt nach Auffassung des Amtsgerichts München in diesem Fall so stark, dass eine Ersatzpflicht des Vermieters vollständig entfällt. Urteil des AG München vom 12.09.2013 454 C 13676/11 Pressemitteilung des AG München vom 27.03.2015 Kein Sondernutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum Ein Wohnungseigentümer hatte seine Wohnung zusammen mit einem „dazugehörigen“ Kellerraum erworben. Später verkaufte er die Wohnung. Nach jahrelanger unbeanstandeter Nutzung erhoben die übrigen Eigentümer Ansprüche an dem Kellerraum gegenüber dem nunmehrigen Eigentümer. Sie beriefen sich darauf, dass die Übertragung eines Sonder- nutzungsrechts an dem Raum an den ursprünglichen Eigentümer durch einen drei Jahre vor dem Verkauf gefassten Beschluss unwirksam gewesen sei. Das Landgericht Hamburg sah den Beschluss ebenfalls als nichtig an, obwohl er nicht nur einstimmig, sondern sogar allstimmig gefasst worden war. Selbst bei einer Beschlussfassung durch alle Eigentümer hätte das Sondernutzungsrecht nur dann Bestand gehabt, wenn es auch im Grundbuch eingetragen worden wäre. Da dies nicht der Fall war, musste der Wohnungserwerber den Kellerraum räumen und an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Er konnte sich auch nicht auf die jahrzehntelange Nutzung des Raums berufen, da dingliche Ansprüche nicht der Verjährung unterliegen und auch eine derart lange Nutzung kein „Gewohnheitsrecht“ begründet. bar ist, keinen Mangel der gemieteten Wohnung dar. Allein Gebrauchseinschränkungen wie beispielsweise beim Reinigen, weil man an den Farbablösungen mit Putzmitteln oder der Kleidung hängenbleiben könnte, stellen noch keinen Mietmangel dar, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Urteil des AG Wedding vom 04.11.2014 7 C 159/14 Grundeigentum 2015, 197 Arbeits- und Sozialrecht Weg zum Bewerbungsgespräch unfallversichert Urteil des LG Hamburg vom 09.04.2014 318 S 66/13 ZMR 2014, 741 RdW 2015, 123 Verunglückt ein Arbeitsuchender auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch, zu dem er von der Arbeitsagentur aufgefordert wurde, so ist der Weg zum Vorstellungsgespräch von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Arglistige Täuschung über nicht für Wohnzwecke genehmigte Kellerräume Urteil des SG Konstanz vom 26.11.2014 S 11 U 1929/14 NZA 2015, 216 Gibt der Verkäufer eines Wohnhauses im Exposee an, bestimmte Kellerräume seien als Wohnraum nutzbar, liegt objektiv eine arglistige Täuschung vor, wenn für eine solche Nutzung der Kellerräume die erforderliche baurechtliche Genehmigung fehlt. Dasselbe gilt, wenn die Wohnraumnutzung zwar nicht genehmigungsbedürftig, aber anzeigepflichtig ist, damit die Baubehörde prüfen kann, ob sie ein Genehmigungsverfahren einleitet. Behauptet der Verkäufer im Prozess, den Käufer, der die Rückabwicklung des Vertrags verlangt, vor Vertragsschluss über den offenbarungspflichtigen Umstand der nicht genehmigten Wohnraumnutzung aufgeklärt zu haben, muss der Käufer beweisen, dass die Aufklärung nicht erfolgt ist. Urteil des BGH vom 27.06.2014 V ZR 55/13 MDR 2014, 1073 RdW 2015, 125 Verwitterte Fenster kein Wohnungsmangel Auf der Außenseite verwitterte Holzfensterrahmen stellen, soweit (noch) keine Undichtigkeit feststell- Zweigleisiger Rechtsschutz bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Wurde einem Schwerbehinderten mit dieser Zustimmung gekündigt, kann er gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Darüber hinaus kann er auch Widerspruch gegen die Zustimmungserklärung einlegen und Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Bei diesem zweigleisigen Rechtsschutz ist jedoch darauf zu achten, dass die Anfechtungsklage dann mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig wird, wenn der Schwerbehinderte in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren - wie hier auf Anraten des Gerichts - seine Kündigungsschutzklage mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen hat. Urteil des VG Düsseldorf vom 20.11.2014 13 K 546/14 jurisPR-ArbR 9/2015 Anm. 6 Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 Arbeitslosengeld für Studenten trotz Einschreibung in Universität Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass einem eingeschriebenen Studenten auch während des Semesters Arbeitslosengeld zusteht, wenn er nachweist, dass er bis zum Vorlesungsbeginn nicht durch universitäre Aktivitäten gebunden war und in dieser Zeit den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stand. Allein die Einschreibung eines Studenten an einer Hochschule steht der Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht entgegen. Urteil des Hessischen LSG vom 27.02.2015 L 9 AL 148/13 JURIS online „Hartz IV“-Leistungen bei einmaligen Heizkosten Die Bezieherin von Hartz IV-Leistungen beantragte die Erstattung der Kosten einer Brennstofflieferung, da diese eine besondere Bedürftigkeit im Bezugsmonat herbeigeführt habe. Der Argumentation folgte das Sozialgericht Dresden nicht. Von der Erstattungsfähigkeit der entstandenen Kosten ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn auch bei einer Aufteilung der Kosten auf die ganze Heizperiode eine Hilfebedürftigkeit in den einzelnen Monaten vorliegt. Da nach dieser Berechnung das laufende Einkommen der Antragstellerin den monatlichen Bedarf überstieg, verneinte das Gericht den Leistungsanspruch. Urteil des SG Dresden vom 16.02.2015 S 48 AS 6069/12 JURIS online Maßnahmen gegen Beamten wegen Manipulation an Zeiterfassungsgerät Wenn ein höherer Beamter in 170 Fällen die Dienststelle verlässt, ohne dies am Zeiterfassungsgerät zu dokumentieren, und er das Gebäude später wieder betritt, um die „Gehen-Buchung“ nachzuholen, und sich hierdurch unberechtigte Zeitgutschriften verschafft, stellt dies eine schwere Dienstverletzung dar, die eine Entfernung aus dem Staatsdienst rechtfertigen kann. Ob der Beamte tatsächlich das Vertrauen des Dienstherrn endgültig verloren hat, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller relevanten Gesichtspunkte zu ermitteln. In dem vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall sprachen für den betroffenen Beamten dessen beanstandungsfreie und überdurchschnittliche Leistungen über einen längeren Zeitraum. Dies rechtfertigte mildernde Umstände, sodass trotz des schweren Dienstvergehens von der Höchstmaßnahme, der Entfernung aus dem Dienst, abgesehen werden konnte und die Zurückstufung um zwei Ämter derselben Laufbahn für angemessen und ausreichend erachtet wurde. ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht für den entstandenen Schaden. Urteil des VG Trier vom 01.04.2014 3 K 1802/13.TR jurisPR-ITR 25/2014 Anm. 6 Vor dem Landgericht München stritten die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und der Geschädigte über die Feststellungen in dem von diesem vorgelegten Sachverständigengutachten zum Restwert des Unfallfahrzeugs. Das Gericht hielt die Feststellungen des Gutachters für zutreffend, da er (mindestens) drei Restwertangebote eingeholt und bei der Bestimmung des Restwerts dann das höchste örtliche Restwertangebot im Einzugsgebiet des Geschädigten angesetzt hatte. Versicherungsrecht Leistungsbeschränkung einer Zahnzusatz versicherung bei fehlendem Heil- und Kostenplan Die Klausel in einer Zahnzusatzversicherung, nach der der Versicherer bei Leistungen für Zahnersatz ohne die vorherige Vorlage eines Heil- und Kostenplans Aufwendungen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstatten muss, ist nach Auffassung des Landgerichts Köln rechtlich nicht zu beanstanden. Die Beweislast, dass der Heil- und Kostenplan der Krankenversicherung vor Beginn der Behandlung auch tatsächlich zugegangen ist, trägt uneingeschränkt der Versicherte. Daher ist dringend anzuraten, die Unterlagen per Einschreiben zu übersenden oder sich den Eingang in anderer Weise bestätigen zu lassen. Urteil des LG Köln vom 19.02.2014 23 O 197/13 VersR 2014, 1244 jurisPR-VersR 3/2015 Anm. 4 Gefährliches Parken unter der Linde Weist ein im Stadtgebiet stehender Baum wegen seines besonders windgefährdeten Standorts und seiner mangelhaften Vitalität Anzeichen für eine besondere Gefährdung auf, darf sich die Kommune nicht auf die - im Allgemeinen üblichen - zwei Sichtkontrollen pro Jahr beschränken. Wird bei einem Sturm ein parkendes Fahrzeug durch einen von einer gefährdeten Linde herabfallenden Ast beschädigt, haftet die Gemeinde wegen Verletzung der Urteil des OLG Hamm vom 31.10.2014 11 U 57/13 Grundeigentum 2015, 186 Ordnungsgemäße Ermittlung des Restwerts eines Unfallfahrzeugs Wurde der Restwert in der Weise ermittelt, darf sich der Geschädigte darauf verlassen und den Wagen zum ermittelten Wert verkaufen, bevor die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Käufer benennt, der einen höheren Preis zu zahlen bereit ist. Urteil des LG München vom 08.08.2014 17 S 6325/14 DAR 2015, 30 Widerrufsbelehrung auf Rückseite eines Lebensversicherungsvertrags zulässig Ein Versicherter wollte nach neun Jahren aus der abgeschlossenen Lebensversicherung herauskommen und erklärte den Widerruf des Versicherungsvertrags. Er begründete seinen Anspruch auf Rückabwicklung erst nach so langer Zeit damit, dass er über das Widerspruchsrecht nicht vollständig, zutreffend und wirksam informiert worden sei, weil die Belehrung auf der Rückseite des Versicherungsscheins abgedruckt war. Auf diese Weise wollte er die Rückzahlung bis dahin gezahlter Beiträge in voller Höhe zurückhaben. Bei einer Kündigung hätte er sich mit dem erheblich niedrigeren Rückkaufswert begnügen müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte jedoch an Inhalt und Form der Widerrufsbelehrung nichts zu beanstanden. Dass die Informationen zum Widerspruch auf der Rückseite abgedruckt waren, machte die Belehrung nicht unwirksam, da auch andere Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 Schriftstücke zum Versicherungsabschluss auf beiden Seiten bedruckt waren. Zudem war die inhaltlich korrekte Belehrung in sich geschlossen und drucktechnisch durch Fettdruck besonders hervorgehoben. Der Versicherte hätte den Widerruf daher innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss erklären müssen. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.02.2015 3 U 149/13 BB 2015, 513 Kollision mit unachtsam geöffneter Fahrertür Gemäß § 14 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) muss sich ein Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen in oder aus einem Pkw oder Lkw so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese strenge Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer des Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang damit stehen. Für das Oberlandesgericht Düsseldorf gehört auch das bei geöffneter Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang. Kollidiert ein anderes Kraftfahrzeug bei der Vorbeifahrt an einem abgestellten Pkw, ohne dass dem Fahrer ein Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot nachgewiesen werden kann, mit einer geöffneten Tür haften der die Pkw-Tür Öffnende und der Fahrzeughalter alleine für den entstandenen Schaden. Der Vorbeifahrende muss sich in einem solchen Fall auch nicht die Betriebsgefahr anrechnen lassen. waidgerechtes Angeln, bei dem die geangelten Fische unverzüglich fachmännisch angelandet, betäubt, getötet und vom Angelhaken gelöst werden. Das vom Verwaltungsgericht Münster beanstandete Trophäenfischen fügt den Fischen hingegen nur unnötig Schmerzen und Stress zu. Schulverbot für nicht geimpfte Kinder zulässig Beschluss des VG Münster vom 30.01.2015 1 L 615/14 Wirtschaftswoche Heft 7/2015, Seite 93 In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das zuständige Gesundheitsamt wegen eines aktuellen Masernausbruchs und dem extrem hohen Ansteckungsrisiko bei dieser Krankheit vorübergehende Schulbetretungsverbote gegenüber nicht geimpften Schülern erlassen darf. Privatinsolvenz: Verheimlichung einer Erbschaft Nach der Rechtsprechung kommt bei einer Privatinsolvenz eine Aufhebung der Stundung gemäß § 4c Nr. 5 InsO (Insolvenzordnung) während des Laufes der Wohlverhaltensperiode in Betracht, wenn Gründe zweifelsfrei vorliegen, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen würden. Einen derartigen Fall nimmt das Amtsgericht Göttingen an, wenn der Insolvenzschuldner eine Erbschaft nicht anzeigt. Hierzu ist er verpflichtet, wenn er die Erbschaft angenommen hat bzw. er sie nicht mehr ausschlagen kann. Der Schuldner ist uneingeschränkt zur Verwertung des erhaltenen Nachlasses zur Befriedigung seiner Gläubiger verpflichtet. Beschluss des AG Göttingen vom 15.01.2015 74 IN 94/10 ZInsO 2015, 367 Ordnungsgeld wegen Sitzenbleibens des Angeklagten nach Sitzungspause Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.03.2014 1 U 101/13 DAR 2015, 85 Weigert sich ein Angeklagter in einem Strafprozess, sich zu erheben, wenn das Gericht den Sitzungssaal betritt, kann das Gericht gegen ihn wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festsetzen. Verbraucherrecht und Verschiedenes Dies gilt für das Oberlandesgericht Karlsruhe jedoch nur für den Beginn der Verhandlung. Erhebt sich der Angeklagte nach einer Sitzungspause beim Wiedereintritt des Gerichts nicht erneut, stellt dies in der Regel keine Ungebühr dar, die mit einem Ordnungsgeld (hier 200 Euro) geahndet werden kann. Trophäenfischen verboten Das Angeln in Form des Trophäenfischens, bei dem die Fische nach dem Fang vom Angelhaken gelöst und sodann wieder in den Fischteich eingesetzt werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Angeln soll vornehmlich dem Nahrungserwerb und damit der Lebensmittelgewinnung dienen. Erlaubt ist nur Beschluss des OLG Karlsruhe vom 05.01.2015 2 Ws 448/14 StraFo 2015, 74 ZAP EN-Nr 87/2015 Die in den vergangenen Monaten angestiegene Anzahl von Masernerkrankungen hat eine heftige Diskussion zur Notwendigkeit oder gar Verpflichtung zu entsprechenden Impfungen ausgelöst. Beschluss des VG Berlin vom 11.03.2015 14 L 35.15 und 14 L 36.15 Pressemitteilung des VG Berlin Reiserecht Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung auch bei rechtzeitiger Umbuchungsmitteilung Einem Flugreisenden kann eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung auch dann zustehen, wenn die Fluggesellschaft bereits zwei Wochen vorher mitgeteilt hat, dass der gebuchte Flug nicht stattfinden kann und umgebucht werden muss. Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist allerdings, dass dem Kunden vorher eine Buchungsbestätigung zugegangen ist. Die Geltendmachung der Ausgleichszahlung kann in diesem Fall nicht davon abhängig gemacht werden, dass sich der Fluggast trotz der Umbuchungsmitteilung rechtzeitig am Flughafen eingefunden hat. Urteil des BGH vom 17.03.2015 X ZR 34/14 BGH online Kein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung für kostenlos mitreisendes Kleinkind Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach Kleinkinder, die ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz kostenlos mit ihren Eltern fliegen, im Fall einer Flugverspätung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 Ein solcher Anspruch steht nur demjenigen zu, der für einen Flug bezahlt hat, was hier bei dem Kind nicht der Fall war, da der Reiseveranstalter in der Flugbuchungsbestätigung für das mitreisende Kleinkind eine „100 % Kinderermäßigung bis 1 Jahr“ eingeräumt hatte. Urteil des BGH vom 17.03.2015 X ZR 35/14 BGH online Beschränkte internationale Zuständigkeit bei Verzögerung eines Auslandsflugs Ein Deutscher hatte bei einer französischen Fluggesellschaft mit Sitz in Paris einen Flug von Stuttgart nach Paris und einen Anschlussflug nach Helsinki gebucht. Der Zubringerflug erfolgte pünktlich. Der Weiterflug nach Helsinki verzögerte sich hingegen um mehrere Stunden. Der Fluggast klagte deswegen die gesetzlich vorgesehene Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro ein und zwar an seinem Wohnsitz in Nürtingen. Er berief sich auf die Brüssel-I-VO, die dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, seine Ansprüche an seinem Wohnsitz geltend zu machen (sogenannte internationale Zuständigkeit). Die Geltendmachung vor dem Amtsgericht scheiterte jedoch zum einen daran, dass die Verordnung auf Beförderungsverträge nicht anwendbar ist. Zum anderen beruhte der Anspruch auf Ausgleichszahlung auf der Verzögerung des Flugs von Paris nach Helsinki, sodass das Amtsgericht Nürtingen weder als zuständiges Gericht des Ortes des Abflugs noch als das des Ortes der Ankunft des Flugzeugs in Betracht kam. Das Amtsgericht Nürtingen erklärte sich daher zu Recht für unzuständig. Der Anspruch hätte am Sitz der Airline, also in Paris, gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Urteil des LG Stuttgart vom 10.12.2014 13 S 115/14 RRa 2015, 21 Bankrecht Unwirksame Entgeltklauseln für Buchungen bei der Führung privater Girokonten Der Bundesgerichtshof hat auf Klage eines Verbraucherschutzverbands eine Klausel in den Allgemei- nen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam erklärt, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ vorsieht. Die Karlsruher Richter legten die Klausel so aus, dass auch für Buchungen, die auf einer von der kontoführenden Bank zu verantwortenden fehlerhaften Ausführung beruhen, ein Entgelt verlangt werden kann. Diese unterschiedslose Bepreisung von Buchungsvorgängen stellt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar und ist daher unzulässig. Urteil des BGH vom 27.01.2015 XI ZR 174/13 MDR 2015, 348 DB 2015, 677 Preisklausel für Ausstellung einer Ersatzbankkarte Eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank, in der die Pflicht des Kunden zur Zahlung von 15 Euro für die Ausstellung einer Ersatzkarte für die grundsätzlich kostenfreie EC-Card in den Fällen festgelegt ist, in denen die Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das Oberlandesgericht Köln betont, dass es sich bei der Vergütung für eine Ersatzbankkarte nicht um eine unter dem Gesichtspunkt der Verbraucherbenachteiligung kontrollfähige Preisnebenabrede handelt, sondern um die Bestimmung eines Entgelts für eine Leistung, zu der die Bank weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet ist. Urteil des OLG Köln vom 19.03.2014 I-13 U 46/13 WM 2014, 1338 jurisPR-BKR 3/2015 Anm. 3 Intransparente Risikoausschlussklausel in Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit Banken und Sparkassen bieten ihren Kunden häufig sogenannte Ratenschutz-Versicherungen an, die einspringen sollen, wenn der Kunde z.B. wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, den Kredit zu bedienen. Derartige Versicherungen enthalten jedoch meist umfangreiche Ausschlüsse, die für den Versicherten oft nicht klar erkennbar sind. Diese Klauseln sind daher oftmals unwirksam. So erklärte der Bundesgerichtshof die Klausel einer Ratenschutz-Versicherung „Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen (das sind Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV-Infektion/Aids, chronische Erkrankungen) oder Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich behandelt wurde“ wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam. Die Klausel ist so unklar formuliert, dass der Versicherer auch bei Bagatellerkrankungen nicht zahlen müsste. Urteil des BGH vom 10.12.2014 IV ZR 289/13 WM 2015, 223 Medizinrecht Keine Auskunftspflicht über Privatanschrift eines angestellten Arztes Will ein Krankenhauspatient neben dem Klinikbetreiber auch den behandelnden Arzt wegen einer angeblichen Falschbehandlung verklagen, hat er keinen Anspruch auf Auskunft bezüglich der Privatadresse des angestellten Arztes. Der Klinikbetreiber muss lediglich den Namen des Arztes bekannt geben. Die Kenntnis der Privatadresse ist für eine Klageerhebung in einem derartigen Fall nicht erforderlich, da dem Arzt die Klage auch über die Anschrift seines Arbeitgebers zugestellt werden kann. Der Klinikbetreiber darf sich daher auf datenschutzrechtliche Vorschriften berufen, die eine Weitergabe persönlicher Mitarbeiterdaten an Dritte verbieten. Urteil des BGH vom 20.01.2015 VI ZR 137/14 K&R 2015, 251 Beweislastumkehr auch bei Behandlungsfehler eines Tierarztes Behauptet ein Patient einen Behandlungsfehler des Arztes, ist es für ihn in der Regel äußerst schwierig, den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsbeeinträchtigung Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: private Mandanten / Mai 2015 zu beweisen. In derartigen Fällen sind die von der Rechtsprechung bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers entwickelten Regeln für Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast anzuwenden. Dies bedeutet, dass letztlich der Arzt im Prozess darlegen und beweisen muss, dass ihm kein Behandlungsfehler anzulasten bzw. die Behandlung nicht ursächlich für die Gesundheitsbeeinträchtigung des Patienten ist. hat die Revision gegen das Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hält die Anwendung dieser Grundsätze zur Beweislastumkehr auch in der Tiermedizin für möglich, wenn der Tierarzt einen schweren Behandlungsfehler begangen hat. Eine Einkommensteuererklärung kann - wie auch andere fristwahrende Schriftsätze - rechtswirksam per Telefax an das Finanzamt übermittelt werden. Durch die Schriftlichkeit und Unterschrift ist sichergestellt, dass Person und Inhalt der Erklärung eindeutig festgestellt werden können. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige die vom Steuerberater gefertigte und später per Fax übersandte Steuererklärung nur unterschieben hat, ohne deren Inhalt im Einzelnen zu kennen. Urteil des OLG Oldenburg vom 26.03.2015 14 U 100/14 Pressemitteilung des OLG Oldenburg Steuerrecht Urteil des FG Münster vom 15.01.2015 3 K 1997/14 Erb Wirtschaftswoche Heft 11/2015, Seite 83 Einkommensteuererklärung per Fax wirksam Urteil des BFH vom 08.10.2014 VI R 82/13 DStR 2015, 118 DB 2015, 227 Ansatz von Fondsanteilen bei der Erbschaftssteuerfestsetzung Zum Nachlass gehörende Fondsanteile sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer stets mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Das Gesetz sieht auch dann keine Ausnahme von diesem Grundsatz vor, wenn wegen Schließung des Fonds eine Rückgabe der Wertpapiere nicht mehr möglich ist und der Tagesschlusskurs an der Börse geringer ist als der Rücknahmepreis. Das Finanzgericht Münster Keine Erbschaftssteuervergünstigung bei geerbter Immobilie im Rohbauzustand Gehört eine vermietete Wohnimmobilie zum Nachlass, wird sie bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nur zu 90 Prozent des Verkehrswertes angesetzt. Diese Steuervergünstigung gilt jedoch nicht, wenn das Mietobjekt Teil eines Betriebsvermögens des Erblassers oder zum Todeszeitpunkt nicht nutzbar war, weil es sich - wie im vorliegenden Fall beispielsweise noch im Rohbau befand. Urteil des FG Düsseldorf vom 16.04.2014 4 K 4299/13 ZEV 2014, 441 Kosten für Katzensitter als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar Für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen vermindert sich die Einkommensteuer auf Antrag des Steuerpflichtigen um 20 Prozent, höchstens aber um 4.000 Euro der Aufwendungen (§ 35a Abs. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere an Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen sowie Erhaltungsmaßnahmen gedacht. Der Anwendungsbereich wurde von den Finanzgerichten jedoch erheblich ausgeweitet. So sollen für das Finanzgericht Düsseldorf auch Aufwendungen für Versorgung und Betreuung einer Hauskatze in der Wohnung des Steuerpflichtigen absetzbar sein. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um einen professionellen Service handelt. Auch eine Betreuung der Katze außer Haus fällt nicht unter die Vorschrift. Urteil des FG Düsseldorf vom 04.02.2015 15 K 1779/14 Wirtschaftswoche Heft 9/2015, Seite 91 Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de
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