Landratsamt Bodenseekreis - Landwirtschaftsamt Albrechtstr. 77 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/204-5800 Fax 07541/204-5968 email: [email protected] www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de www.bodenseekreis.de Hopfenpflanzerverband Tettnang HVG Service Baden-Württemberg e.V. Kaltenberger Str. 41 88069 Tettnang Tel. 07542/52136 Fax 07542/52160 [email protected] www.tettnanger-hopfen.de http://facebook.com/tettnangerhopfen An alle Hopfenpflanzer/innen Friedrichshafen/Tettnang, den 20.03.2015 Rundschreiben März 2015 I. Pflanzenschutz: Export-Spritzfolge (Stand 10.03.2015) Nach derzeitigem Stand können für Exporthopfen folgende Pflanzenschutzmittel verwendet werden: Blattlaus Confidor 70 WG, Warrant 700 WG, Plenum 50 WG, Teppeki Gem. Spinnmilbe Envidor, Kanemite SC, Milbeknock* Ordoval, Vertimec (Aufbrauchfrist bis 30.06.2015) Erdfloh Karate mit Zeon Technologie, Actara (Genehmigung nach Art. 53) Drahtwurm Actara (Genehmigung nach Art. 53) Peronospora Aktuan, Aliette WG, Bellis, Cuprozin progress, Delan WG 700, Forum, Funguran progress, Ortiva, Revus, Fonganil Gold, Ridomil Gold Hopfen Echter Mehltau Bayfidan*, Bellis, Flint, Fortress 250, Kumar, Schwefel, Systhane 20 EW Herbizide Reglone, Aramo*, Quickdown*, Fusilade Max* Wildrepellent Trico * kein Rückstandshöchstwert für USA II. Besondere Hinweise zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Hopfen Für die Mittel “Bayfidan“, “Milbeknock“ und alle Herbizide außer Reglone ist keine Rückstandshöchstmenge in den USA festgelegt. III. Notzulassung von Actara zur Bekämpfung von Drahtwurm, Liebstöckelrüssler und Erdfloh Der Zulassungsantrag des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer nach Art 53 (Notfallsituationen) der EU-VO Nr. 1107/2009 für die Anwendung von Actara zur Bekämpfung von Drahtwurm, Liebstöckelrüssler und Erdfloh in Hopfen wurde am 28. 01. 2015 positiv beschieden. Gemäß Bescheid wurde die Zulassung von Actara für 120 Tage (vom 3. März bis 1. Juli 2015) erteilt. Der Anwendungszeitraum erstreckt sich „nach dem Schneiden bis Entwicklungsstadium BBCH 19, nur nach Warndienstaufruf. Feuchte Bodenverhältnisse fördern die Wirkstoffaufnahme! Die Anwendung erfolgt als Einzelpflanzenbehandlung durch Gießen an den Stock mit 0,1 g Actara und 0,2 l Wasser (= 0,05 %). Dies entspricht 200 g Actara in 400 l Wasser pro ha bei 2000 Stöcken. Eine kombinierte Ausbringung mit Fonganil Gold zur Bekämpfung von Peronospora-Primärinfektionen ist möglich. Innerhalb des vorgegeben Anwendungszeitraumes ist max. 1 Anwendung erlaubt. Für Exporthopfen nach USA und Japan besteht eine Rückstandshöchstmenge. Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise: • Anwendung erst nach dem Kreiseln (bzw. Verhacken) der Hopfenpflanzen • Brühe- und Wirkstoffreste dürfen nicht in die Kanalisation oder über sonstige Abläufe in Gewässer gelangen. (Reinigungsarbeiten nur auf der Anwendungsfläche durchführen!) • Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen in einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. • Generell ist zu Oberflächengewässern der landesspezifische Mindestabstand einzuhalten. • Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1) und darf nicht auf blühende und von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Achten Sie sorgfältig darauf, dass keine blühenden Unkräuter -2- (z.B. Vogelmiere, Taubnessel usw.) zur Zeit der Anwendung im Hopfengarten oder unmittelbar an diesen angrenzend vorhanden sind, denn von anderen Anwendungen her ist bekannt, dass bereits geringe Spuren des Wirkstoffs für Bienen gefährlich sein können. Das Mittel darf gemäß Bienenschutzverordnung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand nur mit Zustimmung des jeweiligen Imkers angewendet werden. • Im Hopfengarten eingesäte Zwischenfrüchte oder vorhandene Beikräuter sind vor Beginn ihrer Blüte zu mulchen oder einzuarbeiten. IV. Frühjahrsversammlung am Dienstag, den 24. März 2015 um 19.30 Uhr in Obereisenbach Die Mitgliederversammlung 2015, dieses Jahr veranstaltet von HVG und HPV, findet am Dienstag, den 24. März um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Obereisenbach statt. Im Vordergrund stehen dieses Jahr (alle 4 Jahre) umfangreiche Wahlen zu den Vertretern, zum Vorstand, Beirat sowie zur Kassenprüfung. Aktuelle Informationen aus der Geschäftsstelle, produktionstechnische Empfehlungen zur neuen Saison sowie Informationen zum aktuellen Marktgeschehen ergänzen die Themenbereiche. Die persönliche Einladung ging Ihnen bereits zu, wir bitten um zahlreiche Teilnahme. Am Ende der Versammlung erfolgt die Ausgabe einer „ggA-Hofbeschilderung“ an alle Mitglieder. V. Warndienst – Tel. 01805 / 197197-25 Der telefonische Auskunftgeber mit Beratungshinweisen für den Hopfenbau ist ab Anfang Mai wieder in Betrieb. Hopfenbetriebe mit Fax-Anschluss oder E-Mail werden über das „Rundfax“ bedient. Wir bitten Sie, falls noch nicht geschehen, Fax-Nummern bzw. E-Mail-Adressen Herrn Dr. Moosherr mitzuteilen, um einen schnellen und reibungslosen Informationsfluss zu gewährleisten: Fax: 07542 / 939097 – Mail: [email protected] – Fon: 07542/52184. VI. Einstieg in die Nachhaltige Produktion von Hopfen 2015 Der Einstieg in die deutschlandweit nachhaltige Hopfenproduktion erfolgt ab 2015. Um eine breite Produktionsbasis bereits ab 2015 sicherzustellen, wird um Ihre Teilnahme geworben, bleibt aber letztendlich freiwillig. 27 Kriterien sieht die Checkliste aktuell vor. Für die Teilnahme 2015 müssen Sie sich bis max. 15. Mai 2015 zunächst auf der Seite des Hopfenring (www.hopfenring.de) registrieren. Dies erfolgt mit der Eingabe Ihrer persönlichen Betriebsnummer sowie einem frei zu wählenden Passwort. Für Betriebe ohne Internetzugang oder Problemen bei der Registrierung hilft das Team des Hopfenrings unter Tel.-Nr. 08442/957300 gerne weiter. Um die gewohnte und weiterhin notwendige Dokumentation (bisher IP-Heft) nutzen zu können, steht diese ab April 2015 wieder unter www.tettnanger-hopfen.de zum Download oder Ausdruck bereit. VII. „Fit für die Kontrolle … erforderliche Unterlagen“ 2 -3- VIII. Nmin-Aktion 2015; Nitratinformationsdienst Baden-Württemberg a) Für Landwirte, die Bodenproben in Eigenregie ziehen, erfolgt die Ausgabe und Rücknahme der Entnahmeutensilien, Formulare, Etiketten bzw. Bodenproben beim Hopfenversuchsfeld Strass jeweils dienstags von 8:00 – 10:00 Uhr b) Sofern Sie die Dienste von Herrn Traub (Rotmooser Str. 14, 88099 Neukirch) in Anspruch nehmen wollen, geben Sie ihm baldmöglichst unter Tel. und Fax 07528/975986 (Handy 0170/1806852) einen Auftrag. Ein Grundbestand an registrierten Betrieben wird ohne weitere Rückmeldung aufgesucht. Untersuchungsinstitut: Labor Geier in Allensbach, Tel. 0170/3452305 [email protected] Probenahmezeitraum: vor der ersten Stickstoffdüngung Probenahmetiefe: 60 cm in 2 Schichten Zahl der Einstiche: 8 - 15 je Standort ! Proben kühl lagern und möglichst sofort zur Sammelstelle bringen! Laborkosten: ca. 11,90 € (netto) je Hopfengarten (2 Schichten) IX. Gemeinsamer Antrag 2015 / FAKT Ab 2015 kann der Gemeinsame Antrag nur noch online gestellt werden. Das FIONA-Programm ist ab 17.03.2015 zur Antragsbearbeitung freigeschaltet. Im dem ihnen in Kalenderwoche 11/12 zugeschickten „weißen Couvert“ sind neben allgemeinen Hinweisen, der FIONA-Wegweiser, Erläuterungen zum Antrag und den Greening-Regeln sowie zu Cross Compliance enthalten. Sollten Sie den vorgeschlagenen bzw. vereinbarten Termin zur Abgabe bzw. Bearbeitung ihres Antrags nicht wahrnehmen können, bitten wir unbedingt um rechtzeitige Mitteilung unter Tel.Nr. 07541/204-5800. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie ihre PIN für das FIONA-Programm für die abschließende Bearbeitung ihres Online-Antrags mitbringen und diese zuvor auf Funktionsfähigkeit getestet haben. FAKT: Im neuen FAKT-Programm (Nachfolge MEKA) entfallen die Maßnahmen Begrünung und Herbizidverzicht in Dauerkulturen generell. Insofern können diese Maßnahmen auch für die Kultur Hopfen nicht mehr beantragt werden. X. Verbringungsverordnung (Wirtschaftsdünger) Die seit dem 1. September 2010 gültige Regelung betrifft das Inverkehrbringen, Befördern und Aufnehmen von Wirtschaftsdüngern (Mist, Gülle und Gärreste). Betriebe die von den genannten Düngern mehr als 200 t Frischmasse abgeben oder aufnehmen, müssen innerhalb von 1 Monat folgende Angaben dokumentieren (Lieferscheinverfahren): Name und Anschrift des Abgebers/ Beförderers/ Übernehmers Datum der Abgabe/ des Beförderns/ der Übernahme Wirtschaftsdüngerart bzw. Name des sonstigen Stoffes Menge der Frischmasse (FM) in Tonnen (t) Gehalte an Stickstoff und Phosphat in kg/t FM Menge Stickstoff aus Wirtschaftdüngern tierischer Herkunft in kg Einen Monat vor dem erstmaligen (gewerbsmäßigen) Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, hat der Abgeber dies der für seinen Unternehmenssitz zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde mitzuteilen. Dies betrifft alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter, Biogasanlagenbetreiber, Reitställe, Pensionspferdebetriebe, ggf. Kompostierungsanlagen etc., die Wirtschaftsdünger abgeben. Weitere Informationen und Formulare zur Aufzeichnungs-, Meldeund Mitteilungspflicht finden Sie unter www.landwirtschaftbw.info/Landwirtschaft/Rechtsgrundlagen/ProduktionsspezifischeRechtsgrundlagen/Pflanzen produktion. Für spezielle Fragen in Zusammenhang mit der Verbringungsverordnung wenden Sie sich an ihr zuständiges Landwirtschaftsamt. XI. Beratungsangebot des Hopfenrings für Tettnang ab 2015 Wie Sie dem gemeinsamen Schreiben des Hopfenrings und des Hopfenpflanzerverbandes Tettnang mit Datum 05.03.2015 entnehmen konnten, wird die staatliche Beratung durch ein „privates“ Angebot des Hopfenrings ergänzt. Für die ersten beiden Jahre übernimmt der HPV Tettnang die Mitglied- 3 -4- schaft (4 € Grundbeitrag, 18 € Infopaket und 1,29 € je ha jeweils zzgl. MwSt.) gemeinschaftlich für alle Betriebe in Tettnang, die sich im März 2015 anmelden. Sofern Sie diese freiwillige Leistung nutzen wollen, stehen wahlweise ein Grundmodul, ein Spezialmodul Ackerbau sowie ein Spezialmodul Energieeffizienz zur Auswahl. Alle Module sind zwischen 50% und 80% gefördert. Sofern Sie sich bis Ende März beim Hopfenring angemeldet haben, ist für die 1. Aprilwoche eine erste Infoveranstaltung zur Nachhaltigkeit sowie zum „ISO-Hopfen“ geplant. XII. Ball der Tettnanger Hopfenkönigin mit Neuwahlen am 17.10.2015 – KandidatensucheAlle zwei Jahre, so dieses Jahr am 17. Oktober 2015, findet die Neuwahl der Tettnanger Hopfenkönigin statt. An dieser Stelle ergeht wieder der Aufruf an interessierte Damen im Alter von 18 bis 28 Jahren, sich für die Wahl zur Verfügung zu stellen. Wenn Ihre Töchter Interesse haben, bitte motivieren Sie sie daran teilzunehmen. Wenn Sie junge Damen aus Ihrem Umfeld kennen, bitte melden Sie diese auf der Geschäftsstelle, wir treten gerne in Kontakt. XIII. Verschiedenes (kurzgefasst) a.) Folpet im Obst-/Hopfenbau: Auch für die Saison 2015 wird eine Notzulassung für den Obstbau erteilt (Informationen dazu entnehmen Sie bitte der amtlichen Pflanzenschutzberatung). Für die Saison 2016 oder 2017 hat die Herstellerfirma von Folpet außerdem eine Neuzulassung für den Hopfenbau in Aussicht gestellt. b.) Gesetzlicher Mindestlohn: Ab 01.01.2015 gilt der Mindestlohntarifvertrag für die Landwirtschaft in Höhe von 7,40 €/Std.. Bei Saisonarbeitern können die Kosten für „Kost und Logis“ mit dem Arbeitslohn verrechnet werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Allerdings dürfen höchstens die Sachbezugswerte (fixe Werte, im Internet nachzulesen, z.B. 229 € je Monat bei Frühstück, Mittagund Abendessen sowie 189,55 € je Unterkunft bei einer Belegung) angesetzt werden. Alternativ kann neben dem Arbeitsvertrag ein Werkmietvertrag für Kost und Logis abgeschlossen und separat vereinbart werden. Bei der „Großen Runde“ im Bundesarbeitsministerium am 25.03.2015 wird der Spitzenverband der Landwirtschaft auf Änderungen/Verbesserungen drängen. c.) Grünlandumbruchverbot: In 2015 steht wie 2011 von der Grün-Roten Landesregierung vorgesehen eine Überprüfung des Gesetztes an. Wir sind derzeit in Gesprächen mit dem Ministerium, um eine gewisse Flexibilität auch für den Hopfenbau zu erreichen. Ausgang ungewiss. d.) Flächenerhebung 2015: Aufgrund vielfältiger Um- und Neupflanzungen wird es 2015 auf den Betrieben wieder zu Veränderungen im Sortenspiegel kommen. Bitte nehmen Sie diese Änderungen beim „Gemeinsamen Antrag“ gewissenhaft vor. Eine genaue Statistik ist in Bezug auf die Ernteschätzung im Sommer, die Zertifizierung während der Ernte und der Ermittlung von Durchschnittserträgen nach der Ernte wichtig. e.) Agrarinvestitionsförderung (AFP): Wie am 26.01.2015 in Laimnau von Frau Dr. Gröll vorgestellt sind die Investitionsmöglichkeiten derzeit im Hopfenbau sehr gut. Für ein bestimmtes Vorhaben wird eine Vorabberatung im zuständigen Landrats-/Landwirtschaftsamt empfohlen. f.) Hopfenlehrfahrt 2015: Im Rahmen des Int. Hopfenbaukongresses 2015 in Deutschland wird für alle Hopfenpflanzer am 28. Juli ein eintägiges Programm mit Betriebsbesichtigungen, Maschinenausstellung und bayerischem Abend in Wolnzach angeboten werden. Die Ausschreibung folgt noch. XIV. Veranstaltungshinweise 24.03.2015 Frühjahrs-Mitliederversammlung in Obereisenbach (Beginn 19.30 Uhr) 28.07.2015 Eintägige Pflanzerfahrt im Rahmen des Int. Hopfenbaukongresses in Deutschland 23.08.2015 Termin (voraussichtlich) Hauptversammlung HPV 17.10.2015 Ball der Tettnanger Hopfenkönigin mit Neuwahlen 4
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