ACTARA® Zulassungsnummer: Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet: Wirkungsweise: Wirkungsspektrum: Kulturverträglichkeit: 006212-00 ACTARA® Wasserdispergierbares Granulat mit 250 g/kg (25 Gew.-%) Thiamethoxam Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten in Kartoffeln ACTARA ist ein Insektizid mit einer spezifischen Kontakt- und Fraßgiftwirkung gegen beißende und saugende Insekten. Der Wirkstoff Thiamethoxam dringt in das pflanzliche Gewebe ein und wird systemisch mit dem Saftstrom in der Pflanze auch in den Neuzuwachs verteilt. Aufgrund der translaminaren Aktivität von ACTARA werden auch versteckt sitzende Schädlinge sicher erfasst. Der Wirkungsmechanismus von ACTARA unterscheidet sich von dem der Pyrethroide und erfasst daher auch Schädlinge, die gegen diese resistent sind. Wirkmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A Kartoffel: Kartoffelkäfer Blattläuse als Saugschädlinge und Virusvektoren Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind keine Sortenunverträglichkeiten bei Kartoffeln bekannt. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Kartoffel Blattläuse Kartoffel Kartoffelkäfer Kartoffel (in Beständen zur Pflanzguterzeugung) Blattläuse als Virusvektoren Geringfügige Verwendungen nach Art. 51 Abs. 1 der VO (EG) 1107/2009 und Lückenindikationen nach §18a PflSchG Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes auf weitere Anwendungsgebiete ausgeweitet. Bei der Anwendung des Mittels in diesen Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich ausgewiesenen Anwendungsgebiete sowie weitere Informationen können über das Syngenta BeratungsCenter (Tel. 0800-3240275) bzw. www.syngenta.de angefordert werden. Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Hopfen Liebstöckelrüssler, Erdflöhe (Halticinae) Hopfen Schnellkäfer (Drahtwurm) (nur zur Befallsminderung) Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in KARTOFFELN gelten NW609-1 und NT109: NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung unmittelbar in oder an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen 10.01.2017 Produktinformation 1 ACTARA® können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung in HOPFEN gelten NT191, NT192, NW714, NW715 und NW716: NT191: Anwendung nur, wenn sichergestellt ist, dass während der Vegetationsperiode im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend keine blühenden, für Bestäuber attraktiven Wildkräuter vorhanden sind. NT192: Anwendung nur, wenn sichergestellt ist, dass während der Vegetationsperiode Zwischensaaten vor Beginn ihrer Blüte gemulcht, eingearbeitet oder gemäht und abgefahren werden. NW714: ln Hopfengärten mit einer Hangneigung von über 2% darf die Anwendung nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Behandlung die Zwischenreihen auf 25 % der Gesamtfläche begrünt sind. NW715: Anwendung erst nach dem Kreiseln. NW716: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Hinweise zur sachgerechten Anwendung Wartezeiten: Wichtige Hinweise Kartoffel: 7 Tage Hopfen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmung NT 109 schützt weder kleine Saumstrukturen noch blühende Nachbarkulturen. Da diese auch von Bienen besucht werden, darf ACTARA auf den äußeren 20 m der Fläche grundsätzlich nur mit verlustmindernder Technik eingesetzt werden. Ab einer Blattlausdichte von 500 Blattläusen pro 100 Fiederblätter kann es in Kartoffelbeständen zu Honigtauabsonderung kommen, die für Bienen attraktiv ist. Um Schädigungen von Bienen auszuschließen, darf ACTARA nur bis zu diesem Schwellenwert eingesetzt werden. Auch von Unkrautarten mit unscheinbaren Blüten bzw. von Unkräutern, die erst nach der ACTARA-Anwendung aufblühen, kann eine Gefahr für Bienen ausgehen. Daher darf ACTARA nur in Kartoffelbeständen eingesetzt werden, die frei sind von blühenden Unkräutern und frei von vollentwickelten Unkräutern, die kurz vor der Blüte stehen. Für die Anwendung in Kartoffeln gilt: WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Bei der Anwendung gegen Virusvektoren in Kartoffeln gilt zusätzlich: WW720: Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus 10.01.2017 Produktinformation 2 ACTARA® wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Kartoffel Blattläuse Kartoffel Kartoffelkäfer 80 g/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung; maximal 4 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr; zeitlicher Abstand mindestens 7 Tage. 80 g/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung; maximal 4 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr; zeitlicher Abstand mindestens 7 Tage. Kartoffel (in Beständen zur Pflanzguterzeugung) Blattläuse als Virusvektoren 100 g/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf. Maximal 4 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr; zeitlicher Abstand mindestens 7 Tage. Aussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden. Hopfen 0,075 g pro Stock in 0,2 L Wasser gießen als Einzelpflanzenbehandlung. Maximaler Mittelaufwand 150 g/ha. Nach dem Schneiden, nach dem Kreiseln, bis BBCH 15. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. Liebstöckelrüssler, Erdflöhe (Halticinae) Hopfen Schnellkäfer (Drahtwurm) (nur zur Befallsminderung) Nachbau: 0,1 g pro Stock in 0,2 L Wasser gießen als Einzelpflanzenbehandlung. Maximaler Mittelaufwand 200 g/ha. Nach dem Schneiden, nach dem Kreiseln, bis BBCH 15.. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. Nach dem Einsatz von ACTARA können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden. Anwendungstechnik Ausbringgerät: Ansetzvorgang: Mischbarkeit: 10.01.2017 Produktinformation Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl). 3. Entsprechende Menge des Produktes kontinuierlich zugeben. Beim Abmessen der Produktmenge mittels Messbecher kann es durch veränderliche Schüttdichten zu Abweichungen kommen. Es wird empfohlen zur Kontrolle eine Waage einzusetzen. 4. Granulate bei laufendem Rührwerk auflösen lassen. Bei Anwendung in Tankmischung mit anderen Produkten den Mischpartner erst nach vollständiger Dispergierung des Granulates hinzufügen. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. ACTARA ist mit vielen Herbiziden (z.B. FUSILADE® MAX), Fungiziden (z.B. ORTIVA®, RIDOMIL® GOLD MZ, REVUS®, REVUS TOP®, SHIRLAN®) und Insektiziden (KARATE® ZEON, LAMBDA® WG, PLENUM® 50 WG, PIRIMOR®-GRANULAT) mischbar. Mischpartner in fester Form werden zuerst in den Tank gegeben. 3 ACTARA® Spritztechnik: Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Spritzenreinigung: ACTARA ist im Kartoffelanbau mit Ammonnitratharnstofflösung (AHL) mischbar. Die maximale Aufwandmenge beträgt 10 kg N/ha bzw. 28 l/ha AHL bei einem AHL-Wasser-Gemisch im Verhältnis von mindestens 1:9. Bei Mischungen mit AHL muß ACTARA zunächst in ausreichender Wassermenge vorgelöst werden. Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte das Syngenta BeratungsCenter, Tel.-Nr. 0800-3240275, an. Beim Ausbringen ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung der Pflanzen zu achten. Bewährte Wasseraufwandmengen: 300-400 l/ha Die Wassermenge ist an die Entwicklung der jeweiligen Kultur so anzupassen, dass eine gute, gleichmäßige Benetzung der Pflanzen erreicht wird. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten! Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht für längere Zeit im Spritzfass stehen lassen. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig aufgerührt werden. Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: - Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. - Ca. 10 bis 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Hinweise für den sicheren Umgang Kennzeichnung gemäß VO (EG) 1272/2008 (CLP): GHS09 Achtung Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Leere Packungen nicht wiederverwenden. 10.01.2017 Produktinformation 4 ACTARA® Hinweise für den Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Arbeitskleidung tragen während der Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Erste Hilfe: Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapie anwenden. Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: Giftinformationszentrum (GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum Mainz, Tel.-Nr. 06131-19240 und Telefax-Nr. 06131232468. Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt/Ökologieereignisse) Tel.-Nr. 0800-43 577 96. Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen: NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. - Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN360: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN365: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN370: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN130: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Lagerung und Entsorgung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen 1.) bis 50 L Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an 10.01.2017 Produktinformation 5 ACTARA® den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Besondere Hinweise zur Beachtung: 10.01.2017 Produktinformation 2.) ab 50 L Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere, sorgfältig gespülte und durchgeschnittene Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. 3.) 640 L und 1000 L Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Rückgabe der leeren Container gemäß den Angaben auf dem Behälter (Euro-Ticket). Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. 6
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