Vorlage P V 21/2015 - der Gemeinde Panketal

Beschlussvorlage
Gemeindevertretung Panketal
öffentlich
Amt/Geschäftszeichen
66 11 01:SB-TEG IV NeuBuch/3.BA
Beratungsfolge
Sitzungstermin
ja
nicht öffentlich
Datum
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
23.02.2015
P V 21/2015
Stimmenverhältnis
nein
Enthaltungen
einstimmig
mehrheitlich
Fraktion
OBR Schwanebeck 13.03.15
OBR Zepernick
OEA
16.03.15
Sozialausschuss
Finanzausschuss
Hauptausschuss
19.03.15
Gemeindevertretung 23.03.15
Betreff
TEG IV 3.BA Goethe-, Einstein-, Stefan-Heym-, Humboldt- und Ernst-TollerStraße - Anliegerbefragung
Bezug
P V 96/2007/6 Straßenbauprogramm 2020 vom 21.02.2011
P V 105/2009 Freigabe der Vorplanung für die Anliegerversammlungen
MV 105/2009/1 Auswertung der Anliegerbeteiligung
P V 105/2009/2 Gehwegführung Goethestraße
P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Straßenentwäss. TEG IV/2
P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Goethestraße
P V 105/2009/5 Grundsatzbeschluss zum Straßenausbaukonzept Planungsgrundsätze für das TEG IV
P V 105/2009/6 Grundsatzbeschluss zur Entwurfsplanung Straßenentwässerung im TEG IV
P V 105/2009/10 Überarbeitung der vorgelegten Entwurfsplanung TEG IV 3. BA und Neuvorlage
P V 105/2009/11 Freigabe der Fortschreibung des Regenwasserkonzeptes TEG IV
Gemeindevertretersitzung vom 25.08./26.08.2014 zur P V 105/2009/12
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Panketal beschließt zum Zweck einer Variantenentscheidung zwischen
den vorliegenden Entwurfsplanungen für die Straßen:
Stefan-Heym-Straße, Humboldtstraße und Ernst-Toller-Straße jeweils zwischen Kleist- und
Goethestraße sowie Einsteinstraße zwischen Karower Straße und Kappgraben im Wohngebiet
„Neu-Buch“, Ortsteil Schwanebeck, TEG IV - 3. BA
1. die Durchführung einer Informationsveranstaltung, in welcher die vorliegenden
Entwurfsplanungen (Planstände Nov. 2011 und Juli 2014) vorgestellt werden,
2. die betroffenen Grundstückseigentümer im Anschluss zu den vorgestellten
Entwurfsplanungen mit den in der Anlage beigefügten Fragebogen abstimmen zu lassen,
3. das Abstimmungsergebnis der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen und
daraus die Grundlage der weiteren Planung abzuleiten.
Für die Goethestraße sowie für die Einsteinstraße zwischen Kleist- und Goethestraße entfällt die
Befragung, da beide Planungsstände identisch sind.
Bei der Befragung hat jedes Anliegergrundstück eine Stimme. Die Auswertung erfolgt getrennt
nach den jeweiligen Straßen.
Problembeschreibung / Begründung
Die GV hatte die Variantenentscheidungen für die Straßen des 3. BA mit den Beschlüssen P V
105/2009/2 vom 27.09.2010 und P V 105/2009/3 vom 22.11.2010 bereits getroffen. Für die auf
dieser Grundlage erstellte Entwurfsplanung folgte am 19.05.2014 der Beschluss P V
150/2009/10, der die Überarbeitung dieser Planung verlangte. In der GV-Sitzung vom August
2014 wurde die beschlusskonform überarbeitete Entwurfsplanung (P V 105/209/12) an die
Verwaltung zurückverwiesen und die Durchführung einer erneuten Anliegerbeteiligung mit
anschließender Befragung der Anlieger verlangt. Die GV erklärte, das sie das Bürgervotum
berücksichtigen wird.
Die vorbereitete Befragung gemäß P V 105/2009/13 wurde auf der Sitzung am 27.10.2014
nicht bestätigt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Fragezettel zu präzisieren, was hiermit
erfolgt (siehe Anlage).
Fortsetzung siehe Ergänzungsblatt Nr.
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs-/Herstellungskosten)
EUR
Veranschlagung
Ja
Nein
Haushaltsjahr Produktkonto
Gesamtansatz lt.
Haushaltsplan
- EUR -
Verfasser/Mitzeichner
Datum
Unterschrift
gez. Fornell
____________
Bürgermeister
davon in diesem ProdK.
für zu beschließende
(Teil-) Maßnahme
eingeplant
- EUR -
voraussichtlich tatsächlich
entstehende Kosten für zu
beschließende Maßnahme
- EUR -
Wendland/Dietrich
Fachbereich I
Fachbereich II
Fachbereich III
Eigenbetrieb
24.02.2015
24.02.2015
24.02.2015
24.02.2015
25.02.215
gez.
Wendland/Dientrich
gez. Wendland
gez. Hünger
gez. Müller
gez. Rinne
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Einsteinstraße zw. Karower Str. und
Kappgraben (Sackgasse):
Absender:
Name, Vorname
Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der
Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass
sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und
sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m und einer Einengung auf 3,00 m.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m und ohne Einengung.
_________________________
Datum und Unterschrift
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Stefan-Heym-Straße von Kleist- bis Goethestr.:
Absender:
Name, Vorname
Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der
Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass
sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und
sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise, Einengungen bis auf
3,00 m, Aufweitungen bis auf 5,00 m und einem südlich angebauten Gehweg
mit 2,00 m sowie teilweisem Baumerhalt.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m in Pflasterbauweise, ohne Einengungen und nahezu vollständiger
Baumfällung. Es erfolgt die Umstufung zum Anliegerweg. Baumneupflanzung
wo möglich.
_________________________
Datum und Unterschrift
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 - Humboldtstraße von Kleist- bis Goethestraße:
Absender:
Name, Vorname
Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der
Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass
sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und
sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und
Aufweitungen bis auf 5,50m, geschlossener Entwässerung und weitgehendem
Baumerhalt. Der geplante Gehweg soll nicht gebaut werden.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m ohne Einengungen oder Aufweitungen, mit beidseitiger
Muldenentwässerung, kompletter Baumfällung und ohne Gehweg.
Baumneupflanzung wo möglich.
_________________________
Datum und Unterschrift
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Ernst-Toller-Straße von Kleist- bis Goethestr.:
Absender:
Name, Vorname
Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der
Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass
sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und
sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und
Aufweitungen bis auf 6,25 m, Gehweg auf südlicher Straßenseite, teilweiser
Baumfällung und geschlossener Entwässerung.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m, ohne Einengungen oder Aufweitungen, einem nördlich
angeordneten 1,50 m breiten Gehweg und einer südlich angeordneten
Muldenentwässerung sowie einer Baumfällung (Eiche).
_________________________
Datum und Unterschrift