Beschlussvorlage Gemeindevertretung Panketal öffentlich Amt/Geschäftszeichen 66 11 01:SB-TEG IV NeuBuch/3.BA Beratungsfolge Sitzungstermin ja nicht öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 23.02.2015 P V 21/2015 Stimmenverhältnis nein Enthaltungen einstimmig mehrheitlich Fraktion OBR Schwanebeck 13.03.15 OBR Zepernick OEA 16.03.15 Sozialausschuss Finanzausschuss Hauptausschuss 19.03.15 Gemeindevertretung 23.03.15 Betreff TEG IV 3.BA Goethe-, Einstein-, Stefan-Heym-, Humboldt- und Ernst-TollerStraße - Anliegerbefragung Bezug P V 96/2007/6 Straßenbauprogramm 2020 vom 21.02.2011 P V 105/2009 Freigabe der Vorplanung für die Anliegerversammlungen MV 105/2009/1 Auswertung der Anliegerbeteiligung P V 105/2009/2 Gehwegführung Goethestraße P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Straßenentwäss. TEG IV/2 P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Goethestraße P V 105/2009/5 Grundsatzbeschluss zum Straßenausbaukonzept Planungsgrundsätze für das TEG IV P V 105/2009/6 Grundsatzbeschluss zur Entwurfsplanung Straßenentwässerung im TEG IV P V 105/2009/10 Überarbeitung der vorgelegten Entwurfsplanung TEG IV 3. BA und Neuvorlage P V 105/2009/11 Freigabe der Fortschreibung des Regenwasserkonzeptes TEG IV Gemeindevertretersitzung vom 25.08./26.08.2014 zur P V 105/2009/12 Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung Panketal beschließt zum Zweck einer Variantenentscheidung zwischen den vorliegenden Entwurfsplanungen für die Straßen: Stefan-Heym-Straße, Humboldtstraße und Ernst-Toller-Straße jeweils zwischen Kleist- und Goethestraße sowie Einsteinstraße zwischen Karower Straße und Kappgraben im Wohngebiet „Neu-Buch“, Ortsteil Schwanebeck, TEG IV - 3. BA 1. die Durchführung einer Informationsveranstaltung, in welcher die vorliegenden Entwurfsplanungen (Planstände Nov. 2011 und Juli 2014) vorgestellt werden, 2. die betroffenen Grundstückseigentümer im Anschluss zu den vorgestellten Entwurfsplanungen mit den in der Anlage beigefügten Fragebogen abstimmen zu lassen, 3. das Abstimmungsergebnis der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen und daraus die Grundlage der weiteren Planung abzuleiten. Für die Goethestraße sowie für die Einsteinstraße zwischen Kleist- und Goethestraße entfällt die Befragung, da beide Planungsstände identisch sind. Bei der Befragung hat jedes Anliegergrundstück eine Stimme. Die Auswertung erfolgt getrennt nach den jeweiligen Straßen. Problembeschreibung / Begründung Die GV hatte die Variantenentscheidungen für die Straßen des 3. BA mit den Beschlüssen P V 105/2009/2 vom 27.09.2010 und P V 105/2009/3 vom 22.11.2010 bereits getroffen. Für die auf dieser Grundlage erstellte Entwurfsplanung folgte am 19.05.2014 der Beschluss P V 150/2009/10, der die Überarbeitung dieser Planung verlangte. In der GV-Sitzung vom August 2014 wurde die beschlusskonform überarbeitete Entwurfsplanung (P V 105/209/12) an die Verwaltung zurückverwiesen und die Durchführung einer erneuten Anliegerbeteiligung mit anschließender Befragung der Anlieger verlangt. Die GV erklärte, das sie das Bürgervotum berücksichtigen wird. Die vorbereitete Befragung gemäß P V 105/2009/13 wurde auf der Sitzung am 27.10.2014 nicht bestätigt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Fragezettel zu präzisieren, was hiermit erfolgt (siehe Anlage). Fortsetzung siehe Ergänzungsblatt Nr. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten) EUR Veranschlagung Ja Nein Haushaltsjahr Produktkonto Gesamtansatz lt. Haushaltsplan - EUR - Verfasser/Mitzeichner Datum Unterschrift gez. Fornell ____________ Bürgermeister davon in diesem ProdK. für zu beschließende (Teil-) Maßnahme eingeplant - EUR - voraussichtlich tatsächlich entstehende Kosten für zu beschließende Maßnahme - EUR - Wendland/Dietrich Fachbereich I Fachbereich II Fachbereich III Eigenbetrieb 24.02.2015 24.02.2015 24.02.2015 24.02.2015 25.02.215 gez. Wendland/Dientrich gez. Wendland gez. Hünger gez. Müller gez. Rinne ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Einsteinstraße zw. Karower Str. und Kappgraben (Sackgasse): Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m und einer Einengung auf 3,00 m. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m und ohne Einengung. _________________________ Datum und Unterschrift ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Stefan-Heym-Straße von Kleist- bis Goethestr.: Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise, Einengungen bis auf 3,00 m, Aufweitungen bis auf 5,00 m und einem südlich angebauten Gehweg mit 2,00 m sowie teilweisem Baumerhalt. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m in Pflasterbauweise, ohne Einengungen und nahezu vollständiger Baumfällung. Es erfolgt die Umstufung zum Anliegerweg. Baumneupflanzung wo möglich. _________________________ Datum und Unterschrift ANLAGE 1 zur P V 21/2015 - Humboldtstraße von Kleist- bis Goethestraße: Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und Aufweitungen bis auf 5,50m, geschlossener Entwässerung und weitgehendem Baumerhalt. Der geplante Gehweg soll nicht gebaut werden. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m ohne Einengungen oder Aufweitungen, mit beidseitiger Muldenentwässerung, kompletter Baumfällung und ohne Gehweg. Baumneupflanzung wo möglich. _________________________ Datum und Unterschrift ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Ernst-Toller-Straße von Kleist- bis Goethestr.: Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung hat erklärt, dass sie bei der weiteren Planung der Straßenherstellung Ihr Votum berücksichtigen wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich in Ihrer Straße ein eindeutiges Ergebnis für eine der Varianten abzeichnet und sich die Mehrheit der Anlieger an der Befragung beteiligt. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und Aufweitungen bis auf 6,25 m, Gehweg auf südlicher Straßenseite, teilweiser Baumfällung und geschlossener Entwässerung. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m, ohne Einengungen oder Aufweitungen, einem nördlich angeordneten 1,50 m breiten Gehweg und einer südlich angeordneten Muldenentwässerung sowie einer Baumfällung (Eiche). _________________________ Datum und Unterschrift
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