LeiSE15_08_18a_Zwischenbericht_Vorentwurf_Expertengruppe

Expertengruppe Straßenplanung Panketal
mit folgender Ausbildung und Berufspraxis (s. Anlage 1):
18.08.2015
- mit 1 Verkehrsplaner
- mit 1 Stadtplanerin
- mit 1 Straßenplaner
- mit 1 Straßenbauer
- mit 1 Grundwasseringenieur
- mit 1 Landschaftsplaner und Baumgutachter
- mit Konsultationen und Verwendung von Unterlagen der Gemeindeverwaltung
- Fachdienste Verkehrsflächen
- Orts- und Regionalplanung
Zwischenbericht der Expertengruppe zum Straßenbau in Panketal
mit einem Vorentwurf für
„Leitlinien Straßenbau und Oberflächen - Entwässerung (Lei SE)“
1.
1.1
1.2
Veranlassung
Vorgeschichte
Begründungen für die Aktualisierung des Straßenausbauprogramms und
Plädoyer für „Leitlinien für Straßenbau und Oberflächenentwässerung“
1.2.1 Fehlende Verkehrskonzeption für Panketal
1.2.2 Berücksichtigung der neuen Richtlinien und Arbeitshifen
1.2.3 Berücksichtigung der Oberflächenentwässerung und der zukünftigen
Herausforderungen des Klimawandels
1.2.4 Berücksichtigung übergeordneter Planungen (Landesentwicklungsplan,
Regionalplanung, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan)
1.2.5 Berücksichtigung des ÖPNV und Verbesserung der Gebietserschließung
1.2.6 Berücksichtigung des Sparsamkeitsprinzipes
1.2.7 Berücksichtigung der Erfahrungen von Verwaltung und Experten
1.2.8 Schlussfolgerungen aus unterschiedliche Beteiligungsverfahren mit
unterschiedlichen Zufriedenheiten der Bürger
2.
2.1
Grundsätzliche Zielstellungen und Entwurfsvorgaben
(Quelle: RAST 06 Punkt 1.1 und 1.2 Ziele und Grundsätze)
Regionale und gemeindliche Entwurfsvorgaben als politische
Grundsatzentscheidung
-1-
-2-
-3-4-5-
2.2
2.3
2.4
Straßenraumspezifische Ziele (Quelle: RAST 06)
Richtlinien und Arbeitshilfen
Kategorisierung nach einheitlichen Kriterien
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Flächennutzung und Siedlungsstruktur Verkehrsberuhigte Wohngebiete
Verkehrsstärkenklassen
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Lage in ökologisch bedeutsamen Grün- und Freiraumsystemen sowie
Trinkwasserschutzzonen
Oberflächenentwässerung
Klimaauswirkungen
Grün im Straßenraum
Sparsamkeitsprinzip
Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Gemeindevertretung
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
12.6
12. 7
12. 8
12.9
12.10
12.11
12.12
12.13
12.14
12.15
12.16
12.17
Grundlagenermittlung für die Vorplanung
Prioritätensetzung
Beteiligungsverfahren
Städtebauliche Integration Beachtung der Regional- und Ortstypik
Angestrebtes Geschwindigkeitsniveau
Maßgebende Nutzende
Maßgebende Begegnungsfälle
Knotenpunkte
Ruhender Verkehr
ÖPNV
Integration der Entwässerungsanlagen
Oberflächengestaltung
Bepflanzung
Soziale Sicherheit
Verkehrssicherheit für den Radverkehr
Schul- und Spielwegsicherung
Angemessener Straßenaufbau
Entwurfselemente
13. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
-6-
-710
11
12
13
15
16
17
Expertentabelle vom 18.8.2015
Grafik zum Verfahrensablauf nach RAST 06 Kapitel 3
Buslinienplan
Kategorisierungsplan
Wohngebietsplan
Oberflächenentwässerung TEG
Musterbeispiel berlin Buch,
Musterbeispiel In Panketal
Grundlagen für Vorplanungen für Beispiele (Verkehrsberuhigungskonzepte)
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Schweizer Viertel (Bona / Enkelmann)
Schweizer Viertel / Südtiroler Viertel (Bona / Krökel)
Alpenberge (Bona / Dr. Hütter)
Neu Buch ( Bona / Selle, BINe)
Röntgental / Schulcampus ( Bona / Weisgerber)
Verkehrsanalysen (Handlungsempfehlungen für Verkehrszählungen)
Die Anlagen 2-15 liegen als Grobentwurf bei den Experten vor.
Gesetze, Technische Regelwerke (wesentliche aktuelle Grundlagen)
-
Straßenverkehrsordnung (STVO), zuletzt geändert 2010
Brandenburgisches Wassergesetz vom 2. März 2012 (Bbg WG)
RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2006 und 2008)
RIN
(Richtlinie für die Integrierte Netzgestaltung)
Gemeindestraßen- Leitfaden Brandenburg Ausgabe 2012
OD – Leitfaden Brandenburg
Verkehrskonzepte der unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden Berlin
und Bernau
-
-
Leitlinien für die Ortsentwicklung der Gemeinde Panketal
Flächennutzungsplan Panketal (FNP) und
Landschaftsplan Panketal (Entwurf 10.07.2014)
INKA BB ( Ermittlung von Retentionsflächen in der Gemeinde Panketal)
„Straßenausbaukonzeption Panketal“ (Präsentation vom 21.10. 2005, 16 Seiten)
Straßenausbaukonzept Bernau 2006 Studie Kommunaldata mit 70 Seiten und
zahlreichen Anlagen als Pläne und Verkehrsberechnungen
Fortschreibung Luftreinhalteplanung integrierter Verkehrsentwicklungsplanung
2025 für Bernau mit
Teil I Bestandsanalyse (120 Seiten) und
Teil II Maßnahmenplanung und Wirkungsanalyse (106 Seiten)
Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030
STEP Verkehr Berlin
Die Buchstabenanlagen A-D sind Hintergrundinformationen und werden nur nach
Zustimmung der Expertengruppe veröffentlicht
Anlagen A – D (dienen nur als Bearbeitungs- und Argumentationsgrundlage)
Anlage A
Analyse und Auswertungen
Anlage B
Beschreibungen
Anlage C
Kommunalpolitische Programme der Parteien und Wählergruppen
Anlage D
Schriftliche Zuarbeiten der Experten im Juni bis August 2015 (verbleibt
nur beim OEA Vorsitzenden)
Zwischenbericht der Expertengruppe zum Straßenbau in Panketal
mit einem Vorentwurf für
Leitlinien Straßenbau und Oberflächen - Entwässerung (Lei SE)
1. Veranlassung
1.1 Vorgeschichte
Beim Thema Straßenbau werden seit 2005 bei fast jeder geplanten Baumaßnahme
grundsätzliche kontroverse Diskussionen in der Gemeinde Panketal geführt.
Davon zeugen u.a. auch folgende Ereignisse:
2005 Kritiken und Alternativvorschläge in der Einwohnerversammlung bei
Präsentation der Straßenausbaukonzeption durch eine politische Arbeitsgruppe
2005 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zum Ausbau und Baumerhalt der
Baumallee Breitscheidstraße
2005 Bürgerbegehren „Sinnvoller Ausbau aller Straßen in Panketal“
2006 Einwohnerantrag Schönower Straßen2005 Zahlreiche Beschwerden und Dutzende Petitionen vor und nach den
bis
Beschlüssen der Gemeindevertretung u.a.: Baumviertel, Buchenallee, Schweizer
2015 Viertel , Mühlenberg, Triftstraße, Musikerviertel, Neu Buch TEG IV
In den Beratungen der Anwohner, der Ortsbeiräte und der Fachausschüsse kommt es
zu langwierigen kontroversen Diskussionen - mit häufigen zufälligen politischen
Mehrheitsentscheidungen in der Gemeindevertretung.
Im Jahre 2005 erarbeitete eine politische Arbeitsgruppe der Gemeindevertretung
Panketal (AG Straßenbau) Grundlagen für das Ausbauprogramm.
Es zeigte sich , dass die Aktualisierung und Ergänzung dringend erforderlich ist.
- Am 30.6.2015 in der Sitzung der Gemeindevertretung hat der Vorsitzende des
Ausschusses für Ortsentwicklung (OEA) die Initiative zur Aktualisierung des
Straßenkonzeptes von 2005 ergriffen und auf eine Einwohneranfrage erklärt:
„Ich werde in der nächsten Sitzung des OEA diese Problematik auf die Tagesordnung
setzen. Es hat sich gezeigt, dass es doch Probleme beim Straßenbau gibt. Meine
Absicht ist , eine Verbesserung des Konzeptes zu erreichen.
Ich lade alle Fraktionen dazu ein, daran teilzunehmen und mitzuarbeiten (s.
Protokollentwurf TOP Einwohnerfragestunde)“.
Die Resonanz bei den Fraktionen war bis zur Veröffentlichung des Protokolls sehr
unterschiedlich.
- Am 16. Juli hat der Ausschussvorsitzende die ihm bekannten Experten in Panketal
angeschrieben entsprechende Stellungnahmen und einen Entwurf für neue
„Leitlinien Straßenbau“ zu erarbeiten.
- Am 18. August findet ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Fachdienstleiterin
Frau Wendland statt, damit die Verwaltung einbezogen werden kann.
- Am 24. August wurde in die Tagesordnung des OEA der TOP 8 aufgenommen:
„Information zur Aktualisierung der Straßenkonzeption Panketal“.
Als Tischvorlage und Grundlage der weiteren Diskussionen für die Mitglieder des OEA
soll der vorliegende und durch die Verwaltung ergänzte Vorentwurf LeiSE verteilt
werden.
1.2 Begründungen für die Aktualisierung des Straßenausbauprogramms und
Plädoyer für „Leitlinien für Straßenbau und Oberflächenentwässerung“
1.2.1 Fehlende Verkehrskonzeption in Panketal
In Panketal werden die Gemeindestraßen ohne eine begründete Verkehrskonzeption
gebaut.
Es gibt weder Konzepte für den Fließenden Verkehr, weder für den Ruhenden
Verkehr, weder für den Busverkehr, weder für den Radverkehr und auch nicht für den
Fußverkehr.
Es fehlen jegliche Grundlagen wie Verkehrsanalysen und Verkehrszählungen sowie
Verkehrsprognosen in nachvollziehbaren Belegungsplänen.
1.2.2 Berücksichtigung der neuen Richtlinien und Arbeitshifen
Die sogenannte Straßenkonzeption wurde auf der Grundlage der damaligen
„Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen aus den jahren 1985
und 95“ (EAE 85/95 )erarbeitet.
Eine Verkehrskonzeption Gemeinde Panketal als fachliche Grundlage wurde nicht
beauftragt und nicht bearbeitet.
Diese alte EAE wurde inzwischen durch die neue „Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen“ (RAST 06) aus dem Jahre 2006 ersetzt.
Auch für das Land Brandenburg wurde im Jahre 2012 der „GemeindestraßenLeitfaden Ausgabe 2012“ als Arbeitshilfe und Planungsempfehlung heraus gegeben.
Problematisch ist, dass die Verwaltung ohne Berücksichtigung dieser aktuellen
Richtlinien und ohne Verkehrskonzept die Straßenplanungen auf der Grundlage
politischer Mehrheitsbeschlüsse nach Kampfabstimmungen beauftragt.
1.2.3 Berücksichtigung der Oberflächenentwässerung und der zukünftigen
Herausforderungen des Klimawandels
In Panketal werden sehr unterschiedliche Verhältnisse für die
Oberflächenentwässerung angetroffen.
Die Baukosten für die Regenentwässerung betragen oft die Hälfte der Baukosten.
Deshalb sind sehr differenzierte Konzepte zur Oberflächenentwässerung zu prüfen.
Aufgrund der Klimaauswirkungen , der erforderlichen Grundwasseranreicherung
sowie der hohen Kosten für die Oberflächenentwässerung muss das Thema
Regenentwässerung zukünftig stärker berücksichtigt werden.
Es wurde sogar eine Bachelorarbeit zwischen der gemeinde Panketal und der
Hochschule für nachhaltige Entwicklung zu „GIS-gestützte Ermittlung von
Retentionsflächen in der Gemeinde Panketal „ im Jahre 2010 erarbeitet.
1.2.4 Berücksichtigung übergeordneter Planungen (Landesentwicklungsplan,
Regionalplanung, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan)
Bei den Straßenplanungen müssen die übergeordneten Planungen berücksichtigt
werden:
- Landesentwicklungsplan und Regionalplanung,
- Flächennutzungsplan und
- Landschaftsplan
Sensible Bereiche wie geschützte Landschaftsbestandteile und Baumalleen müssen
dabei beachtet werden (s. Bbg. Naturschutzgesetz).
Besonderes muss die zukünftige Entwicklungen in Berlin Buch als wichtiger
Transformationsraum im Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 berücksichtigt
werden .
Bis zum Jahre 2030 ist Buch ein Musterbeispiel für die gelungene Entwicklung eines
Wirtschafts-, Forschungs- und Wohnstandortes von überregionaler Bedeutung und
prägt den Berliner Norden als Standort für Wohnen und Arbeiten.
Impulse sind der Charite Campus Buch und das Max- Dellbrück –Centrum.
1.2.5 Berücksichtigung des ÖPNV und Verbesserung der Gebietserschließung
Die ÖPNV Hauptachsen sind die S- Bf. Röntgental und S- Bf. Zepernick sowie die
Buslinie 893 im 20 Minutentakt im Zuge der Schönower Strasse sowie der
Hauptverkehrsstraßen L 314, L 313 sowie L 200.
Dagegen sind ganze Gemeindegebiete wie Gehrenberge, Alpenberge und Röntgental
überhaupt nicht bzw. ungenügend durch Buslinien erschlossen.
Busleistungen werden ineffizient durch Ringverkehr (Linie 867) , durch Ringverkehr zu
Beginn und Schulende (Linie 901 und 899) sowie durch Linienführungen durch
unbebaute Gebiete verschwendet.
So verkehrt die Linie 900 zwischen Birkholzer Straße und Schule Schwanebeck über 2
km ohne Halt durch unbebautes Gebiet.
1.2.6 Berücksichtigung des Sparsamkeitsprinzipes
In der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 09.06. 2015 wird auf die sparsame
und wirtschaftliche Haushaltsführung verwiesen.
Hochkategorisierungen und überdimensionierte Straßenräume schränken die
Versickerungräume für das Oberflächenwasser ein und erhöhen die Kosten unnötig.
1.2.7 Berücksichtigung der Erfahrungen von Verwaltung und Experten
Seit dem Jahre 2005 wurden in Panketal bei der Bürgerbeteiligung, bei der
Straßenplanung und beim Straßenausbau verschiedene Erfahrungen gesammelt.
Auch die in Panketal wohnenden Experten mit Berufserfahrungen in
unterschiedlichen Projekten sollten genutzt werden.
1.2.8 Schlussfolgerungen aus unterschiedliche Beteiligungsverfahren mit
unterschiedlichen Zufriedenheiten der Bürger
Die unterschiedlichen Beteiligungsverfahren in 2 Wohngebieten haben zu
unterschiedlichen Zufriedenheiten der Anwohner geführt.
In Neu Buch hat der Straßenausbau bisher doppelt so viele Widersprüche erzeugt als
im Modellbeispiel Schweizer Viertel.
Außerdem gab es in Neu Buch bisher zahlreiche Petitionen.
Die Massendemonstrationen in der Wolfgang – Amadeus - Mozart Straße und die zu
erwartenden Widerspruchsbescheide sind noch nicht berücksichtigt.
Tabelle 1 Zufriedenheitstabelle (Anzahl der Widerspruchsbescheide)
Gebiet TEG
Grund- Widerstücke sprüche
Bürgerbeteiligung und Verfahrensablauf
Schweizer Viertel
Nord und Süd
beidseitig der
Bucher Strasse
427
1. Konstruktive Kritik von Bürgern und Facexperten
zur Anwohnerversammlung im Sommer 2009
2. Straßenversammlung mit 70 Anwohnern führt
zur Gründung der Bürgerinitiative Schweizer
Viertel (BISV)
3. Fachlich fundierte Petition muss akzeptiert
werden
4. Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Fachverwaltung und BI führt zur Kompromisslösung
5. Die Gemeindevertretung akzeptiert die
Kompromißlösung nicht und fordert eine
Abstimmung mit Zustimmungsquorum von 75%
6. Mehr als 75 % Beteiligung und 75 % Zustimmung
sowie die geringe Widerspruchsrate zeugen von
Zufriedenheit der Bürger im Schweizer Viertel.
24
5,6%
Neu Buch 1. BA
- Einsteinstraße
- Rosa- Luxemburg
- Karower Str./
Kirschenallee
Neu Buch 2. BA
- Humboldtstr.
- Fritz- Reuter Str.
- Stefan-Heym- Str.
- Ernst-Toller Str.
235
50
46
139
11
147
33
20
44
50
27
10,0%
1. Konstruktive Kritik eines Fachexperten wird von
Bürgern begrüßt - aber von der Verwaltung
Gemeinde ignoriert.
2. Die damalige Bürgerinitiative hatte zu viele
Einzelinteressen - ohne strategische Sprecher
3. Keine Zusammenarbeit der BI mit der Verwaltung
4. Ständige Planungsänderungen auf Zuruf oder nach
Kampfabstimmungen in der Gemeindevertretung
5. Keine richtige Anwohnerbeteiligung für den 1. BA
6. Willkürliche Kategorisierung und
Querschnittsfestlegungen.
7. Unzählige Beschwerden, kurioser Bürgermeisterbrief
vom 3.6.2015
Welche Bürgerbeteiligung und welche Planungsgrundlagen sind die Richtigen für
mehr Zufriedenheit in Panketal ?
2. Grundsätzliche Zielstellungen und Entwurfsvorgaben
(Quelle: RAST 06 Punkt 1.1 und 1.2 Ziele und Grundsätze)
2.1 Regionale und gemeindliche Entwurfsvorgaben als politische
Grundsatzentscheidung
- Flächennutzung und Siedlungsstruktur
- Lage, Funktion und Belastung einer Gemeindestraße in den Netzen des Fußgängerund Kraftfahrzeugverkehrs sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- städtebaulich - historische Qualitäten
- Lage in ökologisch bedeutsamen Grün- und Freiraumsystemen
- Trinkwasserschutz
2.2 Straßenraumspezifische Ziele (Quelle: RAST o6
- soziale Brauchbarkeit einschl. Barrierefreiheit
- Straßenraumgestaltung
- Umfeldverträglichkeit der Wohnbereiche
- Verkehrsablauf
- Verkehrssicherheit
- Wirtschaftlichkeit
Weitere Grundsätzliche Zielstellungen und Hauptziele der Gemeindestraßenplanung
sind in den Planungsempfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen-und
Verkehrswesen (FGSV), den Verkehrsverbänden und den im Bundestag vertretenen
Parteien enthalten.
2.3 Richtlinien und Arbeitshilfen
Die Straßenplanung erfolgt zukünftig grundsätzlich auf der Grundlage:
-
„Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RAST 06)
„Gemeindestraßenleitfaden Brandenburg Ausgabe 2012 (GLB)
Nach der Aktualisierung der Kategorisierung für die Sammelstraßen und der
Berücksichtigung des ÖPNV gelten diese Leitlinien für die unterste Stufe der
Erschließungsstraßen (ES V)
Die Kategoriegruppe Erschließungsstraßen ES umfasst Straßen innerhalb bebauter
Gebiete, die im Wesentlichen der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden
Grundstücke oder dem Aufenthalt dienen.
2.4 Kategorisierung nach einheitlichen Kriterien
Die Kategorisierungstabelle zeigt, dass es sich bei den von der Gemeinde zu
entscheidenden Straßen um die unterste Kategoriegruppe kleinräumige
Erschließungsstraße handelt.
Tabelle 2 Kategorisierungstabelle
Kategoriegruppe
Verbindungsfunkt
ionsstufe
Autobahnen
Landstraßen
Anbaufreie H
Ange-baute ErschlieHVS
ßungsstraßen
AS
LS
VS
HS
ES
Kontinental
0
großräumig
I
Überregional
II
regional
III
nahräumig
IV
ES IV
kleinräumig
V
ES V
Die Kategorisierung der Gemeindestraßen wird nach konkreten Kriterien
unter Berücksichtigung der Verkehrsstärken und der übergeordneter Erfordernisse
geplant u.a:.
Einschätzung der Klassen für die Kraftfahrzeugverkehrsstärke in der
Spitzenstunde
Bedeutung für den Öffentlichen Verkehr (Busse im vertakteten Linienverkehr)
Verkehrsvermeidung von überörtlichen Durchgangsverkehr durch
Wohngebiete
Nahräumige Verbindungsfunktion zwischen den beiden Ortsteilen und zu
den Nachbargemeinden
Sammelstraßen sollten nach RAST 06 Verkehrsstärken von mehr als 4oo Kfz/h haben
oder die Straße hat Bedeutung für effiziente Buslinienführungen.
Der Busverkehr soll vorzugsweise in Sammelstraßen oder in ausreichend breiten
Wohnstraßen geführt werden.
Sammelstraßen dienen auch der Verbindung der beiden Ortsteile Schwanebeck und
Zepernick und zu den Nachbargemeinden Schönow und Berlin Buch.
Die aktualisierte Kategorisierung ist in Anlage 4 erarbeitet worden.
3. Flächennutzung und Siedlungsstruktur Verkehrsberuhigte Wohngebiete
Grundlage bilden die Fachplanungen zum Flächennutzungsplan und zum
Landschaftsplan (Entwurf Stand Juli 2014).
Folgende Wohngebiete werden durch entsprechende Straßennetzgestaltung
verkehrsberuhigt (s. Wohngebietstabelle und Plan).
Die Haupterschließung erfolgt über die vorhandenen Hauptverkehrs- und die
bedeutenden Sammelstraßen.
Innerhalb dieser Wohngebiete können Kinder, Behinderte und Tiere gefahrlos die
Quartiersstrassen queren.
Die Verkehrsstärken dieser Quartiersstrassen dürfen weniger als 60 Kfz/h sein – also 1
Kfz/ Minute aufweisen.
Innerhalb dieser Wohngebiete werden Vorkehrungen zur Vermeidung von
Durchgangsverkehr getroffen.
Die Einfahrtsbereiche dieser Wohngebiete können als „Tempo 30 Zone“ oder als
„Verkehrsberuhigter Bereich“ gestaltet werden.
Die folgende Wohngebietstabelle zeigt die verkehrsberuhigten Wohngebiete.
Tabelle 2 Wohngebietstabelle (s. FNP)
Nr.
Verkehrsberuhigtes
Wohngebietsviertel
Haupterschließung über
1
Buchenallee Nord
Buchenallee, Schönower straße
2
Buchenallee Süd (SPD-Viertel)
Buchenallee, Schönerlinder Straße
3
Kirchenviertel
Schönower Strasse
4
Pfingstberg
Elbestraße
5
Flußviertel
Bernauer Straße
6
Musikerviertel
Bernauer Straße
7
Harzer Viertel
Birkholzer Straße
8
Mühlenberg
Schwanebecker Strasse, Birkholzer Str.
9
Baumviertel
Ahornallee
10
Dichterviertel
Bahnhofstraße
11
Schweizer Viertel Nord
Bucher Straße
12
Schweizer Viertel Süd
Bucher Straße
13
Alpenberge
Breitscheidstraße – Gletscherstraße - Bahnhofstr.
14
Gehrenberge
Birkholzer Straße
15
Ösiviertel
Bucher Chaussee
16
Neu Buch
Lindenberger Weg, Karower Straße, Bucher Ch.
17
Eichenring
Lindenberger Weg, Karower Straße
4. Verkehrsstärkenklassen als Beurteilungsgrundlage
Innerhalb dieser Wohngebiete sollen die Verkehrsstärkenklassen nicht überschritten
werden.
Für alle Straßenplanungen erfolgt eine Einschätzung der zukünftigen Verkehrsstärken
(Verkehrsteilnehmer/ h) für:
- den PKW-Verkehr
- den Nutzfahrzeugverkehr
- de Radverkehr und
- Fußgängerverkehr
Tabelle 3a Verkehrsstärken ( Netzberechnungen und Zählungen)
Straße
Verkehrs- Verkehrs- Quelle:
stärke
stärke
Kfz/24h
(Kfz/h)
Funktion und
zul. Verkehrsstärke
Auslastung
Kategoriegruppe Autobahnen, Landesstraßen,Hauptverkehrsstraßen
BAB A 11
39.588
Lärmaktionsplan
BAB A10
46.692
Lärmaktionsplan
8.456
845 Lärmaktionsplan
Landesstraße
9.528
14.436
952 Lärmaktionsplan
1.443
Landesstraße
1.076
1.076
110 Lärmaktionsplan
110
Landesstraße
L314 Bucher Straße Alt- Zep
Bernauer Straße
B2 / L200 Bernau-Dorf
Dorf – A 10
L 313 Dorfstraße - Buch
Dorfstraße-Birkholz
???
???
Kategoriegruppe nahräumige Erschließungsstraßen ES IV
Schönower Str. zwischen L-zur
L und BAB
?
Birkholzer Str. zwischen L zur
L und BAB
?
400-800
Schönerlinder Str. nach Hobi
von Ahornallee - Fontanestr.
Bahnhofstraße Röntgental
zur L , Bus, Brücke
( 400 - 800 Kfz/h)
322 Unabh. Grüne
???
?
400-800 Kfz/h
Verwaltung
400-800 Kfz/ h
450 Lärmaktionsplan
770 22.4.15 BI Dr K.
400-800 Kfz/h
Zepernicker Str. zw. L 200 und
L 314
Lindenberger Weg ???
Karower Straße - Kirschenweg
4.500
50 /30 /4
BI 2010
97%
400–800 Kfz/h
Händelstraße, Schumannstr.
Buchenallee von Schönower
Str. bis Schönerlinder Str.
Kategoriegruppe kleinräumige Erschließungsstraßen ES V mit möglichem und
sinnvollem Busverkehr (1 - 150 Kfz/h)
Ernst-Thälmann-Straße
(ETS) - Hochstraße
Sehr
gering
47
29.4. – 13.5. 2013
Verwaltung
Anliegerstraße
Bus ?
Oberländerstr.- Meeraner Str.
Sehr
gering
Anliegerstraße
Bus ?
Gletscherstraße
Sehr
gering
Anliegerstraße
Bus ?
Kleiststraße
gering
Anliegerstraße
Bus!
Robert-Koch Straße
Sehr
gering
Elbestraße
Sehr
gering
6,2% !
Die Tabelle 3 zeigt, dass die Verkehrsstärken in den Erschließungsstraßen weit
unterschritten werden und sehr geringe Auslastungen und folglich eine sehr geringe
Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Aus den bisherigen Verkehrszählungen ist ersichtlich, dass die meisten
Erschließungsstraßen nur Verkehrsstärken von 1 bis 15 bzw. 30 Kfz/h haben.
Das sind sogar nur 10% der zulässigen Verkehrsstärken eines Wohnweges.
Damit nicht für jede der Erschließungsstraßen aufwendige Zählungen vorbereitet und
ausgearbeitet werden müssen, werden folgende Verkehrsstärkenklassen für jede
Erschließungsstraße eingeschätzt und für die Grundlagenermittlung vorgegeben.
Tabelle 4 Verkehrsstärkenklassen (Kfz/ Spitzenstunde)
Klasse (Kfz(h)
Klasse
1-60
Sehr gering
1
Kfz/60 sec (Anlehnung an BEATE)
Wohnweg
60 -150
gering
1
Kfz/min bis
Wohnweg
150- 400
Mittelmäßig 2,5 Kfz/min bis 6,6 Kfz/min
Anliegerstraße
400
hoch
Sammelstraße
Sehr hoch
L 314
L 200
- 800
800 – 1.600
Tabelle 5 Verkehrsstärkenberechnung (Quelle: Straßenkonzept Bernau)
Wohngebiet
Einwohner EW bei
EW
2,5 / WE
0,55
0,05
0,60
PKW/WE LKW/WE Kfz/WE
Zufahrten ins übergeordnete
Netz
Eichwerder Süd
234
94
51
5
56
4
14
18
Eichwerder Nord 198
79
44
4
48
2
24
30
Neu Buch ???
Schweizer Viertel
Die Berechnung zeigt, dass in den Anliegerstraßen auch in Spitzenverkehrszeiten wenig Kfzverkehr herrscht. Bei den an das Musikerviertel in Panketal angrenzenden Wohngebieten
Eichwerder sind die Zufahrten ins übergeordnete Netz sehr gering.
Die Siedlungsstruktur der angrenzenden Wohngebiete Musikerviertel ist nahezu identisch
und übertragbar.
5. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
(s. Anlage 3 Sinnvoller Buslinienplan)
Die möglichen Buslinienführungen zum maximalen Fahrgastgewinn werden mit dem
zuständigen Landkreis, den Gemeindeschulen und den Fahrgastverbänden
abgestimmt.
Für vertakteten Busverkehr mit Begegnungsfall sollen die Sammelstraßen mit 5,50 m
bis 6,50 m Fahrbahnbreite sowie mit Gehbahn ausgebaut werden.
Geringer Busverkehr ohne Begegnungsfall kann auch auf Anliegerstraßen – aber dann
mit Gehbahn geführt werden.
Bei sinnvollen Buslinien mit geringer Fahrbahnbreite der Anliegerstraßen ist die
Verkehrsorganisation über ein Einbahnstraßensystem möglich (s. Gehrenberge)
Haltestellen sollen im Bereich öffentlicher Einrichtungen (Schule, Kita, Supermarkt)
behindertengerecht angeordnet werden.
In Wohngebieten ist auf eine attraktive und behindertengerechte Zuwegung zur
Bushaltestelle zu achten.
Unter Umständen sollten auch sinnvolle Straßen für den Schienenersatzverkehr
berücksichtigt werden.
Tabelle 6 : Begegnungsfälle
Nr
Begegnungsfall
Fahrbahnbreite
Beispiele
1
Bus/Bus 50km/h
6,50m
L 314, L 200, L 313,
Schönower Str. Birkholzer Str.
2
Bus/ Bus 30km/h
5,50m
Sammelstraßen
3
Bus/LKW
4,75m ohne
Busbegegnung
5,50m mit Bus/Bus
Kleiststraße mit Geschwindigkeitsdämpfungsbereichen und
Ausweichstellen ohne Hochbord
4
Bus in einer Fahrtrichtung
4,75m
Einbahnstraße (s. Gehrenberge)
6. Lage in ökologisch bedeutsamen Grün- und Freiraumsystemen sowie
Trinkwasserschutzzonen
Der Landschaftsplan mit Alleenkonzept ist sowohl bei den Straßennetzplanungen als
auch bei der Querschnittsgestaltung zu berücksichtigen.
Im Bereich Neu Buch muß sowohl die Humboldtstraße als Bestandteil des
übergeordneten Alleenkonzeptes und auch der geschützte Landschaftsbestandteil an
der Goethestraße berücksichtigt werden.
In Trinkwasserschutzzonen sollte bei der Straßennetzgestaltung auch unnötiger
Durchgangsverkehr vermieden werden.
7. Oberflächenentwässerung und Grundwasseranreicherung
"Bei der Planung der Straßenentwässerung ist unter Berücksichtigung der aktuellen
Gesetzeslage und des allgemein anerkannten Standes der Technik zuerst zu prüfen,
ob eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort möglich ist. Erst wenn
nachgewiesen werden kann, dass eine Versickerung vor Ort, auch von Teilmengen des
anfallenden Niederschlagswassers, nicht möglich ist, darf mit der Planung einer
geschlossenen Entwässerung begonnen werden. Niederschlagswasser ist dann
ortsnahe in Oberflächengewässer einzuleiten. Ggf. sind eine Reinigung und eine
Zwischenspeicherung zur Reduzierung von Abflussspitzen im Oberflächengewässer
und der Schadstoffbelastung vorzusehen.
Ausnahmen bilden Straßen und Wege in Wasserschutzgebiet. Hier gelten die
Anforderungen der Schutzgebietsverordnung.
Bei der Berechnung der anfallenden Niederschlagswassermenge ist der jeweils
geringste zulässige Ausbaugrad der betreffenden Straße zugrunde zu legen.
Die Planung der Straßenentwässerung ist nach Vorlage der Entwurfsplanung durch
die untere Wasserbehörde des Landkreises zu prüfen. Außerdem sind die TÖB in die
Prüfung der Planungsunterlegen einzubeziehen. Erst nach erfolgter positiver
Bewertung der Planung durch die untere Wasserbehörde dürfen die weiteren
Planungsphasen realisiert werden."
Für die Oberflächenentwässerung muss also nachgewiesen werden, dass die
Versickerungsfähigkeit vor Ort nicht möglich ist.
Dabei sind alle technischen Möglichkeiten zur Einhaltung des Brandenburgischen
Wassergesetzes (Bbg WG) zur Versickerung vor Ort aufzuzeigen.
Hierbei ist auch das gemeinsame Forschungsprojekt der Hochschule für nachhaltige
Entwicklung Eberswalde (HNE) und der Gemeinde Panketal INKA BB heran zu ziehen.
Grenzfälle zur Versickerungsfähigkeit sind durch die Untere Wasserbehörde zu
entscheiden.
8. Klimaauswirkungen
Bei den Straßenplanungen sind die Klimawirkungen zu berücksichtigen:
- Extremereignisse bei Regenwasser durch Versickerungsmöglichkeiten im Gebiet
- Überlauf- und Kapazitätsprobleme bei Regenwasserkanalisation
- Mehr Grundwasseranreicherung durch längere und trockenere Sommer
9. Grün im Straßenraum mit Übernahme und Auszügen aus
- Bepflanzung (Übernahme Punkt 4.12 GLB)
- RAST 06 (Auszüge aus Punkt 7.3)
10. Sparsamkeitsprinzip
Die Planung, der Bau und die Unterhaltung der Gemeindestrassen erfolgt nach dem
Sparsamkeitsprinzip.
Das Sparsamkeitsprinzip wird auch in der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom
09.06. 2015 angemahnt. Die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung bezieht
sich offensichtlich auf den Haushalt der Kommune.
Beim Ausbau nach den aktuellen Richtlinien könnten insgesamt in der gesamten
Gemeinde Panketal mehr als 8,0 Mio.€ eingespart werden.
Die eingesparten Finanzmittel werden verwendet:
- für die Beseitigung von Engpässen im übergeordneten Straßennetz
- für die Förderung des Umweltverbundes
- für behindertengerechte Verkehrsgestaltung
- für Verbesserung des Wohnumfeldes
Tabelle 7 Kostenaufteilungstabelle (zwischen Gemeinde und Anwohner)
Erschließungssatzung
3 Hauptkostenanteile
Arbeitsgruppe 2005 Ausbausatzung
Sammelstrasse
9,00m
Anliegerstrasse
5,75m
Wohnweg
Fahrbahn
Gemeinde
Anwohner
6,50m
40%
60%
4,75m
20%
80%
4,50m
20%
80%
Gehbahn
Gemeinde
Anwohner
2,50m
10%
90%
1,00m
10%
90%
entfällt
Oberflächenentwässerung
Gemeinde
Anwohner
40%
60%
20%
80%
20%
80%
Sammelstrasse
Anlieger- Sammelstrasse strasse
Anliegerstrasse
60%
40%
25 %
75 %
60%
40%
25%
75%
40%
60%
25%
75%
40%
60%
25%
75%
10% ?
90% ?
10% ?
90% ?
60%
40%
25%
75%
4,50m
Tabelle 8 Kostenvergleich verschiedener Kategorisierung, verschiedener
Straßenräume und unterschiedlicher Oberflächenentwässerung
Erschließungsbeitrag
(Bsp. Goethestraße
Quelle : Herr Fahlbusch)
Gesamt
Sammelstraße
Kanal
1.203,00
Versickerung
600,00
Anliegerstraße
Kanal
983,00
Versickerung
Wohnweg
Kanal
Versickerung
383,24
814,20
154,99
Ausbaubeitrag
(Bsp. Wolfgang-Amadeus Mozart Str. Quelle: Frau
Wendland))
Gemeinde Anwohner Gesamt
Gem.
Anwohner
e/qm €/1.000qm
4,98€
3,57€
6.225 Natursteinpflaster
4.462 Natursteinpflaster mit
Asphalt-Kombination
7,56€
5,68€
9.450 Natursteinpflaster
7.100 Asphalt
Vergleich: Neubau Regenwasserkanal und Reparatur der vorhandenen Natursteinpflasterdecke
5,74€ 7.175
11. Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Gemeindevertretung
Vor dem Beginn einer Straßenplanung wird eine für alle Bürger offene
Anwohnerversammlung mit folgendem Ablauf von der Gemeindeverwaltung
organisiert:
- Es werden grundsätzliche Ausbauvarianten und gute Beispiele der
Wohnumfeldgestaltung vorgestellt.
- Die Fraktionen der Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte können sich zu den
Planungen äußern.
- Rederecht haben alle Bürger.
- Antrags- und Abstimmungsmöglichkeit erhalten nur die direkt betroffenen
Anwohner
- Nach der Konsensfindung beginnt der unmittelbare Planungsprozess entsprechend
den Leistungsphasen.
Weitere Beratungen in der Gemeindevertretung sind dann nicht mehr erforderlich.
Tabelle 9 : Bürgerbeteiligungstabelle (Beteiligungsverfahren und Projektablauf)
Leistungsphase
Grundleistungen,
Honorar
Beteiligungsformen
Ausschüsse
1 Grundlagenermittlung
2%
Planungsvorgaben
gemäß
Gemeindestraßen
leitfaden
Gemeindevertretung
OEA,
OBR
GVS
2 Vorplanung
15% Alternativen
Anliegerversammlung mit
- Anwohner,
- Gemeindevertretung,
- ggf. TÖB bei Busverkehr
OEA
OBR
GVS
3 Entwurfsplanung
30%
Gemeindevertretung mit
Information der Anliegervertreter zu Veränderungen
OEA
OBR
GVS
4 Genehmigungsplanung
5%
Gemeindevertretung (nur
bei Sammel- und
Anliegerstraßen mit Bus)
???
5 Ausführungsplanung
15%
Geschäft der laufenden
Verwaltung
6 Vorbereitung
der Vergabe
10%
7 Mitwirkung bei
der Vergabe
5%
8 Bauoberleitung
15%
9 Objektbetreuung 3%
Dokumentation
Aufgrund des transparenten und frühzeitigen Verfahrens werden Fehlplanungen und
Verschwendung von Planungsmitteln vermieden.
LeiSe steht auch für die verkehrsberuhigte und wohnumfeldgerechte Gestaltung
unseres unmittelbaren Wohnumfeldes ohne vermeidbaren Verkehrslärm.
12. Grundlagenermittlung für die Vorplanung
Aus den unter Punkt 1. bis Punkt 11. beschriebenen Gründen soll zukünftig die
Vorplanung konkret anhand der im „Gemeindestraßenleitfaden Brandenburg“
beschriebenen Verfahren vorgegeben werden (s. Punkt 4. Leitlinien, Ziele, Grundsätze
S.11 bis 22 und Punkte 12.1 bis 12.17 Lei SE ).
Diese Grundlagen für das entsprechende Wohngebiet und TEG werden nach diesem
Schema zusammengestellt und der Gemeindevertretung zum Beschluss und zur
Freigabe der Vorplanung vorgelegt:
In der Anlage 6 ist für das Gebiet Neu Buch ein entsprechendes Beispiel erarbeitet
worden.
12.1 Prioritätensetzung
- Dringlichkeit
- Bürgerwünsche
12.2 Beteiligungsverfahren
- Frühe Bürgerbeteiligung
12.3 Städtebauliche Integration Beachtung der Regional- und Ortstypik
- Straße als Lebensraum
- Übergeordnete Alleen und Grünzüge laut Bbg. Naturschutzgesetz und FNP
sowie Landschaftsplan berücksichtigen
12.4 Angestrebtes Geschwindigkeitsniveau
- Tempo 50 für Straßen mit Busverkehr
- Tempo 30 Zone
- Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen)
12.5 Maßgebende Nutzende
- Fuß-und Radverkehr sollen vorrangig berücksichtigt werden
12.6 Maßgebende Begegnungsfälle (s. Begegnungsfalltabelle)
- a)
Wohnstraßen PKW/PKW
- b) Sammelstraßen grundsätzlich LKW/ LKW
- c)
Sammelstraßen mit Bus
12.7 Knotenpunkte
- Knotenpunkte mit abbiegendem Busverkehr sind beim Betreiber zu erfragen
12.8 Ruhender Verkehr
- auf den Grundstücken oder im Straßenraum
12.9 ÖPNV
- Attraktive Zuwegung zur Bushaltestelle
- keine verkehrsberuhigenden baulichen Maßnahmen in Wohnwegen
12.10 Integration der Entwässerungsanlagen
- Offene Versickerung oder
- Geschlossener Regenkanal
12.11 Oberflächengestaltung
- Bitumenasphalt
- Naturpflaster
- Gemischte Oberfläche
12.12 Bepflanzung
- Bäume als wichtiges Gestaltungselement von Straßen und Plätzen
12.13 Soziale Sicherheit
- Übersichtlichkeit und gut einsehbar sowie ausreichend beleuchtet
12.14 Verkehrssicherheit für den Radverkehr
- Gefahr an Grundstücksausfahrten für Kinder
12.15 Schul- und Spielwegsicherung
- Besonderheiten der Kinder beachten!
12.16 Angemessener Straßenaufbau
- Kostengünstiger Ausbau und Unterhaltung
12.17 Entwurfselemente
Die Entwurfselemente für Gemeindestraßen sind in der RAST 06
ausführlich beschrieben
13. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
In der Gemeinde Panketal werden alle Straßen ohne eine Verkehrskonzeption für die
gesamte Gemeinde ausgebaut.
Entscheidungsgrundlage sind meistens zufällige politische Mehrheitsentscheidungen
in den Sitzungen der Gemeindevertretung.
Wichtige Straßen mit gemeindlicher Bedeutung für den fließenden und öffentlichen
Verkehr werden nicht oder ungenügend gestaltet und beraten.
Dagegen wird oft über unbedeutende Erschließungsstraßen mit sehr geringen
Verkehsstärken lange und undifferenziert diskutiert anstatt bei der Entscheidung die
Wünsche der Bewohner und die Richtlinien zu berücksichtigen.
Außerdem werden die Finanzen der Gemeinde und der Bürger sehr unterschiedlich
und sogar willkürlich belastet.
Die Kosten sind hauptsächlich abhängig:
- von der Kategorisierung und Querschnittsgestaltung
- von der Art der Oberflächenentwässerung im verbleibenden Straßenquerschnitt
- von den Entscheidungen des Baulastträgers (u.a. Gemeinde bei erweiterter
Unterhaltung, Gemeinde bei Ausbau- oder Erschließungssatzung, privater Investor
und privat finanzierter Bau von Wohnstraßen)
Die Ausbaustandards werden nicht für alle Baulastträger einheitlich festgelegt, so
dass es zu sehr unterschiedlichen finanziellen Belastungen kommt.
Anwohner einer Wohnstraße mit Regenkanalentwässerung zahlen möglicherweise
mehr als 10.000€, während Anwohner einer Straße mit erweiterter Unterhaltung
nichts bezahlen müssen.
Beide Anwohner nutzen über Jahre die gleiche Infrastruktur als Wohnweg.
Deshalb müssen die o.g. Missstände und die sozialen Ungerechtigkeiten durch einen
Planungsstopp beseitigt werden.
Damit keine weiteren Verzögerungen eintreten wird jedoch der kurzfristige Beschluss
des vorliegenden Vorentwurfes „Leitlinien Straßenbau und Oberflächenentwässerung
– (Lei SE)“ vorgeschlagen.
Für die in der Diskussion befindlichen Wohngebiete in Neu Buch und Alpenberge
wurden von der Expertengruppe entsprechende Verkehrskonzepte entwickelt.
Die weitere Verfahrensweise ist auch den Punkten 11. und 12. zu entnehmen.
Zur Beseitigung der Mißstände wird folgende weitere Verfahrensweise
vorgeschlagen:
- 24.08.2015 Information und 1. Beratung im OEA - anhand einer Tischvorlage mit
Präsentation
- 01.09.2015 Verteilung der Beschlussvorlage für die Beratung in den Fraktionen und
Ausschüssen - gleichzeitig wird der Vorentwurf Lei SE für die OEA Sitzung im September in der Entwurfsfassung abgegeben .
– 28.09.2015 Beratung im OEA und Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung
- 01.10.2015 Weiterarbeit auf der Grundlage der Leitlinien Lei SE
Mit der o.g. schnellen Verfahrensweise können weitere Fehlplanungen und Unmut in
der Bevölkerung vermieden werden.
Dabei entstehen folgende Vorteile für die Gemeinde
Verbesserung der Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer durch sinnvolle
Verwendung der eingeplanten und eingesparten Finanzmittel
Verbesserung und Erhalten des Wohnumfeldes
Verbesserung der Haushaltsbilanz durch Einsparung von mindestens 8 Mio.€
Verbesserung der Arbeit der Gemeindevertretung durch mehr Zeitverwendung
auf die wesentlichen Themen.
Verbesserung der Zufriedenheit der Einwohner und insgesamt mehr
Lebensqualität in Panketal
Vermeidung von weiteren kommunalrechtlichen Verfahren
Die eingesparten Finanzmittel von 8 Mio.€ werden zur Beseitigung der Engstellen im
Straßennetz und zur Verbesserung des Wohnumfeldes verwendet.
Anlagen (s. Anlagenverzeichnis)
Anlage 1 Expertentabelle
Der Zwischenbericht vom 18.8. 2015 und „Vorentwurf der Leitlinien für
Straßenplanung und Oberflächenentwässerung (Lei SE) vom 18.8.2015“ wurde unter
Mitwirkung folgender in der Gemeinde Panketal lebenden Berufsexperten erarbeitet.
Bedingung für die Mitwirkung waren entsprechende Ausbildungen und Berufserfahrungen sowie bisheriges Engagement für die Gemeinde Panketal.
Zur Mitwirkung und Stellungnahme wurden am 16.7.2015 durch den OEA
Vorsitzenden Herrn Tobias Herrmann angefragt:
Expertentabelle (Stand 18.8.2015)
Nr.
Name,
Aufgabenschwerpunkt
für Lei SE
a) Ausbildung,
b) Berufserfahrungen
c) Projekte mit Thematik Gemeindestraßen
d) Sonstiges in Parteien und Verbänden
1
Dipl. Ing. Jochen Bona
a)
Grundsätzliche
Zielstellungen und
Entwurfsvorgaben
2
Dr. Ing. Edgar Hütter
Netzgestaltung
Knotenpunkte
Gebiet Alpenberge - ETS,
Hochschule für Verkehrswesen Dresden (H f V später TU)
Verkehrsbau, Verkehrsplanung, Straßenverkehrstechnik ,
b) - Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Verkehrsentwicklung,
- Oberste Straßenverkehrsbehörde (Sen Stadt Um)
- Tiefbau-und Grünflächenamt (BA Cha - Wilm)
c) - Verkehrslösung Köpenick mit Tangentenviereck und 3
Spreebrücken sowie Verkehrsberuhigung Altstadt
- Verkehrskonzept Friedrichstraße
- Verkehrskonzept Wohnkomplex Altglienicke /Schönefeld
- Verkehrskonzeption Pankow Buchholz mit Sonderquerschnitt Tramallee Rosenthaler Weg
- Sachverständiger bei Städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
(Karow, Lichterfelde)
- Verkehrskonzepte für 10 Bezirke in Berlin
- Bereichsentwicklungsplanungen und FNP in Berlin
- Behördliche Stellungnahmen zu verkehrlichen Richtlinien
und zur Verkehrspolitik (EU- Weissbücher)
- Verkehrskonzept Fußball- WM 2006 / Leichtathletik WM 2009
d) – Regionalrat Planungsversammlung Uckermark Barnim
- Kreistagsabgeordneter, Gemeindevertreter
- LAG Verkehrs-und Landesentwicklung Berlin /Brandenburg
- Deutscher Bahnkundenverband
a) Hochschule für Verkehrswesen „Friederich List“ Dresden
b) Verkehrsbau Straßen- und Eisenbahnplanung sowie
Planung von Infrastrukturtrassen
c) - Verkehrsplaner für Straßen-und Eisenbahnprojekte
Leuna Werke
- Generalauftraggeber für Generalbebauung Buna Werke
- EIBSw Prüfingenieur Straßenbauprojekte
- Lahmeyer International mit Planung DB Strecke BerlinDresden, Projektleitung BAB A2
- Magnetbahnstrecke Berlin - Hamburg
- DB Verkehrsbau Umbau Stadtbahn Berlin
d) KdT ?
3
Dipl. Ing.
Sven Selle
Leistungsphasen
4
Dipl. Ing.
Jürgen Fahlbusch
Klima
5
Dipl. Ing.
Klaus Krökel
Bürgerbeteiligung (BISV),
ÖPNV
6
Dipl.- Ing.
Hartmut Bäsler
Grundwasser,
Oberflächenwasser
7
Dr. rer. silv. Gerald
Schrödl
Landschaft, Großgrün
a) FH für Verkehrstechnik Dresden
b) Konstruktiver Ingenieurbau, Schienen-und Straßenbau,
c) Unternehmen VÖSSING) Bauoberleitung, Bauüberwachung
z. Zt. leitender Bauüberwacher BAB A100 16.BA
a) TU Dresden Sektion Bauwesen
b) WBK, Kommunaler Tief- und Straßenbau
c) Planung und Bau von Infrastruktur und Gemeindestraßen in
Gemeinden in Brandenburg - besonders Potsdam Mittelmark
d) sachkundiger Einwohner Im Finanzausschuss und OEA
a) TH Magdeburg
b) Bauleitung Großprojekte im In-und Ausland,
c) Straßenplanung und Bau in Berlin Höhenschönhausen
d) Programmhinweise für SPD-Ortsverein Panketal
BI Schweizer Viertel (BISV)
a) Dipl.- Ing. Faching. für Grundwasser
b) Grundwasseringenieur
c) Grundwasserconsulting Ingenieurgesellschaft mbH
Gutachten Trinkwasserschutz
d) Kreistagsabgeordneter bernau 1990-1993
a) TU Dresden
b) Landschaftsplaner, Baumgutachter
c) Büro für Baumgutachten
d) Baumsachverständigenverband Berlin Brandenburg)
8
Dipl. Ing.(FH) Carola
Wolschke
OEA
Bündnis Panketal
a) ???
b)
c) Unternehmen Müller Kalchreuth
- Regenentwässerungskonzept TEG IV Panketal
d) Gemeindevertreterin,
Wasser-und Bodenverband
9
Dipl.-Ing. Christiane
Herrmann
OEA
Unabhängige Grüne
a) Tu Berlin, Stadt-und Regionalplanung
b) selbständige Stadtplanerin
c) Bebauungsplanverfahren Rigistraße u.a.
d) - Kreistagsabgeordnete
- sachkundige Einwohnerin OEA
10
Herr Brust
OEA
CDU/ FDP
a) ???
b) Busunternehmer in Panketal
d) Gemeindevertreter
Die Experten Nr. 1- 07 wurden am 16.7.2015 vom Vorsitzenden des Ausschusses OEA
Herrn Herrmann angeschrieben.
Es wäre sinnvoll, wenn die OEA Mitglieder Nr. 08 -10 für folgende Themen die
Expertengruppe für den Abschlussbericht ergänzen könnten:
Frau Wolschke (Oberflächenentwässerung, Baukosten)
Frau Herrmann (Stadtplanung, Wohngebietsabgrenzung, FNP, Landschaftsplan und
Straßenraumgestaltung )
Herr Brust (ÖPNV und Befahrbarkeit von Knotenpunkten sowie Begegnungsfälle)