Expertengruppe Straßenplanung Panketal mit folgender Ausbildung und Berufspraxis (s. Anlage 1): 18.08.2015 - mit 1 Verkehrsplaner - mit 1 Stadtplanerin - mit 1 Straßenplaner - mit 1 Straßenbauer - mit 1 Grundwasseringenieur - mit 1 Landschaftsplaner und Baumgutachter - mit Konsultationen und Verwendung von Unterlagen der Gemeindeverwaltung - Fachdienste Verkehrsflächen - Orts- und Regionalplanung Zwischenbericht der Expertengruppe zum Straßenbau in Panketal mit einem Vorentwurf für „Leitlinien Straßenbau und Oberflächen - Entwässerung (Lei SE)“ 1. 1.1 1.2 Veranlassung Vorgeschichte Begründungen für die Aktualisierung des Straßenausbauprogramms und Plädoyer für „Leitlinien für Straßenbau und Oberflächenentwässerung“ 1.2.1 Fehlende Verkehrskonzeption für Panketal 1.2.2 Berücksichtigung der neuen Richtlinien und Arbeitshifen 1.2.3 Berücksichtigung der Oberflächenentwässerung und der zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels 1.2.4 Berücksichtigung übergeordneter Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplanung, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan) 1.2.5 Berücksichtigung des ÖPNV und Verbesserung der Gebietserschließung 1.2.6 Berücksichtigung des Sparsamkeitsprinzipes 1.2.7 Berücksichtigung der Erfahrungen von Verwaltung und Experten 1.2.8 Schlussfolgerungen aus unterschiedliche Beteiligungsverfahren mit unterschiedlichen Zufriedenheiten der Bürger 2. 2.1 Grundsätzliche Zielstellungen und Entwurfsvorgaben (Quelle: RAST 06 Punkt 1.1 und 1.2 Ziele und Grundsätze) Regionale und gemeindliche Entwurfsvorgaben als politische Grundsatzentscheidung -1- -2- -3-4-5- 2.2 2.3 2.4 Straßenraumspezifische Ziele (Quelle: RAST 06) Richtlinien und Arbeitshilfen Kategorisierung nach einheitlichen Kriterien 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Flächennutzung und Siedlungsstruktur Verkehrsberuhigte Wohngebiete Verkehrsstärkenklassen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Lage in ökologisch bedeutsamen Grün- und Freiraumsystemen sowie Trinkwasserschutzzonen Oberflächenentwässerung Klimaauswirkungen Grün im Straßenraum Sparsamkeitsprinzip Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Gemeindevertretung 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12. 7 12. 8 12.9 12.10 12.11 12.12 12.13 12.14 12.15 12.16 12.17 Grundlagenermittlung für die Vorplanung Prioritätensetzung Beteiligungsverfahren Städtebauliche Integration Beachtung der Regional- und Ortstypik Angestrebtes Geschwindigkeitsniveau Maßgebende Nutzende Maßgebende Begegnungsfälle Knotenpunkte Ruhender Verkehr ÖPNV Integration der Entwässerungsanlagen Oberflächengestaltung Bepflanzung Soziale Sicherheit Verkehrssicherheit für den Radverkehr Schul- und Spielwegsicherung Angemessener Straßenaufbau Entwurfselemente 13. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 -6- -710 11 12 13 15 16 17 Expertentabelle vom 18.8.2015 Grafik zum Verfahrensablauf nach RAST 06 Kapitel 3 Buslinienplan Kategorisierungsplan Wohngebietsplan Oberflächenentwässerung TEG Musterbeispiel berlin Buch, Musterbeispiel In Panketal Grundlagen für Vorplanungen für Beispiele (Verkehrsberuhigungskonzepte) Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Schweizer Viertel (Bona / Enkelmann) Schweizer Viertel / Südtiroler Viertel (Bona / Krökel) Alpenberge (Bona / Dr. Hütter) Neu Buch ( Bona / Selle, BINe) Röntgental / Schulcampus ( Bona / Weisgerber) Verkehrsanalysen (Handlungsempfehlungen für Verkehrszählungen) Die Anlagen 2-15 liegen als Grobentwurf bei den Experten vor. Gesetze, Technische Regelwerke (wesentliche aktuelle Grundlagen) - Straßenverkehrsordnung (STVO), zuletzt geändert 2010 Brandenburgisches Wassergesetz vom 2. März 2012 (Bbg WG) RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2006 und 2008) RIN (Richtlinie für die Integrierte Netzgestaltung) Gemeindestraßen- Leitfaden Brandenburg Ausgabe 2012 OD – Leitfaden Brandenburg Verkehrskonzepte der unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden Berlin und Bernau - - Leitlinien für die Ortsentwicklung der Gemeinde Panketal Flächennutzungsplan Panketal (FNP) und Landschaftsplan Panketal (Entwurf 10.07.2014) INKA BB ( Ermittlung von Retentionsflächen in der Gemeinde Panketal) „Straßenausbaukonzeption Panketal“ (Präsentation vom 21.10. 2005, 16 Seiten) Straßenausbaukonzept Bernau 2006 Studie Kommunaldata mit 70 Seiten und zahlreichen Anlagen als Pläne und Verkehrsberechnungen Fortschreibung Luftreinhalteplanung integrierter Verkehrsentwicklungsplanung 2025 für Bernau mit Teil I Bestandsanalyse (120 Seiten) und Teil II Maßnahmenplanung und Wirkungsanalyse (106 Seiten) Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 STEP Verkehr Berlin Die Buchstabenanlagen A-D sind Hintergrundinformationen und werden nur nach Zustimmung der Expertengruppe veröffentlicht Anlagen A – D (dienen nur als Bearbeitungs- und Argumentationsgrundlage) Anlage A Analyse und Auswertungen Anlage B Beschreibungen Anlage C Kommunalpolitische Programme der Parteien und Wählergruppen Anlage D Schriftliche Zuarbeiten der Experten im Juni bis August 2015 (verbleibt nur beim OEA Vorsitzenden) Zwischenbericht der Expertengruppe zum Straßenbau in Panketal mit einem Vorentwurf für Leitlinien Straßenbau und Oberflächen - Entwässerung (Lei SE) 1. Veranlassung 1.1 Vorgeschichte Beim Thema Straßenbau werden seit 2005 bei fast jeder geplanten Baumaßnahme grundsätzliche kontroverse Diskussionen in der Gemeinde Panketal geführt. Davon zeugen u.a. auch folgende Ereignisse: 2005 Kritiken und Alternativvorschläge in der Einwohnerversammlung bei Präsentation der Straßenausbaukonzeption durch eine politische Arbeitsgruppe 2005 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zum Ausbau und Baumerhalt der Baumallee Breitscheidstraße 2005 Bürgerbegehren „Sinnvoller Ausbau aller Straßen in Panketal“ 2006 Einwohnerantrag Schönower Straßen2005 Zahlreiche Beschwerden und Dutzende Petitionen vor und nach den bis Beschlüssen der Gemeindevertretung u.a.: Baumviertel, Buchenallee, Schweizer 2015 Viertel , Mühlenberg, Triftstraße, Musikerviertel, Neu Buch TEG IV In den Beratungen der Anwohner, der Ortsbeiräte und der Fachausschüsse kommt es zu langwierigen kontroversen Diskussionen - mit häufigen zufälligen politischen Mehrheitsentscheidungen in der Gemeindevertretung. Im Jahre 2005 erarbeitete eine politische Arbeitsgruppe der Gemeindevertretung Panketal (AG Straßenbau) Grundlagen für das Ausbauprogramm. Es zeigte sich , dass die Aktualisierung und Ergänzung dringend erforderlich ist. - Am 30.6.2015 in der Sitzung der Gemeindevertretung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Ortsentwicklung (OEA) die Initiative zur Aktualisierung des Straßenkonzeptes von 2005 ergriffen und auf eine Einwohneranfrage erklärt: „Ich werde in der nächsten Sitzung des OEA diese Problematik auf die Tagesordnung setzen. Es hat sich gezeigt, dass es doch Probleme beim Straßenbau gibt. Meine Absicht ist , eine Verbesserung des Konzeptes zu erreichen. Ich lade alle Fraktionen dazu ein, daran teilzunehmen und mitzuarbeiten (s. Protokollentwurf TOP Einwohnerfragestunde)“. Die Resonanz bei den Fraktionen war bis zur Veröffentlichung des Protokolls sehr unterschiedlich. - Am 16. Juli hat der Ausschussvorsitzende die ihm bekannten Experten in Panketal angeschrieben entsprechende Stellungnahmen und einen Entwurf für neue „Leitlinien Straßenbau“ zu erarbeiten. - Am 18. August findet ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Fachdienstleiterin Frau Wendland statt, damit die Verwaltung einbezogen werden kann. - Am 24. August wurde in die Tagesordnung des OEA der TOP 8 aufgenommen: „Information zur Aktualisierung der Straßenkonzeption Panketal“. Als Tischvorlage und Grundlage der weiteren Diskussionen für die Mitglieder des OEA soll der vorliegende und durch die Verwaltung ergänzte Vorentwurf LeiSE verteilt werden. 1.2 Begründungen für die Aktualisierung des Straßenausbauprogramms und Plädoyer für „Leitlinien für Straßenbau und Oberflächenentwässerung“ 1.2.1 Fehlende Verkehrskonzeption in Panketal In Panketal werden die Gemeindestraßen ohne eine begründete Verkehrskonzeption gebaut. Es gibt weder Konzepte für den Fließenden Verkehr, weder für den Ruhenden Verkehr, weder für den Busverkehr, weder für den Radverkehr und auch nicht für den Fußverkehr. Es fehlen jegliche Grundlagen wie Verkehrsanalysen und Verkehrszählungen sowie Verkehrsprognosen in nachvollziehbaren Belegungsplänen. 1.2.2 Berücksichtigung der neuen Richtlinien und Arbeitshifen Die sogenannte Straßenkonzeption wurde auf der Grundlage der damaligen „Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen aus den jahren 1985 und 95“ (EAE 85/95 )erarbeitet. Eine Verkehrskonzeption Gemeinde Panketal als fachliche Grundlage wurde nicht beauftragt und nicht bearbeitet. Diese alte EAE wurde inzwischen durch die neue „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RAST 06) aus dem Jahre 2006 ersetzt. Auch für das Land Brandenburg wurde im Jahre 2012 der „GemeindestraßenLeitfaden Ausgabe 2012“ als Arbeitshilfe und Planungsempfehlung heraus gegeben. Problematisch ist, dass die Verwaltung ohne Berücksichtigung dieser aktuellen Richtlinien und ohne Verkehrskonzept die Straßenplanungen auf der Grundlage politischer Mehrheitsbeschlüsse nach Kampfabstimmungen beauftragt. 1.2.3 Berücksichtigung der Oberflächenentwässerung und der zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels In Panketal werden sehr unterschiedliche Verhältnisse für die Oberflächenentwässerung angetroffen. Die Baukosten für die Regenentwässerung betragen oft die Hälfte der Baukosten. Deshalb sind sehr differenzierte Konzepte zur Oberflächenentwässerung zu prüfen. Aufgrund der Klimaauswirkungen , der erforderlichen Grundwasseranreicherung sowie der hohen Kosten für die Oberflächenentwässerung muss das Thema Regenentwässerung zukünftig stärker berücksichtigt werden. Es wurde sogar eine Bachelorarbeit zwischen der gemeinde Panketal und der Hochschule für nachhaltige Entwicklung zu „GIS-gestützte Ermittlung von Retentionsflächen in der Gemeinde Panketal „ im Jahre 2010 erarbeitet. 1.2.4 Berücksichtigung übergeordneter Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplanung, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan) Bei den Straßenplanungen müssen die übergeordneten Planungen berücksichtigt werden: - Landesentwicklungsplan und Regionalplanung, - Flächennutzungsplan und - Landschaftsplan Sensible Bereiche wie geschützte Landschaftsbestandteile und Baumalleen müssen dabei beachtet werden (s. Bbg. Naturschutzgesetz). Besonderes muss die zukünftige Entwicklungen in Berlin Buch als wichtiger Transformationsraum im Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 berücksichtigt werden . Bis zum Jahre 2030 ist Buch ein Musterbeispiel für die gelungene Entwicklung eines Wirtschafts-, Forschungs- und Wohnstandortes von überregionaler Bedeutung und prägt den Berliner Norden als Standort für Wohnen und Arbeiten. Impulse sind der Charite Campus Buch und das Max- Dellbrück –Centrum. 1.2.5 Berücksichtigung des ÖPNV und Verbesserung der Gebietserschließung Die ÖPNV Hauptachsen sind die S- Bf. Röntgental und S- Bf. Zepernick sowie die Buslinie 893 im 20 Minutentakt im Zuge der Schönower Strasse sowie der Hauptverkehrsstraßen L 314, L 313 sowie L 200. Dagegen sind ganze Gemeindegebiete wie Gehrenberge, Alpenberge und Röntgental überhaupt nicht bzw. ungenügend durch Buslinien erschlossen. Busleistungen werden ineffizient durch Ringverkehr (Linie 867) , durch Ringverkehr zu Beginn und Schulende (Linie 901 und 899) sowie durch Linienführungen durch unbebaute Gebiete verschwendet. So verkehrt die Linie 900 zwischen Birkholzer Straße und Schule Schwanebeck über 2 km ohne Halt durch unbebautes Gebiet. 1.2.6 Berücksichtigung des Sparsamkeitsprinzipes In der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 09.06. 2015 wird auf die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung verwiesen. Hochkategorisierungen und überdimensionierte Straßenräume schränken die Versickerungräume für das Oberflächenwasser ein und erhöhen die Kosten unnötig. 1.2.7 Berücksichtigung der Erfahrungen von Verwaltung und Experten Seit dem Jahre 2005 wurden in Panketal bei der Bürgerbeteiligung, bei der Straßenplanung und beim Straßenausbau verschiedene Erfahrungen gesammelt. Auch die in Panketal wohnenden Experten mit Berufserfahrungen in unterschiedlichen Projekten sollten genutzt werden. 1.2.8 Schlussfolgerungen aus unterschiedliche Beteiligungsverfahren mit unterschiedlichen Zufriedenheiten der Bürger Die unterschiedlichen Beteiligungsverfahren in 2 Wohngebieten haben zu unterschiedlichen Zufriedenheiten der Anwohner geführt. In Neu Buch hat der Straßenausbau bisher doppelt so viele Widersprüche erzeugt als im Modellbeispiel Schweizer Viertel. Außerdem gab es in Neu Buch bisher zahlreiche Petitionen. Die Massendemonstrationen in der Wolfgang – Amadeus - Mozart Straße und die zu erwartenden Widerspruchsbescheide sind noch nicht berücksichtigt. Tabelle 1 Zufriedenheitstabelle (Anzahl der Widerspruchsbescheide) Gebiet TEG Grund- Widerstücke sprüche Bürgerbeteiligung und Verfahrensablauf Schweizer Viertel Nord und Süd beidseitig der Bucher Strasse 427 1. Konstruktive Kritik von Bürgern und Facexperten zur Anwohnerversammlung im Sommer 2009 2. Straßenversammlung mit 70 Anwohnern führt zur Gründung der Bürgerinitiative Schweizer Viertel (BISV) 3. Fachlich fundierte Petition muss akzeptiert werden 4. Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Fachverwaltung und BI führt zur Kompromisslösung 5. Die Gemeindevertretung akzeptiert die Kompromißlösung nicht und fordert eine Abstimmung mit Zustimmungsquorum von 75% 6. Mehr als 75 % Beteiligung und 75 % Zustimmung sowie die geringe Widerspruchsrate zeugen von Zufriedenheit der Bürger im Schweizer Viertel. 24 5,6% Neu Buch 1. BA - Einsteinstraße - Rosa- Luxemburg - Karower Str./ Kirschenallee Neu Buch 2. BA - Humboldtstr. - Fritz- Reuter Str. - Stefan-Heym- Str. - Ernst-Toller Str. 235 50 46 139 11 147 33 20 44 50 27 10,0% 1. Konstruktive Kritik eines Fachexperten wird von Bürgern begrüßt - aber von der Verwaltung Gemeinde ignoriert. 2. Die damalige Bürgerinitiative hatte zu viele Einzelinteressen - ohne strategische Sprecher 3. Keine Zusammenarbeit der BI mit der Verwaltung 4. Ständige Planungsänderungen auf Zuruf oder nach Kampfabstimmungen in der Gemeindevertretung 5. Keine richtige Anwohnerbeteiligung für den 1. BA 6. Willkürliche Kategorisierung und Querschnittsfestlegungen. 7. Unzählige Beschwerden, kurioser Bürgermeisterbrief vom 3.6.2015 Welche Bürgerbeteiligung und welche Planungsgrundlagen sind die Richtigen für mehr Zufriedenheit in Panketal ? 2. Grundsätzliche Zielstellungen und Entwurfsvorgaben (Quelle: RAST 06 Punkt 1.1 und 1.2 Ziele und Grundsätze) 2.1 Regionale und gemeindliche Entwurfsvorgaben als politische Grundsatzentscheidung - Flächennutzung und Siedlungsstruktur - Lage, Funktion und Belastung einer Gemeindestraße in den Netzen des Fußgängerund Kraftfahrzeugverkehrs sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - städtebaulich - historische Qualitäten - Lage in ökologisch bedeutsamen Grün- und Freiraumsystemen - Trinkwasserschutz 2.2 Straßenraumspezifische Ziele (Quelle: RAST o6 - soziale Brauchbarkeit einschl. Barrierefreiheit - Straßenraumgestaltung - Umfeldverträglichkeit der Wohnbereiche - Verkehrsablauf - Verkehrssicherheit - Wirtschaftlichkeit Weitere Grundsätzliche Zielstellungen und Hauptziele der Gemeindestraßenplanung sind in den Planungsempfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen (FGSV), den Verkehrsverbänden und den im Bundestag vertretenen Parteien enthalten. 2.3 Richtlinien und Arbeitshilfen Die Straßenplanung erfolgt zukünftig grundsätzlich auf der Grundlage: - „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RAST 06) „Gemeindestraßenleitfaden Brandenburg Ausgabe 2012 (GLB) Nach der Aktualisierung der Kategorisierung für die Sammelstraßen und der Berücksichtigung des ÖPNV gelten diese Leitlinien für die unterste Stufe der Erschließungsstraßen (ES V) Die Kategoriegruppe Erschließungsstraßen ES umfasst Straßen innerhalb bebauter Gebiete, die im Wesentlichen der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden Grundstücke oder dem Aufenthalt dienen. 2.4 Kategorisierung nach einheitlichen Kriterien Die Kategorisierungstabelle zeigt, dass es sich bei den von der Gemeinde zu entscheidenden Straßen um die unterste Kategoriegruppe kleinräumige Erschließungsstraße handelt. Tabelle 2 Kategorisierungstabelle Kategoriegruppe Verbindungsfunkt ionsstufe Autobahnen Landstraßen Anbaufreie H Ange-baute ErschlieHVS ßungsstraßen AS LS VS HS ES Kontinental 0 großräumig I Überregional II regional III nahräumig IV ES IV kleinräumig V ES V Die Kategorisierung der Gemeindestraßen wird nach konkreten Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsstärken und der übergeordneter Erfordernisse geplant u.a:. Einschätzung der Klassen für die Kraftfahrzeugverkehrsstärke in der Spitzenstunde Bedeutung für den Öffentlichen Verkehr (Busse im vertakteten Linienverkehr) Verkehrsvermeidung von überörtlichen Durchgangsverkehr durch Wohngebiete Nahräumige Verbindungsfunktion zwischen den beiden Ortsteilen und zu den Nachbargemeinden Sammelstraßen sollten nach RAST 06 Verkehrsstärken von mehr als 4oo Kfz/h haben oder die Straße hat Bedeutung für effiziente Buslinienführungen. Der Busverkehr soll vorzugsweise in Sammelstraßen oder in ausreichend breiten Wohnstraßen geführt werden. Sammelstraßen dienen auch der Verbindung der beiden Ortsteile Schwanebeck und Zepernick und zu den Nachbargemeinden Schönow und Berlin Buch. Die aktualisierte Kategorisierung ist in Anlage 4 erarbeitet worden. 3. Flächennutzung und Siedlungsstruktur Verkehrsberuhigte Wohngebiete Grundlage bilden die Fachplanungen zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan (Entwurf Stand Juli 2014). Folgende Wohngebiete werden durch entsprechende Straßennetzgestaltung verkehrsberuhigt (s. Wohngebietstabelle und Plan). Die Haupterschließung erfolgt über die vorhandenen Hauptverkehrs- und die bedeutenden Sammelstraßen. Innerhalb dieser Wohngebiete können Kinder, Behinderte und Tiere gefahrlos die Quartiersstrassen queren. Die Verkehrsstärken dieser Quartiersstrassen dürfen weniger als 60 Kfz/h sein – also 1 Kfz/ Minute aufweisen. Innerhalb dieser Wohngebiete werden Vorkehrungen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr getroffen. Die Einfahrtsbereiche dieser Wohngebiete können als „Tempo 30 Zone“ oder als „Verkehrsberuhigter Bereich“ gestaltet werden. Die folgende Wohngebietstabelle zeigt die verkehrsberuhigten Wohngebiete. Tabelle 2 Wohngebietstabelle (s. FNP) Nr. Verkehrsberuhigtes Wohngebietsviertel Haupterschließung über 1 Buchenallee Nord Buchenallee, Schönower straße 2 Buchenallee Süd (SPD-Viertel) Buchenallee, Schönerlinder Straße 3 Kirchenviertel Schönower Strasse 4 Pfingstberg Elbestraße 5 Flußviertel Bernauer Straße 6 Musikerviertel Bernauer Straße 7 Harzer Viertel Birkholzer Straße 8 Mühlenberg Schwanebecker Strasse, Birkholzer Str. 9 Baumviertel Ahornallee 10 Dichterviertel Bahnhofstraße 11 Schweizer Viertel Nord Bucher Straße 12 Schweizer Viertel Süd Bucher Straße 13 Alpenberge Breitscheidstraße – Gletscherstraße - Bahnhofstr. 14 Gehrenberge Birkholzer Straße 15 Ösiviertel Bucher Chaussee 16 Neu Buch Lindenberger Weg, Karower Straße, Bucher Ch. 17 Eichenring Lindenberger Weg, Karower Straße 4. Verkehrsstärkenklassen als Beurteilungsgrundlage Innerhalb dieser Wohngebiete sollen die Verkehrsstärkenklassen nicht überschritten werden. Für alle Straßenplanungen erfolgt eine Einschätzung der zukünftigen Verkehrsstärken (Verkehrsteilnehmer/ h) für: - den PKW-Verkehr - den Nutzfahrzeugverkehr - de Radverkehr und - Fußgängerverkehr Tabelle 3a Verkehrsstärken ( Netzberechnungen und Zählungen) Straße Verkehrs- Verkehrs- Quelle: stärke stärke Kfz/24h (Kfz/h) Funktion und zul. Verkehrsstärke Auslastung Kategoriegruppe Autobahnen, Landesstraßen,Hauptverkehrsstraßen BAB A 11 39.588 Lärmaktionsplan BAB A10 46.692 Lärmaktionsplan 8.456 845 Lärmaktionsplan Landesstraße 9.528 14.436 952 Lärmaktionsplan 1.443 Landesstraße 1.076 1.076 110 Lärmaktionsplan 110 Landesstraße L314 Bucher Straße Alt- Zep Bernauer Straße B2 / L200 Bernau-Dorf Dorf – A 10 L 313 Dorfstraße - Buch Dorfstraße-Birkholz ??? ??? Kategoriegruppe nahräumige Erschließungsstraßen ES IV Schönower Str. zwischen L-zur L und BAB ? Birkholzer Str. zwischen L zur L und BAB ? 400-800 Schönerlinder Str. nach Hobi von Ahornallee - Fontanestr. Bahnhofstraße Röntgental zur L , Bus, Brücke ( 400 - 800 Kfz/h) 322 Unabh. Grüne ??? ? 400-800 Kfz/h Verwaltung 400-800 Kfz/ h 450 Lärmaktionsplan 770 22.4.15 BI Dr K. 400-800 Kfz/h Zepernicker Str. zw. L 200 und L 314 Lindenberger Weg ??? Karower Straße - Kirschenweg 4.500 50 /30 /4 BI 2010 97% 400–800 Kfz/h Händelstraße, Schumannstr. Buchenallee von Schönower Str. bis Schönerlinder Str. Kategoriegruppe kleinräumige Erschließungsstraßen ES V mit möglichem und sinnvollem Busverkehr (1 - 150 Kfz/h) Ernst-Thälmann-Straße (ETS) - Hochstraße Sehr gering 47 29.4. – 13.5. 2013 Verwaltung Anliegerstraße Bus ? Oberländerstr.- Meeraner Str. Sehr gering Anliegerstraße Bus ? Gletscherstraße Sehr gering Anliegerstraße Bus ? Kleiststraße gering Anliegerstraße Bus! Robert-Koch Straße Sehr gering Elbestraße Sehr gering 6,2% ! Die Tabelle 3 zeigt, dass die Verkehrsstärken in den Erschließungsstraßen weit unterschritten werden und sehr geringe Auslastungen und folglich eine sehr geringe Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Aus den bisherigen Verkehrszählungen ist ersichtlich, dass die meisten Erschließungsstraßen nur Verkehrsstärken von 1 bis 15 bzw. 30 Kfz/h haben. Das sind sogar nur 10% der zulässigen Verkehrsstärken eines Wohnweges. Damit nicht für jede der Erschließungsstraßen aufwendige Zählungen vorbereitet und ausgearbeitet werden müssen, werden folgende Verkehrsstärkenklassen für jede Erschließungsstraße eingeschätzt und für die Grundlagenermittlung vorgegeben. Tabelle 4 Verkehrsstärkenklassen (Kfz/ Spitzenstunde) Klasse (Kfz(h) Klasse 1-60 Sehr gering 1 Kfz/60 sec (Anlehnung an BEATE) Wohnweg 60 -150 gering 1 Kfz/min bis Wohnweg 150- 400 Mittelmäßig 2,5 Kfz/min bis 6,6 Kfz/min Anliegerstraße 400 hoch Sammelstraße Sehr hoch L 314 L 200 - 800 800 – 1.600 Tabelle 5 Verkehrsstärkenberechnung (Quelle: Straßenkonzept Bernau) Wohngebiet Einwohner EW bei EW 2,5 / WE 0,55 0,05 0,60 PKW/WE LKW/WE Kfz/WE Zufahrten ins übergeordnete Netz Eichwerder Süd 234 94 51 5 56 4 14 18 Eichwerder Nord 198 79 44 4 48 2 24 30 Neu Buch ??? Schweizer Viertel Die Berechnung zeigt, dass in den Anliegerstraßen auch in Spitzenverkehrszeiten wenig Kfzverkehr herrscht. Bei den an das Musikerviertel in Panketal angrenzenden Wohngebieten Eichwerder sind die Zufahrten ins übergeordnete Netz sehr gering. Die Siedlungsstruktur der angrenzenden Wohngebiete Musikerviertel ist nahezu identisch und übertragbar. 5. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (s. Anlage 3 Sinnvoller Buslinienplan) Die möglichen Buslinienführungen zum maximalen Fahrgastgewinn werden mit dem zuständigen Landkreis, den Gemeindeschulen und den Fahrgastverbänden abgestimmt. Für vertakteten Busverkehr mit Begegnungsfall sollen die Sammelstraßen mit 5,50 m bis 6,50 m Fahrbahnbreite sowie mit Gehbahn ausgebaut werden. Geringer Busverkehr ohne Begegnungsfall kann auch auf Anliegerstraßen – aber dann mit Gehbahn geführt werden. Bei sinnvollen Buslinien mit geringer Fahrbahnbreite der Anliegerstraßen ist die Verkehrsorganisation über ein Einbahnstraßensystem möglich (s. Gehrenberge) Haltestellen sollen im Bereich öffentlicher Einrichtungen (Schule, Kita, Supermarkt) behindertengerecht angeordnet werden. In Wohngebieten ist auf eine attraktive und behindertengerechte Zuwegung zur Bushaltestelle zu achten. Unter Umständen sollten auch sinnvolle Straßen für den Schienenersatzverkehr berücksichtigt werden. Tabelle 6 : Begegnungsfälle Nr Begegnungsfall Fahrbahnbreite Beispiele 1 Bus/Bus 50km/h 6,50m L 314, L 200, L 313, Schönower Str. Birkholzer Str. 2 Bus/ Bus 30km/h 5,50m Sammelstraßen 3 Bus/LKW 4,75m ohne Busbegegnung 5,50m mit Bus/Bus Kleiststraße mit Geschwindigkeitsdämpfungsbereichen und Ausweichstellen ohne Hochbord 4 Bus in einer Fahrtrichtung 4,75m Einbahnstraße (s. Gehrenberge) 6. Lage in ökologisch bedeutsamen Grün- und Freiraumsystemen sowie Trinkwasserschutzzonen Der Landschaftsplan mit Alleenkonzept ist sowohl bei den Straßennetzplanungen als auch bei der Querschnittsgestaltung zu berücksichtigen. Im Bereich Neu Buch muß sowohl die Humboldtstraße als Bestandteil des übergeordneten Alleenkonzeptes und auch der geschützte Landschaftsbestandteil an der Goethestraße berücksichtigt werden. In Trinkwasserschutzzonen sollte bei der Straßennetzgestaltung auch unnötiger Durchgangsverkehr vermieden werden. 7. Oberflächenentwässerung und Grundwasseranreicherung "Bei der Planung der Straßenentwässerung ist unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und des allgemein anerkannten Standes der Technik zuerst zu prüfen, ob eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort möglich ist. Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Versickerung vor Ort, auch von Teilmengen des anfallenden Niederschlagswassers, nicht möglich ist, darf mit der Planung einer geschlossenen Entwässerung begonnen werden. Niederschlagswasser ist dann ortsnahe in Oberflächengewässer einzuleiten. Ggf. sind eine Reinigung und eine Zwischenspeicherung zur Reduzierung von Abflussspitzen im Oberflächengewässer und der Schadstoffbelastung vorzusehen. Ausnahmen bilden Straßen und Wege in Wasserschutzgebiet. Hier gelten die Anforderungen der Schutzgebietsverordnung. Bei der Berechnung der anfallenden Niederschlagswassermenge ist der jeweils geringste zulässige Ausbaugrad der betreffenden Straße zugrunde zu legen. Die Planung der Straßenentwässerung ist nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die untere Wasserbehörde des Landkreises zu prüfen. Außerdem sind die TÖB in die Prüfung der Planungsunterlegen einzubeziehen. Erst nach erfolgter positiver Bewertung der Planung durch die untere Wasserbehörde dürfen die weiteren Planungsphasen realisiert werden." Für die Oberflächenentwässerung muss also nachgewiesen werden, dass die Versickerungsfähigkeit vor Ort nicht möglich ist. Dabei sind alle technischen Möglichkeiten zur Einhaltung des Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) zur Versickerung vor Ort aufzuzeigen. Hierbei ist auch das gemeinsame Forschungsprojekt der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNE) und der Gemeinde Panketal INKA BB heran zu ziehen. Grenzfälle zur Versickerungsfähigkeit sind durch die Untere Wasserbehörde zu entscheiden. 8. Klimaauswirkungen Bei den Straßenplanungen sind die Klimawirkungen zu berücksichtigen: - Extremereignisse bei Regenwasser durch Versickerungsmöglichkeiten im Gebiet - Überlauf- und Kapazitätsprobleme bei Regenwasserkanalisation - Mehr Grundwasseranreicherung durch längere und trockenere Sommer 9. Grün im Straßenraum mit Übernahme und Auszügen aus - Bepflanzung (Übernahme Punkt 4.12 GLB) - RAST 06 (Auszüge aus Punkt 7.3) 10. Sparsamkeitsprinzip Die Planung, der Bau und die Unterhaltung der Gemeindestrassen erfolgt nach dem Sparsamkeitsprinzip. Das Sparsamkeitsprinzip wird auch in der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 09.06. 2015 angemahnt. Die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung bezieht sich offensichtlich auf den Haushalt der Kommune. Beim Ausbau nach den aktuellen Richtlinien könnten insgesamt in der gesamten Gemeinde Panketal mehr als 8,0 Mio.€ eingespart werden. Die eingesparten Finanzmittel werden verwendet: - für die Beseitigung von Engpässen im übergeordneten Straßennetz - für die Förderung des Umweltverbundes - für behindertengerechte Verkehrsgestaltung - für Verbesserung des Wohnumfeldes Tabelle 7 Kostenaufteilungstabelle (zwischen Gemeinde und Anwohner) Erschließungssatzung 3 Hauptkostenanteile Arbeitsgruppe 2005 Ausbausatzung Sammelstrasse 9,00m Anliegerstrasse 5,75m Wohnweg Fahrbahn Gemeinde Anwohner 6,50m 40% 60% 4,75m 20% 80% 4,50m 20% 80% Gehbahn Gemeinde Anwohner 2,50m 10% 90% 1,00m 10% 90% entfällt Oberflächenentwässerung Gemeinde Anwohner 40% 60% 20% 80% 20% 80% Sammelstrasse Anlieger- Sammelstrasse strasse Anliegerstrasse 60% 40% 25 % 75 % 60% 40% 25% 75% 40% 60% 25% 75% 40% 60% 25% 75% 10% ? 90% ? 10% ? 90% ? 60% 40% 25% 75% 4,50m Tabelle 8 Kostenvergleich verschiedener Kategorisierung, verschiedener Straßenräume und unterschiedlicher Oberflächenentwässerung Erschließungsbeitrag (Bsp. Goethestraße Quelle : Herr Fahlbusch) Gesamt Sammelstraße Kanal 1.203,00 Versickerung 600,00 Anliegerstraße Kanal 983,00 Versickerung Wohnweg Kanal Versickerung 383,24 814,20 154,99 Ausbaubeitrag (Bsp. Wolfgang-Amadeus Mozart Str. Quelle: Frau Wendland)) Gemeinde Anwohner Gesamt Gem. Anwohner e/qm €/1.000qm 4,98€ 3,57€ 6.225 Natursteinpflaster 4.462 Natursteinpflaster mit Asphalt-Kombination 7,56€ 5,68€ 9.450 Natursteinpflaster 7.100 Asphalt Vergleich: Neubau Regenwasserkanal und Reparatur der vorhandenen Natursteinpflasterdecke 5,74€ 7.175 11. Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Gemeindevertretung Vor dem Beginn einer Straßenplanung wird eine für alle Bürger offene Anwohnerversammlung mit folgendem Ablauf von der Gemeindeverwaltung organisiert: - Es werden grundsätzliche Ausbauvarianten und gute Beispiele der Wohnumfeldgestaltung vorgestellt. - Die Fraktionen der Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte können sich zu den Planungen äußern. - Rederecht haben alle Bürger. - Antrags- und Abstimmungsmöglichkeit erhalten nur die direkt betroffenen Anwohner - Nach der Konsensfindung beginnt der unmittelbare Planungsprozess entsprechend den Leistungsphasen. Weitere Beratungen in der Gemeindevertretung sind dann nicht mehr erforderlich. Tabelle 9 : Bürgerbeteiligungstabelle (Beteiligungsverfahren und Projektablauf) Leistungsphase Grundleistungen, Honorar Beteiligungsformen Ausschüsse 1 Grundlagenermittlung 2% Planungsvorgaben gemäß Gemeindestraßen leitfaden Gemeindevertretung OEA, OBR GVS 2 Vorplanung 15% Alternativen Anliegerversammlung mit - Anwohner, - Gemeindevertretung, - ggf. TÖB bei Busverkehr OEA OBR GVS 3 Entwurfsplanung 30% Gemeindevertretung mit Information der Anliegervertreter zu Veränderungen OEA OBR GVS 4 Genehmigungsplanung 5% Gemeindevertretung (nur bei Sammel- und Anliegerstraßen mit Bus) ??? 5 Ausführungsplanung 15% Geschäft der laufenden Verwaltung 6 Vorbereitung der Vergabe 10% 7 Mitwirkung bei der Vergabe 5% 8 Bauoberleitung 15% 9 Objektbetreuung 3% Dokumentation Aufgrund des transparenten und frühzeitigen Verfahrens werden Fehlplanungen und Verschwendung von Planungsmitteln vermieden. LeiSe steht auch für die verkehrsberuhigte und wohnumfeldgerechte Gestaltung unseres unmittelbaren Wohnumfeldes ohne vermeidbaren Verkehrslärm. 12. Grundlagenermittlung für die Vorplanung Aus den unter Punkt 1. bis Punkt 11. beschriebenen Gründen soll zukünftig die Vorplanung konkret anhand der im „Gemeindestraßenleitfaden Brandenburg“ beschriebenen Verfahren vorgegeben werden (s. Punkt 4. Leitlinien, Ziele, Grundsätze S.11 bis 22 und Punkte 12.1 bis 12.17 Lei SE ). Diese Grundlagen für das entsprechende Wohngebiet und TEG werden nach diesem Schema zusammengestellt und der Gemeindevertretung zum Beschluss und zur Freigabe der Vorplanung vorgelegt: In der Anlage 6 ist für das Gebiet Neu Buch ein entsprechendes Beispiel erarbeitet worden. 12.1 Prioritätensetzung - Dringlichkeit - Bürgerwünsche 12.2 Beteiligungsverfahren - Frühe Bürgerbeteiligung 12.3 Städtebauliche Integration Beachtung der Regional- und Ortstypik - Straße als Lebensraum - Übergeordnete Alleen und Grünzüge laut Bbg. Naturschutzgesetz und FNP sowie Landschaftsplan berücksichtigen 12.4 Angestrebtes Geschwindigkeitsniveau - Tempo 50 für Straßen mit Busverkehr - Tempo 30 Zone - Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) 12.5 Maßgebende Nutzende - Fuß-und Radverkehr sollen vorrangig berücksichtigt werden 12.6 Maßgebende Begegnungsfälle (s. Begegnungsfalltabelle) - a) Wohnstraßen PKW/PKW - b) Sammelstraßen grundsätzlich LKW/ LKW - c) Sammelstraßen mit Bus 12.7 Knotenpunkte - Knotenpunkte mit abbiegendem Busverkehr sind beim Betreiber zu erfragen 12.8 Ruhender Verkehr - auf den Grundstücken oder im Straßenraum 12.9 ÖPNV - Attraktive Zuwegung zur Bushaltestelle - keine verkehrsberuhigenden baulichen Maßnahmen in Wohnwegen 12.10 Integration der Entwässerungsanlagen - Offene Versickerung oder - Geschlossener Regenkanal 12.11 Oberflächengestaltung - Bitumenasphalt - Naturpflaster - Gemischte Oberfläche 12.12 Bepflanzung - Bäume als wichtiges Gestaltungselement von Straßen und Plätzen 12.13 Soziale Sicherheit - Übersichtlichkeit und gut einsehbar sowie ausreichend beleuchtet 12.14 Verkehrssicherheit für den Radverkehr - Gefahr an Grundstücksausfahrten für Kinder 12.15 Schul- und Spielwegsicherung - Besonderheiten der Kinder beachten! 12.16 Angemessener Straßenaufbau - Kostengünstiger Ausbau und Unterhaltung 12.17 Entwurfselemente Die Entwurfselemente für Gemeindestraßen sind in der RAST 06 ausführlich beschrieben 13. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen In der Gemeinde Panketal werden alle Straßen ohne eine Verkehrskonzeption für die gesamte Gemeinde ausgebaut. Entscheidungsgrundlage sind meistens zufällige politische Mehrheitsentscheidungen in den Sitzungen der Gemeindevertretung. Wichtige Straßen mit gemeindlicher Bedeutung für den fließenden und öffentlichen Verkehr werden nicht oder ungenügend gestaltet und beraten. Dagegen wird oft über unbedeutende Erschließungsstraßen mit sehr geringen Verkehsstärken lange und undifferenziert diskutiert anstatt bei der Entscheidung die Wünsche der Bewohner und die Richtlinien zu berücksichtigen. Außerdem werden die Finanzen der Gemeinde und der Bürger sehr unterschiedlich und sogar willkürlich belastet. Die Kosten sind hauptsächlich abhängig: - von der Kategorisierung und Querschnittsgestaltung - von der Art der Oberflächenentwässerung im verbleibenden Straßenquerschnitt - von den Entscheidungen des Baulastträgers (u.a. Gemeinde bei erweiterter Unterhaltung, Gemeinde bei Ausbau- oder Erschließungssatzung, privater Investor und privat finanzierter Bau von Wohnstraßen) Die Ausbaustandards werden nicht für alle Baulastträger einheitlich festgelegt, so dass es zu sehr unterschiedlichen finanziellen Belastungen kommt. Anwohner einer Wohnstraße mit Regenkanalentwässerung zahlen möglicherweise mehr als 10.000€, während Anwohner einer Straße mit erweiterter Unterhaltung nichts bezahlen müssen. Beide Anwohner nutzen über Jahre die gleiche Infrastruktur als Wohnweg. Deshalb müssen die o.g. Missstände und die sozialen Ungerechtigkeiten durch einen Planungsstopp beseitigt werden. Damit keine weiteren Verzögerungen eintreten wird jedoch der kurzfristige Beschluss des vorliegenden Vorentwurfes „Leitlinien Straßenbau und Oberflächenentwässerung – (Lei SE)“ vorgeschlagen. Für die in der Diskussion befindlichen Wohngebiete in Neu Buch und Alpenberge wurden von der Expertengruppe entsprechende Verkehrskonzepte entwickelt. Die weitere Verfahrensweise ist auch den Punkten 11. und 12. zu entnehmen. Zur Beseitigung der Mißstände wird folgende weitere Verfahrensweise vorgeschlagen: - 24.08.2015 Information und 1. Beratung im OEA - anhand einer Tischvorlage mit Präsentation - 01.09.2015 Verteilung der Beschlussvorlage für die Beratung in den Fraktionen und Ausschüssen - gleichzeitig wird der Vorentwurf Lei SE für die OEA Sitzung im September in der Entwurfsfassung abgegeben . – 28.09.2015 Beratung im OEA und Beschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung - 01.10.2015 Weiterarbeit auf der Grundlage der Leitlinien Lei SE Mit der o.g. schnellen Verfahrensweise können weitere Fehlplanungen und Unmut in der Bevölkerung vermieden werden. Dabei entstehen folgende Vorteile für die Gemeinde Verbesserung der Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer durch sinnvolle Verwendung der eingeplanten und eingesparten Finanzmittel Verbesserung und Erhalten des Wohnumfeldes Verbesserung der Haushaltsbilanz durch Einsparung von mindestens 8 Mio.€ Verbesserung der Arbeit der Gemeindevertretung durch mehr Zeitverwendung auf die wesentlichen Themen. Verbesserung der Zufriedenheit der Einwohner und insgesamt mehr Lebensqualität in Panketal Vermeidung von weiteren kommunalrechtlichen Verfahren Die eingesparten Finanzmittel von 8 Mio.€ werden zur Beseitigung der Engstellen im Straßennetz und zur Verbesserung des Wohnumfeldes verwendet. Anlagen (s. Anlagenverzeichnis) Anlage 1 Expertentabelle Der Zwischenbericht vom 18.8. 2015 und „Vorentwurf der Leitlinien für Straßenplanung und Oberflächenentwässerung (Lei SE) vom 18.8.2015“ wurde unter Mitwirkung folgender in der Gemeinde Panketal lebenden Berufsexperten erarbeitet. Bedingung für die Mitwirkung waren entsprechende Ausbildungen und Berufserfahrungen sowie bisheriges Engagement für die Gemeinde Panketal. Zur Mitwirkung und Stellungnahme wurden am 16.7.2015 durch den OEA Vorsitzenden Herrn Tobias Herrmann angefragt: Expertentabelle (Stand 18.8.2015) Nr. Name, Aufgabenschwerpunkt für Lei SE a) Ausbildung, b) Berufserfahrungen c) Projekte mit Thematik Gemeindestraßen d) Sonstiges in Parteien und Verbänden 1 Dipl. Ing. Jochen Bona a) Grundsätzliche Zielstellungen und Entwurfsvorgaben 2 Dr. Ing. Edgar Hütter Netzgestaltung Knotenpunkte Gebiet Alpenberge - ETS, Hochschule für Verkehrswesen Dresden (H f V später TU) Verkehrsbau, Verkehrsplanung, Straßenverkehrstechnik , b) - Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Verkehrsentwicklung, - Oberste Straßenverkehrsbehörde (Sen Stadt Um) - Tiefbau-und Grünflächenamt (BA Cha - Wilm) c) - Verkehrslösung Köpenick mit Tangentenviereck und 3 Spreebrücken sowie Verkehrsberuhigung Altstadt - Verkehrskonzept Friedrichstraße - Verkehrskonzept Wohnkomplex Altglienicke /Schönefeld - Verkehrskonzeption Pankow Buchholz mit Sonderquerschnitt Tramallee Rosenthaler Weg - Sachverständiger bei Städtebaulichen Wettbewerbsverfahren (Karow, Lichterfelde) - Verkehrskonzepte für 10 Bezirke in Berlin - Bereichsentwicklungsplanungen und FNP in Berlin - Behördliche Stellungnahmen zu verkehrlichen Richtlinien und zur Verkehrspolitik (EU- Weissbücher) - Verkehrskonzept Fußball- WM 2006 / Leichtathletik WM 2009 d) – Regionalrat Planungsversammlung Uckermark Barnim - Kreistagsabgeordneter, Gemeindevertreter - LAG Verkehrs-und Landesentwicklung Berlin /Brandenburg - Deutscher Bahnkundenverband a) Hochschule für Verkehrswesen „Friederich List“ Dresden b) Verkehrsbau Straßen- und Eisenbahnplanung sowie Planung von Infrastrukturtrassen c) - Verkehrsplaner für Straßen-und Eisenbahnprojekte Leuna Werke - Generalauftraggeber für Generalbebauung Buna Werke - EIBSw Prüfingenieur Straßenbauprojekte - Lahmeyer International mit Planung DB Strecke BerlinDresden, Projektleitung BAB A2 - Magnetbahnstrecke Berlin - Hamburg - DB Verkehrsbau Umbau Stadtbahn Berlin d) KdT ? 3 Dipl. Ing. Sven Selle Leistungsphasen 4 Dipl. Ing. Jürgen Fahlbusch Klima 5 Dipl. Ing. Klaus Krökel Bürgerbeteiligung (BISV), ÖPNV 6 Dipl.- Ing. Hartmut Bäsler Grundwasser, Oberflächenwasser 7 Dr. rer. silv. Gerald Schrödl Landschaft, Großgrün a) FH für Verkehrstechnik Dresden b) Konstruktiver Ingenieurbau, Schienen-und Straßenbau, c) Unternehmen VÖSSING) Bauoberleitung, Bauüberwachung z. Zt. leitender Bauüberwacher BAB A100 16.BA a) TU Dresden Sektion Bauwesen b) WBK, Kommunaler Tief- und Straßenbau c) Planung und Bau von Infrastruktur und Gemeindestraßen in Gemeinden in Brandenburg - besonders Potsdam Mittelmark d) sachkundiger Einwohner Im Finanzausschuss und OEA a) TH Magdeburg b) Bauleitung Großprojekte im In-und Ausland, c) Straßenplanung und Bau in Berlin Höhenschönhausen d) Programmhinweise für SPD-Ortsverein Panketal BI Schweizer Viertel (BISV) a) Dipl.- Ing. Faching. für Grundwasser b) Grundwasseringenieur c) Grundwasserconsulting Ingenieurgesellschaft mbH Gutachten Trinkwasserschutz d) Kreistagsabgeordneter bernau 1990-1993 a) TU Dresden b) Landschaftsplaner, Baumgutachter c) Büro für Baumgutachten d) Baumsachverständigenverband Berlin Brandenburg) 8 Dipl. Ing.(FH) Carola Wolschke OEA Bündnis Panketal a) ??? b) c) Unternehmen Müller Kalchreuth - Regenentwässerungskonzept TEG IV Panketal d) Gemeindevertreterin, Wasser-und Bodenverband 9 Dipl.-Ing. Christiane Herrmann OEA Unabhängige Grüne a) Tu Berlin, Stadt-und Regionalplanung b) selbständige Stadtplanerin c) Bebauungsplanverfahren Rigistraße u.a. d) - Kreistagsabgeordnete - sachkundige Einwohnerin OEA 10 Herr Brust OEA CDU/ FDP a) ??? b) Busunternehmer in Panketal d) Gemeindevertreter Die Experten Nr. 1- 07 wurden am 16.7.2015 vom Vorsitzenden des Ausschusses OEA Herrn Herrmann angeschrieben. Es wäre sinnvoll, wenn die OEA Mitglieder Nr. 08 -10 für folgende Themen die Expertengruppe für den Abschlussbericht ergänzen könnten: Frau Wolschke (Oberflächenentwässerung, Baukosten) Frau Herrmann (Stadtplanung, Wohngebietsabgrenzung, FNP, Landschaftsplan und Straßenraumgestaltung ) Herr Brust (ÖPNV und Befahrbarkeit von Knotenpunkten sowie Begegnungsfälle)
© Copyright 2025 ExpyDoc