Beschlussvorlage Gemeindevertretung Panketal öffentlich Amt/Geschäftszeichen 66 11 01:SB-TEG IV NeuBuch/3.BA Beratungsfolge Sitzungstermin ja nicht öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 26.05.2015 P V 21/2015/1 Stimmenverhältnis nein Enthaltungen einstimmig mehrheitlich Fraktion OBR Schwanebeck 19.06.2015 OBR Zepernick 22.06.2015 OEA Sozialausschuss Finanzausschuss 25.06.2015 Hauptausschuss Gemeindevertretung 29.06.2015 Betreff TEG IV 3.BA Goethestraße, Einsteinstraße, Stefan-Heym-Straße, Humboldtstraße und Ernst-Toller-Straße - Anliegerbefragung Bezug P V 96/2007/6 Straßenbauprogramm 2020 vom 21.02.2011 P V 105/2009 Freigabe der Vorplanung für die Anliegerversammlungen MV 105/2009/1 Auswertung der Anliegerbeteiligung P V 105/2009/2 Gehwegführung Goethestraße P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Straßenentwäss. TEG IV/2 P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Goethestraße P V 105/2009/5 Grundsatzbeschluss zum Straßenausbaukonzept Planungsgrundsätze für das TEG IV P V 105/2009/6 Grundsatzbeschluss zur Entwurfsplanung Straßenentwässerung im TEG IV P V 105/2009/10 Überarbeitung der vorgelegten Entwurfsplanung TEG IV 3. BA und Neuvorlage P V 105/2009/11 Freigabe der Fortschreibung des Regenwasserkonzeptes TEG IV Gemeindevertretersitzung vom 25.08./26.08.2014 zur P V 105/2009/12 Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung Panketal beschließt zum Zweck einer Variantenentscheidung zwischen den vorliegenden Entwurfsplanungen für die Straßen: Stefan-Heym-Straße, Humboldtstraße und Ernst-Toller-Straße jeweils zwischen Kleist- und Goethestraße sowie Einsteinstraße zwischen Karower Straße und Kappgraben im Wohngebiet „Neu-Buch“, Ortsteil Schwanebeck, TEG IV - 3. BA: 1. die Durchführung einer Informationsveranstaltung, in welcher die vorliegenden Entwurfsplanungen (Planstände Nov. 2011 und Juli 2014) vorgestellt werden; 2. die betroffenen Grundstückseigentümer im Anschluss zu den vorgestellten Entwurfsplanungen mit den in der Anlage 1 beigefügten Fragebogen zu befragen; 3. das Befragungsergebnis der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung über die Freigabe der Entwurfsplanung vorzulegen und es nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Für die Goethestraße und die Einsteinstraße (zwischen Kleist- und Goethestraße sowie zwischen Karower Straße und Kappgraben) entfällt die Befragung, da beide Planungsstände identisch sind. Bei der Befragung hat jedes Anliegergrundstück eine Stimme. Die Auswertung erfolgt getrennt nach den jeweiligen Straßen. In der Goethestraße soll zukünftig der ÖPNV im Einrichtungsverkehr erfolgen (Variante 2b der Anlage 2). Problembeschreibung / Begründung Die GV hatte die Variantenentscheidungen für die Straßen des 3. BA mit den Beschlüssen P V 105/2009/2 vom 27.09.2010 und P V 105/2009/3 vom 22.11.2010 bereits getroffen. Für die auf dieser Grundlage erstellte Entwurfsplanung folgte am 19.05.2014 der Beschluss P V 150/2009/10, der die Überarbeitung dieser Planung verlangte. In der GV-Sitzung vom August 2014 wurde die beschlusskonform überarbeitete Entwurfsplanung (P V 105/209/12) an die Verwaltung zurückverwiesen und die Durchführung einer erneuten Anliegerbeteiligung mit anschließender Befragung der Anlieger verlangt. Die GV erklärte, das sie das Bürgervotum berücksichtigen wird. Die vorbereitete Befragung gemäß P V 105/2009/13 wurde auf der Sitzung am 27.10.2014 nicht bestätigt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Fragezettel zu präzisieren, was hiermit erfolgt (siehe Anlage). Die in der OEA-Sitzung vom 16.03.2015 gewünschte Klärung einer Buslinienführung durch die Goethestraße hatte am 19.03.2015 einen Abstimmungstermin mit dem Landkreis Abt.ÖPNV zur Folge. Demnach existieren mehrere Varianten (s.Anlage 2 - Gesprächsvermerk). Seitens der Verwaltung wird für die Lösung des Busverkehrs im Wohngebiet die Variante 2 b bevorzugt, da die Kleiststraße auf Grund ihrer Breite und der Bauklasse (1,0 – erforderlich ist jedoch die Klasse 1,8 RStO 12) für die Benutzung durch die Befahrung mit Bussen nicht geeignet ist. Die Gemeindevertretung behält sich vor, einzelne Elemente der Entwurfsplanung zu ändern. Fortsetzung siehe Ergänzungsblatt Nr. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten) EUR Veranschlagung Ja Nein Haushaltsjahr Produktkonto Gesamtansatz lt. Haushaltsplan - EUR - Verfasser/Mitzeichner Datum Unterschrift davon in diesem ProdK. für zu beschließende (Teil-) Maßnahme eingeplant - EUR - voraussichtlich tatsächlich entstehende Kosten für zu beschließende Maßnahme - EUR - FD Verkehrsflächen Dietrich/Wendland Fachbereich I Fachbereich II Fachbereich III Eigenbetrieb 28.05.2015 02.06.15 02.06.15 02.06.15 02.06.15 gez. Dietrich/Wendland gez. Fornell (03.06.2015) ____________ Bürgermeister gez. Guttowski gez. i.V. Folk gez. i.V. Müller gez. i.V. Rinne ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Einsteinstraße zw. Karower Str. und Kappgraben (Sackgasse): Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m und einer Einengung auf 3,00 m. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m und ohne Einengung. _________________________ Datum und Unterschrift ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Stefan-Heym-Straße von Kleist- bis Goethestr.: Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise, Einengungen bis auf 3,00 m, Aufweitungen bis auf 5,00 m und einem südlich angebauten Gehweg mit 2,00 m sowie teilweisem Baumerhalt. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m in Pflasterbauweise, ohne Einengungen und nahezu vollständiger Baumfällung. Es erfolgt die Umstufung zum Anliegerweg. Baumneupflanzung wo möglich. _________________________ Datum und Unterschrift ANLAGE 1 zur P V 21/2015 - Humboldtstraße von Kleist- bis Goethestraße: Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und Aufweitungen bis auf 5,50m, geschlossener Entwässerung und weitgehendem Baumerhalt. Der geplante Gehweg soll nicht gebaut werden. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m ohne Einengungen oder Aufweitungen, mit beidseitiger Muldenentwässerung, kompletter Baumfällung und ohne Gehweg. Baumneupflanzung wo möglich. _________________________ Datum und Unterschrift ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Ernst-Toller-Straße von Kleist- bis Goethestr.: Absender: Name, Vorname Straße Nr. PLZ, Wohnort Flur 7, Flst. Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.) Rücksendung bis zum tt.mm.2015 !!! Gemeinde Panketal Fachdienst Verkehrsflächen Schönower Straße 105 16341 Panketal oder per Fax: 0 30 / 9 45 11 - 216 oder 0 30 / 9 45 11 - 203 Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil Schwanebeck, Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen. Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet. Hinweise zum Ausfüllen: Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an. Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig! Variante I: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und Aufweitungen bis auf 6,25 m, Gehweg auf südlicher Straßenseite, teilweiser Baumfällung und geschlossener Entwässerung. Variante II: Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite von 5,05 m, ohne Einengungen oder Aufweitungen, einem nördlich angeordneten 1,50 m breiten Gehweg und einer südlich angeordneten Muldenentwässerung sowie einer Baumfällung (Eiche). _________________________ Datum und Unterschrift ANLAGE 2 zur P V 21/2015 - Gesprächsvermerk: Ansprechpartner Zimmernummer Herr Dietrich 113 Mein Zeichen Datum über Besprechung am: Projekt / Auftraggeber: 19.03.2015 im Ort: Rathaus, R. 107 TEG IV Neu-Buch, 3. Bauabschnitt (Goethestraße und weitere) und 4. Bauabschnitt (Wolfgang-Amadeus-Mozart-Str. und weitere) / Gemeinde Panketal Thema / Grund: Vorbereitung der Straßenbaumaßnahmen im Wohngebiet / OEA-Sitzung vom 16.03.2015 zur P V 21/2015 mit Auftrag zur Klärung der Buslinienführung Bauzeit: Teilnehmer: noch offen Herr Weber Landkreis Barnim, Abt. ÖPNV Frau Wendland Leiterin FD Verkehrsflächen Herr Dietrich Proj.Ing. FD Verkehrsflächen Das Ergebnis der Besprechung wird wie folgt zusammengefasst: Die Empfehlungen des OBR zur möglichen Linienführung ÖPNV in der Goethestraße und / oder WolfgangAmadeus-Mozart-Str. sollen geprüft bzw. geklärt werden. Nach Erläuterung des Ausbauprojektes und der Prämissen der Gemeinde zur künftigen Buslinienführung durch die vorgenannten Straßen werden seitens des Landkreises Abt. ÖPNV (Herr Weber) folgende Varianten vorgeschlagen: Vorschlag 1: „0“-Variante = Bislang betriebene Strecken bleiben unverändert. Dafür bleiben die derzeit errichteten Bushaltestellen weiter in Betrieb. Allerdings ist die verfügbare Breite in der Kleiststraße (nur 4,5 bis 4,75 m) und die Bauklasse (Bkl 1.0 statt Bkl. 3.2 n. RStO) überhaupt nicht für den Busverkehr gebaut worden bzw. für eine Belastung durch Busse bzw. geeignet. Auf die zahlreichen Schäden an den Bordanlagen wird hingewiesen. Vorschlag 2 a: Variante 1a = Bus-Linienführung im Gegenverkehr durch die Goethestraße und Lindenberger Straße. Erforderlich dafür ist mindestens eine Fahrbahnbreite von 6,00 m (gemäß Richtlinie müssten es sogar 6,50 m sein / zum Vergleich: Lindenberger Straße ist auch nur 5,50 m breit). Dafür entfällt der Busverkehr in der Karower Straße, der Kleiststraße und im Lindenberger Weg. Auch alle dortigen Bushaltestellen entfallen. Vorschlag 2 b: Variante 1b = Bus-Linienführung im Einrichtungsverkehr durch die Lindenberger Straße und Goethestraße und in Gegenrichtung durch den Lindenberger Weg und die Karower Straße. Dann würden die 5,50 m Fahrbahnbreite in der Goethestraße ausreichen. Die Lindenberger Straße ebenso wie in der Karower Straße sind bereits 5,50 m breit. In der Kleiststraße würde der Busverkehr einschließlich der dortigen Bushaltestelle entfallen. Vorschlag 3: Variante 2 = Bus-Linienführung im Gegenverkehr durch die Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße. Erforderlich dafür ist mindestens eine Fahrbahnbreite von 6,00 m (gemäß Richtlinie müssten es sogar 6,50 m sein). Der Busverkehr in der Karower Straße, Kleiststraße und im Lindenberger Weg würde entfallen. Alle dortigen Bushaltestellen sowie die Bushaltestelle Bucher Chaussee vor dem Netto-Markt würden ebenfalls entfallen. Aufgrund des vergleichsweise geringen Straßenraumes (nur 12 m) werden dieser Variante wenige Chancen eingeräumt. Der Vorschlag 3 würde bei einem Einrichtungsverkehr in der Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße nicht mehr als 5,5 m Fahrbahnbreite erfordern und zugleich das „Nadelöhr“ Lindenberger Straße (Breite 5,50 m) entlasten. Allerdings ist hiergegen erheblicher Widerstand der Anlieger zu erwarten. Hinweis: Die Auslastung der Buslinien derzeit in Prüfung. Der aktuell gültige 20 Minuten-Takt bewirkt Anstieg der Passagierzahlen. Panketal zählt im Landkreis hinsichtlich der Anzahl und Dichte an Haltepunkten sowie der Taktung zu den mit ÖPNV verwöhnten Gemeinden. Aufgestellt: J.Dietrich FD Verkehrsflächen
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