Vorlage P V 21/2015/1 - der Gemeinde Panketal

Beschlussvorlage
Gemeindevertretung Panketal
öffentlich
Amt/Geschäftszeichen
66 11 01:SB-TEG IV NeuBuch/3.BA
Beratungsfolge
Sitzungstermin
ja
nicht öffentlich
Datum
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
26.05.2015
P V 21/2015/1
Stimmenverhältnis
nein
Enthaltungen
einstimmig
mehrheitlich
Fraktion
OBR Schwanebeck 19.06.2015
OBR Zepernick
22.06.2015
OEA
Sozialausschuss
Finanzausschuss
25.06.2015
Hauptausschuss
Gemeindevertretung 29.06.2015
Betreff
TEG IV 3.BA Goethestraße, Einsteinstraße, Stefan-Heym-Straße,
Humboldtstraße und Ernst-Toller-Straße - Anliegerbefragung
Bezug
P V 96/2007/6 Straßenbauprogramm 2020 vom 21.02.2011
P V 105/2009
Freigabe der Vorplanung für die Anliegerversammlungen
MV 105/2009/1 Auswertung der Anliegerbeteiligung
P V 105/2009/2 Gehwegführung Goethestraße
P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Straßenentwäss. TEG IV/2
P V 105/2009/3 Freigabe Vorplanung für Entwurf-/Genehmigungsplanung Goethestraße
P V 105/2009/5 Grundsatzbeschluss zum Straßenausbaukonzept Planungsgrundsätze für das TEG IV
P V 105/2009/6 Grundsatzbeschluss zur Entwurfsplanung Straßenentwässerung im TEG IV
P V 105/2009/10 Überarbeitung der vorgelegten Entwurfsplanung TEG IV 3. BA und Neuvorlage
P V 105/2009/11 Freigabe der Fortschreibung des Regenwasserkonzeptes TEG IV
Gemeindevertretersitzung vom 25.08./26.08.2014 zur P V 105/2009/12
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Panketal beschließt zum Zweck einer Variantenentscheidung zwischen
den vorliegenden Entwurfsplanungen für die Straßen:
Stefan-Heym-Straße, Humboldtstraße und Ernst-Toller-Straße jeweils zwischen Kleist- und
Goethestraße sowie Einsteinstraße zwischen Karower Straße und Kappgraben im Wohngebiet
„Neu-Buch“, Ortsteil Schwanebeck, TEG IV - 3. BA:
1. die Durchführung einer Informationsveranstaltung, in welcher die vorliegenden
Entwurfsplanungen (Planstände Nov. 2011 und Juli 2014) vorgestellt werden;
2. die betroffenen Grundstückseigentümer im Anschluss zu den vorgestellten
Entwurfsplanungen mit den in der Anlage 1 beigefügten Fragebogen zu befragen;
3. das Befragungsergebnis der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung über die Freigabe
der Entwurfsplanung vorzulegen und es nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Für die Goethestraße und die Einsteinstraße (zwischen Kleist- und Goethestraße sowie zwischen
Karower Straße und Kappgraben) entfällt die Befragung, da beide Planungsstände identisch
sind.
Bei der Befragung hat jedes Anliegergrundstück eine Stimme. Die Auswertung erfolgt getrennt
nach den jeweiligen Straßen.
In der Goethestraße soll zukünftig der ÖPNV im Einrichtungsverkehr erfolgen (Variante 2b der
Anlage 2).
Problembeschreibung / Begründung
Die GV hatte die Variantenentscheidungen für die Straßen des 3. BA mit den Beschlüssen P V
105/2009/2 vom 27.09.2010 und P V 105/2009/3 vom 22.11.2010 bereits getroffen. Für die auf dieser
Grundlage erstellte Entwurfsplanung folgte am 19.05.2014 der Beschluss P V 150/2009/10, der die
Überarbeitung dieser Planung verlangte. In der GV-Sitzung vom August 2014 wurde die
beschlusskonform überarbeitete Entwurfsplanung (P V 105/209/12) an die Verwaltung zurückverwiesen
und die Durchführung einer erneuten Anliegerbeteiligung mit anschließender Befragung der Anlieger
verlangt. Die GV erklärte, das sie das Bürgervotum berücksichtigen wird.
Die vorbereitete Befragung gemäß P V 105/2009/13 wurde auf der Sitzung am 27.10.2014 nicht
bestätigt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Fragezettel zu präzisieren, was hiermit erfolgt (siehe
Anlage).
Die in der OEA-Sitzung vom 16.03.2015 gewünschte Klärung einer Buslinienführung durch die
Goethestraße hatte am 19.03.2015 einen Abstimmungstermin mit dem Landkreis Abt.ÖPNV zur Folge.
Demnach existieren mehrere Varianten (s.Anlage 2 - Gesprächsvermerk).
Seitens der Verwaltung wird für die Lösung des Busverkehrs im Wohngebiet die Variante 2 b
bevorzugt, da die Kleiststraße auf Grund ihrer Breite und der Bauklasse (1,0 – erforderlich ist jedoch
die Klasse 1,8 RStO 12) für die Benutzung durch die Befahrung mit Bussen nicht geeignet ist.
Die Gemeindevertretung behält sich vor, einzelne Elemente der Entwurfsplanung zu ändern.
Fortsetzung siehe Ergänzungsblatt Nr.
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs-/Herstellungskosten)
EUR
Veranschlagung
Ja
Nein
Haushaltsjahr Produktkonto
Gesamtansatz lt.
Haushaltsplan
- EUR -
Verfasser/Mitzeichner
Datum
Unterschrift
davon in diesem ProdK.
für zu beschließende
(Teil-) Maßnahme
eingeplant
- EUR -
voraussichtlich tatsächlich
entstehende Kosten für zu
beschließende Maßnahme
- EUR -
FD Verkehrsflächen
Dietrich/Wendland
Fachbereich I
Fachbereich II
Fachbereich III
Eigenbetrieb
28.05.2015
02.06.15
02.06.15
02.06.15
02.06.15
gez.
Dietrich/Wendland
gez. Fornell (03.06.2015)
____________
Bürgermeister
gez. Guttowski
gez. i.V. Folk
gez. i.V. Müller
gez. i.V. Rinne
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Einsteinstraße zw. Karower Str. und
Kappgraben (Sackgasse):
Absender:
Name, Vorname
Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild
einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m und einer Einengung auf 3,00 m.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m und ohne Einengung.
_________________________
Datum und Unterschrift
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Stefan-Heym-Straße von Kleist- bis Goethestr.:
Absender:
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Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild
einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise, Einengungen bis auf
3,00 m, Aufweitungen bis auf 5,00 m und einem südlich angebauten Gehweg
mit 2,00 m sowie teilweisem Baumerhalt.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m in Pflasterbauweise, ohne Einengungen und nahezu vollständiger
Baumfällung. Es erfolgt die Umstufung zum Anliegerweg. Baumneupflanzung
wo möglich.
_________________________
Datum und Unterschrift
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 - Humboldtstraße von Kleist- bis Goethestraße:
Absender:
Name, Vorname
Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild
einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und
Aufweitungen bis auf 5,50m, geschlossener Entwässerung und weitgehendem
Baumerhalt. Der geplante Gehweg soll nicht gebaut werden.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m ohne Einengungen oder Aufweitungen, mit beidseitiger
Muldenentwässerung, kompletter Baumfällung und ohne Gehweg.
Baumneupflanzung wo möglich.
_________________________
Datum und Unterschrift
ANLAGE 1 zur P V 21/2015 – Ernst-Toller-Straße von Kleist- bis Goethestr.:
Absender:
Name, Vorname
Straße Nr.
PLZ, Wohnort
Flur 7, Flst.
Adresse des betroffenen Grundstückes (Straße Hausnr.)
Rücksendung bis zum
tt.mm.2015 !!!
Gemeinde Panketal
Fachdienst Verkehrsflächen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
oder per Fax:
0 30 / 9 45 11 - 216 oder
0 30 / 9 45 11 - 203
Erschließung des 3. BA im Wohngebiet Neu Buch, TEG IV im Ortsteil
Schwanebeck,
Anliegerbefragung gemäß § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung zur
Variantenentscheidung zwischen den beiden Entwurfsplanungen
Die Gemeindevertretung möchte sich mit dieser Befragung ein Meinungsbild
einholen und wird es bei der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigen.
Nicht zurückgesandte Fragebögen werden als Enthaltung gewertet und nicht
automatisch der einen oder anderen Variante zugeordnet.
Hinweise zum Ausfüllen:
Kreuzen Sie bitte deutlich eine der beiden Varianten an.
Sie haben nur eine Stimme. Für jedes erschlossene Grundstück ist nur ein Fragebogen zulässig!
Variante I:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand November 2011 mit einer
Regelfahrbahnbreite von 4,75 m, Einengungen bis auf 3,00 m und
Aufweitungen bis auf 6,25 m, Gehweg auf südlicher Straßenseite, teilweiser
Baumfällung und geschlossener Entwässerung.
Variante II:
Die Entwurfsplanung mit dem Planstand Juli 2014 mit einer Fahrbahnbreite
von 5,05 m, ohne Einengungen oder Aufweitungen, einem nördlich
angeordneten 1,50 m breiten Gehweg und einer südlich angeordneten
Muldenentwässerung sowie einer Baumfällung (Eiche).
_________________________
Datum und Unterschrift
ANLAGE 2 zur P V 21/2015 -
Gesprächsvermerk:
Ansprechpartner
Zimmernummer
Herr Dietrich
113
Mein Zeichen
Datum
über Besprechung am:
Projekt / Auftraggeber:
19.03.2015
im Ort: Rathaus, R. 107
TEG IV Neu-Buch, 3. Bauabschnitt (Goethestraße und weitere) und 4.
Bauabschnitt (Wolfgang-Amadeus-Mozart-Str. und weitere) / Gemeinde
Panketal
Thema / Grund:
Vorbereitung der Straßenbaumaßnahmen im Wohngebiet / OEA-Sitzung vom
16.03.2015 zur P V 21/2015 mit Auftrag zur Klärung der Buslinienführung
Bauzeit:
Teilnehmer:
noch offen
Herr Weber
Landkreis Barnim, Abt. ÖPNV
Frau Wendland Leiterin FD Verkehrsflächen
Herr Dietrich
Proj.Ing. FD Verkehrsflächen
Das Ergebnis der Besprechung wird wie folgt zusammengefasst:
Die Empfehlungen des OBR zur möglichen Linienführung ÖPNV in der Goethestraße und / oder WolfgangAmadeus-Mozart-Str. sollen geprüft bzw. geklärt werden. Nach Erläuterung des Ausbauprojektes und der
Prämissen der Gemeinde zur künftigen Buslinienführung durch die vorgenannten Straßen werden seitens des
Landkreises Abt. ÖPNV (Herr Weber) folgende Varianten vorgeschlagen:
Vorschlag 1: „0“-Variante = Bislang betriebene Strecken bleiben unverändert.
Dafür bleiben die derzeit errichteten Bushaltestellen weiter in Betrieb. Allerdings ist die verfügbare Breite in der
Kleiststraße (nur 4,5 bis 4,75 m) und die Bauklasse (Bkl 1.0 statt Bkl. 3.2 n. RStO) überhaupt nicht für den
Busverkehr gebaut worden bzw. für eine Belastung durch Busse bzw. geeignet. Auf die zahlreichen Schäden an
den Bordanlagen wird hingewiesen.
Vorschlag 2 a: Variante 1a = Bus-Linienführung im Gegenverkehr durch die Goethestraße und Lindenberger
Straße.
Erforderlich dafür ist mindestens eine Fahrbahnbreite von 6,00 m (gemäß Richtlinie müssten es sogar 6,50 m
sein / zum Vergleich: Lindenberger Straße ist auch nur 5,50 m breit). Dafür entfällt der Busverkehr in der
Karower Straße, der Kleiststraße und im Lindenberger Weg. Auch alle dortigen Bushaltestellen entfallen.
Vorschlag 2 b: Variante 1b = Bus-Linienführung im Einrichtungsverkehr durch die Lindenberger Straße und
Goethestraße und in Gegenrichtung durch den Lindenberger Weg und die Karower Straße.
Dann würden die 5,50 m Fahrbahnbreite in der Goethestraße ausreichen. Die Lindenberger Straße ebenso wie in
der Karower Straße sind bereits 5,50 m breit. In der Kleiststraße würde der Busverkehr einschließlich der
dortigen Bushaltestelle entfallen.
Vorschlag 3: Variante 2 = Bus-Linienführung im Gegenverkehr durch die Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße.
Erforderlich dafür ist mindestens eine Fahrbahnbreite von 6,00 m (gemäß Richtlinie müssten es sogar 6,50 m
sein). Der Busverkehr in der Karower Straße, Kleiststraße und im Lindenberger Weg würde entfallen. Alle
dortigen Bushaltestellen sowie die Bushaltestelle Bucher Chaussee vor dem Netto-Markt würden ebenfalls
entfallen. Aufgrund des vergleichsweise geringen Straßenraumes (nur 12 m) werden dieser Variante wenige
Chancen eingeräumt.
Der Vorschlag 3 würde bei einem Einrichtungsverkehr in der Wolfgang-Amadeus-Mozart-Straße nicht mehr als
5,5 m Fahrbahnbreite erfordern und zugleich das „Nadelöhr“ Lindenberger Straße (Breite 5,50 m) entlasten.
Allerdings ist hiergegen erheblicher Widerstand der Anlieger zu erwarten.
Hinweis: Die Auslastung der Buslinien derzeit in Prüfung. Der aktuell gültige 20 Minuten-Takt bewirkt Anstieg
der Passagierzahlen. Panketal zählt im Landkreis hinsichtlich der Anzahl und Dichte an Haltepunkten sowie der
Taktung zu den mit ÖPNV verwöhnten Gemeinden.
Aufgestellt:
J.Dietrich
FD Verkehrsflächen