Beschlussvorlage Gemeindevertretung Panketal öffentlich Amt/Geschäftszeichen 65 12 08; 10 24 07:Planung Hort Schwanebeck/Beschlüsse Beratungsfolge Sitzungstermin ja nicht öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 24.03.2015 P V 30/2012/7 Stimmenverhältnis nein Enthaltungen einstimmig mehrheitlich Fraktion OBR Schwanebeck 17.04.2015 OBR Zepernick 20.04.2015 OEA 21.04.2015 Sozialausschuss 22.04.2015 Finanzausschuss 23.04.2015 Hauptausschuss Gemeindevertretung 27.04.2015 Betreff Bestätigung der Entwurfsplanung für den Neubau Hort am Schulstandort Schwanebeck Bezug P V 30/2012/2; P A 68/2012/8/neu; PV A 83/2014; P V 30/2012/5; PMV 30/2012/6 Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom 20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen. Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen nach vorgelegter Kostenberechnung mit Stand vom 26.03.2015 im Zuge der Entwurfsplanung 5,6 Mio. €. Folgende Einsparungen sind in der weiteren Projektbearbeitung technisch möglich: a) Holzfenster statt Holz-Alu-Fenster und Entfall Holzverkleidung Innenwände: Einsparung 50.300 € b) Entfall Trennwandanlage Foyer und Theaterraum: Einsparung 33.600 Euro c) Entfall Hortradio: Einsparung 34.000 Euro d) Entfall Warmwasser in den Toiletten: Einsparung 35.000 Euro e) Röhrenheizkörper statt Fußbodenheizung: Einsparung 15.000 Euro f) Rückstellung von Bolzplatz und neuen Spielgeräten (d.h. vorhandene Spielgeräte lt. Planung werden errichtet , Bolzplatz wie jetzt auf Sandflächen) :Rückstellung 68.100 Euro g) Einsparung Innenausstattung durch Weiternutzung vorh. Möbeln: Einsparung 82.000 € (das entspricht 69 % vom Planungsansatz 262.000 €) e) Einsparung Nebenkosten durch Reduzierung der vorgenannten Baukosten: Einsparung 82.000 € Daher ist über die folgenden Beschlussvorschläge abzustimmen: Weiter Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag a) Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom 20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen . Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen nach vorgelegter Kostenberechnung mit Stand vom 26.03.2015 im Zuge der Entwurfsplanung 5,6 Mio. €. Die benötigten zusätzlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2016 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge (Planung und Bau) auszulösen. Beschlussvorschlag b) Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom 20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen mit allen Einsparungen Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen (Einsparpotential) mit Stand vom 26.03.2015 dann 5,2 Mio. €. nach Kostenberechnung Die benötigten zusätzlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2016 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge (Planung und Bau) auszulösen. Beschlussvorschlag c) Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom 20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen mit folgenden Einsparungen: Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen nach vorgelegter Kostenberechnung mit Stand vom 26.03.2015 im Zuge der Entwurfsplanung 5,6 Mio. € abzüglich der wie folgt beschlossenen Einsparungen. Die benötigten zusätzlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2016 bereitgestellt. Ja Nein a) Entfall Holz-Alu-Fenster/Holzverkleidung Innenwände b) Entfall Trennwandanlage Foyer und Theaterraum c) Entfall Hortradio d) Röhrenheizkörper statt Fußbodenheizung f) Rückstellung Bolzplatz und neue Spielgeräte g) Weiternutzung von vorh. Möbel Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge (Planung und Bau) auszulösen. Problembeschreibung/Begründung Die Historie zur Problematik der Kinderzahlen, Inklusion und Zügigkeit im Grundschulbereich seit Mai 2012 (PV 30/2012 vom 29.05.2012) und dieses Projekt vom Januar 2015 (PV 30/2012/5 vom 20.01.2015) mit zwischenzeitlichem Planungsstopp und der Übergabe des Schulstandortes an den Landkreis sei hier nur stichpunktartig erwähnt. Der Hortneubau wurde zuletzt gemäß den Beschlüssen P A 83/2014 vom 24.11.2014 und PV 30/2012/5 vom 20.01.2015 mit folgenden Eckpunkten für den Entwurf beschlossen: - Finanzielle Auswirkung der Erhöhung der Kapazität sind in die Haushaltsplanung 2015 bis 2018 aufzunehmen Erhöhung der Kapazität von 220 auf 280 Plätze Funktionsbereich Küche für Kita als Vollküche in Eigenbewirtschaftung Die Betriebsbeschreibung vom 03.02.2014 wurde entsprechend der obigen Vorgaben ergänzt und die Funktionsräume mit der Hortleitung und dem Fachbereich III abgestimmt. Besonders auf den Punkt Inklusion sei hier noch einmal hingewiesen: Anlagen: siehe Ergänzungsblatt Nr. 1 Finanzielle Auswirkungen Ja Fortsetzung siehe Ergänzungsblatt Nr.1 Nein Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten) EUR a)5,6 Mio. € b)5,2 Mio. € oder c) gemäß Beschlusslage OHNE Unvorhergesehenes Veranschlagung Ja Nein Haushaltsjahr Produktkonto Gesamtansatz lt. Haushaltsplan - EUR 2012 365014.785100 400.000 2013* 365014.785100 1.500.000* 2014 365014.785100 800.000 2015 365014.785100 2.400.000 2016 365014.785100 0 • Sperre i.H.v. 100.000 Euro wurde berücksichtigt Verfasser/Mitzeichner Fachbereich I davon in diesem ProdK. für zu beschließende (Teil-) Maßnahme eingeplant - EUR 400.000 1.500.000 800.000 2.400.000 0 Fachbereich II voraussichtlich tatsächlich entstehende Kosten für zu beschließende Maßnahme - EUR 400.000 1.500.000 800.000 2.400.000 500.000 Fachbereich III Eigenbetrieb Fr. Schaafhausen Datum 27.03.2015 Unterschrift gez. Schaafhausen gez. Fornell Bürgermeister 27.03.2015 gez. Wendland 27.03.2015 gez. Hünger 27.03.2015 gez. Müller 27.03.2015 gez. Rinne Ergänzungsblatt Nr. 1 Auszug aus der Betriebsbeschreibung vom 03.02.2014: Die Aufnahme von schwerstbehinderten Kindern, welche einer teilstationären Betreuung bedürfen wird grundsätzlich nicht eingeplant. Grundsätzlich soll die inklusive Förderung der Schulkinder in den Schulen erfolgen. Eine inklusive Betreuung dieser Kinder in Horteinrichtungen ist derzeit nicht geplant. Die Entscheidung hierüber muss jedoch in jedem Fall einzeln entschieden werden, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, den Eltern und z.B. der Sonderpädagogischen Beratungsstelle. Vorgaben oder ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der Inklusion im Land Brandenburg liegen seitens des Landesministeriums derzeit nicht vor. Zusätzliche Maßnahmen bzw. erschwerende Maßnahmen, welche im Projekt mit umgesetzt werden müssen sind: Teilabbruch des Hortes und Umverlegung von Leitungen als vorgezogene Baumaßnahme in den Sommerferien 2015 Durch die Erhöhung der Kapazität ist das Projekt weiter an das Freizeithaus gerückt, deshalb: -Umverlegung der Kelleraußentreppe des Freizeithauses Würfel -Außenbereich des Freizeithauses wurde mit den Beteiligten im Einvernehmen an den Straßenbereich verlegt Die neue Außenanlage des Hortes kann erst nach Abbruch der Baracke und der dann folgenden Herstellung der Außenanlagen genutzt werden. Das heißt die Kinder werden nach Umzug in den neuen Hort (ca. April 2017) erst im August 2017 die Außenanlagen nutzen können. Hier sind Beeinträchtigungen im Hortbetrieb möglich. Anlagen: 1. Lageplan, eine Seite 2. Visualisierung, 1 Seite 3. Grundrisse, zwei Seiten 4. Schnitte, eine Seite 5. Ansichten, eine Seite 6. Außenraumgestaltung, eine Seite 7. Projektbeschreibung, einei Seite 8. Kostenberechnung, eine Seite 9. Kostenberechnung für Einsparpotential, eine Seite Die Entwurfsplanung steht im Ratssaal zur Einsichtnahme bereit.
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