Vorlage P V 30/2012/7 - der Gemeinde Panketal

Beschlussvorlage
Gemeindevertretung Panketal
öffentlich
Amt/Geschäftszeichen
65 12 08; 10 24 07:Planung Hort
Schwanebeck/Beschlüsse
Beratungsfolge
Sitzungstermin
ja
nicht öffentlich
Datum
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
24.03.2015
P V 30/2012/7
Stimmenverhältnis
nein
Enthaltungen
einstimmig
mehrheitlich
Fraktion
OBR Schwanebeck 17.04.2015
OBR Zepernick
20.04.2015
OEA
21.04.2015
Sozialausschuss
22.04.2015
Finanzausschuss
23.04.2015
Hauptausschuss
Gemeindevertretung 27.04.2015
Betreff
Bestätigung der Entwurfsplanung für den Neubau Hort am Schulstandort
Schwanebeck
Bezug
P V 30/2012/2; P A 68/2012/8/neu; PV A 83/2014; P V 30/2012/5; PMV 30/2012/6
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom
20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus
eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen.
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen nach vorgelegter Kostenberechnung mit
Stand vom 26.03.2015 im Zuge der Entwurfsplanung 5,6 Mio. €.
Folgende Einsparungen sind in der weiteren Projektbearbeitung technisch möglich:
a) Holzfenster statt Holz-Alu-Fenster und Entfall Holzverkleidung Innenwände: Einsparung
50.300 €
b) Entfall Trennwandanlage Foyer und Theaterraum: Einsparung 33.600 Euro
c) Entfall Hortradio: Einsparung 34.000 Euro
d) Entfall Warmwasser in den Toiletten: Einsparung 35.000 Euro
e) Röhrenheizkörper statt Fußbodenheizung: Einsparung 15.000 Euro
f) Rückstellung von Bolzplatz und neuen Spielgeräten (d.h. vorhandene Spielgeräte lt. Planung
werden errichtet , Bolzplatz wie jetzt auf Sandflächen) :Rückstellung 68.100 Euro
g) Einsparung Innenausstattung durch Weiternutzung vorh. Möbeln: Einsparung 82.000 €
(das entspricht 69 % vom Planungsansatz 262.000 €)
e) Einsparung Nebenkosten durch Reduzierung der vorgenannten Baukosten: Einsparung
82.000 €
Daher ist über die folgenden Beschlussvorschläge abzustimmen:
Weiter Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag a)
Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom
20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus
eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen .
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen nach vorgelegter Kostenberechnung
mit Stand vom 26.03.2015 im Zuge der Entwurfsplanung 5,6 Mio. €.
Die benötigten zusätzlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2016 bereitgestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge (Planung und Bau)
auszulösen.
Beschlussvorschlag b)
Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom
20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus
eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen mit allen Einsparungen
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen
(Einsparpotential) mit Stand vom 26.03.2015 dann 5,2 Mio. €.
nach
Kostenberechnung
Die benötigten zusätzlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2016 bereitgestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge (Planung und Bau)
auszulösen.
Beschlussvorschlag c)
Die Gemeindevertretung beschließt die zuletzt gemäß Beschluss P V 30/2012/5 vom
20.01.2015 erstellte Entwurfsplanung als Grundlage für die Projektumsetzung des Neubaus
eines Hortes am Schulstandort Schwanebeck mit 280 Plätzen mit folgenden Einsparungen:
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) betragen nach vorgelegter Kostenberechnung
mit Stand vom 26.03.2015 im Zuge der Entwurfsplanung 5,6 Mio. € abzüglich der wie folgt
beschlossenen Einsparungen.
Die benötigten zusätzlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2016 bereitgestellt.
Ja
Nein
a) Entfall Holz-Alu-Fenster/Holzverkleidung Innenwände
b) Entfall Trennwandanlage Foyer und Theaterraum
c) Entfall Hortradio
d) Röhrenheizkörper statt Fußbodenheizung
f) Rückstellung Bolzplatz und neue Spielgeräte
g) Weiternutzung von vorh. Möbel
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge (Planung und Bau)
auszulösen.
Problembeschreibung/Begründung
Die Historie zur Problematik der Kinderzahlen, Inklusion und Zügigkeit im Grundschulbereich
seit Mai 2012 (PV 30/2012 vom 29.05.2012) und dieses Projekt vom Januar 2015 (PV
30/2012/5 vom 20.01.2015) mit zwischenzeitlichem Planungsstopp und der Übergabe des
Schulstandortes an den Landkreis sei hier nur stichpunktartig erwähnt.
Der Hortneubau wurde zuletzt gemäß den Beschlüssen P A 83/2014 vom 24.11.2014 und PV
30/2012/5 vom 20.01.2015 mit folgenden Eckpunkten für den Entwurf beschlossen:
-
Finanzielle Auswirkung der Erhöhung der Kapazität sind in die Haushaltsplanung
2015 bis 2018 aufzunehmen
Erhöhung der Kapazität von 220 auf 280 Plätze
Funktionsbereich Küche für Kita als Vollküche in Eigenbewirtschaftung
Die Betriebsbeschreibung vom 03.02.2014 wurde entsprechend der obigen Vorgaben ergänzt
und die Funktionsräume mit der Hortleitung und dem Fachbereich III abgestimmt.
Besonders auf den Punkt Inklusion sei hier noch einmal hingewiesen:
Anlagen: siehe Ergänzungsblatt Nr. 1
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Fortsetzung siehe Ergänzungsblatt Nr.1
Nein
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs-/Herstellungskosten)
EUR
a)5,6 Mio. € b)5,2 Mio. € oder c) gemäß Beschlusslage OHNE Unvorhergesehenes
Veranschlagung
Ja
Nein
Haushaltsjahr Produktkonto
Gesamtansatz lt.
Haushaltsplan
- EUR 2012
365014.785100
400.000
2013*
365014.785100
1.500.000*
2014
365014.785100
800.000
2015
365014.785100
2.400.000
2016
365014.785100
0
• Sperre i.H.v. 100.000 Euro wurde berücksichtigt
Verfasser/Mitzeichner
Fachbereich I
davon in diesem ProdK.
für zu beschließende
(Teil-) Maßnahme
eingeplant
- EUR 400.000
1.500.000
800.000
2.400.000
0
Fachbereich II
voraussichtlich tatsächlich
entstehende Kosten für zu
beschließende Maßnahme
- EUR 400.000
1.500.000
800.000
2.400.000
500.000
Fachbereich III
Eigenbetrieb
Fr. Schaafhausen
Datum
27.03.2015
Unterschrift
gez. Schaafhausen
gez. Fornell
Bürgermeister
27.03.2015
gez. Wendland
27.03.2015
gez. Hünger
27.03.2015
gez. Müller
27.03.2015
gez. Rinne
Ergänzungsblatt Nr. 1
Auszug aus der Betriebsbeschreibung vom 03.02.2014:
Die Aufnahme von schwerstbehinderten Kindern, welche einer teilstationären Betreuung
bedürfen wird grundsätzlich nicht eingeplant. Grundsätzlich soll die inklusive Förderung der
Schulkinder in den Schulen erfolgen. Eine inklusive Betreuung dieser Kinder in
Horteinrichtungen ist derzeit nicht geplant. Die Entscheidung hierüber muss jedoch in jedem
Fall einzeln entschieden werden, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, den Eltern und z.B.
der Sonderpädagogischen Beratungsstelle. Vorgaben oder ein Gesamtkonzept für die
Umsetzung der Inklusion im Land Brandenburg liegen seitens des Landesministeriums
derzeit nicht vor.
Zusätzliche Maßnahmen bzw. erschwerende Maßnahmen, welche im Projekt mit umgesetzt
werden müssen sind:
Teilabbruch des Hortes und Umverlegung von Leitungen als vorgezogene Baumaßnahme in
den Sommerferien 2015
Durch die Erhöhung der Kapazität ist das Projekt weiter an das Freizeithaus gerückt, deshalb:
-Umverlegung der Kelleraußentreppe des Freizeithauses Würfel
-Außenbereich des Freizeithauses wurde mit den Beteiligten im Einvernehmen an den
Straßenbereich verlegt
Die neue Außenanlage des Hortes kann erst nach Abbruch der Baracke und der dann
folgenden Herstellung der Außenanlagen genutzt werden. Das heißt die Kinder werden nach
Umzug in den neuen Hort (ca. April 2017) erst im August 2017 die Außenanlagen nutzen
können. Hier sind Beeinträchtigungen im Hortbetrieb möglich.
Anlagen:
1. Lageplan, eine Seite
2. Visualisierung, 1 Seite
3. Grundrisse, zwei Seiten
4. Schnitte, eine Seite
5. Ansichten, eine Seite
6. Außenraumgestaltung, eine Seite
7. Projektbeschreibung, einei Seite
8. Kostenberechnung, eine Seite
9. Kostenberechnung für Einsparpotential, eine Seite
Die Entwurfsplanung steht im Ratssaal zur Einsichtnahme bereit.