(Stadt Storkow (Mark) mit den Ortsteilen Alt Stahnsdorf, Bugk, Görsdorf/bei Storkow, Groß Eichholz, Groß Schauen, Kehrigk, Klein Schauen, Kummersdorf, Limsdorf, Philadelphia, Rieplos, Schwerin, Selchow, Wochowsee) 18. Jahrgang Nummer 03 Storkow (Mark), 20.03.2015 aus dem Inhalt Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015 Seiten 1-2 2. Bekanntmachung der Beschlüsse der Sonder Stadtverordnetenversammlung vom 03.03.2015 Seite 2 3. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des „Sozialen Eigenbetriebes“ der Stadt Storkow (Mark) Seiten 2-3 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015 Öffentlicher Teil Beschluss-Nr. 114/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Fürstenwalde, dem Amt Scharmützelsee und der Stadt Storkow (Mark). Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr. 115/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das vorliegende Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen Beschluss-Nr. 116/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Storkow (Mark) für das Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltsplan und Anlagen. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 4 Enthaltungen Beschluss-Nr. 117/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan des Sozialen Eigenbetriebes der Stadt Storkow (Mark) für das Wirtschaftsjahr 2015 mit folgenden Anlagen: 4. Bekanntmachung der Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige Anmietung und Benutzung von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums der Stadt Storkow (Mark) Seiten 3-4 - Satzung - Vorbericht - Erfolgsplan - Finanzplan - Investitionsplan - Investitionsprogramm - Stellenübersicht Abstimmung: 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 4 Enthaltungen Beschluss-Nr. 118/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch die Änderung des Bebauungsplanes „Straße der Jugend/Am Luch“. Ziel des Planverfahrens ist es, durch eine Änderung vorhandener Baugrenzen eine bessere bauliche Nutzung der gewerblich genutzten Grundstücke zu erreichen. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr. 120/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügte Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige Anmietung und Benutzung von Räumen im Eltern-Kind-Zentrum der Stadt Storkow (Mark). Abstimmung: 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Beschluss-Nr. 123/2015 Die Stadtverordnetenversammlung benennt gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Storkow (Mark) i.V. mit § 19 der Bbg. Kommunalver- 18. Jahrgang, Nummer 3 Freitag, 20.03.2015 Amtsblatt für die Stadt Storkow (Mark) fassung folgende Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Storkow (Mark): Frau Hannelore Postel Herr Rudi Fessel Frau Dietlind Frommann Frau Ingrid Trost Frau Kathrin Schwartz Frau Gertrud Krohm Frau Gisela Zeige Frau Ilona Reisenweber Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Beschluss-Nr. 136/2015 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vorschlag zur Änderung der Bauausführung in der Sport- und Mehrzweckhalle zu. Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 3 Enthaltungen Nichtöffentlicher Teil Beschluss-Nr. 121/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Flurstücks 51 der Flur 35 in der Gemarkung Storkow. Beschluss-Nr. 122/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der Flurstücke 47, 48, 49 und 50 der Flur 35 in der Gemarkung Storkow. Beschluss-Nr. 124/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 107 der Flur 2 in der Gemarkung Klein Schauen. leistungen durch die Stadt Storkow (Mark) (§ 92 Abs. 3 BbgKVerf) in der vorliegenden Fassung vom 12.02.2015. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Beschluss-Nr. 138/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die gemeinnützige Gesellschaft zur Betreuung, Pflege und das Angebot weiterer sozialer Dienstleistungen durch die Stadt Storkow (Mark) in der vorliegenden Fassung vom 09.01.2015. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Nichtöffentlicher Teil Beschluss-Nr. 139/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Geschäftsführerdienstvertrag für die gemeinnützige Gesellschaft zur Betreuung, Pflege und das Angebot weiterer sozialer Dienstleistungen durch die Stadt Storkow (Mark). Beschluss-Nr. 126/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Stelle des Sachgebietsleiters für Tourismus & Stadtmarketing mit Andreas Gordalla zu besetzen. Beschluss-Nr. 147/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der Flurstücke 47, 48, 49 und 50 der Flur 35 in der Gemarkung Storkow. Wirtschaftsplan des „Sozialen Eigenbetriebes“ der Stadt Storkow (Mark) Beschluss-Nr. 127/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb einer Teilfläche von ca. 461 qm des Flurstücks 40 der Flur 22 in der Gemarkung Storkow. Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2015 Beschluss-Nr. 125/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die ARITMA Revision GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Sozialen Eigenbetriebes Storkow (Mark) für das Jahr 2014 zu beauftragen. Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 12.02.2015 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt: Beschluss-Nr. 128/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb des Flurstücks 107/4 in der Flur 2 der Gemarkung Schwerin zur Größe von 4007 qm. 1. Beschluss-Nr. 129/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb der Flurstücke 113 und 114 in der Flur 11 der Gemarkung Storkow zur Größe von zusammen 8241 qm. Es betragen 1.1. im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust 4.590.300 € 2.671.300 € 1.919.000 € 0€ 1.2. im Finanzplan Beschlüsse der SonderStadtverordnetenversammlung vom 03.03.2015 Öffentlicher Teil Beschluss-Nr. 137/2015 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Begründung des öffentlichen Interesses an der Gründung eines eigenen Unternehmens für die Betreuung, Pflege und das Angebot weiterer sozialer Dienst2 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 2. 2.040.000 € - 838.000 € 595.600 € Es werden festgesetzt 2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 640.000 € 18. Jahrgang, Nummer 3 Freitag, 20.03.2015 Amtsblatt für die Stadt Storkow (Mark) 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs ermächtigungen auf 2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0€ 410.000 € Storkow (Mark), den 03.03.2015 (2) Das Nutzungsentgelt beinhaltet die Nettokaltmiete und die Betriebskosten. (3) Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage bestehender Flächenangaben. (4) Betriebskosten sind die Kosten der Energie, Heizung, Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, Reinigung und Versicherung. § 3 Unentgeltliche Nutzung C. Schulze-Ludwig Bürgermeisterin Vermerk: Der Wirtschaftsplan des „Sozialen Eigenbetriebes“ der Stadt Storkow (Mark) – Festsetzung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2015 – wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2015 beschlossen. (1) Eine Befreiung von der Nutzungsentgeltzahlung wird festgelegt für: a) Veranstaltungen und Angebote des Eltern-Kind-Zentrums b)Nutzung der Räume des Eltern-Kind-Zentrums durch in der Stadt Storkow (Mark) ansässige Kindertagesstätten c)Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung oder von Fachausschüssen d)Wahlen (2)Über weitere Befreiungen entscheidet auf Antrag das Sachgebiet Stadtentwicklung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin. C. Schulze-Ludwig Bürgermeisterin § 4 Nutzungsentgelt Vermerk: Der Wirtschaftsplan des „Sozialen Eigenbetriebes“ der Stadt Storkow (Mark) – Festsetzung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2015 – wird am 20.03.2015 öffentlich bekannt gemacht. C. Schulze-Ludwig Bürgermeisterin Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige Anmietung und Benutzung von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums der Stadt Storkow (Mark) in der Altstadtkita (Altstadt 24) § 1 Begriffsbestimmung (1) Das Eltern-Kind-Zentrum ist eine durch die Stadt Storkow (Mark) betriebene kommunale Einrichtung zur Förderung von Familien und Kindern. Es befindet sich in Räumlichkeiten in der Altstadtkita. Im Rahmen von freien Kapazitäten können die Räume des ElternKind-Zentrums für kommerzielle Angebote von Dritten oder von anderen Interessenten und Privatpersonen genutzt werden. (2) Die Vermietung der Räumlichkeiten obliegt, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Leiter des Eltern-Kind-Zentrums. Mit dem Nutzer wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, deren Inhalt mit dem Sachgebiet Stadtentwicklung – Liegenschaften – abgestimmt ist. § 2 Nutzung der Räumlichkeiten (1) Für die zeitweise Überlassung der Räume im Eltern-Kind-Zentrum für private oder gewerbliche Zwecke werden Nutzungsentgelte gemäß dieser Nutzungsentgeltordnung erhoben. Das Nutzungsentgelt beträgt für Raum 1 (47,5 qm) 8,00 Euro pro angefangene Stunde oder 40 Euro pro Tag. Das Nutzungsentgelt beträgt für Raum 2 (26,5 qm) 5,00 Euro pro angefangene Stunde oder 25 Euro pro Tag. § 5 Fälligkeit (1) Die Zahlungspflicht entsteht mit Anmeldung der Räumlichkeiten für eine private oder gewerbliche Nutzung. (2) Das Nutzungsentgelt ist im Voraus zu zahlen. (3) Das Nutzungsentgelt für einen Tag erstreckt sich auf einen Kalendertag. § 6 Mieträume (1) Der Eigentümer leistet keine Gewähr dafür, dass die Räume den in Frage kommenden technischen Anforderungen sowie den behördlichen und anderen Vorschriften für von Dritten geplante Veranstaltungen entsprechen. Der Nutzer hat behördliche Genehmigungen und Auflagen auf eigene Kosten zu beschaffen und zu erfüllen. (2) Die Räume dürfen nicht zweckentfremdet werden und müssen in einem ordentlichen und sauberen Zustand gehalten werden. (3) Die Teeküche und die Toiletten im 2. Obergeschoss der Altstadtkita können mitgenutzt werden. (4) Der Eigentümer ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des Nutzers zu beseitigen. (5) In allen Räumen und auf dem Gelände des Eltern-Kind-Zentrums und der Altstadtkita herrscht ein striktes Rauchverbot. (6) Der Verzehrs von alkoholischen Getränken jeglicher Art ist in allen Räumen und auf dem Gelände des Eltern-Kind-Zentrums und der Altstadtkita untersagt. (7) Veranstaltungen mit extrem rechts- oder linksgerichtetem Hintergrund sind in den Räumen nicht zulässig, darunter fällt insbesondere auch das Abspielen von Tonträgern jeglicher Art mit rechts- oder linksextremen Liedgut. Zuwiderhandlungen werden nach Feststel3 18. Jahrgang, Nummer 3 Freitag, 20.03.2015 Amtsblatt für die Stadt Storkow (Mark) lung mit einem sofortigen und zukünftigen Hausverbot geahndet. Gegebenenfalls stellt die Stadt Storkow (Mark) Strafanzeige gegen den oder die Verursacher. § 7 Haftung (1) Der Nutzer trägt das Risiko für die Räume und die dazugehörigen Sanitäreinrichtungen und Verkehrswege zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung einschließlich deren Vor- und Nachbereitung. (2) Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden an Personen, Sachen (einschließlich an Gebäuden und Außenanlagen) sowie in allen Rechten, die durch ihn, seine Beauftragten, Teilnehmer und Besucher entstehen. (3) Der Nutzer stellt den Eigentümer von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Nutzung geltend gemacht werden könnten, auch Dritten gegenüber frei. (4) Mehrere Nutzer haften gegenüber dem Eigentümer als Gesamtschuldner. § 8 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung tritt am 01.03.2015 in Kraft. Storkow (Mark), den 03.03.2015 C. Schulze-Ludwig Bürgermeisterin Vermerk: Die Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige Anmietung und Benutzung von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums der Stadt Storkow (Mark) in der Altstadtkita (Altstadt 24) wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2015 beschlossen. Impressum C. Schulze-Ludwig Bürgermeisterin Vermerk: Die Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige Anmietung und Benutzung von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums der Stadt Storkow (Mark) in der Altstadtkita (Altstadt 24) wird am 20.03.2015 öffentlich bekannt gemacht. C. Schulze-Ludwig Bürgermeisterin Herausgeber: Stadt Storkow (Mark) – Die Bürgermeisterin C. Schulze-Ludwig Satz & Druck: Schlaubetal-Druck Kühl OHG Mixdorfer Straße 1 15299 Müllrose Auflagenhöhe: 4.888 Exemplare Zustellung: Amtsblatt wird durch die Zeitschrift Blickpunkt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Markt 9/10, 15848 Beeskow verteilt Bezug: Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark) Liegt weiterhin in der Stadtverwaltung der Stadt Storkow (Mark) kostenlos zur Abholung bereit und kann im Internet www.storkow-stadt.de abgerufen werden. 4
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