Amtsblatt Nr. 3 vom 20.03.2015

(Stadt Storkow (Mark) mit den Ortsteilen Alt Stahnsdorf, Bugk,
Görsdorf/bei Storkow, Groß Eichholz, Groß Schauen, Kehrigk, Klein Schauen, Kummersdorf,
Limsdorf, Philadelphia, Rieplos, Schwerin, Selchow, Wochowsee)
18. Jahrgang
Nummer 03
Storkow (Mark), 20.03.2015
aus dem Inhalt
Amtliche Bekanntmachungen
1. Bekanntmachung der Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015
Seiten 1-2
2. Bekanntmachung der Beschlüsse der Sonder Stadtverordnetenversammlung vom 03.03.2015
Seite 2
3. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des
„Sozialen Eigenbetriebes“ der Stadt Storkow (Mark)
Seiten 2-3
Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015
Öffentlicher Teil
Beschluss-Nr. 114/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Fürstenwalde, dem Amt Scharmützelsee
und der Stadt Storkow (Mark).
Abstimmung:
15 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 115/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015.
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 116/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Storkow (Mark) für das Haushaltsjahr 2015 mit
Haushaltsplan und Anlagen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
4 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 117/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan
des Sozialen Eigenbetriebes der Stadt Storkow (Mark) für das Wirtschaftsjahr 2015 mit folgenden Anlagen:
4.
Bekanntmachung der Benutzungs- und
Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige Anmietung
und Benutzung von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums
der Stadt Storkow (Mark)
Seiten 3-4
- Satzung
- Vorbericht
- Erfolgsplan
- Finanzplan
- Investitionsplan
- Investitionsprogramm
- Stellenübersicht
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
4 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 118/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch die Änderung des Bebauungsplanes „Straße der Jugend/Am Luch“. Ziel des Planverfahrens ist es, durch eine Änderung
vorhandener Baugrenzen eine bessere bauliche Nutzung der gewerblich genutzten Grundstücke zu erreichen.
Abstimmung:
15 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 120/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügte Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige Anmietung und Benutzung von Räumen im Eltern-Kind-Zentrum der Stadt
Storkow (Mark).
Abstimmung:
12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 123/2015
Die Stadtverordnetenversammlung benennt gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Storkow (Mark) i.V. mit § 19 der Bbg. Kommunalver-
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fassung folgende Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Storkow
(Mark):
Frau Hannelore Postel
Herr Rudi Fessel
Frau Dietlind Frommann
Frau Ingrid Trost
Frau Kathrin Schwartz
Frau Gertrud Krohm
Frau Gisela Zeige
Frau Ilona Reisenweber
Abstimmung:
14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Beschluss-Nr. 136/2015
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vorschlag zur Änderung der Bauausführung in der Sport- und Mehrzweckhalle zu.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
3 Enthaltungen
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss-Nr. 121/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Flurstücks 51 der Flur 35 in der Gemarkung Storkow.
Beschluss-Nr. 122/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der Flurstücke 47, 48, 49 und 50 der Flur 35 in der Gemarkung Storkow.
Beschluss-Nr. 124/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf einer
Teilfläche aus dem Flurstück 107 der Flur 2 in der Gemarkung Klein
Schauen.
leistungen durch die Stadt Storkow (Mark) (§ 92 Abs. 3 BbgKVerf) in
der vorliegenden Fassung vom 12.02.2015.
Abstimmung:
15 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 138/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die
gemeinnützige Gesellschaft zur Betreuung, Pflege und das Angebot
weiterer sozialer Dienstleistungen durch die Stadt Storkow (Mark) in
der vorliegenden Fassung vom 09.01.2015.
Abstimmung:
14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss-Nr. 139/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Geschäftsführerdienstvertrag für die gemeinnützige Gesellschaft zur Betreuung,
Pflege und das Angebot weiterer sozialer Dienstleistungen durch die
Stadt Storkow (Mark).
Beschluss-Nr. 126/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Stelle des Sachgebietsleiters für Tourismus & Stadtmarketing mit Andreas Gordalla
zu besetzen.
Beschluss-Nr. 147/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der Flurstücke 47, 48, 49 und 50 der Flur 35 in der Gemarkung Storkow.
Wirtschaftsplan des „Sozialen Eigenbetriebes“
der Stadt Storkow (Mark)
Beschluss-Nr. 127/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb einer Teilfläche von ca. 461 qm des Flurstücks 40 der Flur 22 in der Gemarkung
Storkow.
Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 EigV
für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss-Nr. 125/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die ARITMA Revision
GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Sozialen Eigenbetriebes Storkow (Mark) für das Jahr 2014 zu beauftragen.
Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss
vom 12.02.2015 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
festgestellt:
Beschluss-Nr. 128/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb des Flurstücks 107/4 in der Flur 2 der Gemarkung Schwerin zur Größe von
4007 qm.
1.
Beschluss-Nr. 129/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb der Flurstücke 113 und 114 in der Flur 11 der Gemarkung Storkow zur Größe
von zusammen 8241 qm.
Es betragen
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn
der Jahresverlust
4.590.300 €
2.671.300 €
1.919.000 €
0€
1.2. im Finanzplan
Beschlüsse der SonderStadtverordnetenversammlung vom 03.03.2015
Öffentlicher Teil
Beschluss-Nr. 137/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Begründung des
öffentlichen Interesses an der Gründung eines eigenen Unternehmens
für die Betreuung, Pflege und das Angebot weiterer sozialer Dienst2
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Investitionstätigkeit
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Finanzierungstätigkeit
2.
2.040.000 €
- 838.000 €
595.600 €
Es werden festgesetzt
2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
640.000 €
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2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
ermächtigungen auf
2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
0€
410.000 €
Storkow (Mark), den 03.03.2015
(2) Das Nutzungsentgelt beinhaltet die Nettokaltmiete und die Betriebskosten.
(3) Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage bestehender Flächenangaben.
(4) Betriebskosten sind die Kosten der Energie, Heizung, Wasser und
Abwasser, Müllentsorgung, Reinigung und Versicherung.
§ 3 Unentgeltliche Nutzung
C. Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin
Vermerk:
Der Wirtschaftsplan des „Sozialen Eigenbetriebes“ der Stadt Storkow
(Mark) – Festsetzung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr
2015 – wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2015
beschlossen.
(1) Eine Befreiung von der Nutzungsentgeltzahlung wird festgelegt für:
a) Veranstaltungen und Angebote des Eltern-Kind-Zentrums
b)Nutzung der Räume des Eltern-Kind-Zentrums durch in der Stadt
Storkow (Mark) ansässige Kindertagesstätten
c)Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung oder von Fachausschüssen
d)Wahlen
(2)Über weitere Befreiungen entscheidet auf Antrag das Sachgebiet
Stadtentwicklung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin.
C. Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin
§ 4 Nutzungsentgelt
Vermerk:
Der Wirtschaftsplan des „Sozialen Eigenbetriebes“ der Stadt Storkow
(Mark) – Festsetzung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr
2015 – wird am 20.03.2015 öffentlich bekannt gemacht.
C. Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin
Benutzungs- und
Nutzungsentgeltordnung
für die zeitweilige Anmietung und Benutzung
von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums der Stadt
Storkow (Mark) in der Altstadtkita
(Altstadt 24)
§ 1 Begriffsbestimmung
(1) Das Eltern-Kind-Zentrum ist eine durch die Stadt Storkow (Mark)
betriebene kommunale Einrichtung zur Förderung von Familien
und Kindern. Es befindet sich in Räumlichkeiten in der Altstadtkita.
Im Rahmen von freien Kapazitäten können die Räume des ElternKind-Zentrums für kommerzielle Angebote von Dritten oder von
anderen Interessenten und Privatpersonen genutzt werden.
(2) Die Vermietung der Räumlichkeiten obliegt, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Leiter des Eltern-Kind-Zentrums. Mit dem
Nutzer wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, deren
Inhalt mit dem Sachgebiet Stadtentwicklung – Liegenschaften –
abgestimmt ist.
§ 2 Nutzung der Räumlichkeiten
(1) Für die zeitweise Überlassung der Räume im Eltern-Kind-Zentrum
für private oder gewerbliche Zwecke werden Nutzungsentgelte
gemäß dieser Nutzungsentgeltordnung erhoben.
Das Nutzungsentgelt beträgt für Raum 1 (47,5 qm) 8,00 Euro pro
angefangene Stunde oder 40 Euro pro Tag. Das Nutzungsentgelt
beträgt für Raum 2 (26,5 qm) 5,00 Euro pro angefangene Stunde oder
25 Euro pro Tag.
§ 5 Fälligkeit
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit Anmeldung der Räumlichkeiten
für eine private oder gewerbliche Nutzung.
(2) Das Nutzungsentgelt ist im Voraus zu zahlen.
(3) Das Nutzungsentgelt für einen Tag erstreckt sich auf einen Kalendertag.
§ 6 Mieträume
(1) Der Eigentümer leistet keine Gewähr dafür, dass die Räume den in
Frage kommenden technischen Anforderungen sowie den behördlichen und anderen Vorschriften für von Dritten geplante Veranstaltungen entsprechen. Der Nutzer hat behördliche Genehmigungen
und Auflagen auf eigene Kosten zu beschaffen und zu erfüllen.
(2) Die Räume dürfen nicht zweckentfremdet werden und müssen
in einem ordentlichen und sauberen Zustand gehalten werden.
(3) Die Teeküche und die Toiletten im 2. Obergeschoss der Altstadtkita
können mitgenutzt werden.
(4) Der Eigentümer ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten
des Nutzers zu beseitigen.
(5) In allen Räumen und auf dem Gelände des Eltern-Kind-Zentrums
und der Altstadtkita herrscht ein striktes Rauchverbot.
(6) Der Verzehrs von alkoholischen Getränken jeglicher Art ist in allen
Räumen und auf dem Gelände des Eltern-Kind-Zentrums und der
Altstadtkita untersagt.
(7) Veranstaltungen mit extrem rechts- oder linksgerichtetem Hintergrund sind in den Räumen nicht zulässig, darunter fällt insbesondere auch das Abspielen von Tonträgern jeglicher Art mit rechts- oder
linksextremen Liedgut. Zuwiderhandlungen werden nach Feststel3
18. Jahrgang, Nummer 3
Freitag, 20.03.2015
Amtsblatt für die Stadt Storkow (Mark)
lung mit einem sofortigen und zukünftigen Hausverbot geahndet.
Gegebenenfalls stellt die Stadt Storkow (Mark) Strafanzeige gegen
den oder die Verursacher.
§ 7 Haftung
(1) Der Nutzer trägt das Risiko für die Räume und die dazugehörigen
Sanitäreinrichtungen und Verkehrswege zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung einschließlich deren Vor- und Nachbereitung.
(2) Der Nutzer haftet dem Eigentümer gegenüber für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden an Personen, Sachen (einschließlich an Gebäuden und Außenanlagen) sowie
in allen Rechten, die durch ihn, seine Beauftragten, Teilnehmer und
Besucher entstehen.
(3) Der Nutzer stellt den Eigentümer von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Nutzung geltend gemacht
werden könnten, auch Dritten gegenüber frei.
(4) Mehrere Nutzer haften gegenüber dem Eigentümer als Gesamtschuldner.
§ 8 Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung tritt am 01.03.2015
in Kraft.
Storkow (Mark), den 03.03.2015
C. Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin
Vermerk:
Die Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige
Anmietung und Benutzung von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums
der Stadt Storkow (Mark) in der Altstadtkita (Altstadt 24) wurde von
der Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2015 beschlossen.
Impressum
C. Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin
Vermerk:
Die Benutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für die zeitweilige
Anmietung und Benutzung von Räumen des Eltern-Kind-Zentrums
der Stadt Storkow (Mark) in der Altstadtkita (Altstadt 24) wird am
20.03.2015 öffentlich bekannt gemacht.
C. Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin
Herausgeber:
Stadt Storkow (Mark) –
Die Bürgermeisterin
C. Schulze-Ludwig
Satz & Druck:
Schlaubetal-Druck Kühl OHG
Mixdorfer Straße 1
15299 Müllrose
Auflagenhöhe:
4.888 Exemplare
Zustellung:
Amtsblatt wird durch die Zeitschrift
Blickpunkt Verlagsgesellschaft mbH
& Co. KG, Markt 9/10,
15848 Beeskow verteilt
Bezug:
Stadt Storkow (Mark),
Rudolf-Breitscheid-Straße 74,
15859 Storkow (Mark)
Liegt weiterhin in der Stadtverwaltung der Stadt
Storkow (Mark) kostenlos zur Abholung bereit und kann im
Internet www.storkow-stadt.de abgerufen werden.
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