Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt Kantonsspital Winterthur Generalplaner Neu- und Umbauten Planerwahl Submissionsunterlagen 22. Mai 2015 Hochbauamt 2/19 Hochbauamt 3/19 Kantonsspital Winterthur Kleinere bis mittlere Neu- und Umbauten Generalplanerleistungen Planerwahl im selektiven Verfahren Unterlage 1 Submissionsunterlagen Hochbauamt 4/19 Inhalt 1 Einleitung 5 2 Informationen zu den Bauvorhaben 6 3 Ziel und Inhalt der Rahmenvereinbarungen 8 4 Auftragserteilung 11 5 Allgemeine Angaben zum Planerwahlverfahren 12 6 Präqualifikation (Phase 1) 14 7 Angebot (Phase 2) 17 8 Schlussbestimmungen 19 Hochbauamt 5/19 1 Einleitung Gegenstand und Art der Submission Form der Submission: Planerwahl im Das Hochbauamt Kanton Zürich veranstaltet eine Submission für die Vergabe der Generalplanerleistungen (Phasen Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung und Realisierung) für die in den nächsten fünf Jahren anstehenden Einzelprojekte für kleinere bis mittlere Neu- und Umbauten am Kantonsspital Winterthur (KSW). Für diese Arbeiten werden Rahmenvereinbarungen mit maximal drei Generalplanern abgeschlossen, welche die einzelnen Aufträge in einer der jeweiligen Projektcharakteristik angepassten Zusammensetzung mit hoher architektonischer, technischer und organisatorischer Kompetenz kostenbewusst und nutzerorientiert projektieren und realisieren können. Die Submission wird gemäss Art. 12 lit. b der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als Planerwahl im selektiven Verfahren durchgeführt. Für die Einzelprojekte erfolgen freihändige Vergaben gemäss §10 lit. g SVO. selektiven Verfahren Situation Im Rahmen einer zweistufigen Präqualifikation werden aus den eingegangenen Bewerbungen diejenigen 5 bis 7 Planerteams ausgewählt, welche die Eignungskriterien am besten erfüllen (Phase 1, siehe Ziffer 6). Die ausgewählten Teams werden in der Phase 2 zur Einreichung eines Angebots (siehe Ziffer 7) zugelassen. Dieses Angebot besteht erstens aus einer auftragsbezogenen Aufgabenstellung; zweitens ist eine Offerte für die nicht vom Hochbauamt festgelegten Honorarparameter einzureichen. Das Verfahren ist nicht anonym; die Teilnehmenden haben ihr Angebot persönlich dem Beurteilungsgremium vorzustellen und zu erläutern. Mit den Verfassenden der zwei bis drei am besten beurteilten Eingaben werden Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Modalitäten der Auftragserteilung für die einzelnen Projekte geregelt werden. Hochbauamt 6/19 2 Informationen zu den Bauvorhaben Kantonsspital Winterthur (KSW) Aktuelle Neubauvorhaben Ausgangslage für die Rahmenvereinbarungen Das KSW stellt die medizinische Betreuung in der Region Winterthur sicher. Dabei deckt es die Grundversorgung für 200‘000 EinwohnerInnen der Spitalregion und die spezialisierte Versorgung für 500‘000 EinwohnerInnen der Region ab. Insgesamt werden 550 Betten betrieben, davon 24 für Säuglinge. Als Arbeitgeber für 3000 Mitarbeitende ist es zugleich Ausbildungsspital für rund 350 Lernende/ Studierende und 150 Assistenzärzte. Von 2008 bis 2013 konnte ein Zuwachs von 14% bei den stationären und von 77% bei den ambulanten oder teilstationären Patienten verzeichnet werden. Im Mai 2015 startet die Realisierung des Grossprojektes „Ersatzneubau Hochhaus“ mit der ersten Bauetappe. Bis Ende 2016 werden die neue Radio-Onkologie mit Energiekanal, das Parking-Provisorium Brunngasse und ein provisorischer Hauptzugang erstellt. Bis Ende 2020 folgt die Erstellung des neuen Bettenhauses mit Eingangstrakt, Tiefgarage und Umgebungsgestaltung; abschliessend wird das bestehende Hochhaus rückgebaut. Ebenfalls wird, im Zentrum der Spitalanlage, von 2016 bis 2018 der Notfall unter Betrieb erweitert und verdichtet. Parallel zu den aktuellen Neubauvorhaben sind am Kantonsspital Winterthur laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Diese werden grösstenteils durch den Dienst Infrastruktur des KSW abgewickelt, während die technisch oder logistisch komplexeren Projekte unter Leitung des Hochbauamtes realisiert werden. Zudem sind aufgrund der Entwicklung in Medizin und Pflege technische Anlagen und Einrichtungen zu ersetzen sowie einzelne Räume oder ganze Abteilungen neu einzurichten. Diese Arbeiten können in sämtlichen bestehenden Bauten der Spitalanlage anfallen und auch kleinere bis mittlere Anbauten umfassen. Darüber hinaus sind auch bauliche Sofortmassnahmen zu realisieren, wie z.B. beim Ausfall technischer Anlagen. Die Ausführung dieser Bauvorhaben ist in den meisten Fällen mit den laufenden Neubauprojekten zu koordinieren. Die Honorarsummen für diese Einzelprojekte übersteigen in der Regel die Schwellenwerte der kantonalen Submissionsverordnung für das offene oder selektive Verfahren. Die Mehrzahl der Planungsaufträge muss somit einzeln öffentlich ausgeschrieben werden, was mit entsprechenden Know How - Verlusten sowie mit zeitlichem und finanziellem Mehraufwand bei der Einarbeitung neuer Planerteams verbunden ist. Bauvorhaben in Rahmenvereinbarung Die nachfolgend aufgeführten Projekte illustrieren den möglichen Leistungsumfang der vorliegenden Submission. Die Liste beschreibt den Stand der heutigen Kenntnisse und ist weder verbindlich noch abschliessend. Betriebsgebäude – Sanierung Kälteanlage Betriebsgebäude – Umnutzung ehemalige Apotheke Betriebsgebäude – Aufzugersatz / Fenstersatz Betriebsgebäude – Erneuerung Neutralisationsanlage Wohngebäude - Zustandsanalyse Polikliniktrakt – Anpassungen Labor 1 + 2 Polikliniktrakt – Sanierung Bodenbeläge Hochbauamt 7/19 Verbindungstrakt – Umnutzung heutige Eingangshalle Verbindungstrakt – Erweiterung Sterilgutlager ZSVA Hochhaus – Sanierung OP Frauenklinik Hochhaus – Erweiterung Neonatologie Behandlungstrakt – Ersatz Röntgen I + II Behandlungstrakt – Umbau 1. OG Gehbad Behandlungstrakt – Ersatz Bodenbelag Pathologie Behandlungstrakt – Erweiterung Angiographie Osttrakt – Anpassungen medizinische Onkologie Psych. Poliklinik – Zustandsanalyse Personalhaus P5 – Einbau Kleinwohnungen/ Liftersatz Personalhaus P5 – Testplanung Areal – Absturzsicherungen Dachunterhalt Areal – Versetzen Provisorien Nr. 97 / 98 Areal – Anpassungen Einzelbüros zu Arbeitslandschaften Übergeordnete Rahmenbedingungen Nebst den spezifischen Spitalstandards des KSW sind die Planungsvorgaben des Hochbauamtes einzuhalten und die entsprechenden Planungsleistungen zu erbringen. Generell werden für Neubauten Minergie P-Eco und für Umbauten Minergie-Eco angestrebt. Die Durchsetzung der Vorgaben nach eco-Bau wird vorausgesetzt. Sämtliche Submissionen unterliegen den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Eine aktive Auseinandersetzung mit dieser Voraussetzung wird erwartet. Ebenso sind Zuarbeiten für Dokumentationen und Kreditanträge in den Grundleistungen enthalten. Die Vielzahl von parallel laufenden Projekten auf dem Gelände KSW wird in einer eigenen Koordinationssitzungsreihe bezüglich Planungs- und Bauschnittstellen koordiniert. Das situative Engagement an diesen übergeordneten Baukoordinationssitzungen (ca. alle 4 Monate) wird im Leistungsumfang erwartet. Kostenrahmen Termine Die zu erwartenden Bausummen SKP 1-5 pro Einzelobjekt bewegen sich zwischen 0.3 bis 10 Mio CHF pro Projekt. Für die Kreditgenehmigung sind je nach Kreditgrösse unterschiedliche Instanzen zuständig, zudem ist mit einem schnellen Wandel der medizinischen Entwicklung und der Betriebskonzepte zu rechnen. Aus diesen Gründen ist für die Auftragnehmenden eher mit einem dynamischen Auslastungsfall als mit einem konstant verlaufenden Arbeitsumfang zu rechnen. Für Sofortmassnahmen, etwa bei einer unmittelbaren Gefährdung von Personen und Anlagen, wird eine schnelle Verfügbarkeit von Ressourcen vorausgesetzt. Hochbauamt 8/19 3 Ziel und Inhalt der Rahmenvereinbarungen Ziele der Rahmenvereinbarungen Das Hochbauamt beabsichtigt, mit maximal drei Generalplanern Rahmenvereinbarungen abzuschliessen, welche die Vergabe der Planungsleistungen für mehrere der unter Ziffer 2 aufgeführten Projekte beinhaltet. Die Rahmenvereinbarungen sind eine Übereinkunft zu den Modalitäten der Auftragserteilung für diese Einzelbauvauvorhaben. Mit ihnen wird beabsichtigt - eine fachliche und personelle Kontinuität in der Planung und Realisierung von kleineren bis mittleren Bauaufträgen am KSW unter Einhaltung der Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens zu ermöglichen. Damit können spezifisches Wissen und Kenntnisse sowie eingespielte Planungsabläufe für aufeinander folgende Aufträge nutzbar gemacht werden. - eine hohe zeitliche und örtliche Verfügbarkeit für Planungsleistungen sicherzustellen, damit der Beginn der Arbeiten unmittelbar nach einer Auftragserteilung durch das Kantonsspital erfolgen und eine zeitnahe Realisierung gewährleistet werden kann. - möglichst ab dem Zeitpunkt des Planungsbeginns sach- und fachgerecht einsetzbare Teams zur Verfügung zu haben. Dafür habe die sich bewerbenden Teams Erfahrung in der Planung von Spitalbauten oder analog komplexen Gebäuden, sowie in der Realisierung von solchen Bauten und Anlagen nachzuweisen. Für die einzelnen Projekte sind jeweils separate Generalplanerverträge gemäss Ziffer 4 abzuschliessen. Geltungsdauer der Rahmenvereinbarungen Vertragspartner, Planerteams Die Vertragsdauer der Vereinbarung wird auf fünf Jahre beschränkt. Laufende Projekte werden auch nach Ablauf dieser Frist durch die Beauftragten abgeschlossen. Nach Ablauf der Vertragsdauer der Vereinbarung werden die Planungsarbeiten neu ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung wird mit dem Anbietenden der Planungsleistungen BKP 291 Architekt als Generalplaner abgeschlossen. Dieser hat ein Planerteam zu formieren, das folgende Planungsleistungen erbringt: - BKP 291 Architekt (100% Teilleistungen) - BKP 292 Bauingenieur - BKP 293 Elektroingenieur - BKP 294 HLKK-Ingenieur (inkl. GA) - BKP 295 Sanitäringenieur (inkl. Medizinalgas) - BKP 296 Fachkoordination Gebäudetechnik Sämtliche oben aufgeführten Mitglieder des Planerteams müssen im Präqualifikationsverfahren (s. Ziffer 5) bestätigt werden. Eine Teilnahme der Fachplaner in mehreren Planerteams ist ausgeschlossen. Der Generalplaner verpflichtet sich, diese Teammitglieder als Subunternehmer für die Einzelprojekte beizuziehen, sofern deren Leistungen im konkreten Fall erforderlich sind. Erbringen einzelne Subunternehmer während der Vertragsdauer fachlich oder terminlich ungenügende Leistungen, so behält sich das Hochbauamt vor, deren Auswechslung zu verlangen. Allfällige zusätzliche Fachplaner, die vom Generalplaner in der Bewerbung (Formular „Angaben zum vollständigen Planerteam“) und im Angebot (Formular „Angaben zum Hochbauamt 9/19 Angebot“) genannt werden, haben im Rahmen der submissionsrechtlichen Bestimmungen die Aussicht, aber keinen Anspruch auf eine Beauftragung. Die Bearbeitung der Medizinaltechnik wird in Zusammenarbeit mit dem KSW (Kostenverantwortung SKP 7-9) fallweise festgelegt. Die diesbezüglichen Leistungen des Generalplaners sind jeweils projektbezogen nachzuofferieren. Inhalt der Rahmen- Der Entwurf zur Vertragsurkunde für die Rahmenvereinbarung steht den sich Bewerbenden als Unterlage 4 zur Verfügung. Sie umfasst im wesentlichen folgende Inhalte: vereinbarungen A. Mitglieder des Planerteams - Generalplaner Subplaner gemäss obenstehender Liste, als feste Mitglieder des Teams evtl. weitere Mitglieder gemäss Angabe auf Unternehmerliste in PQ, mit Vorbehalt zur Auftragserteilung gemäss obigem Absatz B. Organisation der Teams, Nennung der Schlüsselpersonen C. Grundsätze der Honorierung Die Berechnung der Honorarsumme erfolgt in der Regel auf der Basis der aufwandbestimmenden Baukosten der Einzelaufträge. Das Hochbauamt erwartet die Berücksichtigung der direkten Beauftragung mit mehreren Projekten im Angebot für den Faktor d (vgl. lit. b) unten). Bei Kleinaufträgen (z.B. bei Einzelabklärungen, Vorstudien, kleinen Baumanagementaufgaben) kann die Honorierung auch nach Zeitaufwand erfolgen. Die im Generalplanervertrag des Hochbauamtes (s. Unterlage Nr. 5, Blatt B4 GP) aufgeführten Honorarparameter werden wie folgt bestimmt: a) vom Hochbauamt für die gesamte Vertragsdauer festgelegte Parameter: - z-Werte: es gelten die bei Abschluss der Einzelverträge geltenden Werte gemäss KBOB - Anpassungsfaktoren r: r4 Umbauten: Umbau komplex = 1.2 Umbau einfach = 1.1 r5 Restaurierung, Denkmalpflege = 1.0 - Faktor für Sonderleistungen s = 1.0 (Ausnahme: Generalplaner; s. unter b) b) vom Generalplaner im Rahmen dieses Planerwahlverfahrens zu offerierende, für sämtliche Einzelaufträge während der Vertragsdauer geltende Parameter: - Stundenansatz h für die Honorarberechnung nach den Baukosten: max. Fr. 130 - Teamfaktor i - Faktor für Direktauftrag d, in Abhängigkeit der gesamten aufwandbestimmenden Bausumme pro Generalplaner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (anzugeben in drei Stufen: bis CHF1 Mio / bis 3 Mio / ab 3 Mio) - Faktor für Sonderleistungen s für Generalplaner: max. 1.05 - Stundenansätze h für die Honorarberechnung nach Zeitaufwand c) pro Einzelauftrag vom Hochbauamt festgelegte Parameter: - Leistungsanteil q - Schwierigkeitsgrad n gemäss Baukategorien nach Honorarordnungen SIA - Anpassungsfaktoren r: r1 Etappierung Hochbauamt 10/19 r2 Wiederholungen r6 Besondere Fachkoordination d) pro Einzelauftrag zu vereinbarende Parameter: - Anpassungsfaktoren r: r3 Weitere Erschwernisse / Erleichterungen r4 Umbauten: anzuwendender Faktor aus a) Die gemäss c) und d) pro Einzelvertrag festzulegenden Honorarparameter können unter den einzelnen Gewerken differieren. D. Wesentliche Vertragsgrundlagen Präzisierungen zu den Grundleistungen gemäss der Vertragsurkunde für General planerleistungen, Beilage B2 PRÄ (s. Unterlage Nr. 5) Hochbauamt 11/19 4 Auftragserteilung Vergabe Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen erfolgt eine freihändige Vergabe der Einzelaufträge nach § 10 lit. g SVO. Gemäss Ziffer 3 werden dazu separate Generalplanerverträge abgeschlossen. Die Auftragsvergabe an die einzelnen Rahmenvertragspartner erfolgt nach Massgabe ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und spezifischen Eignung. Vertragsurkunde Zur Information über das Vertragsdokument steht in den Ausschreibungsunterlagen als Unterlage 5 die „Vertragsurkunde für Generalplanerleistungen“ samt Beilagen zur Verfügung (ohne projektspezifische Einträge). Vertragspartner, Der Vertrag wird mit dem Generalplaner abgeschlossen. Dieser verpflichtet sich, die in Ziffer 3 erwähnten und in der Präqualifikation bestätigten Fachplaner als Subunternehmer beizuziehen, sofern deren Leistungen für die Planung des Einzelauftrags erforderlich ist. Subplaner Sind im Rahmen dieses Auftrags weitere Planungsleistungen erforderlich, die nicht durch die festen Mitglieder des Planerteams erbracht werden, so sind diese im Rahmen der geltenden submissionsrechtlichen Bestimmungen zu vergeben. Projektspezifische In dieser Vertragsurkunde werden die folgenden projektspezifischen Inhalte festgelegt: Inhalte der Generalplaner- A. Bauaufgabe verträge B. Mitglieder und Organisation des Planerteams - Generalplaner - am Projekt beteiligte feste Mitglieder des Planerteams - evtl. weitere notwendige Fachplaner C. Beteiligte und Organisation der Bauherrschaft - Kantonsspital Winterthur - Hochbauamt Kanton Zürich D. Honorierung - Honorarparameter gemäss Rahmenvereinbarung - Projektspezifisch vereinbarte Parameter gemäss Ziffer 3, Inhalt der Rahmenvereinbarung, lit. C. d) Hochbauamt 12/19 5 Allgemeine Angaben zum Planerwahlverfahren Teilnahmeberechtigung Beurteilungsgremium Um die Teilnahme am Planerwahlverfahren bewerben können sich Anbietende von Generalplanerleistungen aus der Schweiz, der EU oder einem Vertragsstaat des GATT/ WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fachleute, die mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder mit einem Experten nahe verwandt sind oder mit einem solchen in beruflicher Zusammengehörigkeit stehen. Mehrfachbewerbungen von Fachplanern sind ausgeschlossen. Stimmberechtigte Mitglieder Reto Gmür, Silvia Gmür Reto Gmür Architekten, Basel Christoph Rothenhöfer, Abteilungsleiter Baubereich 4, Hochbauamt (Vorsitz) Jari Sibrava, Direktor Infrastruktur KSW Expertinnen, Experten Franz Sprecher, Leiter Fachstelle Energie und Gebäudetechnik, AHB Stadt Zürich Sacha Wiesner, Ressortleiter, Baubereich 4, Hochbauamt Patrick Künzler, Ressortleiter Gebäudetechnik, Baubereich 4, Hochbauamt Christoph Hänseler, Ressortleiter Spezialaufgaben, Stab, Hochbauamt Paul Ropelato, Leiter Bau, Infrastruktur KSW Das Beurteilungsgremium beurteilt sowohl die Bewerbungen (Phase 1) als auch die Angebote (Phase 2). Bei allfälligen Abwesenheiten werden die Mitglieder des Gremiums durch Stellvertretende aus ihrer Institution ersetzt. Bei Bedarf können zusätzliche Experten zur Beurteilung beigezogen werden. Bezug der Unterlagen Die Ausschreibungsunterlagen für die Präqualifikation (Phase 1) sind auf der Website http://www.hochbau.zh.ch , Rubrik „Ausschreibungen & Wettbewerbe“, abrufbar. Die unter Ziffer 6 aufgeführten Unterlagen für die Phase 2 werden den zur Teilnahme ausgewählten Planerteams individuell zugestellt. Termine Freitag, 22. Mai 2015 Bewerbungsunterlagen abrufbar auf der Website http://www.hochbau.zh.ch, Rubrik „Wettbewerbe und Ausschreibungen“, Ausschreibung auf SIMAP und Publikation Amtsblatt (29. Mai Inserat in Fachzeitschrift tec 21) Dienstag, 16. Juni 2015 bis 16.00 Uhr Eingang der Bewerbungen für die Präqualifikation Generalplaner (Phase 1.1) im Hochbauamt (das Datum des Poststempels ist nicht massgebend!) Woche 26 Präqualifikation 1: Auswahl der Generalplaner (ohne Fachplaner) durch das Beurteilungsgremium; Zustellung der Verfügung zum Resultat an alle sich Bewerbenden. Präqualifikation (Phase 1, s. Ziffer 6) Hochbauamt 13/19 Termine Angebot 6. Juli 2015 Eingang der mit den Fachplanern als Subplaner vervollständigten Bewerbungen Woche 28 Präqualifikation 2: Prüfung der Eignung der Fachplaner durch das Hochbauamt; Zustellung der Verfügung zum Resultat an die qualifizierten Generalplaner. Woche 29 Begehung vor Ort, Abgabe der Unterlagen für die zur Planerauswahl eingeladenen Teams bis 28. Juli 2015 Fragenstellung zur Phase 2 per Mail an [email protected] (mit Betreff „Planerwahl KSW“) 6. August 2015 Beantwortung der Fragen per Mail an alle Teilnehmenden 4. September 2015 bis 16.00 Uhr Eingang der Angebote im Hochbauamt (das Datum des Poststempels ist nicht massgebend!) Woche 38 (Termin noch zu vereinbaren) Präsentation der Eingaben durch die Teilnehmenden, Beurteilung Woche 40 Bericht, Ausstellung der Arbeiten (Phase 2, s. Ziffer 7) Eingabeadresse Post Hochbauamt Kanton Zürich, „Planerwahl KSW“, Stampfenbachstrasse 110, Postfach, 8090 Zürich Abgabe vor Ort Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110, 8006 Zürich, Kanzlei Erdgeschoss Entschädigung Das Einreichen einer Bewerbung für die Präqualifikation (Phase 1) wird nicht entschädigt. Alle vollständig und termingerecht beim Hochbauamt eingereichten Angebote (Phase 2) werden mit pauschal Fr. 5‘000 (inkl. MWST) pro Team entschädigt. Bericht Phase 1: Allen sich Bewerbenden wird nach Abschluss der Präqualifikation eine Verfügung zur Auswahl der Anbietenden zugestellt. Phase 2: Die Publikation des Ergebnisses des Verfahrens erfolgt im kantonalen Amtsblatt. Alle eingeladenen Teilnehmenden erhalten einen Kurzbericht sowie eine Verfügung zum Ergebnis des Planerwahlverfahrens. Rechtsschutz, Urheberrecht Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 15 IVöB sowie § 2 des Beitrittsgesetzes zur IVöB. Das Urheberrecht an den Eingaben verbleibt bei den Teilnehmenden. Nach Abschluss eines Planervertrages kommt die im Vertragsformular formulierte Urheberrechtsregelung zum Tragen. Hochbauamt 14/19 6 Präqualifikation (Phase 1) In der hier beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikation wählt das Hochbauamt 5 – 7 Planerteams aus, welche anschliessend gemäss Ziffer 5 zur eigentlichen Planerauswahl (Phase 2) eingeladen werden. Die Auswahl der 5 - 7 teilnehmenden Planerteams erfolgt aufgrund der untenstehenden Eignungskriterien. Präqualifikation in Die Präqualifikation erfolgt in zwei Stufen zwei Stufen Phase 1.1: Eignungskriterien Generalplaner - In der ersten Stufe (Phase 1.1) können sich Anbietende von Architektur- und Baumanagementleistungen als Generalplaner bewerben. Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt das Beurteilungsgremium 5 bis 7 Unternehmungen zur Teilnahme am Verfahren aus. - Anschliessend ergänzen die ausgewählten Generalplaner ihr Team mit den unter Ziffer 3 genannten Fachplanern zu einem vollständigen Planerteam und reichen ihre Nominierungen dem Hochbauamt zur Prüfung ein (Phase 1.2). - Das Beurteilungsgremium überprüft die Eignung der von den Generalplanern nominierten Fachplanern gemäss den nachstehenden Eignungskriterien und bestätigt die Zusammensetzung der vollständigen Planerteams. Erfüllen einzelne Fachplaner die geforderten Eignungskriterien nicht, so wird das gesamte Team nicht zum Einreichen eines Angebots zugelassen. 1. Erfahrung in der Projektierung von Um- oder Neubauten von Akutspitälern oder vergleichbar komplexen Bauten 2 Leistungsausweis in der Realisierung von Um- oder Neubauten von Akutspitälern oder vergleichbar komplexen Bauten 3. Dem Leistungsumfang angemessene Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit des Generalplaners; Erfahrung der Schlüsselpersonen und deren Stellvertretung Phase 1.1: Einzureichende Unterlagen Generalplaner 1. Angaben zum Generalplaner Das Formular „Angaben zum Generalplaner“ (Unterlage 2) ist vollständig ausgefüllt mit allen geforderten Angaben einzureichen. 2. Dokumentation Referenzobjekte Mindestens zwei der in diesem Formular auf Seite 3 aufgeführten, von den Bewerbern geplanten oder realisierten Referenzobjekte sind im Umfang von je einem Blatt A3 pro Objekt (Querformat) zu dokumentieren. Die Objekte sind so darzustellen, dass deren Beurteilung hinsichtlich der vorstehend aufgeführten Eignungskriterien Nr. 1 und 2 möglich ist. Die dargestellten Referenzobjekte sind mit einem Kurztitel und dem Namen der Bewerber zu bezeichnen. Texte und Erläuterungen haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien zu beziehen und sind kurz zu halten. Hochbauamt 15/19 Phase 1.1: Eingabe Phase 1.2: Eignungskriterien Fachplaner Sämtliche Bestandteile der Bewerbung für die Phase 1.1 sind bis Dienstag, 16. Juni 2015, 16.00 Uhr in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung „Planerwahl KSW“ beim Hochbauamt Kanton Zürich, Stab, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich, abzugeben. 1. Erfahrung in der Projektierung von gebäudetechnischen Anlagen bzw. gebäudestatischen Massnahmen bei Um- oder Neubauten von Akutspitälern oder vergleichbar komplexen Bauten. 2 Erfahrung in der Realisierung von gebäudetechnischen Anlagen bzw. gebäudestatischen Massnahmen bei Um- oder Neubauten von Akutspitälern oder vergleichbar komplexen Bauten. 3. Dem Leistungsumfang angemessene Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit der Fachplaner; Erfahrung der Schlüsselpersonen und deren Stellvertretung Phase 1.2: Einzureichende Unterlagen Fachplaner Phase 1.2: Eingabe Formelle Anforderungen für die Stufen 1.1 und 1.2 1. Angaben zum vollständigen Planerteam Das Formular „Angaben zum vollständigen Planerteam“ (Unterlage 3) ist vollständig ausgefüllt mit allen geforderten Angaben einzureichen. 2. Dokumentation Referenzobjekte Pro Fachplaner ist mindestens eines der in diesem Formular auf Seite 3 aufgeführten, von den Bewerbern geplanten oder realisierten Referenzobjekte im Umfang von einem Blatt A3 pro Objekt (Querformat) zu dokumentieren. Die Objekte sind so darzustellen, dass deren Beurteilung hinsichtlich der vorstehend aufgeführten Eignungskriterien Nr. 1 und 2 möglich ist. Die dargestellten Referenzobjekte sind mit einem Kurztitel und dem Namen der Bewerber zu bezeichnen. Texte und Erläuterungen haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien zu beziehen und sind kurz zu halten. Die in der Phase 1.1 zur Teilnahme ausgewählten Generalplaner haben sämtliche geforderten Angaben zu Ihren Subplanern bis Dienstag, 6. Juni 2015, 16.00 Uhr in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung „Planerwahl KSW“ beim Hochbauamt Kanton Zürich, Stab, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich, abzugeben. Die einzureichenden Unterlagen sind als Einzelblätter auf einseitig bedrucktem weissem Papier und nicht gebunden oder geheftet einzureichen. Unterlagen auf elektronischen Datenträgern sowie per Fax oder E-Mail eingesandte Bewerbungen werden vom Präqualifikationsverfahren ausgeschlossen. Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu den erwähnten Zeitpunkten an der oben genannten Adresse eintreffen; das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Hinweis Die eingereichten Unterlagen werden nach ihrem Eingang im Hochbauamt mit Nummern versehen und für die Beurteilung an Stellwänden aufgehängt. Sie sind somit kaum für eine weitere Verwendung geeignet und werden deshalb nicht zurückgesandt. Hochbauamt 16/19 Abgegebene Unterlagen Phase 1 Die folgenden Unterlagen für die Präqualifikation (Phase 1) sind auf der Website http://www.hochbau.zh.ch , Rubrik „Ausschreibungen & Wettbewerbe“, abrufbar. Unterlage 1 Submissionsunterlagen Unterlage 2 Formular „Angaben zum Generalplaner“ Unterlage 3 Formular „Angaben zum vollständigen Planerteam“ Unterlage 4 Vertragsurkunde Rahmenvereinbarung (Entwurf) Unterlage 5 Vertragsurkunde für Generalplanerleistungen mit Beilagen (leeres Formular ohne projektspezifische Einträge) Hochbauamt 17/19 7 Angebot (Phase 2) Teilnahmeberechtigung Inhalt Phase 2 Objektbezogene Aufgabenstellung Per Verfügung betreffend die Auswahl der Anbietenden wird allen sich Bewerbenden mitgeteilt, welche Teams zur Eingabe eines Angebots zugelassen sind. Im Rahmen der Phase 2 haben die zugelassenen Planerteams zwei für die Bauaufgabe signifikante Fragestellungen zu bearbeiten und ihre Lösungsansätze auf konzeptioneller Ebene darzustellen. Ausserdem ist ein Honorarangebot einzureichen. Die eingeladenen Planerteams erhalten detailliertere Unterlagen zur geforderten Eingabe, ausserdem findet eine geführte Begehung des Objektes statt. Die Teilnehmenden erhalten die Gelegenheit, ihre Eingaben dem Beurteilungsgremium persönlich zu präsentieren. Erweiterung und Ersatz der Angiographie-Anlagen im Behandlungstrakt, 3.OG Die Angiographie-Anlagen im 3. OG des Behandlungstraktes des Institutes für Radiologie sollen erweitert und technisch erneuert werden. Die Durchleuchtungsanlagen mit Angio-Zusatz sowie die Spezial-Angiographie-Anlage müssen ersetzt werden. Zusätzlich zum Einbau dieser Anlagen sollen einige betriebliche Abläufe mit baulichen Anpassungen optimiert werden. Anhand von Plänen und Beschrieben von Ist- und Sollzustand sollen folgende Aufgaben gelöst werden: - Konzeptioneller Vorschlag für die Neueinrichtung der Angiografieeinrichtungen in geeigneter Darstellung in Plan und Text (Grundrissskizze minimal M 1:100), mit Aussagen zur räumlicher Anordnung, zu betrieblichen Beziehungen und zur technischen Erschliessung mit sämtlichen notwendigen Medien. - Vorschlag zur Materialisierung, zur Beleuchtung und zu konstruktiven Leitdetails in einem noch zu bestimmenden Raum. In Ergänzung dazu wird für den Ersatz der Angiografieanlage eine Auftragsanalyse erwartet, welche minimal folgende Themen berücksichtigen soll; - Risiken und Strategien zum Umbau im Bestand und unter Betrieb - Architektonische Haltung - Umgang mit bestehender technischer Infrastruktur - Vorstellungen zur Baulogistik - Planungsprogramm bis und mit Bauprojekt - Offene Fragen und nächste Abklärungen? Themen der ersten Sitzung? Offerte Honorarparameter Für die Honorierung nach Baukosten sind die nicht vom Hochbauamt vorgegebenen Parameter verbindlich zu offerieren. Diese Offerte erfolgt mit dem Formular „Angaben zum Angebot“, das für die Phase 2 abgegeben wird. Hochbauamt 18/19 Anforderungen an die Eingabe Objektbezogene Aufgabenstellung Die Vorschläge der Teilnehmenden sind auf max. 2 Blättern im Format DIN A1 quer sowie als PDF auf CD einzureichen. Die Pläne sind mit Bezeichnung des Namens des Generalplaners abzugeben. Es sind zwei Plansätze einzureichen: davon dient ein Satz der Beurteilung; ungefaltet, auf weissem Papier von mindestens 120g/m2. Die Pläne dürfen nicht auf Platten aufgezogen werden. Der zweite Plansatz ist für die Vorprüfung bestimmt und soll gefaltet, auf Normalpapier (80g/m2) einseitig bedruckt, abgegeben werden. Angaben zum Angebot Das Formular „Angaben zum Angebot“ (Unterlage 6) mit der Offerte zu den Honorarparametern, einer Selbstdeklaration und weiteren Angaben zum Angebot, ist vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen. Sämtliche Bestandteile der Eingabe sind in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung „Planerwahl KSW“ bis zum in Ziffer 4 genannten Termin im Hochbauamt einzureichen. Abgegebene Unterlagen Die eingeladenen Teilnehmenden erhalten für die Lösung der Aufgabenstellung folgende Unterlagen in elektronischer Form: Unterlage 6 Formular „Angaben zum Angebot“ Unterlage 7 Für die Lösung der objektspezifische Aufgabestellung notwendigen Pläne gemäss separater Liste Unterlage 8 Für die Lösung der objektspezifischen Aufgabestellung notwendigen Dokumente gemäss separater Liste Zuschlagskriterien Die stimmberechtigte Jury beurteilt die eingegangenen Lösungsvorschläge nach folgenden, in der Reihenfolge ihrer Gewichtung aufgeführten Kriterien: 1. Qualität der Auftragsanalyse in Darstellung und Präsentation: Vollständigkeit des Auftragsverständnis und Plausibilität des Vorgehenskonzepts 2. Qualität des Lösungsansatzes in den Aspekten Funktionalität, technisches Verständnis und Gestaltung 3. Angaben zum Angebot: Honorarofferte im Vergleich Hinweise Bewertet wird die inhaltliche Auseinandersetzung mit der gestellten Aufgabe; es werden keine detailliert ausgearbeiteten Projektvorschläge erwartet. Vielmehr soll die architektonische und fachtechnische Haltung sowie die Kompetenz, in spezifischen Betriebsabläufen zu denken zum Ausdruck kommen. Die erarbeiteten konzeptionellen Lösungsansätze des auftragnehmenden Teams können bei der weiteren Projektierung als Grundlage dienen. Bei Bedarf werden die in diesem Kapitel festgehaltenen Angaben zum Angebot zu Beginn der Phase 2 ergänzt. Es wird beabsichtigt, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit einem der auftragsnehmenden Generalplaner die Projektierung zu starten. Hochbauamt 19/19 8 Schlussbestimmungen Diese Submissionsunterlagen wurden im Korrespondenzverfahren von allen Mitgliedern des Beurteilungsgremiums genehmigt. Mit der Teilnahme am Planerwahlverfahren anerkennen die sich Bewerbenden die in diesen Unterlagen festgehaltenen Bedingungen und die Entscheide des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen. Zürich, den 22. Mai 2015 Christoph Rothenhöfer Architekt ETH SIA, Stv. Kantonsbaumeister Vorsitzender des Beurteilungsgremiums
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