Kantonsspital Winterthur Generalplaner Neu- und

Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt
Kantonsspital Winterthur
Generalplaner Neu- und Umbauten
Planerwahl
Submissionsunterlagen
22. Mai 2015
Hochbauamt
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Hochbauamt
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Kantonsspital Winterthur
Kleinere bis mittlere Neu- und Umbauten
Generalplanerleistungen
Planerwahl im selektiven Verfahren
Unterlage 1
Submissionsunterlagen
Hochbauamt
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Inhalt
1 Einleitung
5
2 Informationen zu den Bauvorhaben
6
3 Ziel und Inhalt der Rahmenvereinbarungen
8
4 Auftragserteilung
11
5 Allgemeine Angaben zum Planerwahlverfahren
12
6 Präqualifikation (Phase 1)
14
7 Angebot (Phase 2)
17
8 Schlussbestimmungen
19
Hochbauamt
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1 Einleitung
Gegenstand und
Art der Submission
Form der
Submission:
Planerwahl im
Das Hochbauamt Kanton Zürich veranstaltet eine Submission für die Vergabe der Generalplanerleistungen (Phasen Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung und Realisierung)
für die in den nächsten fünf Jahren anstehenden Einzelprojekte für kleinere bis mittlere
Neu- und Umbauten am Kantonsspital Winterthur (KSW). Für diese Arbeiten werden
Rahmenvereinbarungen mit maximal drei Generalplanern abgeschlossen, welche die einzelnen Aufträge in einer der jeweiligen Projektcharakteristik angepassten Zusammensetzung mit hoher architektonischer, technischer und organisatorischer Kompetenz kostenbewusst und nutzerorientiert projektieren und realisieren können.
Die Submission wird gemäss Art. 12 lit. b der Interkantonalen Vereinbarung über das
öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als Planerwahl im selektiven Verfahren durchgeführt. Für die Einzelprojekte erfolgen freihändige Vergaben gemäss §10 lit. g SVO.
selektiven
Verfahren
Situation
Im Rahmen einer zweistufigen Präqualifikation werden aus den eingegangenen Bewerbungen diejenigen 5 bis 7 Planerteams ausgewählt, welche die Eignungskriterien am
besten erfüllen (Phase 1, siehe Ziffer 6). Die ausgewählten Teams werden in der Phase 2
zur Einreichung eines Angebots (siehe Ziffer 7) zugelassen. Dieses Angebot besteht erstens aus einer auftragsbezogenen Aufgabenstellung; zweitens ist eine Offerte für die nicht
vom Hochbauamt festgelegten Honorarparameter einzureichen. Das Verfahren ist nicht
anonym; die Teilnehmenden haben ihr Angebot persönlich dem Beurteilungsgremium vorzustellen und zu erläutern. Mit den Verfassenden der zwei bis drei am besten beurteilten
Eingaben werden Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Modalitäten der
Auftragserteilung für die einzelnen Projekte geregelt werden.
Hochbauamt
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2 Informationen zu den Bauvorhaben
Kantonsspital
Winterthur
(KSW)
Aktuelle
Neubauvorhaben
Ausgangslage
für die Rahmenvereinbarungen
Das KSW stellt die medizinische Betreuung in der Region Winterthur sicher. Dabei deckt
es die Grundversorgung für 200‘000 EinwohnerInnen der Spitalregion und die spezialisierte Versorgung für 500‘000 EinwohnerInnen der Region ab. Insgesamt werden 550
Betten betrieben, davon 24 für Säuglinge. Als Arbeitgeber für 3000 Mitarbeitende ist es
zugleich Ausbildungsspital für rund 350 Lernende/ Studierende und 150 Assistenzärzte.
Von 2008 bis 2013 konnte ein Zuwachs von 14% bei den stationären und von 77% bei den
ambulanten oder teilstationären Patienten verzeichnet werden.
Im Mai 2015 startet die Realisierung des Grossprojektes „Ersatzneubau Hochhaus“ mit der
ersten Bauetappe. Bis Ende 2016 werden die neue Radio-Onkologie mit Energiekanal,
das Parking-Provisorium Brunngasse und ein provisorischer Hauptzugang erstellt. Bis
Ende 2020 folgt die Erstellung des neuen Bettenhauses mit Eingangstrakt, Tiefgarage und
Umgebungsgestaltung; abschliessend wird das bestehende Hochhaus rückgebaut. Ebenfalls wird, im Zentrum der Spitalanlage, von 2016 bis 2018 der Notfall unter Betrieb erweitert und verdichtet.
Parallel zu den aktuellen Neubauvorhaben sind am Kantonsspital Winterthur laufend
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Diese werden grösstenteils
durch den Dienst Infrastruktur des KSW abgewickelt, während die technisch oder logistisch komplexeren Projekte unter Leitung des Hochbauamtes realisiert werden. Zudem
sind aufgrund der Entwicklung in Medizin und Pflege technische Anlagen und Einrichtungen zu ersetzen sowie einzelne Räume oder ganze Abteilungen neu einzurichten. Diese
Arbeiten können in sämtlichen bestehenden Bauten der Spitalanlage anfallen und auch
kleinere bis mittlere Anbauten umfassen. Darüber hinaus sind auch bauliche Sofortmassnahmen zu realisieren, wie z.B. beim Ausfall technischer Anlagen. Die Ausführung dieser
Bauvorhaben ist in den meisten Fällen mit den laufenden Neubauprojekten zu koordinieren.
Die Honorarsummen für diese Einzelprojekte übersteigen in der Regel die Schwellenwerte
der kantonalen Submissionsverordnung für das offene oder selektive Verfahren. Die
Mehrzahl der Planungsaufträge muss somit einzeln öffentlich ausgeschrieben werden,
was mit entsprechenden Know How - Verlusten sowie mit zeitlichem und finanziellem
Mehraufwand bei der Einarbeitung neuer Planerteams verbunden ist.
Bauvorhaben in
Rahmenvereinbarung
Die nachfolgend aufgeführten Projekte illustrieren den möglichen Leistungsumfang der
vorliegenden Submission. Die Liste beschreibt den Stand der heutigen Kenntnisse und ist
weder verbindlich noch abschliessend.
Betriebsgebäude – Sanierung Kälteanlage
Betriebsgebäude – Umnutzung ehemalige Apotheke
Betriebsgebäude – Aufzugersatz / Fenstersatz
Betriebsgebäude – Erneuerung Neutralisationsanlage
Wohngebäude - Zustandsanalyse
Polikliniktrakt – Anpassungen Labor 1 + 2
Polikliniktrakt – Sanierung Bodenbeläge
Hochbauamt
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Verbindungstrakt – Umnutzung heutige Eingangshalle
Verbindungstrakt – Erweiterung Sterilgutlager ZSVA
Hochhaus – Sanierung OP Frauenklinik
Hochhaus – Erweiterung Neonatologie
Behandlungstrakt – Ersatz Röntgen I + II
Behandlungstrakt – Umbau 1. OG Gehbad
Behandlungstrakt – Ersatz Bodenbelag Pathologie
Behandlungstrakt – Erweiterung Angiographie
Osttrakt – Anpassungen medizinische Onkologie
Psych. Poliklinik – Zustandsanalyse
Personalhaus P5 – Einbau Kleinwohnungen/ Liftersatz
Personalhaus P5 – Testplanung
Areal – Absturzsicherungen Dachunterhalt
Areal – Versetzen Provisorien Nr. 97 / 98
Areal – Anpassungen Einzelbüros zu Arbeitslandschaften
Übergeordnete
Rahmenbedingungen
Nebst den spezifischen Spitalstandards des KSW sind die Planungsvorgaben des Hochbauamtes einzuhalten und die entsprechenden Planungsleistungen zu erbringen. Generell
werden für Neubauten Minergie P-Eco und für Umbauten Minergie-Eco angestrebt. Die
Durchsetzung der Vorgaben nach eco-Bau wird vorausgesetzt.
Sämtliche Submissionen unterliegen den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Eine aktive Auseinandersetzung mit dieser Voraussetzung wird erwartet. Ebenso
sind Zuarbeiten für Dokumentationen und Kreditanträge in den Grundleistungen enthalten.
Die Vielzahl von parallel laufenden Projekten auf dem Gelände KSW wird in einer eigenen
Koordinationssitzungsreihe bezüglich Planungs- und Bauschnittstellen koordiniert. Das
situative Engagement an diesen übergeordneten Baukoordinationssitzungen (ca. alle 4
Monate) wird im Leistungsumfang erwartet.
Kostenrahmen
Termine
Die zu erwartenden Bausummen SKP 1-5 pro Einzelobjekt bewegen sich zwischen 0.3 bis
10 Mio CHF pro Projekt.
Für die Kreditgenehmigung sind je nach Kreditgrösse unterschiedliche Instanzen zuständig, zudem ist mit einem schnellen Wandel der medizinischen Entwicklung und der
Betriebskonzepte zu rechnen. Aus diesen Gründen ist für die Auftragnehmenden eher mit
einem dynamischen Auslastungsfall als mit einem konstant verlaufenden Arbeitsumfang
zu rechnen. Für Sofortmassnahmen, etwa bei einer unmittelbaren Gefährdung von Personen und Anlagen, wird eine schnelle Verfügbarkeit von Ressourcen vorausgesetzt.
Hochbauamt
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3 Ziel und Inhalt der Rahmenvereinbarungen
Ziele der Rahmenvereinbarungen
Das Hochbauamt beabsichtigt, mit maximal drei Generalplanern Rahmenvereinbarungen abzuschliessen, welche die Vergabe der Planungsleistungen für mehrere der unter
Ziffer 2 aufgeführten Projekte beinhaltet. Die Rahmenvereinbarungen sind eine Übereinkunft zu den Modalitäten der Auftragserteilung für diese Einzelbauvauvorhaben. Mit
ihnen wird beabsichtigt
-
eine fachliche und personelle Kontinuität in der Planung und Realisierung von kleineren bis mittleren Bauaufträgen am KSW unter Einhaltung der Bestimmungen des
öffentlichen Beschaffungswesens zu ermöglichen. Damit können spezifisches Wissen und Kenntnisse sowie eingespielte Planungsabläufe für aufeinander folgende
Aufträge nutzbar gemacht werden.
-
eine hohe zeitliche und örtliche Verfügbarkeit für Planungsleistungen sicherzustellen,
damit der Beginn der Arbeiten unmittelbar nach einer Auftragserteilung durch das
Kantonsspital erfolgen und eine zeitnahe Realisierung gewährleistet werden kann.
-
möglichst ab dem Zeitpunkt des Planungsbeginns sach- und fachgerecht einsetzbare Teams zur Verfügung zu haben. Dafür habe die sich bewerbenden Teams
Erfahrung in der Planung von Spitalbauten oder analog komplexen Gebäuden, sowie
in der Realisierung von solchen Bauten und Anlagen nachzuweisen.
Für die einzelnen Projekte sind jeweils separate Generalplanerverträge gemäss Ziffer 4
abzuschliessen.
Geltungsdauer der
Rahmenvereinbarungen
Vertragspartner,
Planerteams
Die Vertragsdauer der Vereinbarung wird auf fünf Jahre beschränkt. Laufende Projekte
werden auch nach Ablauf dieser Frist durch die Beauftragten abgeschlossen. Nach
Ablauf der Vertragsdauer der Vereinbarung werden die Planungsarbeiten neu ausgeschrieben.
Die Rahmenvereinbarung wird mit dem Anbietenden der Planungsleistungen BKP 291
Architekt als Generalplaner abgeschlossen. Dieser hat ein Planerteam zu formieren, das
folgende Planungsleistungen erbringt:
- BKP 291 Architekt (100% Teilleistungen)
- BKP 292 Bauingenieur
- BKP 293 Elektroingenieur
- BKP 294 HLKK-Ingenieur (inkl. GA)
- BKP 295 Sanitäringenieur (inkl. Medizinalgas)
- BKP 296 Fachkoordination Gebäudetechnik
Sämtliche oben aufgeführten Mitglieder des Planerteams müssen im Präqualifikationsverfahren (s. Ziffer 5) bestätigt werden. Eine Teilnahme der Fachplaner in mehreren
Planerteams ist ausgeschlossen. Der Generalplaner verpflichtet sich, diese Teammitglieder als Subunternehmer für die Einzelprojekte beizuziehen, sofern deren Leistungen
im konkreten Fall erforderlich sind. Erbringen einzelne Subunternehmer während der
Vertragsdauer fachlich oder terminlich ungenügende Leistungen, so behält sich das
Hochbauamt vor, deren Auswechslung zu verlangen.
Allfällige zusätzliche Fachplaner, die vom Generalplaner in der Bewerbung (Formular
„Angaben zum vollständigen Planerteam“) und im Angebot (Formular „Angaben zum
Hochbauamt
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Angebot“) genannt werden, haben im Rahmen der submissionsrechtlichen Bestimmungen die Aussicht, aber keinen Anspruch auf eine Beauftragung.
Die Bearbeitung der Medizinaltechnik wird in Zusammenarbeit mit dem KSW (Kostenverantwortung SKP 7-9) fallweise festgelegt. Die diesbezüglichen Leistungen des Generalplaners sind jeweils projektbezogen nachzuofferieren.
Inhalt der
Rahmen-
Der Entwurf zur Vertragsurkunde für die Rahmenvereinbarung steht den sich Bewerbenden als Unterlage 4 zur Verfügung. Sie umfasst im wesentlichen folgende Inhalte:
vereinbarungen
A. Mitglieder des Planerteams
-
Generalplaner
Subplaner gemäss obenstehender Liste, als feste Mitglieder des Teams
evtl. weitere Mitglieder gemäss Angabe auf Unternehmerliste in PQ, mit Vorbehalt
zur Auftragserteilung gemäss obigem Absatz
B. Organisation der Teams, Nennung der Schlüsselpersonen
C. Grundsätze der Honorierung
Die Berechnung der Honorarsumme erfolgt in der Regel auf der Basis der aufwandbestimmenden Baukosten der Einzelaufträge. Das Hochbauamt erwartet die Berücksichtigung der direkten Beauftragung mit mehreren Projekten im Angebot für den
Faktor d (vgl. lit. b) unten). Bei Kleinaufträgen (z.B. bei Einzelabklärungen, Vorstudien, kleinen Baumanagementaufgaben) kann die Honorierung auch nach Zeitaufwand erfolgen.
Die im Generalplanervertrag des Hochbauamtes (s. Unterlage Nr. 5, Blatt B4 GP)
aufgeführten Honorarparameter werden wie folgt bestimmt:
a) vom Hochbauamt für die gesamte Vertragsdauer festgelegte Parameter:
- z-Werte: es gelten die bei Abschluss der Einzelverträge geltenden Werte
gemäss KBOB
- Anpassungsfaktoren r:
r4 Umbauten: Umbau komplex = 1.2 Umbau einfach = 1.1
r5 Restaurierung, Denkmalpflege = 1.0
- Faktor für Sonderleistungen s = 1.0 (Ausnahme: Generalplaner; s. unter b)
b) vom Generalplaner im Rahmen dieses Planerwahlverfahrens zu offerierende, für
sämtliche Einzelaufträge während der Vertragsdauer geltende Parameter:
- Stundenansatz h für die Honorarberechnung nach den Baukosten: max. Fr. 130
- Teamfaktor i
- Faktor für Direktauftrag d, in Abhängigkeit der gesamten aufwandbestimmenden
Bausumme pro Generalplaner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
(anzugeben in drei Stufen: bis CHF1 Mio / bis 3 Mio / ab 3 Mio)
- Faktor für Sonderleistungen s für Generalplaner: max. 1.05
- Stundenansätze h für die Honorarberechnung nach Zeitaufwand
c) pro Einzelauftrag vom Hochbauamt festgelegte Parameter:
- Leistungsanteil q
- Schwierigkeitsgrad n gemäss Baukategorien nach Honorarordnungen SIA
- Anpassungsfaktoren r:
r1 Etappierung
Hochbauamt
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r2 Wiederholungen
r6 Besondere Fachkoordination
d) pro Einzelauftrag zu vereinbarende Parameter:
- Anpassungsfaktoren r:
r3 Weitere Erschwernisse / Erleichterungen
r4 Umbauten: anzuwendender Faktor aus a)
Die gemäss c) und d) pro Einzelvertrag festzulegenden Honorarparameter können unter den einzelnen Gewerken differieren.
D. Wesentliche Vertragsgrundlagen
Präzisierungen zu den Grundleistungen gemäss der Vertragsurkunde für General
planerleistungen, Beilage B2 PRÄ (s. Unterlage Nr. 5)
Hochbauamt
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4 Auftragserteilung
Vergabe
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen erfolgt eine freihändige Vergabe der
Einzelaufträge nach § 10 lit. g SVO. Gemäss Ziffer 3 werden dazu separate Generalplanerverträge abgeschlossen. Die Auftragsvergabe an die einzelnen Rahmenvertragspartner erfolgt nach Massgabe ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und spezifischen
Eignung.
Vertragsurkunde
Zur Information über das Vertragsdokument steht in den Ausschreibungsunterlagen als
Unterlage 5 die „Vertragsurkunde für Generalplanerleistungen“ samt Beilagen zur Verfügung (ohne projektspezifische Einträge).
Vertragspartner,
Der Vertrag wird mit dem Generalplaner abgeschlossen. Dieser verpflichtet sich, die in
Ziffer 3 erwähnten und in der Präqualifikation bestätigten Fachplaner als Subunternehmer beizuziehen, sofern deren Leistungen für die Planung des Einzelauftrags erforderlich ist.
Subplaner
Sind im Rahmen dieses Auftrags weitere Planungsleistungen erforderlich, die nicht
durch die festen Mitglieder des Planerteams erbracht werden, so sind diese im Rahmen
der geltenden submissionsrechtlichen Bestimmungen zu vergeben.
Projektspezifische
In dieser Vertragsurkunde werden die folgenden projektspezifischen Inhalte festgelegt:
Inhalte der
Generalplaner-
A. Bauaufgabe
verträge
B. Mitglieder und Organisation des Planerteams
- Generalplaner
- am Projekt beteiligte feste Mitglieder des Planerteams
- evtl. weitere notwendige Fachplaner
C. Beteiligte und Organisation der Bauherrschaft
- Kantonsspital Winterthur
- Hochbauamt Kanton Zürich
D. Honorierung
- Honorarparameter gemäss Rahmenvereinbarung
- Projektspezifisch vereinbarte Parameter gemäss Ziffer 3, Inhalt der
Rahmenvereinbarung, lit. C. d)
Hochbauamt
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5 Allgemeine Angaben zum Planerwahlverfahren
Teilnahmeberechtigung
Beurteilungsgremium
Um die Teilnahme am Planerwahlverfahren bewerben können sich Anbietende von
Generalplanerleistungen aus der Schweiz, der EU oder einem Vertragsstaat des GATT/
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat
Gegenrecht gewährt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fachleute, die mit einem
Mitglied des Beurteilungsgremiums oder mit einem Experten nahe verwandt sind oder
mit einem solchen in beruflicher Zusammengehörigkeit stehen. Mehrfachbewerbungen
von Fachplanern sind ausgeschlossen.
Stimmberechtigte Mitglieder
Reto Gmür, Silvia Gmür Reto Gmür Architekten, Basel
Christoph Rothenhöfer, Abteilungsleiter Baubereich 4, Hochbauamt (Vorsitz)
Jari Sibrava, Direktor Infrastruktur KSW
Expertinnen, Experten
Franz Sprecher, Leiter Fachstelle Energie und Gebäudetechnik, AHB Stadt Zürich
Sacha Wiesner, Ressortleiter, Baubereich 4, Hochbauamt
Patrick Künzler, Ressortleiter Gebäudetechnik, Baubereich 4, Hochbauamt
Christoph Hänseler, Ressortleiter Spezialaufgaben, Stab, Hochbauamt
Paul Ropelato, Leiter Bau, Infrastruktur KSW
Das Beurteilungsgremium beurteilt sowohl die Bewerbungen (Phase 1) als auch die
Angebote (Phase 2). Bei allfälligen Abwesenheiten werden die Mitglieder des Gremiums
durch Stellvertretende aus ihrer Institution ersetzt. Bei Bedarf können zusätzliche
Experten zur Beurteilung beigezogen werden.
Bezug der
Unterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen für die Präqualifikation (Phase 1) sind auf der Website
http://www.hochbau.zh.ch , Rubrik „Ausschreibungen & Wettbewerbe“, abrufbar.
Die unter Ziffer 6 aufgeführten Unterlagen für die Phase 2 werden den zur Teilnahme
ausgewählten Planerteams individuell zugestellt.
Termine
Freitag, 22. Mai 2015
Bewerbungsunterlagen abrufbar auf der Website
http://www.hochbau.zh.ch, Rubrik „Wettbewerbe
und Ausschreibungen“, Ausschreibung auf SIMAP
und Publikation Amtsblatt (29. Mai Inserat in
Fachzeitschrift tec 21)
Dienstag, 16. Juni 2015
bis 16.00 Uhr
Eingang der Bewerbungen für die Präqualifikation
Generalplaner (Phase 1.1) im Hochbauamt (das
Datum des Poststempels ist nicht massgebend!)
Woche 26
Präqualifikation 1: Auswahl der Generalplaner
(ohne Fachplaner) durch das Beurteilungsgremium; Zustellung der Verfügung zum Resultat an
alle sich Bewerbenden.
Präqualifikation
(Phase 1,
s. Ziffer 6)
Hochbauamt
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Termine Angebot
6. Juli 2015
Eingang der mit den Fachplanern als Subplaner
vervollständigten Bewerbungen
Woche 28
Präqualifikation 2: Prüfung der Eignung der Fachplaner durch das Hochbauamt; Zustellung der
Verfügung zum Resultat an die qualifizierten
Generalplaner.
Woche 29
Begehung vor Ort, Abgabe der Unterlagen für die
zur Planerauswahl eingeladenen Teams
bis 28. Juli 2015
Fragenstellung zur Phase 2 per Mail an
[email protected]
(mit Betreff „Planerwahl KSW“)
6. August 2015
Beantwortung der Fragen per Mail an alle Teilnehmenden
4. September 2015
bis 16.00 Uhr
Eingang der Angebote im Hochbauamt (das
Datum des Poststempels ist nicht massgebend!)
Woche 38 (Termin noch zu
vereinbaren)
Präsentation der Eingaben durch die Teilnehmenden, Beurteilung
Woche 40
Bericht, Ausstellung der Arbeiten
(Phase 2,
s. Ziffer 7)
Eingabeadresse
Post
Hochbauamt Kanton Zürich, „Planerwahl KSW“, Stampfenbachstrasse 110, Postfach,
8090 Zürich
Abgabe vor Ort
Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110,
8006 Zürich, Kanzlei Erdgeschoss
Entschädigung
Das Einreichen einer Bewerbung für die Präqualifikation (Phase 1) wird nicht entschädigt. Alle vollständig und termingerecht beim Hochbauamt eingereichten Angebote
(Phase 2) werden mit pauschal Fr. 5‘000 (inkl. MWST) pro Team entschädigt.
Bericht
Phase 1: Allen sich Bewerbenden wird nach Abschluss der Präqualifikation eine Verfügung zur Auswahl der Anbietenden zugestellt.
Phase 2: Die Publikation des Ergebnisses des Verfahrens erfolgt im kantonalen Amtsblatt. Alle eingeladenen Teilnehmenden erhalten einen Kurzbericht sowie eine Verfügung zum Ergebnis des Planerwahlverfahrens.
Rechtsschutz,
Urheberrecht
Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 15 IVöB sowie § 2 des
Beitrittsgesetzes zur IVöB. Das Urheberrecht an den Eingaben verbleibt bei den Teilnehmenden. Nach Abschluss eines Planervertrages kommt die im Vertragsformular
formulierte Urheberrechtsregelung zum Tragen.
Hochbauamt
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6 Präqualifikation (Phase 1)
In der hier beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikation wählt das Hochbauamt 5 – 7
Planerteams aus, welche anschliessend gemäss Ziffer 5 zur eigentlichen Planerauswahl
(Phase 2) eingeladen werden.
Die Auswahl der 5 - 7 teilnehmenden Planerteams erfolgt aufgrund der untenstehenden
Eignungskriterien.
Präqualifikation in
Die Präqualifikation erfolgt in zwei Stufen
zwei Stufen
Phase 1.1:
Eignungskriterien
Generalplaner
-
In der ersten Stufe (Phase 1.1) können sich Anbietende von Architektur- und Baumanagementleistungen als Generalplaner bewerben. Aus den eingegangenen
Bewerbungen wählt das Beurteilungsgremium 5 bis 7 Unternehmungen zur Teilnahme am Verfahren aus.
-
Anschliessend ergänzen die ausgewählten Generalplaner ihr Team mit den unter
Ziffer 3 genannten Fachplanern zu einem vollständigen Planerteam und reichen ihre
Nominierungen dem Hochbauamt zur Prüfung ein (Phase 1.2).
-
Das Beurteilungsgremium überprüft die Eignung der von den Generalplanern nominierten Fachplanern gemäss den nachstehenden Eignungskriterien und bestätigt die
Zusammensetzung der vollständigen Planerteams. Erfüllen einzelne Fachplaner die
geforderten Eignungskriterien nicht, so wird das gesamte Team nicht zum Einreichen
eines Angebots zugelassen.
1. Erfahrung in der Projektierung von Um- oder Neubauten von Akutspitälern oder vergleichbar komplexen Bauten
2 Leistungsausweis in der Realisierung von Um- oder Neubauten von Akutspitälern
oder vergleichbar komplexen Bauten
3. Dem Leistungsumfang angemessene Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit
des Generalplaners; Erfahrung der Schlüsselpersonen und deren Stellvertretung
Phase 1.1:
Einzureichende
Unterlagen
Generalplaner
1. Angaben zum Generalplaner
Das Formular „Angaben zum Generalplaner“ (Unterlage 2) ist vollständig ausgefüllt mit
allen geforderten Angaben einzureichen.
2. Dokumentation Referenzobjekte
Mindestens zwei der in diesem Formular auf Seite 3 aufgeführten, von den Bewerbern
geplanten oder realisierten Referenzobjekte sind im Umfang von je einem Blatt A3 pro
Objekt (Querformat) zu dokumentieren. Die Objekte sind so darzustellen, dass deren
Beurteilung hinsichtlich der vorstehend aufgeführten Eignungskriterien Nr. 1 und 2 möglich ist. Die dargestellten Referenzobjekte sind mit einem Kurztitel und dem Namen der
Bewerber zu bezeichnen. Texte und Erläuterungen haben sich auf den Nachweis der
Erfüllung der Eignungskriterien zu beziehen und sind kurz zu halten.
Hochbauamt
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Phase 1.1:
Eingabe
Phase 1.2:
Eignungskriterien
Fachplaner
Sämtliche Bestandteile der Bewerbung für die Phase 1.1 sind bis Dienstag, 16. Juni
2015, 16.00 Uhr in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung „Planerwahl KSW“
beim Hochbauamt Kanton Zürich, Stab, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich, abzugeben.
1. Erfahrung in der Projektierung von gebäudetechnischen Anlagen bzw. gebäudestatischen Massnahmen bei Um- oder Neubauten von Akutspitälern oder vergleichbar
komplexen Bauten.
2 Erfahrung in der Realisierung von gebäudetechnischen Anlagen bzw. gebäudestatischen Massnahmen bei Um- oder Neubauten von Akutspitälern oder vergleichbar
komplexen Bauten.
3. Dem Leistungsumfang angemessene Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit
der Fachplaner; Erfahrung der Schlüsselpersonen und deren Stellvertretung
Phase 1.2:
Einzureichende
Unterlagen
Fachplaner
Phase 1.2:
Eingabe
Formelle Anforderungen
für die Stufen
1.1 und 1.2
1. Angaben zum vollständigen Planerteam
Das Formular „Angaben zum vollständigen Planerteam“ (Unterlage 3) ist vollständig
ausgefüllt mit allen geforderten Angaben einzureichen.
2. Dokumentation Referenzobjekte
Pro Fachplaner ist mindestens eines der in diesem Formular auf Seite 3 aufgeführten,
von den Bewerbern geplanten oder realisierten Referenzobjekte im Umfang von einem
Blatt A3 pro Objekt (Querformat) zu dokumentieren. Die Objekte sind so darzustellen,
dass deren Beurteilung hinsichtlich der vorstehend aufgeführten Eignungskriterien Nr. 1
und 2 möglich ist. Die dargestellten Referenzobjekte sind mit einem Kurztitel und dem
Namen der Bewerber zu bezeichnen. Texte und Erläuterungen haben sich auf den
Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien zu beziehen und sind kurz zu halten.
Die in der Phase 1.1 zur Teilnahme ausgewählten Generalplaner haben sämtliche
geforderten Angaben zu Ihren Subplanern bis Dienstag, 6. Juni 2015, 16.00 Uhr
in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung „Planerwahl KSW“ beim Hochbauamt
Kanton Zürich, Stab, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich,
abzugeben.
Die einzureichenden Unterlagen sind als Einzelblätter auf einseitig bedrucktem weissem
Papier und nicht gebunden oder geheftet einzureichen. Unterlagen auf elektronischen
Datenträgern sowie per Fax oder E-Mail eingesandte Bewerbungen werden vom Präqualifikationsverfahren ausgeschlossen.
Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu den erwähnten Zeitpunkten an der
oben genannten Adresse eintreffen; das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
Hinweis
Die eingereichten Unterlagen werden nach ihrem Eingang im Hochbauamt mit Nummern versehen und für die Beurteilung an Stellwänden aufgehängt. Sie sind somit kaum
für eine weitere Verwendung geeignet und werden deshalb nicht zurückgesandt.
Hochbauamt
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Abgegebene
Unterlagen
Phase 1
Die folgenden Unterlagen für die Präqualifikation (Phase 1) sind auf der Website
http://www.hochbau.zh.ch , Rubrik „Ausschreibungen & Wettbewerbe“, abrufbar.
Unterlage 1
Submissionsunterlagen
Unterlage 2
Formular „Angaben zum Generalplaner“
Unterlage 3
Formular „Angaben zum vollständigen Planerteam“
Unterlage 4
Vertragsurkunde Rahmenvereinbarung (Entwurf)
Unterlage 5
Vertragsurkunde für Generalplanerleistungen mit Beilagen (leeres Formular ohne projektspezifische Einträge)
Hochbauamt
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7 Angebot (Phase 2)
Teilnahmeberechtigung
Inhalt Phase 2
Objektbezogene
Aufgabenstellung
Per Verfügung betreffend die Auswahl der Anbietenden wird allen sich Bewerbenden
mitgeteilt, welche Teams zur Eingabe eines Angebots zugelassen sind.
Im Rahmen der Phase 2 haben die zugelassenen Planerteams zwei für die Bauaufgabe
signifikante Fragestellungen zu bearbeiten und ihre Lösungsansätze auf konzeptioneller
Ebene darzustellen. Ausserdem ist ein Honorarangebot einzureichen. Die eingeladenen
Planerteams erhalten detailliertere Unterlagen zur geforderten Eingabe, ausserdem findet eine geführte Begehung des Objektes statt. Die Teilnehmenden erhalten die Gelegenheit, ihre Eingaben dem Beurteilungsgremium persönlich zu präsentieren.
Erweiterung und Ersatz der Angiographie-Anlagen im Behandlungstrakt, 3.OG
Die Angiographie-Anlagen im 3. OG des Behandlungstraktes des Institutes für Radiologie sollen erweitert und technisch erneuert werden. Die Durchleuchtungsanlagen mit
Angio-Zusatz sowie die Spezial-Angiographie-Anlage müssen ersetzt werden. Zusätzlich zum Einbau dieser Anlagen sollen einige betriebliche Abläufe mit baulichen Anpassungen optimiert werden.
Anhand von Plänen und Beschrieben von Ist- und Sollzustand sollen folgende Aufgaben
gelöst werden:
- Konzeptioneller Vorschlag für die Neueinrichtung der Angiografieeinrichtungen in
geeigneter Darstellung in Plan und Text (Grundrissskizze minimal M 1:100), mit Aussagen zur räumlicher Anordnung, zu betrieblichen Beziehungen und zur technischen
Erschliessung mit sämtlichen notwendigen Medien.
- Vorschlag zur Materialisierung, zur Beleuchtung und zu konstruktiven Leitdetails in
einem noch zu bestimmenden Raum.
In Ergänzung dazu wird für den Ersatz der Angiografieanlage eine Auftragsanalyse
erwartet, welche minimal folgende Themen berücksichtigen soll;
- Risiken und Strategien zum Umbau im Bestand und unter Betrieb
- Architektonische Haltung
- Umgang mit bestehender technischer Infrastruktur
- Vorstellungen zur Baulogistik
- Planungsprogramm bis und mit Bauprojekt
- Offene Fragen und nächste Abklärungen? Themen der ersten Sitzung?
Offerte
Honorarparameter
Für die Honorierung nach Baukosten sind die nicht vom Hochbauamt vorgegebenen
Parameter verbindlich zu offerieren. Diese Offerte erfolgt mit dem Formular „Angaben
zum Angebot“, das für die Phase 2 abgegeben wird.
Hochbauamt
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Anforderungen an
die Eingabe
Objektbezogene Aufgabenstellung
Die Vorschläge der Teilnehmenden sind auf max. 2 Blättern im Format DIN A1 quer
sowie als PDF auf CD einzureichen. Die Pläne sind mit Bezeichnung des Namens des
Generalplaners abzugeben. Es sind zwei Plansätze einzureichen: davon dient ein Satz
der Beurteilung; ungefaltet, auf weissem Papier von mindestens 120g/m2. Die Pläne
dürfen nicht auf Platten aufgezogen werden. Der zweite Plansatz ist für die Vorprüfung
bestimmt und soll gefaltet, auf Normalpapier (80g/m2) einseitig bedruckt, abgegeben
werden.
Angaben zum Angebot
Das Formular „Angaben zum Angebot“ (Unterlage 6) mit der Offerte zu den Honorarparametern, einer Selbstdeklaration und weiteren Angaben zum Angebot, ist vollständig
auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.
Sämtliche Bestandteile der Eingabe sind in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung
„Planerwahl KSW“ bis zum in Ziffer 4 genannten Termin im Hochbauamt einzureichen.
Abgegebene
Unterlagen
Die eingeladenen Teilnehmenden erhalten für die Lösung der Aufgabenstellung folgende Unterlagen in elektronischer Form:
Unterlage 6 Formular „Angaben zum Angebot“
Unterlage 7 Für die Lösung der objektspezifische Aufgabestellung notwendigen
Pläne gemäss separater Liste
Unterlage 8 Für die Lösung der objektspezifischen Aufgabestellung notwendigen
Dokumente gemäss separater Liste
Zuschlagskriterien
Die stimmberechtigte Jury beurteilt die eingegangenen Lösungsvorschläge nach folgenden, in der Reihenfolge ihrer Gewichtung aufgeführten Kriterien:
1. Qualität der Auftragsanalyse in Darstellung und Präsentation: Vollständigkeit des
Auftragsverständnis und Plausibilität des Vorgehenskonzepts
2. Qualität des Lösungsansatzes in den Aspekten Funktionalität, technisches Verständnis und Gestaltung
3. Angaben zum Angebot: Honorarofferte im Vergleich
Hinweise
Bewertet wird die inhaltliche Auseinandersetzung mit der gestellten Aufgabe; es werden
keine detailliert ausgearbeiteten Projektvorschläge erwartet. Vielmehr soll die architektonische und fachtechnische Haltung sowie die Kompetenz, in spezifischen Betriebsabläufen zu denken zum Ausdruck kommen. Die erarbeiteten konzeptionellen Lösungsansätze des auftragnehmenden Teams können bei der weiteren Projektierung als
Grundlage dienen.
Bei Bedarf werden die in diesem Kapitel festgehaltenen Angaben zum Angebot zu
Beginn der Phase 2 ergänzt.
Es wird beabsichtigt, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit einem der auftragsnehmenden Generalplaner die Projektierung zu starten.
Hochbauamt
19/19
8 Schlussbestimmungen
Diese Submissionsunterlagen wurden im Korrespondenzverfahren von allen Mitgliedern
des Beurteilungsgremiums genehmigt.
Mit der Teilnahme am Planerwahlverfahren anerkennen die sich Bewerbenden die in
diesen Unterlagen festgehaltenen Bedingungen und die Entscheide des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen.
Zürich, den 22. Mai 2015
Christoph Rothenhöfer
Architekt ETH SIA, Stv. Kantonsbaumeister
Vorsitzender des Beurteilungsgremiums