Abkürzung auf dem Dienstweg

E-Government-Gesetz
Abkürzung auf dem Dienstweg
Mit dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“, kurz E-Government-Gesetz oder
EGovG, hat die Bundesregierung im Sommer 2013 die Voraussetzung geschaffen, moderne Technologien gezielt in der Verwaltung nutzbar zu machen. Die langfristig angelegte Modernisierung
der Behörden hat immense Auswirkungen auf die Verwaltungen, aber auch auf die Wirtschaft.
Denn ein kurzer Dienstweg ist für einen attraktiven Wirtschaftsstandort ein wichtiger Faktor.
Eine effiziente, schlanke und vor allem gut erreichbare
­öffentliche Verwaltung ist vor allem für die Wirtschaft ein
wichtiger Faktor. Viele Prozesse innerhalb eines Unternehmens münden in einen Verwaltungsakt: Auszüge aus den
Gewerberegistern, Sozialabgaben, öffentliche Ausschreibungen oder überhaupt das Erlangen eines Gewerbescheins sind
nur einige Beispiele dafür. Aber auch die Bürger wünschen
sich eine Amtsstruktur, bei der sich Behördengänge in den
MATERNA MONITOR 09 02/2015