E-Government-Gesetz Abkürzung auf dem Dienstweg Mit dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“, kurz E-Government-Gesetz oder EGovG, hat die Bundesregierung im Sommer 2013 die Voraussetzung geschaffen, moderne Technologien gezielt in der Verwaltung nutzbar zu machen. Die langfristig angelegte Modernisierung der Behörden hat immense Auswirkungen auf die Verwaltungen, aber auch auf die Wirtschaft. Denn ein kurzer Dienstweg ist für einen attraktiven Wirtschaftsstandort ein wichtiger Faktor. Eine effiziente, schlanke und vor allem gut erreichbare öffentliche Verwaltung ist vor allem für die Wirtschaft ein wichtiger Faktor. Viele Prozesse innerhalb eines Unternehmens münden in einen Verwaltungsakt: Auszüge aus den Gewerberegistern, Sozialabgaben, öffentliche Ausschreibungen oder überhaupt das Erlangen eines Gewerbescheins sind nur einige Beispiele dafür. Aber auch die Bürger wünschen sich eine Amtsstruktur, bei der sich Behördengänge in den MATERNA MONITOR 09 02/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc