QuickCheck-E-Government-Gesetz

QuickCheck: E-Government-Gesetz
Systematischer Einstieg in die EGovG-Umsetzung
Unser Ansatz
Die Anforderungen, die sich mit dem Inkrafttreten des
E-Government-Gesetz an Ihre Behörde stellen, sind vorgegeben,
wie sie umzusetzen sind und welche Fristen Sie im Einzelnen zu
beachten haben, bedarf einer präzisen Umsetzungsplanung.
INFORA bietet Ihnen eigens entwickelte Quick-Checks zu den
Themen E-Government-Gesetz und E-Akte an, um zu ermitteln,
welchen Reifegrad Ihre Prozesse haben und welche Schritte zur
Erreichung der gesetzlichen Vorgaben notwendig sind. Welche
Nutzwerte können Sie für Ihre Behörde gewinnen? Vor allem die
Einführung der E-Akte stellt dabei an Behörden große
Herausforderungen. Sie profitieren von der jahrzehntelangen
Erfahrung der INFORA in der Begleitung von Änderungsprozessen
in der öffentlichen Verwaltung sowie der ausgewiesenen Expertise
in der Umsetzung von E-Government- und E-Akte-Projekten.
Zielsetzungen Quick-Check EGovG / Kundennutzen
 Systematischer Einstieg in die
landesrechtlicher Besonderheiten
EGovG-Umsetzung
unter
Berücksichtigung
 Erstellung einer Orientierungshilfe mit konkreten Handlungsempfehlungen innerhalb
eines kurzen Zeitrahmens mit relativ geringem Aufwand für die beauftragende
Behörde
 Berücksichtigung der individuellen Ausgangssituation der Behörde (Wo stehen wir
aktuell?)
 Feststellung der Handlungsverpflichtungen der Behörde aufgrund des EGovG (Was
muss umgesetzt werden, welche Kosten entstehen und bis wann muss/sollte es
umgesetzt sein?)
 Strukturierung und Priorisierung der Handlungsverpflichtungen in den Bereichen
Organisation (Prozesse), Technik (IT-Infrastruktur) und Wirtschaftlichkeit
 Identifikation
möglicher
Handlungsverpflichtungen
Schwachstellen
im
Hinblick
auf
die
 Erstellung eines konkreten Maßnahmenplans für ein zielorientiertes Vorgehen zur
Umsetzung der zuvor identifizierten Handlungsfelder
QuickCheck: E-Government-Gesetz
Mit dem im Jahr 2013 erlassenen Gesetz zur Förderung der
elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften (E-Government-Gesetz) liegen konkrete Umsetzungsvorgaben für Bundesbehörden vor. Der Gesetzgeber hat damit
Festlegungen getroffen, wie E-Government zukunftsfähig
umgesetzt werden soll. Eine Reihe von Bundesländern haben
inzwischen eigene E-Government-Gesetze erlassen oder sind im
Abstimmungsprozess. EGovG verpflichten Behörden schrittweise
umfassende elektronische Kommunikationskanäle einzurichten. EAkte, ePayment, eID, DE-Mail und ersetzendes Scannen sind nicht
mehr nur Sollvorgaben, sondern zu festgelegten Zeitpunkten
bereitzustellen.
Vorgehen beim Quick-Check
Schritt 1: Start und Projektinitialisierung
 Zielstellungsgespräch mit Projektplanung mit …
 Abstimmung der einzelnen Projektabschnitte
 Planung der Workshop-Termine
 Bestimmung der projektverantwortlichen Personen auf
Kundenseite und deren erforderlichen Mitwirkung
Schritt 2: Durchführung Quick-Check
 Analyse- und Bewertungsworkshop mit …
 Darstellung der Handlungsverpflichtungen, die sich
aufgrund des EGovG für Sie zwingend ergeben
(SOLL-Situation)
QuickCheck: E-Government-Gesetz
 Aufnahme der IST-Situation
Organisationseinheiten
in
den
 Strukturierung und Priorisierung
Aufgabenschwerpunkte
Weitere Informationen:
INFORA GmbH
Konrad-Adenauer-Str. 13
50996 Köln
Fon: 0221 935050-0
Fax: 0221 354102
Ralph Dembeck
[email protected]
INFORA GmbH
Salzufer 8
10587 Berlin
Fon: 030 893658-0
Fax: 030 89093326
Joachim Bieniak
[email protected]
INFORA GmbH
Willy-Brandt-Platz 6
81829 München
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Fax: 089 244413-80
Helmut Lämmermeier
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90429 Nürnberg
Fon: 0911 28707-080
Fax: 0911 28707077
Helmut Lämmermeier
[email protected]
der
verschiedenen
individuellen
 Maßnahmen-Workshop mit …
 Darstellung der erforderlichen
zwischen IST- und SOLL-Zustand)
Maßnahmen
(Delta
 Erstellung eines Maßnahmenkataloges
 Abschätzung der Effekte aus der Maßnahmenumsetzung
 Handlungsempfehlungen mit Prioritätensetzung für ein
zielorientiertes Vorgehen
 Zeitplanung
Meilensteinen
der
Umsetzung
mit
realistischen
Schritt 3: Ergebnispräsentation
 Die Ergebnisse
des
Quick-Checks werden
aufbereitet,
zusammengefasst
und
gemeinsam
mit
den
Projektverantwortlichen
und
Entscheidern
der
Behörde
besprochen. Mit der Abschlusspräsentation endet der QuickCheck.
Konditionen des QuickCheck: EGovG
Der Quick-Check EGovG basiert auf einem methodisch
standardisierten Vorgehen und wird mit einem definierten
Arbeitsergebnis abgeschlossen.
Unser Preis für den Quick-Check EGovG beträgt zwischen 8.400,und 14.700,- € (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Reisekosten
werden nach Absprache in Rechnung gestellt. Die für die
Durchführung nötigen Arbeiten und durchzuführenden Termine
stimmen wir auf Ihre Organisation ab.
Voraussetzung für die Durchführung des QuickChecks ist die
Beteiligung von Bediensteten des Auftraggebers, die über
Kenntnisse der behördlichen Geschäftsprozesse, der ITInfrastruktur sowie der Schriftgutverwaltung und Aktenführung
verfügen.