QuickCheck: E-Government-Gesetz Systematischer Einstieg in die EGovG-Umsetzung Unser Ansatz Die Anforderungen, die sich mit dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetz an Ihre Behörde stellen, sind vorgegeben, wie sie umzusetzen sind und welche Fristen Sie im Einzelnen zu beachten haben, bedarf einer präzisen Umsetzungsplanung. INFORA bietet Ihnen eigens entwickelte Quick-Checks zu den Themen E-Government-Gesetz und E-Akte an, um zu ermitteln, welchen Reifegrad Ihre Prozesse haben und welche Schritte zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben notwendig sind. Welche Nutzwerte können Sie für Ihre Behörde gewinnen? Vor allem die Einführung der E-Akte stellt dabei an Behörden große Herausforderungen. Sie profitieren von der jahrzehntelangen Erfahrung der INFORA in der Begleitung von Änderungsprozessen in der öffentlichen Verwaltung sowie der ausgewiesenen Expertise in der Umsetzung von E-Government- und E-Akte-Projekten. Zielsetzungen Quick-Check EGovG / Kundennutzen Systematischer Einstieg in die landesrechtlicher Besonderheiten EGovG-Umsetzung unter Berücksichtigung Erstellung einer Orientierungshilfe mit konkreten Handlungsempfehlungen innerhalb eines kurzen Zeitrahmens mit relativ geringem Aufwand für die beauftragende Behörde Berücksichtigung der individuellen Ausgangssituation der Behörde (Wo stehen wir aktuell?) Feststellung der Handlungsverpflichtungen der Behörde aufgrund des EGovG (Was muss umgesetzt werden, welche Kosten entstehen und bis wann muss/sollte es umgesetzt sein?) Strukturierung und Priorisierung der Handlungsverpflichtungen in den Bereichen Organisation (Prozesse), Technik (IT-Infrastruktur) und Wirtschaftlichkeit Identifikation möglicher Handlungsverpflichtungen Schwachstellen im Hinblick auf die Erstellung eines konkreten Maßnahmenplans für ein zielorientiertes Vorgehen zur Umsetzung der zuvor identifizierten Handlungsfelder QuickCheck: E-Government-Gesetz Mit dem im Jahr 2013 erlassenen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) liegen konkrete Umsetzungsvorgaben für Bundesbehörden vor. Der Gesetzgeber hat damit Festlegungen getroffen, wie E-Government zukunftsfähig umgesetzt werden soll. Eine Reihe von Bundesländern haben inzwischen eigene E-Government-Gesetze erlassen oder sind im Abstimmungsprozess. EGovG verpflichten Behörden schrittweise umfassende elektronische Kommunikationskanäle einzurichten. EAkte, ePayment, eID, DE-Mail und ersetzendes Scannen sind nicht mehr nur Sollvorgaben, sondern zu festgelegten Zeitpunkten bereitzustellen. Vorgehen beim Quick-Check Schritt 1: Start und Projektinitialisierung Zielstellungsgespräch mit Projektplanung mit … Abstimmung der einzelnen Projektabschnitte Planung der Workshop-Termine Bestimmung der projektverantwortlichen Personen auf Kundenseite und deren erforderlichen Mitwirkung Schritt 2: Durchführung Quick-Check Analyse- und Bewertungsworkshop mit … Darstellung der Handlungsverpflichtungen, die sich aufgrund des EGovG für Sie zwingend ergeben (SOLL-Situation) QuickCheck: E-Government-Gesetz Aufnahme der IST-Situation Organisationseinheiten in den Strukturierung und Priorisierung Aufgabenschwerpunkte Weitere Informationen: INFORA GmbH Konrad-Adenauer-Str. 13 50996 Köln Fon: 0221 935050-0 Fax: 0221 354102 Ralph Dembeck [email protected] INFORA GmbH Salzufer 8 10587 Berlin Fon: 030 893658-0 Fax: 030 89093326 Joachim Bieniak [email protected] INFORA GmbH Willy-Brandt-Platz 6 81829 München Fon: 089 244413-60 Fax: 089 244413-80 Helmut Lämmermeier [email protected] INFORA GmbH Fürther Str. 27 90429 Nürnberg Fon: 0911 28707-080 Fax: 0911 28707077 Helmut Lämmermeier [email protected] der verschiedenen individuellen Maßnahmen-Workshop mit … Darstellung der erforderlichen zwischen IST- und SOLL-Zustand) Maßnahmen (Delta Erstellung eines Maßnahmenkataloges Abschätzung der Effekte aus der Maßnahmenumsetzung Handlungsempfehlungen mit Prioritätensetzung für ein zielorientiertes Vorgehen Zeitplanung Meilensteinen der Umsetzung mit realistischen Schritt 3: Ergebnispräsentation Die Ergebnisse des Quick-Checks werden aufbereitet, zusammengefasst und gemeinsam mit den Projektverantwortlichen und Entscheidern der Behörde besprochen. Mit der Abschlusspräsentation endet der QuickCheck. Konditionen des QuickCheck: EGovG Der Quick-Check EGovG basiert auf einem methodisch standardisierten Vorgehen und wird mit einem definierten Arbeitsergebnis abgeschlossen. Unser Preis für den Quick-Check EGovG beträgt zwischen 8.400,und 14.700,- € (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Reisekosten werden nach Absprache in Rechnung gestellt. Die für die Durchführung nötigen Arbeiten und durchzuführenden Termine stimmen wir auf Ihre Organisation ab. Voraussetzung für die Durchführung des QuickChecks ist die Beteiligung von Bediensteten des Auftraggebers, die über Kenntnisse der behördlichen Geschäftsprozesse, der ITInfrastruktur sowie der Schriftgutverwaltung und Aktenführung verfügen.
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