Seminarort Teilnahmebedingungen Haus der Akademien Seminarraum Eisenbahnstraße 56 79098 Freiburg Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie schriftlich erklärt werden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geht mit der Anmeldebestätigung ein Lageplan zu. Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich. Seminarzeit Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen und das Programm geringfügig zu ändern sowie bei zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen 21. September 2015 09:15 bis 16:45 Uhr Seminar Das E-Government Gesetz BadenWürttemberg (EGovG BW) Anmeldungen (bitte nur in schriftlicher Form) an: Haus der Akademien VWA Freiburg Eisenbahnstraße 56 79098 Freiburg Welche Verpflichtungen haben kommunale Gebietskörperschaften Freiburg 21. September 2015 Seminarnummer 2015 – 54117F Das E-Government Gesetz BadenWürttemberg (EGovG BW) Rationalisierungspotentiale von E-Government für die Haushaltskonsolidierung Referent Zum Seminar Die Nutzung von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstiteln, sowie von De.Mail für die Umsetzung von EGovernment-Prozessen Peter Klinger Dipl. Verw. Peter Karl Klinger, Ltd. Städt. Direktor a. D., Betriebsleiter a. D. des Hagener Betriebes für Informationstechnologie Die Landesregierung Baden Württemberg hat das E-Governmentgesetz Baden Württemberg beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. Ziel ist es, das Gesetz zum 1.1.2016 in Kraft treten zu lassen. Es soll insgesamt die Regelungen die Bundes EGovG auch in das Landesrecht übertragen und trifft dazu insbesondere Festlegungen zum elektronischen Zugang, zum Dienstleistungsportal des Landes, zur Informationssicherheit sowie zu den Strukturen der Zusammenarbeit in der IT innerhalb der Landesverwaltung und zwischen Land und Kommunen. In der Veranstaltung werden auf Grundlage des Gesetzesentwurfs die Inhalte und Anforderungen des Bundes EGovG und des EGovG BW erläutert, Konsequenzen aufgezeigt und diskutiert sowie konkrete Gestaltungswege erarbeitet. Teilnahmegebühr Sie kennen die gesetzlichen Regelungen des EGovG BW auf Grundlage des Gesetzentwurfs und wissen, welche Verpflichtungen kommunale Gebietskörperschaften zur Eröffnung elektronischer Verwaltungszugänge haben. Das Optimierungspotential kommunaler Prozesse durch EGovernment ist Ihnen bekannt. Sie kennen kommunale Beispiele für E-Government-Services und können daraus Ableitungen für ihre Verwaltung treffen. Inhalt Vorschriften des Bundes- und des Landes EGovG BW, des neuen Bundesmeldegesetzes, des Personalausweisgesetzes, des DeMail Gesetzes Praktische Beispiele für E-GovernmentServices aus kommunalen E-Governmentangeboten Gestaltungsmöglichkeiten von E-Government in den Bürgerämtern Mobile Government – Die Verwaltung kommt zum Bürger - 182,00 € Seminarziel Zielgruppe Zielgruppe der Veranstaltung sind Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus Organisation / Personalwesen und IT, Datenschutzbeauftragte in Kommunalverwaltungen sowie interessierte Beschäftigte aus allen Fachbereichen Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Dienststellen eine Gebührenrechnung. Ihr Ansprechpartner bei der VWA Freiburg Christian Heinrich (0761) 38673-15 Fax (0761) 38673-98 [email protected]
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