Das E-Government Gesetz Baden- Württemberg

Seminarort
Teilnahmebedingungen
Haus der Akademien
Seminarraum
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie
schriftlich erklärt werden.
 Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
geht mit der Anmeldebestätigung ein
Lageplan zu.
Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt
später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese den
entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der
Teilnahmegebühr - in Rechnung. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeten.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist
jederzeit möglich.
Seminarzeit
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen und
das Programm geringfügig zu ändern sowie bei
zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung
abzusagen
21. September 2015
09:15 bis 16:45 Uhr
Seminar
Das E-Government Gesetz BadenWürttemberg (EGovG BW)
Anmeldungen
(bitte nur in schriftlicher Form) an:
Haus der Akademien
VWA Freiburg
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
Welche Verpflichtungen haben kommunale Gebietskörperschaften
Freiburg
21. September 2015
Seminarnummer 2015 – 54117F
Das E-Government Gesetz BadenWürttemberg (EGovG BW)
 Rationalisierungspotentiale von E-Government
für die Haushaltskonsolidierung
Referent
Zum Seminar
 Die Nutzung von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstiteln, sowie von
De.Mail für die Umsetzung von EGovernment-Prozessen
Peter Klinger
Dipl. Verw. Peter Karl Klinger,
Ltd. Städt. Direktor a. D.,
Betriebsleiter a. D. des Hagener Betriebes für
Informationstechnologie
Die Landesregierung Baden Württemberg hat das
E-Governmentgesetz Baden Württemberg beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. Ziel ist es, das Gesetz zum 1.1.2016 in Kraft
treten zu lassen. Es soll insgesamt die Regelungen die Bundes EGovG auch in das Landesrecht
übertragen und trifft dazu insbesondere Festlegungen zum elektronischen Zugang, zum Dienstleistungsportal des Landes, zur Informationssicherheit sowie zu den Strukturen der Zusammenarbeit in der IT innerhalb der Landesverwaltung
und zwischen Land und Kommunen.
In der Veranstaltung werden auf Grundlage des
Gesetzesentwurfs die Inhalte und Anforderungen
des Bundes EGovG und des EGovG BW erläutert,
Konsequenzen aufgezeigt und diskutiert sowie
konkrete Gestaltungswege erarbeitet.
Teilnahmegebühr
Sie kennen die gesetzlichen Regelungen des
EGovG BW auf Grundlage des Gesetzentwurfs
und wissen, welche Verpflichtungen kommunale
Gebietskörperschaften zur Eröffnung elektronischer Verwaltungszugänge haben. Das Optimierungspotential kommunaler Prozesse durch EGovernment ist Ihnen bekannt. Sie kennen kommunale Beispiele für E-Government-Services und
können daraus Ableitungen für ihre Verwaltung
treffen.
Inhalt
 Vorschriften des Bundes- und des Landes
EGovG BW, des neuen Bundesmeldegesetzes, des Personalausweisgesetzes, des DeMail Gesetzes
 Praktische Beispiele für E-GovernmentServices aus kommunalen E-Governmentangeboten
 Gestaltungsmöglichkeiten von E-Government
in den Bürgerämtern
 Mobile Government – Die Verwaltung kommt
zum Bürger -
182,00 €
Seminarziel
Zielgruppe
Zielgruppe der Veranstaltung sind Führungskräfte
und Mitarbeiter/-innen aus Organisation / Personalwesen und IT,
Datenschutzbeauftragte in
Kommunalverwaltungen sowie interessierte Beschäftigte aus allen Fachbereichen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten
die Dienststellen eine Gebührenrechnung.
Ihr Ansprechpartner bei der
VWA Freiburg
Christian Heinrich
 (0761) 38673-15
Fax (0761) 38673-98
[email protected]