Arbeitsvertrag / Lehrvertrag

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Arbeitsvertrag / Lehrvertrag
Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsvertrag
Der Angestellte hat Anrecht auf Lohnzahlung und Fürsorge und ist verpflichtet zur Arbeitsleistung und Firmentreue.
Rechte
Lohnzahlung
Lohnzahlung und Lohnabrechnung
begrenzte Lohnsofortzahlung bei Krankheit,
Unfall, Militärdienst und Schwangerschaft
eine begrenzte Lohnsofortzahlung im Todesfall an Ehe oder minderjähriger Kinder
einen Lohnzuschlag bei Überstunden oder
Kompensation
4-5 Wochen bezahlte Ferien (je nach Alter)
Pflichten
Arbeitsleistung
Arbeit muss persönlich geleistet werden
zumutbare Weisungen sind zu befolgen
Fürsorge
Gesundheit - keine finanzielle Abgeltung
von Ferientagen
soziale Stellung - gleicher Verdienst für
gleiche Arbeit
rechtliche Unversehrtheit - keine Anweisung
zur Fälschung von Dokumenten
wirtschaftliches Fortkommen - Ausstellen
eines Arbeitszeugnisses
Firmentreue
die Wahrung interner Interessen - Meldepflicht bei Missständen
Wahrung externer Interessen - Rufschädigung des Unternehmens
die Aufgaben sind gewissenhaft auszuführen
Überstunden sind zu leisten (sofern sie zugemutet werden können)
Nebenbeschäftigungen ausserhalb der Firma müssen genehmigt werden
Rechte des Angestellten Æ Pflichten der Firma
Pflichten des Angestellten Æ Rechte der Firma
Betriebliche Geheimhaltungs- und Diskretionspflicht
Interne Geschäftsgeheimnisse müssen gewahrt werden.
z.B.
• Einzelheiten über Produktionsverfahren
• Forschungsergebnisse
• geplante Projekte
• Kundenname
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Probezeit, Kündigung und fristlose Auflösung
Probezeit
Wenn nichts anderes vereinbart wird ist die Probezeit 1-3 Monate.
Kündigungsfrist
während der Probezeit
im 1. Dienstjahr
im 2.bis 9. Dienstjahr
ab dem 10. Dienstjahr
Æ
Æ
Æ
Æ
7 Tage
1. Monat
2 Monate
3 Monate
jeweils zum Monatsende
Entscheidend bei der Kündigung ist immer das Empfangdatum. Ab diesem Datum wird
die Kündigungsfrist berechnet.
Kündigungsschutz
Während Krankheit, Unfall, Militär- und Zivilschutz, Schwangerschaft und 16 Wochen
nach Niederkunft darf dem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden.
Missbräuchliche Kündigung
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie aus folgenden Gründen vollzogen wird
•
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•
wegen Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder zum Betriebsrat
wegen Geltendmachung berechtigter Ansprüche des Arbeitnehmers
wegen persönlichen Verhaltens in der Freizeit
Fristlose Auflösung des Arbeitsvertrages
Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag jederzeit aufgelöst werden.
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•
•
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Diebstahl
Veruntreuung
Die Personalsuche
Die
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•
Mitarbeiter müssen
Fachlich kompetent sein
Kreativ und flexibel sein
Hilfsbereit sein und in das bestehende Team passen
Personalsuche
•
Inserate und Zeitungen
•
Stelleininserate und Fachzeitschriften
•
Stellenvermittlungsbüros
•
Personalberatungsfirmen
Schriftliche Stellenbewerbung
•
Grund der Bewerbung
•
Weshalb man interessiert ist
•
Fachliche und persönliche Qualifikationen
•
Möglichkeiten für ein Vorstellungsgespräch
•
Referenzen
Bewerbungsunterlagen
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Lebenslauf
•
Zeugniskopien
•
Kopie von Arbeitszeugnissen
•
Nachweis spezieller Ausbildungen und Tätigkeiten
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Bewerbungsgespräch
•
Offenes Gesprächklima
•
Vorstellung der Firma und der Stelle
•
Prüfung der Eignung des Bewerbers anhand eines Fragekataloges
Fragekatalog
•
Grund für den Stellenwechsel
•
Berufliche Werdegang
•
Fähigkeiten und Fertigkeiten
•
Stärken und Schwächen
•
Lohnvorstellung
•
Private und berufliche Zielvorstellungen
•
Hobbies und Freizeitaktivitäten
Entscheidung der Firma
Wer Muss-Kriterien nicht erfüllt, scheidet bei der Bewerbung aus.
Die Soll-Kriterien werden nach ihrer Bedeutung für die Stelle gewichtet.
Vollmachten
Stellvertreter erhalten Vollmachten, damit sie für jemand anderen rechtswirksam handeln dürfen.
Generalvollmacht
Diese Vollmacht ist umfassend und gesetzlich genau umschrieben.
Spezialvollmacht
Diese Vollmacht ist beschränkt und erstreckt sich auf ganz bestimmte Gebiete oder Tätigkeiten.
Generalvollmachten
Handelsreisender
Hat eine beschränkte Vollmacht im Aussendienst.
Handlungsbevollmächtigter (i. V. xx)
Er darf nur alltägliche Geschäfte, die das Unternehmen mit sich bringt, tätigen.
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Prokurist (pp. xx)
Er darf alle Geschäftige tätigen. Sein Name wird ins Handelsregister eingetragen.
Direktor, Geschäftsführer, Verwaltungsrat (xx)
Er darf alle Geschäfte tätigen, alltägliche, seltene, ausserordentliche und einmalige. Sein
Name wird ins Handelsregister eingetragen.
Beschränkung der Vollmachten
Kollektivunterschrift
Kann nach aussen nur durch 2 vertreten werden.
Filialunterschrift
Diese Vollmacht ist auf eine Niederlassung beschränkt. (Direktoren oder Prokuristen
müssen im HR eingetragen sein.)
Der Lehrvertrag
Rechte
Pflichten
Fachgerechte und systematische Ausbildung Sein Bestes zu geben, um das Lehrziel zu
erreichen
Besuch der Berufsschule und Teilnahme an die Berufsschule zu besuchen und an der
der Lehrabschlussprüfung
Lehrabschlussprüfung teilzunehmen
Zusätzlichen Besuch von Freifächern an der Das Geschäftsgeheimnis zu wahren
Berufsschule (bis zu einem halben Tag),
wenn seine Leistungen dies erlauben
Lehrlingslohn
Ist der Lehrling minderjährig, verpflichten
sich die Eltern, den Lehrmeister bei der
Wahrnehmung seiner Ausbildungspflicht zu
unterstützen
Mindestens 4 Wochen Ferien bis zum 20.
Altersjahr
Ein Lehrzeugnis
Rechtzeitige Mitteilung (spätestens 3 Monate vor Ablauf der Lehrzeit), ob er nach dem
Lehrabschluss weiterbeschäftigt wird oder
nicht
Lehrling
Nach dem Abschluss verfügt der Lehrling über solide Kenntnisse aus Praxis
und Theorie. Auf diesen
kann er aufbauen, wenn er
sich weiterbilden will.
+
Lehrfirma
+
Berufsschule
Berufspraxis
Branchenkenntnisse und
Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Fach
„Praktische Arbeiten,
Kenntnisse aus Lehrbetrieb
und Branche“
+
Theorie
Allgemeinbildung
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Unterschied zwischen Anstellung und Lehre
Arbeitsvertrag
Ziel ist die Arbeitsleistung
Kann auch formlos (mündlich) abgeschlossen werden.
Enthält hauptsächlich eine Beschreibung
des Arbeitsgebietes und der Arbeitsbedingungen
Wird zwischen dem Angestellten und dem
Unternehmen abgeschlossen (bei Minderjährigen mit Einverständnis der Eltern)
Bedarf keiner behördlichen Genehmigung
Ist meistens unbefristet und endet erst
durch Kündigung oder Pensionierung
Lehrvertrag
Ziel ist die fachgerechte Ausbildung
Bedarf der einfachen Schriftlichkeit
Beinhaltet hauptsächlich die Art und Dauer
der Ausbildung
Wird vom Lehrling, seinen Eltern (wenn er
minderjährig ist) und der Lehrfirma unterschrieben
Muss vom Kantonalen Amt für Berufsbildung genehmigt werden
Endet grundsätzlich nach der vereinbarten
Lehrzeit.
Gesetzliche Grundlagen für den Arbeits- und Lehrvertrag
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OR
Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Sozialversicherungsgesetze des Bundes und der Kantone
Arbeitsgesetz und Verordnung zum Arbeitsgesetz
Berufsbildungsgesetz
Interne Weisungen
Lehrlinge können durch individuelle Absprachen im Einzelarbeitsvertrag (EAV) bzw. Lehrvertrag besser gestellt werden.