Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende Arbeitsvertrag / Lehrvertrag Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsvertrag Der Angestellte hat Anrecht auf Lohnzahlung und Fürsorge und ist verpflichtet zur Arbeitsleistung und Firmentreue. Rechte Lohnzahlung Lohnzahlung und Lohnabrechnung begrenzte Lohnsofortzahlung bei Krankheit, Unfall, Militärdienst und Schwangerschaft eine begrenzte Lohnsofortzahlung im Todesfall an Ehe oder minderjähriger Kinder einen Lohnzuschlag bei Überstunden oder Kompensation 4-5 Wochen bezahlte Ferien (je nach Alter) Pflichten Arbeitsleistung Arbeit muss persönlich geleistet werden zumutbare Weisungen sind zu befolgen Fürsorge Gesundheit - keine finanzielle Abgeltung von Ferientagen soziale Stellung - gleicher Verdienst für gleiche Arbeit rechtliche Unversehrtheit - keine Anweisung zur Fälschung von Dokumenten wirtschaftliches Fortkommen - Ausstellen eines Arbeitszeugnisses Firmentreue die Wahrung interner Interessen - Meldepflicht bei Missständen Wahrung externer Interessen - Rufschädigung des Unternehmens die Aufgaben sind gewissenhaft auszuführen Überstunden sind zu leisten (sofern sie zugemutet werden können) Nebenbeschäftigungen ausserhalb der Firma müssen genehmigt werden Rechte des Angestellten Æ Pflichten der Firma Pflichten des Angestellten Æ Rechte der Firma Betriebliche Geheimhaltungs- und Diskretionspflicht Interne Geschäftsgeheimnisse müssen gewahrt werden. z.B. • Einzelheiten über Produktionsverfahren • Forschungsergebnisse • geplante Projekte • Kundenname Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende Probezeit, Kündigung und fristlose Auflösung Probezeit Wenn nichts anderes vereinbart wird ist die Probezeit 1-3 Monate. Kündigungsfrist während der Probezeit im 1. Dienstjahr im 2.bis 9. Dienstjahr ab dem 10. Dienstjahr Æ Æ Æ Æ 7 Tage 1. Monat 2 Monate 3 Monate jeweils zum Monatsende Entscheidend bei der Kündigung ist immer das Empfangdatum. Ab diesem Datum wird die Kündigungsfrist berechnet. Kündigungsschutz Während Krankheit, Unfall, Militär- und Zivilschutz, Schwangerschaft und 16 Wochen nach Niederkunft darf dem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Missbräuchliche Kündigung Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie aus folgenden Gründen vollzogen wird • • • wegen Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder zum Betriebsrat wegen Geltendmachung berechtigter Ansprüche des Arbeitnehmers wegen persönlichen Verhaltens in der Freizeit Fristlose Auflösung des Arbeitsvertrages Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag jederzeit aufgelöst werden. • • • Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Diebstahl Veruntreuung Die Personalsuche Die • • • Mitarbeiter müssen Fachlich kompetent sein Kreativ und flexibel sein Hilfsbereit sein und in das bestehende Team passen Personalsuche • Inserate und Zeitungen • Stelleininserate und Fachzeitschriften • Stellenvermittlungsbüros • Personalberatungsfirmen Schriftliche Stellenbewerbung • Grund der Bewerbung • Weshalb man interessiert ist • Fachliche und persönliche Qualifikationen • Möglichkeiten für ein Vorstellungsgespräch • Referenzen Bewerbungsunterlagen • Lebenslauf • Zeugniskopien • Kopie von Arbeitszeugnissen • Nachweis spezieller Ausbildungen und Tätigkeiten Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende Bewerbungsgespräch • Offenes Gesprächklima • Vorstellung der Firma und der Stelle • Prüfung der Eignung des Bewerbers anhand eines Fragekataloges Fragekatalog • Grund für den Stellenwechsel • Berufliche Werdegang • Fähigkeiten und Fertigkeiten • Stärken und Schwächen • Lohnvorstellung • Private und berufliche Zielvorstellungen • Hobbies und Freizeitaktivitäten Entscheidung der Firma Wer Muss-Kriterien nicht erfüllt, scheidet bei der Bewerbung aus. Die Soll-Kriterien werden nach ihrer Bedeutung für die Stelle gewichtet. Vollmachten Stellvertreter erhalten Vollmachten, damit sie für jemand anderen rechtswirksam handeln dürfen. Generalvollmacht Diese Vollmacht ist umfassend und gesetzlich genau umschrieben. Spezialvollmacht Diese Vollmacht ist beschränkt und erstreckt sich auf ganz bestimmte Gebiete oder Tätigkeiten. Generalvollmachten Handelsreisender Hat eine beschränkte Vollmacht im Aussendienst. Handlungsbevollmächtigter (i. V. xx) Er darf nur alltägliche Geschäfte, die das Unternehmen mit sich bringt, tätigen. Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende Prokurist (pp. xx) Er darf alle Geschäftige tätigen. Sein Name wird ins Handelsregister eingetragen. Direktor, Geschäftsführer, Verwaltungsrat (xx) Er darf alle Geschäfte tätigen, alltägliche, seltene, ausserordentliche und einmalige. Sein Name wird ins Handelsregister eingetragen. Beschränkung der Vollmachten Kollektivunterschrift Kann nach aussen nur durch 2 vertreten werden. Filialunterschrift Diese Vollmacht ist auf eine Niederlassung beschränkt. (Direktoren oder Prokuristen müssen im HR eingetragen sein.) Der Lehrvertrag Rechte Pflichten Fachgerechte und systematische Ausbildung Sein Bestes zu geben, um das Lehrziel zu erreichen Besuch der Berufsschule und Teilnahme an die Berufsschule zu besuchen und an der der Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung teilzunehmen Zusätzlichen Besuch von Freifächern an der Das Geschäftsgeheimnis zu wahren Berufsschule (bis zu einem halben Tag), wenn seine Leistungen dies erlauben Lehrlingslohn Ist der Lehrling minderjährig, verpflichten sich die Eltern, den Lehrmeister bei der Wahrnehmung seiner Ausbildungspflicht zu unterstützen Mindestens 4 Wochen Ferien bis zum 20. Altersjahr Ein Lehrzeugnis Rechtzeitige Mitteilung (spätestens 3 Monate vor Ablauf der Lehrzeit), ob er nach dem Lehrabschluss weiterbeschäftigt wird oder nicht Lehrling Nach dem Abschluss verfügt der Lehrling über solide Kenntnisse aus Praxis und Theorie. Auf diesen kann er aufbauen, wenn er sich weiterbilden will. + Lehrfirma + Berufsschule Berufspraxis Branchenkenntnisse und Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Fach „Praktische Arbeiten, Kenntnisse aus Lehrbetrieb und Branche“ + Theorie Allgemeinbildung Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende Unterschied zwischen Anstellung und Lehre Arbeitsvertrag Ziel ist die Arbeitsleistung Kann auch formlos (mündlich) abgeschlossen werden. Enthält hauptsächlich eine Beschreibung des Arbeitsgebietes und der Arbeitsbedingungen Wird zwischen dem Angestellten und dem Unternehmen abgeschlossen (bei Minderjährigen mit Einverständnis der Eltern) Bedarf keiner behördlichen Genehmigung Ist meistens unbefristet und endet erst durch Kündigung oder Pensionierung Lehrvertrag Ziel ist die fachgerechte Ausbildung Bedarf der einfachen Schriftlichkeit Beinhaltet hauptsächlich die Art und Dauer der Ausbildung Wird vom Lehrling, seinen Eltern (wenn er minderjährig ist) und der Lehrfirma unterschrieben Muss vom Kantonalen Amt für Berufsbildung genehmigt werden Endet grundsätzlich nach der vereinbarten Lehrzeit. Gesetzliche Grundlagen für den Arbeits- und Lehrvertrag • • • • • • OR Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Sozialversicherungsgesetze des Bundes und der Kantone Arbeitsgesetz und Verordnung zum Arbeitsgesetz Berufsbildungsgesetz Interne Weisungen Lehrlinge können durch individuelle Absprachen im Einzelarbeitsvertrag (EAV) bzw. Lehrvertrag besser gestellt werden.
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