Limmattaler Zeitung, vom: Freitag, 17. April 2015

Amtliche Anzeigen
Bürgerrechtserteilung
Stadtammannamt Schlieren/Urdorf
Gerichtliches Verbot
Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirkes Dietikon hat am
26. März 2015 nach Einsicht in das Begehren von
Franz Betschart, Höh-Rohnen-Weg 15, 8832 Wilen,
Eigentümer der beim Grundbuchamt Schlieren eingetragenen Liegenschaft
Kataster-Nr. 4997 (GBBL 2919, Plan Nr. 54), Bergermoos, in Urdorf
sowie in den Grundbuchauszug und in den Katasterplan, in Anwendung von
Artikel 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) erkannt:
Unberechtigten wird das Führen und Aufstellen von Fahrzeugen aller Art auf der
Liegenschaft Kat.-Nr. 4997, Heinrich-Stutz-Strasse 2, 8902 Urdorf, verboten.
Berechtigt sind nur Zubringer im Verkehr mit der vorgenannten Liegenschaft.
Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.–
bestraft.
Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu
erheben. Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich
massgebend. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht
das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung
des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).
Schlieren, 17. April 2015
Stadtammannamt Schlieren/Urdorf
U. Huber, Stadtammann
Stadtammannamt Schlieren/Urdorf
Gerichtliches Verbot
Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirkgerichtes Dietikon hat am
18. März 2015, nach Einsicht in das Begehren der Gesuchstellerin,
Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Thurgauerstr. 56, 8050 Zürich, vertreten
durch CLS Immobilien AG, Schärenmoosstr. 77, 8052 Zürich,
Eigentümerin der beim Grundbuchamt Schlieren eingetragenen Liegenschaft
Kat.-Nr. 96541 (GBBL 5006, Plan Nr. 20) Unteralmänd, in Schlieren,
sowie den Grundbuchauszug und den Katasterplan, in Anwendung von Artikel
258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) erkannt:
Unberechtigten wird das Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf den Besucherparkplätzen sowie der P+R-Anlage der Liegenschaften Rütistrasse 4, 6, 8 und
10, Wiesenstrasse 5 und Wiesenstrasse 3a–3d, Kat.-Nr. 9651, in Schlieren verboten.
Berechtigt sind nur die Besucher der Liegenschaft und die Nutzer der P+R-Anlage auf den ihnen zugewiesenen Plätzen und die Dienstbarkeitsberechtigten im
Rahmen ihrer Dienstbarkeit.
Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.–
bestraft.
Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu
erheben. Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich
massgebend. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht
das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung
des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).
Schlieren, 17. April 2015
Stadtammannamt Schlieren/Urdorf
U. Huber, Stadtammann
Ersatzwahl
einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwaltes
Im Bezirk Dietikon ist folgende Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer
2013–2017 vorzunehmen. Zu wählen ist:
ein ordentlicher Staatsanwalt / eine ordentliche Staatsanwältin
Sofern eine Urnenwahl erforderlich ist, findet der erste Wahlgang am
Sonntag, 6. September 2015, statt.
Die Durchführung dieser Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR).
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Bezirk Dietikon unterzeichnet sein müssen, sind bis
spätestens Mittwoch, 27. Mai 2015, dem Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für die
vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. Hinzugefügt werden
können der Rufname und die Parteizugehörigkeit. Die Wahlvorschläge
können mit einer kurzen Bezeichnung versehen werden. Wahlvorschläge sind nur gültig, wenn die vorgeschlagene Person die Voraussetzungen (Wahlfähigkeitszeugnis) gemäss § 97 Gesetz über die Gerichtsund Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) erfüllt.
Gegen diese Anordnung kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften
über die politischen Rechte und ihre Ausübung erhoben werden. Die
Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dietikon, 17. April 2015
Bezirksrat Dietikon
Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung hat der
Gemeinderat am 7. April 2015 in das
Gemeindebürgerrecht aufgenommen:
• Yilmaz Rojhad Deniz, wohnhaft
Büelstrasse 41, 8104 Weiningen, von
der Türkei
• Duda Sebastian und StyszynskaDuda Patrycja mit ihrem Sohn,
wohnhaft
Grossächerstrasse
18,
8104 Weiningen, von Polen
• Alovic Saban und Alovic geb. Kajtazi Xhemile mit ihren drei Kindern,
wohnhaft Hardwaldstrasse 2, 8951
Fahrweid-Weiningen, von Serbien
An der Kirchgemeindeversammlung vom 12. April 2015 wurde folgender Beschluss gefasst:
Genehmigung Rechnung 2014
Gegen diesen Beschluss kann bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon,
Eduard Bietenholz, Uetlibergstrasse 21, 8142 Uitikon
– innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs und
– innert 30 Tagen gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Das Protokoll kann nach telefonischer Voranmeldung im Sekretariat an
der Goldschmiedstrasse 7 eingesehen werden.
Für die Kirchenpflege: Claudia Trüb, Präsidentin
Weiningen, 17. April 2015
Gemeinderat Weiningen
Baugespanne
Bauausschreibung
Bauherrschaft Chiaravalli Emilio und Aurea
In der Halden 19, 8902 Urdorf
Bauprojekt
Neue Pergola
Gartenmauer und Gerätehaus
Kat.-Nr. 3755, In der Halden 19
(Zone W2/25%)
Planauflage
Die Pläne liegen bei der Planungs- und Bauabteilung, Bahnhofstrasse 46, Gebäude A, UG 13,
während 20 Tagen, von 17. April bis 7. Mai
2015, zur Einsicht auf.
Rechtsbehelf
Begehren um Zustellung von baurechtlichen
Entscheiden sind innert 20 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Gemeinderat
schriftlich einzureichen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der
Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das
Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab
Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt.
8902 Urdorf, 17. April 2015
Planungs- und Bauabteilung
1. Stadt Dietikon, Hochbauabteilung, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon
Erstellung Gewächshaus und Umplatzierung bestehendes Gewächshaus,
Zelgliweg, Kat.-Nr. 10941, 8953 Dietikon (Zone für öffentliche Bauten).
2. Stadt Dietikon, Hochbauabteilung, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon,
vertreten durch Architekturbüro Andreas Senn, dipl. Architekt FH, Bernstrasse
390, 8953 Dietikon
Abbruch Dachgeschoss, Errichtung 2. Obergeschoss und Anbringen einer
Aussenwärmedämmung, Heimstrasse 36, Kat.-Nr. 10432, 8953 Dietikon
(Industriezone).
3. Immob AG, Buochserstrasse 30, 6373 Ennetbürgen, vertreten durch Pascal
Flammer, Römerstrasse 24, 4710 Balstahl
Sanierung und Umbau Gebäude Assek.-Nrn. 460 und 461 und Abbruch
Gebäude Assek.-Nr. 671 (Inventar-Objekt VIII/171 a), Kronenplatz 3 und 3a,
Kat.-Nr. 6986 (neu 12162 und 12166), 8953 Dietikon (Kernzone K2).
4. Fawo AG, c/o CMS von Erlach Henrici AG, Dreikönigstrasse 7, 8002 Zürich,
vertreten durch Daniel Hammer Architekt FH AG, Ringstrasse 8, 4600 Olten
Erstellen eines Velounterstandes (Projektergänzung / Wiederholung der
Ausschreibung), Schöneggstrasse 37, Kat.-Nr. 8817, 8953 Dietikon
(Zone W3/65).
Planauflage
Die Pläne liegen auf dem Bausekretariat, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon,
vom Datum der Ausschreibung an während 20 Tagen zur Einsicht auf.
Rechtsbehelfe
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen
seit der Ausschreibung beim Bausekretariat schriftlich einzureichen; elektronische
Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel
nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht
verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von pauschal
Fr. 35.– verlangt.
Bauausschreibung
Verkehrsanordnung
Bauherr:
Auf Antrag des Stadtrates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Projekt:
APG/SGA Allgemeine
Plakatgesellschaft AG
Giesshübelstrasse 4
8027 Zürich
Erstellen eines Werbemittelträgers im Format F12
freistehend, doppelseitig
unbeleuchtet
Zürcherstrasse 8
8103 Unterengstringen
Kat.-Nr. 1568, Zone W3
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Unterengstringen, Weiningerstrasse
50, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des
baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 40.– erhoben.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender
Übereinstimmung der Daten im kantonalen
Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung
von baurechtlichen Entscheiden sind innert
20 Tagen seit der Ausschreibung bei der
Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die
Anforderungen der Schriftlichkeit in der
Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert
dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung
des Entscheids (§§ 314–316 PBG).
Unterengstringen,17. April 2015
Gemeinderat Unterengstringen
Gemeinde
Oberengstringen
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Politische Gemeinde
Oberengstringen
Zürcherstrasse 125
8102 Oberengstringen
Bauprojekt:
Neubau Schulgebäude
(5 Klassenzimmer
5 Gruppenräume und
weitere Aufenthaltsräume)
als Anbau an bestehendes
Schulhaus Allmend
beim Kirchweg 115
8102 Oberengstringen
Kataster-Nr. 2058, 2057
Nutzungszone öB
Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei
Oberengstringen zur Einsicht auf. Dauer der
Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet.
Begehren um Zustellung von baurechtlichen
Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der
Ausschreibung beim Gemeinderat Oberengstringen schriftlich anzumelden. Für die
Zustellung des baurechtlichen Entscheides
wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.– verlangt.
Wer das Begehren nicht innert dieser Frist
stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314–316 PBG).
Oberengstringen,17. April 2015
Gemeinderat Oberengstringen
Parkzeitbeschränkung Blaue Zone
Grünaustrasse 8–12 (Seite SBB-Gleise)
Auf den 7 Parkfeldern wird die Blaue Zone eingeführt und die Parkierungszeit
für Motorfahrzeuge entsprechend beschränkt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an
gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung,
Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen
Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist
kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Bürgerrechtserteilungen
Einbürgerung von Ausländern
Folgende Einbürgerungen sind rechtskräftig:
Dukic Matea, geb. 1994, wohnhaft Russackerweg 4, bisher kroatische Staatsangehörige
Birdas Themistoklis, geb. 1962, mit der Frau Christou Eleni, geb. 1971, und dem Kind
Aristea, geb. 1998, wohnhaft Haslernstrasse 9, bisher griechische Staatsangehörige