Amtliche Anzeigen Bürgerrechtserteilung Stadtammannamt Schlieren/Urdorf Gerichtliches Verbot Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirkes Dietikon hat am 26. März 2015 nach Einsicht in das Begehren von Franz Betschart, Höh-Rohnen-Weg 15, 8832 Wilen, Eigentümer der beim Grundbuchamt Schlieren eingetragenen Liegenschaft Kataster-Nr. 4997 (GBBL 2919, Plan Nr. 54), Bergermoos, in Urdorf sowie in den Grundbuchauszug und in den Katasterplan, in Anwendung von Artikel 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) erkannt: Unberechtigten wird das Führen und Aufstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat.-Nr. 4997, Heinrich-Stutz-Strasse 2, 8902 Urdorf, verboten. Berechtigt sind nur Zubringer im Verkehr mit der vorgenannten Liegenschaft. Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich massgebend. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO). Schlieren, 17. April 2015 Stadtammannamt Schlieren/Urdorf U. Huber, Stadtammann Stadtammannamt Schlieren/Urdorf Gerichtliches Verbot Das Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirkgerichtes Dietikon hat am 18. März 2015, nach Einsicht in das Begehren der Gesuchstellerin, Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Thurgauerstr. 56, 8050 Zürich, vertreten durch CLS Immobilien AG, Schärenmoosstr. 77, 8052 Zürich, Eigentümerin der beim Grundbuchamt Schlieren eingetragenen Liegenschaft Kat.-Nr. 96541 (GBBL 5006, Plan Nr. 20) Unteralmänd, in Schlieren, sowie den Grundbuchauszug und den Katasterplan, in Anwendung von Artikel 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) erkannt: Unberechtigten wird das Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf den Besucherparkplätzen sowie der P+R-Anlage der Liegenschaften Rütistrasse 4, 6, 8 und 10, Wiesenstrasse 5 und Wiesenstrasse 3a–3d, Kat.-Nr. 9651, in Schlieren verboten. Berechtigt sind nur die Besucher der Liegenschaft und die Nutzer der P+R-Anlage auf den ihnen zugewiesenen Plätzen und die Dienstbarkeitsberechtigten im Rahmen ihrer Dienstbarkeit. Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich massgebend. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO). Schlieren, 17. April 2015 Stadtammannamt Schlieren/Urdorf U. Huber, Stadtammann Ersatzwahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwaltes Im Bezirk Dietikon ist folgende Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 vorzunehmen. Zu wählen ist: ein ordentlicher Staatsanwalt / eine ordentliche Staatsanwältin Sofern eine Urnenwahl erforderlich ist, findet der erste Wahlgang am Sonntag, 6. September 2015, statt. Die Durchführung dieser Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Bezirk Dietikon unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens Mittwoch, 27. Mai 2015, dem Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. Hinzugefügt werden können der Rufname und die Parteizugehörigkeit. Die Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen werden. Wahlvorschläge sind nur gültig, wenn die vorgeschlagene Person die Voraussetzungen (Wahlfähigkeitszeugnis) gemäss § 97 Gesetz über die Gerichtsund Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) erfüllt. Gegen diese Anordnung kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Dietikon, 17. April 2015 Bezirksrat Dietikon Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat am 7. April 2015 in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen: • Yilmaz Rojhad Deniz, wohnhaft Büelstrasse 41, 8104 Weiningen, von der Türkei • Duda Sebastian und StyszynskaDuda Patrycja mit ihrem Sohn, wohnhaft Grossächerstrasse 18, 8104 Weiningen, von Polen • Alovic Saban und Alovic geb. Kajtazi Xhemile mit ihren drei Kindern, wohnhaft Hardwaldstrasse 2, 8951 Fahrweid-Weiningen, von Serbien An der Kirchgemeindeversammlung vom 12. April 2015 wurde folgender Beschluss gefasst: Genehmigung Rechnung 2014 Gegen diesen Beschluss kann bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon, Eduard Bietenholz, Uetlibergstrasse 21, 8142 Uitikon – innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs und – innert 30 Tagen gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Das Protokoll kann nach telefonischer Voranmeldung im Sekretariat an der Goldschmiedstrasse 7 eingesehen werden. Für die Kirchenpflege: Claudia Trüb, Präsidentin Weiningen, 17. April 2015 Gemeinderat Weiningen Baugespanne Bauausschreibung Bauherrschaft Chiaravalli Emilio und Aurea In der Halden 19, 8902 Urdorf Bauprojekt Neue Pergola Gartenmauer und Gerätehaus Kat.-Nr. 3755, In der Halden 19 (Zone W2/25%) Planauflage Die Pläne liegen bei der Planungs- und Bauabteilung, Bahnhofstrasse 46, Gebäude A, UG 13, während 20 Tagen, von 17. April bis 7. Mai 2015, zur Einsicht auf. Rechtsbehelf Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt. 8902 Urdorf, 17. April 2015 Planungs- und Bauabteilung 1. Stadt Dietikon, Hochbauabteilung, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon Erstellung Gewächshaus und Umplatzierung bestehendes Gewächshaus, Zelgliweg, Kat.-Nr. 10941, 8953 Dietikon (Zone für öffentliche Bauten). 2. Stadt Dietikon, Hochbauabteilung, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, vertreten durch Architekturbüro Andreas Senn, dipl. Architekt FH, Bernstrasse 390, 8953 Dietikon Abbruch Dachgeschoss, Errichtung 2. Obergeschoss und Anbringen einer Aussenwärmedämmung, Heimstrasse 36, Kat.-Nr. 10432, 8953 Dietikon (Industriezone). 3. Immob AG, Buochserstrasse 30, 6373 Ennetbürgen, vertreten durch Pascal Flammer, Römerstrasse 24, 4710 Balstahl Sanierung und Umbau Gebäude Assek.-Nrn. 460 und 461 und Abbruch Gebäude Assek.-Nr. 671 (Inventar-Objekt VIII/171 a), Kronenplatz 3 und 3a, Kat.-Nr. 6986 (neu 12162 und 12166), 8953 Dietikon (Kernzone K2). 4. Fawo AG, c/o CMS von Erlach Henrici AG, Dreikönigstrasse 7, 8002 Zürich, vertreten durch Daniel Hammer Architekt FH AG, Ringstrasse 8, 4600 Olten Erstellen eines Velounterstandes (Projektergänzung / Wiederholung der Ausschreibung), Schöneggstrasse 37, Kat.-Nr. 8817, 8953 Dietikon (Zone W3/65). Planauflage Die Pläne liegen auf dem Bausekretariat, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, vom Datum der Ausschreibung an während 20 Tagen zur Einsicht auf. Rechtsbehelfe Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Bausekretariat schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von pauschal Fr. 35.– verlangt. Bauausschreibung Verkehrsanordnung Bauherr: Auf Antrag des Stadtrates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt: Projekt: APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG Giesshübelstrasse 4 8027 Zürich Erstellen eines Werbemittelträgers im Format F12 freistehend, doppelseitig unbeleuchtet Zürcherstrasse 8 8103 Unterengstringen Kat.-Nr. 1568, Zone W3 Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Unterengstringen, Weiningerstrasse 50, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 40.– erhoben. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Unterengstringen,17. April 2015 Gemeinderat Unterengstringen Gemeinde Oberengstringen Bauausschreibung Bauherrschaft: Politische Gemeinde Oberengstringen Zürcherstrasse 125 8102 Oberengstringen Bauprojekt: Neubau Schulgebäude (5 Klassenzimmer 5 Gruppenräume und weitere Aufenthaltsräume) als Anbau an bestehendes Schulhaus Allmend beim Kirchweg 115 8102 Oberengstringen Kataster-Nr. 2058, 2057 Nutzungszone öB Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei Oberengstringen zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet. Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Oberengstringen schriftlich anzumelden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.– verlangt. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Oberengstringen,17. April 2015 Gemeinderat Oberengstringen Parkzeitbeschränkung Blaue Zone Grünaustrasse 8–12 (Seite SBB-Gleise) Auf den 7 Parkfeldern wird die Blaue Zone eingeführt und die Parkierungszeit für Motorfahrzeuge entsprechend beschränkt. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Bürgerrechtserteilungen Einbürgerung von Ausländern Folgende Einbürgerungen sind rechtskräftig: Dukic Matea, geb. 1994, wohnhaft Russackerweg 4, bisher kroatische Staatsangehörige Birdas Themistoklis, geb. 1962, mit der Frau Christou Eleni, geb. 1971, und dem Kind Aristea, geb. 1998, wohnhaft Haslernstrasse 9, bisher griechische Staatsangehörige
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