Amtliche Anzeigen STADTAMMANNAMT 8953 DIETIKON GM 376/15 Versteigerung von Fundgegenständen Mittwoch, 6. Mai 2015, 14.00 Uhr Steigerungslokal: Parkhaus (1. Untergeschoss), Bremgartnerstrasse 22, Stadthaus Dietikon Gegen Barzahlung und sofortige Wegnahme werden freiwillig öffentlich versteigert (alles ab Fr. 1.– Mindestgebot): – – – – – – – – – – – – – – – – Damenrad, Mover Excelsior Mountainbike, Crosswave S700 Mountainbike, California Rally Kindervelo, Giant Twist Mountainbike, Demon RX Suspension Mountainbike, Extreme 18 Speed Herrenvelo, KHS Alite 200 Damenrad, Tour de Suisse Family Bike Racer, BMX Mountainbike, Heavy Tiger Herrenvelo, Life City Damenrad, Dream Damenrad, California Credo Mountainbike, Wheelworks Mountainbike, Wheelworks Mountainbike, KHS 7005 – – – – – – – – – – – – – Herrenvelo, Kristall Mountainbike, Fullpower extr. Racing Mountainbike, Giant Terrago Disc Damenrad, Euroteam Firenze Herrenvelo, Sheridan Roadster Mountainbike, Spezialiced Hardrock 2 Kinderkappen Herrenarmband Damenjacke, Kunstleder schwarz Kinderuhr, rot Ehering, gold Kickboard Digital Camera, Canon Edelmetalle können nur zum Tageskurs des Goldwertes zugeschlagen werden. Fotos von den Gegenständen können unter folgendem Link angesehen werden: https://www.flickr.com/photos/132034068@N07/sets/ Besichtigung Fahrnis: Am Ganttag von 13.30 bis 14.00 Uhr. Dietikon, 30. April 2015 Stadtammannamt Dietikon Einstellung des Konkurses Über Herrn Emrush Murina, geboren 18. April 1967, von Serbien, Engstringerstrasse 26, 8952 Schlieren, als Inhaber der Einzelfirma Murina Kabel-Bau, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Dietikon vom 27. Januar 2015 der Konkurs angeordnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichtes vom 23. April 2015 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 11. Mai 2015 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 5500.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Schlieren, 30. April 2015 KONKURSAMT SCHLIEREN Lilie-Zentrum, Uitikonerstr. 9 8952 Schlieren Gemeinde Oberengstringen Bauausschreibung Bauherrschaft: Furttal Immobilien AG Rohrstrasse 36 8152 Glattbrugg Bauprojekt: Neubau 2 MFH Sonnenbergstrasse 8102 Oberengstringen Kataster Nr. 2628 Nutzungszone W2d Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei Oberengstringen zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet. Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Oberengstringen schriftlich anzumelden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.– verlangt. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Oberengstringen, 30. April 2015 Gemeinderat Oberengstringen Quartierplan Ämet Teilrevision, Einleitung Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 24. April 2015 gestützt auf § 149 PBG folgenden Beschluss Nr. 0628/15 gefasst: Das mit Beschluss des Gemeinderat Birmensdorf vom 23. März 2015 eingeleitete Verfahren zur Teilrevision des Quartierplanes Ämet wird genehmigt. Das Quartierplangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Ämetstrasse. Strassenparzelle nicht im Perimeter. Im Westen durch die Alte Urdorferstrasse. Strassenparzelle im Perimeter. Im Süden durch Strasse «Im Ämet» und Feldweg Kat.-Nr. 3782. Beide im Perimeter. Im Osten durch die Grundstücksgrenze entlang Kat.-Nr. 3410 in der Landwirtschaftszone. Kat.-Nr. 3410 ist nicht mehr im Perimeter. Kirchgemeindeversammlung Die Kirchenpflege lädt alle Stimmberechtigten und sonstigen Gemeindeglieder der Evang.-reformierten Kirchgemeinde Weiningen (Politische Gemeinden Weiningen, Unterengstringen, Geroldswil und Oetwil a. d. L.) herzlich ein, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Sie findet statt am Mittwoch, 3. Juni 2015 im Anschluss an die Kreisgemeindeversammlung in der Gemeindescheune Oetwil Es wird das folgende Geschäft behandelt: 1. Abnahme der Kirchengutsrechnung 2014 Weiter wird die Kirchenpflege den Jahresbericht 2014 vorstellen und über den Stand des kirchlichen Lebens informieren. Anfragen im Sinne von Art. 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Weiningen, Präsident Herr S. Plüer, Poststrassse 7b, 8954 Geroldswil, einzureichen. Stimmberechtigt sind alle weiblichen und männlichen in unserer Kirchgemeinde wohnhaften Personen evangelisch-reformierter Konfession, welche das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Ausländer müssen im Besitz der Bewilligung C, Ci/C1 oder B sein. Weiningen, 15. April 2015 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Weiningen Die Kirchengutsrechnung und weitere Unterlagen können ab Mittwoch, 20. Mai 2015, von unserer Homepage www.kirche-weiningen.ch heruntergeladen sowie auf den Gemeindekanzleien und beim Sekretariat abgeholt werden. Auf Bestellung senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne zu. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, im Bauamt, Stallikonerstrasse 9, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bzw. des Empfangs dieses Beschlusses an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Mit dem Rekurs gegen die Einleitung eines Quartierplanverfahrens kann nur geltend gemacht werden, die Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens fehlten oder sie seien gegeben; Einwendungen dieser Art können später nicht mehr erhoben werden (§ 148 Abs. 2 PBG). Birmensdorf, 8. Mai 2015 Gemeinde Oberengstringen Die Stimmberechtigten unserer Gemeinde werden eingeladen zur Teilnahme an der Rechnungs-Gemeindeversammlung auf Montag, 8. Juni 2015, 20.00 Uhr in den Gemeindesaal im Zentrum GESCHÄFTE: 1. Antrag des Gemeinderates auf Genehmigung der Jahresrechnung der Politischen Gemeinde für das Jahr 2014 2. Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Abrechnung des Kredites von Fr. 610 000.– für die Einführung von Tempo 30 Oberengstringen Süd und flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung 3. Mitteilungen Die Akten und Belege sowie das Stimmregister liegen in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Anfragen im Sinne von § 51 des kantonalen Gemeindegesetztes sind spätestens am zehnten Arbeitstag vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat Oberengstringen einzureichen. Es werden keine «Weisungs-Büchlein» verschickt. Die Weisungen zu den auf die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2015 traktandierten Geschäften können ab dem 11. Mai 2015 bei der Gemeindeverwaltung (043 455 17 00) bestellt oder ab unserer Homepage heruntergeladen werden. Oberengstringen, 30. April 2015 Gemeinderat Oberengstringen
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