Limmattaler Zeitung, vom: Donnerstag, 30. April

Amtliche Anzeigen
STADTAMMANNAMT
8953 DIETIKON
GM 376/15
Versteigerung von Fundgegenständen
Mittwoch, 6. Mai 2015, 14.00 Uhr
Steigerungslokal:
Parkhaus (1. Untergeschoss), Bremgartnerstrasse 22, Stadthaus Dietikon
Gegen Barzahlung und sofortige Wegnahme werden freiwillig öffentlich
versteigert (alles ab Fr. 1.– Mindestgebot):
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Damenrad, Mover Excelsior
Mountainbike, Crosswave S700
Mountainbike, California Rally
Kindervelo, Giant Twist
Mountainbike, Demon RX Suspension
Mountainbike, Extreme 18 Speed
Herrenvelo, KHS Alite 200
Damenrad, Tour de Suisse Family Bike
Racer, BMX
Mountainbike, Heavy Tiger
Herrenvelo, Life City
Damenrad, Dream
Damenrad, California Credo
Mountainbike, Wheelworks
Mountainbike, Wheelworks
Mountainbike, KHS 7005
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Herrenvelo, Kristall
Mountainbike, Fullpower extr. Racing
Mountainbike, Giant Terrago Disc
Damenrad, Euroteam Firenze
Herrenvelo, Sheridan Roadster
Mountainbike, Spezialiced Hardrock
2 Kinderkappen
Herrenarmband
Damenjacke, Kunstleder schwarz
Kinderuhr, rot
Ehering, gold
Kickboard
Digital Camera, Canon
Edelmetalle können nur zum Tageskurs des Goldwertes zugeschlagen
werden.
Fotos von den Gegenständen können unter folgendem Link angesehen
werden: https://www.flickr.com/photos/132034068@N07/sets/
Besichtigung Fahrnis: Am Ganttag von 13.30 bis 14.00 Uhr.
Dietikon, 30. April 2015
Stadtammannamt Dietikon
Einstellung
des Konkurses
Über Herrn Emrush Murina, geboren
18. April 1967, von Serbien, Engstringerstrasse 26, 8952 Schlieren, als Inhaber der Einzelfirma Murina Kabel-Bau,
ist durch Urteil des Bezirksgerichtes
Dietikon vom 27. Januar 2015 der Konkurs angeordnet, das Verfahren aber mit
Urteil dieses Gerichtes vom 23. April
2015 mangels Aktiven eingestellt worden.
Sofern nicht ein Gläubiger bis zum
11. Mai 2015 die Durchführung des
Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die
Konkursmasse nicht gedeckten Teils
der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr.
5500.– leistet, gilt das Verfahren als
rechtskräftig geschlossen.
Schlieren, 30. April 2015
KONKURSAMT SCHLIEREN
Lilie-Zentrum, Uitikonerstr. 9
8952 Schlieren
Gemeinde
Oberengstringen
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Furttal Immobilien AG
Rohrstrasse 36
8152 Glattbrugg
Bauprojekt:
Neubau 2 MFH
Sonnenbergstrasse
8102 Oberengstringen
Kataster Nr. 2628
Nutzungszone W2d
Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei
Oberengstringen zur Einsicht auf. Dauer der
Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet.
Begehren um Zustellung von baurechtlichen
Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der
Ausschreibung beim Gemeinderat Oberengstringen schriftlich anzumelden. Für die
Zustellung des baurechtlichen Entscheides
wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.– verlangt.
Wer das Begehren nicht innert dieser Frist
stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314–316 PBG).
Oberengstringen, 30. April 2015
Gemeinderat Oberengstringen
Quartierplan Ämet
Teilrevision, Einleitung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat
am 24. April 2015 gestützt auf § 149 PBG
folgenden Beschluss Nr. 0628/15 gefasst:
Das mit Beschluss des Gemeinderat Birmensdorf vom 23. März 2015 eingeleitete
Verfahren zur Teilrevision des Quartierplanes Ämet wird genehmigt.
Das Quartierplangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Ämetstrasse. Strassenparzelle nicht im Perimeter.
Im Westen durch die Alte Urdorferstrasse.
Strassenparzelle im Perimeter.
Im Süden durch Strasse «Im Ämet» und
Feldweg Kat.-Nr. 3782. Beide im Perimeter.
Im Osten durch die Grundstücksgrenze
entlang Kat.-Nr. 3410 in der Landwirtschaftszone. Kat.-Nr. 3410 ist nicht mehr im
Perimeter.
Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchenpflege lädt alle Stimmberechtigten und sonstigen Gemeindeglieder der Evang.-reformierten Kirchgemeinde Weiningen (Politische Gemeinden Weiningen,
Unterengstringen, Geroldswil und Oetwil a. d. L.) herzlich
ein, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Sie
findet statt am
Mittwoch, 3. Juni 2015
im Anschluss an die Kreisgemeindeversammlung
in der Gemeindescheune Oetwil
Es wird das folgende Geschäft behandelt:
1. Abnahme der Kirchengutsrechnung 2014
Weiter wird die Kirchenpflege den Jahresbericht 2014 vorstellen und über den Stand des kirchlichen Lebens informieren.
Anfragen im Sinne von Art. 51 des Gemeindegesetzes
sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet
der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Weiningen,
Präsident Herr S. Plüer, Poststrassse 7b, 8954 Geroldswil,
einzureichen.
Stimmberechtigt sind alle weiblichen und männlichen in
unserer Kirchgemeinde wohnhaften Personen evangelisch-reformierter Konfession, welche das 16. Altersjahr
zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Ausländer müssen im Besitz der Bewilligung C, Ci/C1 oder B sein.
Weiningen, 15. April 2015
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Weiningen
Die Kirchengutsrechnung und weitere Unterlagen können
ab Mittwoch, 20. Mai 2015, von unserer Homepage
www.kirche-weiningen.ch heruntergeladen sowie auf den
Gemeindekanzleien und beim Sekretariat abgeholt werden. Auf Bestellung senden wir Ihnen die Unterlagen auch
gerne zu.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen,
von der Publikation an gerechnet, im Bauamt, Stallikonerstrasse 9, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bzw. des Empfangs dieses Beschlusses an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090
Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen
und, soweit möglich, beizulegen. Materielle
und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat
die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Mit dem Rekurs gegen die Einleitung eines
Quartierplanverfahrens kann nur geltend
gemacht werden, die Voraussetzungen zur
Durchführung des Verfahrens fehlten oder
sie seien gegeben; Einwendungen dieser
Art können später nicht mehr erhoben werden (§ 148 Abs. 2 PBG).
Birmensdorf, 8. Mai 2015
Gemeinde Oberengstringen
Die Stimmberechtigten unserer Gemeinde werden eingeladen zur Teilnahme an der
Rechnungs-Gemeindeversammlung
auf Montag, 8. Juni 2015, 20.00 Uhr
in den Gemeindesaal im Zentrum
GESCHÄFTE:
1. Antrag des Gemeinderates auf Genehmigung der Jahresrechnung der Politischen Gemeinde für das Jahr 2014
2. Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Abrechnung des
Kredites von Fr. 610 000.– für die Einführung von Tempo 30 Oberengstringen
Süd und flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung
3. Mitteilungen
Die Akten und Belege sowie das Stimmregister liegen in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 51 des kantonalen Gemeindegesetztes sind spätestens am zehnten Arbeitstag vor der Gemeindeversammlung schriftlich und
vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat Oberengstringen einzureichen.
Es werden keine «Weisungs-Büchlein» verschickt.
Die Weisungen zu den auf die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2015
traktandierten Geschäften können ab dem 11. Mai 2015 bei der Gemeindeverwaltung (043 455 17 00) bestellt oder ab unserer Homepage heruntergeladen werden.
Oberengstringen, 30. April 2015
Gemeinderat Oberengstringen