Limmattaler Zeitung, vom: Freitag, 3. Juli 2015

Amtliche Anzeigen
Gemeinde Weiningen
Bürgerrechtserteilungen
Einbürgerung von Ausländern
Baugespanne
Folgende Einbürgerungen sind rechtskräftig:
Verfahrenseinleitung Quartierplan «Unterdorf»
Öffentliche Auflage
Mit Beschluss Nr. 68/2015 vom 23. März 2015 hat der Gemeinderat
Weiningen das Quartierplanverfahren «Unterdorf» gestützt auf § 147 PBG
eingeleitet.
Das Quartierplangebiet wird wie folgt begrenzt:
– Im Norden von der Badener- und einem Ansatz der Zürcherstrasse
– Im Osten von der Schlüechtistrasse
– Im Süden von der Längglistrasse
– Im Westen von der Dietikonerstrasse
Verbindlich ist der Situationsplan 1: 500 vom 23. März 2015 der SWR Infra
AG, Dietikon.
Mit Verfügung ARE Nr. 0603/15 vom 16. Juni 2015 hat die Baudirektion
Kanton Zürich die Verfahrenseinleitung genehmigt.
Die Unterlagen des Quartierplans «Unterdorf» liegen während 30 Tagen,
d. h. vom 3. Juli bis 3. August 2015, im Gemeindehaus Weiningen während
der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme
auf.
Gegen den Einleitungsbeschluss des Gemeinderates Weiningen und die
Genehmigungsverfügung der Baudirektion Kanton Zürich kann innert 30
Tagen, von der Zustellung resp. Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift
muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende
Partei zu tragen.
Mit einem allfälligen Rekurs gegen den Einleitungsbeschluss kann nur geltend gemacht werden, dass die Voraussetzungen zur Durchführung des
Quartierplanverfahrens fehlten; Einwendungen dieser Art können später
nicht mehr erhoben werden (§ 148 Abs. 2 PBG).
Weiningen, 3. Juli 2015
Gemeinderat Weiningen
Hilgenfeld Andrea, geb. 1977, wohnhaft Urdorferstrasse 57, bisher deutsche
Staatsangehörige
Privater Gestaltungsplan Fondli
Öffentliche Auflage
Der Stadtrat Dietikon hat am 29. Juni 2015 beschlossen:
Der private Gestaltungsplan Fondli wird zuhanden der öffentlichen Auflage
verabschiedet.
Der Gestaltungsplan beinhaltet den Neubau eines überdeckten Reitplatzes für
Reitsportanlässe beim Reitsportzentrum Fondli sowie die Anpassung einiger
Stallungen an die neuste Tierschutzgesetzgebung. Dies erfordert die Erhöhung
der geltenden Überbauungsziffer.
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, vom 3. Juli bis zum 31. August 2015,
im Bausekretariat der Stadt Dietikon, Stadthaus, Bremgartnerstrasse 22,
8953 Dietikon, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann sich jedermann zum Planinhalt äussern.
Allfällige Einwendungen sind schriftlich bis spätestens 31. August 2015 an das
Stadtplanungsamt Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, zu richten.
Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Konkursamtliche
Verwertung /
Liquidation einer
Wohnungseinrichtung
Im Konkurs über den Nachlass von
Jean-François Correvon, Inhaber der
Einzelunternehmung Le Cigar Club Correvon:
Gemeinde Oberengstringen
Ausbau der Fernwärmeversorgung von Limeco
Der Gemeinderat Oberengstringen hat mit Beschluss vom 15. Juni 2015
entschieden:
Der Gemeinderat Oberengstringen genehmigt den Ausbau der Fernwärmeversorgung von Limeco in die Gebiete Fondli und Niderfeld in Dietikon und
die Erweiterung des Versorgungsnetzes nach Spreitenbach Ost. Die Investition beträgt Fr. 30,24 Mio. (exkl. MwSt); die Finanzierung erfolgt über
Eigenmittel von Limeco und mit Aufnahme von Fremdkapital.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an
gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 151a Abs. 1 des
Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 19 Abs. 1 lit. c des Verwaltungsrechtspflegegesetzes).
Die Rekurschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Oberengstringen, 3. Juli 2015
Gemeinderat Oberengstringen
Ersatzwahl
einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwaltes
für den Rest der Amtsdauer 2013–2017
Ergebnis stille Wahl
Als ordentliche Staatsanwältin wird für den Rest der Amtsdauer
2013–2017 als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Jucker Claudia, lic. iur., 1982, Zürich, Assistenz-Staatsanwältin, SP
Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung
an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schriftlich Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über
die politischen Rechte und ihre Ausübung erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dietikon, 3. Juli 2015
Kastrati Belinda, geb. 1997, wohnhaft Zürcherstrasse 239, bisher serbische
Staatsangehörige
Bezirksrat Dietikon
Freihändig verkauft werden die gesamte
Wohnungseinrichtung (Bett, Kleiderschränke, Büromöbel, Sekretär, Buffet,
Esstisch samt Stühlen, Sofa, Geschirr,
Küchengeräte, Kellergestelle, Werkbank,
Staffeleien) sowie diverse Zigarren (Zustand ungewiss) und Zigarrenzubehör
wie Humidore.
Eine separate Besichtigung findet nicht
statt. Der Verkauf erfolgt ab Platz (ohne
Garantie) und ausschliesslich gegen
Barzahlung und sofortige Wegnahme
der gekauften Gegenstände.
Verkauf: am Dienstag, 7. Juli 2015,
von 8.30 bis 12.00 Uhr und am
Freitag, 10. Juli 2015,
von 10.00 durchgehend bis 15.00 Uhr
in der Wohnung im 4. Stock an der
Neumattstrasse 10, 8953 Dietikon.
KONKURSAMT DIETIKON
Tel. 043 322 43 00
Frau Cornelia Heinzer
Gemeinde
Oberengstringen
Bauherr/in:
Carl und Brenda HaasRiegger, Im Boden 6a
8104 Weiningen
Grundeigent.: Carl und Brenda HaasRiegger, Im Boden 6a
8104 Weiningen
Bauobjekt:
Ersatz best. Pergola durch
eine Sitzplatzüberdachung
(bereits ausgeführt)
Im Boden 6a, 8104 Weiningen
Kat.-Nr. 865, Assek.-Nr. 658
Zone: Wohnzone W3/40%
BG-Nr. 15/021
Bauherr/in: Arlind Isufi, Altwiesenstrasse 96, 8051 Zürich
Grundeigent.: Arlind und Arta Isufi, Altwiesenstrasse 96, 8051 Zürich
Bauobjekt:
Abbruch Gebäude Assek.Nr. 287 und Neubau Mehrfamilienhaus mit UN-Garage
Blumenstrasse 7, FahrweidWeiningen, Kat.-Nr. 1981
Assek.-Nr. 287, Zone: Wohnzone W3/60%, BG-Nr. 15/020
Planauflage: Die Pläne liegen 20 Tage ab
Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so
gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung
von baurechtlichen Entscheiden sind innert
20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen;
elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen
die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht.
Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat
das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist
läuft ab Zustellung des Entscheides (§§
314–316 PBG).
Für die Zustellung wird eine Gebühr von
Fr. 30.– zuzüglich Porto verlangt.
8104 Weiningen, 3. Juli 2015
Gemeinderat Weiningen
Bauausschreibung
Bauherrschaft: B. und F. Huber-Simmen
Zürcherstrasse 12
8142 Uitikon-Waldegg
Projektverf.:
Atelier für Hochbau
W. A. + B. Meyer
Felsenrainstrasse 1
8052 Zürich
Bauprojekt:
Arealüberbauung
Neubau 2 MFH
An der Eggstrasse
8102 Oberengstringen
Kataster Nr. 2632 neu (2616
alt), Nutzungszone W2c/1.3
Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei
Oberengstringen zur Einsicht auf. Dauer der
Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet.
Begehren um Zustellung von baurechtlichen
Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der
Ausschreibung beim Gemeinderat Oberengstringen schriftlich anzumelden. Für die
Zustellung des baurechtlichen Entscheides
wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.– verlangt.
Wer das Begehren nicht innert dieser Frist
stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314–316 PBG).
Oberengstringen, 3. Juli 2015
Gemeinderat Oberengstringen
Bauausschreibung
Bauherrschaft Abduramani Besar
Im Feldhof 6, 8902 Urdorf
Bauprojekt
Neubau 2 Parkplätze
Velo- und Containerplatz und
Anpassungen Garten
Kat.-Nr. 2539, Im Feldhof 6
(Zone W2/45%)
(ohne Aussteckung)
Planauflage
Die Pläne liegen bei der Planungs- und Bauabteilung, Bahnhofstrasse 46, Gebäude A, UG 13,
während 20 Tagen, vom 3. bis 23. Juli 2015, zur
Einsicht auf.
Rechtsbehelf
Begehren um Zustellung von baurechtlichen
Entscheiden sind innert 20 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Gemeinderat
schriftlich einzureichen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der
Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das
Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab
Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt.
8902 Urdorf, 3. Juli 2015
Planungs- und Bauabteilung
Diverses
Bauausschreibungen
Bauherr:
Projektverf.:
Projekt:
Bauherr:
Projektverf.:
Projekt:
Kurt Sauter Verwaltungen
und Treuhand AG
Breiteackerstrasse 4
8422 Pfungen
Wanner + Fankhauser AG
Rebhaldenstrasse 4
8002 Zürich
Aussensanierung und
Balkonvergrösserungen
Zürcherstrasse 17
8103 Unterengstringen
Kat.-Nr. 1632, Zone W3
Politische Gemeinde
Unterengstringen
Weiningerstrasse 50
8103 Unterengstringen
Trombik Ingenieure AG
Limmattalstrasse 344
8049 Zürich
Neuer Standort Hauptsammelstelle mit Unterstand
und Erstellung Salzsilo,
Wechselächerstrasse (bei)
6, 8103 Unterengstringen
Kat.-Nr. 2806, Zone ÖB
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Unterengstringen, Weiningerstrasse
50, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des
baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 40.– erhoben.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender
Übereinstimmung der Daten im kantonalen
Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung
von baurechtlichen Entscheiden sind innert
20 Tagen seit der Ausschreibung bei der
Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die
Anforderungen der Schriftlichkeit in der
Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert
dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung
des Entscheids (§§ 314–316 PBG).
Unterengstringen, 3. Juli 2015
Gemeinderat Unterengstringen
Bauausschreibung
Bauherr: Skender Gjugjaj, Müllerstrasse 1, 8952 Schlieren
Projekt: Erstellen zusätzlicher
Abstellplatz, Müllerstrasse 1, Kat.-Nr. 4507
(Zone W2, 0.45, ES II)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6,
zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom
Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten
im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das
Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde
schriftlich zu stellen; elektronische
Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der
Regel nicht. Wer das Begehren nicht
innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist
läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314–316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen
Entscheides wird eine Gebühr von
Fr. 50.– verlangt.
Schlieren, 3. Juli 2015
Stadt Schlieren
Dienstleistungen
und Geschäfte
Malergeschäft Ch. Aemmer. Sämtl. Arbeiten innen/aussen,
Tap., Farbberatung usw. Sauber, prompt. N 079 386 05 80,
G 056 493 42 67 / www.maler-aemmer.ch