Amtliche Anzeigen Gemeinde Weiningen Bürgerrechtserteilungen Einbürgerung von Ausländern Baugespanne Folgende Einbürgerungen sind rechtskräftig: Verfahrenseinleitung Quartierplan «Unterdorf» Öffentliche Auflage Mit Beschluss Nr. 68/2015 vom 23. März 2015 hat der Gemeinderat Weiningen das Quartierplanverfahren «Unterdorf» gestützt auf § 147 PBG eingeleitet. Das Quartierplangebiet wird wie folgt begrenzt: – Im Norden von der Badener- und einem Ansatz der Zürcherstrasse – Im Osten von der Schlüechtistrasse – Im Süden von der Längglistrasse – Im Westen von der Dietikonerstrasse Verbindlich ist der Situationsplan 1: 500 vom 23. März 2015 der SWR Infra AG, Dietikon. Mit Verfügung ARE Nr. 0603/15 vom 16. Juni 2015 hat die Baudirektion Kanton Zürich die Verfahrenseinleitung genehmigt. Die Unterlagen des Quartierplans «Unterdorf» liegen während 30 Tagen, d. h. vom 3. Juli bis 3. August 2015, im Gemeindehaus Weiningen während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Gegen den Einleitungsbeschluss des Gemeinderates Weiningen und die Genehmigungsverfügung der Baudirektion Kanton Zürich kann innert 30 Tagen, von der Zustellung resp. Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Mit einem allfälligen Rekurs gegen den Einleitungsbeschluss kann nur geltend gemacht werden, dass die Voraussetzungen zur Durchführung des Quartierplanverfahrens fehlten; Einwendungen dieser Art können später nicht mehr erhoben werden (§ 148 Abs. 2 PBG). Weiningen, 3. Juli 2015 Gemeinderat Weiningen Hilgenfeld Andrea, geb. 1977, wohnhaft Urdorferstrasse 57, bisher deutsche Staatsangehörige Privater Gestaltungsplan Fondli Öffentliche Auflage Der Stadtrat Dietikon hat am 29. Juni 2015 beschlossen: Der private Gestaltungsplan Fondli wird zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Der Gestaltungsplan beinhaltet den Neubau eines überdeckten Reitplatzes für Reitsportanlässe beim Reitsportzentrum Fondli sowie die Anpassung einiger Stallungen an die neuste Tierschutzgesetzgebung. Dies erfordert die Erhöhung der geltenden Überbauungsziffer. Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, vom 3. Juli bis zum 31. August 2015, im Bausekretariat der Stadt Dietikon, Stadthaus, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann sich jedermann zum Planinhalt äussern. Allfällige Einwendungen sind schriftlich bis spätestens 31. August 2015 an das Stadtplanungsamt Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Konkursamtliche Verwertung / Liquidation einer Wohnungseinrichtung Im Konkurs über den Nachlass von Jean-François Correvon, Inhaber der Einzelunternehmung Le Cigar Club Correvon: Gemeinde Oberengstringen Ausbau der Fernwärmeversorgung von Limeco Der Gemeinderat Oberengstringen hat mit Beschluss vom 15. Juni 2015 entschieden: Der Gemeinderat Oberengstringen genehmigt den Ausbau der Fernwärmeversorgung von Limeco in die Gebiete Fondli und Niderfeld in Dietikon und die Erweiterung des Versorgungsnetzes nach Spreitenbach Ost. Die Investition beträgt Fr. 30,24 Mio. (exkl. MwSt); die Finanzierung erfolgt über Eigenmittel von Limeco und mit Aufnahme von Fremdkapital. Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 151a Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 19 Abs. 1 lit. c des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). Die Rekurschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Oberengstringen, 3. Juli 2015 Gemeinderat Oberengstringen Ersatzwahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwaltes für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 Ergebnis stille Wahl Als ordentliche Staatsanwältin wird für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 als in stiller Wahl gewählt erklärt: Jucker Claudia, lic. iur., 1982, Zürich, Assistenz-Staatsanwältin, SP Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Dietikon, 3. Juli 2015 Kastrati Belinda, geb. 1997, wohnhaft Zürcherstrasse 239, bisher serbische Staatsangehörige Bezirksrat Dietikon Freihändig verkauft werden die gesamte Wohnungseinrichtung (Bett, Kleiderschränke, Büromöbel, Sekretär, Buffet, Esstisch samt Stühlen, Sofa, Geschirr, Küchengeräte, Kellergestelle, Werkbank, Staffeleien) sowie diverse Zigarren (Zustand ungewiss) und Zigarrenzubehör wie Humidore. Eine separate Besichtigung findet nicht statt. Der Verkauf erfolgt ab Platz (ohne Garantie) und ausschliesslich gegen Barzahlung und sofortige Wegnahme der gekauften Gegenstände. Verkauf: am Dienstag, 7. Juli 2015, von 8.30 bis 12.00 Uhr und am Freitag, 10. Juli 2015, von 10.00 durchgehend bis 15.00 Uhr in der Wohnung im 4. Stock an der Neumattstrasse 10, 8953 Dietikon. KONKURSAMT DIETIKON Tel. 043 322 43 00 Frau Cornelia Heinzer Gemeinde Oberengstringen Bauherr/in: Carl und Brenda HaasRiegger, Im Boden 6a 8104 Weiningen Grundeigent.: Carl und Brenda HaasRiegger, Im Boden 6a 8104 Weiningen Bauobjekt: Ersatz best. Pergola durch eine Sitzplatzüberdachung (bereits ausgeführt) Im Boden 6a, 8104 Weiningen Kat.-Nr. 865, Assek.-Nr. 658 Zone: Wohnzone W3/40% BG-Nr. 15/021 Bauherr/in: Arlind Isufi, Altwiesenstrasse 96, 8051 Zürich Grundeigent.: Arlind und Arta Isufi, Altwiesenstrasse 96, 8051 Zürich Bauobjekt: Abbruch Gebäude Assek.Nr. 287 und Neubau Mehrfamilienhaus mit UN-Garage Blumenstrasse 7, FahrweidWeiningen, Kat.-Nr. 1981 Assek.-Nr. 287, Zone: Wohnzone W3/60%, BG-Nr. 15/020 Planauflage: Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 30.– zuzüglich Porto verlangt. 8104 Weiningen, 3. Juli 2015 Gemeinderat Weiningen Bauausschreibung Bauherrschaft: B. und F. Huber-Simmen Zürcherstrasse 12 8142 Uitikon-Waldegg Projektverf.: Atelier für Hochbau W. A. + B. Meyer Felsenrainstrasse 1 8052 Zürich Bauprojekt: Arealüberbauung Neubau 2 MFH An der Eggstrasse 8102 Oberengstringen Kataster Nr. 2632 neu (2616 alt), Nutzungszone W2c/1.3 Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei Oberengstringen zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet. Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Oberengstringen schriftlich anzumelden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.– verlangt. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Oberengstringen, 3. Juli 2015 Gemeinderat Oberengstringen Bauausschreibung Bauherrschaft Abduramani Besar Im Feldhof 6, 8902 Urdorf Bauprojekt Neubau 2 Parkplätze Velo- und Containerplatz und Anpassungen Garten Kat.-Nr. 2539, Im Feldhof 6 (Zone W2/45%) (ohne Aussteckung) Planauflage Die Pläne liegen bei der Planungs- und Bauabteilung, Bahnhofstrasse 46, Gebäude A, UG 13, während 20 Tagen, vom 3. bis 23. Juli 2015, zur Einsicht auf. Rechtsbehelf Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt. 8902 Urdorf, 3. Juli 2015 Planungs- und Bauabteilung Diverses Bauausschreibungen Bauherr: Projektverf.: Projekt: Bauherr: Projektverf.: Projekt: Kurt Sauter Verwaltungen und Treuhand AG Breiteackerstrasse 4 8422 Pfungen Wanner + Fankhauser AG Rebhaldenstrasse 4 8002 Zürich Aussensanierung und Balkonvergrösserungen Zürcherstrasse 17 8103 Unterengstringen Kat.-Nr. 1632, Zone W3 Politische Gemeinde Unterengstringen Weiningerstrasse 50 8103 Unterengstringen Trombik Ingenieure AG Limmattalstrasse 344 8049 Zürich Neuer Standort Hauptsammelstelle mit Unterstand und Erstellung Salzsilo, Wechselächerstrasse (bei) 6, 8103 Unterengstringen Kat.-Nr. 2806, Zone ÖB Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Unterengstringen, Weiningerstrasse 50, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 40.– erhoben. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Unterengstringen, 3. Juli 2015 Gemeinderat Unterengstringen Bauausschreibung Bauherr: Skender Gjugjaj, Müllerstrasse 1, 8952 Schlieren Projekt: Erstellen zusätzlicher Abstellplatz, Müllerstrasse 1, Kat.-Nr. 4507 (Zone W2, 0.45, ES II) Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt. Schlieren, 3. Juli 2015 Stadt Schlieren Dienstleistungen und Geschäfte Malergeschäft Ch. Aemmer. Sämtl. Arbeiten innen/aussen, Tap., Farbberatung usw. Sauber, prompt. N 079 386 05 80, G 056 493 42 67 / www.maler-aemmer.ch
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